Tätigkeitsbericht 2003/2004 - Universität Münster

Tätigkeitsbericht 2003/2004 - Universität Münster Tätigkeitsbericht 2003/2004 - Universität Münster

13.04.2013 Aufrufe

eide im Rahmen des integrierten deutsch-russischen Studienprogramms und Magisterstudiums zum Erwerb des Magister Legum Münster. C. Lehre Entsprechend der Struktur des ITM gliedert sich sein Lehrangebot in die von beiden Abteilungen gemeinschaftlich durchgeführte Zusatzausbildung zum Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht und die Schwerpunktbereichsausbildung sowie die jeweils eigenen Angebote der Abteilungen. Die weitere - von der Forschungsstelle für Gewerblichen Rechtsschutz koordinierte - Zusatzausbildung zum Gewerblichen Rechtsschutz ist unter D. I. 1.4. dargestellt. I. Zusatzausbildung zum Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht Die Zusatzausbildung zum „Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht“ ist ein integriertes Lehrangebot des Instituts mit zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Inhalten. Sie richtet sich vornehmlich an Studierende, wird aber auch von Referendaren und Praktikern wahrgenommen. Den Teilnehmern werden mit dieser Ausbildung erste Einblicke in neue und immer wichtiger werdende Rechtsmaterien vermittelt. Die Ausbildung erstreckt sich über einen Zeitraum von zwei Semestern. Im ersten Semester finden jeweils die Einführungsvorlesungen in die zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Aspekte des Informations-, Telekommunikations- und Medienrechts statt. Das zweite Semester dient einer vertiefenden Auseinandersetzung mit Einzelthemen in Seminaren. Der erste Block findet jeweils im Wintersemester statt. Bei der zivilrechtlichen Vorlesung stehen Fragen des Rechtsschutzes von Informationen, Probleme des EDV-Vertragsrechts sowie die Haftung für Softwaremängel und Informationsfehler im Vordergrund. Die öffentlich-rechtliche Vorlesung beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Fragen des Rundfunkrechts. Beide Veranstaltungen schließen jeweils mit einer Klausur ab. In der im Sommersemester anschließenden Seminarstation stehen die vielfältigen Einzelaspekte des Informations-, Telekommunikations- und Medienrechts im Mittelpunkt. Abgedeckt wird ein Fächerkanon, der vom Presserecht über Spezialfragen des Urheberrechts, des Internetrechts, des Rundfunk- und Telekommunikationsrechts bis hin zur Rechtsinformatik und zum Computerstrafrecht reicht. Dass die Zusatzausbildung nicht isoliert neben der sonstigen Hochschullehre steht, zeigt sich unter anderem darin, dass die Seminar-Zeugnisse zur ITM-Zusatzausbildung zugleich als Wahlfachscheine gemäß § 8 Abs. 1 JAG gelten. Darüber hinaus wurde im Zuge der Reform der 14

Juristenausbildung ein eigener Schwerpunktbereich „Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht“ an der Juristischen Fakultät eingeführt. Die Veranstaltungen der Zusatzausbildung werden auch im Rahmen des Schwerpunktbereichsstudiums angeboten. Die Zusatzausbildung schließt - nach erfolgreicher Teilnahme an beiden Klausuren und einem Seminar - mit der Erteilung eines besonderen Zertifikats ab. Aufgrund der großen Bedeutung, die das Informations- und Medienrecht bereits heute schon hat und künftig noch haben wird, eröffnet das Zertifikat, als Nachweis für eine vertiefte Spezialisierung schon während der universitären Ausbildung, neue Berufsperspektiven. Als recht junge Disziplin ist das Informationsrecht dogmatisch noch wenig durchdrungen und in besonderer Weise von der Entscheidungspraxis der Gerichte und Behörden geprägt. Gerade in diesem Rechtsgebiet ist es daher notwendig, außeruniversitäres Know-how in die Durchführung der Zusatzausbildung einzubinden. Unterstützung verdankt das ITM Dr. Walter Seitz vom OLG München. Als Vorsitzender Richter des dortigen Senats für Presserecht ist er ständig mit Rechtsfragen des Medienprivatrechts befasst und bringt in regelmäßigen Seminaren seine Erfahrungen in die Zusatzausbildung ein. Im Rahmen seiner Forschungen zu einer Vielzahl wissenschaftlicher Veröffentlichungen pflegt er den Kontakt zum ITM und trägt so zum Austausch von universitärer Forschung und Rechtsprechung bei. II. Schwerpunktbereich Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht Zur Umsetzung des 2003 novellierten Juristenausbildungsgesetzes wurde ein universitäres Schwerpunktbereichsstudium eingeführt. Dies bietet den Studierenden die Möglichkeit, sich bereits während des Studiums vertieft in einem Bereich zu spezialisieren. Von den acht von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät angebotenen Schwerpunktbereichen liegt einer in der Verantwortlichkeit des ITM. Dies ist der Schwerpunktbereich „Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht“. Er behandelt in einer einheitlichen Struktur die zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Fragen der modernen Kommunikations- und Informationsgesellschaft. Neben dem klassischen Lehrangebot beschreitet das ITM mit neuen, ausschließlich für den Schwerpunktbereich einschlägigen, Lehrveranstaltungen im Hinblick auf das Ausbildungsangebot Neuland. Die Vorlesung zum Datenschutzrecht, zu deren Gelingen nicht zuletzt hochrangige Praktiker beitrugen, wurde im WS 2004/2005 erstmalig angeboten und stieß auf große Resonanz. Mit ca. 60 Studierenden, die sich 2004 für den Schwerpunktbereich ITM entschieden haben, ist dies der am stärksten nachgefragte Schwerpunktbereich der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Der 15

