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Raumfühler:<br />
Bei einem vorhandenen Innenraumfühler kann der<br />
Raumsollwert korrigiert werden. Wird der Sollwert<br />
verändert, wird für die Berechnung der Nullpunkt<br />
entsprechend verschoben. Der Sollwert der Heizung für<br />
das Gebäuderegime wird korrigiert. Soll eine Reduktion<br />
vorgenommen werden, erfolgt diese ebenfalls durch eine<br />
Verschiebung des Raumsollwertes. Der Anstieg bleibt immer<br />
erhalten. Die Kennlinie wird lediglich jeweils verschoben.<br />
Weicht die vom Raumfühler gemessenen Temperatur<br />
vom berechneten Raumsollwert ab, dann kann dieser<br />
korrigiert werden. Die Korrektur wird aus der Abweichung<br />
und einem im Regler einstellbaren Faktor berechnet. Der<br />
Faktor kann zwischen 0.1 und 10 gewählt werden. Dadurch<br />
kann berücksichtigt werden, dass andere Räume nicht im<br />
gleichen Maß wie der, in dem sich der Raumfühler befindet,<br />
beeinflusst werden.<br />
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Damit gilt: Nullpunkt für die Berechnung des Sollwertes<br />
der Heizung = Nullpunkt der Gebäudekennlinie<br />
+ Raumsollwertkorrektur +Raumfühlerkorrektur<br />
Der Anstieg bleibt der Kennlinie bleibt damit unverändert!<br />
Wird der Raumsollwert durch die Innentemperatur<br />
überschritten, erfolgt eine Absenkung des Heizungssollwertes<br />
auf 10 °C und es wird nicht mehr geheizt.<br />
Auch wenn kein Aussentemperaturfühler vorhanden ist,<br />
bleibt die Berechnung gleich. Durch einen entsprechend<br />
hoch gewählten Faktor für Raumabweichung kann eine<br />
korrekte Regelung mit dem Innenraumfühler erreicht<br />
werden.<br />
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