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Materialflusssteuerungen, SPS, SAIL

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IT für Intralogistiksysteme<br />

3.4.8 Die UFOs und die Schwarzfahrer<br />

Transportsysteme sind in der Praxis gewollt oder ungewollt mit zwei Arten von<br />

Problemfällen konfrontiert: nicht identifizierbare Transportobjekte (UFOs) und<br />

identifizierbare Transportobjekte ohne Transportauftrag (Schwarzfahrer). Für beide Typen<br />

muss ein Strategie entwickelt werden, mit der sie an einem Entscheidungspunkt behandelt<br />

werden.<br />

In aller Regel sind UFOs auf einem Transportsystem störend, da sie nicht weiter disponiert<br />

werden können, sie werden typischerweise schnellstmöglich ausgeschleust.<br />

In bestimmten Anlagen bzw. zu bestimmten Betriebszuständen kann es durchaus sinnvoll<br />

sein, identifizierbare Transportobjekte ohne Auftrag (Schwarzfahrer) auf der Anlage zu<br />

halten um sie z.B. als schnell verfügbare Leergutreserve für unstetigen Bedarf an<br />

Kommissionierplätzen vorzuhalten.<br />

3.4.9 Das Entscheidungsfindung an einem Anlagenpunkt<br />

In einer nicht stetig fördernden Transportanlage wird unmittelbar in der Steuerung<br />

entschieden, ob ein Transportobjekt von einem Platz zu einem anderen weiterfördert<br />

werden kann. Dies ist allein durch die physische Belegung der Anlage zu realisieren<br />

(Belegungszustand des Folgeförderers). Nur wenn gefördert werden kann, ist zu prüfen ob<br />

das Transportobjekt gefördert werden darf und falls ja in welcher Richtung es<br />

weiterzufördern ist.<br />

Diese Entscheidungsfindung unterliegt hohen Anforderungen an die Echtzeitfähigkeit und<br />

bestimmt in ihrer Architektur die Möglichkeit der Anpassung der Nutzung einer Anlage nach<br />

den wechselnden Bedürfnissen des operativen Betriebs – positiv wie negativ.<br />

Die Transportrichtungsermittlung (hier ist auch die Anweisung stehen zu bleiben ein<br />

mögliches gewolltes Ergebnis) muss dabei sowohl mit Transportobjekten umgehen<br />

können, die einen Transportauftrag haben, der direkt für diesen Entscheidungspunkt eine<br />

Entscheidungsvorschrift enthält, als auch mit UFOs und Schwarzfahrern. Daher müssen<br />

auch Anweisungen hinterlegt sein, wie solche Transportobjekte zu behandeln sind. Diese<br />

können dann auch ohne weiteres für Transportobjekte mit Fahrauftrag aber ohne spezielle<br />

Anweisung für den aktuellen Punkt benutzt werden.<br />

3.4.10 Der Fahrauftrag<br />

Zu der oben beschriebenen Art der Entscheidungsfindung passt ein Fahrauftrag, der über<br />

die Identnummer des Transportobjektes die Richtungsanweisung für eine<br />

Entscheidungsstelle enthält. An allen anderen Entscheidungsstellen als der im Auftrag<br />

spezifizierten wird gefahren nach den Anweisungen, die bei der Entscheidungsstelle für<br />

eben diese Situation hinterlegt ist.<br />

Für langsame Anlagen (Palettenförderanlagen, Staplerverkehr) ist das ausreichend. Bei<br />

schnellen Anlagen erhöhen sich der Kommunikationsaufwand und die Anforderung an die<br />

Reaktionsgeschwindigkeit so stark, dass die Anlage nicht ohne Stockungen betrieben<br />

werden kann.<br />

IT für Intralogistiksysteme Prof. Dr.-Ing. Frank Thomas Seite 49

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