Tätigkeitsbericht 2003/2004 - Universität Münster

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13.04.2013 Aufrufe

Nicht nur für die Mitglieder, sondern auch für die interessierte Öffentlichkeit organisiert die Forschungsstelle neben den bereits angesprochenen Treffen der Gruppe 38 in unregelmäßigen Abständen Vortragsveranstaltungen. Im Rahmen der Mietgliederversammlung des Fördervereins der Forschungsstelle sprach im Dezember 2003 Eric Nooteboom, Referatsleiter bei der Europäischen Kommission, zum Thema „The latest developmentsin C- IPR law und future prospects“. Im Jahr 2004 konnte Jörg Heithoff gewonnen werden, der einen Vortrag zum Thema „Is design good business? Markt, Macht und Recht für designorientierte Unternehmen“ hielt. Gegen Ende des Jahres hat Prof. Dr. Kurt Bartenbach am ITM einen gut besuchten Vortrag zum Thema „Neue Entwicklungen im Arbeitnehmererfindungsrecht“ gehalten. Im Rahmen der Mitgliederversammlung des Fördervereins 2004 hielt Dr. Peter Meier-Beck, Richter am Bundesgerichtshof, den Festvortrag zum Thema „Herausgabe des Verletzergewinns im Patentrecht – Strafschadensersatz nach deutschem Recht?“ 1. 6. Folgeprojekte Die Forschungsstelle ist als etablierte Einrichtung Ausgangspunkt für diverse Folgeprojekte aus dem Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes. An erster Stelle steht hier das zum Jahresende 2004 ausgelaufene von der Europäischen Gemeinschaft geförderte Projekt Intellectual Rights- Helpdesk (IPR-Helpdesk). Der IPR-Helpdesk hat zum Ziel, das Bewusstsein in Bezug auf gewerbliche Schutzrechte zu stärken und diesbezüglich Hilfestellungen zu bieten. Zielgruppe dieses Projektes, das aus einem Konsortium von sechs europäischen Partnern besteht, sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie europäische Forschungsprojekte (Näheres hierzu unter 2.). Weiter fortgeführt wurde auch der interdisziplinäre Diplomstudiengang Biotechnologie. Der im Jahr 2000 für 30 Studierende eingerichtete Studiengang soll die künftigen Diplom- Biotechnologen für die Berufspraxis qualifizieren. Der Lehrplan sieht neben betriebswirtschaftlichen und naturwissenschaftlichen Fächern auch die Vermittlung von Grundlagen im Patentrecht und in der Betriebswirtschaftslehre vor. Die Vermittlung des juristischen Fachwissens ist dem ITM aufgrund seiner in der Forschungsstelle für Gewerblichen Rechtsschutz aufgebauten Kompetenzen übertragen worden. Den Lehrauftrag hat ein Mitglied des Fördervereins, Rechtsanwalt Thomas Meinke aus Dortmund, übernommen. In Kooperation mit der Patentverwertungsgesellschaft PROvendis und mit finanzieller Unterstützung des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein- Westfalen hat das ITM erstmals eine virtuelle Fortbildung zu Patenten an Hochschulen 26

erarbeitet. Hierbei konnten insbesondere die Ergebnisse der Forschung aus dem letzten Berichtszeitraum zu diesem Thema gewinnbringend genutzt werden. Ziel des Kurses ist es, in acht Kapiteln die wesentlichen praxisrelevanten Fragen zum Patentrecht auch für Nichtjuristen verständlich darzustellen. Der Zeitaufwand für diesen Kurs beträgt ca. 30 bis 40 Stunden. Hierdurch sollen Hochschulbeschäftigte einen grundlegenden Überblick über die Bedeutung des Patentrechts und des Arbeitnehmererfindungsrechts an deutschen Hochschulen erhalten. Die Teilnehmer erlangen grundlegende Kenntnisse über die rechtlichen Möglichkeiten einer Absicherung ihrer Forschungsergebnisse, deren Verwertungsmöglichkeiten sowie die häufigsten Fehlerquellen im Hinblick auf ein Patent für eigene Erfindungen. Die kostenfreie Fortbildung ist als Dauerangebot konzipiert und wird unter der Domain www.patentfuehrerschein.de angeboten. Der „Patentführerschein“ schließt mit einer Online- Prüfung ab. Bei Bestehen dieser Prüfung wird gemeinsam vom ITM und von PROvendis ein Zertifikat ausgestellt. Wegen der guten Resonanz auf den Patentführerschein wurde das Angebot ebenfalls unter der Domain www.patentfuehrerschein.de um ein weiteres Modul „Kooperation zwischen Hochschule und Wirtschaft“ erweitert. Diese Erweiterung richtet sich, wie die erfolgreiche „Urversion“, gleichermaßen an Juristen und Nichtjuristen. Sie wird wiederum vom Ministerium für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt und von der Firma Heimspiel, Münster, technisch umgesetzt und betreut. Ziel der Erweiterung ist es, nicht nur Fragen aus der Praxis zum Basiswissen des Patent- und Arbeitnehmererfinderrechts, sondern auch die grundlegenden Fragen bei Kooperationen zwischen Hochschulen und Unternehmern zu beantworten. Bei der Konzeption des Angebots wurde besonderer Wert auf verständliche Sprache gelegt und vermieden, die Teilnehmer mit einer juristenüblichen Fülle von Fachbegriffen zu konfrontieren. In neun Kapiteln erhalten die Teilnehmer Informationen, wie auch bei Kooperationen zwischen Hochschulen und der Wirtschaft Forschungs- und Arbeitsergebnisse rechtlich geschützt werden können und welche Verwertungsformen es gibt. Der Zeitaufwand beträgt je nach individuellem Lerntempo zwischen 30 und 40 Stunden. Das erlangte Wissen können die Absolventen anschließend in eine online abzulegende Prüfung einbringen, die bei Erfolg mit einem Zertifikat des ITM endet. Neben diesem neuen Zertifikat kann weiterhin das Zertifikat zum Patentrecht erworben werden. Seit dem Relaunch des Patentführerscheins im September dieses Jahres haben 27

