Dr. Horst Meixner: Kriterien zur Auswahl von Windenergieanlagen ...
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Genehmigungsrechtliche Randbedingungen<br />
<strong>Windenergieanlagen</strong> sind im Außenbereich nach § 35<br />
Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegiert. Es besteht damit ein<br />
Rechtsanspruch auf Genehmigung, wenn keine anderen<br />
öffentlichen Belange entgegenstehen und wenn die Erschließung<br />
gesichert ist. § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB stellt<br />
die Errichtung <strong>von</strong> <strong>Windenergieanlagen</strong> im Außenbe-<br />
reich jedoch unter einen Planvorbehalt.<br />
Windparks sind als raumbedeutsame Anlagen (> 50 m)<br />
Gegenstand der Regionalplanung.<br />
Die Genehmigung <strong>zur</strong> Errichtung und zum Betrieb <strong>von</strong><br />
<strong>Windenergieanlagen</strong> richtet sich nach dem Bundes-<br />
Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und hier i.d.R. nach<br />
dem sogenannten vereinfachten Verfahren.<br />
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