AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN - Unterleinleiter
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Amt für Landwirtschaft und Forsten Bamberg -<br />
Forstrevier Streitberg - Bildungsbeauftragter<br />
Mitteilungen<br />
aus dem Stadtwald Ebermannstadt<br />
Nutzung der Waldwege / Wegeinstandsetzung<br />
Im Frühsommer dieses Jahres wurden die Waldwege mit<br />
erheblichen finanziellen Mitteln durch die Stadt neu gerichtet<br />
(Schwedenleite, Gasseldorf). Die frei geschnittenen und neu profilierten<br />
Wege dienen sowohl der Waldbewirtschaftung als auch<br />
dem Erholungsverkehr. Hier ist allerdings zu beachten, dass<br />
motorisierte Fahrzeuge nur bedingt zugelassen sind (Waldbewirtschaftung,<br />
Jagdausübungsberechtigte, Brennholz-Selbstwerber).<br />
Auch diese Berechtigten werden gebeten, die Wege<br />
schonend und nur langsam zu befahren.<br />
Erholungssuchende (Spaziergänger, Biker, Läufer, Radfahrer)<br />
können die Wege uneingeschränkt nutzen mit der Bitte, dies<br />
ohne frei laufende Hunde und nicht in der Dämmerung zu tun<br />
(Beunruhigung des Wildes). Reiten ist auf den Wegen verboten.<br />
Beachten Sie bitte die Hinweise. Nichtberechtigte werden<br />
ohne Ansehen der Person verwiesen und angezeigt.<br />
Verkehrssicherungsarbeiten entlang der<br />
„Ramstertalstraße” (St 2685)<br />
In den diesjährigen Herbstferien wird die Staatsstraße von<br />
Ebermannstadt Richtung Gößweinstein (Wohlmuthshüll) wieder<br />
ganz gesperrt sein. Es werden entlang der Straße Verkehrssicherungsarbeiten<br />
(Entfernen der gefährdenden Bäume Kategorie<br />
1 und 2) stattfinden.<br />
Brennholz<br />
aus dem Stadtwald<br />
Wir erhalten immer mehr Anfragen von gewerblichen Brennholz-Aufbereitern,<br />
wollen aber in erster Linie den Stadtbürgern<br />
die Möglichkeit geben, kostengünstig selbst ihr Brennholz zu<br />
machen. Bitte melden Sie sich ab sofort bei Herrn Michael<br />
Sponsel unter Mobil-Nr. 0170/5768239 oder bei mir unter Mobil-<br />
Nr. 0174/3005511.<br />
Brennholz sollte vor dem Verbrauch 1-2 Jahre gespalten<br />
trocken lagern. Unsere Preise sind zum Vorjahr stabil gehalten<br />
und betragen je nach Bedingungen (Hang, Wegeferne, Durchmesser)<br />
bei Hartholz zwischen 15–20 EUR und bei Weichholz<br />
zwischen 10–15 EUR. Einweisung und Selbstwerber-Schein nur<br />
durch autorisierte Personen, Motorsägenführer-Lehrgang ist<br />
Pflicht. Da der Stadtwald umweltzertifiziert ist, bitten wir bei der<br />
Aufarbeitung nichtmineralische Treibstoffe und Öle zu verwenden.<br />
Motorsägenführer-Lehrgänge 2009/2010 in<br />
Stadt Ebermannstadt / Markt Wiesenttal<br />
Trainmeusel: 21.10. und 22.10.2009:<br />
Anmeldung bei FFW Roland Hohe, Trainmeusel<br />
Buckenreuth: 11.11. und 12.11.2009:<br />
Anmeldung bei Michael Sponsel, Buckenreuth<br />
Rüssenbach: 08.12. und 09.12.2009:<br />
Anmeldung bei Striegel Georg, Rüssenbach<br />
Feuerstein: 17.02. und 18.02.2010:<br />
Anmeldung bei KLVHS Feuerstein<br />
Feuerstein: 18.02. und 19.02.2010:<br />
Anmeldung bei KLVHS Feuerstein<br />
Nähere Informationen und Telefonnummern erhalten Sie<br />
durch mich (Tel. 09196/326 oder Mobil: 0174/3005511 (Bittermann).<br />
Erwin Bittermann, Forstamtsrat<br />
_ _ _ _ _ _<br />
– 348 –<br />
Feststellung nach Art. 83 Abs. 3<br />
Bayerisches Wassergesetz (BayWG) über die<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen des<br />
Genehmigungsverfahrens<br />
gemäß § 31 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die<br />
Grabenverlegegung von Fl.Nr. 949 auf Fl.Nrn. 945, 944<br />
und 943 Gem. Rüssenbach, Stadt Ebermannstadt<br />
durch Sieglinde und Norbert Lipfert,<br />
Lindenweg 12, 91320 Ebermannstadt<br />
Bekanntmachung des Landratsamtes Forchheim vom<br />
08.09.2009 Nr. 44-6410-24/09<br />
Herr Norbert Lipfert und Frau Sieglinde Lipfert beantragten<br />
die wasserrechtliche Genehmigung für die o. g. Maßnahme. Das<br />
Vorhaben stellt eine sonstige Ausbaumaßnahme nach Anlage III<br />
I. Teil Nr. 13.16 zum Bayerischen Wassergesetz dar. Im Rahmen<br />
des Genehmigungsverfahrens war daher nach Art. 83 Abs. 3<br />
BayWG auf Grund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung<br />
der in der Anlage III II. Teil Nr. 4 genannten Kriterien festzustellen,<br />
ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen<br />
haben kann. Im vorliegenden Einzelfall wäre dann<br />
eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.<br />
Die Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
nicht erforderlich ist, weil erhebliche<br />
nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind (ökologische<br />
Aufwertung des Gewässers durch naturnahe Gestaltung:<br />
kein Eingriff in naturschutzrechtlich geschützte Bereiche).<br />
Gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
(UVPG) ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.<br />
gez. Göller, Verwaltungsdirektor<br />
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Hasenbergzentrum, Mittelschulweg 11, Ebermannstadt<br />
Herbstzeit - Lesezeit ....<br />
in der Stadtbücherei St. Nikolaus<br />
Damit die Leselust angeregt wird, haben wir wieder neue<br />
Bücher für Kinder und Erwachsene angeschafft, die ab Oktober<br />
ausgeliehen werden können.<br />
Wir freuen uns, wenn unser Ausleihangebot wieder rege<br />
genutzt wird. Herzlich willkommen sind auch neue Leser.<br />
Unsere Jahresgebühren:<br />
Familie 9,-- Euro<br />
Einzelleser ab 18 Jahre 6,-- Euro<br />
Einzelleser Kind bis 18 Jahre 3,-- Euro<br />
Einschließlich Ausstellung eines<br />
Leserausweise 1,-- Euro<br />
Das Lesejahr beginnt mit dem Datum der Ausstellung des<br />
Leseausweises!<br />
Besonders hinweisen wollen wir auch auf die Möglichkeit,<br />
DVD's gegen eine Gebühr von 1,-- Euro/Woche für den privaten<br />
Gebrauch auszuleihen.<br />
Öffnungszeiten:Dienstag 15.00–18.00 Uhr<br />
Donnerstag 15.00–19.00 Uhr<br />
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MittVGEbs 01.10.2009