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Leitfaden Leistungsbewertung - des Bundesministerium des Innern ...

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Möglichkeit, Ziele innerhalb ihrer Laufzeit anzupassen,<br />

Notwendigkeit von halbjährlichen und jährlichen Zielerreichungsge-<br />

sprächen.<br />

2. Nicht in der Dienstvereinbarung zu Zielvereinbarungen aufgenommen<br />

werden sollten:<br />

verbindliche Zahl von Zielen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbei-<br />

ter,<br />

verbindliche Vorgaben von Inhalten oder Zielerreichungsgraden,<br />

Umfang von Dokumentationspflichten für den Fall der Schlechtleis-<br />

tung; dies wird immer einzelfallabhängig sein.<br />

3. Für die Einführung von strukturierten Bewertungsverfahren sollte in der<br />

Dienstvereinbarung festgelegt werden:<br />

Vergleichsgruppen,<br />

Leistungskriterien für die jeweiligen Vergleichsgruppen,<br />

Definition einer Bewertungsskala,<br />

Festlegung von Zweitbeurteilern (gruppenbezogen),<br />

gegebenenfalls (falls bereits vorhanden) die Festlegung von Vorge-<br />

setztenbeurteilungen,<br />

die Durchführung eines Zwischengespräches,<br />

die Notwendigkeit eines Abschlussgespräches.<br />

Verfahrensfragen (u. a. Durchführung von Bewertungskonferenzen)<br />

4. Kombinierte Verfahren müssen sowohl die Regelungen für die Zielver-<br />

einbarungen als auch für die strukturierten Bewertungsverfahren ent-<br />

halten. Darüber hinaus ist notwendig,<br />

das Verhältnis von Zielvereinbarung zu strukturierten Bewertungsverfahren<br />

festzulegen,<br />

gegebenenfalls die Verbindung <strong>des</strong> strukturierten Bewertungsverfahrens<br />

zur „Beförderungsbeurteilung“.<br />

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