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9.2 Pufferspeicher<br />

Luft/Wasser- Wärmepumpen können auf einen Pufferspeicher nicht verzichten.<br />

<br />

Luft/Wasser- Wärmepumpen mit Kreislaufumkehr erfordern zwingend einen<br />

Pufferspeicher, um bei allen Betriebszuständen den Abtauvorgang und eine<br />

dazu erforderliche Mindestlaufzeit sicherzustellen! Die zum Abtauvorgang<br />

erforderliche Energie wird überwiegend aus dem Heizkreis entnommen.<br />

Luft/Wasser- Wärmepumpen werden üblicherweise<br />

monoenergetisch d.h. gemeinsam mit einem Elektroheizstab<br />

betrieben. Bei gleichzeitigem Betrieb von Wärmepumpe<br />

und Heizstab erhitzt die Wärmepumpe das Heizwasser<br />

9.3 Elektroanschluss<br />

Vor der Aufstellung einer Wärmepumpe ist immer zu<br />

prüfen, ob der elektrische Anschluss durch das zuständige<br />

Energieversorungsunternehmen (EVU) auch möglich ist.<br />

Das EVU muss dem Einbau zustimmen, was in der Regel<br />

auch geschieht.<br />

Die Anfrage ist beim zuständigen EVU zu stellen.<br />

Der Stromverbrauch einer Wärmepumpe wird nach<br />

dem Wärmepumpentarif für die Versorgung aus dem<br />

Niederspannungsnetz abgerechnet. Zusätzlich bieten viele<br />

EVU`s Sonderkonditionen für den Wärmepumpenbetrieb an.<br />

Die Preise sind dann deutlich günstiger als bei der Nutzung<br />

des allgemeinen Tarifs. Der günstige Wärmepumpentarif der<br />

EVU ist meistens mit Sperrzeiten verbunden, in denen die<br />

Wärmepumpenanlage nicht mit Heizstrom versorgt wird.<br />

Neben den Zähler für den Haushaltsstromverbrauch ist dann<br />

ein eigener Zähler für die Wärmepumpe erforderlich.<br />

Regelung für Sperrzeiten:<br />

Die Sperrzeit kann sich auf bis zu 2 Stunden hintereinander,<br />

aber insgesamt nicht länger als 6 Stunden innerhalb von<br />

24 Stunden belaufen. Dabei darf die Betriebszeit zwischen<br />

zwei Unterbrechungen nicht kürzer als die jeweils<br />

vorangegangene Unterbrechungszeit sein.<br />

und der Heizstab übernimmt die Nacherwärmung. Der<br />

Pufferspeicher sollte deshalb in den Vorlauf der Heizleitung<br />

installiert werden.<br />

Netzabschaltung während der Sperrzeiten der EVU<br />

<br />

Während der Sperrzeiten der EVU darf<br />

die Stromzufuhr zur Wärmepumpe nicht<br />

unterbrochen sein. Deshalb muss das<br />

anklemmen der Sperre der EVU über die<br />

Klemmen 40/41 erfolgen. Die EVU´s müssen einen<br />

potentialfreien Kontakt (NC), normal geschlossen zur<br />

Verfügung stellen.<br />

ZU diesem Zweck wird eine separater Elektroanschluss<br />

mit Rundsteuerempfänger gesetzt. Die zwei Anschlüsse<br />

am Rundsteuerempfänger müssen direkt an die Klemmen<br />

40/41 (vergleiche Klemmenanschlussplan) - nicht über<br />

Schütz - angeschlossen werden. Die Leitungen müssen<br />

unter Dauerspannung stehen und dürfen deshalb nicht<br />

über einen Schütz geschaltet werden. Dort wo kein<br />

Rundsteuerempfänger zur Verfügung steht müssen die<br />

Klemmen 40 und 41 gebrückt werden.<br />

Wird die Wärmepumpe nicht wie vorgeschrieben<br />

angeschlossen, bzw. angesteuert, können Schäden<br />

an ihr entstehen. Diese Schäden können nicht im<br />

Rahmen der Garantie des Hersteller beglichen werden.<br />

Eine Startverzögerung bei Stromausfall ist zwischen 5<br />

Sekunden und 5 Minuten einstellbar. Die Einstellung<br />

hierfür erfolgt durch den Servicemonteur.<br />

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