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2012 - VBOB

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LEITFADEN<br />

<strong>2012</strong><br />

<strong>VBOB</strong><br />

PERSONALRATSWAHLEN<br />

Herausgegeben vom Bundesvorstand des Verbandes der Beschäftigten der obersten und oberen Bundesbehörden e. V.<br />

im dbb beamtenbund und tarifunion (<strong>VBOB</strong>)<br />

BuNdESgEScHäfTSSTELLE:<br />

Dreizehnmorgenweg 36, 53175 Bonn<br />

Telefon 02 28-9 57 96 53<br />

Telefax 02 28-9 57 96 54<br />

Mail vbob@vbob.de<br />

www.vbob.de<br />

HAuPTSTAdTBüRO:<br />

Friedrichstraße 169/170, 10117 Berlin<br />

Telefon 0 30-40 81 69 00<br />

Telefax 0 30-40 81 69 30<br />

Mail vbob.berlin@dbb.de<br />

www.vbob.de<br />

REdAKTiON:<br />

Olaf Lüdtke<br />

Jochen Nagel<br />

Hartwig Schmitt-Königsberg<br />

VERANTWORTLicH:<br />

<strong>VBOB</strong> Bundesvorstand<br />

LAyOuT:<br />

DEKU-Werbung<br />

dRucK:<br />

DEKU-Werbung<br />

imPRESSum<br />

SEHR gEEHRTE KOLLEgiNNEN,<br />

SEHR gEEHRTE KOLLEgEN,<br />

<strong>VBOB</strong><br />

PERSONALRATSWAHLEN<br />

in einigen Monaten stehen die nächsten ordentlichen Personalratswahlen<br />

vor der Tür. Dieses Ereignis ist traditionell eine Bewährungsprobe für die Stärke unseres Verbandes. Deshalb gilt es<br />

zunächst, in allen unseren Untergliederungen eine Bewertung der Ausgangslage vorzunehmen. Diese fällt naturgemäß<br />

nicht einheitlich aus.<br />

Betrachtet man die Lage bei den Beamtinnen und Beamten nach der Föderalismusreform aber auch an der Tariffront,<br />

so fällt auf, dass sich seit den letzten Personalratswahlen 2008 nichts Wesentliches verbessert hat – die Konsolidierung<br />

wurde im Gegenteil konsequent fortgeführt. Insofern gilt die seinerzeitige Zustandsbeschreibung ohne Abstriche fort:<br />

– Weiterführung des Personal- und Stellenabbaus trotz zunehmender Normenflut;<br />

– weiter wachsende Aufgaben für die Beschäftigten trotz unverändert schwierigen Rahmenbedingungen;<br />

– ständig fortschreitende Modernisierung unter steigender Betonung des Leistungsgedankens.<br />

Inzwischen wird immer deutlicher, dass die Personalreduzierungen in der Bundesverwaltung unter Berücksichtigung<br />

des Fachkräftemangels zukünftig nicht mehr so einfach ausgeglichen werden können, und dass der demografische<br />

Wandel allmählich stärker die Alterung der Belegschaften deutlich werden lässt. Antworten sind längst überfällig, aber<br />

die Politik bleibt sie schuldig.<br />

Vor Ort, in den Verwaltungen, dort wo die Vertretung des <strong>VBOB</strong> unmittelbar von den Mitgliedern erlebt wird, da dürfen<br />

wir keine Antworten schuldig bleiben, da müssen wir solidarisch unsere Möglichkeiten zur Vertretung der Beschäftigtenbelange<br />

einsetzen.<br />

In gewohnter Weise ist es deshalb das Anliegen dieser Broschüre, mit Daten, Fakten, Argumenten und Hinweisen die<br />

nötige Hilfestellung bei der Vorbereitung und Durchführung der Personalratswahlen sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretungswahlen<br />

<strong>2012</strong> zu geben.<br />

Wir haben sicherlich allen Grund, mit Zuversicht in die Auseinandersetzung mit anderen Gewerkschaften und auch<br />

freien Listen zu gehen. Unsere eigenen Leistungen und Erfolge in den letzten Jahren können sich sehen lassen, auch<br />

wenn sicher noch wichtige und schwer lösbare Probleme vor uns liegen. Nur gemeinsam können wir dies meistern.<br />

Nur in Zusammenarbeit mit Personalräten ist eine gute Gewerkschaftspolitik durchsetzbar.<br />

Verteilen Sie diese Broschüre an alle <strong>VBOB</strong>-Mandatsträger, <strong>VBOB</strong>-Mitglieder in den Wahlvorständen und <strong>VBOB</strong>-Kandidatinnen<br />

und Kandidaten. In diesem Sinne wünsche ich uns allen erfolgreiche Personalratswahlen.<br />

Mit kollegialen Grüßen<br />

Ihr<br />

Hans Ulrich Benra<br />

Bundesvorsitzender<br />

2 3<br />

LEITFADEN<br />

<strong>2012</strong>


LEITFADEN<br />

<strong>2012</strong><br />

<strong>VBOB</strong><br />

PERSONALRATSWAHLEN<br />

iNHALTSüBERSicHT<br />

Mitbestimmung – Warum? 5<br />

Allgemeine Hinweise zu den Personalratswahlen 6<br />

Einige wichtige Gründe, den <strong>VBOB</strong> zu wählen 8<br />

Argumente gegen Einwände, den <strong>VBOB</strong> zu wählen 9<br />

Einige Aktionsvorschläge 10<br />

Textbausteine für <strong>VBOB</strong>-Wahlaussagen zu Personalratswahlen 11<br />

Produktionstechnische und gestalterische Grundlagen zur Erstellung von Wahlkampfinformationen 13<br />

