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Merkblatt Nutzungsänderung - Stadt Troisdorf

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Das Bauordnungsamt informiert<br />

<strong>Merkblatt</strong> <strong>Nutzungsänderung</strong><br />

Für die <strong>Nutzungsänderung</strong> vor allem von baulichen Anlagen ist mit Wirkung vom 15.04.2007<br />

eine Baugenehmigung in der Regel nicht mehr erforderlich. Vor Durchführung des Vorhabens ist<br />

aber die beabsichtigte <strong>Nutzungsänderung</strong> beim Städt. Bauordnungsamt schriftlich anzuzeigen.<br />

Sofern das Städt. Bauordnungsamt nicht innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Anzeige<br />

und der in diesem Zusammenhang benötigten Bauvorlagen erklärt, dass ein Baugenehmi-<br />

gungsverfahren durchgeführt werden muss, kann die <strong>Nutzungsänderung</strong> aufgenommen werden.<br />

Begriff „<strong>Nutzungsänderung</strong>“<br />

Eine <strong>Nutzungsänderung</strong> liegt immer dann vor, wenn der baulichen Anlage eine von der bisheri-<br />

gen Nutzung abweichende Zweckbestimmung gegeben wird.<br />

Beispiele für <strong>Nutzungsänderung</strong>en:<br />

• Umnutzung einer Wohnung in eine Arztpraxis;<br />

• Umnutzung einer Schreinerei in eine Schlosserei;<br />

• Umnutzung einer Lagerhalle in einen Lebensmittelladen;<br />

• Umnutzung eines Fotogeschäfts in ein Café;<br />

• Umnutzung eines Speichers in eine Wohnung.<br />

Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens<br />

Sowohl der Antragsteller als auch das Städt. Bauordnungsamt können darauf bestehen,<br />

dass die Zulässigkeit der beabsichtigten <strong>Nutzungsänderung</strong> im Rahmen eines Bauge-<br />

nehmigungsverfahrens geprüft wird. Aus Sicht des Städt. Bauordnungsamts kann ein<br />

solches Verfahren u.a. wegen der notwendigen Beteiligung anderer Behörden oder aus<br />

Gründen des Immissions- oder Brandschutzes in Betracht kommen. In solchen Fällen<br />

wird dann die schriftliche Anzeige als Bauantrag behandelt.


Erforderliche Unterlagen:<br />

Vordruck „Anzeige einer beabsichtigten <strong>Nutzungsänderung</strong>“<br />

2<br />

Verwenden Sie bitte nur die amtlichen Vordrucke. Diese halten wir für Sie im Städt. Bau-<br />

ordnungsamt (Rathaus <strong>Troisdorf</strong>, Kölner Straße 176, Zimmer 302) und im Internet<br />

(www.troisdorf.de) bereit.<br />

Auszug aus der amtlichen Flurkarte<br />

Lageplan<br />

Einen Auszug aus der amtlichen Flurkarte erhalten Sie beim Städt. Planungs- und Ver-<br />

messungsamt (Rathaus <strong>Troisdorf</strong>, Kölner Straße 176, Zimmer 316).<br />

In der Flurkarte ist das betreffende Grundstück durch eine dicke, gestrichelte, Linie zu<br />

markieren. Die vorhandenen Gebäude sind schraffiert zu kennzeichnen. Neue bauliche<br />

Anlagen sind mit einer Bemaßung einzutragen.<br />

Soweit erforderlich, sind Angaben zur Stellplatzsituation zu machen.<br />

Der amtliche Lageplan wird bei <strong>Nutzungsänderung</strong>en nur in Ausnahmefällen gefordert.<br />

