Download - Unterleinleiter
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Wichtige Hinweise<br />
zur mobilen Problemmüllsammlung mit dem<br />
Schadstoffmobil:<br />
Bei der mobilen Problemmüllsammlung werden nur Problemabfälle<br />
in haushaltsüblichen Kleinmengen (bis ca. 5 kg bzw.<br />
5 l) angenommen. Größere Mengen an Problemabfällen werden<br />
aufgrund der begrenzten Aufnahmekapazität des Schadstoffmobils<br />
vom Personal konsequent zurückgewiesen.<br />
Problemabfälle sind schadstoffhaltige Abfälle aus Haushalten,<br />
wie z.B.<br />
- Pflanzen- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Holzschutzmittel<br />
- lösemittelhaltige Abfälle und sonstige Substanzen (z. B. Benzin,<br />
Spiritus, Pinselreiniger, Frostschutzmittel, Bremsflüssigkeiten)<br />
- Kleber, Bitumen (flüssig oder pastös)<br />
- Altfarben und Altlacke, keine Dispersionsfarben<br />
- Desinfektionsmittel<br />
- quecksilberhaltige Abfälle (z. B. Thermometer)<br />
- Trockenbatterien<br />
- Kfz-Autobatterien, Akkumulatoren<br />
- Traktor- bzw. Busbatterien<br />
- Leuchtstoffröhren (max. 5 Stück), Energiesparlampen<br />
- Säuren, Laugen, Salze, Chemikalienreste aus dem Hobbybereich<br />
- Putzmittel<br />
- Altmedikamente<br />
- Ölfilter (max. 5 Stück)<br />
- Blei- und Zinnreste<br />
- Feuerlöscher<br />
- PCB-haltige Kondensatoren<br />
- verunreinigtes Heizöl<br />
- Spraydosen (mit Restinhalt)<br />
- Abbeizmittel<br />
- Öl- und Chemikalienbinder<br />
- Ölverunreinigte Betriebsmittel (Bsp. ölige Putzlappen)<br />
- Photochemikalien<br />
- PU-Schaumdosen<br />
Problemmüll darf nur in festen Gebinden angeliefert werden.<br />
Behältergröße dabei max. 10 Liter.<br />
Dispersionsfarben, Kleber und Bitumen können in ausgehärtetem<br />
Zustand zum Rest- bzw. Sperrmüll gegeben werden!<br />
Leere Spraydosen werden als Verpackungsabfall auf den Wertstoffhöfen<br />
und an den Wertstoffmobilen gesammelt.<br />
Altmedikamente können im Rahmen der Problemmüllsammlung<br />
am Schadstoffmobil abgegeben werden; Entsorgungsmöglichkeiten<br />
bieten jedoch auch viele Apotheken an.<br />
Altmotorenöl wird nicht angenommen, da dies dem Handel zur<br />
Entsorgung zurückgegeben werden kann. Achten Sie deshalb<br />
darauf, alle Kaufbelege aufzuheben!<br />
Alte Batterien müssen vom Verbraucher entweder bei der<br />
Problemmüllsammlung des Landkreises oder beim Handel abgegeben<br />
werden.<br />
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Abfallkörbe an den Straßen<br />
dienen nicht der Müllentsorgung!<br />
In letzter Zeit wurde an verschiedenen Straßen beobachtet,<br />
dass Personen ihren Hausmüll über die städtischen Abfallkörbe<br />
entsorgen. Dies stellt einen Verstoß gegen das Abfallgesetz dar<br />
und kann geahndet werden.<br />
Im Interesse der Sauberkeit unserer Stadt appellieren wir<br />
an die Personen, die die städtischen Abfallkörbe zweckentfremden,<br />
ihren Restmüll über landkreiseigenen Mülleimer zu<br />
entsorgen. Nachdem sowieso Müllgebühren entrichtet werden<br />
müssen, müsste in jedem Anwesen auch ein entsprechender<br />
Restmülleimer vorhanden sein.<br />
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer<br />
50626 zur Verfügung.<br />
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– 296 –<br />