Werbeartikel 14<br />

Musterplakat für Wahlen 15<br />

Maske für Wahlplakat (neutral) 16<br />

Maske für Wahlplakat (Kopfzeilen) 17<br />

Hilfestellung für den Wahlvorstand – Wichtige Termine/Fristen 18<br />

Hilfestellung für die Terminplanung in den Fachgruppen 19<br />

MitbestiMMung –<br />

WARum?<br />

Natürlich ist „offiziell“ jeder für Mitbestimmung. Aber<br />

insgeheim? Zu teuer, verhindert rasche Entscheidungen,<br />

behindert sachgerechte Lösungen, so kann man hören.<br />

Nichts gegen die verfassungsmäßigen Schranken, die notwendig<br />

sind, weil vom Volk gewählte Repräsentanten dessen<br />

Willen erfüllen. Oft aber folgt die Abneigung gegen die<br />

Beteiligung der Personalräte nur dem Prinzip: Macht ist<br />

ungeteilt am schönsten. Das Betriebsverfassungsgesetz,<br />

das die Beteiligung der Betriebsräte in privaten Betrieben<br />

regelt, lässt nämlich den Betriebsräten weitaus mehr<br />

Rechte zukommen. Hier werden ja auch die gewählten<br />

Vertreter nicht in der Machtausübung behindert. Hier sind<br />

es „nur“ die Unternehmer.<br />

Wie dem wehren? Zunächst durch verantwortungsvolle<br />

und konsequente Anwendung des Bundespersonalvertretungsgesetzes<br />

(BPersVG). Aber auch durch<br />

Überzeugungsarbeit. Mitbestimmung ist ein Teil der Würde<br />

des Menschen (Artikel 1 Abs. 1 Satz 1 GG).<br />

Sie ist auch ein Mittel zur freien Entfaltung der Persönlichkeit<br />

(Artikel 2 Abs. 1 Satz 1 GG) und auch ein Teil des<br />

Sozialstaatsgebots des Artikel 20 Abs. 1 GG – soweit die<br />

Rechtsprechung. Daneben stehen praktische Gründe. Der<br />

Personalrat kann die „Rüttelstrecke“ für die Richtigkeit der<br />

Entscheidungen der Dienststellen sein, der Test für die Akzeptanz<br />

von Entscheidungen durch die Beschäftigten. Das<br />

kostet Zeit und Geld – gewiss. Doch die besseren Ergebnisse<br />

rechtfertigen diesen Aufwand.<br />

Warum sonst versucht man im europäischen Ausland unsere<br />

Mitbestimmung zu kopieren? Wenn im Bereich der<br />

<strong>VBOB</strong><br />

PERSONALRATSWAHLEN<br />

Wirtschaft Arbeitgeber heute sagen: „Gäbe es die Betriebsräte<br />

nicht, wir müssten sie erfinden“ – dann steht<br />

dahinter die Erkenntnis, dass ohne die Zustimmung der<br />

Betriebsräte unpopuläre Entscheidungen kaum durchzusetzen<br />

sind, weil die Akzeptanz fehlt und in vielen Fällen<br />

an den Interessen der Beschäftigten und des Betriebes<br />

vorbei entschieden würde. Der Informationstransfer (zu<br />

deutsch: Meinungsaustausch) von der Werkbank zur Unternehmensspitze<br />

würde fehlen.<br />

Und in Ihrer Behörde? Versuchen Sie eine Antwort! Bei<br />

den Personalratswahlen brauchen wir überzeugte und<br />

überzeugende Kandidatinnen und Kandidaten.<br />

IHre stImme den kandIdatInnen &<br />

kandIdaten des <strong>VBOB</strong><br />

4 5<br />

LEITFADEN<br />

<strong>2012</strong>


LEITFADEN<br />

<strong>2012</strong><br />

<strong>VBOB</strong><br />

PERSONALRATSWAHLEN<br />

1. Die Personalratswahlen sind in der Hauptsache eine<br />

Auseinandersetzung zwischen dem <strong>VBOB</strong> sowie der DGB-<br />

Gewerkschaft Ver.di, aber auch freien Listen. Mit ihnen<br />

sollten (außer im Falle der Personenwahl) keine gemeinsamen<br />

Wahlvorschläge vorgelegt werden.<br />

2. Sind in einer Dienststelle andere dbb-Gewerkschaften<br />

und -Fachverbände in angemessener Stärke vertreten,<br />

sind rechtzeitig Vereinbarungen anzustreben, die jeden<br />

Eindruck einer Zersplitterung des dbb beamtenbund und<br />

tarifunion im Keim ersticken. Art und Umfang der Zusammenarbeit<br />

richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten.<br />

Vorrang hat der gemeinsame dbb-Erfolg; dies bedeutet<br />

aber nicht, dass eventuell unangemessene Ansprüche der<br />

anderen dbb-Organisationen hingenommen werden sollten.<br />

Droht eine Vereinbarung an solchen Ansprüchen zu<br />

scheitern, schalten Sie rechtzeitig den <strong>VBOB</strong>-Bundesvorstand<br />

