Merkblatt Nutzungsänderung - Stadt Troisdorf
Merkblatt Nutzungsänderung - Stadt Troisdorf
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Das Bauordnungsamt informiert<br />
<strong>Merkblatt</strong> <strong>Nutzungsänderung</strong><br />
Für die <strong>Nutzungsänderung</strong> vor allem von baulichen Anlagen ist mit Wirkung vom 15.04.2007<br />
eine Baugenehmigung in der Regel nicht mehr erforderlich. Vor Durchführung des Vorhabens ist<br />
aber die beabsichtigte <strong>Nutzungsänderung</strong> beim Städt. Bauordnungsamt schriftlich anzuzeigen.<br />
Sofern das Städt. Bauordnungsamt nicht innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Anzeige<br />
und der in diesem Zusammenhang benötigten Bauvorlagen erklärt, dass ein Baugenehmi-<br />
gungsverfahren durchgeführt werden muss, kann die <strong>Nutzungsänderung</strong> aufgenommen werden.<br />
Begriff „<strong>Nutzungsänderung</strong>“<br />
Eine <strong>Nutzungsänderung</strong> liegt immer dann vor, wenn der baulichen Anlage eine von der bisheri-<br />
gen Nutzung abweichende Zweckbestimmung gegeben wird.<br />
Beispiele für <strong>Nutzungsänderung</strong>en:<br />
• Umnutzung einer Wohnung in eine Arztpraxis;<br />
• Umnutzung einer Schreinerei in eine Schlosserei;<br />
• Umnutzung einer Lagerhalle in einen Lebensmittelladen;<br />
• Umnutzung eines Fotogeschäfts in ein Café;<br />
• Umnutzung eines Speichers in eine Wohnung.<br />
Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens<br />
Sowohl der Antragsteller als auch das Städt. Bauordnungsamt können darauf bestehen,<br />
dass die Zulässigkeit der beabsichtigten <strong>Nutzungsänderung</strong> im Rahmen eines Bauge-<br />
nehmigungsverfahrens geprüft wird. Aus Sicht des Städt. Bauordnungsamts kann ein<br />
solches Verfahren u.a. wegen der notwendigen Beteiligung anderer Behörden oder aus<br />
Gründen des Immissions- oder Brandschutzes in Betracht kommen. In solchen Fällen<br />
wird dann die schriftliche Anzeige als Bauantrag behandelt.
Erforderliche Unterlagen:<br />
Vordruck „Anzeige einer beabsichtigten <strong>Nutzungsänderung</strong>“<br />
2<br />
Verwenden Sie bitte nur die amtlichen Vordrucke. Diese halten wir für Sie im Städt. Bau-<br />
ordnungsamt (Rathaus <strong>Troisdorf</strong>, Kölner Straße 176, Zimmer 302) und im Internet<br />
(www.troisdorf.de) bereit.<br />
Auszug aus der amtlichen Flurkarte<br />
Lageplan<br />
Einen Auszug aus der amtlichen Flurkarte erhalten Sie beim Städt. Planungs- und Ver-<br />
messungsamt (Rathaus <strong>Troisdorf</strong>, Kölner Straße 176, Zimmer 316).<br />
In der Flurkarte ist das betreffende Grundstück durch eine dicke, gestrichelte, Linie zu<br />
markieren. Die vorhandenen Gebäude sind schraffiert zu kennzeichnen. Neue bauliche<br />
Anlagen sind mit einer Bemaßung einzutragen.<br />
Soweit erforderlich, sind Angaben zur Stellplatzsituation zu machen.<br />
Der amtliche Lageplan wird bei <strong>Nutzungsänderung</strong>en nur in Ausnahmefällen gefordert.<br />
Ansonsten reicht der Auszug aus der amtlichen Flurkarte.<br />
Bauzeichnungen<br />
Die Bauzeichnungen sind im Maßstab 1:100 einzureichen.<br />
In den Bauzeichnungen sind die Grundrisse aller Geschosse, Schnitt(e) und Ansichten<br />
des Bauvorhabens darzustellen.<br />
Für kleinere <strong>Nutzungsänderung</strong>en genügt grundsätzlich die Darstellung der zukünftigen<br />
Nutzung in den Grundrissen (z.B. Kennzeichnung der Verkaufsfläche, Angabe der Sozi-<br />
alräume, Aufstellpläne der Maschinen, Darstellung der Flucht- und Rettungswege).<br />
Baubeschreibung<br />
Verwenden Sie bitte nur die amtlichen Vordrucke. Diese halten wir für Sie im Städt. Bau-<br />
ordnungsamt (Rathaus <strong>Troisdorf</strong>, Kölner Straße 176, Zimmer 302) und im Internet<br />
(www.troisdorf.de) bereit.
