Datenschutz bei Einstellungs- und Vorsorgeuntersuchungen von ...
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andere Tätigkeit ausüben wird als die jetzt vorgesehene (unzulässige Datenerhebung<br />
auf Vorrat).<br />
Im Einzelnen gilt danach:<br />
6<br />
4.1 Zulässigkeit einer <strong>Einstellungs</strong>untersuchung<br />
Der Bewerber darf in der Regel einer <strong>Einstellungs</strong>untersuchung durch den Betriebsarzt<br />
unterzogen werden. Der Betriebsarzt ist nicht darauf beschränkt, den Bewerber<br />
zu seiner Ges<strong>und</strong>heit zu befragen. Der Ar<strong>bei</strong>tgeber hat ein berechtigtes Interesse,<br />
die Angaben des Bewerbers überprüfen zu lassen, weil es zum einen naheliegt,<br />
dass der Bewerber ges<strong>und</strong>heitliche Eignungsmängel verschweigt, um den Ar<strong>bei</strong>ts-<br />
oder Ausbildungsplatz zu erhalten, zum anderen werden in vielen Fällen dem<br />
Bewerber weder die ges<strong>und</strong>heitlichen Anforderungen der angestrebten Tätigkeit im<br />
Einzelnen noch seine ges<strong>und</strong>heitliche Eignung, möglicherweise noch nicht einmal<br />
sein augenblicklicher Ges<strong>und</strong>heitszustand hinreichend bekannt sein. Eine <strong>Einstellungs</strong>untersuchung<br />
ist nicht erforderlich <strong>und</strong> daher unzulässig, wenn sich jemand um<br />
einen Ferienjob im Büro bewirbt.<br />
4.2 Ges<strong>und</strong>heitsfragebogen<br />
Der Betriebsarzt darf zur Vorbereitung der ärztlichen Untersuchung oder auch anstelle<br />
einer solchen einen Ges<strong>und</strong>heitsfragebogen einsetzen. Niemand bestreitet, dass<br />
sich ein Betriebsarzt die Informationen beschaffen darf, die nach der medizinischen<br />
Wissenschaft <strong>und</strong> nach der ärztlichen Erfahrung, für eine gesicherte <strong>und</strong> fachk<strong>und</strong>ige<br />
Beurteilung der Ges<strong>und</strong>heit des Bewerbers notwendig sind. Er muss da<strong>bei</strong> jedoch<br />
darauf achten, dass sich der Fragebogen am Sinn <strong>und</strong> Zweck der Feststellung der<br />
ges<strong>und</strong>heitlichen Eignung für eine konkrete Stelle im Rahmen einer <strong>Einstellungs</strong>untersuchung<br />
orientieren <strong>und</strong> den Erforderlichkeitsgr<strong>und</strong>satz beachten muss. Es dürfen<br />
also keine Fragen gestellt werden, die im konkreten Fall ohne Auswirkung auf den<br />
angestrebten Ausbildungs- oder Ar<strong>bei</strong>tsplatz sind oder die sich nicht so auswirken,<br />
dass der Bewerber seinen Dienst zum vereinbarten Zeitpunkt nicht antreten bzw.<br />
diesen nicht für einen angemessen Zeitraum nach der Untersuchung verrichten kann.<br />
Unzulässig sind daher <strong>bei</strong>spielsweise Fragen zur Ableistung <strong>von</strong> Wehr- <strong>und</strong> Zivil-