ein.<br />

3. Bei vergangenen Personalratswahlen ist es verstärkt<br />

zur Aufstellung sog. „freier“ Listen gekommen, die sich in<br />

verschiedenen Fällen für uns nachteilig ausgewirkt haben.<br />

Freie Listen sind daher zunächst grundsätzlich unsere Konkurrenten.<br />

In Einzelfällen kann sich etwas anderes ergeben.<br />

In diesen Fällen kann – soweit sich die Stoßrichtung<br />

gegen Ver.di oder parteilich ausgerichtete Listen richtet<br />

– eine Gemeinschaftsaktion ins Auge gefasst werden. In<br />

diesen Fällen sollte aber angestrebt werden, die Kandidatinnen<br />

und Kandidaten des <strong>VBOB</strong> – zumindest gegenüber<br />

den dbb-Mitgliedern – besonders herauszustellen.<br />

4. Grundsätzlich dürfen <strong>VBOB</strong>-Mitglieder nicht auf dbbfremden<br />

Gewerkschafts- oder parteilich ausgerichteten<br />

Listen kandidieren.<br />

5. Denken Sie bitte daran, rechtzeitig Kandidatinnen und<br />

Kandidaten aufzustellen, damit diese bald in Aktion treten<br />

können. Stellen Sie jede Kandidatin und jeden Kandidaten<br />

mit einem Foto vor, wobei die Fotos möglichst von dem<br />

gleichen Fotografen erstellt sein sollten, um ein einheitliches<br />

Bild zu erreichen. Achten Sie bitte darauf, dass überall dort,<br />

wo eine Personalvertretung zu wählen ist, auch ein Vorschlag<br />

aus unseren Reihen kommt und dies nach Möglichkeit<br />

in beiden Beschäftigtengruppen (Beamte, Tarifbeschäftigte).<br />

ALLgEmEiNE HiNWEiSE<br />

zu dEN PERSONALRATSWAHLEN<br />

6. Personalratswahlen werden – ausgenommen in den<br />

Fällen von Personenwahlen – nach den Grundsätzen<br />

der Verhältniswahl (Listenwahl) vorgenommen. Dieses<br />

System begünstigt bei der Verteilung der Sitze auf die<br />

einzelnen Wahlvorschläge diejenige Liste, die die meisten<br />

Stimmen auf sich vereinigt.<br />

Aus diesem Grund muss angestrebt werden, mit allen<br />

dem <strong>VBOB</strong> nahestehenden Gruppierungen gemeinsame<br />

Wahlvorschläge vorzulegen.<br />

Beispiel:<br />

(bei über 1.000 Gruppenangehörigen) Es sind fünf Sitze zu<br />

besetzen. Es entfallen auf:<br />

<strong>VBOB</strong> Gegner Sonstige Gruppierung<br />

440 Stim. 340 Stim. 260 Stim.<br />

440 (1) 340 (2) 260 (3)<br />

220 (4)<br />

170 (5)<br />

130<br />

147<br />

113<br />

2 Sitze 2 Sitze 1 Sitz<br />

Nach dem Wahlsystem entfallen die Sitze auf die Werte in<br />

den Klammern. Gelingt es, mit der sonstigen Gruppierung<br />

einen gemeinsamen Wahlvorschlag vorzulegen, so lautet<br />

das Ergebnis:<br />

<strong>VBOB</strong>/sonstige Gruppierungen Gegner<br />

700 Stimmen 340 Stimmen<br />

700 (1)<br />

340 (3)<br />

350 (2)<br />

233 (4)<br />

175 (5)<br />

170<br />

4 Sitze 1 Sitz<br />

Nach dem Wahlsystem entfallen die Sitze auf die Werte in<br />

den Klammern.<br />

Die gemeinsame Liste erringt dadurch einen Sitz mehr,<br />

als beide Seiten getrennt erreichen würden. Je kleiner die<br />

ALLgEmEiNE HiNWEiSE zu dEN<br />

PERSONALRATSWAHLEN<br />

Zahl der Gruppenangehörigen und damit die Zahl der zu<br />

verteilenden Gruppensitze ist, umso wichtiger sind gemeinsamen<br />

Wahlvorschläge.<br />

7. Aufgrund der Bestimmung des BPersVG können in der<br />

Dienststelle vertretene Gewerkschaften zur Personalratswahl<br />

Wahlvorschläge machen. Jeder Wahlvorschlag muss<br />

von zwei Beauftragten unterzeichnet sein, die Beschäftigte<br />

der Dienststelle sind und einer in der Dienststelle vertretenen<br />

Gewerkschaft angehören. Dadurch ist es nicht erforderlich,<br />

eine Mindestprozentzahl an Unterschriften zu<br />

sammeln. Gleichwohl sollten aus wahltaktischen Gründen<br />

sog. Sympathieunterschriften gesammelt werden. Dies<br />

stärkt die eigene Position und gibt der Liste im Wahlkampf<br />

mehr Gewicht. Die Sammlung der Unterschriften gibt außerdem<br />

die Gelegenheit zu dem wichtigen persönlichen<br />

Gesprächs. Alle übrigen Wahlvorschläge müssen von einem<br />

Zwanzigstel der wahlberechtigten Beschäftigten unterzeichnet<br />

sein.<br />

8. Versehen Sie Ihren Wahlvorschlag bitte mit einem Kennwort.<br />

Aus optischen Gründen und wegen des Wiedererkennungswerts<br />

empfehlen wir dringend, die Bezeichnung<br />

„<strong>VBOB</strong>“ oder „<strong>VBOB</strong>/dbb“ mit aufzunehmen.<br />

9. Von besonderer Wichtigkeit ist die Briefwahl. Nach<br />

der Wahlordnung kann jeder Beschäftigte seine Stimme<br />

schriftlich abgeben, wenn er es wünscht. Damit sind die<br />

Möglichkeiten zur Briefwahl erheblich erweitert worden,<br />

worauf im Rahmen der Wahlkampfplanung und -führung<br />

geachtet werden muss. Weisen Sie auf die Möglichkeit der<br />

Briefwahl hin. Dies gilt insbesondere für Dienststellen mit<br />

Außendienst/Dienstreisen. Dies gilt ebenso bei räumlich<br />

weiter entfernten Außenstellen/Dienststellen/Teilen von<br />

Dienststellen.<br />

10. Örtliche Wahlschreiben und Kandidatenbriefe haben<br />

sich als ein stets besonders wirksames Mittel der Werbung<br />

erwiesen. Die Herstellung ist mit verhältnismäßig einfachen<br />

Mitteln auf örtlicher Ebene möglich. Vorbereitungen<br />

sollte man allerdings schon frühzeitig treffen. Argumente<br />

und Textbausteine finden Sie in dieser Broschüre. Neben<br />

Angaben zur Person können vor allem örtliche Probleme,<br />

Arbeitsplatz – und soziale Fragen im Zusammenhang mit<br />

<strong>VBOB</strong><br />

PERSONALRATSWAHLEN<br />

Bemühungen oder Erfolgen des <strong>VBOB</strong>/dbb wirksamer Inhalte<br />

von Kandidatenbriefen oder Werbeschreiben sein.<br />

Die gleichzeitige Mitgliederwerbung ist meist erfolgreich.<br />

11. Kaum ein Werbemittel ist erfolgreicher als das persönliche<br />

Gespräch. Plakate, Flugblätter und sonstiges Schriftgut<br />

kommen erst durch den persönlichen Kontakt von Kandidatinnen<br />

und Kandidaten, Amtsträgern und sonstigen<br />

Repräsentanten zum Wahlberechtigten voll zur Geltung.<br />

Wo immer es geht, sollte in den Wochen und Monaten<br />

vor der Wahl dieser Kontakt gesucht werden. Ohne den<br />

persönlichen Kontakt übermittelte Informationen landen<br />

dagegen fast immer ungelesen im Papierkorb bzw. entfalten<br />

nicht die gewünschte Wirkung. Vorstellungen bei den<br />

Dienststellen, ihren Leitern und den amtierenden Personalvertretungen<br />

können zu diesem Programm gehören.<br />

Außerdem eignet sich die Kontaktpflege besser als jedes<br />

andere Mittel zur Mitgliederwerbung, so dass sich eine<br />

Verbindung der Zielsetzungen anbietet.<br />

12. Achten Sie bitte unter allen Umständen darauf, dass in<br />

jedem Wahlvorstand mindestens ein Vertreter des <strong>VBOB</strong><br />

sitzt. Stellen Sie auch sicher, dass ein Beauftragter des<br />

<strong>VBOB</strong> an den Sitzungen des Wahlvorstands mit beratender<br />

Stimme teilnimmt.<br />

13. In den Fällen, in denen die Wahlvorstände ausschließlich<br />

mit Vertretern aus unseren Reihen besetzt werden<br />

könnten, empfiehlt es sich, eine Vertreterin / einen Vertreter<br />

der Gegenseite mit aufzunehmen. Auf diese Weise<br />

wird eher verhindert, dass von der Gegenseite später eine<br />

Wahlanfechtung kommt.<br />

14. In vielen Fällen wird der Wahlvorstand wahlberechtigte<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Wahlhelfer bestellen<br />

müssen. Es ist erforderlich, dass ein beträchtlicher<br />

Prozentsatz dieser Wahlhelfer aus unseren Reihen gestellt<br />

wird, um Manipulationen vorzubeugen.<br />

Wichtiger den je –<br />

eIne mItglIedscHaft<br />

Im <strong>VBOB</strong><br />

6 7<br />

LEITFADEN<br />

<strong>2012</strong>


LEITFADEN<br />

<strong>2012</strong><br />

<strong>VBOB</strong><br />

PERSONALRATSWAHLEN<br />

VORBEmERKuNg<br />

Es gibt viele Gründe, den <strong>VBOB</strong> zu wählen. Die meisten<br />

werden sich aus Ihrer örtlichen Arbeit ergeben. Zu Ihrer<br />

Unterstützung nennen wir nachstehend einige allgemeingültige<br />

Argumente:<br />

1. VbOb-PersOnalratsMitglieder sind gut geschult<br />

uNd iNfORmiERT<br />

Der <strong>VBOB</strong> führt laufend Schulungsveranstaltungen für<br />

Personalratsmitglieder durch. Dort wird praxisgerechtes<br />

Wissen vermittelt, werden Erfahrungen ausgetauscht und<br />

Problemlösungen erarbeitet, zum Wohle der Kolleginnen<br />

und Kollegen. Mitteilungs- und Informationsblätter für<br />

<strong>VBOB</strong>-Funktionsträger von Fachleuten erarbeitet, halten<br />

Sie auf dem Laufenden und geben wichtige Arbeitshilfen.<br />

2. VbOb-PersOnalratsMitglieder sind keine befehls-<br />

EmPfäNgER iHRER gEWERKScHAfT<br />

Personalratsarbeit und Gewerkschaftsarbeit haben viele<br />

Berührungspunkte, sind aber dennoch „zwei verschiedene<br />

paar Schuhe“. Die Arbeit des Personalrates dient dem<br />

Interesse aller Beschäftigten in seinem Bereich und muss<br />

auch auf die Belange der Dienststelle Rücksicht nehmen<br />

(so schreibt es das BPersVG vor). Der <strong>VBOB</strong> weiß und respektiert<br />

dies. Deshalb können unsere Vertreterinnen und<br />

Vertreter in den Personalräten ihre Aufgabe objektiv wahrnehmen.<br />

Im Gegensatz zu anderen Gewerkschaften lehnt<br />

es der <strong>VBOB</strong> Bundesvorstand ab, in die Personalräte von<br />

Dienststellen hineinzuwirken. Dies erfordert natürlich Kandidatinnen<br />

und Kandidaten für die Personalratswahlen,<br />

die sich ihre Meinung selbst bilden können. Im <strong>VBOB</strong> organisierte<br />

Personalratsmitglieder üben keine imperativen<br />

Mandate aus.<br />

3. VbOb-PersOnalratsMitglieder bleiben „bei ihren<br />

LEiSTEN“<br />

Der <strong>VBOB</strong> nimmt zu politischen Fragen nur dann Stellung,<br />

wenn die beruflichen, wirtschaftlichen oder ideellen Interessen<br />

seiner Mitglieder berührt sind. Das sichert seine<br />

parteipolitische Unabhängigkeit und verhindert interne<br />

Auseinandersetzungen über Fragen, für die wir keinen<br />

Auftrag haben. Auch die <strong>VBOB</strong>-Personalratsmitglieder beschränken<br />

sich auf ihren Auftrag – den sie deshalb umso<br />

unvoreingenommener wahrnehmen können.<br />

4. VbOb-PersOnalratsMitglieder können sich auf<br />

SPEziALiSTEN VERLASSEN<br />

Der <strong>VBOB</strong> ist eine auf den Bundesdienst spezialisierte Gewerkschaft<br />

innerhalb des dbb beamtenbund und tarifunion.<br />

Umso besser kennen seine ehrenamtlich tätigen Mit-<br />

EiNigE WicHTigE gRüNdE,<br />

dEN <strong>VBOB</strong> zu WäHLEN<br />

arbeiterinnen und Mitarbeiter die besonderen Probleme<br />

und Eigenarten der Bundesverwaltung. Auf ihren Rat und<br />

ihre Hilfe können die <strong>VBOB</strong> Personalratsmitglieder jederzeit<br />

zurückgreifen.<br />

5. VbOb-PersOnalratsMitglieder lehnen freMdeinfLuSS<br />

AB<br />

Personalratsarbeit ist dienststellenbezogen. Nur diejenige/<br />

derjenige, die/der selbst in der Dienststelle arbeitet, kennt<br />

die vielen empfindlichen Feinheiten in den Zusammenhängen,<br />

die den Arbeitsablauf und den Betriebsfrieden gewährleisten.<br />

Deshalb darf es keine Einflussmöglichkeiten<br />

Außenstehender auf die Arbeit des Personalrates geben.<br />

6. VbOb-PersOnalratsMitglieder streiten nur der<br />

SAcHE WEgEN<br />

Der Streit um des Streitens wegen, sture Prinzipienreiterei<br />

schaden den Interessen der Beschäftigten mehr, als sie<br />

nützen. Deshalb sind <strong>VBOB</strong>-Personalratsmitglieder harte,<br />

aber faire und sachliche Verhandlungspartner gegenüber<br />

der Dienststelle, denen der Erfolg im Interesse der Beschäftigten<br />

mehr wert ist, als „Theaterdonner“ und Wichtigtuerei.<br />

7. VbOb-PersOnalratsMitglieder haben das nOtwendige<br />

durchsetzungsVerMögen<br />

Sie entwickeln soziales Engagement, sie sind keine Ideologen,<br />

sondern praxisbezogene und fachkompetente Interessenvertreterinnen<br />

und -vertreter.<br />

<strong>VBOB</strong>-PersOnalräte<br />

Beraten, Betreuen<br />

und Vertreten alle<br />

Beschäftigten<br />

ARgumENTE gEgEN EiNWäNdE,<br />

dEN <strong>VBOB</strong> zu WäHLEN<br />

„ihr seid dOch Viel zu klein, uM etwas erreichen zu<br />

können“<br />

Mit rund 12.000 Mitgliedern in der zentralen Bundesverwaltung<br />

sind wir stark. Außerdem stehen wir nicht allein;<br />

wir sind eingebunden in die große Gemeinschaft des dbb<br />

beamtenbund und tarifunion. Mitglieder des <strong>VBOB</strong> sowie<br />

des dbb beamtenbund und tarifunion sind in vielen bedeutenden<br />

Gremien des öffentlichen Dienstes vertreten.<br />

„das ist dOch nur etwas für beaMte“<br />

Frommes Ver.di-Märchen! Der <strong>VBOB</strong> organisiert auch Tarifbeschäftigte.<br />

