Natura 2000-Erheblichkeitsabschätzung - Verbandsgemeinde ...
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<strong>Verbandsgemeinde</strong> Untermosel<br />
15. Änderung Flächennutzungsplan<br />
Ortsgemeinde Burgen<br />
8<br />
Sondergebiet „Abstellfläche für Campingfahrzeuge und Boote“<br />
<strong>Natura</strong> <strong>2000</strong>-<strong>Erheblichkeitsabschätzung</strong><br />
Es handelt sich nicht um ein pauschalgeschütztes Biotop. Die Größe beträgt ca. 0,69 ha.<br />
Nördlich des Änderungsbereichs liegt das BT-5710-0202-2006 „Streuobstwiesen östlich Burgen“<br />
mit einer Größe von ca. 7 ha. Schutzstatus und –ziel sind identisch.<br />
Nachfolgend sind die biotopkartierten Flächen gemäß Angaben aus dem LANIs abgebildet.<br />
Der Landschaftsplan der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Untermosel stellt den Änderungsbereich als<br />
Streuobstwiese mit dem Zusatz „Pflegemaßnahmen“ dar.<br />
2.7 Vorhaben<br />
Wesentliches Merkmal der Einrichtung ist die temporäre Unterbringung von Campingfahrzeugen<br />
und Booten. Das Angebot richtet sich besonders an die Campingtouristen, die während<br />
der Wintermonate ihre freie Zeit nicht auf den Campingplätzen verbringen. Es soll vermieden<br />
werden, dass sie ihre Campingfahrzeuge zwischen dem oftmals weiter entfernt liegenden<br />
Wohnort und dem Campingplatz hin und her transportieren müssen. Ein weiterer<br />
Aspekt ist die hochwasserfreie Lage der Abstellfläche und die daraus resultierende „sichere“<br />
Abstellmöglichkeit für Campingfahrzeuge.<br />
Für den Bereich der 15. Änderung wird daher als Art der baulichen Nutzung ein Sondergebiet<br />
gemäß § 11 BauNVO dargestellt. Zwecks Konkretisierung wird das Sondergebiet mit der<br />
Zweckbestimmung „Temporäre Abstellfläche für Campingfahrzeuge und Boote“ dargestellt.<br />
Mit der Festlegung der Zweckbestimmung wird bereits auf der Ebene der vorbereitenden<br />
Bauleitplanung definiert, welche Anlagen und Einrichtungen künftig zulässig sind.<br />
Die Abstellfläche soll ausschließlich der Errichtung von Flächen für die temporäre Unterbringung<br />
von Abstellplätzen für Campingfahrzeuge und Booten dienen. Der Begriff „Camping-<br />
WeSt<br />
Stadtplaner