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Datenschutz bei Einstellungs- und Vorsorgeuntersuchungen von ...

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andere Tätigkeit ausüben wird als die jetzt vorgesehene (unzulässige Datenerhebung<br />

auf Vorrat).<br />

Im Einzelnen gilt danach:<br />

6<br />

4.1 Zulässigkeit einer <strong>Einstellungs</strong>untersuchung<br />

Der Bewerber darf in der Regel einer <strong>Einstellungs</strong>untersuchung durch den Betriebsarzt<br />

unterzogen werden. Der Betriebsarzt ist nicht darauf beschränkt, den Bewerber<br />

zu seiner Ges<strong>und</strong>heit zu befragen. Der Ar<strong>bei</strong>tgeber hat ein berechtigtes Interesse,<br />

die Angaben des Bewerbers überprüfen zu lassen, weil es zum einen naheliegt,<br />

dass der Bewerber ges<strong>und</strong>heitliche Eignungsmängel verschweigt, um den Ar<strong>bei</strong>ts-<br />

oder Ausbildungsplatz zu erhalten, zum anderen werden in vielen Fällen dem<br />

Bewerber weder die ges<strong>und</strong>heitlichen Anforderungen der angestrebten Tätigkeit im<br />

Einzelnen noch seine ges<strong>und</strong>heitliche Eignung, möglicherweise noch nicht einmal<br />

sein augenblicklicher Ges<strong>und</strong>heitszustand hinreichend bekannt sein. Eine <strong>Einstellungs</strong>untersuchung<br />

ist nicht erforderlich <strong>und</strong> daher unzulässig, wenn sich jemand um<br />

einen Ferienjob im Büro bewirbt.<br />

4.2 Ges<strong>und</strong>heitsfragebogen<br />

Der Betriebsarzt darf zur Vorbereitung der ärztlichen Untersuchung oder auch anstelle<br />

einer solchen einen Ges<strong>und</strong>heitsfragebogen einsetzen. Niemand bestreitet, dass<br />

sich ein Betriebsarzt die Informationen beschaffen darf, die nach der medizinischen<br />

Wissenschaft <strong>und</strong> nach der ärztlichen Erfahrung, für eine gesicherte <strong>und</strong> fachk<strong>und</strong>ige<br />

Beurteilung der Ges<strong>und</strong>heit des Bewerbers notwendig sind. Er muss da<strong>bei</strong> jedoch<br />

darauf achten, dass sich der Fragebogen am Sinn <strong>und</strong> Zweck der Feststellung der<br />

ges<strong>und</strong>heitlichen Eignung für eine konkrete Stelle im Rahmen einer <strong>Einstellungs</strong>untersuchung<br />

orientieren <strong>und</strong> den Erforderlichkeitsgr<strong>und</strong>satz beachten muss. Es dürfen<br />

also keine Fragen gestellt werden, die im konkreten Fall ohne Auswirkung auf den<br />

angestrebten Ausbildungs- oder Ar<strong>bei</strong>tsplatz sind oder die sich nicht so auswirken,<br />

dass der Bewerber seinen Dienst zum vereinbarten Zeitpunkt nicht antreten bzw.<br />

diesen nicht für einen angemessen Zeitraum nach der Untersuchung verrichten kann.<br />

Unzulässig sind daher <strong>bei</strong>spielsweise Fragen zur Ableistung <strong>von</strong> Wehr- <strong>und</strong> Zivil-

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