eide im Rahmen des integrierten deutsch-russischen Studienprogramms und Magisterstudiums<br />

zum Erwerb des Magister Legum <strong>Münster</strong>.<br />

C. Lehre<br />

Entsprechend der Struktur des ITM gliedert sich sein Lehrangebot in die von beiden Abteilungen<br />

gemeinschaftlich durchgeführte Zusatzausbildung zum Informations-, Telekommunikations- und<br />

Medienrecht und die Schwerpunktbereichsausbildung sowie die jeweils eigenen Angebote der<br />

Abteilungen. Die weitere - von der Forschungsstelle für Gewerblichen Rechtsschutz koordinierte<br />

- Zusatzausbildung zum Gewerblichen Rechtsschutz ist unter D. I. 1.4. dargestellt.<br />

I. Zusatzausbildung zum Informations-, Telekommunikations- und<br />

Medienrecht<br />

Die Zusatzausbildung zum „Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht“ ist ein<br />

integriertes Lehrangebot des Instituts mit zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Inhalten. Sie<br />

richtet sich vornehmlich an Studierende, wird aber auch von Referendaren und Praktikern<br />

wahrgenommen. Den Teilnehmern werden mit dieser Ausbildung erste Einblicke in neue und<br />

immer wichtiger werdende Rechtsmaterien vermittelt. Die Ausbildung erstreckt sich über einen<br />

Zeitraum von zwei Semestern. Im ersten Semester finden jeweils die Einführungsvorlesungen in<br />

die zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Aspekte des Informations-, Telekommunikations-<br />

und Medienrechts statt. Das zweite Semester dient einer vertiefenden Auseinandersetzung mit<br />

Einzelthemen in Seminaren. Der erste Block findet jeweils im Wintersemester statt. Bei der<br />

zivilrechtlichen Vorlesung stehen Fragen des Rechtsschutzes von Informationen, Probleme des<br />

EDV-Vertragsrechts sowie die Haftung für Softwaremängel und Informationsfehler im<br />

Vordergrund. Die öffentlich-rechtliche Vorlesung beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Fragen<br />

des Rundfunkrechts. Beide Veranstaltungen schließen jeweils mit einer Klausur ab. In der im<br />

Sommersemester anschließenden Seminarstation stehen die vielfältigen Einzelaspekte des<br />

Informations-, Telekommunikations- und Medienrechts im Mittelpunkt. Abgedeckt wird ein<br />

Fächerkanon, der vom Presserecht über Spezialfragen des Urheberrechts, des Internetrechts, des<br />

Rundfunk- und Telekommunikationsrechts bis hin zur Rechtsinformatik und zum<br />

Computerstrafrecht reicht.<br />

Dass die Zusatzausbildung nicht isoliert neben der sonstigen Hochschullehre steht, zeigt sich<br />

unter anderem darin, dass die Seminar-Zeugnisse zur ITM-Zusatzausbildung zugleich als<br />

Wahlfachscheine gemäß § 8 Abs. 1 JAG gelten. Darüber hinaus wurde im Zuge der Reform der<br />

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