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Datenschutz bei Einstellungs- und Vorsorgeuntersuchungen von ...

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8<br />

lungsuntersuchung nur <strong>bei</strong> Bewerbern für bestimmte Stellen zulässig sind 17 . Grob<br />

gesagt differenzieren wir zwischen dem kaufmännischen <strong>und</strong> dem gewerblichen Bereich.<br />

Von einer Differenzierung geht auch der Entwurf eines Gesetzes zur Regelung<br />

des Beschäftigtendatenschutzes aus, der sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren<br />

befindet 18 .<br />

5. Können auf Gr<strong>und</strong> einer Einwilligung des Bewerbers weitere Daten erhoben<br />

werden?<br />

Nach § 4 Abs. 1 BDSG dürfen personenbezogene Daten erhoben werden, wenn eine<br />

Rechtsvorschrift dies erlaubt oder der Betroffene eingewilligt hat. Es stellt sich daher<br />

die Frage, ob mit Einwilligung des Bewerbers Ges<strong>und</strong>heitsdaten erhoben werden<br />

dürfen, die auf Gr<strong>und</strong> einer Rechtsvorschrift nicht erhoben werden dürfen. Diese<br />

Frage ist zu verneinen. Die Begründung dafür ist unterschiedlich:<br />

- Die <strong>Datenschutz</strong>aufsichtsbehörden gehen da<strong>von</strong> aus, dass Bewerber nicht<br />

rechtswirksam in die Erhebung weiterer Daten einwilligen können, weil sie auf<br />

Gr<strong>und</strong> der bestehenden Drucksituation keine „freie Entscheidung“ treffen können,<br />

wie es § 4a Abs. 1 BDSG verlangt.<br />

- Andere gehen da<strong>von</strong> aus, dass das Fragerecht des Ar<strong>bei</strong>tgebers <strong>und</strong> damit<br />

auch des Betriebsarztes aus Rechtsgründen im Wege der Einwilligung nicht<br />

erweitert werden kann.<br />

Da <strong>bei</strong>de Auffassungen zum selben Ergebnis führen, ist der Streit darüber akademischer<br />

Natur.<br />

17<br />

Die Auffassungen in der Literatur gehen hier weit auseinander: Sie reichen <strong>von</strong> der generellen Unzulässigkeit<br />

(z.B. Roos in Ar<strong>bei</strong>tsrecht im Betrieb 1999, 193; Künzel in Betriebsberater 1993, 1583) bis<br />

zur generellen Zulässigkeit (Zeller in Betriebsberater 1987, 2441). Wie hier z.B. Albrecht/Maisch in<br />

<strong>Datenschutz</strong>berater 2010, 11.<br />

18<br />

Dies ergibt sich insbesondere aus einem vom B<strong>und</strong>esministerium des Innern veröffentlichten Hin-<br />

tergr<strong>und</strong>papier zu dem Gesetzentwurf, siehe dazu auch unten III.

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