In den letzten Jahren ist der Anteil der Tarifbeschäftigten<br />

an unserer Mitgliederzahl immer größer<br />

geworden und wächst weiter.<br />

„ihr nehMt dOch gar nicht an tarifVerhandlungen teil“<br />

Hier geht es um die Wahl des Personalrates und nicht um<br />

den Abschluss von Tarifverträgen! Gleichwohl: Die Realität<br />

sieht heute folgendermaßen aus: Im Bereich der Tarifbeschäftigten<br />

ist die dbb tarifunion gleichberechtigter Tarifpartner<br />

von Bund, Ländern und Gemeinden. Der <strong>VBOB</strong><br />

ist Mitglied in der dbb tarifunion. Die Tarifverhandlungen<br />

finden am selben Tag, am selben Ort und mit denselben<br />

Arbeitgebervertretern statt. In der Praxis sieht das so aus,<br />

dass die Arbeitgeber eine Gesprächsrunde mit der dbb<br />

tarifunion, dann wieder mit Ver.di usw. führen. Es kommt<br />

kein Tarifabschluss zustande, bevor nicht beide gewerkschaftlichen<br />

Organisationen zugestimmt haben.<br />

„an und für sich bin ich VbOb-syMPathisant, aber in<br />

uNSERER VERWALTuNg dOmiNiERT VER.di“<br />

Im Regelfall werden sich Vorgesetzte und Personalratsmitglieder<br />

schwer hüten, anders organisierte Beschäftigte zu<br />

benachteiligen, was gesetzwidrig wäre. Sie wissen, dass<br />

der <strong>VBOB</strong> – wenn es beweisbar ist – sofort die rechtlichen<br />

und politischen Konsequenzen ziehen würde. Außerdem:<br />

Je stärker wir sind, desto weniger zieht dieses Argument.<br />

Also ein Grund mehr, uns zu unterstützen. Und schließlich:<br />

Nur wenn sich alle zu ihrer Überzeugung bekennen, kann<br />

solchen unzulässigen Beeinflussungen Einhalt geboten<br />

werden.<br />

„ihr seid dOch gegen das streikrecht“<br />

Auch dieser Einwand hat nichts mit den Personalratswahlen<br />

zu tun. Aber zur Erläuterung: Wir sind gegen das<br />

Streikrecht der Beamtinnen und Beamten. Im Tarifbereich<br />

bejahen wir selbstverständlich auch den Streik – als letztes<br />

Mittel! Wenn Verhandlungen keine Lösungen bringen<br />

und unsere Mitglieder in einer Urabstimmung uns dazu<br />

<strong>VBOB</strong><br />

PERSONALRATSWAHLEN<br />

ermächtigen, werden wir auch Arbeitskampfmaßnahmen<br />

für Tarifbeschäftigte ergreifen und selbstverständlich<br />

Streikgelder zahlen. Wir haben dies bereits in der Vergangenheit<br />

entsprechend praktiziert.<br />

„wenn Mehrere gewerkschaften Miteinander kOn-<br />

KuRRiEREN, ScHWäcHT dAS diE ARBEiTNEHmERSEiTE<br />

uNd STäRKT diE ARBEiTgEBER“<br />

Das wird von Ver.di aus Konkurrenzangst schon mal behauptet.<br />

Das Gegenteil ist aber richtig: Wenn starke gewerkschaftliche<br />

Alternativen vorhanden sind, zwingt<br />

Konkurrenz dazu, ständig möglichst gute Leistungen zu<br />

bringen. Ein „Ausruhen auf Lorbeeren“ gibt es nicht. Die<br />

Gefahr der „Kungelei“ ist geringer. Die ständige Auseinandersetzung<br />

auch mit dem gewerkschaftlichen Gegner<br />

zwingt außerdem dazu, über Ziele und Wege nachzudenken.<br />

Auch hier gilt der Grundsatz „Konkurrenz belebt das<br />

Geschäft“. Den Vorteil haben die Mitglieder und letztlich<br />

alle Beschäftigten.<br />

„die gewerkschaften sOllten sich aus den PersO-<br />

NALRATSWAHLEN HERAuSHALTEN. diE BEScHäfTigTEN<br />

SOLLEN diE KANdidATiNNEN uNd KANdidATEN SELBST BEnennen<br />

(freie listen)“<br />

• Richtig daran ist, dass die Gewerkschaften nicht versuchen<br />

sollen, die Personalräte als „Befehlsempfänger“ für ihre Gewerkschaftspolitik<br />

zu missbrauchen. Ansonsten ist das Argument<br />

aber nicht stichhaltig, denn:<br />

• Der Gesetzgeber hat den Gewerkschaften aus gutem Grund<br />

auch eine Rolle in den Personalvertretungsgesetzen zugedacht;<br />

die Vorschlagslisten des <strong>VBOB</strong> werden von den<br />

<strong>VBOB</strong>-Mitgliedern der Dienststelle aufgestellt, also von den<br />

Beschäftigten der Dienststelle; dies unterscheidet uns wesentlich<br />

von Ver.di;<br />

• organisierte Personalratsmitglieder erhalten Informationsmaterial,<br />

sie haben also oft einen „Informationsvorsprung“,<br />

der sich naturgemäß positiv auf die Arbeit auswirken kann;<br />

• organisierte Personalratsmitglieder genießen außerdem gewerkschaftlichen<br />

Rechtsschutz als weitere Rückenstärkung;<br />

• die Vorschlagslisten des <strong>VBOB</strong> sind in sich ausgewogen, d. h.,<br />

das Gesamtspektrum der Beschäftigten ist weitgehend berücksichtigt.<br />

Dies resultiert aus dem Nominierungsverfahren<br />

durch die Mitgliederversammlung;<br />

• freie Listen sind meistens zufällig zusammengesetzt.<br />

8 9<br />

LEITFADEN<br />

<strong>2012</strong>


LEITFADEN<br />

<strong>2012</strong><br />

<strong>VBOB</strong><br />

PERSONALRATSWAHLEN<br />

„ich bin für die Persönlichkeitswahl, bei listenwahl<br />

muSS icH AucH SOLcHE BEWERBER iN KAuf NEHmEN, diE<br />

miR NicHT zuSAgEN“<br />

Das ist nur auf den ersten Blick ein überzeugendes Argument.<br />

Persönliche Beliebtheit allein sagt noch nichts über<br />

die Eignung aus. <strong>VBOB</strong>-Kandidatinnen und Kandidaten<br />

werden dagegen nach vielfältigen Kriterien ausgewählt.<br />

Personenwahlen sind gut in kleinen, überschaubaren<br />

Bereichen. Dort sollten sie angestrebt werden.<br />

In Dienststellen mit mehreren Hundert Beschäftigten kann<br />

dieses Prinzip aber nicht sinnvoll angewandt werden. Eine<br />

Kandidatenliste garantiert eine breite Basis für Sachverstand<br />

und Vertrauen.<br />

EiNigE AKTiONSVORScHLägE<br />

Vorbereitung und Durchführung sowie Wahlkampf kosten<br />

Geld. Den Fachgruppen stehen für die Personalratswahlen<br />

Finanz- und Werbemittel zur Verfügung.<br />

AKTiON 1:<br />

Kandidatensprechstunde<br />

Geben Sie durch Aushänge und Handzettelverteilung bzw.<br />

durch Nutzung der elektronischen Medien allgemein bekannt,<br />

an welchen Terminen die Kandidatinnen und Kandidaten<br />

für ihre „Wählerinnen und Wähler“ zu sprechen<br />

sind.<br />

AKTiON 2:<br />

Gespräch mit Interessengruppen zu aktuellen Themen<br />

Laden Sie unterschiedliche Interessengruppen zu einem<br />

gemeinsamen, ausführlichen Gespräch ein, um in der Diskussion<br />

zu erfahren, wo „der Schuh drückt“ – machen Sie<br />

schon in der Diskussion Vorschläge zur Verbesserung. Stellen<br />

Sie auch hier die Kandidatinnen und Kandidaten vor!<br />

AKTiON 3:<br />

Gespräch mit der Jugend, Kolleginnen und Kollegen<br />

Machen Sie doch einmal eine „<strong>VBOB</strong>/dbb-Teestunde“. Im<br />

Rahmen ungezwungener Gespräche gewinnen Sie leichter<br />

das Interesse am <strong>VBOB</strong> und zu unseren Vorstellungen<br />

zur Personalratsarbeit. Vergessen Sie die jungen Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter in Ausbildungseinrichtungen<br />

