Tätigkeitsbericht 2003/2004 - Universität Münster
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der jeweils zum Einsatz kommenden Instrumentarien zu. Daneben stellt sich die Frage nach den<br />
konkreteren Gestaltungsvorgaben für die unterschiedlichen Dienste. Im Ausgangspunkt geht es<br />
darum, die bislang an den Übertragungswegen anknüpfende starre Regulierung zu Gunsten eines<br />
übergreifenden Regelungsrahmens abzulösen. Bereits die Differenzierung nach Individual- und<br />
Massenkommunikation, an der die Unterscheidung zwischen Telekommunikation und Rundfunk<br />
traditionell ansetzt, erscheint durch die tatsächliche Entwicklung in weiten Teilen überholt. Das<br />
Teilprojekt greift diese Problematik auf und untersucht, ob und inwieweit der Prozess der<br />
technischen Vereinheitlichung eine Harmonisierung des Medienrechts erfordert.<br />
Es liegt auf der Hand, dass sich eine solche Betrachtung nicht allein auf eine Analyse der<br />
rechtlichen Vorgaben beschränken darf, sondern die Gestaltung der Aufsichtsstrukturen<br />
einzubeziehen hat. Im Zuge der europäischen Rechtsangleichung kommt dabei einem<br />
Ländervergleich eine wichtige Funktion zu. Das Teilprojekt wählt daher einen übergreifenden<br />
Ansatz und untersucht die im internationalen Kontext vorgefundenen Aufsichtsmodelle. Dabei<br />
lässt sich ein deutlicher Trend zur Bündelung der Aufsichtsfunktionen in zentralen Instanzen<br />
feststellen. Die nationale Ordnung zeichnet sich dagegen in mehrfacher Hinsicht durch hybride<br />
Strukturen aus. Dieser Befund wird zum Anlass genommen, um die Optionen für eine<br />
Umstrukturierung der Aufsichtslandschaft zu verifizieren und an ihren verfassungsrechtlichen<br />
Grenzen zu messen. Die in den Teilbereichen der rechtlichen Vorgaben einerseits und der<br />
institutionellen Gestaltung der Aufsichtsstrukturen andererseits gewonnenen Erkenntnisse<br />
werden in konkreten Handlungsempfehlungen an den Gesetzgeber zusammengeführt.<br />
Ein weiteres Thema des Teilprojektes ist die Frage nach der bestmöglichen Regulierung im<br />
Medienbereich. In der Bundesrepublik wurde im Jahre <strong>2003</strong> ein Co-Regulierungssystem für den<br />
Bereich des Jugendschutzes eingeführt. Es kombiniert hoheitliche Regulierung mit Elementen<br />
der Selbstregulierung. Die Erfahrungen mit dem Zusammenspiel dieser unterschiedlichen<br />
Regulierungskonzeptionen standen im Vordergrund der weiteren Forschungsarbeit.<br />
5. Veranstaltungen und Veröffentlichungen<br />
5. 1. Veranstaltungen<br />
Die juristischen Mitarbeiter der Teilprojekte Marke und Wettbewerb besuchten bzw. führten<br />
mehrere Veranstaltungen zum Thema Internetökonomie und neue Medien durch.<br />
Bei dem unter der Federführung des ITM stattfindenden Treffen der „Gruppe 38“ (Richter aus<br />
dem ganzen Bundesgebiet, die für Markenrechtsstreitigkeiten zuständig sind) im Juni <strong>2004</strong><br />
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