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9.2 Pufferspeicher<br />
Luft/Wasser- Wärmepumpen können auf einen Pufferspeicher nicht verzichten.<br />
<br />
Luft/Wasser- Wärmepumpen mit Kreislaufumkehr erfordern zwingend einen<br />
Pufferspeicher, um bei allen Betriebszuständen den Abtauvorgang und eine<br />
dazu erforderliche Mindestlaufzeit sicherzustellen! Die zum Abtauvorgang<br />
erforderliche Energie wird überwiegend aus dem Heizkreis entnommen.<br />
Luft/Wasser- Wärmepumpen werden üblicherweise<br />
monoenergetisch d.h. gemeinsam mit einem Elektroheizstab<br />
betrieben. Bei gleichzeitigem Betrieb von Wärmepumpe<br />
und Heizstab erhitzt die Wärmepumpe das Heizwasser<br />
9.3 Elektroanschluss<br />
Vor der Aufstellung einer Wärmepumpe ist immer zu<br />
prüfen, ob der elektrische Anschluss durch das zuständige<br />
Energieversorungsunternehmen (EVU) auch möglich ist.<br />
Das EVU muss dem Einbau zustimmen, was in der Regel<br />
auch geschieht.<br />
Die Anfrage ist beim zuständigen EVU zu stellen.<br />
Der Stromverbrauch einer Wärmepumpe wird nach<br />
dem Wärmepumpentarif für die Versorgung aus dem<br />
Niederspannungsnetz abgerechnet. Zusätzlich bieten viele<br />
EVU`s Sonderkonditionen für den Wärmepumpenbetrieb an.<br />
Die Preise sind dann deutlich günstiger als bei der Nutzung<br />
des allgemeinen Tarifs. Der günstige Wärmepumpentarif der<br />
EVU ist meistens mit Sperrzeiten verbunden, in denen die<br />
Wärmepumpenanlage nicht mit Heizstrom versorgt wird.<br />
Neben den Zähler für den Haushaltsstromverbrauch ist dann<br />
ein eigener Zähler für die Wärmepumpe erforderlich.<br />
Regelung für Sperrzeiten:<br />
Die Sperrzeit kann sich auf bis zu 2 Stunden hintereinander,<br />
aber insgesamt nicht länger als 6 Stunden innerhalb von<br />
24 Stunden belaufen. Dabei darf die Betriebszeit zwischen<br />
zwei Unterbrechungen nicht kürzer als die jeweils<br />
vorangegangene Unterbrechungszeit sein.<br />
und der Heizstab übernimmt die Nacherwärmung. Der<br />
Pufferspeicher sollte deshalb in den Vorlauf der Heizleitung<br />
installiert werden.<br />
Netzabschaltung während der Sperrzeiten der EVU<br />
<br />
Während der Sperrzeiten der EVU darf<br />
die Stromzufuhr zur Wärmepumpe nicht<br />
unterbrochen sein. Deshalb muss das<br />
anklemmen der Sperre der EVU über die<br />
Klemmen 40/41 erfolgen. Die EVU´s müssen einen<br />
potentialfreien Kontakt (NC), normal geschlossen zur<br />
Verfügung stellen.<br />
ZU diesem Zweck wird eine separater Elektroanschluss<br />
mit Rundsteuerempfänger gesetzt. Die zwei Anschlüsse<br />
am Rundsteuerempfänger müssen direkt an die Klemmen<br />
40/41 (vergleiche Klemmenanschlussplan) - nicht über<br />
Schütz - angeschlossen werden. Die Leitungen müssen<br />
unter Dauerspannung stehen und dürfen deshalb nicht<br />
über einen Schütz geschaltet werden. Dort wo kein<br />
Rundsteuerempfänger zur Verfügung steht müssen die<br />
Klemmen 40 und 41 gebrückt werden.<br />
Wird die Wärmepumpe nicht wie vorgeschrieben<br />
angeschlossen, bzw. angesteuert, können Schäden<br />
an ihr entstehen. Diese Schäden können nicht im<br />
Rahmen der Garantie des Hersteller beglichen werden.<br />
Eine Startverzögerung bei Stromausfall ist zwischen 5<br />
Sekunden und 5 Minuten einstellbar. Die Einstellung<br />
hierfür erfolgt durch den Servicemonteur.<br />
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