2012 - VBOB
2012 - VBOB
2012 - VBOB
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LEITFADEN<br />
<strong>2012</strong><br />
<strong>VBOB</strong><br />
PERSONALRATSWAHLEN<br />
Herausgegeben vom Bundesvorstand des Verbandes der Beschäftigten der obersten und oberen Bundesbehörden e. V.<br />
im dbb beamtenbund und tarifunion (<strong>VBOB</strong>)<br />
BuNdESgEScHäfTSSTELLE:<br />
Dreizehnmorgenweg 36, 53175 Bonn<br />
Telefon 02 28-9 57 96 53<br />
Telefax 02 28-9 57 96 54<br />
Mail vbob@vbob.de<br />
www.vbob.de<br />
HAuPTSTAdTBüRO:<br />
Friedrichstraße 169/170, 10117 Berlin<br />
Telefon 0 30-40 81 69 00<br />
Telefax 0 30-40 81 69 30<br />
Mail vbob.berlin@dbb.de<br />
www.vbob.de<br />
REdAKTiON:<br />
Olaf Lüdtke<br />
Jochen Nagel<br />
Hartwig Schmitt-Königsberg<br />
VERANTWORTLicH:<br />
<strong>VBOB</strong> Bundesvorstand<br />
LAyOuT:<br />
DEKU-Werbung<br />
dRucK:<br />
DEKU-Werbung<br />
imPRESSum<br />
SEHR gEEHRTE KOLLEgiNNEN,<br />
SEHR gEEHRTE KOLLEgEN,<br />
<strong>VBOB</strong><br />
PERSONALRATSWAHLEN<br />
in einigen Monaten stehen die nächsten ordentlichen Personalratswahlen<br />
vor der Tür. Dieses Ereignis ist traditionell eine Bewährungsprobe für die Stärke unseres Verbandes. Deshalb gilt es<br />
zunächst, in allen unseren Untergliederungen eine Bewertung der Ausgangslage vorzunehmen. Diese fällt naturgemäß<br />
nicht einheitlich aus.<br />
Betrachtet man die Lage bei den Beamtinnen und Beamten nach der Föderalismusreform aber auch an der Tariffront,<br />
so fällt auf, dass sich seit den letzten Personalratswahlen 2008 nichts Wesentliches verbessert hat – die Konsolidierung<br />
wurde im Gegenteil konsequent fortgeführt. Insofern gilt die seinerzeitige Zustandsbeschreibung ohne Abstriche fort:<br />
– Weiterführung des Personal- und Stellenabbaus trotz zunehmender Normenflut;<br />
– weiter wachsende Aufgaben für die Beschäftigten trotz unverändert schwierigen Rahmenbedingungen;<br />
– ständig fortschreitende Modernisierung unter steigender Betonung des Leistungsgedankens.<br />
Inzwischen wird immer deutlicher, dass die Personalreduzierungen in der Bundesverwaltung unter Berücksichtigung<br />
des Fachkräftemangels zukünftig nicht mehr so einfach ausgeglichen werden können, und dass der demografische<br />
Wandel allmählich stärker die Alterung der Belegschaften deutlich werden lässt. Antworten sind längst überfällig, aber<br />
die Politik bleibt sie schuldig.<br />
Vor Ort, in den Verwaltungen, dort wo die Vertretung des <strong>VBOB</strong> unmittelbar von den Mitgliedern erlebt wird, da dürfen<br />
wir keine Antworten schuldig bleiben, da müssen wir solidarisch unsere Möglichkeiten zur Vertretung der Beschäftigtenbelange<br />
einsetzen.<br />
In gewohnter Weise ist es deshalb das Anliegen dieser Broschüre, mit Daten, Fakten, Argumenten und Hinweisen die<br />
nötige Hilfestellung bei der Vorbereitung und Durchführung der Personalratswahlen sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretungswahlen<br />
<strong>2012</strong> zu geben.<br />
Wir haben sicherlich allen Grund, mit Zuversicht in die Auseinandersetzung mit anderen Gewerkschaften und auch<br />
freien Listen zu gehen. Unsere eigenen Leistungen und Erfolge in den letzten Jahren können sich sehen lassen, auch<br />
wenn sicher noch wichtige und schwer lösbare Probleme vor uns liegen. Nur gemeinsam können wir dies meistern.<br />
Nur in Zusammenarbeit mit Personalräten ist eine gute Gewerkschaftspolitik durchsetzbar.<br />
Verteilen Sie diese Broschüre an alle <strong>VBOB</strong>-Mandatsträger, <strong>VBOB</strong>-Mitglieder in den Wahlvorständen und <strong>VBOB</strong>-Kandidatinnen<br />
und Kandidaten. In diesem Sinne wünsche ich uns allen erfolgreiche Personalratswahlen.<br />
Mit kollegialen Grüßen<br />
Ihr<br />
Hans Ulrich Benra<br />
Bundesvorsitzender<br />
2 3<br />
LEITFADEN<br />
<strong>2012</strong>
LEITFADEN<br />
<strong>2012</strong><br />
<strong>VBOB</strong><br />
PERSONALRATSWAHLEN<br />
iNHALTSüBERSicHT<br />
Mitbestimmung – Warum? 5<br />
Allgemeine Hinweise zu den Personalratswahlen 6<br />
Einige wichtige Gründe, den <strong>VBOB</strong> zu wählen 8<br />
Argumente gegen Einwände, den <strong>VBOB</strong> zu wählen 9<br />
Einige Aktionsvorschläge 10<br />
Textbausteine für <strong>VBOB</strong>-Wahlaussagen zu Personalratswahlen 11<br />
Produktionstechnische und gestalterische Grundlagen zur Erstellung von Wahlkampfinformationen 13<br />
Werbeartikel 14<br />
Musterplakat für Wahlen 15<br />
Maske für Wahlplakat (neutral) 16<br />
Maske für Wahlplakat (Kopfzeilen) 17<br />
Hilfestellung für den Wahlvorstand – Wichtige Termine/Fristen 18<br />
Hilfestellung für die Terminplanung in den Fachgruppen 19<br />
MitbestiMMung –<br />
WARum?<br />
Natürlich ist „offiziell“ jeder für Mitbestimmung. Aber<br />
insgeheim? Zu teuer, verhindert rasche Entscheidungen,<br />
behindert sachgerechte Lösungen, so kann man hören.<br />
Nichts gegen die verfassungsmäßigen Schranken, die notwendig<br />
sind, weil vom Volk gewählte Repräsentanten dessen<br />
Willen erfüllen. Oft aber folgt die Abneigung gegen die<br />
Beteiligung der Personalräte nur dem Prinzip: Macht ist<br />
ungeteilt am schönsten. Das Betriebsverfassungsgesetz,<br />
das die Beteiligung der Betriebsräte in privaten Betrieben<br />
regelt, lässt nämlich den Betriebsräten weitaus mehr<br />
Rechte zukommen. Hier werden ja auch die gewählten<br />
Vertreter nicht in der Machtausübung behindert. Hier sind<br />
es „nur“ die Unternehmer.<br />
Wie dem wehren? Zunächst durch verantwortungsvolle<br />
und konsequente Anwendung des Bundespersonalvertretungsgesetzes<br />
(BPersVG). Aber auch durch<br />
Überzeugungsarbeit. Mitbestimmung ist ein Teil der Würde<br />
des Menschen (Artikel 1 Abs. 1 Satz 1 GG).<br />
Sie ist auch ein Mittel zur freien Entfaltung der Persönlichkeit<br />
(Artikel 2 Abs. 1 Satz 1 GG) und auch ein Teil des<br />
Sozialstaatsgebots des Artikel 20 Abs. 1 GG – soweit die<br />
Rechtsprechung. Daneben stehen praktische Gründe. Der<br />
Personalrat kann die „Rüttelstrecke“ für die Richtigkeit der<br />
Entscheidungen der Dienststellen sein, der Test für die Akzeptanz<br />
von Entscheidungen durch die Beschäftigten. Das<br />
kostet Zeit und Geld – gewiss. Doch die besseren Ergebnisse<br />
rechtfertigen diesen Aufwand.<br />
Warum sonst versucht man im europäischen Ausland unsere<br />
Mitbestimmung zu kopieren? Wenn im Bereich der<br />
<strong>VBOB</strong><br />
PERSONALRATSWAHLEN<br />
Wirtschaft Arbeitgeber heute sagen: „Gäbe es die Betriebsräte<br />
nicht, wir müssten sie erfinden“ – dann steht<br />
dahinter die Erkenntnis, dass ohne die Zustimmung der<br />
Betriebsräte unpopuläre Entscheidungen kaum durchzusetzen<br />
sind, weil die Akzeptanz fehlt und in vielen Fällen<br />
an den Interessen der Beschäftigten und des Betriebes<br />
vorbei entschieden würde. Der Informationstransfer (zu<br />
