Anlage 3 - orientierende Erkundung - Stadt Troisdorf

Anlage 3 - orientierende Erkundung - Stadt Troisdorf Anlage 3 - orientierende Erkundung - Stadt Troisdorf

12.04.2013 Aufrufe

Zeichen R001-2375936TLI-V02 6 Bewertung Die in den Bodenproben ermittelten Analysendaten werden im Sinne einer Gefährdungsab- schätzung einer Bewertung unterzogen. Hierzu werden im Regelfall als Maßstab die Prüfwerte der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) vom 12.07.1999 herangezogen. Im Hinblick auf den Wirkungspfad Boden ⇒ Mensch werden dort Prüfwerte, gestaffelt nach Nutzungsarten (Kinderspielflächen, Wohngebiete, Park- und Freizeitanlagen, Industrie- und Gewerbegrundstücke), angegeben. Die in der BBodSchV angegebenen Werte sind rechtsver- bindlich. Bei einer Überschreitung der Prüfwerte ist eine einzelfallbezogene Prüfung durchzu- führen und festzustellen, ob eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast vorliegt. Zur Einschätzung Bodenluftergebnisse insbesondere der LCKW-/ BTEX-Gehalte können die Prüf- und Maßnahmenschwellenwerte der LAWA („Empfehlungen für die Erkundung, Bewertung und Behandlung von Grundwasserschäden“ der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser, Januar 1994) einbezogen werden. Diese Empfehlungen der LAWA enthalten sowohl Grundsätze zur Ermittlung und Beurteilung von Grundwassergefahren und -schäden insbesondere auch im Hinblick auf Altlasten als auch detaillierte fachliche Hinweise einschließlich bestimmter Konzen- trationswerte, die als Orientierungswerte für die Beurteilung eingestuft werden. Zur Prüfung der stofflichen Verwertbarkeit und Wiedereinbaufähigkeit von Böden wurden in der Tabelle 5.1 Zuordnungswerte aus der LAGA-M 20 mit angegeben. In der LAGA M 20 wurden zur Vereinheitlichung im Vollzug Zuordnungswerte festgelegt, die eine schadlose Verwertung von Aushubmaterialien ermöglichen sollen. Dabei werden mehrere Einbauklassen unterschieden, deren Einteilung auf Herkunft, Beschaffenheit und Anwendung nach Standortvoraussetzungen basiert. Die LAGA-Liste unterscheidet die für die Untersuchung relevanten Zuordnungswerte (Obergrenze der Einbauklasse) Z 0, Z 1 und Z 2: - Zuordnungswert 0 (Z 0): uneingeschränkter Einbau; - Zuordnungswert 1 (Z 1.1, Z 1.2): eingeschränkter offener Einbau; - Zuordnungswert 2 (Z 2): eingeschränkter Einbau mit definierten technischen Sicherungsmaß- nahmen. Bei der Verwertung von Material > Z 0 ist in der Regel die zuständige Untere Wasserbehörde zu beteiligen. Zusammenfassendes Gutachten zur orientierenden Erkundung im Bereich des B-Plangebietes T-175 Blatt 1 21/28

22/28 Zeichen R001-2375936TLI-V02 Die LAGA Richtlinie gilt auch für Bodenaushub mit mineralischen Fremdbestandteilen größer 10 % aus Bauschutt oder sonstigen mineralischen Reststoffen/Abfällen, z. B. Schlacken und Aschen. Die LAGA-Liste ist ein im Entsorgungsvollzug anerkanntes und erprobtes Instrument, besitzt je- doch weder in der alten Fassung von 1997 noch in der überarbeiteten Version von 2004 Rechts- verbindlichkeit. Aufgrund der fehlenden Harmonisierung der LAGA-Werte mit den Prüfwerten aus dem Bodenschutzrecht (BBodSchG / BBodSchV, 1999) kann aus der LAGA-Einstufung nicht auf eine Unbedenklichkeit im Sinne des BBodSchG geschlossen werden. Der Abgleich der vorliegen- den Analysenergebnisse mit den Zuordnungswerten aus den Technischen Regeln der LAGA hat demnach nur orientierenden Charakter. Auf Grundlage der vorliegenden Untersuchungsergebnisse ergibt sich für die beiden Teilbereiche Nord und Süd und den 4 gebildeten Homogenbereichen der aktuellen Untersuchung folgendes Bild: • Die gesamte Entwicklungsfläche des B-Plans beträgt insgesamt ca. 66.500 m², davon um- fasst die untersuchte Teilfläche Nord ca. 38.000 m² und die Teilfläche Süd ca. 28.500 m². Für die einzelne Teilbereiche innerhalb der ausgewiesenen Entwicklungsfläche liegen aus den vorhandenen Gutachten bereits Ergebnisse vor; • Auf der Entwicklungsfläche wurde der Untergrund stichprobenartig durch 10 kleinkalibrige Rammkernsondierungen auf potentielle Bodenveränderungen untersucht; • Grund-/Schichtenwasser wurde bei den Bohrarbeiten nicht angetroffen; • Die Teilflächen zeigen schwankende Mächtigkeiten des Auffüllungshorizontes von 0,8 m bis max. 1,8 m uGOK. Die anthropogenen Auffüllungsbestandteile bestehen überwiegend aus Bauschutt und vereinzelt anderen mineralischen Bestandteilen. • Der unterlagernde gewachsene Boden besteht aus wasserdurchlässigen Fein-Mittelsanden der quartären Rhein-Niederterrasse; • Die chemischen Analysen der Bodenmischproben aus dem Auffüllungshorizont auf die unter- suchten Parameter weisen sowohl im Feststoff als auch im Eluat generell ein niedriges Schadstoffniveau auf und sind gemäß der LAGA M 20 in den Bereich des Zuordungswerte Z 1.1 (insbesondere durch die PAK- und Nickelgehalte) einzustufen. • Die Eluatanalysen der untersuchten Bodenmischproben zeigen darüber hinaus keine auf- fälligen Schadstoffkonzentrationen. Eine Einflussnahme auf die Grundwasserqualität ist basierend auf den vorliegenden Ergebnissen für den untersuchten Bereich nicht zu besorgen. • Die Ergebnisse der Bodenluftuntersuchungen zeigen in einer (BL 3a) der drei untersuchten Messstellen Spuren von LCKW (5,4 mg/m³) auf; die weiteren LCKW-/BTEX-Gehalte liegen unterhalb der stoffspezifischen Nachweisgrenze. Zusammenfassendes Gutachten zur orientierenden Erkundung im Bereich des B-Plangebietes T-175 Blatt 1