Ansonsten reicht der Auszug aus der amtlichen Flurkarte.<br />

Bauzeichnungen<br />

Die Bauzeichnungen sind im Maßstab 1:100 einzureichen.<br />

In den Bauzeichnungen sind die Grundrisse aller Geschosse, Schnitt(e) und Ansichten<br />

des Bauvorhabens darzustellen.<br />

Für kleinere <strong>Nutzungsänderung</strong>en genügt grundsätzlich die Darstellung der zukünftigen<br />

Nutzung in den Grundrissen (z.B. Kennzeichnung der Verkaufsfläche, Angabe der Sozi-<br />

alräume, Aufstellpläne der Maschinen, Darstellung der Flucht- und Rettungswege).<br />

Baubeschreibung<br />

Verwenden Sie bitte nur die amtlichen Vordrucke. Diese halten wir für Sie im Städt. Bau-<br />

ordnungsamt (Rathaus <strong>Troisdorf</strong>, Kölner Straße 176, Zimmer 302) und im Internet<br />

(www.troisdorf.de) bereit.


Betriebsbeschreibung<br />

Für gewerbliche Anlagen ist zusätzlich eine Betriebsbeschreibung erforderlich.<br />

3<br />

Verwenden Sie bitte nur die amtlichen Vordrucke. Diese halten wir für Sie im Städt. Bau-<br />

ordnungsamt (Rathaus <strong>Troisdorf</strong>, Kölner Straße 176, Zimmer 302) und im Internet<br />

(www.troisdorf.de) bereit.<br />

Brandschutzkonzept<br />

Je nach Art der beabsichtigten <strong>Nutzungsänderung</strong> kann ein Brandschutzkonzept erfor-<br />

derlich werden.<br />

Nähere Einzelheiten hierzu können Sie bei den unten genannten Bezirksingenieurinnen<br />

und dem Bezirksingenieur des Städt. Bauordnungsamts erfragen.<br />

Bautechnische Nachweise<br />

Bei baulichen Änderungen an den tragenden Bauteilen oder sich ändernden Nutzlasten<br />

sind Nachweise der Standsicherheit einschließlich des statisch-konstruktiven Brand-<br />

schutzes und des Schallschutzes erforderlich.<br />

In Abhängigkeit vom Bauvorhaben und seiner Umgebung kann ein objektbezogenes<br />

Schallschutzgutachten eines/r Sachverständigen zur Beurteilung der Immissionen erfor-<br />

derlich sein.<br />

Nähere Einzelheiten hierzu können Sie bei den unten genannten Bezirksingenieurinnen<br />

und dem Bezirksingenieur des Städt. Bauordnungsamts erfragen.<br />

Rechnerische Nachweise<br />

Folgende Unterlagen, die in aller Regel durch einen Entwurfsverfasser (Architekten) er-<br />

stellt werden, sind bei g r ö ß e r e n Änderungsvorhaben erforderlich:<br />

a) Nachweis des Maßes der baulichen Nutzung (GRZ, BMZ, GFZ, Anzahl der<br />

Vollgeschosse);<br />

b) Nachweis über die Höhe des Fußbodens des höchstgelegenen Aufenthalts-<br />

raums;<br />

c) Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung;<br />

d) Stellplatzberechnung;<br />

e) Berechnung der Nutzflächen.


Nachweis der Bauvorlageberechtigung<br />

4<br />

Bei einfachen <strong>Nutzungsänderung</strong>en wird grundsätzlich auf den Nachweis der Bauvorla-<br />

geberechtigung verzichtet.<br />

Die eingereichten Unterlagen müssen allerdings stets den Anforderungen der Bauprü-<br />

fungsverordnung (BauPrüf VO) entsprechen.<br />

In Bezug auf größere <strong>Nutzungsänderung</strong>en müssen die Bauvorlagen von einem/r Ent-<br />

wurfsverfasser(in), welche/r bauvorlageberechtigt ist, durch Unterschrift anerkannt wor-<br />

den sein.<br />

Zusätzliche Angaben und Bauvorlagen für besondere Vorhaben<br />

Gebühren<br />

In besonderen Fällen (z.B. Versammlungsstätten, Industriebauten) sind weitere Vorlagen<br />

