Hygieneplan Muster - Union Deutscher Heilpraktiker ...
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<strong>Hygieneplan</strong><br />
Version Mai 2012 Gerhardus<br />
14 Meldepflicht<br />
20<br />
Naturheilpraxis<br />
Meldepflichtige Krankheiten gemäß §§ 6, 8, 9 IfSG<br />
zu benutzen<br />
Maßnahmen bei meldepflichtigen Infektionskrankheiten<br />
Die Hygienemaßnahmen richten sich nach der Übertragungsmöglichkeit und der<br />
Infektiosität der Erreger und sind in der RKI-Richtlinie, Ziffer 5.1 (meldepflichtige und<br />
nicht meldepflichtige Infektionskrankheiten) festgelegt.<br />
Meldepflicht für übertragbare Krankheiten<br />
Gemäß § 6 Infektionsschutzgesetz ist eine Meldung an das zuständige<br />
Gesundheitsamt bei einigen übertragbaren Krankheiten, bei Verdacht, Erkrankung<br />
oder Tod (siehe Meldeformular) erforderlich.<br />
Die namentliche Meldung hat durch den feststellenden <strong>Heilpraktiker</strong> unverzüglich,<br />
spätestens innerhalb von 24 Stunden nach erfolgter Kenntnis, gegenüber dem für den<br />
Aufenthalt des Patienten zuständigen Gesundheitsamt zu erfolgen.<br />
Eine Meldung darf wegen einzelner fehlender Angaben nicht verzögert werden<br />
(Nachmeldung, ggf. Korrektur nach deren Vorliegen).<br />
Ebenfalls zu melden sind der Verdacht oder die Erkrankung an einer mikrobiell<br />
bedingten Lebensmittelvergiftung oder akuten infektiösen Gastroenteritis, wenn<br />
zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen auftreten und der Vermutung eines<br />
epidemischen Zusammenhangs oder<br />
eine Person betroffen ist, die eine Tätigkeit im Sinne des § 42 Abs.1 ausübt<br />
(Lebensmittelbereich).<br />
Außerdem ist dem Gesundheitsamt mitzuteilen, wenn Personen, die an einer<br />
behandlungsbedürftigen Lungentuberkulose leiden, eine Behandlung verweigern oder<br />
abbrechen.<br />
Bei meldepflichtigen Erkrankungen nach IfSG ist das Meldeformular<br />
Meldepflichtige Krankheiten gemäß §§ 6, 8, 9 IfSG<br />
Sowie<br />
Die Formulare für die Meldung von Impfschäden sind beim PEI anzufragen.<br />
Näheres auch auf der Homepage:<br />
www.udh-bundesverband.de / » <strong>Heilpraktiker</strong> als Beruf » Gesetze )<br />
Im Robert-Koch-Institut (http://www.rki.de ( Erkankungen nach IfSG)<br />
Paul-Ehrlich-Istitut (http://www.pei.de) ( Impfschäden)<br />
oder in Ihrem Gesundheitsamt<br />
Tel. _____________________(Bitte eigenes Amt angeben)<br />
Sie erhalten dort die Formulare bezüglich der Meldepflicht.