nicht!<br />

ARgumENTE gEgEN EiNWäNdE,<br />

dEN <strong>VBOB</strong> zu WäHLEN<br />

AKTiON 4:<br />

Telefondienst<br />

Richten Sie (ähnlich der Kandidatensprechstunde) einen<br />

Telefondienst ein. Machen Sie wiederum per Flugblatt und<br />

Aushang bzw. per Intranet bekannt, unter welcher Nummer<br />

die Kandidatinnen und Kandidaten erreichbar sind.<br />

AKTiON 5:<br />

Wahlparty<br />

Richten Sie eine <strong>VBOB</strong>-Wahlparty für alle Wählerinnen<br />

und Wähler aus. Organisieren Sie einen kleinen Saal. Und<br />

alles, was dazugehört: Musik, Getränke, kleinen Imbiss...<br />

Stellen Sie die Wahlparty unter ein bestimmtes Motto.<br />

Und das alles schon im Vorfeld der Personalratswahl. Sie<br />

vermeiden so den Vorwurf des Wahlgeschenks.<br />

TExTBAuSTEiNE füR<br />

VbOb-wahlaussagen zu<br />

PERSONALRATSWAHLEN<br />

⃝ Nicht alle Aufgaben der Personalvertretung stehen<br />

im Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG). Vieles<br />

ist der Initiative des Personalrates überlassen worden.<br />

Es genügt nicht, das Gesetz „voll auszuschöpfen“. Unsere<br />

Kandidatinnen und Kandidaten haben in Ihrem Interesse<br />

in den vergangenen Jahren oft Beteiligungsrechte und<br />

-verfahren erreicht, die über das BPersVG hinausgehen.<br />

Dennoch: Viele Aufgaben sind geblieben und es kommen<br />

immer wieder neue hinzu.<br />

⃝ Wir kennen wie Sie die Gefahr von Programmen und<br />

Wahlversprechungen. Wir wollen nicht nur versprechen.<br />

Aber was wir versprechen, wollen wir halten. Wir nennen<br />

die Dinge beim Namen. Wir halten nichts davon, Widersprüche<br />

zu verschweigen oder davon abzulenken.<br />

⃝ Die allgemeinen Aufgaben des Personalrates bestimmt<br />

das BPersVG. Wir haben darüber hinausgehende Vorstellungen<br />

zur Personalwirtschaft und Organisation sowie für<br />

einzelne Beschäftigtengruppen und Laufbahnen.<br />

⃝ Wir vertreten Ihre Interessen, denn die Mitbestimmung<br />

nach dem BPersVG ist Teil Ihrer Selbstbestimmung<br />

im Dienst. Wir sind nicht der verlängerte Arm außenstehender<br />

Stellen; wir kennen kein imperatives Mandat.<br />

Wir stellen uns ihren Anregungen, Ihren Wünschen, Ihrer<br />

Kritik. Mit Transparenz beginnen wir bei uns zuerst. Bei<br />

uns gibt es kein undurchsichtiges Taktieren.<br />

⃝ Wir vertreten niemanden gegen seinen Willen.<br />

Ihre persönliche Entscheidungsfreiheit hat Vorrang.<br />

Darum keine Bevormundung durch den Personalrat.<br />

Wir bekennen uns zu einem von messbaren Kriterien<br />

ausgehenden Leistungsprinzip, das den Tüchtigen<br />

in allen Laufbahnen eine Chance gibt. Wir wollen<br />

keine Nivellierung durch pauschale Gleichmacherei.<br />

Sie entscheiden! Wählen Sie die Kandidatinnen und Kandidaten<br />

des <strong>VBOB</strong>/dbb!<br />

⃝ Es kommt auf jede Stimme an! Es gibt keine bessere<br />

Legitimation für die Personalvertretung als eine hohe<br />

Wahlbeteiligung! Personalrat geht jeden an. Der Personalrat<br />

handelt stellvertretend auch für Sie. Bestimmen Sie,<br />

wer Ihre Interessen vertreten soll! Daher: Ihre Stimme den<br />

Kandidatinnen und Kandidaten des <strong>VBOB</strong>/dbb!<br />

⃝ Unser Angebot:<br />

Wir bieten Ihnen:<br />

<strong>VBOB</strong><br />

PERSONALRATSWAHLEN<br />

• keine politischen Parolen,<br />

• keine Pauschalversprechungen,<br />

• keine unverantwortlichen zusagen aus den „goldenen<br />

Töpfen“.<br />

Wir versprechen Ihnen:<br />

• persönliches engagement in Personalangelegenheiten,<br />

• sachliche argumentation bei allen anstehenden Problemen,<br />

• offene informationspolitik und ehrliche antworten,<br />

• Mut zum unbequem sein gegenüber der dienststelle,<br />

wenn es nötig ist,<br />

• kollegialität und Partnerschaft, wo immer es möglich<br />

ist,<br />

• bereitschaft zur selbstkritik und zum anhören ihrer<br />

kritik, wenn sie es für nötig erachten,<br />

• diskretion bei der behandlung ihrer anliegen.<br />

⃝ Wir verstehen den Personalrat als:<br />

• ihre interessenvertretung – und nicht als selbstzweck,<br />

• ein gremium der fairen argumente und nicht des<br />

unsachlichen schlagabtauschs.<br />

Wenn das alles auch Ihre Vorstellungen sind, dann schenken<br />

Sie uns bitte Ihr Vertrauen und Ihre konstruktive<br />

Mitarbeit! Daher: Ihre Stimme den Kandidatinnen und<br />

Kandidaten des <strong>VBOB</strong>/dbb!<br />

10 11<br />

LEITFADEN<br />

<strong>2012</strong>


LEITFADEN<br />

<strong>2012</strong><br />

<strong>VBOB</strong><br />

PERSONALRATSWAHLEN<br />

⃝ Die Kandidatinnen und Kandidaten des <strong>VBOB</strong>/dbb vertreten<br />

die Interessen von Beamtinnen und Beamten sowie<br />

Tarifbeschäftigten. Wir wollen:<br />

• chancengleichheit und augenmaß bei allen Personalmaßnahmen,<br />

• langfristige, transparente Personalplanung,<br />

• förderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,<br />

• faire und partnerschaftliche zusammenarbeit mit der<br />

Verwaltung,<br />

• keine Privatisierung staatlicher aufgaben um jeden<br />

Preis,<br />

• sozialverträgliche regelungen bei behördenverlegungen,<br />

• Verbesserung der personellen, sozialen und organisatorischen<br />

Verhältnisse in der dienststelle.<br />

Verpassen Sie nicht Ihre Chance – es ist unsere gemeinsame<br />

Chance für einen starken Personalrat! Daher: Ihre<br />

Stimme den Kandidatinnen und Kandidaten des <strong>VBOB</strong>/<br />

dbb!<br />

⃝ Wir wehren uns gegen übereilte und unausgewogene<br />

Personaleinsparungen<br />

• gegen einseitige belastungen des öffentlichen dienstes,<br />

• zu einem leistungsfähigen öffentlichen dienst gehört<br />

das ausgewogene Verhältnis aller statusgruppen =<br />

beamtinnen und beamte, tarifbeschäftigte,<br />

• wir sagen Ja zum beamtenstatus, nur er garantiert<br />

eine sachgerechte wahrnehmung öffentlich-rechtlicher<br />

aufgaben.<br />

Deshalb: <strong>VBOB</strong>/dbb-Kandidatinnen und Kandidaten in die<br />

Personalräte.<br />

⃝ <strong>VBOB</strong>-Kandidatinnen und Kandidaten in die Personalräte!<br />

Sie garantieren:<br />

ARgumENTE gEgEN EiNWäNdE,<br />

dEN <strong>VBOB</strong> zu WäHLEN<br />

• jederzeitigen einsatz zur Verbesserung der personellen,<br />

sozialen und organisatorischen Verhältnisse in<br />

den dienststellen,<br />

• umfassendes tätig werden für alle beschäftigten.<br />

Sie treten ein:<br />

• für eine Verwirklichung des so oft beschworenen leistungsgrundsatzes<br />

– gegen Versuche einer parteipolitisch<br />

ausgerichteten Personalpolitik,<br />

• für eine volle ausschöpfung des Personalvertretungsgesetzes<br />

und gegen faule kompromisse mit der Verwaltung.<br />

⃝ <strong>VBOB</strong>-Kandidatinnen und Kandidaten sind auf ihre Arbeit<br />

durch Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen<br />

umfassend vorbereitet.<br />

⃝ Das bedeutet:<br />

• kein zurückschrecken vor dem „geballten“ sachverstand<br />

der Verwaltung,<br />

• rechtzeitiges erkennen von chancen für eigene initiativen.<br />

Fördern Sie mit Ihrer Wahlentscheidung eine sachbezogene<br />

Personalratsarbeit, für die die <strong>VBOB</strong>-Kandidatinnen<br />

und Kandidaten jederzeit eintreten.<br />

⃝ <strong>VBOB</strong>-Kandidatinnen und Kandidaten treten ein für:<br />

• erhaltung und fortentwicklung des rechts des öffentlichen<br />

dienstes,<br />

• gleiche chancen für alle beschäftigungsgruppen,<br />

• kontrolle der Verwaltung bei personellen entscheidungen,<br />

d. h. Verhinderung vorwiegend parteipolitisch<br />

gefärbter Maßnahmen,<br />

• volle ausschöpfung der gesetzlich gegebenen Möglichkeiten<br />

zur Verbesserung der personellen, sozialen<br />

und organisatorischen Verhältnisse in den dienststellen,<br />

• gleichmäßige wahrnehmung der interessen aller.<br />

PROduKTiONSTEcHNiScHE<br />

uNd gESTALTERiScHE gRuNd-<br />

LAgEN zuR ERSTELLuNg VON<br />

WAHLKAmPfiNfORmATiONEN<br />

⃝ <strong>VBOB</strong>-Kandidatinnen und Kandidaten sind unabhängig<br />

und sachverständig, sie können jederzeit auf die Beratung<br />

durch ihre Gewerkschaft zählen.<br />

Unterstützen Sie diese Ziele einer sachbezogenen Politik<br />

im Personalrat. Geben Sie Ihre Stimme den <strong>VBOB</strong>-Kandidatinnen<br />

