Datenschutz bei Einstellungs- und Vorsorgeuntersuchungen von ...
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8<br />
lungsuntersuchung nur <strong>bei</strong> Bewerbern für bestimmte Stellen zulässig sind 17 . Grob<br />
gesagt differenzieren wir zwischen dem kaufmännischen <strong>und</strong> dem gewerblichen Bereich.<br />
Von einer Differenzierung geht auch der Entwurf eines Gesetzes zur Regelung<br />
des Beschäftigtendatenschutzes aus, der sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren<br />
befindet 18 .<br />
5. Können auf Gr<strong>und</strong> einer Einwilligung des Bewerbers weitere Daten erhoben<br />
werden?<br />
Nach § 4 Abs. 1 BDSG dürfen personenbezogene Daten erhoben werden, wenn eine<br />
Rechtsvorschrift dies erlaubt oder der Betroffene eingewilligt hat. Es stellt sich daher<br />
die Frage, ob mit Einwilligung des Bewerbers Ges<strong>und</strong>heitsdaten erhoben werden<br />
dürfen, die auf Gr<strong>und</strong> einer Rechtsvorschrift nicht erhoben werden dürfen. Diese<br />
Frage ist zu verneinen. Die Begründung dafür ist unterschiedlich:<br />
- Die <strong>Datenschutz</strong>aufsichtsbehörden gehen da<strong>von</strong> aus, dass Bewerber nicht<br />
rechtswirksam in die Erhebung weiterer Daten einwilligen können, weil sie auf<br />
Gr<strong>und</strong> der bestehenden Drucksituation keine „freie Entscheidung“ treffen können,<br />
wie es § 4a Abs. 1 BDSG verlangt.<br />
- Andere gehen da<strong>von</strong> aus, dass das Fragerecht des Ar<strong>bei</strong>tgebers <strong>und</strong> damit<br />
auch des Betriebsarztes aus Rechtsgründen im Wege der Einwilligung nicht<br />
erweitert werden kann.<br />
Da <strong>bei</strong>de Auffassungen zum selben Ergebnis führen, ist der Streit darüber akademischer<br />
Natur.<br />
17<br />
Die Auffassungen in der Literatur gehen hier weit auseinander: Sie reichen <strong>von</strong> der generellen Unzulässigkeit<br />
(z.B. Roos in Ar<strong>bei</strong>tsrecht im Betrieb 1999, 193; Künzel in Betriebsberater 1993, 1583) bis<br />
zur generellen Zulässigkeit (Zeller in Betriebsberater 1987, 2441). Wie hier z.B. Albrecht/Maisch in<br />
<strong>Datenschutz</strong>berater 2010, 11.<br />
18<br />
Dies ergibt sich insbesondere aus einem vom B<strong>und</strong>esministerium des Innern veröffentlichten Hin-<br />
tergr<strong>und</strong>papier zu dem Gesetzentwurf, siehe dazu auch unten III.