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Formular Übungsleiter Abrechnung TVE - TV Erlenbach

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mit ÜL Schein ohne ÜL Schein<br />

<strong>Abrechnung</strong>szeitraum:<br />

<strong>Übungsleiter</strong>abrechnung<br />

Quartal<br />

Name: Abteilung:<br />

Bankverbindung: meine Bankverbindung hat sich geändert:<br />

Konto Nummer:<br />

Bankleitzahl: Bank:<br />

JA NEIN<br />

Die <strong>Übungsleiter</strong>vergütung gilt als selbstständige Einkunft im Sinne des Einkommensteuergesetz. Nach §3 Nr. 26 EStG sind <strong>Übungsleiter</strong>honorare bis max. 2100 €<br />

im Jahr einkommensteuerfrei.<br />

Ich habe das Merkblatt zur <strong>Übungsleiter</strong>tätigkeit erhalten und bestätige mit meiner Unterschrift, daß ich die Freibetragsgrenze für das laufende Kalenderjahr nicht<br />

überschritten habe. Mir ist bekannt, daß ich den Turnverein <strong>Erlenbach</strong> 1905 e.V. bei Überschreiten der Freibetragsgrenze sofort zu informieren habe.<br />

<br />

Ort, Datum Unterschrift<br />

Tag von bis Gesamt<br />

Gruppe Halle<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

4.<br />

5.<br />

6.<br />

7.<br />

8.<br />

9.<br />

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11.<br />

12.<br />

13.<br />

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17.<br />

18.<br />

19.<br />

20.<br />

21.<br />

22.<br />

23.<br />

gesamt: Stunden:<br />

Stundensatz:<br />

Gesamtvergütung:<br />

Mit meiner Unterschrift bestätige ich, alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht zu haben.<br />

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Ort, Datum Unterschrift


1.<br />

2.<br />

3.<br />

4.<br />

5.<br />

6.<br />

7.<br />

8.<br />

9.<br />

Merkblatt für <strong>Übungsleiter</strong><br />

Die <strong>Übungsleiter</strong>vergütung gilt als selbstständige Einkunft im Sinne des Einkommensteuergesetz. Nach §3 Nr. 26 EStG sind<br />

<strong>Übungsleiter</strong>honorare bis max. 2100 € im Jahr einkommensteuerfrei und sozialabgabenfrei.<br />

Jeder <strong>Übungsleiter</strong> / Helfer ist verpflichtet, Tätigkeiten und Umfang in anderen Vereinen / Organisationen, die auf die<br />

<strong>Übungsleiter</strong>pauschale anzurechnen sind, dem Turnverein <strong>Erlenbach</strong> e.V. unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Turnverein<br />

Erelnbach haftet nicht für Forderungen, welche aus einer Unterlassung dieser Meldepflicht resultieren.<br />

Beim Turnverein <strong>Erlenbach</strong> 1905 e.V. ist die jährliche anerkannte <strong>Übungsleiter</strong>stundenzahl auf max. 250 Stunden begrenzt.<br />

Bei den Übungsstunden darf es sich nicht um das Training für Veranstaltungen handeln, an denen Sportler teilnehmen, die im<br />

Sinne § 67a AO über eine Aufwandsentschädigung hinaus Vergütungen oder andere Vorteile erhalten (bezahlte Sportler).<br />

Die <strong>Abrechnung</strong> erfolgt auf dem Vordruck des Turnverein <strong>Erlenbach</strong> 1905 e.V. Dieser Vordruck liegt im Voraum des<br />

Geschäftszimmers als Papierdokument aus und wird auf der Homepage des Vereins (www.tv‐erlenbach.de) als Download in<br />

PDF oder Excel zu Verfügung gestellt<br />

Die <strong>Abrechnung</strong> ist spätestens zum Ende des <strong>Abrechnung</strong>szeitraumes (z.Zt. Quartalsweise) im Original mit Unterschrift des<br />

<strong>Übungsleiter</strong>s im Geschäftszimmer abzugeben. Jeder <strong>Abrechnung</strong> ist eine Auftellung der aktiven Sportler auf dem Vordruck des<br />

Turnvereins beizufügen. Eine digitale Übermittlung ist vorab möglich.<br />

Bei nicht mehr als durchschnittlich 6 Unterrichtsstunden je Woche kann eine nebenberufliche Tätigkeit stets angenommen<br />

werden (R 19.2 S. 4 LStR) mit der Folge, dass sie nicht fest eingegliedert sind und damit keine Arbeitnehmer (nach<br />

Lohnsteuerrichtlinien!) sind.<br />

Bei den Übungsstunden, die vom <strong>TV</strong> <strong>Erlenbach</strong> 1905 e.V. honoriert werden, sollen grundsätzlich 10 Personen oder mehr aktiv<br />

teilnehmen<br />

Die Übungsstunden müssen jeweils mindestens 45 Minuten praktischen Übens umfassen. Teile von Übungsstunden (ange‐<br />

brochene Übungsstunden) sind nicht zu berücksichtigen. Dagegen gelten 90 Minuten praktischen Übens als 2 volle<br />

Übungsstunden (90:45=2). Dagegen gelten 180 Minuten praktischen Übens, verteilt auf 3 Abende zu je 1 Stunde nur als 3 volle<br />

Übungsstunden. Daraus folgt, dass die Summe der Übungsstunden nur dann durch 45 geteilt werden darf, wenn es sich<br />

tatsächlich jeweils um einen zusammenhängenden Übungszeitraum handelt.<br />

Besprechungs‐ und Diskussionsabende sowie Betreuerstunden (z.B. Fußballspielen) gelten nicht als Übungsstunden

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