deutsch: Meinungsaustausch) von der Werkbank zur Unternehmensspitze<br />
würde fehlen.<br />
Und in Ihrer Behörde? Versuchen Sie eine Antwort! Bei<br />
den Personalratswahlen brauchen wir überzeugte und<br />
überzeugende Kandidatinnen und Kandidaten.<br />
IHre stImme den kandIdatInnen &<br />
kandIdaten des <strong>VBOB</strong><br />
4 5<br />
LEITFADEN<br />
<strong>2012</strong>
LEITFADEN<br />
<strong>2012</strong><br />
<strong>VBOB</strong><br />
PERSONALRATSWAHLEN<br />
1. Die Personalratswahlen sind in der Hauptsache eine<br />
Auseinandersetzung zwischen dem <strong>VBOB</strong> sowie der DGB-<br />
Gewerkschaft Ver.di, aber auch freien Listen. Mit ihnen<br />
sollten (außer im Falle der Personenwahl) keine gemeinsamen<br />
Wahlvorschläge vorgelegt werden.<br />
2. Sind in einer Dienststelle andere dbb-Gewerkschaften<br />
und -Fachverbände in angemessener Stärke vertreten,<br />
sind rechtzeitig Vereinbarungen anzustreben, die jeden<br />
Eindruck einer Zersplitterung des dbb beamtenbund und<br />
tarifunion im Keim ersticken. Art und Umfang der Zusammenarbeit<br />
richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten.<br />
Vorrang hat der gemeinsame dbb-Erfolg; dies bedeutet<br />
aber nicht, dass eventuell unangemessene Ansprüche der<br />
anderen dbb-Organisationen hingenommen werden sollten.<br />
Droht eine Vereinbarung an solchen Ansprüchen zu<br />
scheitern, schalten Sie rechtzeitig den <strong>VBOB</strong>-Bundesvorstand<br />
ein.<br />
3. Bei vergangenen Personalratswahlen ist es verstärkt<br />
zur Aufstellung sog. „freier“ Listen gekommen, die sich in<br />
verschiedenen Fällen für uns nachteilig ausgewirkt haben.<br />
Freie Listen sind daher zunächst grundsätzlich unsere Konkurrenten.<br />
In Einzelfällen kann sich etwas anderes ergeben.<br />
In diesen Fällen kann – soweit sich die Stoßrichtung<br />
gegen Ver.di oder parteilich ausgerichtete Listen richtet<br />
– eine Gemeinschaftsaktion ins Auge gefasst werden. In<br />
diesen Fällen sollte aber angestrebt werden, die Kandidatinnen<br />
und Kandidaten des <strong>VBOB</strong> – zumindest gegenüber<br />
den dbb-Mitgliedern – besonders herauszustellen.<br />
4. Grundsätzlich dürfen <strong>VBOB</strong>-Mitglieder nicht auf dbbfremden<br />
Gewerkschafts- oder parteilich ausgerichteten<br />
Listen kandidieren.<br />
5. Denken Sie bitte daran, rechtzeitig Kandidatinnen und<br />
Kandidaten aufzustellen, damit diese bald in Aktion treten<br />
können. Stellen Sie jede Kandidatin und jeden Kandidaten<br />
mit einem Foto vor, wobei die Fotos möglichst von dem<br />
gleichen Fotografen erstellt sein sollten, um ein einheitliches<br />
Bild zu erreichen. Achten Sie bitte darauf, dass überall dort,<br />
wo eine Personalvertretung zu wählen ist, auch ein Vorschlag<br />
aus unseren Reihen kommt und dies nach Möglichkeit<br />
in beiden Beschäftigtengruppen (Beamte, Tarifbeschäftigte).<br />
ALLgEmEiNE HiNWEiSE<br />
zu dEN PERSONALRATSWAHLEN<br />
6. Personalratswahlen werden – ausgenommen in den<br />
Fällen von Personenwahlen – nach den Grundsätzen<br />
der Verhältniswahl (Listenwahl) vorgenommen. Dieses<br />
System begünstigt bei der Verteilung der Sitze auf die<br />
einzelnen Wahlvorschläge diejenige Liste, die die meisten<br />
Stimmen auf sich vereinigt.<br />
Aus diesem Grund muss angestrebt werden, mit allen<br />
dem <strong>VBOB</strong> nahestehenden Gruppierungen gemeinsame<br />
Wahlvorschläge vorzulegen.<br />
Beispiel:<br />
(bei über 1.000 Gruppenangehörigen) Es sind fünf Sitze zu<br />
besetzen. Es entfallen auf:<br />
<strong>VBOB</strong> Gegner Sonstige Gruppierung<br />
440 Stim. 340 Stim. 260 Stim.<br />
440 (1) 340 (2) 260 (3)<br />
220 (4)<br />
170 (5)<br />
130<br />
147<br />
113<br />
2 Sitze 2 Sitze 1 Sitz<br />
Nach dem Wahlsystem entfallen die Sitze auf die Werte in<br />
den Klammern. Gelingt es, mit der sonstigen Gruppierung<br />
einen gemeinsamen Wahlvorschlag vorzulegen, so lautet<br />
das Ergebnis:<br />
<strong>VBOB</strong>/sonstige Gruppierungen Gegner<br />
700 Stimmen 340 Stimmen<br />
700 (1)<br />
340 (3)<br />
350 (2)<br />
233 (4)<br />
175 (5)<br />
170<br />
4 Sitze 1 Sitz<br />
Nach dem Wahlsystem entfallen die Sitze auf die Werte in<br />
den Klammern.<br />
Die gemeinsame Liste erringt dadurch einen Sitz mehr,<br />
als beide Seiten getrennt erreichen würden. Je kleiner die<br />
ALLgEmEiNE HiNWEiSE zu dEN<br />
PERSONALRATSWAHLEN<br />
Zahl der Gruppenangehörigen und damit die Zahl der zu<br />
verteilenden Gruppensitze ist, umso wichtiger sind gemeinsamen<br />
Wahlvorschläge.<br />
7. Aufgrund der Bestimmung des BPersVG können in der<br />
Dienststelle vertretene Gewerkschaften zur Personalratswahl<br />
Wahlvorschläge machen. Jeder Wahlvorschlag muss<br />
von zwei Beauftragten unterzeichnet sein, die Beschäftigte<br />
der Dienststelle sind und einer in der Dienststelle vertretenen<br />
Gewerkschaft angehören. Dadurch ist es nicht erforderlich,<br />
eine Mindestprozentzahl an Unterschriften zu<br />
sammeln. Gleichwohl sollten aus wahltaktischen Gründen<br />
sog. Sympathieunterschriften gesammelt werden. Dies<br />
stärkt die eigene Position und gibt der Liste im Wahlkampf<br />
mehr Gewicht. Die Sammlung der Unterschriften gibt außerdem<br />
die Gelegenheit zu dem wichtigen persönlichen<br />
Gesprächs. Alle übrigen Wahlvorschläge müssen von einem<br />
Zwanzigstel der wahlberechtigten Beschäftigten unterzeichnet<br />
sein.<br />
8. Versehen Sie Ihren Wahlvorschlag bitte mit einem Kennwort.<br />
Aus optischen Gründen und wegen des Wiedererkennungswerts<br />
empfehlen wir dringend, die Bezeichnung<br />
„<strong>VBOB</strong>“ oder „<strong>VBOB</strong>/dbb“ mit aufzunehmen.<br />
9. Von besonderer Wichtigkeit ist die Briefwahl. Nach<br />
der Wahlordnung kann jeder Beschäftigte seine Stimme<br />
schriftlich abgeben, wenn er es wünscht. Damit sind die<br />
Möglichkeiten zur Briefwahl erheblich erweitert worden,<br />
worauf im Rahmen der Wahlkampfplanung und -führung<br />
geachtet werden muss. Weisen Sie auf die Möglichkeit der<br />
Briefwahl hin. Dies gilt insbesondere für Dienststellen mit<br />
Außendienst/Dienstreisen. Dies gilt ebenso bei räumlich<br />
weiter entfernten Außenstellen/Dienststellen/Teilen von<br />
Dienststellen.<br />
10. Örtliche Wahlschreiben und Kandidatenbriefe haben<br />
sich als ein stets besonders wirksames Mittel der Werbung<br />
erwiesen. Die Herstellung ist mit verhältnismäßig einfachen<br />
Mitteln auf örtlicher Ebene möglich. Vorbereitungen<br />
sollte man allerdings schon frühzeitig treffen. Argumente<br />
und Textbausteine finden Sie in dieser Broschüre. Neben<br />
Angaben zur Person können vor allem örtliche Probleme,<br />
Arbeitsplatz – und soziale Fragen im Zusammenhang mit<br />
<strong>VBOB</strong><br />
PERSONALRATSWAHLEN<br />
Bemühungen oder Erfolgen des <strong>VBOB</strong>/dbb wirksamer Inhalte<br />
