13.04.2013 Aufrufe

BVR Gestaltungsrichtlinien - Rüsselsheimer Volksbank eG

BVR Gestaltungsrichtlinien - Rüsselsheimer Volksbank eG

BVR Gestaltungsrichtlinien - Rüsselsheimer Volksbank eG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

2<br />

2.5<br />

2.5.1<br />

Markenzeichen und Firmierung<br />

Der richtige Absender<br />

Firmierung von Tochtergesellschaften<br />

In der Kollektivmarkensatzung des <strong>BVR</strong> ist<br />

unter anderem geregelt, dass das Markenzeichen<br />

nur nutzen darf, wer zwei Voraussetzungen<br />

erfüllt:<br />

Mitgliedschaft im <strong>BVR</strong> und Erbringung<br />

von Dienstleistungen des Finanz- und<br />

Versicherungswesens.<br />

Tochtergesellschaften von Mitglieds-<br />

banken, die nicht selbst Mitglied im <strong>BVR</strong><br />

sind, können das Markenzeichen durch<br />

Hinweis auf ihre Mitgliedschaft als Tochter-<br />

gesellschaft einbeziehen.<br />

Der Hinweis auf die Tochtergesellschaft<br />

wird oberhalb des Logos mit einem Mini-<br />

malabstand von einer halben Höhe des<br />

Markenzeichens platziert.<br />

Die Schrift ist Frutiger VR Roman. Die<br />

Gesamthöhe der beiden Zeilen sollte die<br />

Höhe des Markenzeichens nicht überschreiten.<br />

Für weitere Ausführungen siehe Rundschreiben<br />

des <strong>BVR</strong> an die Mitgliedsbanken<br />

vom 31.ƒ10.ƒ2002 nebst Anlagen zum Tagesordnungspunkt<br />

4 (Kollektivmarkensatzung)<br />

des Verbandstages am 04.ƒ12.ƒ2002.<br />

Immobiliengesellschaft Musterstadt<br />

ein Tochterunternehmen der<br />

<strong>Volksbank</strong><br />

Musterstadt <strong>eG</strong><br />

Immobiliengesellschaft Ort<br />

ein Tochterunternehmen der<br />

<strong>Volksbank</strong> Ort <strong>eG</strong><br />

23

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!