Betriebsbeschreibung<br />
Für gewerbliche Anlagen ist zusätzlich eine Betriebsbeschreibung erforderlich.<br />
3<br />
Verwenden Sie bitte nur die amtlichen Vordrucke. Diese halten wir für Sie im Städt. Bau-<br />
ordnungsamt (Rathaus <strong>Troisdorf</strong>, Kölner Straße 176, Zimmer 302) und im Internet<br />
(www.troisdorf.de) bereit.<br />
Brandschutzkonzept<br />
Je nach Art der beabsichtigten <strong>Nutzungsänderung</strong> kann ein Brandschutzkonzept erfor-<br />
derlich werden.<br />
Nähere Einzelheiten hierzu können Sie bei den unten genannten Bezirksingenieurinnen<br />
und dem Bezirksingenieur des Städt. Bauordnungsamts erfragen.<br />
Bautechnische Nachweise<br />
Bei baulichen Änderungen an den tragenden Bauteilen oder sich ändernden Nutzlasten<br />
sind Nachweise der Standsicherheit einschließlich des statisch-konstruktiven Brand-<br />
schutzes und des Schallschutzes erforderlich.<br />
In Abhängigkeit vom Bauvorhaben und seiner Umgebung kann ein objektbezogenes<br />
Schallschutzgutachten eines/r Sachverständigen zur Beurteilung der Immissionen erfor-<br />
derlich sein.<br />
Nähere Einzelheiten hierzu können Sie bei den unten genannten Bezirksingenieurinnen<br />
und dem Bezirksingenieur des Städt. Bauordnungsamts erfragen.<br />
Rechnerische Nachweise<br />
Folgende Unterlagen, die in aller Regel durch einen Entwurfsverfasser (Architekten) er-<br />
stellt werden, sind bei g r ö ß e r e n Änderungsvorhaben erforderlich:<br />
a) Nachweis des Maßes der baulichen Nutzung (GRZ, BMZ, GFZ, Anzahl der<br />
Vollgeschosse);<br />
b) Nachweis über die Höhe des Fußbodens des höchstgelegenen Aufenthalts-<br />
raums;<br />
c) Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung;<br />
d) Stellplatzberechnung;<br />
e) Berechnung der Nutzflächen.