von Kandidatenbriefen oder Werbeschreiben sein.<br />
Die gleichzeitige Mitgliederwerbung ist meist erfolgreich.<br />
11. Kaum ein Werbemittel ist erfolgreicher als das persönliche<br />
Gespräch. Plakate, Flugblätter und sonstiges Schriftgut<br />
kommen erst durch den persönlichen Kontakt von Kandidatinnen<br />
und Kandidaten, Amtsträgern und sonstigen<br />
Repräsentanten zum Wahlberechtigten voll zur Geltung.<br />
Wo immer es geht, sollte in den Wochen und Monaten<br />
vor der Wahl dieser Kontakt gesucht werden. Ohne den<br />
persönlichen Kontakt übermittelte Informationen landen<br />
dagegen fast immer ungelesen im Papierkorb bzw. entfalten<br />
nicht die gewünschte Wirkung. Vorstellungen bei den<br />
Dienststellen, ihren Leitern und den amtierenden Personalvertretungen<br />
können zu diesem Programm gehören.<br />
Außerdem eignet sich die Kontaktpflege besser als jedes<br />
andere Mittel zur Mitgliederwerbung, so dass sich eine<br />
Verbindung der Zielsetzungen anbietet.<br />
12. Achten Sie bitte unter allen Umständen darauf, dass in<br />
jedem Wahlvorstand mindestens ein Vertreter des <strong>VBOB</strong><br />
sitzt. Stellen Sie auch sicher, dass ein Beauftragter des<br />
<strong>VBOB</strong> an den Sitzungen des Wahlvorstands mit beratender<br />
Stimme teilnimmt.<br />
13. In den Fällen, in denen die Wahlvorstände ausschließlich<br />
mit Vertretern aus unseren Reihen besetzt werden<br />
könnten, empfiehlt es sich, eine Vertreterin / einen Vertreter<br />
der Gegenseite mit aufzunehmen. Auf diese Weise<br />
wird eher verhindert, dass von der Gegenseite später eine<br />
Wahlanfechtung kommt.<br />
14. In vielen Fällen wird der Wahlvorstand wahlberechtigte<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Wahlhelfer bestellen<br />
müssen. Es ist erforderlich, dass ein beträchtlicher<br />
Prozentsatz dieser Wahlhelfer aus unseren Reihen gestellt<br />
wird, um Manipulationen vorzubeugen.<br />
Wichtiger den je –<br />
eIne mItglIedscHaft<br />
Im <strong>VBOB</strong><br />
6 7<br />
LEITFADEN<br />
<strong>2012</strong>
LEITFADEN<br />
<strong>2012</strong><br />
<strong>VBOB</strong><br />
PERSONALRATSWAHLEN<br />
VORBEmERKuNg<br />
Es gibt viele Gründe, den <strong>VBOB</strong> zu wählen. Die meisten<br />
werden sich aus Ihrer örtlichen Arbeit ergeben. Zu Ihrer<br />
Unterstützung nennen wir nachstehend einige allgemeingültige<br />
Argumente:<br />
1. VbOb-PersOnalratsMitglieder sind gut geschult<br />
uNd iNfORmiERT<br />
Der <strong>VBOB</strong> führt laufend Schulungsveranstaltungen für<br />
Personalratsmitglieder durch. Dort wird praxisgerechtes<br />
Wissen vermittelt, werden Erfahrungen ausgetauscht und<br />
Problemlösungen erarbeitet, zum Wohle der Kolleginnen<br />
und Kollegen. Mitteilungs- und Informationsblätter für<br />
<strong>VBOB</strong>-Funktionsträger von Fachleuten erarbeitet, halten<br />
Sie auf dem Laufenden und geben wichtige Arbeitshilfen.<br />
2. VbOb-PersOnalratsMitglieder sind keine befehls-<br />
EmPfäNgER iHRER gEWERKScHAfT<br />
Personalratsarbeit und Gewerkschaftsarbeit haben viele<br />
Berührungspunkte, sind aber dennoch „zwei verschiedene<br />
paar Schuhe“. Die Arbeit des Personalrates dient dem<br />
Interesse aller Beschäftigten in seinem Bereich und muss<br />
auch auf die Belange der Dienststelle Rücksicht nehmen<br />
(so schreibt es das BPersVG vor). Der <strong>VBOB</strong> weiß und respektiert<br />
dies. Deshalb können unsere Vertreterinnen und<br />
Vertreter in den Personalräten ihre Aufgabe objektiv wahrnehmen.<br />
Im Gegensatz zu anderen Gewerkschaften lehnt<br />
es der <strong>VBOB</strong> Bundesvorstand ab, in die Personalräte von<br />
Dienststellen hineinzuwirken. Dies erfordert natürlich Kandidatinnen<br />
und Kandidaten für die Personalratswahlen,<br />
die sich ihre Meinung selbst bilden können. Im <strong>VBOB</strong> organisierte<br />
Personalratsmitglieder üben keine imperativen<br />
Mandate aus.<br />
3. VbOb-PersOnalratsMitglieder bleiben „bei ihren<br />
LEiSTEN“<br />
Der <strong>VBOB</strong> nimmt zu politischen Fragen nur dann Stellung,<br />
wenn die beruflichen, wirtschaftlichen oder ideellen Interessen<br />
seiner Mitglieder berührt sind. Das sichert seine<br />
parteipolitische Unabhängigkeit und verhindert interne<br />
Auseinandersetzungen über Fragen, für die wir keinen<br />
Auftrag haben. Auch die <strong>VBOB</strong>-Personalratsmitglieder beschränken<br />
sich auf ihren Auftrag – den sie deshalb umso<br />
unvoreingenommener wahrnehmen können.<br />
4. VbOb-PersOnalratsMitglieder können sich auf<br />
SPEziALiSTEN VERLASSEN<br />
Der <strong>VBOB</strong> ist eine auf den Bundesdienst spezialisierte Gewerkschaft<br />
innerhalb des dbb beamtenbund und tarifunion.<br />
Umso besser kennen seine ehrenamtlich tätigen Mit-<br />
EiNigE WicHTigE gRüNdE,<br />
dEN <strong>VBOB</strong> zu WäHLEN<br />
arbeiterinnen und Mitarbeiter die besonderen Probleme<br />
und Eigenarten der Bundesverwaltung. Auf ihren Rat und<br />
ihre Hilfe können die <strong>VBOB</strong> Personalratsmitglieder jederzeit<br />
zurückgreifen.<br />
5. VbOb-PersOnalratsMitglieder lehnen freMdeinfLuSS<br />
AB<br />
Personalratsarbeit ist dienststellenbezogen. Nur diejenige/<br />
derjenige, die/der selbst in der Dienststelle arbeitet, kennt<br />
die vielen empfindlichen Feinheiten in den Zusammenhängen,<br />
die den Arbeitsablauf und den Betriebsfrieden gewährleisten.<br />
Deshalb darf es keine Einflussmöglichkeiten<br />
Außenstehender auf die Arbeit des Personalrates geben.<br />
6. VbOb-PersOnalratsMitglieder streiten nur der<br />
SAcHE WEgEN<br />
Der Streit um des Streitens wegen, sture Prinzipienreiterei<br />
schaden den Interessen der Beschäftigten mehr, als sie<br />
nützen. Deshalb sind <strong>VBOB</strong>-Personalratsmitglieder harte,<br />
aber faire und sachliche Verhandlungspartner gegenüber<br />
der Dienststelle, denen der Erfolg im Interesse der Beschäftigten<br />
mehr wert ist, als „Theaterdonner“ und Wichtigtuerei.<br />
7. VbOb-PersOnalratsMitglieder haben das nOtwendige<br />
durchsetzungsVerMögen<br />
Sie entwickeln soziales Engagement, sie sind keine Ideologen,<br />
sondern praxisbezogene und fachkompetente Interessenvertreterinnen<br />
und -vertreter.<br />
<strong>VBOB</strong>-PersOnalräte<br />
Beraten, Betreuen<br />
und Vertreten alle<br />
Beschäftigten<br />
ARgumENTE gEgEN EiNWäNdE,<br />
dEN <strong>VBOB</strong> zu WäHLEN<br />
„ihr seid dOch Viel zu klein, uM etwas erreichen zu<br />
können“<br />
Mit rund 12.000 Mitgliedern in der zentralen Bundesverwaltung<br />
sind wir stark. Außerdem stehen wir nicht allein;<br />
wir sind eingebunden in die große Gemeinschaft des dbb<br />
beamtenbund und tarifunion. Mitglieder des <strong>VBOB</strong> sowie<br />
des dbb beamtenbund und tarifunion sind in vielen bedeutenden<br />
Gremien des öffentlichen Dienstes vertreten.<br />
„das ist dOch nur etwas für beaMte“<br />