und Kandidaten.<br />

der <strong>VBOB</strong> waHrt und<br />

fördert dIe recHtlIcHen,<br />

wIrtscHaftlIcHen und<br />

sOzIalen BerufsInteressen<br />

der Beschäftigten<br />

Im öffentlIcHen dIenst<br />

⃝ Achten Sie prinzipiell darauf, dass Sie das Manuskript<br />

für einen Handzettel, ein Rahmenflugblatt o. ä. immer auf<br />

blanko weißem Papier schreiben und nicht auf einem der<br />

fertigen Flugblätter.<br />

⃝ Denn in der Druckerei wird erst ein Film Ihrer Vorlage<br />

gefertigt und dann auf die mitgelieferten Rahmenmaterialien<br />

gedruckt.<br />

⃝ große farbflächen sind nicht geeignet und möglichst<br />

zu vermeiden.<br />

⃝ fotos der Kandidatinnen und Kandidaten sollen möglichst<br />

schwarz/weiß, glänzend und qualitativ hochwertig,<br />

d. h. nicht aus dem Passbildautomaten, sondern vom Fotografen<br />

sein. Kandidatenfotos sollten im Sinne eines konstanten<br />

Erscheinungsbildes alle vom gleichen Fotografen<br />

stammen. Fotos gleich in die Vorlage mit einkleben (nur an<br />

den Ecken, das genügt). So ist der Stand genau ersichtlich<br />

und Verwechslungen sind vermeidbar! Gestaltungsmöglichkeiten<br />

haben Sie beim Scannen von Fotos. Hier lassen<br />

sich auch Unterschiede in Qualität und Format ausgleichen.<br />

• bilder aus zeitungen, die bereits gerastert sind, können<br />

direkt übertragen werden (ohne Mehrkosten),<br />

<strong>VBOB</strong><br />

PERSONALRATSWAHLEN<br />

wenn das raster grob ist.<br />

• schlechte Vorlagen mit tusche oder deckweiß nacharbeiten.<br />

• nutzen sie die technischen Möglichkeiten des Pc bei<br />

textverarbeitung und gestaltung.<br />

• Vorlagen immer nur einseitig beschreiben, da bei<br />

zweiseitiger beschriftung die rückseite durchscheint.<br />

blätter nicht zusammenkleben! nicht schrift auf<br />

schrift legen, damit sie nicht verschmiert.<br />

• bei tippfehlern am besten das ganze wort, die zeile<br />

oder den absatz überkleben und darauf achten, dass<br />

die überklebung die gleiche schrift und farbstärke<br />

hat! tipp-ex kann verwendet werden.<br />

• zeichnungen, schriften usw. nur mit schwarzer tusche<br />

anfertigen! keine blaue tinte, keinen kugelschreiber,<br />

auch keine anderen hellen farben verwenden. ein<br />

kräftiges rot kommt dagegen gut.<br />

• farben. bei der gestaltung aller eigenen werbemaßnahmen<br />

sollten sie nach wie vor die „hausfarbe“ des<br />

VbOb einhalten. diese ist blau, grau und magentarot.<br />

• für die nutzung der von uns angebotenen, farbigen<br />

rahmenwerbemittel sollten sie sich auf die eindruckfarbe<br />

schwarz beschränken.<br />

• schrift. beim satz sollten sie im sinne eines einheitlichen<br />

erscheinungsbildes nur eine type verwenden.<br />

nicht zu klein schreiben. gefälliges modernes schriftbild<br />

verwenden.<br />

12 13<br />

LEITFADEN<br />

<strong>2012</strong>


LEITFADEN<br />

<strong>2012</strong><br />

<strong>VBOB</strong><br />

PERSONALRATSWAHLEN<br />

Das persönliche Gespräch ist die beste Art der Werbung. Wir stellen aber auch Streuwerbeartikel gegen eine geringe<br />

Eigenbeteiligung bereit (Werbeartikel-Katalog <strong>2012</strong> des <strong>VBOB</strong>). Daneben können Sie unsere <strong>VBOB</strong> Broschüren<br />

• „nähe ist unsere stärke“<br />

• „Jugend im VbOb“<br />

• „frauenflyer“<br />

• „VbOb und dbb tarifunion“<br />

• „arbeitshinweise zur Vorbereitung der Personalratswahlen“ sowie<br />

• diverse „Plakate“ kostenlos bestellen.<br />

WERBEARTiKEL<br />

<strong>VBOB</strong><br />

PERSONALRATSWAHLEN<br />

Diese Vorlage erhalten die Fachgruppen auf Anforderung kostenlos in DIN A 3 und DIN A 4 bei der <strong>VBOB</strong>-Bundesgeschäftsstelle<br />

14 15<br />

LEITFADEN<br />

<strong>2012</strong>


LEITFADEN<br />

<strong>2012</strong><br />

<strong>VBOB</strong><br />

PERSONALRATSWAHLEN<br />

<strong>VBOB</strong><br />

PERSONALRATSWAHLEN<br />

Diese Vorlage erhalten die Fachgruppen auf Anforderung kostenlos in DIN A 3 und DIN A 4 bei der <strong>VBOB</strong>-Bundesgeschäftsstelle Diese Vorlage erhalten die Fachgruppen auf Anforderung kostenlos in DIN A 3 und DIN A 4 bei der <strong>VBOB</strong>-Bundesgeschäftsstelle<br />

