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Fall<br />
Die angeschlagene S-GmbH bündelt ihre letzten finanziellen<br />
Reserven, um durch politische Einflussnahme wieder wettbewerbsfähig<br />
zu werden. So spendet sie der P-Partei € 10.000 in<br />
der Hoffnung auf spätere wirtschaftliche Vorteile. Vergeblich. Drei<br />
Jahre später wird das Insolvenzverfahren über das Vermögen der<br />
S-GmbH eröffnet. Der Insolvenzverwalter V fordert P zur Zahlung<br />
der € 5.000 auf. Diese lehnt ab mit der Begründung, die Spende<br />
befinde sich nicht mehr in Ihrem Vermögen. Sie habe sich nämlich<br />
auch aufgrund der Spenden in den letzten Jahren Anzeigen über<br />
€ 200.000 für Kampagnen geleistet. Zum anderen sei sie als<br />
Partei verfassungsrechtlich geschützt. (OLG Celle, ZIP 2009, 1531)<br />
Hat der Insolvenzverwalter einen Anspruch auf Zahlung der €<br />
5.000, wenn P nur über Rechnungen, nicht aber<br />
Zahlungsbelege über € 200.000 verfügt?