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Download - Unterleinleiter

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Wichtige Hinweise<br />

zur mobilen Problemmüllsammlung mit dem<br />

Schadstoffmobil:<br />

Bei der mobilen Problemmüllsammlung werden nur Problemabfälle<br />

in haushaltsüblichen Kleinmengen (bis ca. 5 kg bzw.<br />

5 l) angenommen. Größere Mengen an Problemabfällen werden<br />

aufgrund der begrenzten Aufnahmekapazität des Schadstoffmobils<br />

vom Personal konsequent zurückgewiesen.<br />

Problemabfälle sind schadstoffhaltige Abfälle aus Haushalten,<br />

wie z.B.<br />

- Pflanzen- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Holzschutzmittel<br />

- lösemittelhaltige Abfälle und sonstige Substanzen (z. B. Benzin,<br />

Spiritus, Pinselreiniger, Frostschutzmittel, Bremsflüssigkeiten)<br />

- Kleber, Bitumen (flüssig oder pastös)<br />

- Altfarben und Altlacke, keine Dispersionsfarben<br />

- Desinfektionsmittel<br />

- quecksilberhaltige Abfälle (z. B. Thermometer)<br />

- Trockenbatterien<br />

- Kfz-Autobatterien, Akkumulatoren<br />

- Traktor- bzw. Busbatterien<br />

- Leuchtstoffröhren (max. 5 Stück), Energiesparlampen<br />

- Säuren, Laugen, Salze, Chemikalienreste aus dem Hobbybereich<br />

- Putzmittel<br />

- Altmedikamente<br />

- Ölfilter (max. 5 Stück)<br />

- Blei- und Zinnreste<br />

- Feuerlöscher<br />

- PCB-haltige Kondensatoren<br />

- verunreinigtes Heizöl<br />

- Spraydosen (mit Restinhalt)<br />

- Abbeizmittel<br />

- Öl- und Chemikalienbinder<br />

- Ölverunreinigte Betriebsmittel (Bsp. ölige Putzlappen)<br />

- Photochemikalien<br />

- PU-Schaumdosen<br />

Problemmüll darf nur in festen Gebinden angeliefert werden.<br />

Behältergröße dabei max. 10 Liter.<br />

Dispersionsfarben, Kleber und Bitumen können in ausgehärtetem<br />

Zustand zum Rest- bzw. Sperrmüll gegeben werden!<br />

Leere Spraydosen werden als Verpackungsabfall auf den Wertstoffhöfen<br />

und an den Wertstoffmobilen gesammelt.<br />

Altmedikamente können im Rahmen der Problemmüllsammlung<br />

am Schadstoffmobil abgegeben werden; Entsorgungsmöglichkeiten<br />

bieten jedoch auch viele Apotheken an.<br />

Altmotorenöl wird nicht angenommen, da dies dem Handel zur<br />

Entsorgung zurückgegeben werden kann. Achten Sie deshalb<br />

darauf, alle Kaufbelege aufzuheben!<br />

Alte Batterien müssen vom Verbraucher entweder bei der<br />

Problemmüllsammlung des Landkreises oder beim Handel abgegeben<br />

werden.<br />

_ _ _ _ _ _<br />

Abfallkörbe an den Straßen<br />

dienen nicht der Müllentsorgung!<br />

In letzter Zeit wurde an verschiedenen Straßen beobachtet,<br />

dass Personen ihren Hausmüll über die städtischen Abfallkörbe<br />

entsorgen. Dies stellt einen Verstoß gegen das Abfallgesetz dar<br />

und kann geahndet werden.<br />

Im Interesse der Sauberkeit unserer Stadt appellieren wir<br />

an die Personen, die die städtischen Abfallkörbe zweckentfremden,<br />

ihren Restmüll über landkreiseigenen Mülleimer zu<br />

entsorgen. Nachdem sowieso Müllgebühren entrichtet werden<br />

müssen, müsste in jedem Anwesen auch ein entsprechender<br />

Restmülleimer vorhanden sein.<br />

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer<br />

50626 zur Verfügung.<br />