Frommes Ver.di-Märchen! Der <strong>VBOB</strong> organisiert auch Tarifbeschäftigte.<br />
In den letzten Jahren ist der Anteil der Tarifbeschäftigten<br />
an unserer Mitgliederzahl immer größer<br />
geworden und wächst weiter.<br />
„ihr nehMt dOch gar nicht an tarifVerhandlungen teil“<br />
Hier geht es um die Wahl des Personalrates und nicht um<br />
den Abschluss von Tarifverträgen! Gleichwohl: Die Realität<br />
sieht heute folgendermaßen aus: Im Bereich der Tarifbeschäftigten<br />
ist die dbb tarifunion gleichberechtigter Tarifpartner<br />
von Bund, Ländern und Gemeinden. Der <strong>VBOB</strong><br />
ist Mitglied in der dbb tarifunion. Die Tarifverhandlungen<br />
finden am selben Tag, am selben Ort und mit denselben<br />
Arbeitgebervertretern statt. In der Praxis sieht das so aus,<br />
dass die Arbeitgeber eine Gesprächsrunde mit der dbb<br />
tarifunion, dann wieder mit Ver.di usw. führen. Es kommt<br />
kein Tarifabschluss zustande, bevor nicht beide gewerkschaftlichen<br />
Organisationen zugestimmt haben.<br />
„an und für sich bin ich VbOb-syMPathisant, aber in<br />
uNSERER VERWALTuNg dOmiNiERT VER.di“<br />
Im Regelfall werden sich Vorgesetzte und Personalratsmitglieder<br />
schwer hüten, anders organisierte Beschäftigte zu<br />
benachteiligen, was gesetzwidrig wäre. Sie wissen, dass<br />
der <strong>VBOB</strong> – wenn es beweisbar ist – sofort die rechtlichen<br />
und politischen Konsequenzen ziehen würde. Außerdem:<br />
Je stärker wir sind, desto weniger zieht dieses Argument.<br />
Also ein Grund mehr, uns zu unterstützen. Und schließlich:<br />
Nur wenn sich alle zu ihrer Überzeugung bekennen, kann<br />
solchen unzulässigen Beeinflussungen Einhalt geboten<br />
werden.<br />
„ihr seid dOch gegen das streikrecht“<br />
Auch dieser Einwand hat nichts mit den Personalratswahlen<br />
zu tun. Aber zur Erläuterung: Wir sind gegen das<br />
Streikrecht der Beamtinnen und Beamten. Im Tarifbereich<br />
bejahen wir selbstverständlich auch den Streik – als letztes<br />
Mittel! Wenn Verhandlungen keine Lösungen bringen<br />
und unsere Mitglieder in einer Urabstimmung uns dazu<br />
<strong>VBOB</strong><br />
PERSONALRATSWAHLEN<br />
ermächtigen, werden wir auch Arbeitskampfmaßnahmen<br />
für Tarifbeschäftigte ergreifen und selbstverständlich<br />
Streikgelder zahlen. Wir haben dies bereits in der Vergangenheit<br />
entsprechend praktiziert.<br />
„wenn Mehrere gewerkschaften Miteinander kOn-<br />
KuRRiEREN, ScHWäcHT dAS diE ARBEiTNEHmERSEiTE<br />
uNd STäRKT diE ARBEiTgEBER“<br />
Das wird von Ver.di aus Konkurrenzangst schon mal behauptet.<br />
Das Gegenteil ist aber richtig: Wenn starke gewerkschaftliche<br />
Alternativen vorhanden sind, zwingt<br />
Konkurrenz dazu, ständig möglichst gute Leistungen zu<br />
bringen. Ein „Ausruhen auf Lorbeeren“ gibt es nicht. Die<br />
Gefahr der „Kungelei“ ist geringer. Die ständige Auseinandersetzung<br />
auch mit dem gewerkschaftlichen Gegner<br />
zwingt außerdem dazu, über Ziele und Wege nachzudenken.<br />
Auch hier gilt der Grundsatz „Konkurrenz belebt das<br />
Geschäft“. Den Vorteil haben die Mitglieder und letztlich<br />
alle Beschäftigten.<br />
„die gewerkschaften sOllten sich aus den PersO-<br />
NALRATSWAHLEN HERAuSHALTEN. diE BEScHäfTigTEN<br />
SOLLEN diE KANdidATiNNEN uNd KANdidATEN SELBST BEnennen<br />
(freie listen)“<br />
• Richtig daran ist, dass die Gewerkschaften nicht versuchen<br />
sollen, die Personalräte als „Befehlsempfänger“ für ihre Gewerkschaftspolitik<br />
zu missbrauchen. Ansonsten ist das Argument<br />
aber nicht stichhaltig, denn:<br />
• Der Gesetzgeber hat den Gewerkschaften aus gutem Grund<br />
auch eine Rolle in den Personalvertretungsgesetzen zugedacht;<br />
die Vorschlagslisten des <strong>VBOB</strong> werden von den<br />
<strong>VBOB</strong>-Mitgliedern der Dienststelle aufgestellt, also von den<br />
Beschäftigten der Dienststelle; dies unterscheidet uns wesentlich<br />
von Ver.di;<br />
• organisierte Personalratsmitglieder erhalten Informationsmaterial,<br />
sie haben also oft einen „Informationsvorsprung“,<br />
der sich naturgemäß positiv auf die Arbeit auswirken kann;<br />
• organisierte Personalratsmitglieder genießen außerdem gewerkschaftlichen<br />
Rechtsschutz als weitere Rückenstärkung;<br />
• die Vorschlagslisten des <strong>VBOB</strong> sind in sich ausgewogen, d. h.,<br />
das Gesamtspektrum der Beschäftigten ist weitgehend berücksichtigt.<br />
Dies resultiert aus dem Nominierungsverfahren<br />
durch die Mitgliederversammlung;<br />
• freie Listen sind meistens zufällig zusammengesetzt.<br />
8 9<br />
LEITFADEN<br />
<strong>2012</strong>
LEITFADEN<br />
<strong>2012</strong><br />
<strong>VBOB</strong><br />
PERSONALRATSWAHLEN<br />
„ich bin für die Persönlichkeitswahl, bei listenwahl<br />
muSS icH AucH SOLcHE BEWERBER iN KAuf NEHmEN, diE<br />
miR NicHT zuSAgEN“<br />
Das ist nur auf den ersten Blick ein überzeugendes Argument.<br />
Persönliche Beliebtheit allein sagt noch nichts über<br />
die Eignung aus. <strong>VBOB</strong>-Kandidatinnen und Kandidaten<br />
werden dagegen nach vielfältigen Kriterien ausgewählt.<br />
Personenwahlen sind gut in kleinen, überschaubaren<br />
Bereichen. Dort sollten sie angestrebt werden.<br />
In Dienststellen mit mehreren Hundert Beschäftigten kann<br />
dieses Prinzip aber nicht sinnvoll angewandt werden. Eine<br />
Kandidatenliste garantiert eine breite Basis für Sachverstand<br />
und Vertrauen.<br />
EiNigE AKTiONSVORScHLägE<br />
Vorbereitung und Durchführung sowie Wahlkampf kosten<br />
Geld. Den Fachgruppen stehen für die Personalratswahlen<br />
Finanz- und Werbemittel zur Verfügung.<br />
AKTiON 1:<br />
Kandidatensprechstunde<br />
Geben Sie durch Aushänge und Handzettelverteilung bzw.<br />
durch Nutzung der elektronischen Medien allgemein bekannt,<br />
an welchen Terminen die Kandidatinnen und Kandidaten<br />
für ihre „Wählerinnen und Wähler“ zu sprechen<br />
sind.<br />
AKTiON 2:<br />
Gespräch mit Interessengruppen zu aktuellen Themen<br />
Laden Sie unterschiedliche Interessengruppen zu einem<br />
gemeinsamen, ausführlichen Gespräch ein, um in der Diskussion<br />
zu erfahren, wo „der Schuh drückt“ – machen Sie<br />
schon in der Diskussion Vorschläge zur Verbesserung. Stellen<br />
Sie auch hier die Kandidatinnen und Kandidaten vor!<br />
AKTiON 3:<br />
Gespräch mit der Jugend, Kolleginnen und Kollegen<br />
Machen Sie doch einmal eine „<strong>VBOB</strong>/dbb-Teestunde“. Im<br />
Rahmen ungezwungener Gespräche gewinnen Sie leichter<br />
das Interesse am <strong>VBOB</strong> und zu unseren Vorstellungen<br />
zur Personalratsarbeit. Vergessen Sie die jungen Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter in Ausbildungseinrichtungen<br />
nicht!<br />
ARgumENTE gEgEN EiNWäNdE,<br />
dEN <strong>VBOB</strong> zu WäHLEN<br />
AKTiON 4:<br />
Telefondienst<br />
Richten Sie (ähnlich der Kandidatensprechstunde) einen<br />
