Materialflusssteuerungen, SPS, SAIL
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IT für Intralogistiksysteme<br />
3.4.8 Die UFOs und die Schwarzfahrer<br />
Transportsysteme sind in der Praxis gewollt oder ungewollt mit zwei Arten von<br />
Problemfällen konfrontiert: nicht identifizierbare Transportobjekte (UFOs) und<br />
identifizierbare Transportobjekte ohne Transportauftrag (Schwarzfahrer). Für beide Typen<br />
muss ein Strategie entwickelt werden, mit der sie an einem Entscheidungspunkt behandelt<br />
werden.<br />
In aller Regel sind UFOs auf einem Transportsystem störend, da sie nicht weiter disponiert<br />
werden können, sie werden typischerweise schnellstmöglich ausgeschleust.<br />
In bestimmten Anlagen bzw. zu bestimmten Betriebszuständen kann es durchaus sinnvoll<br />
sein, identifizierbare Transportobjekte ohne Auftrag (Schwarzfahrer) auf der Anlage zu<br />
halten um sie z.B. als schnell verfügbare Leergutreserve für unstetigen Bedarf an<br />
Kommissionierplätzen vorzuhalten.<br />
3.4.9 Das Entscheidungsfindung an einem Anlagenpunkt<br />
In einer nicht stetig fördernden Transportanlage wird unmittelbar in der Steuerung<br />
entschieden, ob ein Transportobjekt von einem Platz zu einem anderen weiterfördert<br />
werden kann. Dies ist allein durch die physische Belegung der Anlage zu realisieren<br />
(Belegungszustand des Folgeförderers). Nur wenn gefördert werden kann, ist zu prüfen ob<br />
das Transportobjekt gefördert werden darf und falls ja in welcher Richtung es<br />
weiterzufördern ist.<br />
Diese Entscheidungsfindung unterliegt hohen Anforderungen an die Echtzeitfähigkeit und<br />
bestimmt in ihrer Architektur die Möglichkeit der Anpassung der Nutzung einer Anlage nach<br />
den wechselnden Bedürfnissen des operativen Betriebs – positiv wie negativ.<br />
Die Transportrichtungsermittlung (hier ist auch die Anweisung stehen zu bleiben ein<br />
mögliches gewolltes Ergebnis) muss dabei sowohl mit Transportobjekten umgehen<br />
können, die einen Transportauftrag haben, der direkt für diesen Entscheidungspunkt eine<br />
Entscheidungsvorschrift enthält, als auch mit UFOs und Schwarzfahrern. Daher müssen<br />
auch Anweisungen hinterlegt sein, wie solche Transportobjekte zu behandeln sind. Diese<br />
können dann auch ohne weiteres für Transportobjekte mit Fahrauftrag aber ohne spezielle<br />
Anweisung für den aktuellen Punkt benutzt werden.<br />
3.4.10 Der Fahrauftrag<br />
Zu der oben beschriebenen Art der Entscheidungsfindung passt ein Fahrauftrag, der über<br />
die Identnummer des Transportobjektes die Richtungsanweisung für eine<br />
Entscheidungsstelle enthält. An allen anderen Entscheidungsstellen als der im Auftrag<br />
spezifizierten wird gefahren nach den Anweisungen, die bei der Entscheidungsstelle für<br />
eben diese Situation hinterlegt ist.<br />
Für langsame Anlagen (Palettenförderanlagen, Staplerverkehr) ist das ausreichend. Bei<br />
schnellen Anlagen erhöhen sich der Kommunikationsaufwand und die Anforderung an die<br />
Reaktionsgeschwindigkeit so stark, dass die Anlage nicht ohne Stockungen betrieben<br />
werden kann.<br />
IT für Intralogistiksysteme Prof. Dr.-Ing. Frank Thomas Seite 49