16 17<br />

LEITFADEN<br />

<strong>2012</strong>


LEITFADEN<br />

<strong>2012</strong><br />

<strong>VBOB</strong><br />

PERSONALRATSWAHLEN<br />

HiLfESTELLuNg füR dEN WAHLVORSTANd<br />

- wichtige terMine/fristen<br />

Bezeichnung Termin Daten hier eintragen<br />

1. Bestellung des Wahlvorstands durch den<br />

Personalrat (§ 20 Abs. 1 BPersVG)<br />

2. Bekanntgabe der Namen der Mitglieder<br />

des Wahlvorstands und Hinweis auf Frist<br />

für evtl. Vorabstimmungen (§ 1 Abs. 3<br />

und § 4 Abs. 2 WO)<br />

3. Feststellung der Zahl der in der Regel<br />

Beschäftigten und ihre Gruppenzugehörigkeit<br />

(§ 2 Abs. 1 WO)<br />

4. Aufstellung des Wählverzeichnisses – getrennt<br />

nach Gruppen – (§ 2 Abs. 2 WO)<br />

5. Vorlage von evtl. Vorabstimmungsergebnissen<br />

gem. § 4 Abs. 1 WO an den Wahlvorstand<br />

6. Ermittlung der Zahl der zu wählenden<br />

Personalratsmitglieder und ihre Verteilung<br />

auf die Gruppen (§ 5 WO)<br />

7. Erlass und Aushang des Wahlausschreibens<br />

(§ 6 Abs. 1 und 3 WO)<br />

8. Auslage des Wählerverzeichnisses und<br />

der Wahlordnung (§ 6 Abs. 2Nr. 4 WO<br />

und § 2 Abs. 3 WO)<br />

9. Schriftliche Einsprüche gegen das Wählverzeichnis<br />

(§ 3 Abs. 1 WO)<br />

10. Schriftliche Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung<br />

an den Beschäftigten (§ 3<br />

Abs. 2 WO)<br />

11. Entgegennahme der Wahlvorschläge;<br />

Vermerk des Zeitpunktes des Eingangs;<br />

Überprüfung und Bezeichnung (§ 7 Abs.<br />

2, § 9 und § 11 WO)<br />

12. Aufforderung an Bewerber/innen, die auf<br />

mehreren Wahlvorschlägen benannt sind,<br />

bzw. an Listenunterzeichner, die mehrere<br />

Wahlvorschläge unterzeichnet haben (§<br />

10 Abs. 3 und 4 WO)<br />

13. Frist zur Beseitigung von Mängeln in<br />

Wahlvorschlägen (§ 10 Abs. 5 WO)<br />

14. Bekanntgabe einer Nachfrist für die Einreichung<br />

von Wahlvorschlägen, falls keine<br />

gültigen Wahlvorschläge eingegangen<br />

sind (§ 11 Abs. 1 WO)<br />

spätestens 8 Wochen vor Ablauf der<br />

Amtszeit des Personalrats<br />

unverzüglich nach Bestellung des Wahlvorstands<br />

unverzüglich bis zum Erlass des Wahlausschreibens<br />

*)<br />

vor Erlass des Wahlausschreibens *)<br />

innerhalb von 6 Arbeitstagen nach der<br />

Bekanntgabe gem. Nr. 2<br />

unverzüglich bis zum Erlass des Wahlausschreibens<br />

*)<br />

frühestens nach Ablauf von 6 Arbeitstagen<br />

gem. Nr. 2 spätestens 6 Wochen<br />

vor dem letzten Tag der Stimmabgabe<br />

unverzüglich nach Einleitung der Wahl<br />

binnen 6 Arbeitstagen nach Auslegung<br />

unverzüglich, spätestens einen Tag vor<br />

Beginn der Stimmabgabe<br />

Einreichung binnen 18 Kalendertagen<br />

nach Erlass des Wahlausschreibens<br />

Erklärungsfrist für BewerberInnen<br />

sowie Listenunterzeichner innerhalb<br />

von 3 Arbeitstagen nach Aufforderung<br />

durch den Wahlvorstand, auf welchem<br />

Wahlvorschlag er benannt werden will<br />

binnen 3 Arbeitstagen seit dem Zugang<br />

der Aufforderung<br />

sofort nach Ablauf der Frist gem. Nr. 11<br />

bzw. 13<br />

15. Dauer der Nachfrist (§ 11 Abs. 1 WO) Einreichung innerhalb von 6 Arbeitstagen<br />

nach Bekanntgabe gem. Nr. 14<br />

<strong>VBOB</strong><br />

PERSONALRATSWAHLEN<br />

Bezeichnung Termin Daten hier eintragen<br />

16. Bekanntgabe der gültigen Wahlvorschläge<br />

(§ 13 Abs. 1 WO).<br />

17. Stimmabgabe<br />

18. Behandlung der schriftlich abgegebenen<br />

Stimmen (§ 18 WO)<br />

19. Feststellung des Wahlergebnisses, Ermittlung<br />

der gewählten BewerberInnen,<br />

Wahlniederschrift (§§ 20, 21 WO)<br />

20. Schriftliche Benachrichtigung der gewählten<br />

BewerberInnen. (§ 22 WO)<br />

21. Einberufung der 1. Personalratssitzung<br />

durch den Wahlvorstand(§ 34 Abs. 1<br />

BPersVG)<br />

22. Vernichtung der verspätet eingegangenen<br />

(ungeöffneten) Briefumschläge für schriftliche<br />

Stimmabgabe (§ 18 Abs. 2 WO)<br />

unverzüglich nach Ablauf der Einreichungsfrist<br />

gem. Nr. 11, 13 oder 15,<br />

spätestens 5 Arbeitstage vor Beginn der<br />

Stimmabgabe. Hinweis auf Möglichkeiten<br />

der schriftlichen Stimmabgabe (§<br />

17 WO)<br />

unmittelbar vor Abschluss der Stimmabgabe<br />

unverzüglich nach Abschluss der Wahl<br />

unverzügliche schriftliche Benachrichtigung<br />

gegen Empfangsbescheinigung<br />

spätestens 6 Arbeitstage nach dem<br />

Wahltag **)<br />

23. Anfechtung der Wahl (§ 25 BPersVG)<br />

1 Monat nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses,<br />

falls bis dahin die Wahl<br />

nicht angefochten ist<br />

innerhalb von 12 Arbeitstagen vom<br />

Tage der Bekanntgabe des Wahlergebnisses<br />

an gerechnet<br />

24. Aufbewahrung der Wahlunterlagen(§ 24<br />

WO)<br />

25. Bekanntgabe der Namen der Gewählten<br />

(§ 23 WO)<br />

Niederschriften, Bekanntmachungen<br />

usw. bis zur nächsten PR-Wahl durch<br />

den PR<br />

unverzüglich nach Fertigung der Wahlniederschrift<br />

durch zweiwöchigen Aushang<br />

*) Es ist zu beachten, dass der Wahlvorstand verpflichtet ist, die Wahl unverzüglich einzuleiten; sie soll spätestens<br />

