Formular Übungsleiter Abrechnung TVE - TV Erlenbach

Formular Übungsleiter Abrechnung TVE - TV Erlenbach Formular Übungsleiter Abrechnung TVE - TV Erlenbach

12.04.2013 Aufrufe

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Merkblatt für Übungsleiter Die Übungsleitervergütung gilt als selbstständige Einkunft im Sinne des Einkommensteuergesetz. Nach §3 Nr. 26 EStG sind Übungsleiterhonorare bis max. 2100 € im Jahr einkommensteuerfrei und sozialabgabenfrei. Jeder Übungsleiter / Helfer ist verpflichtet, Tätigkeiten und Umfang in anderen Vereinen / Organisationen, die auf die Übungsleiterpauschale anzurechnen sind, dem Turnverein Erlenbach e.V. unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Turnverein Erelnbach haftet nicht für Forderungen, welche aus einer Unterlassung dieser Meldepflicht resultieren. Beim Turnverein Erlenbach 1905 e.V. ist die jährliche anerkannte Übungsleiterstundenzahl auf max. 250 Stunden begrenzt. Bei den Übungsstunden darf es sich nicht um das Training für Veranstaltungen handeln, an denen Sportler teilnehmen, die im Sinne § 67a AO über eine Aufwandsentschädigung hinaus Vergütungen oder andere Vorteile erhalten (bezahlte Sportler). Die Abrechnung erfolgt auf dem Vordruck des Turnverein Erlenbach 1905 e.V. Dieser Vordruck liegt im Voraum des Geschäftszimmers als Papierdokument aus und wird auf der Homepage des Vereins (www.tv‐erlenbach.de) als Download in PDF oder Excel zu Verfügung gestellt Die Abrechnung ist spätestens zum Ende des Abrechnungszeitraumes (z.Zt. Quartalsweise) im Original mit Unterschrift des Übungsleiters im Geschäftszimmer abzugeben. Jeder Abrechnung ist eine Auftellung der aktiven Sportler auf dem Vordruck des Turnvereins beizufügen. Eine digitale Übermittlung ist vorab möglich. Bei nicht mehr als durchschnittlich 6 Unterrichtsstunden je Woche kann eine nebenberufliche Tätigkeit stets angenommen werden (R 19.2 S. 4 LStR) mit der Folge, dass sie nicht fest eingegliedert sind und damit keine Arbeitnehmer (nach Lohnsteuerrichtlinien!) sind. Bei den Übungsstunden, die vom TV Erlenbach 1905 e.V. honoriert werden, sollen grundsätzlich 10 Personen oder mehr aktiv teilnehmen Die Übungsstunden müssen jeweils mindestens 45 Minuten praktischen Übens umfassen. Teile von Übungsstunden (ange‐ brochene Übungsstunden) sind nicht zu berücksichtigen. Dagegen gelten 90 Minuten praktischen Übens als 2 volle Übungsstunden (90:45=2). Dagegen gelten 180 Minuten praktischen Übens, verteilt auf 3 Abende zu je 1 Stunde nur als 3 volle Übungsstunden. Daraus folgt, dass die Summe der Übungsstunden nur dann durch 45 geteilt werden darf, wenn es sich tatsächlich jeweils um einen zusammenhängenden Übungszeitraum handelt. Besprechungs‐ und Diskussionsabende sowie Betreuerstunden (z.B. Fußballspielen) gelten nicht als Übungsstunden

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Merkblatt für <strong>Übungsleiter</strong><br />

Die <strong>Übungsleiter</strong>vergütung gilt als selbstständige Einkunft im Sinne des Einkommensteuergesetz. Nach §3 Nr. 26 EStG sind<br />

<strong>Übungsleiter</strong>honorare bis max. 2100 € im Jahr einkommensteuerfrei und sozialabgabenfrei.<br />

Jeder <strong>Übungsleiter</strong> / Helfer ist verpflichtet, Tätigkeiten und Umfang in anderen Vereinen / Organisationen, die auf die<br />

<strong>Übungsleiter</strong>pauschale anzurechnen sind, dem Turnverein <strong>Erlenbach</strong> e.V. unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Turnverein<br />

Erelnbach haftet nicht für Forderungen, welche aus einer Unterlassung dieser Meldepflicht resultieren.<br />

Beim Turnverein <strong>Erlenbach</strong> 1905 e.V. ist die jährliche anerkannte <strong>Übungsleiter</strong>stundenzahl auf max. 250 Stunden begrenzt.<br />

Bei den Übungsstunden darf es sich nicht um das Training für Veranstaltungen handeln, an denen Sportler teilnehmen, die im<br />

Sinne § 67a AO über eine Aufwandsentschädigung hinaus Vergütungen oder andere Vorteile erhalten (bezahlte Sportler).<br />

Die <strong>Abrechnung</strong> erfolgt auf dem Vordruck des Turnverein <strong>Erlenbach</strong> 1905 e.V. Dieser Vordruck liegt im Voraum des<br />

Geschäftszimmers als Papierdokument aus und wird auf der Homepage des Vereins (www.tv‐erlenbach.de) als Download in<br />

PDF oder Excel zu Verfügung gestellt<br />

Die <strong>Abrechnung</strong> ist spätestens zum Ende des <strong>Abrechnung</strong>szeitraumes (z.Zt. Quartalsweise) im Original mit Unterschrift des<br />

<strong>Übungsleiter</strong>s im Geschäftszimmer abzugeben. Jeder <strong>Abrechnung</strong> ist eine Auftellung der aktiven Sportler auf dem Vordruck des<br />

Turnvereins beizufügen. Eine digitale Übermittlung ist vorab möglich.<br />

Bei nicht mehr als durchschnittlich 6 Unterrichtsstunden je Woche kann eine nebenberufliche Tätigkeit stets angenommen<br />

werden (R 19.2 S. 4 LStR) mit der Folge, dass sie nicht fest eingegliedert sind und damit keine Arbeitnehmer (nach<br />

Lohnsteuerrichtlinien!) sind.<br />

Bei den Übungsstunden, die vom <strong>TV</strong> <strong>Erlenbach</strong> 1905 e.V. honoriert werden, sollen grundsätzlich 10 Personen oder mehr aktiv<br />

teilnehmen<br />

Die Übungsstunden müssen jeweils mindestens 45 Minuten praktischen Übens umfassen. Teile von Übungsstunden (ange‐<br />

brochene Übungsstunden) sind nicht zu berücksichtigen. Dagegen gelten 90 Minuten praktischen Übens als 2 volle<br />

Übungsstunden (90:45=2). Dagegen gelten 180 Minuten praktischen Übens, verteilt auf 3 Abende zu je 1 Stunde nur als 3 volle<br />

Übungsstunden. Daraus folgt, dass die Summe der Übungsstunden nur dann durch 45 geteilt werden darf, wenn es sich<br />

tatsächlich jeweils um einen zusammenhängenden Übungszeitraum handelt.<br />

Besprechungs‐ und Diskussionsabende sowie Betreuerstunden (z.B. Fußballspielen) gelten nicht als Übungsstunden

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