experten der Aktivsenioren Bayern e.V. immer am ersten Mittwoch eines Monats an - monatlich wechselnd in Forchheim und Ebermannstadt. Ratsuchende Unternehmer finden insbesondere bei Planungs- und Finanzierungsfragen, bei Problemen in Rechnungswesen und Organisation, auf den Gebieten Produktion und Vertrieb, Absatz, Marketing und Design sowie bei Fragen der Unternehmensnachfolge fachkundige Unterstützung. Die Terminvergabe erfolgt über die Wirtschaftsförderung des Landkreises unter Tel. 09191/86-508 oder per E-Mail an: wirtschaftsfoerderung@lra-fo.de. Um Voranmeldung wird gebeten. gez. Corinna Frühwald Wirtschaftsförderung Landkreis Forchheim _ _ _ _ _ _ Tagesseminar der IHK für Existenzgründer in Forchheim Für Neugründungen wird es immer notwendiger, den Schritt in die Selbständigkeit intensiv vorzubereiten, um das unternehmerische Risiko überschaubar zu gestalten. Dem aussagefähigen und erfolgreichen Unternehmensplan mit integrierter Umsatz- und Ertragsplanung für die ersten 3 Jahre kommt dabei eine immer größere Bedeutung zu. Dieser ist neben der unternehmerischen Persönlichkeit und kaufmännischen Grundkenntnissen wesentlicher Bestandteil einer positiven Kreditentscheidung für die Startfinanzierung des Existenzgründungsvorhabens. Auch bei der Beantragung von Fördermitteln aus dem Bereich der Arbeitsverwaltung (Überbrückungsgeld oder Existenzgründungszuschuss) muss ein Unternehmensplan vorgelegt werden. Um künftigen erfolgreichen neuen Unternehmerinnen und Unternehmern in der Gründerregion Oberfranken in dieser Phase eine wirksame Hilfestellung zu ermöglichen, bietet die Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth in Kooperation mit der Gründeragentur Forchheim am 14. September 2005 von 9.00 bis 16.00 Uhr ein Tagesseminar an. Veranstaltungsort ist die Gründeragentur im Landratsamt Forchheim, Am Streckerplatz 3 im Gebäurde C, EG, Zi. 005. Referenten sind der Referatsleiter Existenzgründung der IHK Bayreuth, Herr Hans-Albert Geißler und der Betriebsberater / Kommunikationsfachwirt Helmuth Tiede. Ansprechpartner für weitere Fragen und die Anmeldung sind Herr Hans-Albert Geißler, IHK (Tel.-Nr. 0921/886154) und Frau Corinna Frühwald, LRA (Tel.-Nr. 09191/86509). _ _ _ _ _ _ WAHLBEKANNTMACHUNG zur Bundestagswahl 1. Am 18. September 2005 findet die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. 2. Die Stadt Ebermannstadt ist in 12 Wahlbezirke, die Gemeinde <strong>Unterleinleiter</strong> in 2 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis 28.08.2005 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben. 3. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 17.00 Uhr im Rathaussaal Ebermannstadt für die Stadt Ebermannstadt und im Rathaus <strong>Unterleinleiter</strong> für die Gemeinde <strong>Unterleinleiter</strong> zusammen. 4. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. – 292 – Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung. b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde (Verwaltungsgemeinschaft) einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). _ _ _ _ _ _ MittVGEbs 01.09.2005
SONDERFAHRPLAN ZUM AUTOFREIEN SONNTAG UNF FRÄNKISCHE-SCHWEIZ-MARATHON am 4. September 2005 – 293 – MittVGEbs 01.09.2005