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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN - Unterleinleiter

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Amt für Landwirtschaft und Forsten Bamberg -<br />

Forstrevier Streitberg - Bildungsbeauftragter<br />

Mitteilungen<br />

aus dem Stadtwald Ebermannstadt<br />

Nutzung der Waldwege / Wegeinstandsetzung<br />

Im Frühsommer dieses Jahres wurden die Waldwege mit<br />

erheblichen finanziellen Mitteln durch die Stadt neu gerichtet<br />

(Schwedenleite, Gasseldorf). Die frei geschnittenen und neu profilierten<br />

Wege dienen sowohl der Waldbewirtschaftung als auch<br />

dem Erholungsverkehr. Hier ist allerdings zu beachten, dass<br />

motorisierte Fahrzeuge nur bedingt zugelassen sind (Waldbewirtschaftung,<br />

Jagdausübungsberechtigte, Brennholz-Selbstwerber).<br />

Auch diese Berechtigten werden gebeten, die Wege<br />

schonend und nur langsam zu befahren.<br />

Erholungssuchende (Spaziergänger, Biker, Läufer, Radfahrer)<br />

können die Wege uneingeschränkt nutzen mit der Bitte, dies<br />

ohne frei laufende Hunde und nicht in der Dämmerung zu tun<br />

(Beunruhigung des Wildes). Reiten ist auf den Wegen verboten.<br />

Beachten Sie bitte die Hinweise. Nichtberechtigte werden<br />

ohne Ansehen der Person verwiesen und angezeigt.<br />

Verkehrssicherungsarbeiten entlang der<br />

„Ramstertalstraße” (St 2685)<br />

In den diesjährigen Herbstferien wird die Staatsstraße von<br />

Ebermannstadt Richtung Gößweinstein (Wohlmuthshüll) wieder<br />

ganz gesperrt sein. Es werden entlang der Straße Verkehrssicherungsarbeiten<br />

(Entfernen der gefährdenden Bäume Kategorie<br />

1 und 2) stattfinden.<br />

Brennholz<br />

aus dem Stadtwald<br />

Wir erhalten immer mehr Anfragen von gewerblichen Brennholz-Aufbereitern,<br />

wollen aber in erster Linie den Stadtbürgern<br />

die Möglichkeit geben, kostengünstig selbst ihr Brennholz zu<br />

machen. Bitte melden Sie sich ab sofort bei Herrn Michael<br />

Sponsel unter Mobil-Nr. 0170/5768239 oder bei mir unter Mobil-<br />

Nr. 0174/3005511.<br />

Brennholz sollte vor dem Verbrauch 1-2 Jahre gespalten<br />

trocken lagern. Unsere Preise sind zum Vorjahr stabil gehalten<br />

und betragen je nach Bedingungen (Hang, Wegeferne, Durchmesser)<br />

bei Hartholz zwischen 15–20 EUR und bei Weichholz<br />

zwischen 10–15 EUR. Einweisung und Selbstwerber-Schein nur<br />

durch autorisierte Personen, Motorsägenführer-Lehrgang ist<br />

Pflicht. Da der Stadtwald umweltzertifiziert ist, bitten wir bei der<br />

Aufarbeitung nichtmineralische Treibstoffe und Öle zu verwenden.<br />

Motorsägenführer-Lehrgänge 2009/2010 in<br />

Stadt Ebermannstadt / Markt Wiesenttal<br />

Trainmeusel: 21.10. und 22.10.2009:<br />

Anmeldung bei FFW Roland Hohe, Trainmeusel<br />

Buckenreuth: 11.11. und 12.11.2009:<br />

Anmeldung bei Michael Sponsel, Buckenreuth<br />

Rüssenbach: 08.12. und 09.12.2009:<br />

Anmeldung bei Striegel Georg, Rüssenbach<br />

Feuerstein: 17.02. und 18.02.2010:<br />

Anmeldung bei KLVHS Feuerstein<br />

Feuerstein: 18.02. und 19.02.2010:<br />

Anmeldung bei KLVHS Feuerstein<br />

Nähere Informationen und Telefonnummern erhalten Sie<br />

durch mich (Tel. 09196/326 oder Mobil: 0174/3005511 (Bittermann).<br />

Erwin Bittermann, Forstamtsrat<br />

_ _ _ _ _ _<br />

– 348 –<br />

Feststellung nach Art. 83 Abs. 3<br />

Bayerisches Wassergesetz (BayWG) über die<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen des<br />

Genehmigungsverfahrens<br />

gemäß § 31 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die<br />

Grabenverlegegung von Fl.Nr. 949 auf Fl.Nrn. 945, 944<br />

und 943 Gem. Rüssenbach, Stadt Ebermannstadt<br />

durch Sieglinde und Norbert Lipfert,<br />

Lindenweg 12, 91320 Ebermannstadt<br />

Bekanntmachung des Landratsamtes Forchheim vom<br />

08.09.2009 Nr. 44-6410-24/09<br />

Herr Norbert Lipfert und Frau Sieglinde Lipfert beantragten<br />

die wasserrechtliche Genehmigung für die o. g. Maßnahme. Das<br />

Vorhaben stellt eine sonstige Ausbaumaßnahme nach Anlage III<br />

I. Teil Nr. 13.16 zum Bayerischen Wassergesetz dar. Im Rahmen<br />

des Genehmigungsverfahrens war daher nach Art. 83 Abs. 3<br />

BayWG auf Grund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung<br />

der in der Anlage III II. Teil Nr. 4 genannten Kriterien festzustellen,<br />

ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen<br />

haben kann. Im vorliegenden Einzelfall wäre dann<br />

eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.<br />

Die Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

nicht erforderlich ist, weil erhebliche<br />

nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind (ökologische<br />

Aufwertung des Gewässers durch naturnahe Gestaltung:<br />

kein Eingriff in naturschutzrechtlich geschützte Bereiche).<br />

Gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVPG) ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.<br />

gez. Göller, Verwaltungsdirektor<br />

_ _ _ _ _ _<br />

Hasenbergzentrum, Mittelschulweg 11, Ebermannstadt<br />

Herbstzeit - Lesezeit ....<br />

in der Stadtbücherei St. Nikolaus<br />

Damit die Leselust angeregt wird, haben wir wieder neue<br />

Bücher für Kinder und Erwachsene angeschafft, die ab Oktober<br />

ausgeliehen werden können.<br />

Wir freuen uns, wenn unser Ausleihangebot wieder rege<br />

genutzt wird. Herzlich willkommen sind auch neue Leser.<br />

Unsere Jahresgebühren:<br />

Familie 9,-- Euro<br />

Einzelleser ab 18 Jahre 6,-- Euro<br />

Einzelleser Kind bis 18 Jahre 3,-- Euro<br />

Einschließlich Ausstellung eines<br />

Leserausweise 1,-- Euro<br />

Das Lesejahr beginnt mit dem Datum der Ausstellung des<br />

Leseausweises!<br />

Besonders hinweisen wollen wir auch auf die Möglichkeit,<br />

DVD's gegen eine Gebühr von 1,-- Euro/Woche für den privaten<br />

Gebrauch auszuleihen.<br />

Öffnungszeiten:Dienstag 15.00–18.00 Uhr<br />

Donnerstag 15.00–19.00 Uhr<br />

_ _ _ _ _ _<br />

MittVGEbs 01.10.2009

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