Telefondienst ein. Machen Sie wiederum per Flugblatt und<br />
Aushang bzw. per Intranet bekannt, unter welcher Nummer<br />
die Kandidatinnen und Kandidaten erreichbar sind.<br />
AKTiON 5:<br />
Wahlparty<br />
Richten Sie eine <strong>VBOB</strong>-Wahlparty für alle Wählerinnen<br />
und Wähler aus. Organisieren Sie einen kleinen Saal. Und<br />
alles, was dazugehört: Musik, Getränke, kleinen Imbiss...<br />
Stellen Sie die Wahlparty unter ein bestimmtes Motto.<br />
Und das alles schon im Vorfeld der Personalratswahl. Sie<br />
vermeiden so den Vorwurf des Wahlgeschenks.<br />
TExTBAuSTEiNE füR<br />
VbOb-wahlaussagen zu<br />
PERSONALRATSWAHLEN<br />
⃝ Nicht alle Aufgaben der Personalvertretung stehen<br />
im Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG). Vieles<br />
ist der Initiative des Personalrates überlassen worden.<br />
Es genügt nicht, das Gesetz „voll auszuschöpfen“. Unsere<br />
Kandidatinnen und Kandidaten haben in Ihrem Interesse<br />
in den vergangenen Jahren oft Beteiligungsrechte und<br />
-verfahren erreicht, die über das BPersVG hinausgehen.<br />
Dennoch: Viele Aufgaben sind geblieben und es kommen<br />
immer wieder neue hinzu.<br />
⃝ Wir kennen wie Sie die Gefahr von Programmen und<br />
Wahlversprechungen. Wir wollen nicht nur versprechen.<br />
Aber was wir versprechen, wollen wir halten. Wir nennen<br />
die Dinge beim Namen. Wir halten nichts davon, Widersprüche<br />
zu verschweigen oder davon abzulenken.<br />
⃝ Die allgemeinen Aufgaben des Personalrates bestimmt<br />
das BPersVG. Wir haben darüber hinausgehende Vorstellungen<br />
zur Personalwirtschaft und Organisation sowie für<br />
einzelne Beschäftigtengruppen und Laufbahnen.<br />
⃝ Wir vertreten Ihre Interessen, denn die Mitbestimmung<br />
nach dem BPersVG ist Teil Ihrer Selbstbestimmung<br />
im Dienst. Wir sind nicht der verlängerte Arm außenstehender<br />
Stellen; wir kennen kein imperatives Mandat.<br />
Wir stellen uns ihren Anregungen, Ihren Wünschen, Ihrer<br />
Kritik. Mit Transparenz beginnen wir bei uns zuerst. Bei<br />
uns gibt es kein undurchsichtiges Taktieren.<br />
⃝ Wir vertreten niemanden gegen seinen Willen.<br />
Ihre persönliche Entscheidungsfreiheit hat Vorrang.<br />
Darum keine Bevormundung durch den Personalrat.<br />
Wir bekennen uns zu einem von messbaren Kriterien<br />
ausgehenden Leistungsprinzip, das den Tüchtigen<br />
in allen Laufbahnen eine Chance gibt. Wir wollen<br />
keine Nivellierung durch pauschale Gleichmacherei.<br />
Sie entscheiden! Wählen Sie die Kandidatinnen und Kandidaten<br />
des <strong>VBOB</strong>/dbb!<br />
⃝ Es kommt auf jede Stimme an! Es gibt keine bessere<br />
Legitimation für die Personalvertretung als eine hohe<br />
Wahlbeteiligung! Personalrat geht jeden an. Der Personalrat<br />
handelt stellvertretend auch für Sie. Bestimmen Sie,<br />
wer Ihre Interessen vertreten soll! Daher: Ihre Stimme den<br />
Kandidatinnen und Kandidaten des <strong>VBOB</strong>/dbb!<br />
⃝ Unser Angebot:<br />
Wir bieten Ihnen:<br />
<strong>VBOB</strong><br />
PERSONALRATSWAHLEN<br />
• keine politischen Parolen,<br />
• keine Pauschalversprechungen,<br />
• keine unverantwortlichen zusagen aus den „goldenen<br />
Töpfen“.<br />
Wir versprechen Ihnen:<br />
• persönliches engagement in Personalangelegenheiten,<br />
• sachliche argumentation bei allen anstehenden Problemen,<br />
• offene informationspolitik und ehrliche antworten,<br />
• Mut zum unbequem sein gegenüber der dienststelle,<br />
wenn es nötig ist,<br />
• kollegialität und Partnerschaft, wo immer es möglich<br />
ist,<br />
• bereitschaft zur selbstkritik und zum anhören ihrer<br />
kritik, wenn sie es für nötig erachten,<br />
• diskretion bei der behandlung ihrer anliegen.<br />
⃝ Wir verstehen den Personalrat als:<br />
• ihre interessenvertretung – und nicht als selbstzweck,<br />
• ein gremium der fairen argumente und nicht des<br />
unsachlichen schlagabtauschs.<br />
Wenn das alles auch Ihre Vorstellungen sind, dann schenken<br />
Sie uns bitte Ihr Vertrauen und Ihre konstruktive<br />
Mitarbeit! Daher: Ihre Stimme den Kandidatinnen und<br />
Kandidaten des <strong>VBOB</strong>/dbb!<br />
10 11<br />
LEITFADEN<br />
<strong>2012</strong>
LEITFADEN<br />
<strong>2012</strong><br />
<strong>VBOB</strong><br />
PERSONALRATSWAHLEN<br />
⃝ Die Kandidatinnen und Kandidaten des <strong>VBOB</strong>/dbb vertreten<br />
die Interessen von Beamtinnen und Beamten sowie<br />
Tarifbeschäftigten. Wir wollen:<br />
• chancengleichheit und augenmaß bei allen Personalmaßnahmen,<br />
• langfristige, transparente Personalplanung,<br />
• förderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,<br />
• faire und partnerschaftliche zusammenarbeit mit der<br />
Verwaltung,<br />
• keine Privatisierung staatlicher aufgaben um jeden<br />
Preis,<br />
• sozialverträgliche regelungen bei behördenverlegungen,<br />
• Verbesserung der personellen, sozialen und organisatorischen<br />
Verhältnisse in der dienststelle.<br />
Verpassen Sie nicht Ihre Chance – es ist unsere gemeinsame<br />
Chance für einen starken Personalrat! Daher: Ihre<br />
Stimme den Kandidatinnen und Kandidaten des <strong>VBOB</strong>/<br />
dbb!<br />
⃝ Wir wehren uns gegen übereilte und unausgewogene<br />
Personaleinsparungen<br />
• gegen einseitige belastungen des öffentlichen dienstes,<br />
• zu einem leistungsfähigen öffentlichen dienst gehört<br />
das ausgewogene Verhältnis aller statusgruppen =<br />
beamtinnen und beamte, tarifbeschäftigte,<br />
• wir sagen Ja zum beamtenstatus, nur er garantiert<br />
eine sachgerechte wahrnehmung öffentlich-rechtlicher<br />
aufgaben.<br />
Deshalb: <strong>VBOB</strong>/dbb-Kandidatinnen und Kandidaten in die<br />
Personalräte.<br />
⃝ <strong>VBOB</strong>-Kandidatinnen und Kandidaten in die Personalräte!<br />
Sie garantieren:<br />
ARgumENTE gEgEN EiNWäNdE,<br />
dEN <strong>VBOB</strong> zu WäHLEN<br />
• jederzeitigen einsatz zur Verbesserung der personellen,<br />
sozialen und organisatorischen Verhältnisse in<br />
den dienststellen,<br />
• umfassendes tätig werden für alle beschäftigten.<br />
Sie treten ein:<br />
• für eine Verwirklichung des so oft beschworenen leistungsgrundsatzes<br />
– gegen Versuche einer parteipolitisch<br />
ausgerichteten Personalpolitik,<br />
• für eine volle ausschöpfung des Personalvertretungsgesetzes<br />
und gegen faule kompromisse mit der Verwaltung.<br />
⃝ <strong>VBOB</strong>-Kandidatinnen und Kandidaten sind auf ihre Arbeit<br />
durch Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen<br />
umfassend vorbereitet.<br />
⃝ Das bedeutet:<br />
• kein zurückschrecken vor dem „geballten“ sachverstand<br />
der Verwaltung,<br />
• rechtzeitiges erkennen von chancen für eigene initiativen.<br />
Fördern Sie mit Ihrer Wahlentscheidung eine sachbezogene<br />
Personalratsarbeit, für die die <strong>VBOB</strong>-Kandidatinnen<br />
