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BVR Gestaltungsrichtlinien - Rüsselsheimer Volksbank eG

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4 Schriften<br />

4.1 Hausschrift<br />

4.1.1 Übersicht<br />

Im Erscheinungsbild wird die Frutiger VR<br />

von Babylon Schrift Kontor (BSK) verwendet.<br />

Die Schrift ist auf der CD-ROM „Die <strong>Gestaltungsrichtlinien</strong><br />

für das Erscheinungsbild<br />

der deutschen <strong>Volksbank</strong>en und Raiffeisenbanken“<br />

enthalten. Weitere CD-ROMs können<br />

beim DG VERLAG nachbestellt werden.<br />

Bitte lesen Sie das als PDF-Dokument beigefügte<br />

Schriftenhandbuch vor der Installation<br />

der Schrift aufmerksam durch. Nur bei<br />

einer korrekten Installation ist gewährleistet,<br />

dass auch Sonderzeichen (z. B. Eurozeichen)<br />

richtig abgebildet werden.<br />

Bei unvollständiger Installation werden Zeichen<br />

– insbesondere bei Belichtung und<br />

Druck – automatisch durch eine nicht passende<br />

Systemschrift im Computer ersetzt.<br />

Schriften-Nutzungslizenz<br />

Der <strong>BVR</strong> hat für seine Mitgliedsinstitute eine<br />

Mehrfachnutzungslizenz für die auf der folgenden<br />

Seite genannten Schriftschnitte der<br />

Frutiger VR von der Babylon Schrift Kontor<br />

GmbH erworben.<br />

Damit ist der <strong>BVR</strong> als Lizenznehmer berechtigt,<br />

die Schrift seinen Mitgliedern zur Nutzung<br />

zu überlassen, wobei die Nutzung auf<br />

allen Datenverarbeitungseinheiten der<br />

Mitglieder erfolgen darf. Schließlich sind<br />

der <strong>BVR</strong> und seine Mitglieder berechtigt,<br />

Teil A – Basiselemente<br />

den Lizenzgegenstand solchen Dienstleistern<br />

(beispielsweise Werbeagenturen, Druckereien)<br />

zur Nutzung auf Zeit zu überlassen,<br />

die den Lizenzgegenstand zur Durchführung<br />

der beauftragten Dienste benötigen,<br />

wobei die Nutzung durch die Dienstleister<br />

ausschließlich im Rahmen des Vertragsverhältnisses<br />

mit der Bank nur für diese<br />

Vertragszwecke und nur für den Zeitraum<br />

des Vertragsverhältnisses erfolgen darf.<br />

Eine Weitergabe des Lizenzmaterials (Schriften)<br />

im Original oder in Form von vollständigen<br />

oder teilweisen Kopien an Dritte<br />

durch die Mitgliedsinstitute ist nicht zulässig.<br />

Als Dritte gelten nicht die oben erwähnten<br />

Dienstleister. Die Dienstleister sind darüber<br />

hinaus ausdrücklich zu verpflichten, nach<br />

Beendigung des Auftragsverhältnisses sämtliche<br />

Datenträger zurückzugeben und sämtliche<br />

Daten auf den Datenverarbeitungsanlagen<br />

zu löschen.<br />

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