erarbeitet. Hierbei konnten insbesondere die Ergebnisse der Forschung aus dem letzten<br />

Berichtszeitraum zu diesem Thema gewinnbringend genutzt werden.<br />

Ziel des Kurses ist es, in acht Kapiteln die wesentlichen praxisrelevanten Fragen zum Patentrecht<br />

auch für Nichtjuristen verständlich darzustellen. Der Zeitaufwand für diesen Kurs beträgt ca. 30<br />

bis 40 Stunden. Hierdurch sollen Hochschulbeschäftigte einen grundlegenden Überblick über die<br />

Bedeutung des Patentrechts und des Arbeitnehmererfindungsrechts an deutschen Hochschulen<br />

erhalten. Die Teilnehmer erlangen grundlegende Kenntnisse über die rechtlichen Möglichkeiten<br />

einer Absicherung ihrer Forschungsergebnisse, deren Verwertungsmöglichkeiten sowie die<br />

häufigsten Fehlerquellen im Hinblick auf ein Patent für eigene Erfindungen.<br />

Die kostenfreie Fortbildung ist als Dauerangebot konzipiert und wird unter der Domain<br />

www.patentfuehrerschein.de angeboten. Der „Patentführerschein“ schließt mit einer Online-<br />

Prüfung ab. Bei Bestehen dieser Prüfung wird gemeinsam vom ITM und von PROvendis ein<br />

Zertifikat ausgestellt.<br />

Wegen der guten Resonanz auf den Patentführerschein wurde das Angebot ebenfalls unter der<br />

Domain www.patentfuehrerschein.de um ein weiteres Modul „Kooperation zwischen<br />

Hochschule und Wirtschaft“ erweitert. Diese Erweiterung richtet sich, wie die erfolgreiche<br />

„Urversion“, gleichermaßen an Juristen und Nichtjuristen. Sie wird wiederum vom Ministerium<br />

für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt und von der Firma<br />

Heimspiel, <strong>Münster</strong>, technisch umgesetzt und betreut. Ziel der Erweiterung ist es, nicht nur<br />

Fragen aus der Praxis zum Basiswissen des Patent- und Arbeitnehmererfinderrechts, sondern<br />

auch die grundlegenden Fragen bei Kooperationen zwischen Hochschulen und Unternehmern zu<br />

beantworten. Bei der Konzeption des Angebots wurde besonderer Wert auf verständliche<br />

Sprache gelegt und vermieden, die Teilnehmer mit einer juristenüblichen Fülle von Fachbegriffen<br />

zu konfrontieren.<br />

In neun Kapiteln erhalten die Teilnehmer Informationen, wie auch bei Kooperationen zwischen<br />

Hochschulen und der Wirtschaft Forschungs- und Arbeitsergebnisse rechtlich geschützt werden<br />

können und welche Verwertungsformen es gibt. Der Zeitaufwand beträgt je nach individuellem<br />

Lerntempo zwischen 30 und 40 Stunden. Das erlangte Wissen können die Absolventen<br />

anschließend in eine online abzulegende Prüfung einbringen, die bei Erfolg mit einem Zertifikat<br />

des ITM endet. Neben diesem neuen Zertifikat kann weiterhin das Zertifikat zum Patentrecht<br />

erworben werden. Seit dem Relaunch des Patentführerscheins im September dieses Jahres haben<br />

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