Natura 2000-Erheblichkeitsabschätzung - Verbandsgemeinde ...
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<strong>Verbandsgemeinde</strong> Untermosel<br />
15. Änderung Flächennutzungsplan<br />
Ortsgemeinde Burgen<br />
31<br />
Sondergebiet „Abstellfläche für Campingfahrzeuge und Boote“<br />
<strong>Natura</strong> <strong>2000</strong>-<strong>Erheblichkeitsabschätzung</strong><br />
6 Abschätzung von Beeinträchtigungen für die <strong>Natura</strong> <strong>2000</strong>-Gebiete<br />
Beeinträchtigung<br />
mit Bezug zur Fläche:<br />
Erläuterung:<br />
Zerschneidung:<br />
nein<br />
Restflächen in %:<br />
keine<br />
Beeinträchtigung: nicht<br />
erheblich<br />
kleinster Abstand in m:<br />
ca. 10 m<br />
Gebietsverkleinerung<br />
in %: 0,00<br />
Vorübergehende Inanspruchnahme:<br />
nein<br />
Aus den o.g. Darstellungen wird deutlich, dass keine der zwei sich in der Nähe befindlichen <strong>Natura</strong><br />
<strong>2000</strong>-Gebiete durch das geplante Vorhaben zerschnitten, vorübergehend in Anspruch genommen<br />
werden oder eine Gebietsverkleinerung erfahren.<br />
Beeinträchtigung<br />
mit Bezug zur Funktion:<br />
Erläuterung:<br />
Lebensraumtypen nach Anhang<br />
I<br />
Arten nach Anhang II<br />
prioritäre Lebensraumtypen prioritäre Arten<br />
Puffer- oder Entwicklungsfunktionen besondere Lebensgemeinschaften<br />
sehr kleinflächige Inanspruchnahme Unmaßgebliche Gebietsbestandteile<br />
Durch das geplante Vorhaben außerhalb der <strong>Natura</strong> <strong>2000</strong>-Gebiete wird hinsichtlich der o.a. Arten und<br />
Lebensräume angeführt, dass bei einer Realisierung der Planung davon auszugehen ist, dass einzelne<br />
Individuen, die diesen Bereich als temporäre Nahrungshabitate nutzen, in angrenzende Bereiche<br />
ausweichen können. Insbesondere können Vogelarten des Vogelschutzgebietes „Mittel- und Untermosel“<br />
(z.B. Wendehals), die nördlich und westlich an den Planungsraum angrenzenden Bereiche mit<br />
vergleichbaren Biotopqualitäten als Nahrungshabitat nutzen.<br />
Durch die in räumlicher Nähe liegenden Einrichtungen der Freizeit- und Erholungsnutzung (Sportplatz<br />
und Schießstand), der bestehenden Abstellfläche für Campingfahrzeuge, der Pferdehaltung auf einzelnen<br />
Flächen und sonstigen anthropogenen Vorbelastungen (Verkehr der Schulstraße mit direkter<br />
Anbindung an die B 49, Frequentierung der Wege im Rahmen der Freizeitnutzung) kann angenommen<br />
werden, dass störungsempfindliche Arten der <strong>Natura</strong> <strong>2000</strong>-Gebiete den Planungsraum zum jetzigen<br />
Zeitpunkt nicht bzw. nur bedingt als Nahrungshabitat nutzen.<br />
Bei einer geänderten Nutzung des Plangebietes ist daher für die Arten von keiner erheblichen oder<br />
nachhaltigen Beeinträchtigung des Plangebietes auszugehen.<br />
WeSt<br />
Stadtplaner