Sonderausstellung<br />
"Kriegsende und Neubeginn"<br />
Bis Ende Oktober ist im Heimatmuseum Ebermannstadt,<br />
Bahnhofstr. 5, noch die Sonderausstellung "Kriegsende und<br />
Neubeginn" zu sehen. Jeder kann sich hier ein Bild von den<br />
Ereignissen in der Region vor 60 Jahren machen.<br />
In mühevoller Kleinarbeit haben Museumskoordinator Dr.<br />
Manfred Franze und Mueseumsbeiratsmitglied Christian Rösch<br />
Fotos, Schriftstücke und Dokumente gesammelt und ausgestellt.<br />
Die Ausstellung kann während der Öffnungszeiten des Heimatmuseums<br />
jeweils sonntags von 14-17 Uhr besichtigt werden.<br />
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Übernahme von Ehrenämtern bei der Wahl zum<br />
16. Deutschen Bundestag<br />
Wahlen sind das Fundament unseres demokratischen<br />
Staatswesens. Die Übernahme eines Wahlehrenamtes sollte<br />
daher für jeden wahlberechtigten Bürger eine ehrenvolle Aufgabe<br />
sein. Die Mitglieder der Wahlvorstände üben ihre Tätigkeit<br />
ehrenamtlich aus. Zur Übernahme eines solchen Ehrenamtes<br />
ist jeder Wahlberechtigte verpflichtet; er darf das Ehrenamt nur<br />
aus wichtigem Grund ablehnen.<br />
Wir bitten Sie deshalb, die Demokratie dahingehend zu unterstützen<br />
und das Ihnen übertragene Ehrenamt zu übernehmen.<br />
Interessenten bitte ich, sich im Rathaus (Herrn Eppenauer,<br />
Tel. 506-18) zu melden.<br />
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Auslobung<br />
50 ¤ für aufmerksame Bürger<br />
Immer wieder kommt es vor, dass Personen im Stadtgebiet<br />
öffentliches Eigentum beschädigen oder zerstören. So konnte<br />
jüngst durch aufmerksame Bürger einer größeren Zerstörungswut<br />
Einhalt geboten werden.<br />
Auch wurde beobachtet, wie junge Menschen Parkbänke<br />
und Mülleimer in die Wiesent warfen.<br />
Außerdem kommt es immer wieder vor, dass im Stadtgebiet<br />
Lampen angefahren werden, ohne dass sich der Fahrer um den<br />
Schaden kümmerte. Dank aufmerksamer Anlieger konnten<br />
jeweils die Schädiger ermittelt werden.<br />
Ab sofort setzt die Stadt Ebermannstadt eine Belohnung aus<br />
für jeden, der durch Aufmerksamkeit und Initiative maßgeblich<br />
zur Ergreifung von Personen beiträgt, die öffentliches Eigentum<br />
beschädigen oder zerstören.<br />
Bei der Ergreifung der Täter mitzuwirken, ist kein<br />
Denunziantentum, sondern echter Bürgersinn und Verantwortungsbewusstsein<br />
in Bezug auf das Gemeinschaftseigentum.<br />
Deshalb appellieren wir an die Bürgerschaft unserer Stadt,<br />
mit ihrer Aufmerksamkeit auch in Zukunft dazu beizutragen, dass<br />
Personen, die mutwillig städtisches Eigentum beschädigen oder<br />
zerstören oder auch Grabschmuck in unseren Friedhöfen entwenden,<br />
ermittelt werden und zum Schadenersatz herangezogen<br />
werden können.<br />
Sie können sich jederzeit vertrauensvoll an Bürgermeister<br />
Franz Josef Kraus (Tel. 506-10) wenden.<br />
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Bundestagswahl am 18.09.2005<br />
Auf Grund der verkürzten Fristen werden sämtliche weiteren<br />
Bekanntmachungen zur Bundestagswahl in den gemeindlichen<br />
Aushangkästen veröffentlicht. Wir bitten um Beachtung!<br />
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MittVGEbs 01.09.2005