und Angaben erforderlich.<br />

Nähere Einzelheiten hierzu können Sie bei den unten genannten Bezirksingenieurinnen<br />

und dem Bezirksingenieur des Städt. Bauordnungsamts erfragen.<br />

Für die Prüfung der Bauvorlagen bei Anzeige von <strong>Nutzungsänderung</strong>en wird eine Ge-<br />

bühr von Euro 50 bis 250 erhoben, welche im Falle eines nach einer Anzeige erforderli-<br />

chen Baugenehmigungsverfahrens auf die Genehmigungsgebühr angerechnet wird. Die<br />

Gebühren in einem formellen Genehmigungsverfahren können bis zu 2.500,-- Euro<br />

betragen.<br />

Bitte beachten:<br />

Es wird empfohlen, den Vordruck „Anzeige einer beabsichtigten <strong>Nutzungsänderung</strong>“ und<br />

die weiteren Bauvorlagen mindestens in 2-facher Ausfertigung einzureichen. Je nach<br />

Art und Umfang des Vorhabens können weitere Ausfertigungen notwendig sein.<br />

Ansprechpartner und Erreichbarkeit<br />

Sollten Sie zum Thema „<strong>Nutzungsänderung</strong>“ noch Fragen haben, so können Sie<br />

sich vertrauensvoll an die Bezirksingenieurinnen und den Bezirksingenieur des<br />

Städt. Bauordnungsamts wenden:


Aufgaben:<br />

Bezirksingenieurin für<br />

• <strong>Troisdorf</strong>-Bergheim,<br />

• <strong>Troisdorf</strong>-Müllekoven,<br />

• <strong>Troisdorf</strong>-Spich,<br />

• Gewerbegebiet<br />

Junkersring<br />

Bezirksingenieurin für<br />

• <strong>Troisdorf</strong>-Sieglar,<br />

• <strong>Troisdorf</strong>-Rotter See,<br />

• <strong>Troisdorf</strong>-Eschmar,<br />

• <strong>Troisdorf</strong>-FWH,<br />

• Mannstaedt,<br />

• <strong>Troisdorf</strong>-Oberlar,<br />

• <strong>Troisdorf</strong>-Kriegsdorf<br />

Bezirksingenieur für<br />

• <strong>Troisdorf</strong>-Mitte,<br />

• <strong>Troisdorf</strong>-West,<br />

• <strong>Troisdorf</strong>-Altenrath,<br />

• DN/HT,<br />

• Camp Spich<br />

Ort:<br />

Öffnungszeiten:<br />

5<br />

Name:<br />

Löwenberg, Inge<br />

Rathaus, 3. Etage,<br />

Zimmer 354<br />

Rebacz, Yvonne<br />

Rathaus, 3. Etage,<br />

Zimmer 352<br />

Lohr, Ludwig<br />

(Sachgebietsleiter)<br />

Rathaus, 3. Etage,<br />

Zimmer 353<br />

Rathaus<br />

Kölner Straße 176<br />

in <strong>Troisdorf</strong><br />

3. Etage<br />

Telefon/Fax/E-Mail:<br />

02241 / 900-636<br />

Fax: 02241 / 900-8636<br />

LoewenbergI@<strong>Troisdorf</strong>.de<br />

02241 / 900-654<br />

Fax: 02241 / 900-8654<br />

RebaczY@<strong>Troisdorf</strong>.de<br />

02241 / 900-635<br />

Fax: 02241 / 900-8635<br />

LohrL@<strong>Troisdorf</strong>.de<br />

montags<br />

von 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr<br />

dienstags, donnerstags und freitags<br />

von 8.00 bis 12.00 Uhr<br />

mittwochs vormittags und andere Zeiten<br />

nach Vereinbarung<br />

Stand: 15.04.2007

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