und Kandidaten jederzeit eintreten.<br />
⃝ <strong>VBOB</strong>-Kandidatinnen und Kandidaten treten ein für:<br />
• erhaltung und fortentwicklung des rechts des öffentlichen<br />
dienstes,<br />
• gleiche chancen für alle beschäftigungsgruppen,<br />
• kontrolle der Verwaltung bei personellen entscheidungen,<br />
d. h. Verhinderung vorwiegend parteipolitisch<br />
gefärbter Maßnahmen,<br />
• volle ausschöpfung der gesetzlich gegebenen Möglichkeiten<br />
zur Verbesserung der personellen, sozialen<br />
und organisatorischen Verhältnisse in den dienststellen,<br />
• gleichmäßige wahrnehmung der interessen aller.<br />
PROduKTiONSTEcHNiScHE<br />
uNd gESTALTERiScHE gRuNd-<br />
LAgEN zuR ERSTELLuNg VON<br />
WAHLKAmPfiNfORmATiONEN<br />
⃝ <strong>VBOB</strong>-Kandidatinnen und Kandidaten sind unabhängig<br />
und sachverständig, sie können jederzeit auf die Beratung<br />
durch ihre Gewerkschaft zählen.<br />
Unterstützen Sie diese Ziele einer sachbezogenen Politik<br />
im Personalrat. Geben Sie Ihre Stimme den <strong>VBOB</strong>-Kandidatinnen<br />
und Kandidaten.<br />
der <strong>VBOB</strong> waHrt und<br />
fördert dIe recHtlIcHen,<br />
wIrtscHaftlIcHen und<br />
sOzIalen BerufsInteressen<br />
der Beschäftigten<br />
Im öffentlIcHen dIenst<br />
⃝ Achten Sie prinzipiell darauf, dass Sie das Manuskript<br />
für einen Handzettel, ein Rahmenflugblatt o. ä. immer auf<br />
blanko weißem Papier schreiben und nicht auf einem der<br />
fertigen Flugblätter.<br />
⃝ Denn in der Druckerei wird erst ein Film Ihrer Vorlage<br />
gefertigt und dann auf die mitgelieferten Rahmenmaterialien<br />
gedruckt.<br />
⃝ große farbflächen sind nicht geeignet und möglichst<br />
zu vermeiden.<br />
⃝ fotos der Kandidatinnen und Kandidaten sollen möglichst<br />
schwarz/weiß, glänzend und qualitativ hochwertig,<br />
d. h. nicht aus dem Passbildautomaten, sondern vom Fotografen<br />
sein. Kandidatenfotos sollten im Sinne eines konstanten<br />
Erscheinungsbildes alle vom gleichen Fotografen<br />
stammen. Fotos gleich in die Vorlage mit einkleben (nur an<br />
den Ecken, das genügt). So ist der Stand genau ersichtlich<br />
und Verwechslungen sind vermeidbar! Gestaltungsmöglichkeiten<br />
haben Sie beim Scannen von Fotos. Hier lassen<br />
sich auch Unterschiede in Qualität und Format ausgleichen.<br />
• bilder aus zeitungen, die bereits gerastert sind, können<br />
direkt übertragen werden (ohne Mehrkosten),<br />
<strong>VBOB</strong><br />
PERSONALRATSWAHLEN<br />
wenn das raster grob ist.<br />
• schlechte Vorlagen mit tusche oder deckweiß nacharbeiten.<br />
• nutzen sie die technischen Möglichkeiten des Pc bei<br />
textverarbeitung und gestaltung.<br />
• Vorlagen immer nur einseitig beschreiben, da bei<br />
zweiseitiger beschriftung die rückseite durchscheint.<br />
blätter nicht zusammenkleben! nicht schrift auf<br />
schrift legen, damit sie nicht verschmiert.<br />
• bei tippfehlern am besten das ganze wort, die zeile<br />
oder den absatz überkleben und darauf achten, dass<br />
die überklebung die gleiche schrift und farbstärke<br />
hat! tipp-ex kann verwendet werden.<br />
• zeichnungen, schriften usw. nur mit schwarzer tusche<br />
anfertigen! keine blaue tinte, keinen kugelschreiber,<br />
auch keine anderen hellen farben verwenden. ein<br />
kräftiges rot kommt dagegen gut.<br />
• farben. bei der gestaltung aller eigenen werbemaßnahmen<br />
sollten sie nach wie vor die „hausfarbe“ des<br />
VbOb einhalten. diese ist blau, grau und magentarot.<br />
• für die nutzung der von uns angebotenen, farbigen<br />
rahmenwerbemittel sollten sie sich auf die eindruckfarbe<br />
schwarz beschränken.<br />
• schrift. beim satz sollten sie im sinne eines einheitlichen<br />
erscheinungsbildes nur eine type verwenden.<br />
nicht zu klein schreiben. gefälliges modernes schriftbild<br />
verwenden.<br />
12 13<br />
LEITFADEN<br />
<strong>2012</strong>
LEITFADEN<br />
<strong>2012</strong><br />
<strong>VBOB</strong><br />
PERSONALRATSWAHLEN<br />
Das persönliche Gespräch ist die beste Art der Werbung. Wir stellen aber auch Streuwerbeartikel gegen eine geringe<br />
Eigenbeteiligung bereit (Werbeartikel-Katalog <strong>2012</strong> des <strong>VBOB</strong>). Daneben können Sie unsere <strong>VBOB</strong> Broschüren<br />
• „nähe ist unsere stärke“<br />
• „Jugend im VbOb“<br />
• „frauenflyer“<br />
• „VbOb und dbb tarifunion“<br />
• „arbeitshinweise zur Vorbereitung der Personalratswahlen“ sowie<br />
• diverse „Plakate“ kostenlos bestellen.<br />
WERBEARTiKEL<br />
<strong>VBOB</strong><br />
PERSONALRATSWAHLEN<br />
Diese Vorlage erhalten die Fachgruppen auf Anforderung kostenlos in DIN A 3 und DIN A 4 bei der <strong>VBOB</strong>-Bundesgeschäftsstelle<br />
14 15<br />
LEITFADEN<br />
<strong>2012</strong>
LEITFADEN<br />
<strong>2012</strong><br />
<strong>VBOB</strong><br />
PERSONALRATSWAHLEN<br />
<strong>VBOB</strong><br />
PERSONALRATSWAHLEN<br />
Diese Vorlage erhalten die Fachgruppen auf Anforderung kostenlos in DIN A 3 und DIN A 4 bei der <strong>VBOB</strong>-Bundesgeschäftsstelle Diese Vorlage erhalten die Fachgruppen auf Anforderung kostenlos in DIN A 3 und DIN A 4 bei der <strong>VBOB</strong>-Bundesgeschäftsstelle<br />
16 17<br />
LEITFADEN<br />
<strong>2012</strong>
LEITFADEN<br />
<strong>2012</strong><br />
<strong>VBOB</strong><br />
PERSONALRATSWAHLEN<br />
HiLfESTELLuNg füR dEN WAHLVORSTANd<br />
- wichtige terMine/fristen<br />
Bezeichnung Termin Daten hier eintragen<br />
1. Bestellung des Wahlvorstands durch den<br />
Personalrat (§ 20 Abs. 1 BPersVG)<br />
2. Bekanntgabe der Namen der Mitglieder<br />
des Wahlvorstands und Hinweis auf Frist<br />
für evtl. Vorabstimmungen (§ 1 Abs. 3<br />
und § 4 Abs. 2 WO)<br />
3. Feststellung der Zahl der in der Regel<br />
Beschäftigten und ihre Gruppenzugehörigkeit<br />
(§ 2 Abs. 1 WO)<br />
4. Aufstellung des Wählverzeichnisses – getrennt<br />
nach Gruppen – (§ 2 Abs. 2 WO)<br />
5. Vorlage von evtl. Vorabstimmungsergebnissen<br />
gem. § 4 Abs. 1 WO an den Wahlvorstand<br />
6. Ermittlung der Zahl der zu wählenden<br />
Personalratsmitglieder und ihre Verteilung<br />
auf die Gruppen (§ 5 WO)<br />
7. Erlass und Aushang des Wahlausschreibens<br />
(§ 6 Abs. 1 und 3 WO)<br />
8. Auslage des Wählerverzeichnisses und<br />
der Wahlordnung (§ 6 Abs. 2Nr. 4 WO<br />
und § 2 Abs. 3 WO)<br />
9. Schriftliche Einsprüche gegen das Wählverzeichnis<br />
(§ 3 Abs. 1 WO)<br />
10. Schriftliche Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung<br />
an den Beschäftigten (§ 3<br />
Abs. 2 WO)<br />
11. Entgegennahme der Wahlvorschläge;<br />
Vermerk des Zeitpunktes des Eingangs;<br />
Überprüfung und Bezeichnung (§ 7 Abs.<br />
2, § 9 und § 11 WO)<br />
12. Aufforderung an Bewerber/innen, die auf<br />
mehreren Wahlvorschlägen benannt sind,<br />
bzw. an Listenunterzeichner, die mehrere<br />
Wahlvorschläge unterzeichnet haben (§<br />
10 Abs. 3 und 4 WO)<br />
