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Baureglement - Gemeinde Tobel-Tägerschen

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Politische <strong>Gemeinde</strong> <strong>Tobel</strong>-<strong>Tägerschen</strong><br />

<strong>Baureglement</strong> Seite 18 von 40<br />

E. Umgebungsgestaltung<br />

Art. 35 Terraingestaltung<br />

1 Das gewachsene Terrain darf in der Regel nicht oder nur geringfügig verändert<br />

werden. Terrainveränderungen haben sich dem natürlichen Geländeverlauf<br />

der Umgebung anzupassen.<br />

2 Bei neuen Bauten darf der Abstand zwischen dem Gebäudeschwerpunkt<br />

GSP (siehe Art. 28 BauR) und der Oberkante des fertigen Bodens des<br />

Erdgeschosses in der Regel nicht mehr als 50 cm betragen.<br />

GSP<br />

GSP<br />

50cm<br />

BHAteam Ingenieure AG 8501 Frauenfeld 25.03.2010<br />

P:\5076 OP <strong>Tobel</strong>-<strong>Tägerschen</strong>\Projekt\8_ <strong>Baureglement</strong>\6_Schlussfassung\BR-5076-Genehmigung-Schlussfassung-mk.doc

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