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13.04.2013 Aufrufe

Lösung Anspruchsgrundlage: § 135 Abs. 1 Nr. 2: Rechtshandlung: Zahlung der monatlichen Raten über insgesamt € 30.000. Befriedigung eines Darlehens (+) Innerhalb eines Jahres (Abs. 1 Nr. 2): Hier drei Monate (+) Anspruch des Verwalters damit (+).

Fall Beispielfall: Wie üblich ist die S-GmbH finanziell stark angeschlagen. Am 01.01.2009 beauftragt sie die Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer R mit der Erarbeitung und Durchführung eines Sanierungsplans. Am 15.03.2009 überwies S für die Tätigkeit der R aus Jan. 2009 eine dafür angemessene Vergütung über € 10.000. Allerdings fruchteten die Bemühungen zur Rettung des Unternehmens nicht, denn mit Antrag der S vom 29.03.2009 wurde am 01.05. das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Insolvenzverwalter V fordert von R Zahlung der € 10.000. R beruft sich auf ein „nicht anfechtbares Bargeschäft“. Liegen die Voraussetzungen eines Bargeschäfts vor?

Fall<br />

Beispielfall:<br />

Wie üblich ist die S-GmbH finanziell stark angeschlagen.<br />

Am 01.01.2009 beauftragt sie die Rechtsanwälte und<br />

Wirtschaftsprüfer R mit der Erarbeitung und Durchführung<br />

eines Sanierungsplans. Am 15.03.2009 überwies S für die<br />

Tätigkeit der R aus Jan. 2009 eine dafür angemessene<br />

Vergütung über € 10.000. Allerdings fruchteten die<br />

Bemühungen zur Rettung des Unternehmens nicht, denn<br />

mit Antrag der S vom 29.03.2009 wurde am 01.05. das<br />

Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet.<br />

Insolvenzverwalter V fordert von R Zahlung der € 10.000. R<br />

beruft sich auf ein „nicht anfechtbares Bargeschäft“.<br />

Liegen die Voraussetzungen eines Bargeschäfts vor?

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