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Merkblatt Nutzungsänderung - Stadt Troisdorf

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Nachweis der Bauvorlageberechtigung<br />

4<br />

Bei einfachen <strong>Nutzungsänderung</strong>en wird grundsätzlich auf den Nachweis der Bauvorla-<br />

geberechtigung verzichtet.<br />

Die eingereichten Unterlagen müssen allerdings stets den Anforderungen der Bauprü-<br />

fungsverordnung (BauPrüf VO) entsprechen.<br />

In Bezug auf größere <strong>Nutzungsänderung</strong>en müssen die Bauvorlagen von einem/r Ent-<br />

wurfsverfasser(in), welche/r bauvorlageberechtigt ist, durch Unterschrift anerkannt wor-<br />

den sein.<br />

Zusätzliche Angaben und Bauvorlagen für besondere Vorhaben<br />

Gebühren<br />

In besonderen Fällen (z.B. Versammlungsstätten, Industriebauten) sind weitere Vorlagen<br />

und Angaben erforderlich.<br />

Nähere Einzelheiten hierzu können Sie bei den unten genannten Bezirksingenieurinnen<br />

und dem Bezirksingenieur des Städt. Bauordnungsamts erfragen.<br />

Für die Prüfung der Bauvorlagen bei Anzeige von <strong>Nutzungsänderung</strong>en wird eine Ge-<br />

bühr von Euro 50 bis 250 erhoben, welche im Falle eines nach einer Anzeige erforderli-<br />

chen Baugenehmigungsverfahrens auf die Genehmigungsgebühr angerechnet wird. Die<br />

Gebühren in einem formellen Genehmigungsverfahren können bis zu 2.500,-- Euro<br />

betragen.<br />

Bitte beachten:<br />

Es wird empfohlen, den Vordruck „Anzeige einer beabsichtigten <strong>Nutzungsänderung</strong>“ und<br />

die weiteren Bauvorlagen mindestens in 2-facher Ausfertigung einzureichen. Je nach<br />

Art und Umfang des Vorhabens können weitere Ausfertigungen notwendig sein.<br />

Ansprechpartner und Erreichbarkeit<br />

Sollten Sie zum Thema „<strong>Nutzungsänderung</strong>“ noch Fragen haben, so können Sie<br />

sich vertrauensvoll an die Bezirksingenieurinnen und den Bezirksingenieur des<br />

Städt. Bauordnungsamts wenden:

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