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Zeichen R001-2375936TLI-V02<br />

Die LAGA Richtlinie gilt auch für Bodenaushub mit mineralischen Fremdbestandteilen größer<br />

10 % aus Bauschutt oder sonstigen mineralischen Reststoffen/Abfällen, z. B. Schlacken und<br />

Aschen.<br />

Die LAGA-Liste ist ein im Entsorgungsvollzug anerkanntes und erprobtes Instrument, besitzt je-<br />

doch weder in der alten Fassung von 1997 noch in der überarbeiteten Version von 2004 Rechts-<br />

verbindlichkeit. Aufgrund der fehlenden Harmonisierung der LAGA-Werte mit den Prüfwerten aus<br />

dem Bodenschutzrecht (BBodSchG / BBodSchV, 1999) kann aus der LAGA-Einstufung nicht auf<br />

eine Unbedenklichkeit im Sinne des BBodSchG geschlossen werden. Der Abgleich der vorliegen-<br />

den Analysenergebnisse mit den Zuordnungswerten aus den Technischen Regeln der LAGA hat<br />

demnach nur <strong>orientierende</strong>n Charakter.<br />

Auf Grundlage der vorliegenden Untersuchungsergebnisse ergibt sich für die beiden Teilbereiche<br />

Nord und Süd und den 4 gebildeten Homogenbereichen der aktuellen Untersuchung folgendes<br />

Bild:<br />

• Die gesamte Entwicklungsfläche des B-Plans beträgt insgesamt ca. 66.500 m², davon um-<br />

fasst die untersuchte Teilfläche Nord ca. 38.000 m² und die Teilfläche Süd ca. 28.500 m². Für<br />

die einzelne Teilbereiche innerhalb der ausgewiesenen Entwicklungsfläche liegen aus den<br />

vorhandenen Gutachten bereits Ergebnisse vor;<br />

• Auf der Entwicklungsfläche wurde der Untergrund stichprobenartig durch 10 kleinkalibrige<br />

Rammkernsondierungen auf potentielle Bodenveränderungen untersucht;<br />

• Grund-/Schichtenwasser wurde bei den Bohrarbeiten nicht angetroffen;<br />

• Die Teilflächen zeigen schwankende Mächtigkeiten des Auffüllungshorizontes von 0,8 m bis<br />

max. 1,8 m uGOK. Die anthropogenen Auffüllungsbestandteile bestehen überwiegend aus<br />

Bauschutt und vereinzelt anderen mineralischen Bestandteilen.<br />

• Der unterlagernde gewachsene Boden besteht aus wasserdurchlässigen Fein-Mittelsanden<br />

der quartären Rhein-Niederterrasse;<br />

• Die chemischen Analysen der Bodenmischproben aus dem Auffüllungshorizont auf die unter-<br />

suchten Parameter weisen sowohl im Feststoff als auch im Eluat generell ein niedriges<br />

Schadstoffniveau auf und sind gemäß der LAGA M 20 in den Bereich des Zuordungswerte<br />

Z 1.1 (insbesondere durch die PAK- und Nickelgehalte) einzustufen.<br />

• Die Eluatanalysen der untersuchten Bodenmischproben zeigen darüber hinaus keine auf-<br />

fälligen Schadstoffkonzentrationen. Eine Einflussnahme auf die Grundwasserqualität ist<br />

basierend auf den vorliegenden Ergebnissen für den untersuchten Bereich nicht zu besorgen.<br />

• Die Ergebnisse der Bodenluftuntersuchungen zeigen in einer (BL 3a) der drei untersuchten<br />

Messstellen Spuren von LCKW (5,4 mg/m³) auf; die weiteren LCKW-/BTEX-Gehalte liegen<br />

unterhalb der stoffspezifischen Nachweisgrenze.<br />

Zusammenfassendes Gutachten zur <strong>orientierende</strong>n <strong>Erkundung</strong> im Bereich des B-Plangebietes T-175 Blatt 1

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