Infoblatt Vereinfachte Einkommensteuererklärung für ... - Valuenet
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<strong>Infoblatt</strong> 2003<br />
<strong>Vereinfachte</strong><br />
<strong>Einkommensteuererklärung</strong><br />
<strong>für</strong> Arbeitnehmer<br />
Antrag auf Festsetzung der<br />
Arbeitnehmer-Sparzulage<br />
Wer kann den<br />
vereinfachten<br />
Erklärungsvordruck<br />
verwenden?<br />
Abgabefrist<br />
- 31. Mai 2004,<br />
wenn Sie zur Abgabe der<br />
Erklärung verpflichtet sind<br />
- 31. Dezember 2005,<br />
wenn Sie die Veranlagung<br />
beantragen<br />
Abgabefrist<br />
- 31. Dezember 2005<br />
Sie können den vereinfachten Erklärungsvordruck<br />
verwenden, wenn<br />
- Ihr zuständiges Finanzamt eines der Finanzämter<br />
Bochum-Mitte, Bochum-Süd, Geldern, Herne-Ost<br />
oder Herne-West ist und<br />
- Sie nur Arbeitslohn / Versorgungsbezüge und ggf.<br />
bestimmte Lohnersatzleistungen (z.B.<br />
-<br />
Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Mutterschaftsgeld<br />
etc.) bezogen haben und<br />
Sie nur die im Vordruck bezeichneten Werbungskosten,<br />
Sonderausgaben und außergewöhnlichen<br />
Belastungen geltend machen.<br />
Sie können den vereinfachten Erklärungsvordruck nicht<br />
verwenden, wenn<br />
- Sie andere Einkünfte, z.B. Renten oder Vermietungseinkünfte<br />
bezogen haben,<br />
- Sie Zinsen oder andere Kapitalerträge erzielt haben,<br />
die mehr als 1.601 € bzw. bei Zusammenveranlagung<br />
von Ehegatten 3.202 € betragen,<br />
- Sie die Anrechnung von Zinsabschlagsteuer oder<br />
Kapitalertragsteuer beantragen,<br />
- Sie von Ihrem geschiedenen/dauernd getrennt<br />
lebenden Ehegatten Unterhaltsleistungen bezogen<br />
haben, die dieser als Sonderausgaben<br />
-<br />
steuermindernd abzieht (Anlage U),<br />
Sie Aufwendungen <strong>für</strong> ein häusliches Arbeitszimmer<br />
oder <strong>für</strong> eine doppelte Haushaltsführung geltend<br />
machen,<br />
- Sie die Berücksichtigung weiterer, im Vordruck nicht<br />
aufgeführter, Sonderausgaben oder außergewöhnlicher<br />
Belastungen, etc. begehren (z.B. Unterstützungsleistungen<br />
an nahe Angehörige),<br />
- Sie verheiratet sind und nicht die Zusammenveranlagung<br />
beantragen.<br />
In diesen Fällen verwenden Sie bitte die üblichen<br />
Vordrucke zur <strong>Einkommensteuererklärung</strong>.<br />
Diese erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.<br />
<strong>Infoblatt</strong> zu ESt 1 V NRW – 2003 Nr. 724 / 102 (10.03) OFD Dü – St 21
Zuständiges Finanzamt Geben Sie die Erklärung oder den Antrag bei dem<br />
Finanzamt ab, in dessen Bezirk Sie jetzt wohnen. Bitte<br />
beachten Sie, dass eine wirksame Abgabe per Telefax nicht<br />
möglich ist.<br />
Welche Vordrucke<br />
müssen Sie ggf.<br />
zusätzlich einreichen?<br />
Was müssen Sie<br />
eintragen?<br />
Angaben zu Ihren<br />
Einkünften<br />
Zeilen 18 bis 21<br />
Angaben zu den<br />
Vorsorgeaufwendungen<br />
Zeilen 24 und 25<br />
Unterschrift<br />
Zeilen 26 bis 29<br />
Weitere Auskünfte und<br />
Informationen<br />
Der vereinfachten <strong>Einkommensteuererklärung</strong> <strong>für</strong><br />
Arbeitnehmer müssen Sie ggf. beifügen:<br />
- die Anlage Kind <strong>für</strong> jedes zu berücksichtigende Kind,<br />
- die Anlage VL, wenn Sie <strong>für</strong> vermögenswirksame<br />
Leistungen die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen<br />
- die Anlage AV, wenn Sie Beiträge zur Riester-Rente<br />
geleistet haben und da<strong>für</strong> den zusätzlichen Sonderausgabenabzug<br />
beantragen.<br />
Angaben, die auf Ihrer Lohnsteuerkarte enthalten sind,<br />
werden vom Finanzamt übernommen. Diese brauchen<br />
Sie nicht in den Vordruck zu übertragen. Angaben, die nicht<br />
auf Ihrer Lohnsteuerkarte enthalten sind, tragen Sie bitte<br />
deutlich und vollständig in die weißen Felder des Vordrucks<br />
ein.<br />
Erklären Sie bitte durch Ankreuzen der entsprechenden<br />
Felder, welche Einkünfte Sie im Jahr 2003 erzielt haben<br />
und fügen Sie die entsprechenden Unterlagen<br />
(Lohnsteuerkarte/n, besondere Lohnsteuerbescheinigung/en,<br />
Lohnsteuerbescheinigung/en bei geringfügiger<br />
Beschäftigung bis zum 31.03.2003 und<br />
Bescheinigungen des Arbeitsamtes über gezahlte<br />
Leistungen) vollständig der Erklärung bei.<br />
Anzukreuzen haben hier Beamte sowie Richter, Berufssoldaten,<br />
Beamtenpensionäre und deren Hinterbliebene,<br />
ferner Geistliche und andere Personen mit<br />
beamtenähnlichen Versorgungsbezügen, Vorstandsmitglieder<br />
von Aktiengesellschaften und GmbH-Gesellschafter-<br />
Geschäftsführer sowie Praktikanten, die nicht in der<br />
gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind. Die<br />
Angabe wird <strong>für</strong> die Ermittlung der Vorsorgepauschale bzw.<br />
der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen benötigt.<br />
Vergessen Sie nicht, die Erklärung bzw. den Antrag zu<br />
unterschreiben. Waren Sie 2003 verheiratet und haben Sie<br />
von Ihrem Ehegatten nicht dauernd getrennt gelebt, muss<br />
auch Ihr Ehegatte unterschreiben.<br />
Weitere Informationen können Sie der Anleitung zur<br />
üblichen <strong>Einkommensteuererklärung</strong> entnehmen.<br />
Auskünfte erteilen Ihnen gerne auch Ihr zuständiges<br />
Finanzamt oder das Bürger- und ServiceCenter C@ll NRW.<br />
(Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr Telefon: 0180<br />
3 100 110 (0,09 €/Minute) oder E-Mail-Formular unter<br />
www.call-nrw.de (Kontakt).