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Natura 2000-Erheblichkeitsabschätzung - Verbandsgemeinde ...

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<strong>Verbandsgemeinde</strong> Untermosel<br />

15. Änderung Flächennutzungsplan<br />

Ortsgemeinde Burgen<br />

8<br />

Sondergebiet „Abstellfläche für Campingfahrzeuge und Boote“<br />

<strong>Natura</strong> <strong>2000</strong>-<strong>Erheblichkeitsabschätzung</strong><br />

Es handelt sich nicht um ein pauschalgeschütztes Biotop. Die Größe beträgt ca. 0,69 ha.<br />

Nördlich des Änderungsbereichs liegt das BT-5710-0202-2006 „Streuobstwiesen östlich Burgen“<br />

mit einer Größe von ca. 7 ha. Schutzstatus und –ziel sind identisch.<br />

Nachfolgend sind die biotopkartierten Flächen gemäß Angaben aus dem LANIs abgebildet.<br />

Der Landschaftsplan der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Untermosel stellt den Änderungsbereich als<br />

Streuobstwiese mit dem Zusatz „Pflegemaßnahmen“ dar.<br />

2.7 Vorhaben<br />

Wesentliches Merkmal der Einrichtung ist die temporäre Unterbringung von Campingfahrzeugen<br />

und Booten. Das Angebot richtet sich besonders an die Campingtouristen, die während<br />

der Wintermonate ihre freie Zeit nicht auf den Campingplätzen verbringen. Es soll vermieden<br />

werden, dass sie ihre Campingfahrzeuge zwischen dem oftmals weiter entfernt liegenden<br />

Wohnort und dem Campingplatz hin und her transportieren müssen. Ein weiterer<br />

Aspekt ist die hochwasserfreie Lage der Abstellfläche und die daraus resultierende „sichere“<br />

Abstellmöglichkeit für Campingfahrzeuge.<br />

Für den Bereich der 15. Änderung wird daher als Art der baulichen Nutzung ein Sondergebiet<br />

gemäß § 11 BauNVO dargestellt. Zwecks Konkretisierung wird das Sondergebiet mit der<br />

Zweckbestimmung „Temporäre Abstellfläche für Campingfahrzeuge und Boote“ dargestellt.<br />

Mit der Festlegung der Zweckbestimmung wird bereits auf der Ebene der vorbereitenden<br />

Bauleitplanung definiert, welche Anlagen und Einrichtungen künftig zulässig sind.<br />

Die Abstellfläche soll ausschließlich der Errichtung von Flächen für die temporäre Unterbringung<br />

von Abstellplätzen für Campingfahrzeuge und Booten dienen. Der Begriff „Camping-<br />

WeSt<br />

Stadtplaner

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