Formular Übungsleiter Abrechnung TVE - TV Erlenbach
Formular Übungsleiter Abrechnung TVE - TV Erlenbach
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mit ÜL Schein ohne ÜL Schein<br />
<strong>Abrechnung</strong>szeitraum:<br />
<strong>Übungsleiter</strong>abrechnung<br />
Quartal<br />
Name: Abteilung:<br />
Bankverbindung: meine Bankverbindung hat sich geändert:<br />
Konto Nummer:<br />
Bankleitzahl: Bank:<br />
JA NEIN<br />
Die <strong>Übungsleiter</strong>vergütung gilt als selbstständige Einkunft im Sinne des Einkommensteuergesetz. Nach §3 Nr. 26 EStG sind <strong>Übungsleiter</strong>honorare bis max. 2100 €<br />
im Jahr einkommensteuerfrei.<br />
Ich habe das Merkblatt zur <strong>Übungsleiter</strong>tätigkeit erhalten und bestätige mit meiner Unterschrift, daß ich die Freibetragsgrenze für das laufende Kalenderjahr nicht<br />
überschritten habe. Mir ist bekannt, daß ich den Turnverein <strong>Erlenbach</strong> 1905 e.V. bei Überschreiten der Freibetragsgrenze sofort zu informieren habe.<br />
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Ort, Datum Unterschrift<br />
Tag von bis Gesamt<br />
Gruppe Halle<br />
1.<br />
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gesamt: Stunden:<br />
Stundensatz:<br />
Gesamtvergütung:<br />
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht zu haben.<br />
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Ort, Datum Unterschrift
1.<br />
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9.<br />
Merkblatt für <strong>Übungsleiter</strong><br />
Die <strong>Übungsleiter</strong>vergütung gilt als selbstständige Einkunft im Sinne des Einkommensteuergesetz. Nach §3 Nr. 26 EStG sind<br />
<strong>Übungsleiter</strong>honorare bis max. 2100 € im Jahr einkommensteuerfrei und sozialabgabenfrei.<br />
Jeder <strong>Übungsleiter</strong> / Helfer ist verpflichtet, Tätigkeiten und Umfang in anderen Vereinen / Organisationen, die auf die<br />
<strong>Übungsleiter</strong>pauschale anzurechnen sind, dem Turnverein <strong>Erlenbach</strong> e.V. unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Turnverein<br />
Erelnbach haftet nicht für Forderungen, welche aus einer Unterlassung dieser Meldepflicht resultieren.<br />
Beim Turnverein <strong>Erlenbach</strong> 1905 e.V. ist die jährliche anerkannte <strong>Übungsleiter</strong>stundenzahl auf max. 250 Stunden begrenzt.<br />
Bei den Übungsstunden darf es sich nicht um das Training für Veranstaltungen handeln, an denen Sportler teilnehmen, die im<br />
Sinne § 67a AO über eine Aufwandsentschädigung hinaus Vergütungen oder andere Vorteile erhalten (bezahlte Sportler).<br />
Die <strong>Abrechnung</strong> erfolgt auf dem Vordruck des Turnverein <strong>Erlenbach</strong> 1905 e.V. Dieser Vordruck liegt im Voraum des<br />
Geschäftszimmers als Papierdokument aus und wird auf der Homepage des Vereins (www.tv‐erlenbach.de) als Download in<br />
PDF oder Excel zu Verfügung gestellt<br />
Die <strong>Abrechnung</strong> ist spätestens zum Ende des <strong>Abrechnung</strong>szeitraumes (z.Zt. Quartalsweise) im Original mit Unterschrift des<br />
<strong>Übungsleiter</strong>s im Geschäftszimmer abzugeben. Jeder <strong>Abrechnung</strong> ist eine Auftellung der aktiven Sportler auf dem Vordruck des<br />
Turnvereins beizufügen. Eine digitale Übermittlung ist vorab möglich.<br />
Bei nicht mehr als durchschnittlich 6 Unterrichtsstunden je Woche kann eine nebenberufliche Tätigkeit stets angenommen<br />
werden (R 19.2 S. 4 LStR) mit der Folge, dass sie nicht fest eingegliedert sind und damit keine Arbeitnehmer (nach<br />
Lohnsteuerrichtlinien!) sind.<br />
Bei den Übungsstunden, die vom <strong>TV</strong> <strong>Erlenbach</strong> 1905 e.V. honoriert werden, sollen grundsätzlich 10 Personen oder mehr aktiv<br />
teilnehmen<br />
Die Übungsstunden müssen jeweils mindestens 45 Minuten praktischen Übens umfassen. Teile von Übungsstunden (ange‐<br />
brochene Übungsstunden) sind nicht zu berücksichtigen. Dagegen gelten 90 Minuten praktischen Übens als 2 volle<br />
Übungsstunden (90:45=2). Dagegen gelten 180 Minuten praktischen Übens, verteilt auf 3 Abende zu je 1 Stunde nur als 3 volle<br />
Übungsstunden. Daraus folgt, dass die Summe der Übungsstunden nur dann durch 45 geteilt werden darf, wenn es sich<br />
tatsächlich jeweils um einen zusammenhängenden Übungszeitraum handelt.<br />
Besprechungs‐ und Diskussionsabende sowie Betreuerstunden (z.B. Fußballspielen) gelten nicht als Übungsstunden