13. Frist zur Beseitigung von Mängeln in<br />
Wahlvorschlägen (§ 10 Abs. 5 WO)<br />
14. Bekanntgabe einer Nachfrist für die Einreichung<br />
von Wahlvorschlägen, falls keine<br />
gültigen Wahlvorschläge eingegangen<br />
sind (§ 11 Abs. 1 WO)<br />
spätestens 8 Wochen vor Ablauf der<br />
Amtszeit des Personalrats<br />
unverzüglich nach Bestellung des Wahlvorstands<br />
unverzüglich bis zum Erlass des Wahlausschreibens<br />
*)<br />
vor Erlass des Wahlausschreibens *)<br />
innerhalb von 6 Arbeitstagen nach der<br />
Bekanntgabe gem. Nr. 2<br />
unverzüglich bis zum Erlass des Wahlausschreibens<br />
*)<br />
frühestens nach Ablauf von 6 Arbeitstagen<br />
gem. Nr. 2 spätestens 6 Wochen<br />
vor dem letzten Tag der Stimmabgabe<br />
unverzüglich nach Einleitung der Wahl<br />
binnen 6 Arbeitstagen nach Auslegung<br />
unverzüglich, spätestens einen Tag vor<br />
Beginn der Stimmabgabe<br />
Einreichung binnen 18 Kalendertagen<br />
nach Erlass des Wahlausschreibens<br />
Erklärungsfrist für BewerberInnen<br />
sowie Listenunterzeichner innerhalb<br />
von 3 Arbeitstagen nach Aufforderung<br />
durch den Wahlvorstand, auf welchem<br />
Wahlvorschlag er benannt werden will<br />
binnen 3 Arbeitstagen seit dem Zugang<br />
der Aufforderung<br />
sofort nach Ablauf der Frist gem. Nr. 11<br />
bzw. 13<br />
15. Dauer der Nachfrist (§ 11 Abs. 1 WO) Einreichung innerhalb von 6 Arbeitstagen<br />
nach Bekanntgabe gem. Nr. 14<br />
<strong>VBOB</strong><br />
PERSONALRATSWAHLEN<br />
Bezeichnung Termin Daten hier eintragen<br />
16. Bekanntgabe der gültigen Wahlvorschläge<br />
(§ 13 Abs. 1 WO).<br />
17. Stimmabgabe<br />
18. Behandlung der schriftlich abgegebenen<br />
Stimmen (§ 18 WO)<br />
19. Feststellung des Wahlergebnisses, Ermittlung<br />
der gewählten BewerberInnen,<br />
Wahlniederschrift (§§ 20, 21 WO)<br />
20. Schriftliche Benachrichtigung der gewählten<br />
BewerberInnen. (§ 22 WO)<br />
21. Einberufung der 1. Personalratssitzung<br />
durch den Wahlvorstand(§ 34 Abs. 1<br />
BPersVG)<br />
22. Vernichtung der verspätet eingegangenen<br />
(ungeöffneten) Briefumschläge für schriftliche<br />
Stimmabgabe (§ 18 Abs. 2 WO)<br />
unverzüglich nach Ablauf der Einreichungsfrist<br />
gem. Nr. 11, 13 oder 15,<br />
spätestens 5 Arbeitstage vor Beginn der<br />
Stimmabgabe. Hinweis auf Möglichkeiten<br />
der schriftlichen Stimmabgabe (§<br />
17 WO)<br />
unmittelbar vor Abschluss der Stimmabgabe<br />
unverzüglich nach Abschluss der Wahl<br />
unverzügliche schriftliche Benachrichtigung<br />
gegen Empfangsbescheinigung<br />
spätestens 6 Arbeitstage nach dem<br />
Wahltag **)<br />
23. Anfechtung der Wahl (§ 25 BPersVG)<br />
1 Monat nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses,<br />
falls bis dahin die Wahl<br />
nicht angefochten ist<br />
innerhalb von 12 Arbeitstagen vom<br />
Tage der Bekanntgabe des Wahlergebnisses<br />
an gerechnet<br />
24. Aufbewahrung der Wahlunterlagen(§ 24<br />
WO)<br />
25. Bekanntgabe der Namen der Gewählten<br />
(§ 23 WO)<br />
Niederschriften, Bekanntmachungen<br />
usw. bis zur nächsten PR-Wahl durch<br />
den PR<br />
unverzüglich nach Fertigung der Wahlniederschrift<br />
durch zweiwöchigen Aushang<br />
*) Es ist zu beachten, dass der Wahlvorstand verpflichtet ist, die Wahl unverzüglich einzuleiten; sie soll spätestens<br />
nach 6 Wochen stattfinden (§ 23 Abs. 1 BPersVG<br />
**) Spätestens 12 Arbeitstage nach dem Wahltag für Stufenvertretungen (§ 54 Abs. 2 BPersVG)<br />
HiLfESTELLuNg füR diE TERmiNPLANuNg iN dEN<br />
fAcHgRuPPEN<br />
Aufgaben/Maßnahmen Rechtsgrundlagen Fristen Termine Termine<br />
1. Ende der Amtszeit des bisherigen<br />
Personalrats<br />
§ 26 und § 27 BPersVG<br />
2. Bestellung des Wahlvorstands<br />
durch den bisherigen Personalrat<br />
3. Erste Sitzung des Wahlvorstands:<br />
Beschluss einer Geschäftsordnung,<br />
Aufstellung<br />
eines Arbeitsplans<br />
§ 20 Abs. 1 Satz 1<br />
BPersVG<br />
Spät. 8 Wochen vor Ablauf<br />
der Amtszeit des<br />
bisherigen Personalrats<br />
Unverzüglich nach Bestellung<br />
des Wahlvorstands<br />
18 19<br />
LEITFADEN<br />
<strong>2012</strong>
LEITFADEN<br />
<strong>2012</strong><br />
<strong>VBOB</strong><br />
PERSONALRATSWAHLEN<br />
Aufgaben/Maßnahmen Rechtsgrundlagen Fristen Termine Termine<br />
4. Bekanntgabe der Namen seiner<br />
Mitglieder und ggf. der Ersatzmitglieder<br />
durch den Wahlvorstand;<br />
Bekanntgabe der Frist für<br />
Vorabstimmungen nach § 4 Abs.<br />
1 BPersVWO<br />
5. Maßnahmen zur Einleitung der<br />
Wahl:<br />
Feststellung der Zahl der Beschäftigten<br />
und ihrer Verteilung<br />
auf die Gruppen (u. U. auch<br />
Feststellung der Zahl der Wahlberechtigten)<br />
Feststellung der Zahl der zu<br />
wählenden Personalratsmitglieder<br />
und der Verteilung der Sitze<br />
auf die Gruppen<br />
Aufstellung des Wählerverzeichnisses,<br />
getrennt nach<br />
Gruppen (vgl. Nr. 8)<br />
Festlegung von Ort und Zeit der<br />
Stimmabgabe (vgl. Nr. 29 und<br />
30)<br />
6. Letzter Tag für die Glaubhaftmachung<br />
des Ergebnisses von<br />
Vorabstimmungen über<br />
eine abweichende Verteilung<br />
der PR-Sitze auf die Gruppen,<br />
die Durchführung gemeinsamer<br />
Wahl,<br />
die Geltung von Nebenstellen<br />
oder Teilen einer Dienststelle<br />
als selbständige Dienststelle<br />
7. Erlass und Aushang des Wahlausschreibens<br />
8. Auslegung des Wählerverzeichnisses<br />
und der Wahlordnung<br />
9. Letzter Tag für Einsprüche gegen<br />
die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses<br />
§ 1 Abs. 3 und § 4 Abs.<br />
2BPersVWO<br />
§ 2 Abs. 1 BPersVWO<br />
§ 5 BPersVWO<br />
§ 2 Abs. 2BPersVWO<br />
§ 6 Abs. 2 Nr. 11 BPers-<br />
VWO<br />
§ 4 Abs. 1 BPersVWO<br />
i.V.m. § 18 Abs. 1<br />
BPersVG, § 19 Abs. 2<br />
BPersVG, § 6 Abs. 3<br />
BPersVG<br />
§ 6 Abs. 1 Satz 1 BPers-<br />
VWO<br />
§ 2 Abs. 3 und § 6<br />
Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 5<br />
BPersVWO<br />
Unverzüglich nach Bestellung<br />
des Wahlvorstands<br />
Unverzüglich in der Zeit<br />
bis zum Erlass des Wahlausschreibens<br />
(vgl. Nr. 7)<br />
Ende der Frist von 6<br />
Arbeitstagen seit der<br />
Bekanntgabe der Namen<br />
der Mitglieder des Wahlvorstands<br />
(vgl. Nr. 4)<br />
Spätestens 6 Wochen<br />
vor dem letzten Tag der<br />
Stimmabgabe (vgl. Nr.<br />
30)<br />
Unverzüglich nach Erlass<br />
und Aushang des Wahlausschreibens<br />
(vgl. Nr. 7)<br />
§ 3 Abs. 1 BPersVWO Ende der Einspruchsfrist<br />
von 6 Arbeitstagen seit<br />
Auslegung des Wählerverzeichnisses<br />
(vgl. Nr. 8)<br />
<strong>VBOB</strong><br />
PERSONALRATSWAHLEN<br />
Aufgaben/Maßnahmen Rechtsgrundlagen Fristen Termine Termine<br />
10. Grundsätzlich letzter Tag für die<br />
Einreichung von Wahlvorschlägen<br />
11. Prüfung der innerhalb der Einreichungsfrist<br />
eingereichten<br />
Wahlvorschläge durch den<br />
Wahlvorstand<br />
12. Aufforderung an Mehrfachbewerber<br />
