Natura 2000-Erheblichkeitsabschätzung - Verbandsgemeinde ...

Natura 2000-Erheblichkeitsabschätzung - Verbandsgemeinde ... Natura 2000-Erheblichkeitsabschätzung - Verbandsgemeinde ...

13.04.2013 Aufrufe

Verbandsgemeinde Untermosel 15. Änderung Flächennutzungsplan Ortsgemeinde Burgen 9 Sondergebiet „Abstellfläche für Campingfahrzeuge und Boote“ Natura 2000-Erheblichkeitsabschätzung fahrzeuge“ erfasst neben dem „klassischen“ Campingwagen auch selbst fahrende Wohnmobile. Ebenso ist das Abstellen von Booten zulässig. Die Unterbringung sonstiger mobiler Freizeitunterkünfte in Form von Zelten, Mobilheimen, Kleinwochenendhäusern u.ä. ist ebenso unzulässig wie die Ausübung campingartiger Handlungen (z.B. Grillen, das Aufstellen von Zelten, Übernachten u.ä.). Bauliche Anlagen und Einrichtungen, die dem dauerhaften Aufenthalt von Personen dienen, sind ebenso unzulässig wie sonstige Zubehöranlagen (z.B. „Waschanlage“) sowie Carports und Garagen. Für die Herstellung der Abstellflächen wird – in Anlehnung an die bereits hergerichtete und genehmigte Abstellfläche - eine Geländemodellierung notwendig sein. In der in Kapitel 1 angeführten Baugenehmigung vom 01.06.2001 zur bestehenden Abstellfläche wurde dem Eigentümer auferlegt, dass Böschungen nicht höher als 2 m ausgebildet werden dürfen. Zudem wurde die Böschungsneigung mit 1:2 festgelegt (Höhe = 2 m, Breite = 4 m). Zudem sollen die Böschungen einen Abstand von mindestens 0,5 m zur „Schulstraße“ einhalten. Außerdem wurde die Auflage erteilt, wonach die Böschungen mit großkronigen Bäumen in einem Abstand von 10 m bepflanzt und ein mindestens 5 m breiter Pflanzstreifen zur „Schulstraße“ hin angelegt werden müssen. Eine dauerhafte Versiegelung der Abstell- und Wegeflächen ist nicht vorgesehen. Vielmehr kann nach Durchführung der Geländemodellierung die Abstellfläche mit einer Raseneinsaat versehen werden. Diese Befestigungsart reicht aus, da ein häufiger bzw. ständiger Stellplatzwechsel ausgeschlossen werden kann. Das Verkehrsaufkommen ist begrenzt auf die Abstell- und Abholvorgänge der Campingfahrzeuge zu Beginn und Ende der „Camping-Saison“ (i.d.R. April bis September). 3 AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS 3.1 Baubedingte Auswirkungen Die angestrebte Nutzung des Plangebietes ist zunächst mit der Durchführung von Tiefbauarbeiten zur Herrichtung des Geländes verbunden. Die anschließende Nutzung als Abstellfläche wird zu einer Verdichtung der Wege- und Stellplatzflächen führen. Temporär bzw. saisonal kann eine Bewegungsunruhe – und hieraus resultierend - Verkehrslärm hervorgerufen werden. Diese Auswirkungen beschränken sich jedoch auf wenige Tage und hier nur auf den Zeitraum, in dem die Campingfahrzeuge im Winterquartier abgestellt werden bzw. aus dem Quartier abgeholt werden. Im Folgenden sind die verschiedenen Vorhabenmerkmale und ihre möglichen Auswirkungen für die Natura-2000-Gebiete dargestellt. Baubedingte Auswirkungen Gefährdeter Bereich Schadfaktoren/ Schadwirkungen Bewertung Boden • Erosion im Rahmen der Geländemodellierung • Verdichtung durch Befahren mit Baustellenfahrzeugen • Schmier- und Schadstoffeintrag durch Baustellenfahrzeuge Wasser • Schmier- und Schadstoffeintrag in das Grundwasser 0 0 WeSt Stadtplaner

Verbandsgemeinde Untermosel 15. Änderung Flächennutzungsplan Ortsgemeinde Burgen 10 Sondergebiet „Abstellfläche für Campingfahrzeuge und Boote“ Natura 2000-Erheblichkeitsabschätzung Luft • Emission durch Kraftfahrzeugbetrieb (Baustellenfahrzeuge) Flora und Fauna • Beeinträchtigung durch Bodenbearbeitung und Befahren des Bodens • Änderung bzw. Beseitigung der Streuobstwiese • temporäre Lärmbeeinträchtigungen für die Tierwelt 0 keine erheblichen Auswirkungen - weniger erhebliche Auswirkung -- erhebliche Auswirkungen 3.2 Anlagenbedingte Auswirkungen Bei den anlagenbedingten Auswirkungen handelt es sich um solche Beeinträchtigungen, die durch bauliche und infrastrukturelle Maßnahmen aller Art entstehen. Es sind zumeist Auswirkungen, die durch die Inanspruchnahme von Flächen auf Dauer hervorgerufen werden. In erster Linie sind folgende Hauptpunkte zu nennen: • Flächenversiegelung bzw. –verdichtung, • dauerhafte Veränderungen des Landschaftsbildes, Gefährdeter Bereich Schadfaktoren/ Schadwirkungen Bewertung Boden • Schmier- und Schadstoffeintrag durch Campingfahrzeuge (Wohnmobile) Wasser • Schmier- und Schadstoffeintrag in das Grundwasser • Verminderung der Grundwasserneubildung – zumindest temporär • Erhöhung des Oberflächenwasserabflusses Flora und Fauna • Änderung bzw. Beseitigung der Streuobstwiese • (temporärer) Verlust von Nahrungshabitaten im Zeitraum Oktober bis März Landschaftsbild • Verlust von die Landschaft mitprägendenLandschaftselementen (Streuobst) • (Kleinräumige) Beeinträchtigung durch Geländemodellierung 0 keine erheblichen Auswirkungen - weniger erhebliche Auswirkung -- erhebliche Auswirkungen 0 0 0 0 0 0 WeSt Stadtplaner

