Natura 2000-Erheblichkeitsabschätzung - Verbandsgemeinde ...
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<strong>Verbandsgemeinde</strong> Untermosel<br />
15. Änderung Flächennutzungsplan<br />
Ortsgemeinde Burgen<br />
7<br />
Sondergebiet „Abstellfläche für Campingfahrzeuge und Boote“<br />
<strong>Natura</strong> <strong>2000</strong>-<strong>Erheblichkeitsabschätzung</strong><br />
Die umliegenden Flächen werden größtenteils als extensive Wiesen mit Streuobstbestand<br />
genutzt. Einzelne Flächen werden für die Pferdehaltung genutzt.<br />
Südöstlich grenzt – wie bereits erwähnt – eine zusammenhängende Waldfläche an.<br />
Der Campingplatz in der Ortsgemeinde Burgen liegt in einer Entfernung von ca. 170 m<br />
nordwestlich der Abstellfläche.<br />
Eine Einzelbebauung sowie die gemeindlichen Sportstätten befinden sich nordöstlich des<br />
Änderungsbereichs.<br />
Die nächstgelegene, im Zusammenhang bebaute Wohnbebauung von Burgen ist südwestlich<br />
des Änderungsbereichs in einer Entfernung von ca. 120 m gelegen.<br />
2.4 Ver- und Entsorgung<br />
Die notwendigen Infrastruktureinrichtungen der Ver- und Entsorgung (Abwasser, Wasser,<br />
Löschwasser, Strom), die im Bedarfsfall für eine ordnungsgemäße Erschließung des Änderungsbereichs<br />
benötigt werden, sind vorhanden. Es ist jedoch anzumerken, dass es sich vorliegend<br />
um eine „reine“ Abstellfläche für Campingfahrzeuge handelt. Ein dauerhafter Aufenthalt<br />
von Personen ist nicht vorgesehen. Schmutzwasser wird somit nicht anfallen.<br />
Die RWE Net AG, Netzregion Südwest hatte im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens<br />
zur bereits errichteten Abstellfläche mit Schreiben vom 23.04.2001 auf eine, die Abstellfläche<br />
durchquerende 20 KV-Freileitung hingewiesen. Es wurde die Auflage nach Einhaltung eines<br />
15 m breiten Schutzstreifens (je 7,5 m beiderseits der Leitungsachse) erteilt. Dem Bauvorhaben<br />
wurde seinerzeit unter Auflagen.<br />
Die zur Überplanung anstehende Fläche wird ebenfalls von der 20 kV-Freileitung durchquert,<br />
so dass die seinerzeit gemachten Auflagen auch in der 15. Änderung des Flächennutzungsplans<br />
zu berücksichtigen sind.<br />
Die Rhein-Main-Transportgesellschaft mbH hat im Schreiben vom 27.09.2011 mitgeteilt,<br />
dass in unmittelbarer Nähe, nördlich vom Änderungsbereich eine Mineralöl- Produktenpipeline<br />
verläuft.<br />
2.5 Topographie<br />
Anhand der TK 25 wurde eine Auswertung der topographischen Verhältnisse im Plangebiet<br />
vorgenommen.<br />
Das Gelände zeigt ausgehend von der südöstlich gelegenen Waldfläche ein Gefälle von ca.<br />
11% in Richtung „Schulstraße“. Um eine funktionsgerechte Nutzung des Geländes zu ermöglichen,<br />
ist eine Geländemodellierung notwendig.<br />
2.6 Schutzgebiete<br />
Der Änderungsbereich liegt im Landschaftsschutzgebiet „Moselgebiet von Schweich bis Koblenz“.<br />
Das Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung zeigt die zur Überplanung<br />
anstehende Fläche am östlichen Rand einer biotopkartierten Fläche. Es handelt sich hierbei<br />
um das Gebiet BT-5710-0204-2006 „Streuobstweide östlich Burgen“. Der Schutzstatus ist<br />
mit „Schutz wegen Belebung der Landschaft“ angegeben. Schutzziel ist die Beibehaltung der<br />
extensiven Nutzung.<br />
WeSt<br />
Stadtplaner