Merkblatt Nutzungsänderung - Stadt Troisdorf
Merkblatt Nutzungsänderung - Stadt Troisdorf
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Erforderliche Unterlagen:<br />
Vordruck „Anzeige einer beabsichtigten <strong>Nutzungsänderung</strong>“<br />
2<br />
Verwenden Sie bitte nur die amtlichen Vordrucke. Diese halten wir für Sie im Städt. Bau-<br />
ordnungsamt (Rathaus <strong>Troisdorf</strong>, Kölner Straße 176, Zimmer 302) und im Internet<br />
(www.troisdorf.de) bereit.<br />
Auszug aus der amtlichen Flurkarte<br />
Lageplan<br />
Einen Auszug aus der amtlichen Flurkarte erhalten Sie beim Städt. Planungs- und Ver-<br />
messungsamt (Rathaus <strong>Troisdorf</strong>, Kölner Straße 176, Zimmer 316).<br />
In der Flurkarte ist das betreffende Grundstück durch eine dicke, gestrichelte, Linie zu<br />
markieren. Die vorhandenen Gebäude sind schraffiert zu kennzeichnen. Neue bauliche<br />
Anlagen sind mit einer Bemaßung einzutragen.<br />
Soweit erforderlich, sind Angaben zur Stellplatzsituation zu machen.<br />
Der amtliche Lageplan wird bei <strong>Nutzungsänderung</strong>en nur in Ausnahmefällen gefordert.<br />
Ansonsten reicht der Auszug aus der amtlichen Flurkarte.<br />
Bauzeichnungen<br />
Die Bauzeichnungen sind im Maßstab 1:100 einzureichen.<br />
In den Bauzeichnungen sind die Grundrisse aller Geschosse, Schnitt(e) und Ansichten<br />
des Bauvorhabens darzustellen.<br />
Für kleinere <strong>Nutzungsänderung</strong>en genügt grundsätzlich die Darstellung der zukünftigen<br />
Nutzung in den Grundrissen (z.B. Kennzeichnung der Verkaufsfläche, Angabe der Sozi-<br />
alräume, Aufstellpläne der Maschinen, Darstellung der Flucht- und Rettungswege).<br />
Baubeschreibung<br />
Verwenden Sie bitte nur die amtlichen Vordrucke. Diese halten wir für Sie im Städt. Bau-<br />
ordnungsamt (Rathaus <strong>Troisdorf</strong>, Kölner Straße 176, Zimmer 302) und im Internet<br />
(www.troisdorf.de) bereit.