Nachweis der Bauvorlageberechtigung<br />
4<br />
Bei einfachen <strong>Nutzungsänderung</strong>en wird grundsätzlich auf den Nachweis der Bauvorla-<br />
geberechtigung verzichtet.<br />
Die eingereichten Unterlagen müssen allerdings stets den Anforderungen der Bauprü-<br />
fungsverordnung (BauPrüf VO) entsprechen.<br />
In Bezug auf größere <strong>Nutzungsänderung</strong>en müssen die Bauvorlagen von einem/r Ent-<br />
wurfsverfasser(in), welche/r bauvorlageberechtigt ist, durch Unterschrift anerkannt wor-<br />
den sein.<br />
Zusätzliche Angaben und Bauvorlagen für besondere Vorhaben<br />
Gebühren<br />
In besonderen Fällen (z.B. Versammlungsstätten, Industriebauten) sind weitere Vorlagen<br />
und Angaben erforderlich.<br />
Nähere Einzelheiten hierzu können Sie bei den unten genannten Bezirksingenieurinnen<br />
und dem Bezirksingenieur des Städt. Bauordnungsamts erfragen.<br />
Für die Prüfung der Bauvorlagen bei Anzeige von <strong>Nutzungsänderung</strong>en wird eine Ge-<br />
bühr von Euro 50 bis 250 erhoben, welche im Falle eines nach einer Anzeige erforderli-<br />
chen Baugenehmigungsverfahrens auf die Genehmigungsgebühr angerechnet wird. Die<br />
Gebühren in einem formellen Genehmigungsverfahren können bis zu 2.500,-- Euro<br />
betragen.<br />
Bitte beachten:<br />
Es wird empfohlen, den Vordruck „Anzeige einer beabsichtigten <strong>Nutzungsänderung</strong>“ und<br />
die weiteren Bauvorlagen mindestens in 2-facher Ausfertigung einzureichen. Je nach<br />
Art und Umfang des Vorhabens können weitere Ausfertigungen notwendig sein.<br />
Ansprechpartner und Erreichbarkeit<br />
Sollten Sie zum Thema „<strong>Nutzungsänderung</strong>“ noch Fragen haben, so können Sie<br />
sich vertrauensvoll an die Bezirksingenieurinnen und den Bezirksingenieur des<br />
Städt. Bauordnungsamts wenden:
Aufgaben:<br />
Bezirksingenieurin für<br />
• <strong>Troisdorf</strong>-Bergheim,<br />
• <strong>Troisdorf</strong>-Müllekoven,<br />
• <strong>Troisdorf</strong>-Spich,<br />
• Gewerbegebiet<br />
Junkersring<br />
Bezirksingenieurin für<br />
• <strong>Troisdorf</strong>-Sieglar,<br />
• <strong>Troisdorf</strong>-Rotter See,<br />
• <strong>Troisdorf</strong>-Eschmar,<br />
• <strong>Troisdorf</strong>-FWH,<br />
• Mannstaedt,<br />
• <strong>Troisdorf</strong>-Oberlar,<br />
• <strong>Troisdorf</strong>-Kriegsdorf<br />
Bezirksingenieur für<br />
• <strong>Troisdorf</strong>-Mitte,<br />
• <strong>Troisdorf</strong>-West,<br />
• <strong>Troisdorf</strong>-Altenrath,<br />
• DN/HT,<br />
• Camp Spich<br />
Ort:<br />
Öffnungszeiten:<br />
5<br />
Name:<br />
Löwenberg, Inge<br />
Rathaus, 3. Etage,<br />
Zimmer 354<br />
Rebacz, Yvonne<br />
Rathaus, 3. Etage,<br />
Zimmer 352<br />
Lohr, Ludwig<br />
(Sachgebietsleiter)<br />
Rathaus, 3. Etage,<br />
Zimmer 353<br />
Rathaus<br />
Kölner Straße 176<br />
in <strong>Troisdorf</strong><br />
3. Etage<br />
Telefon/Fax/E-Mail:<br />
02241 / 900-636<br />
Fax: 02241 / 900-8636<br />
LoewenbergI@<strong>Troisdorf</strong>.de<br />
02241 / 900-654<br />
Fax: 02241 / 900-8654<br />
RebaczY@<strong>Troisdorf</strong>.de<br />
02241 / 900-635<br />
Fax: 02241 / 900-8635<br />
LohrL@<strong>Troisdorf</strong>.de<br />
montags<br />
von 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr<br />
dienstags, donnerstags und freitags<br />
von 8.00 bis 12.00 Uhr<br />
mittwochs vormittags und andere Zeiten<br />
nach Vereinbarung<br />
Stand: 15.04.2007