_ _ _ _ _ _<br />

– 296 –<br />

Sonderausstellung<br />

"Kriegsende und Neubeginn"<br />

Bis Ende Oktober ist im Heimatmuseum Ebermannstadt,<br />

Bahnhofstr. 5, noch die Sonderausstellung "Kriegsende und<br />

Neubeginn" zu sehen. Jeder kann sich hier ein Bild von den<br />

Ereignissen in der Region vor 60 Jahren machen.<br />

In mühevoller Kleinarbeit haben Museumskoordinator Dr.<br />

Manfred Franze und Mueseumsbeiratsmitglied Christian Rösch<br />

Fotos, Schriftstücke und Dokumente gesammelt und ausgestellt.<br />

Die Ausstellung kann während der Öffnungszeiten des Heimatmuseums<br />

jeweils sonntags von 14-17 Uhr besichtigt werden.<br />

_ _ _ _ _ _<br />

Übernahme von Ehrenämtern bei der Wahl zum<br />

16. Deutschen Bundestag<br />

Wahlen sind das Fundament unseres demokratischen<br />

Staatswesens. Die Übernahme eines Wahlehrenamtes sollte<br />

daher für jeden wahlberechtigten Bürger eine ehrenvolle Aufgabe<br />

sein. Die Mitglieder der Wahlvorstände üben ihre Tätigkeit<br />

ehrenamtlich aus. Zur Übernahme eines solchen Ehrenamtes<br />

ist jeder Wahlberechtigte verpflichtet; er darf das Ehrenamt nur<br />

aus wichtigem Grund ablehnen.<br />

Wir bitten Sie deshalb, die Demokratie dahingehend zu unterstützen<br />

und das Ihnen übertragene Ehrenamt zu übernehmen.<br />

Interessenten bitte ich, sich im Rathaus (Herrn Eppenauer,<br />

Tel. 506-18) zu melden.<br />

_ _ _ _ _ _<br />

Auslobung<br />

50 ¤ für aufmerksame Bürger<br />

Immer wieder kommt es vor, dass Personen im Stadtgebiet<br />

öffentliches Eigentum beschädigen oder zerstören. So konnte<br />

jüngst durch aufmerksame Bürger einer größeren Zerstörungswut<br />

Einhalt geboten werden.<br />

Auch wurde beobachtet, wie junge Menschen Parkbänke<br />

und Mülleimer in die Wiesent warfen.<br />

Außerdem kommt es immer wieder vor, dass im Stadtgebiet<br />

Lampen angefahren werden, ohne dass sich der Fahrer um den<br />

Schaden kümmerte. Dank aufmerksamer Anlieger konnten<br />

jeweils die Schädiger ermittelt werden.<br />

Ab sofort setzt die Stadt Ebermannstadt eine Belohnung aus<br />

für jeden, der durch Aufmerksamkeit und Initiative maßgeblich<br />

zur Ergreifung von Personen beiträgt, die öffentliches Eigentum<br />

beschädigen oder zerstören.<br />

Bei der Ergreifung der Täter mitzuwirken, ist kein<br />

Denunziantentum, sondern echter Bürgersinn und Verantwortungsbewusstsein<br />

in Bezug auf das Gemeinschaftseigentum.<br />

Deshalb appellieren wir an die Bürgerschaft unserer Stadt,<br />

mit ihrer Aufmerksamkeit auch in Zukunft dazu beizutragen, dass<br />

Personen, die mutwillig städtisches Eigentum beschädigen oder<br />

zerstören oder auch Grabschmuck in unseren Friedhöfen entwenden,<br />

ermittelt werden und zum Schadenersatz herangezogen<br />

werden können.<br />

Sie können sich jederzeit vertrauensvoll an Bürgermeister<br />

Franz Josef Kraus (Tel. 506-10) wenden.<br />

_ _ _ _ _ _<br />

Bundestagswahl am 18.09.2005<br />

Auf Grund der verkürzten Fristen werden sämtliche weiteren<br />

Bekanntmachungen zur Bundestagswahl in den gemeindlichen<br />

Aushangkästen veröffentlicht. Wir bitten um Beachtung!<br />

_ _ _ _ _ _<br />

MittVGEbs 01.09.2005

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