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Natura 2000-Erheblichkeitsabschätzung - Verbandsgemeinde ...

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<strong>Verbandsgemeinde</strong> Untermosel<br />

15. Änderung Flächennutzungsplan<br />

Ortsgemeinde Burgen<br />

31<br />

Sondergebiet „Abstellfläche für Campingfahrzeuge und Boote“<br />

<strong>Natura</strong> <strong>2000</strong>-<strong>Erheblichkeitsabschätzung</strong><br />

6 Abschätzung von Beeinträchtigungen für die <strong>Natura</strong> <strong>2000</strong>-Gebiete<br />

Beeinträchtigung<br />

mit Bezug zur Fläche:<br />

Erläuterung:<br />

Zerschneidung:<br />

nein<br />

Restflächen in %:<br />

keine<br />

Beeinträchtigung: nicht<br />

erheblich<br />

kleinster Abstand in m:<br />

ca. 10 m<br />

Gebietsverkleinerung<br />

in %: 0,00<br />

Vorübergehende Inanspruchnahme:<br />

nein<br />

Aus den o.g. Darstellungen wird deutlich, dass keine der zwei sich in der Nähe befindlichen <strong>Natura</strong><br />

<strong>2000</strong>-Gebiete durch das geplante Vorhaben zerschnitten, vorübergehend in Anspruch genommen<br />

werden oder eine Gebietsverkleinerung erfahren.<br />

Beeinträchtigung<br />

mit Bezug zur Funktion:<br />

Erläuterung:<br />

Lebensraumtypen nach Anhang<br />

I<br />

Arten nach Anhang II<br />

prioritäre Lebensraumtypen prioritäre Arten<br />

Puffer- oder Entwicklungsfunktionen besondere Lebensgemeinschaften<br />

sehr kleinflächige Inanspruchnahme Unmaßgebliche Gebietsbestandteile<br />

Durch das geplante Vorhaben außerhalb der <strong>Natura</strong> <strong>2000</strong>-Gebiete wird hinsichtlich der o.a. Arten und<br />

Lebensräume angeführt, dass bei einer Realisierung der Planung davon auszugehen ist, dass einzelne<br />

Individuen, die diesen Bereich als temporäre Nahrungshabitate nutzen, in angrenzende Bereiche<br />

ausweichen können. Insbesondere können Vogelarten des Vogelschutzgebietes „Mittel- und Untermosel“<br />

(z.B. Wendehals), die nördlich und westlich an den Planungsraum angrenzenden Bereiche mit<br />

vergleichbaren Biotopqualitäten als Nahrungshabitat nutzen.<br />

Durch die in räumlicher Nähe liegenden Einrichtungen der Freizeit- und Erholungsnutzung (Sportplatz<br />

und Schießstand), der bestehenden Abstellfläche für Campingfahrzeuge, der Pferdehaltung auf einzelnen<br />

Flächen und sonstigen anthropogenen Vorbelastungen (Verkehr der Schulstraße mit direkter<br />

Anbindung an die B 49, Frequentierung der Wege im Rahmen der Freizeitnutzung) kann angenommen<br />

werden, dass störungsempfindliche Arten der <strong>Natura</strong> <strong>2000</strong>-Gebiete den Planungsraum zum jetzigen<br />

Zeitpunkt nicht bzw. nur bedingt als Nahrungshabitat nutzen.<br />

Bei einer geänderten Nutzung des Plangebietes ist daher für die Arten von keiner erheblichen oder<br />

nachhaltigen Beeinträchtigung des Plangebietes auszugehen.<br />

WeSt<br />

Stadtplaner

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