nach 6 Wochen stattfinden (§ 23 Abs. 1 BPersVG<br />

**) Spätestens 12 Arbeitstage nach dem Wahltag für Stufenvertretungen (§ 54 Abs. 2 BPersVG)<br />

HiLfESTELLuNg füR diE TERmiNPLANuNg iN dEN<br />

fAcHgRuPPEN<br />

Aufgaben/Maßnahmen Rechtsgrundlagen Fristen Termine Termine<br />

1. Ende der Amtszeit des bisherigen<br />

Personalrats<br />

§ 26 und § 27 BPersVG<br />

2. Bestellung des Wahlvorstands<br />

durch den bisherigen Personalrat<br />

3. Erste Sitzung des Wahlvorstands:<br />

Beschluss einer Geschäftsordnung,<br />

Aufstellung<br />

eines Arbeitsplans<br />

§ 20 Abs. 1 Satz 1<br />

BPersVG<br />

Spät. 8 Wochen vor Ablauf<br />

der Amtszeit des<br />

bisherigen Personalrats<br />

Unverzüglich nach Bestellung<br />

des Wahlvorstands<br />

18 19<br />

LEITFADEN<br />

<strong>2012</strong>


LEITFADEN<br />

<strong>2012</strong><br />

<strong>VBOB</strong><br />

PERSONALRATSWAHLEN<br />

Aufgaben/Maßnahmen Rechtsgrundlagen Fristen Termine Termine<br />

4. Bekanntgabe der Namen seiner<br />

Mitglieder und ggf. der Ersatzmitglieder<br />

durch den Wahlvorstand;<br />

Bekanntgabe der Frist für<br />

Vorabstimmungen nach § 4 Abs.<br />

1 BPersVWO<br />

5. Maßnahmen zur Einleitung der<br />

Wahl:<br />

Feststellung der Zahl der Beschäftigten<br />

und ihrer Verteilung<br />

auf die Gruppen (u. U. auch<br />

Feststellung der Zahl der Wahlberechtigten)<br />

Feststellung der Zahl der zu<br />

wählenden Personalratsmitglieder<br />

und der Verteilung der Sitze<br />

auf die Gruppen<br />

Aufstellung des Wählerverzeichnisses,<br />

getrennt nach<br />

Gruppen (vgl. Nr. 8)<br />

Festlegung von Ort und Zeit der<br />

Stimmabgabe (vgl. Nr. 29 und<br />

30)<br />

6. Letzter Tag für die Glaubhaftmachung<br />

des Ergebnisses von<br />

Vorabstimmungen über<br />

eine abweichende Verteilung<br />

der PR-Sitze auf die Gruppen,<br />

die Durchführung gemeinsamer<br />

Wahl,<br />

die Geltung von Nebenstellen<br />

oder Teilen einer Dienststelle<br />

als selbständige Dienststelle<br />

7. Erlass und Aushang des Wahlausschreibens<br />

8. Auslegung des Wählerverzeichnisses<br />

und der Wahlordnung<br />

9. Letzter Tag für Einsprüche gegen<br />

die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses<br />

§ 1 Abs. 3 und § 4 Abs.<br />

2BPersVWO<br />

§ 2 Abs. 1 BPersVWO<br />

§ 5 BPersVWO<br />

§ 2 Abs. 2BPersVWO<br />

§ 6 Abs. 2 Nr. 11 BPers-<br />

VWO<br />

§ 4 Abs. 1 BPersVWO<br />

i.V.m. § 18 Abs. 1<br />

BPersVG, § 19 Abs. 2<br />

BPersVG, § 6 Abs. 3<br />

BPersVG<br />

§ 6 Abs. 1 Satz 1 BPers-<br />

VWO<br />

§ 2 Abs. 3 und § 6<br />

Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 5<br />

BPersVWO<br />

Unverzüglich nach Bestellung<br />

des Wahlvorstands<br />

Unverzüglich in der Zeit<br />

bis zum Erlass des Wahlausschreibens<br />

(vgl. Nr. 7)<br />

Ende der Frist von 6<br />

Arbeitstagen seit der<br />

Bekanntgabe der Namen<br />

der Mitglieder des Wahlvorstands<br />

(vgl. Nr. 4)<br />

Spätestens 6 Wochen<br />

vor dem letzten Tag der<br />

Stimmabgabe (vgl. Nr.<br />

30)<br />

Unverzüglich nach Erlass<br />

und Aushang des Wahlausschreibens<br />

(vgl. Nr. 7)<br />

§ 3 Abs. 1 BPersVWO Ende der Einspruchsfrist<br />

von 6 Arbeitstagen seit<br />

Auslegung des Wählerverzeichnisses<br />

(vgl. Nr. 8)<br />

<strong>VBOB</strong><br />

PERSONALRATSWAHLEN<br />

Aufgaben/Maßnahmen Rechtsgrundlagen Fristen Termine Termine<br />

10. Grundsätzlich letzter Tag für die<br />

Einreichung von Wahlvorschlägen<br />

11. Prüfung der innerhalb der Einreichungsfrist<br />

eingereichten<br />

Wahlvorschläge durch den<br />

Wahlvorstand<br />

12. Aufforderung an Mehrfachbewerber<br />

zur Erklärung, welche<br />

Kandidatur aufrechterhalten<br />

werden soll; Setzung einer Frist<br />

von 3 Arbeitstagen<br />

13. Aufforderung an Mehrfachunterzeichner<br />

zur Erklärung, welche<br />

Unterschrift aufrechterhalten<br />

bleiben soll; Setzung einer<br />

Frist von 3 Arbeitstagen<br />

14. Rückgabe von Wahlvorschlägen<br />

mit heilbaren Mängeln an den<br />

jeweiligen Listenvertreter und<br />

Aufforderung zur Mängelbeseitigung<br />

binnen einer Nachbesserungsfrist<br />

von 3 Arbeitstagen<br />

seit Zugang der Aufforderung<br />

15. Rückgabe ungültiger Wahlvorschläge<br />

an den jeweiligen Listenvertreter<br />

16. Ggf. Bekanntmachung, dass<br />

innerhalb der Einreichungsfrist<br />

kein gültiger Wahlvorschlag<br />

eingereicht worden ist, und Aufforderung<br />

zur Einreichung von<br />

Wahlvorschlägen innerhalb einer<br />

Nachfrist von 6 Arbeitstagen<br />

17. Ausnahmsweise letzter Tag für<br />

die Einreichung von Wahlvorschlägen,<br />

wenn wegen fruchtlosen<br />

Ablaufs der normalen Einreichungsfrist<br />

nach Nr. 16 eine<br />

Nachfrist gesetzt worden ist.<br />

18. Prüfung der innerhalb der<br />

Nachfrist eingereichten Wahlvorschläge;<br />

ggf. Aufforderung<br />

an Mehrfachbewerber und<br />

Mehrfachunterzeichner (vgl.<br />

Nr. 12 und 13) sowie Rückgabe<br />

nachbesserungsfähiger und<br />

ungültiger Wahlvorschläge (vgl.<br />

Nr. 14 und 15)<br />

§ 7 Abs. 2 Satz 1 BPers-<br />

VWO<br />

Ende der Einreichungsfrist<br />

von 18 Kalendertagen<br />

seit Erlass des<br />

Wahlausschreibens (§ 6<br />

Abs. 2 Nr. 8 BPersVWO)<br />

(vgl. Nr. 7)<br />

§ 10 BPersVWO Unverzüglich nach Eingang<br />

§ 10 Abs. 3 BPersVWO Unverzüglich nach Feststellung<br />

der Mehrfachbewerbung<br />

§ 10 Abs. 4 BPersVWO Unverzüglich nach Feststellung<br />

der Mehrfachunterzeichnung<br />

§ 10 Abs. 5 BPersVWO Unverzüglich nach Feststellung<br />

der Mängel<br />

§ 10 Abs. 2 BPersVWO Unverzüglich nach Feststellung<br />

der Ungültigkeit<br />

§ 11 Abs. 1 BPersVWO Unverzüglich nach Ablauf<br />

der Frist nach § 7 Abs. 2<br />

und § 10 Abs. 5 Satz 1 Nr.<br />

1 und 2 BPersVWO<br />

§ 11 Abs. 1 BPersVWO Ende der Nachfrist von<br />

6 Arbeitstagen seit<br />

Bekanntmachung des<br />

fruchtlosen Ablaufs der<br />

normalen Einreichungsfrist<br />

(vgl. Nr. 10 und 16)<br />

§ 10 Abs. 2 bis 5 BPers-<br />

VWO<br />

Unverzüglich nach<br />

Eingang bzw. nach<br />

Feststellung der Mehrfachbewerbung<br />

oder -unterzeichnung<br />

bzw. nach<br />

Feststellung der Mängel<br />

oder Ungültigkeit<br />

20 21<br />

LEITFADEN<br />

<strong>2012</strong>


LEITFADEN<br />

<strong>2012</strong><br />

<strong>VBOB</strong><br />

PERSONALRATSWAHLEN<br />

Aufgaben/Maßnahmen Rechtsgrundlagen Fristen Termine Termine<br />

19. Ausnahmsweise: Bekanntmachung,<br />

bei Gruppenwahl, für welche<br />

Gruppe(n) keine Vertreter gewählt<br />

werden können,<br />

bei gemeinsamer Wahl, dass<br />

diese Wahl nicht stattfinden<br />

kann<br />

20. Einladung der Listenvertreter<br />

zur Losentscheidung über die<br />

Reihenfolge der Wahlvorschläge<br />

auf dem Stimmzettel, falls<br />

mehrere gültige Wahlvorschläge<br />

eingegangen sind<br />

21. Auslosung der Reihenfolge der<br />

Wahlvorschläge (ggf. unter Beachtung<br />

der Losentscheidung<br />

auf der obersten Stufe)<br />

22. Bekanntmachung der Wahlvorschläge<br />

§ 11 Abs. 3 BPersVWO Sofort nach Ablauf der<br />

Nachfrist<br />

§ 12 Abs. 1 Satz 4<br />

BPersVWO<br />

23. Anfertigung von Stimmzetteln §§ 13 Abs. 1 Satz 2 und<br />

15 Abs. 2 Satz 1 und 2<br />

BPersVWO<br />

24. Anfertigung von Wahlumschlägen<br />

25. Versendung der Wahlunterlagen<br />

für die schriftliche Stimmabgabe<br />

Unverzüglich nach Ablauf<br />

der Einreichungsfrist, ggf.<br />

einer Nachfrist und ggf.<br />

von Nachbesserungsfristen<br />

(vgl. Nr. 10, 12 bis 14,<br />

17 bis 18)<br />

§§ 12 Abs. 1 BPersVWO Spätestens 5 Arbeitstage<br />

vor Beginn der Stimmabgabe<br />

(vgl. Nr. 29)<br />

§ 13 Abs. 1 BPersVWO Unverzüglich nach Ablauf<br />

der Einreichungsfrist, ggf.<br />

der Nachfrist und ggf.<br />

von Nachbesserungsfristen<br />

(vgl. Nr. 10, 12 bis<br />

14, 17 bis 18), spätestens<br />

jedoch 5 Arbeitstage vor<br />

Beginn der Stimmabgabe<br />

(vgl. Nr. 29). Hinweis<br />

auf die Möglichkeit der<br />

schriftlichen Stimmabgabe<br />

(§ 17 WO)<br />

§ 15 Abs. 2 Satz 1 und<br />

3 BPersVWO<br />

§§ 17 und 19 BPersV-<br />

WO<br />

26. Bestellung von Wahlhelfern § 1 Abs. 1 Satz 2 BPers-<br />

VWO<br />

27. Beschaffung von Wahlurnen<br />

und Einrichtung des Wahllokals<br />

§ 16 Abs. 1<br />

BPersVWO<br />

Rechtzeitig vor Beginn<br />

der Stimmabgabe, möglichst<br />

bis zum Tage der<br />

Bekanntmachung der<br />

Wahlvorschläge<br />

Rechtzeitig vor Beginn<br />

der Stimmabgabe<br />

So rechtzeitig, dass die<br />

Rücksendung noch vor<br />

Abschluss der Stimmabgabe<br />

möglich ist<br />

Rechtzeitig vor Beginn<br />

der Stimmabgabe<br />

Rechtzeitig vor Beginn<br />

der Stimmabgabe<br />

<strong>VBOB</strong><br />

PERSONALRATSWAHLEN<br />

Aufgaben/Maßnahmen Rechtsgrundlagen Fristen Termine Termine<br />

28. Letzter Tag für die Mitteilung § 3 Abs. 2 Satz<br />

Spätestens einen Ar-<br />

von Entscheidungen über Einbeitstag<br />

vor Beginn der<br />

sprüche gegen das Wählerverzeichnis<br />

2 BPersVWO<br />

Stimmabgabe<br />

29. Erster Tag der Stimmabgabe<br />

30. Ggf. erster Tag der Stimmabgabe<br />

31. Öffnung der Freiumschläge und § 18 Abs. 1 BPersVWO Unmittelbar vor Ab-<br />

Entnahme der Wahlumschläge<br />

schluss der Stimmabgabe<br />

32. Feststellung des Wahlergebnis- § 20 Abs. 1 BPersVWO Unverzüglich nach Absesschluss<br />

der Wahl<br />

33. Benachrichtigung der gewähl- § 22 Satz 1 BPersVWO Unverzüglich nach Festten<br />

Bewerber<br />

stellung des Wahlergebnisses<br />

34. Bekanntmachung des Wahler- § 23 BPersVWO Unverzüglich nach Festgebnissesstellung<br />

des Wahlergebnisses<br />

35. Möglichkeit zur Ablehnung der § 22 Satz 2 BPersVWO Binnen 3 Arbeitstagen<br />

Wahl<br />

nach Zugang der Benachrichtigung<br />

über die Wahl<br />

36. Einberufung und Durchführung § 34 Abs. 1 BPersVG Spätestens 6 Arbeitsta-<br />

der konstituierenden Sitzung<br />

ge nach dem (letzten)<br />

des gewählten Personalrats<br />

Wahltag<br />

37. Letzter Tag für die Anfechtung § 25 BPersVG Ende der Anfechtungs-<br />

der Wahl<br />

frist von 12 Arbeitstagen<br />

seit Bekanntgabe des<br />

Wahlergebnisses<br />

38. Vernichtung verspätet einge- § 18 Abs. 2 Satz 2 Einen Monat nach Begangener<br />

Briefwahlumschläge BPersVWO<br />

kanntgabe des Wahlergebnisses,<br />

wenn die<br />

Wahl nicht angefochten<br />

worden ist; andernfalls<br />

nach rechtskräftiger Entscheidung<br />

über die Wahlanfechtung<br />

39. Aufbewahrung der Wahlunter- § 24 BPersVWO Mindestens bis zur<br />

lagen<br />

Durchführung der nächsten<br />

Personalratswahl<br />

22 23<br />

NOTIZEN<br />

LEITFADEN<br />

<strong>2012</strong>

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