BVR Gestaltungsrichtlinien - Rüsselsheimer Volksbank eG
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4 Schriften<br />
4.1 Hausschrift<br />
4.1.1 Übersicht<br />
Im Erscheinungsbild wird die Frutiger VR<br />
von Babylon Schrift Kontor (BSK) verwendet.<br />
Die Schrift ist auf der CD-ROM „Die <strong>Gestaltungsrichtlinien</strong><br />
für das Erscheinungsbild<br />
der deutschen <strong>Volksbank</strong>en und Raiffeisenbanken“<br />
enthalten. Weitere CD-ROMs können<br />
beim DG VERLAG nachbestellt werden.<br />
Bitte lesen Sie das als PDF-Dokument beigefügte<br />
Schriftenhandbuch vor der Installation<br />
der Schrift aufmerksam durch. Nur bei<br />
einer korrekten Installation ist gewährleistet,<br />
dass auch Sonderzeichen (z. B. Eurozeichen)<br />
richtig abgebildet werden.<br />
Bei unvollständiger Installation werden Zeichen<br />
– insbesondere bei Belichtung und<br />
Druck – automatisch durch eine nicht passende<br />
Systemschrift im Computer ersetzt.<br />
Schriften-Nutzungslizenz<br />
Der <strong>BVR</strong> hat für seine Mitgliedsinstitute eine<br />
Mehrfachnutzungslizenz für die auf der folgenden<br />
Seite genannten Schriftschnitte der<br />
Frutiger VR von der Babylon Schrift Kontor<br />
GmbH erworben.<br />
Damit ist der <strong>BVR</strong> als Lizenznehmer berechtigt,<br />
die Schrift seinen Mitgliedern zur Nutzung<br />
zu überlassen, wobei die Nutzung auf<br />
allen Datenverarbeitungseinheiten der<br />
Mitglieder erfolgen darf. Schließlich sind<br />
der <strong>BVR</strong> und seine Mitglieder berechtigt,<br />
Teil A – Basiselemente<br />
den Lizenzgegenstand solchen Dienstleistern<br />
(beispielsweise Werbeagenturen, Druckereien)<br />
zur Nutzung auf Zeit zu überlassen,<br />
die den Lizenzgegenstand zur Durchführung<br />
der beauftragten Dienste benötigen,<br />
wobei die Nutzung durch die Dienstleister<br />
ausschließlich im Rahmen des Vertragsverhältnisses<br />
mit der Bank nur für diese<br />
Vertragszwecke und nur für den Zeitraum<br />
des Vertragsverhältnisses erfolgen darf.<br />
Eine Weitergabe des Lizenzmaterials (Schriften)<br />
im Original oder in Form von vollständigen<br />
oder teilweisen Kopien an Dritte<br />
durch die Mitgliedsinstitute ist nicht zulässig.<br />
Als Dritte gelten nicht die oben erwähnten<br />
Dienstleister. Die Dienstleister sind darüber<br />
hinaus ausdrücklich zu verpflichten, nach<br />
Beendigung des Auftragsverhältnisses sämtliche<br />
Datenträger zurückzugeben und sämtliche<br />
Daten auf den Datenverarbeitungsanlagen<br />
zu löschen.<br />
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