<strong>Verbandsgemeinde</strong> Untermosel<br />

15. Änderung Flächennutzungsplan<br />

Ortsgemeinde Burgen<br />

9<br />

Sondergebiet „Abstellfläche für Campingfahrzeuge und Boote“<br />

<strong>Natura</strong> <strong>2000</strong>-<strong>Erheblichkeitsabschätzung</strong><br />

fahrzeuge“ erfasst neben dem „klassischen“ Campingwagen auch selbst fahrende Wohnmobile.<br />

Ebenso ist das Abstellen von Booten zulässig.<br />

Die Unterbringung sonstiger mobiler Freizeitunterkünfte in Form von Zelten, Mobilheimen,<br />

Kleinwochenendhäusern u.ä. ist ebenso unzulässig wie die Ausübung campingartiger Handlungen<br />

(z.B. Grillen, das Aufstellen von Zelten, Übernachten u.ä.).<br />

Bauliche Anlagen und Einrichtungen, die dem dauerhaften Aufenthalt von Personen dienen,<br />

sind ebenso unzulässig wie sonstige Zubehöranlagen (z.B. „Waschanlage“) sowie Carports<br />

und Garagen.<br />

Für die Herstellung der Abstellflächen wird – in Anlehnung an die bereits hergerichtete und<br />

genehmigte Abstellfläche - eine Geländemodellierung notwendig sein.<br />

In der in Kapitel 1 angeführten Baugenehmigung vom 01.06.2001 zur bestehenden Abstellfläche<br />

wurde dem Eigentümer auferlegt, dass Böschungen nicht höher als 2 m ausgebildet<br />

werden dürfen. Zudem wurde die Böschungsneigung mit 1:2 festgelegt (Höhe = 2 m, Breite =<br />

4 m). Zudem sollen die Böschungen einen Abstand von mindestens 0,5 m zur „Schulstraße“<br />

einhalten. Außerdem wurde die Auflage erteilt, wonach die Böschungen mit großkronigen<br />

Bäumen in einem Abstand von 10 m bepflanzt und ein mindestens 5 m breiter Pflanzstreifen<br />

zur „Schulstraße“ hin angelegt werden müssen.<br />

Eine dauerhafte Versiegelung der Abstell- und Wegeflächen ist nicht vorgesehen. Vielmehr<br />

kann nach Durchführung der Geländemodellierung die Abstellfläche mit einer Raseneinsaat<br />

versehen werden. Diese Befestigungsart reicht aus, da ein häufiger bzw. ständiger Stellplatzwechsel<br />

ausgeschlossen werden kann.<br />

Das Verkehrsaufkommen ist begrenzt auf die Abstell- und Abholvorgänge der Campingfahrzeuge<br />

zu Beginn und Ende der „Camping-Saison“ (i.d.R. April bis September).<br />

3 AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS<br />

3.1 Baubedingte Auswirkungen<br />

Die angestrebte Nutzung des Plangebietes ist zunächst mit der Durchführung von Tiefbauarbeiten<br />

zur Herrichtung des Geländes verbunden.<br />

Die anschließende Nutzung als Abstellfläche wird zu einer Verdichtung der Wege- und Stellplatzflächen<br />

führen.<br />

Temporär bzw. saisonal kann eine Bewegungsunruhe – und hieraus resultierend - Verkehrslärm<br />

hervorgerufen werden. Diese Auswirkungen beschränken sich jedoch auf wenige Tage<br />

und hier nur auf den Zeitraum, in dem die Campingfahrzeuge im Winterquartier abgestellt<br />

werden bzw. aus dem Quartier abgeholt werden. Im Folgenden sind die verschiedenen Vorhabenmerkmale<br />

und ihre möglichen Auswirkungen für die <strong>Natura</strong>-<strong>2000</strong>-Gebiete dargestellt.<br />

Baubedingte Auswirkungen<br />

Gefährdeter Bereich Schadfaktoren/ Schadwirkungen Bewertung<br />

Boden • Erosion im Rahmen der Geländemodellierung<br />

• Verdichtung durch Befahren mit<br />

Baustellenfahrzeugen<br />

• Schmier- und Schadstoffeintrag<br />

durch Baustellenfahrzeuge<br />

Wasser • Schmier- und Schadstoffeintrag<br />

in das Grundwasser<br />

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