zur Erklärung, welche<br />
Kandidatur aufrechterhalten<br />
werden soll; Setzung einer Frist<br />
von 3 Arbeitstagen<br />
13. Aufforderung an Mehrfachunterzeichner<br />
zur Erklärung, welche<br />
Unterschrift aufrechterhalten<br />
bleiben soll; Setzung einer<br />
Frist von 3 Arbeitstagen<br />
14. Rückgabe von Wahlvorschlägen<br />
mit heilbaren Mängeln an den<br />
jeweiligen Listenvertreter und<br />
Aufforderung zur Mängelbeseitigung<br />
binnen einer Nachbesserungsfrist<br />
von 3 Arbeitstagen<br />
seit Zugang der Aufforderung<br />
15. Rückgabe ungültiger Wahlvorschläge<br />
an den jeweiligen Listenvertreter<br />
16. Ggf. Bekanntmachung, dass<br />
innerhalb der Einreichungsfrist<br />
kein gültiger Wahlvorschlag<br />
eingereicht worden ist, und Aufforderung<br />
zur Einreichung von<br />
Wahlvorschlägen innerhalb einer<br />
Nachfrist von 6 Arbeitstagen<br />
17. Ausnahmsweise letzter Tag für<br />
die Einreichung von Wahlvorschlägen,<br />
wenn wegen fruchtlosen<br />
Ablaufs der normalen Einreichungsfrist<br />
nach Nr. 16 eine<br />
Nachfrist gesetzt worden ist.<br />
18. Prüfung der innerhalb der<br />
Nachfrist eingereichten Wahlvorschläge;<br />
ggf. Aufforderung<br />
an Mehrfachbewerber und<br />
Mehrfachunterzeichner (vgl.<br />
Nr. 12 und 13) sowie Rückgabe<br />
nachbesserungsfähiger und<br />
ungültiger Wahlvorschläge (vgl.<br />
Nr. 14 und 15)<br />
§ 7 Abs. 2 Satz 1 BPers-<br />
VWO<br />
Ende der Einreichungsfrist<br />
von 18 Kalendertagen<br />
seit Erlass des<br />
Wahlausschreibens (§ 6<br />
Abs. 2 Nr. 8 BPersVWO)<br />
(vgl. Nr. 7)<br />
§ 10 BPersVWO Unverzüglich nach Eingang<br />
§ 10 Abs. 3 BPersVWO Unverzüglich nach Feststellung<br />
der Mehrfachbewerbung<br />
§ 10 Abs. 4 BPersVWO Unverzüglich nach Feststellung<br />
der Mehrfachunterzeichnung<br />
§ 10 Abs. 5 BPersVWO Unverzüglich nach Feststellung<br />
der Mängel<br />
§ 10 Abs. 2 BPersVWO Unverzüglich nach Feststellung<br />
der Ungültigkeit<br />
§ 11 Abs. 1 BPersVWO Unverzüglich nach Ablauf<br />
der Frist nach § 7 Abs. 2<br />
und § 10 Abs. 5 Satz 1 Nr.<br />
1 und 2 BPersVWO<br />
§ 11 Abs. 1 BPersVWO Ende der Nachfrist von<br />
6 Arbeitstagen seit<br />
Bekanntmachung des<br />
fruchtlosen Ablaufs der<br />
normalen Einreichungsfrist<br />
(vgl. Nr. 10 und 16)<br />
§ 10 Abs. 2 bis 5 BPers-<br />
VWO<br />
Unverzüglich nach<br />
Eingang bzw. nach<br />
Feststellung der Mehrfachbewerbung<br />
oder -unterzeichnung<br />
bzw. nach<br />
Feststellung der Mängel<br />
oder Ungültigkeit<br />
20 21<br />
LEITFADEN<br />
<strong>2012</strong>
LEITFADEN<br />
<strong>2012</strong><br />
<strong>VBOB</strong><br />
PERSONALRATSWAHLEN<br />
Aufgaben/Maßnahmen Rechtsgrundlagen Fristen Termine Termine<br />
19. Ausnahmsweise: Bekanntmachung,<br />
bei Gruppenwahl, für welche<br />
Gruppe(n) keine Vertreter gewählt<br />
werden können,<br />
bei gemeinsamer Wahl, dass<br />
diese Wahl nicht stattfinden<br />
kann<br />
20. Einladung der Listenvertreter<br />
zur Losentscheidung über die<br />
Reihenfolge der Wahlvorschläge<br />
auf dem Stimmzettel, falls<br />
mehrere gültige Wahlvorschläge<br />
eingegangen sind<br />
21. Auslosung der Reihenfolge der<br />
Wahlvorschläge (ggf. unter Beachtung<br />
der Losentscheidung<br />
auf der obersten Stufe)<br />
22. Bekanntmachung der Wahlvorschläge<br />
§ 11 Abs. 3 BPersVWO Sofort nach Ablauf der<br />
Nachfrist<br />
§ 12 Abs. 1 Satz 4<br />
BPersVWO<br />
23. Anfertigung von Stimmzetteln §§ 13 Abs. 1 Satz 2 und<br />
15 Abs. 2 Satz 1 und 2<br />
BPersVWO<br />
24. Anfertigung von Wahlumschlägen<br />
25. Versendung der Wahlunterlagen<br />
für die schriftliche Stimmabgabe<br />
Unverzüglich nach Ablauf<br />
der Einreichungsfrist, ggf.<br />
einer Nachfrist und ggf.<br />
von Nachbesserungsfristen<br />
(vgl. Nr. 10, 12 bis 14,<br />
17 bis 18)<br />
§§ 12 Abs. 1 BPersVWO Spätestens 5 Arbeitstage<br />
vor Beginn der Stimmabgabe<br />
(vgl. Nr. 29)<br />
§ 13 Abs. 1 BPersVWO Unverzüglich nach Ablauf<br />
der Einreichungsfrist, ggf.<br />
der Nachfrist und ggf.<br />
von Nachbesserungsfristen<br />
(vgl. Nr. 10, 12 bis<br />
14, 17 bis 18), spätestens<br />
jedoch 5 Arbeitstage vor<br />
Beginn der Stimmabgabe<br />
(vgl. Nr. 29). Hinweis<br />
auf die Möglichkeit der<br />
schriftlichen Stimmabgabe<br />
(§ 17 WO)<br />
§ 15 Abs. 2 Satz 1 und<br />
3 BPersVWO<br />
§§ 17 und 19 BPersV-<br />
WO<br />
26. Bestellung von Wahlhelfern § 1 Abs. 1 Satz 2 BPers-<br />
VWO<br />
27. Beschaffung von Wahlurnen<br />
und Einrichtung des Wahllokals<br />
§ 16 Abs. 1<br />
BPersVWO<br />
Rechtzeitig vor Beginn<br />
der Stimmabgabe, möglichst<br />
bis zum Tage der<br />
Bekanntmachung der<br />
Wahlvorschläge<br />
Rechtzeitig vor Beginn<br />
der Stimmabgabe<br />
So rechtzeitig, dass die<br />
Rücksendung noch vor<br />
Abschluss der Stimmabgabe<br />
möglich ist<br />
Rechtzeitig vor Beginn<br />
der Stimmabgabe<br />
Rechtzeitig vor Beginn<br />
der Stimmabgabe<br />
<strong>VBOB</strong><br />
PERSONALRATSWAHLEN<br />
Aufgaben/Maßnahmen Rechtsgrundlagen Fristen Termine Termine<br />
28. Letzter Tag für die Mitteilung § 3 Abs. 2 Satz<br />
Spätestens einen Ar-<br />
von Entscheidungen über Einbeitstag<br />
vor Beginn der<br />
sprüche gegen das Wählerverzeichnis<br />
2 BPersVWO<br />
Stimmabgabe<br />
29. Erster Tag der Stimmabgabe<br />
30. Ggf. erster Tag der Stimmabgabe<br />
31. Öffnung der Freiumschläge und § 18 Abs. 1 BPersVWO Unmittelbar vor Ab-<br />
Entnahme der Wahlumschläge<br />
schluss der Stimmabgabe<br />
32. Feststellung des Wahlergebnis- § 20 Abs. 1 BPersVWO Unverzüglich nach Absesschluss<br />
der Wahl<br />
33. Benachrichtigung der gewähl- § 22 Satz 1 BPersVWO Unverzüglich nach Festten<br />
Bewerber<br />
stellung des Wahlergebnisses<br />
34. Bekanntmachung des Wahler- § 23 BPersVWO Unverzüglich nach Festgebnissesstellung<br />
des Wahlergebnisses<br />
35. Möglichkeit zur Ablehnung der § 22 Satz 2 BPersVWO Binnen 3 Arbeitstagen<br />
Wahl<br />
nach Zugang der Benachrichtigung<br />
über die Wahl<br />
36. Einberufung und Durchführung § 34 Abs. 1 BPersVG Spätestens 6 Arbeitsta-<br />
der konstituierenden Sitzung<br />
ge nach dem (letzten)<br />
des gewählten Personalrats<br />
Wahltag<br />
37. Letzter Tag für die Anfechtung § 25 BPersVG Ende der Anfechtungs-<br />
der Wahl<br />
frist von 12 Arbeitstagen<br />
seit Bekanntgabe des<br />
Wahlergebnisses<br />
38. Vernichtung verspätet einge- § 18 Abs. 2 Satz 2 Einen Monat nach Begangener<br />
Briefwahlumschläge BPersVWO<br />
kanntgabe des Wahlergebnisses,<br />
wenn die<br />
Wahl nicht angefochten<br />
worden ist; andernfalls<br />
nach rechtskräftiger Entscheidung<br />
über die Wahlanfechtung<br />
39. Aufbewahrung der Wahlunter- § 24 BPersVWO Mindestens bis zur<br />
lagen<br />
Durchführung der nächsten<br />
Personalratswahl<br />
22 23<br />
NOTIZEN<br />
LEITFADEN<br />
<strong>2012</strong>