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Natura 2000-Erheblichkeitsabschätzung - Verbandsgemeinde ...

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<strong>Verbandsgemeinde</strong> Untermosel<br />

15. Änderung Flächennutzungsplan<br />

Ortsgemeinde Burgen<br />

7<br />

Sondergebiet „Abstellfläche für Campingfahrzeuge und Boote“<br />

<strong>Natura</strong> <strong>2000</strong>-<strong>Erheblichkeitsabschätzung</strong><br />

Die umliegenden Flächen werden größtenteils als extensive Wiesen mit Streuobstbestand<br />

genutzt. Einzelne Flächen werden für die Pferdehaltung genutzt.<br />

Südöstlich grenzt – wie bereits erwähnt – eine zusammenhängende Waldfläche an.<br />

Der Campingplatz in der Ortsgemeinde Burgen liegt in einer Entfernung von ca. 170 m<br />

nordwestlich der Abstellfläche.<br />

Eine Einzelbebauung sowie die gemeindlichen Sportstätten befinden sich nordöstlich des<br />

Änderungsbereichs.<br />

Die nächstgelegene, im Zusammenhang bebaute Wohnbebauung von Burgen ist südwestlich<br />

des Änderungsbereichs in einer Entfernung von ca. 120 m gelegen.<br />

2.4 Ver- und Entsorgung<br />

Die notwendigen Infrastruktureinrichtungen der Ver- und Entsorgung (Abwasser, Wasser,<br />

Löschwasser, Strom), die im Bedarfsfall für eine ordnungsgemäße Erschließung des Änderungsbereichs<br />

benötigt werden, sind vorhanden. Es ist jedoch anzumerken, dass es sich vorliegend<br />

um eine „reine“ Abstellfläche für Campingfahrzeuge handelt. Ein dauerhafter Aufenthalt<br />

von Personen ist nicht vorgesehen. Schmutzwasser wird somit nicht anfallen.<br />

Die RWE Net AG, Netzregion Südwest hatte im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens<br />

zur bereits errichteten Abstellfläche mit Schreiben vom 23.04.2001 auf eine, die Abstellfläche<br />

durchquerende 20 KV-Freileitung hingewiesen. Es wurde die Auflage nach Einhaltung eines<br />

15 m breiten Schutzstreifens (je 7,5 m beiderseits der Leitungsachse) erteilt. Dem Bauvorhaben<br />

wurde seinerzeit unter Auflagen.<br />

Die zur Überplanung anstehende Fläche wird ebenfalls von der 20 kV-Freileitung durchquert,<br />

so dass die seinerzeit gemachten Auflagen auch in der 15. Änderung des Flächennutzungsplans<br />

zu berücksichtigen sind.<br />

Die Rhein-Main-Transportgesellschaft mbH hat im Schreiben vom 27.09.2011 mitgeteilt,<br />

dass in unmittelbarer Nähe, nördlich vom Änderungsbereich eine Mineralöl- Produktenpipeline<br />

verläuft.<br />

2.5 Topographie<br />

Anhand der TK 25 wurde eine Auswertung der topographischen Verhältnisse im Plangebiet<br />

vorgenommen.<br />

Das Gelände zeigt ausgehend von der südöstlich gelegenen Waldfläche ein Gefälle von ca.<br />

11% in Richtung „Schulstraße“. Um eine funktionsgerechte Nutzung des Geländes zu ermöglichen,<br />

ist eine Geländemodellierung notwendig.<br />

2.6 Schutzgebiete<br />

Der Änderungsbereich liegt im Landschaftsschutzgebiet „Moselgebiet von Schweich bis Koblenz“.<br />

Das Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung zeigt die zur Überplanung<br />

anstehende Fläche am östlichen Rand einer biotopkartierten Fläche. Es handelt sich hierbei<br />

um das Gebiet BT-5710-0204-2006 „Streuobstweide östlich Burgen“. Der Schutzstatus ist<br />

mit „Schutz wegen Belebung der Landschaft“ angegeben. Schutzziel ist die Beibehaltung der<br />

extensiven Nutzung.<br />

WeSt<br />

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