Merkblatt Nutzungsänderung - Stadt Troisdorf
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Nachweis der Bauvorlageberechtigung<br />
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Bei einfachen <strong>Nutzungsänderung</strong>en wird grundsätzlich auf den Nachweis der Bauvorla-<br />
geberechtigung verzichtet.<br />
Die eingereichten Unterlagen müssen allerdings stets den Anforderungen der Bauprü-<br />
fungsverordnung (BauPrüf VO) entsprechen.<br />
In Bezug auf größere <strong>Nutzungsänderung</strong>en müssen die Bauvorlagen von einem/r Ent-<br />
wurfsverfasser(in), welche/r bauvorlageberechtigt ist, durch Unterschrift anerkannt wor-<br />
den sein.<br />
Zusätzliche Angaben und Bauvorlagen für besondere Vorhaben<br />
Gebühren<br />
In besonderen Fällen (z.B. Versammlungsstätten, Industriebauten) sind weitere Vorlagen<br />
und Angaben erforderlich.<br />
Nähere Einzelheiten hierzu können Sie bei den unten genannten Bezirksingenieurinnen<br />
und dem Bezirksingenieur des Städt. Bauordnungsamts erfragen.<br />
Für die Prüfung der Bauvorlagen bei Anzeige von <strong>Nutzungsänderung</strong>en wird eine Ge-<br />
bühr von Euro 50 bis 250 erhoben, welche im Falle eines nach einer Anzeige erforderli-<br />
chen Baugenehmigungsverfahrens auf die Genehmigungsgebühr angerechnet wird. Die<br />
Gebühren in einem formellen Genehmigungsverfahren können bis zu 2.500,-- Euro<br />
betragen.<br />
Bitte beachten:<br />
Es wird empfohlen, den Vordruck „Anzeige einer beabsichtigten <strong>Nutzungsänderung</strong>“ und<br />
die weiteren Bauvorlagen mindestens in 2-facher Ausfertigung einzureichen. Je nach<br />
Art und Umfang des Vorhabens können weitere Ausfertigungen notwendig sein.<br />
Ansprechpartner und Erreichbarkeit<br />
Sollten Sie zum Thema „<strong>Nutzungsänderung</strong>“ noch Fragen haben, so können Sie<br />
sich vertrauensvoll an die Bezirksingenieurinnen und den Bezirksingenieur des<br />
Städt. Bauordnungsamts wenden: