Teilrevision der Ortsplanung - Gemeinde Thierachern
Teilrevision der Ortsplanung - Gemeinde Thierachern
Teilrevision der Ortsplanung - Gemeinde Thierachern
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Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong><br />
<strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong><br />
Erläuterungsbericht<br />
Vorprüfungsexemplar<br />
Bern, 7. März 2008<br />
IC Infraconsult AG<br />
Bitziusstrasse 40<br />
CH-3006 Bern<br />
Telefon +41(0)31 359 24 24<br />
Telefax +41(0)31 359 24 25<br />
icag@infraconsult.ch<br />
www.infraconsult.ch<br />
ISO 9001 zertifiziert
Impressum<br />
Gemein<strong>der</strong>at <strong>Thierachern</strong><br />
Vreni Blesi <strong>Gemeinde</strong>präsidentin, Ressort Präsidiales<br />
Hans Jörg Kast Vizepräsident, Ressort Soziales, Gesundheit<br />
Beat Brenneisen Ressort Bildung<br />
Rosette Stettler Ressort Bau, Planung, Energie, Wasser<br />
Beat Stierli Ressort Sicherheit<br />
Margret Streit Ressort Finanzen, Kultur, Sport<br />
Fritz Zimmermann Ressort Landwirtschaft, Forsten, Umwelt<br />
Arbeitsgruppe <strong>Ortsplanung</strong><br />
Rosette Stettler Ressort Bau, Planung, Energie, Wasser (Vorsitz)<br />
Vreni Blesi <strong>Gemeinde</strong>präsidentin, Ressort Präsidiales<br />
Hans Jörg Kast Vizepräsident, Ressort Soziales, Gesundheit<br />
Patrick Lanz Präsident Baukommission<br />
Monika Gerber <strong>Gemeinde</strong>schreiberin<br />
Margret Streit Ressort Finanzen, Kultur, Sport<br />
Markus Zingg Bauverwalter<br />
Albrecht Bandi IC Infraconsult AG, Ortsplaner<br />
Versionenkontrolle<br />
Version Ausgabedatum Status Bemerkungen<br />
1 17. September 2007 Entwurf Zuhanden <strong>der</strong> Arbeitsgruppensitzung vom 17.09.07<br />
2 01. Oktober 2007 Entwurf zH GR und Mitwirkung<br />
3 17. Oktober Mitwirkung<br />
4 07. März 2008 zH GR und Vorprüfung<br />
\\Thur\c_proj\0962.01_thierachern_rev_op\08_prod\Vorprüfung\Erlaeuterungsbericht\Erlaeuterungsberic<br />
ht_Vorpr.doc<br />
0962.01/Druckdat 19.03.08/Prüfkl A/B/Pa/B(F)
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Standortbestimmung 1<br />
1.1 Instrumente <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> 1<br />
1.2 Ortsplanerische Ausgangslage 1<br />
1.3 Bisherige Entwicklung in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> 2<br />
1.4 Revisionsgründe 3<br />
2 Ziele und Rahmenbedingungen 4<br />
2.1 Übergeordnete Ziele und Grundsätze 4<br />
2.2 Rahmenbedingungen des Gemein<strong>der</strong>ats 5<br />
2.3 Zentrale Anliegen <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> 7<br />
3 Entwicklungskonzept 8<br />
3.1 Entwicklungsplan 8<br />
3.2 Handlungsgrundsätze 9<br />
4 1. Mitwirkung „Ortsentwicklung <strong>Thierachern</strong>“ 11<br />
5 Kapazitäten 12<br />
6 Än<strong>der</strong>ungen Zonenplan 13<br />
7 Än<strong>der</strong>ungen Baureglement 15<br />
8 Verkehrsrichtplan 16<br />
9 2. Mitwirkung 17<br />
10 Auswirkungen <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> auf die Umwelt 18<br />
Anhang 1 Instrumente <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong><br />
Anhang 2 Bisherige Entwicklung in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
Anhang 3 Entwicklungsplan<br />
Anhang 6 Wohnbaulandbedarf<br />
Anhang 7 Beurteilungen Schiess- und Strassenlärm<br />
Beilage 1 Bericht zur 1. Mitwirkung<br />
Beilage 2 Bericht zur 2. Mitwirkung<br />
I
Zusammenfassung<br />
Ausgangslage Die Elemente <strong>der</strong> baurechtlichen Grundordnung (Zonenplan und Baureglement)<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thierachern</strong> haben unterschiedliche Genehmigungsdaten.<br />
Der Zonenplan wurde am 10. März 1993, das Baureglement<br />
am 18. März 2005 vom Amt für <strong>Gemeinde</strong>n und Raumordnung (AGR) genehmigt.<br />
Am Zonenplan sind seit seiner Genehmigung verschiedene Än<strong>der</strong>ungen<br />
vorgenommen worden. Die <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> umfasst<br />
deshalb nur die Bereiche Siedlung und Verkehr.<br />
II<br />
<strong>Thierachern</strong> erfuhr zwischen 2000 und 2005 mit einer Zunahme von gut<br />
10% auf ca. 2100 Einwohner ein starkes Bevölkerungswachstum und einen<br />
entsprechenden Verbrauch <strong>der</strong> Wohnbaulandreserven. Die <strong>Gemeinde</strong> verfügt<br />
heute deshalb nur noch über ca. 3.7 ha Wohnbaulandreserven, die nur<br />
zum Teil verfügbar sind. Gemäss dem kantonalen Richtplan beträgt <strong>der</strong><br />
Wohnzonenbedarf in 15 Jahren hingegen 6.2 ha. Für eine geordnete Entwicklung<br />
innerhalb <strong>der</strong> nächsten 15 Jahre benötigt die <strong>Gemeinde</strong> deshalb<br />
neben den vorhandenen Reserven zusätzliches verfügbares Wohnbau-<br />
und Gewerbebauland.<br />
Entwicklungskonzept In einem ersten Schritt wird die Ausgangslage analysiert (Abschn. 1), darauf<br />
basierend werden die Ziele und Rahmenbedingungen für die <strong>Teilrevision</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> formuliert (Abschn. 2) und die künftige Ortsentwicklung<br />
von <strong>Thierachern</strong> in Form eines Entwicklungskonzeptes beschrieben<br />
(Abschn. 3). Es geht dabei um eine Gesamtschau <strong>der</strong> beabsichtigten künftigen<br />
Entwicklung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>. Das Konzept formuliert die langfristigen<br />
Grundsätze zur Ortsentwicklung, zeigt die Entwicklungsmöglichkeiten <strong>der</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong> auf und legt die Handlungsgrundsätze fest. Zum Entwicklungskonzept<br />
ist eine Mitwirkung durchgeführt worden (Abschn. 4).<br />
Zonenplanän<strong>der</strong>ungen Die <strong>Teilrevision</strong> des Zonenplans (Abschn. 6) umfasst 14 Zonenplanän<strong>der</strong>ungen.<br />
Mit den vorgesehenen Einzonungen wird einerseits das Siedlungsgebiet<br />
im Dorfkern mit gemischten Zonen ergänzt und verdichtet und an<strong>der</strong>erseits<br />
für den Ortsteil Wahlen mit gut erschlossenen Wohnzonen ein<br />
Entwicklungsspielraum geschaffen.<br />
Ergänzung des Baureglements<br />
Zwei Än<strong>der</strong>ungen betreffen Zonen für öffentliche Nutzungen ZöN (Erweiterung<br />
Anlage Oberstufenschule und Parkplatz).<br />
Der Gewerbestandort an <strong>der</strong> Schwandstrasse wird durch die Umzonung<br />
eines 12'600 m 2 grossen und teilerschlossenen Parzellenteils von Nr. 105<br />
zweckmässig ergänzt. Diese Umzonung entspricht dem Entwicklungskonzept<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> und dem Richtplan "Arbeitsschwerpunkte <strong>der</strong> Region<br />
TIP".<br />
Die Zonenplanän<strong>der</strong>ung für die ZöN G Parkplatz erfor<strong>der</strong>t im Baureglement<br />
die entsprechenden Ergänzungen in Artikel 48.
1 Standortbestimmung<br />
1.1 Instrumente <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong><br />
Planungsgrundlagen Die Grundlagen für die Raumplanung auf <strong>Gemeinde</strong>ebene sind auf Bundes-,<br />
Kantons- und Regionsstufe zahlreich und schwer überblickbar. Sie ergeben<br />
ein Puzzle mit Randbedingungen zu Raum-, Siedlungs-, Landschafts-, Energie-<br />
und Verkehrsplanung.<br />
Die nachfolgende Illustration zeigt die verschiedenen übergeordneten Planungsstufen,<br />
die mit Vorschriften, Erlassen und Planungen eine Vielfalt an<br />
planerischen Randbedingungen bilden (siehe auch die detaillierte Auflistung<br />
im Anhang 1):<br />
Übergeordnete<br />
Planungsstufen<br />
Lokale<br />
Planungsstufe<br />
Bund<br />
Kanton<br />
Region Thun/InnertPort<br />
Agglomeration Thun<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Thierachern</strong><br />
1.2 Ortsplanerische Ausgangslage<br />
Gültige <strong>Ortsplanung</strong> Der Zonenplan (ZP), <strong>der</strong> Zonenplan „Empfindlichkeitsstufen nach Lärmschutzverordnung“,<br />
die Schutzzonenpläne SZP1 und SZP2, <strong>der</strong> Teilzonenplan<br />
Moorlandschaft ML Nr. 336 Amsoldingen (inkl. Vorschriften) und das<br />
<strong>Gemeinde</strong>baureglement (GBR) bilden zusammen die baurechtliche Grundordnung<br />
<strong>der</strong> Einwohnergemeinde.<br />
Wohnzonenreserven und<br />
-bedarf<br />
Der Zonenplan wurde am 10. März 1993 und das Baureglement am 18.<br />
März 2005 vom Amt für <strong>Gemeinde</strong>n und Raumordnung (AGR) genehmigt.<br />
Am Zonenplan sind seit seiner Genehmigung verschiedene Än<strong>der</strong>ungen<br />
vorgenommen worden. Gemäss dem Verzeichnis des AGR gibt es in <strong>der</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong> 10 Überbauungsordnungen.<br />
<strong>Thierachern</strong> verfügt heute noch über ca. 3.7 ha Wohnbaulandreserven. Der<br />
Wohnzonenbedarf in 15 Jahren beträgt hingegen gemäss dem kantonalen<br />
Richtplan 6.2 ha. Ein- und Umzonungen in Wohnbauland können deshalb<br />
nur noch in beschränktem Umfang vorgenommen werden. Für eine geordnete<br />
Entwicklung innerhalb <strong>der</strong> nächsten 15 Jahre benötigt die <strong>Gemeinde</strong><br />
1
2<br />
deshalb neben den vorhandenen Reserven zusätzliches verfügbares<br />
Wohnbau- und Gewerbebauland.<br />
Bereich Landschaft Neben <strong>der</strong> Überprüfung und Aktualisierung des Natur- und Landschaftsschutzzonenplans<br />
(SZP1) hat die <strong>Gemeinde</strong> im Rahmen <strong>der</strong> anstehenden<br />
Revision keine Bedürfnisse bezüglich Landschaftsplanung formuliert. Der<br />
Regionalplanungsverband Thun/InnertPort hat einen Regionalen Landschaftsrichtplan<br />
erarbeitet und die <strong>Gemeinde</strong> verfügt über einen regionalen<br />
Teilrichtplan "Ökologische Vernetzung" als Vernetzungsprojekt gemäss<br />
Öko-Qualitätsverordnung.<br />
Bereich Verkehr Die <strong>Gemeinde</strong> verfügt über einen Verkehrsrichtplan aus dem Jahre 1994.<br />
Zudem existiert eine Verkehrsstudie von 1998 u.a. mit <strong>der</strong> Bezeichnung von<br />
Gefahrenstellen und Tempo 30-Zonen.<br />
Bauinventar Es besteht ein Bauinventar <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>. Der Gebäudeschutz ist im Baureglement<br />
und im Schutzzonenplan 2 grundeigentümerverbindlich geregelt.<br />
Gefahrengebiete Die Bearbeitung des Zonenplans muss mit <strong>der</strong> Gefahrenplanung des Tiefbauamtes<br />
des Kantons Bern (TBA, Fe<strong>der</strong>führung liegt beim Oberingenieurkreis<br />
I) abgestimmt werden.<br />
Wachsende Wohngemeinde<br />
mit zahlreichen<br />
PendlerInnen Richtung<br />
Thun<br />
1.3 Bisherige Entwicklung in <strong>der</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong><br />
Die bisherige Entwicklung in Bezug auf die Wohnbevölkerung, Anzahl Betriebe,<br />
Wohnungsbau und Wohnungsbestand sind im Anhang 2 aufgeführt.<br />
Es handelt sich dabei um die <strong>Gemeinde</strong>statistik gemäss Volkszählung 2000,<br />
die vom kantonalen Amt für <strong>Gemeinde</strong>n und Raumordnung (AGR) geführt<br />
wird. Diese Zahlen zeigen zusammenfassend folgendes Bild <strong>der</strong> bisherigen<br />
Entwicklung:<br />
� Mit Ausnahme <strong>der</strong> 90er Jahre ist <strong>Thierachern</strong> seit 1950 ca. alle 10 Jahre<br />
um 10 – 15% gewachsen. Die <strong>Gemeinde</strong> erfuhr zwischen 2000 und 2005<br />
mit einer Zunahme von gut 10% auf ca. 2’100 EinwohnerInnen ebenfalls<br />
ein starkes Bevölkerungswachstum. Laut Bevölkerungsstatistik <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
beträgt die Einwohnerzahl per 01.08.2006 2’139 EinwohnerInnen.<br />
� Von den 1'020 erwerbstätigen EinwohnerInnen im Jahr 2000 pendeln<br />
784 Personen von <strong>Thierachern</strong> weg (Wegpendelnde). Lediglich 146 Erwerbstätige<br />
pendeln für die Arbeit nach <strong>Thierachern</strong> (Zupendelnde). Dies<br />
ergibt einen negativen Pendlersaldo von -638 Personen. Die hohe Zahl<br />
an Wegpendelnden zeigt damit deutlich, dass <strong>Thierachern</strong> vor allem als<br />
Wohnort hohe Attraktivität geniesst.<br />
� Die Anzahl Beschäftigte in <strong>Thierachern</strong> hat zwischen 1990 und 2000 abgenommen,<br />
weist aber heute immer noch knapp 300 Beschäftigte aus.<br />
<strong>Thierachern</strong> hat daher auch als Arbeitsort eine Bedeutung.
Beson<strong>der</strong>e Herausfor<strong>der</strong>ung<br />
für die Ortsentwicklung<br />
� Bei Neubauwohnungen wie auch beim bestehenden Wohnungsbestand<br />
nehmen die 3-4 Zimmer-Wohnungen den grössten Anteil ein.<br />
� Wie auch in an<strong>der</strong>en <strong>Gemeinde</strong>n zu verzeichnen ist, nimmt in <strong>Thierachern</strong><br />
die Wohnungsbelegung weiter ab. Wohnten 1950 noch 2.9 Personen<br />
in einer Wohnung (rechnerischer Wert), so belegen im Jahr 2000 nur<br />
noch 2.3 Personen eine Wohnung. Dies bedeutet, dass <strong>der</strong> Bedarf nach<br />
neuen Wohnflächen (und damit neuen Wohnzonen) auch bei gleich bleiben<strong>der</strong><br />
Einwohnerzahl steigt.<br />
1.4 Revisionsgründe<br />
<strong>Thierachern</strong> erfuhr zwischen 2000 und 2005 mit einer Zunahme von gut<br />
10% auf ca. 2100 Einwohner ein starkes Bevölkerungswachstum und einen<br />
entsprechenden Verbrauch <strong>der</strong> Wohnbaulandreserven. Die nahe Lage zum<br />
Agglomerationszentrum Thun und die Bewahrung des ländlichen Dorfcharakters<br />
machen die Attraktivität <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> als Wohn- und Arbeitsort aus.<br />
Aus planerischer Sicht gilt es, diese Qualitäten im Rahmen <strong>der</strong> anstehenden<br />
<strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> zu berücksichtigen und zu sichern. Neue, mit<br />
dem Orts- und Landschaftsbild verträgliche Bauzonen sollen eine massvolle<br />
Entwicklung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> ermöglichen. Dabei sind im Beson<strong>der</strong>en auch<br />
Verkehrsaspekte wie z.B. die Schaffung von Tempo 30-Zonen und die optimale<br />
Anbindung mit dem öffentlichen Verkehr nach Thun im Auge zu behalten.<br />
3
2 Ziele und Rahmenbedingungen<br />
Ziele des Raumplanungsgesetzes<br />
Planungsgrundsätze des<br />
Raumplanungsgesetzes<br />
Planungsgrundsätze des<br />
kantonalen Baugesetzes<br />
(Art. 54 BauG)<br />
4<br />
2.1 Übergeordnete Ziele und Grundsätze<br />
Das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) legt in Artikel 1 für die<br />
Raumplanung folgende Ziele fest (Zusammenfassung):<br />
� Haushälterischer Umgang mit dem Boden<br />
� Abstimmung <strong>der</strong> raumwirksamen Tätigkeiten<br />
� Geordnete Besiedelung des Landes<br />
� Schutz <strong>der</strong> natürlichen Lebensgrundlagen wie Boden, Luft, Wasser,<br />
Wald und Landschaft<br />
� Schaffen von wohnlichen Siedlungen und räumlichen Voraussetzungen<br />
für die Wirtschaft<br />
Das Raumplanungsgesetz (RPG) legt in Artikel 3 die folgenden Planungsgrundsätze<br />
fest (Zusammenfassung):<br />
� Schonen <strong>der</strong> Landschaft<br />
� Gestalten <strong>der</strong> Siedlung nach den Bedürfnissen <strong>der</strong> Bevölkerung<br />
� Begrenzen <strong>der</strong> Siedlungsausdehnung<br />
� Bestimmen von sachgerechten Standorten für die öffentlichen Bauten<br />
und Anlagen<br />
Auf den Zielen und Grundsätzen des RPG basierend formuliert das Baugesetz<br />
des Kantons Bern (BauG) in Artikel 54 die Planungsgrundsätze, die<br />
<strong>Gemeinde</strong>n, Regionen und Kanton bei <strong>der</strong> Erarbeitung von Planungsinstrumenten<br />
zu berücksichtigen haben, wie folgt:<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>n, die Regionen und <strong>der</strong> Kanton sorgen für die haushälterische<br />
Nutzung des Bodens und achten auf die natürlichen Gegebenheiten<br />
und auf die Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft. Sie sollen dabei<br />
insbeson<strong>der</strong>e<br />
� die natürlichen Lebensgrundlagen (Boden, Luft, Wasser, Wald, Klima)<br />
und die Lebensräume <strong>der</strong> Tier- und Pflanzenwelt schützen;<br />
� das Kulturland, zusammenhängende landwirtschaftliche Flächen und die<br />
Bauernbetriebe erhalten;<br />
� See- und Flussufer freihalten und öffentlichen Zugang und Begehung<br />
erleichtern;<br />
� naturnahe Landschaften schützen und Erholungsräume für die bestimmungsgemässe<br />
Nutzung freihalten;<br />
� wohnliche Siedlungen mit vielen Grünflächen und Bäumen schaffen und<br />
erhalten;<br />
� die beson<strong>der</strong>en Werte <strong>der</strong> Landschaft, von Siedlungen, Siedlungsteilen<br />
und an<strong>der</strong>en schützenswerten Objekten bewahren, pflegen und nötigen-
Landschaft /<br />
Naturhaushalt<br />
falls wie<strong>der</strong>herstellen;<br />
� günstige räumliche Voraussetzungen für die wirtschaftliche Entwicklung<br />
und die Landwirtschaft schaffen;<br />
� die Durchführung <strong>der</strong> öffentlichen Bauaufgaben sicherstellen;<br />
� auf die sparsame Verwendung von Energie achten;<br />
� eine Überlastung <strong>der</strong> Gewässer mit Oberflächenwasser vermeiden und<br />
dafür sorgen, dass sauberes Wasser versickern kann.<br />
Der Ermessensspielraum <strong>der</strong> nachgeordneten Behörden, die Autonomie <strong>der</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong>n und die Baufreiheit <strong>der</strong> Privaten dürfen durch Massnahmen <strong>der</strong><br />
Raumplanung nur soweit eingeschränkt werden, als dass es das Gemeinwohl<br />
erfor<strong>der</strong>t.<br />
2.2 Rahmenbedingungen des Gemein<strong>der</strong>ats<br />
In den Sommermonaten des Jahres 2006 und an <strong>der</strong> Klausursitzung vom<br />
15. November 2006 hat sich <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at mit <strong>der</strong> Zielrichtung, den Anliegen<br />
und Wünschen sowie mit den Problemen <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Ortsplanung</strong> beschäftigt. Aus <strong>der</strong> intensiven Diskussion ergeben sich folgende<br />
Rahmenbedingungen als Grundlage für die weitere Behandlung<br />
durch die Arbeitsgruppe „<strong>Ortsplanung</strong>“:<br />
Landschaftsschutz:<br />
� Die <strong>Teilrevision</strong> behandelt im Wesentlichen das heutige Siedlungsgebiet.<br />
� Bei Erweiterungen des Siedlungsgebiets sind die Anliegen des Landschaftsschutzes<br />
und des Naturhaushaltes zu berücksichtigen.<br />
Natur, Lebensraum:<br />
� Das Waffenplatzareal soll als natürlicher Lebensraum erhalten werden.<br />
� Das Hochwasser des Walebachs ist zu berücksichtigen.<br />
� Für das Ortsbild wichtige Grünräume sind mit Grünzonen freizuhalten.<br />
Freizeit / Erholung:<br />
� Das Waffenplatzareal soll auch <strong>der</strong> Freizeitnutzung dienen.<br />
� Gewünscht wird ein vielfältig nutzbarer Begegnungsort (z.B. Weihnachtsmarkt,<br />
Dorffest).<br />
� Für Kin<strong>der</strong> und Jugendliche sind Aufenthaltsorte und Spielplätze vorzusehen.<br />
Landwirtschaft:<br />
Siedlung Ortsentwicklung:<br />
� Die Lebensgrundlage <strong>der</strong> Betriebe ist durch die Erhaltung von zusammenhängenden<br />
und effizient zu bewirtschaftenden Flächen zu sichern.<br />
� Die landwirtschaftliche Nutzung hat in <strong>der</strong> Ebene Priorität.<br />
� Das Vernetzungsprojekt des TIP ist fortzuführen.<br />
� Trotz Festhalten am ländlichen Charakter ist die <strong>Gemeinde</strong> als Teil <strong>der</strong><br />
Agglomeration Thun eingebunden.<br />
� Mit nur massvollem Wachstum soll <strong>der</strong> eher ländliche Dorfcharakter des<br />
Dorfes erhalten werden.<br />
5
Verkehr<br />
Allgemeines<br />
6<br />
� Der Dorfkern ist durch Schaffung einer Begegnungszone im öffentlichen<br />
Raum (Spielplatz/Dorfplatz) zu stärken.<br />
� Mit neuen Einzonungen sind tendenziell Lücken zu schliessen o<strong>der</strong> kleinere<br />
bis mittlere Neuüberbauungen zu ermöglichen. Grosse neue Wohnquartiere<br />
sind unerwünscht.<br />
� Neu-Einzonungen an Hanglage sind gegenüber Einzonungen in <strong>der</strong> Ebene<br />
vorzuziehen.<br />
Wohnen:<br />
� Die hohe Wohn- und Lebensqualität ist zu erhalten.<br />
� Ein ausgewogener Mix zwischen Wohneigentum und Mietwohnungen<br />
beziehungsweise zwischen offener und verdichteter Bauweise ist anzustreben.<br />
� Neue Wohnquartiere müssen mit dem öffentlichen Verkehr gut erschlossen<br />
sein.<br />
Arbeiten:<br />
� Die Ausscheidung einer neuen, reinen Gewerbezone ist zu prüfen.<br />
� Der Bedarf für zusätzliche gemischte Zonen ist ebenfalls zu untersuchen.<br />
� Die Entwicklungsmöglichkeiten <strong>der</strong> bestehenden Betriebe sind zu gewährleisten.<br />
Infrastrukturen:<br />
� Bestehende regionale Funktionen (Schule, Feuerwehr u.ä.) sollen als<br />
Standortvorteil erhalten werden, die Eigenständigkeit <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> soll<br />
gewahrt bleiben.<br />
� Die Schulraumplanung ist in die Siedlungsplanung einzubeziehen.<br />
� Neu-Einzonungen sind im Bereich <strong>der</strong> bestehenden Verbindungen des<br />
öffentlichen Verkehrs anzusiedeln.<br />
� Tempo 30-Zonen und weitere Verkehrsberuhigungsmassnahmen sind zu<br />
prüfen.<br />
� Die Sicherheit des Langsamverkehrs ist zu för<strong>der</strong>n.<br />
� Die Schulwegsicherung soll aktiv angegangen werden.<br />
� Die Realisierung <strong>der</strong> Ortsumfahrung über die Mülimatt ist zu prüfen.<br />
� Das Leitsystem (Signalisation) für den Durchgangsverkehr ist zu verbessern.<br />
� Die Strassenklassifizierung ist zu überprüfen.<br />
� Im Ortszentrum ist <strong>der</strong> öffentliche Raum als Begegnungsort zu gestalten.<br />
� Die Mehrfachnutzung des Viehschauplatzes als Parkplatz ist zu prüfen.<br />
� Bei allfälligen Auszonungen ist <strong>der</strong> Frage <strong>der</strong> „materiellen Enteignung“<br />
ausreichend Beachtung zu schenken.<br />
� Die <strong>Gemeinde</strong> will nicht selber als „Bauherrin“ o<strong>der</strong> „Liegenschaftshändlerin“<br />
auftreten (Ausnahme: öffentliche Bauten wie Oberstufenschule).<br />
� Die Praxis <strong>der</strong> Mehrwertabschöpfung ist auch weiterhin anzuwenden und<br />
ihr ist hohe Beachtung zu schenken. Die heutige Praxis bezüglich <strong>der</strong><br />
Höhe <strong>der</strong> Abschöpfung ist im Vergleich mit den umliegenden <strong>Gemeinde</strong>n<br />
zu überprüfen.
2.3 Zentrale Anliegen <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Ortsplanung</strong><br />
Aus den übergeordneten Zielen und Grundsätzen sowie den Rahmenbedingungen<br />
des Gemein<strong>der</strong>ats werden für die <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> die<br />
folgenden zentralen Anliegen abgeleitet:<br />
Landschaft Die <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> konzentriert sich auf das heutige Siedlungsgebiet.<br />
Die Anliegen des Landschaftsschutzes und des Naturhaushaltes<br />
sowie die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Nutzung sind bei <strong>der</strong><br />
Verdichtung und Erweiterung des Siedlungsgebiets zu berücksichtigen.<br />
Siedlung Mit <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> des Zonenplans werden folgende Ziele verfolgt:<br />
� Sparsamer Umgang mit <strong>der</strong> Ressource Boden<br />
� Mo<strong>der</strong>ates Wachstum und damit Bewahren des ländlichen Dorfcharakters<br />
� Neue Gewerbezone schaffen und Entwicklungsmöglichkeiten <strong>der</strong> bestehenden<br />
Gewerbebetriebe bewahren<br />
� Innere Verdichtung, Ergänzungen am Siedlungsrand unter Berücksichtigung<br />
<strong>der</strong> bestehenden Siedlungsgrenzen, Schliessen von Baulücken<br />
� Aufenthaltsqualität in Wohngebieten und im Ortskern verbessern<br />
Verkehr Mit <strong>der</strong> Überarbeitung des Verkehrsrichtplans werden folgende Ziele ver-<br />
folgt:<br />
� Funktionsfähige und siedlungsverträgliche Mobilität für Bevölkerung und<br />
Gewerbe ermöglichen<br />
� Gute Erschliessung mit öffentlichem Verkehr. Neueinzonungen nur dort,<br />
wo diese gewährleistet ist.<br />
� Sicherheit aller VerkehrsteilnehmerInnen und Schutz von Leben und Gesundheit<br />
gewährleisten (Schulwegsicherung, Tempo 30-Zonen)<br />
� Lebensqualität, Wohnlichkeit und Schutz des Ortsbildes gewährleisten<br />
(motorisierter Individualverkehr mit Rücksicht auf Wohnqualität, Sicherheit<br />
und Umweltschutz)<br />
� Ortsumfahrung über Mülimatt und Leitsystem (Signalisation) für Durchgangsverkehr<br />
prüfen<br />
Infrastruktur Die Revision <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> soll keine nennenswerten Investitionen in die<br />
Infrastruktur und die Ausstattung verursachen. Die regionalen Funktionen<br />
und die Eigenständigkeit <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> sind zu bewahren.<br />
Planungsabschluss Ziel ist es, die notwendigen Planungsarbeiten mit dem Beschluss über die<br />
Än<strong>der</strong>ungen in Zonenplan und Baureglement an <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>versammlung<br />
spätestens im Dezember 2008 abzuschliessen.<br />
7
3 Entwicklungskonzept<br />
Inhalt des Entwicklungskonzeptes<br />
8<br />
Die künftige Ortsentwicklung von <strong>Thierachern</strong> soll in Form eines Entwicklungskonzeptes<br />
beschrieben werden. Dieses legt die grundsätzlichen Absichten,<br />
Ziele und Strategien für die Orts-, Siedlungs- und Verkehrsentwicklung<br />
dar. Es geht um eine Gesamtschau <strong>der</strong> beabsichtigten künftigen Entwicklung<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>. Der Bereich Landschaft ist kein zentrales Element<br />
<strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong>. Er wird aber soweit berücksichtigt, wie er für die Diskussion<br />
<strong>der</strong> Siedlungsentwicklung von Bedeutung ist.<br />
Das Entwicklungskonzept enthält Ziele und Rahmenbedingung für die<br />
<strong>Ortsplanung</strong>. Damit formuliert es die langfristigen Grundsätze zur Ortsentwicklung<br />
und zeigt die Entwicklungsmöglichkeiten <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> auf. Basierend<br />
darauf werden die konkreten Arbeitsschritte für die <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Ortsplanung</strong> an die Hand genommen.<br />
Auf <strong>der</strong> Basis des Entwicklungskonzeptes können künftig, je nach Dringlichkeit,<br />
in kürzeren Zeitabschnitten etappenweise Än<strong>der</strong>ungen z.B. des Zonenplans<br />
vorgenommen werden. Dies ohne dabei den Gesamtzusammenhang<br />
und die übergeordneten Ziele aus den Augen zu verlieren und ohne<br />
zwingend eine gesamte <strong>Ortsplanung</strong>srevision durchführen zu müssen.<br />
3.1 Entwicklungsplan<br />
Auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> aufgezeigten Rahmenbedingungen des Gemein<strong>der</strong>ates<br />
und <strong>der</strong> Formulierung <strong>der</strong> zentralen Anliegen <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> stellt <strong>der</strong><br />
Entwicklungsplan gemäss Anhang 3 die raumrelevanten Elemente <strong>der</strong> Ortsentwicklung<br />
dar. Er illustriert die Entwicklungszusammenhänge in vereinfachter<br />
Form und zeigt die räumlichen Zusammenhänge auf.<br />
Die Hauptelemente des Entwicklungsplans sind:<br />
Siedlungsgrenzen: Die Siedlungsgrenzen bilden den Übergang von <strong>der</strong><br />
bebauten zur offenen Landschaft. Die Qualität des ländlichen Wohnumfeldes<br />
wird neben <strong>der</strong> intensiven Verzahnung <strong>der</strong> offenen Landschaft mit<br />
den Siedlungsteilen auch von klar ablesbaren Siedlungsgrenzen und den<br />
einzelnen Ortsteilen gebildet. Um diese Qualitäten zu sichern, soll die Ausdehnung<br />
<strong>der</strong> Siedlungsteile nur an Stellen vorgenommen werden, die mit<br />
dem Ortsbild und <strong>der</strong> Landschaftsverzahnung verträglich sind.<br />
Mögliche Entwicklungsgebiete Wohnen: Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> vorangehenden<br />
Aspekte bezüglich Siedlungsgrenzen ergeben sich die Möglichkeiten<br />
für neue Wohngebiete. Im Weiteren müssen diese Gebiete optimal<br />
durch den öffentlichen Verkehr erschlossen sein und eine attraktive<br />
Wohnlage sicherstellen.<br />
Mögliche Entwicklungsgebiete Arbeiten: Ein mögliches neues Entwicklungsgebiet<br />
für das Arbeiten wird im Bereich neben <strong>der</strong> bestehenden Gewerbezone<br />
im mittleren Schwand gesehen. Dieses Gebiet zeichnet sich da-
durch aus, dass die nahe Lage zu Thun eine gute Anbindung an den Wirtschaftsraum<br />
Thun gewährleistet und damit optimal erschlossen ist. Die<br />
Ortsteile von <strong>Thierachern</strong> werden damit vom Erschliessungsverkehr weitgehend<br />
geschont. Bezüglich <strong>der</strong> Entwicklungsgebiete Arbeiten besteht ein Koordinationsbedarf<br />
mit dem Agglomerationsprogramm Thun. Dieses legt mit<br />
dem Massnahmenblatt S5 für die <strong>Gemeinde</strong>n Seftigen, Uttigen, <strong>Thierachern</strong>,<br />
Hilterfingen, Oberhofen und Sigriswil den Verzicht auf Ausscheidung<br />
von neuen reinen Arbeitszonen fest.<br />
Grünräume und markante Geländekante: Die Qualität des ländlichen<br />
Wohnumfeldes wird durch die intensive Verzahnung <strong>der</strong> offenen Landschaft<br />
mit den Siedlungsteilen gebildet. Charakteristisch für <strong>Thierachern</strong> sind die<br />
fünf verschiedenen, baulich voneinan<strong>der</strong> weitgehend abgetrennten Ortsteile.<br />
Die Grünräume <strong>der</strong> offenen Landschaft sind dabei ein wichtiges Element.<br />
Ein wichtiges topografisches Merkmal von <strong>Thierachern</strong> ist zudem die markante<br />
Geländekante zwischen Allmendebene und <strong>der</strong> höher gelegenen<br />
Ebene im Bereich des Ortsteils Wahlen sowie die Geländekuppe Giebel.<br />
3.2 Handlungsgrundsätze<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> werden bei <strong>der</strong> Entwicklung<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> (v.a. bei Neueinzonungen) die Hauptelemente des Entwicklungsplans<br />
berücksichtigt. Damit sollen die heutigen Qualitäten des ländlichen<br />
Dorfcharakters als wichtiger Standortfaktor für das Wohnen gesichert<br />
und gestärkt werden. Daraus ergeben sich folgende vier Handlungsgrundsätze:<br />
Handlungsgrundsätze Im Rahmen <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> werden bei <strong>der</strong> Entwicklung<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> (v.a. bei Neueinzonungen) die Hauptelemente des Entwicklungsplans<br />
berücksichtigt. Damit sollen die heutigen Qualitäten des ländlichen<br />
Dorfcharakters als wichtiger Standortfaktor für das Wohnen gesichert<br />
und gestärkt werden. Daraus ergeben sich folgende vier Handlungsgrundsätze:<br />
Handlungsgrundsatz 1 Neueinzonungen haben auf die Grünräume zwischen den Ortsteilen<br />
von <strong>Thierachern</strong> Rücksicht zu nehmen. Diese sind grundsätzlich frei<br />
zu halten.<br />
Die baulich noch weitgehend voneinan<strong>der</strong> abgetrennten Ortsteile sind eine<br />
Qualität des Ortsbildes von <strong>Thierachern</strong> und sollen erhalten bleiben.<br />
Handlungsgrundsatz 2 In heute noch unüberbauten Gebieten mit beson<strong>der</strong>em Landschaftswert<br />
sollen grundsätzlich keine neuen Einzonungen vorgenommen<br />
werden.<br />
Die markante Geländekante zwischen Allmendebene und <strong>der</strong> höher gelegenen<br />
Ebene im Bereich Wahlen sowie die Geländekuppe Giebel sind für<br />
einzelne Ortsansichten von grosser Bedeutung.<br />
9
Handlungsgrundsatz 3 Das Siedlungswachstum hat sich vorrangig auf die Dorfkernteile Wahlen<br />
und Dorf zu konzentrieren.<br />
10<br />
Die Ortsteile Wahlen und Dorf weisen die grösste Dichte an Infrastruktureinrichtungen<br />
(Einkaufsmöglichkeiten, Restaurant, Schule, Kirche, etc.) auf.<br />
Das Siedlungswachstum soll sich zur Stärkung dieser Infrastruktureinrichtungen<br />
vorrangig auf diese Ortsteile konzentrieren.<br />
Handlungsgrundsatz 4 Neueinzonungen und Umzonungen werden auf Gebiete konzentriert,<br />
bei denen eine geeignete Erschliessung (ÖV, Strassen, Ver- und Entsorgung)<br />
gewährleistet werden kann. Die Zonenbestimmungen haben<br />
auf die angrenzende Quartier- und Landschaftsstruktur Rücksicht zu<br />
nehmen.<br />
Eine optimale Erschliessung von neuen Wohnquartieren und Arbeitsplätzen<br />
sind Voraussetzung für massvolle Erschliessungskosten und bieten gute<br />
Ausgangsbedingungen für einen höheren Anteil des öffentlichen Verkehrs<br />
(ÖV) und des Langsamverkehrs (Fahrrad, Fussgänger) am Gesamtverkehrsvolumen.
4 1. Mitwirkung „Ortsentwicklung <strong>Thierachern</strong>“<br />
Mitwirkungsbericht Die Durchführung und die Resultate sind im Bericht zur 1. Mitwirkung, Anhang<br />
4, im Detail beschrieben.<br />
Ortsentwicklung<br />
<strong>Thierachern</strong><br />
Elemente <strong>der</strong><br />
1. Mitwirkung<br />
Das erste Mitwirkungsverfahren im Zusammenhang mit <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Ortsplanung</strong> stand unter dem Motto „Ortsentwicklung <strong>Thierachern</strong>“. Die Bevölkerung<br />
von <strong>Thierachern</strong> brachte damit ihre Wünsche und Zielvorstellungen,<br />
aber auch die Beurteilung <strong>der</strong> heutigen Lebenssituation und <strong>der</strong> bestehenden<br />
Probleme am Anfang <strong>der</strong> Planungsarbeiten in den Planungsprozess<br />
ein.<br />
Die 1. Mitwirkung umfasste folgende Elemente:<br />
� Werkstattgespräch zum Thema Ortsentwicklung<br />
� Umfrage mittels Antwortbogen<br />
Mitwirkungserfolg Die Mitwirkungsmöglichkeiten wurden mit 60 Teilnehmenden am Werkstattgespräch<br />
und 38 Eingaben auf Antwortbögen gut genutzt.<br />
Auswirkungen auf Ziele<br />
und Inhalte <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong><br />
Auswirkungen auf das<br />
Entwicklungskonzept<br />
Die Auffassungen und Prioritäten des Gemein<strong>der</strong>ates, <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Arbeitsgruppe <strong>Ortsplanung</strong> und <strong>der</strong> Fachleute sind zum Teil bestätigt, zum<br />
Teil aber auch relativiert worden. Nicht alle genannten Wünsche und Anregungen<br />
lassen sich mit <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> lösen.<br />
Der Grundtenor gegenüber dem Entwicklungskonzept ist positiv. Mehrheitlich<br />
wird eine eher sanfte Entwicklung gewünscht. Bezüglich <strong>der</strong> verschiedenen<br />
Entwicklungsgebiete „Wohnen“ sind die Verdichtungen im Dorfkern<br />
unbestritten. Die Entwicklungsgebiete Wahlen, Egg und Rütihubel werden<br />
teilweise begrüsst, aber auch teilweise abgelehnt. An den vorgesehenen<br />
Entwicklungsgebieten Wohnen soll aufgrund <strong>der</strong> längerfristigen Optik deshalb<br />
grundsätzlich festgehalten werden. Das mit <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> angestrebte<br />
zukünftige Wachstum soll deshalb tendenziell eher im Dorfkern realisiert<br />
werden. Am Standort für das Entwicklungsgebiet Arbeiten im unteren<br />
Schwand wird vor<strong>der</strong>hand festgehalten.<br />
11
5 Kapazitäten<br />
Kantonaler Richtplan<br />
massgebend<br />
Baulandbedarf<br />
Wohnen<br />
Bauzonenreserven<br />
Wohnen<br />
12<br />
Die Berechnung des kommunalen Wohn-Baulandbedarfs basiert auf <strong>der</strong><br />
Berechnung gemäss Massnahmenblatt A_01 des kantonalen Richtplans.<br />
Der Planungshorizont wird dabei mit 15 Jahren (2022) berücksichtigt.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> heutigen Bevölkerung von ca. 2'100 EinwohnerInnen und unter<br />
Berücksichtigung <strong>der</strong> vom Kanton vorgegebenen Faktoren für die Bevölkerungsentwicklung<br />
(+4%) sowie für die Abnahme <strong>der</strong> Wohnungsbelegung<br />
beträgt <strong>der</strong> Wohnflächenbedarf (Bruttogeschossfläche, BGF) von <strong>Thierachern</strong><br />
18'600 m 2 . Dies entspricht 133 Wohnungen à 140 m 2 BGF. Bei einer<br />
durchschnittlichen Ausnützungsziffer von 0.3 beträgt <strong>der</strong> Wohnzonenbedarf<br />
in 15 Jahren: 6.2 ha.<br />
Die Kapazitätsreserven Wohnen des bestehenden Zonenplanes betragen<br />
heute 3.68 ha. Für die Ermittlung <strong>der</strong> Zonenplanreserve sind alle noch unüberbauten<br />
Grundstücke und Grundstücksteile <strong>der</strong> Wohnzonen und gemischten<br />
Zonen berücksichtigt worden.<br />
Zusätzlicher Bedarf Der Baulandbedarf abzüglich <strong>der</strong> Bauzonenreserven ergibt folgenden zusätzlichen<br />
Bedarf an Wohnzonenfläche:<br />
Bilanz <strong>der</strong><br />
Einzonungen<br />
6.20 – 3.68 ha = 2.52 ha<br />
Mit den vorgesehenen Zonenplanän<strong>der</strong>ungen werden die folgenden zusätzlichen<br />
Wohnbaulandreserven geschaffen (gemischte Zonen werden dabei<br />
zu 80% angerechnet) :<br />
Einzonungen Bauzonenfläche<br />
[m 2 ]<br />
Wahlen (11, 14,33) 3'700<br />
Blumensteinstrasse (15) (WG2:80% von 890) 710<br />
Käserei (1, 27) WG2<br />
W2<br />
(WG2:80% von 6700) 5'360<br />
1'000<br />
Eggplatz (8) (WG2:80% von 1'200) 960<br />
Steghaltenstrasse (32) 1'100<br />
Dorfstrasse (23) (D2:80% von 700) 560<br />
Dorf-/Schwandstrasse (4,5,13) (WG2:80% von 6'850) 5'480<br />
Mühlestrasse (7) (D2:80% von 5'150) 4'120<br />
Total 22'990
6 Än<strong>der</strong>ungen Zonenplan<br />
<strong>Teilrevision</strong> Den Zielsetzungen entsprechend wird nur eine <strong>Teilrevision</strong> des Zonenplans<br />
durchgeführt. Neue, mit dem Orts- und Landschaftsbild verträgliche Bauzonen<br />
sollen eine massvolle und steuerbare Entwicklung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> ermöglichen.<br />
Gegenstand des Planerlassverfahrens sind somit nur die vorgesehenen<br />
Än<strong>der</strong>ungen des Zonenplans.<br />
Beurteilung <strong>der</strong> Umzonungen<br />
Basis für die Beurteilung von Einzonungen bilden das Entwicklungskonzept<br />
(Abschnitt 3) und insbeson<strong>der</strong>e die dort formulierten Rahmenbedingungen<br />
und Handlungsgrundsätze. Weiter werden die Erschliessungssituation, die<br />
zonenkonformen Nutzungsmöglichkeiten und die Verfügbarkeit sowie die<br />
Auswirkungen auf Schutzgebiete o<strong>der</strong> Schutzobjekte berücksichtigt.<br />
Wahlen (11, 14, 33) Mit <strong>der</strong> vorgesehenen Einzonung <strong>der</strong> Parzellen Nr. 572, 552, 1115, 496,<br />
182, 974 und 172 am Wahlenweg werden heute nicht mehr landwirtschaftlich<br />
genutzte Wohngebäude <strong>der</strong> W2 zugewiesen. Gleichzeitig werden bestehende<br />
und erschlossene Baulücken geschlossen und damit beschränkte<br />
Entwicklungsmöglichkeiten für den Ortsteil Wahlen geschaffen. Diese Umzonung<br />
von <strong>der</strong> Landwirtschaftszone in die Wohnzone W2 entspricht den<br />
Vorgaben des Entwicklungskonzeptes.<br />
Blumensteinstrasse (15) Die Einzonung von <strong>der</strong> Landwirtschaftszone in die Wohn- und Gewerbezone<br />
W2 des Parzellenteils von Nr. 499 ergänzt den Siedlungsrand und<br />
schafft grösseren Nutzungsspielraum zusammen mit <strong>der</strong> vorhandenen Zone<br />
mit bestehen<strong>der</strong> Überbauungsordnung. Diese Umzonung entspricht den<br />
Rahmenbedingungen und den Handlungsgrundsätzen.<br />
Blumensteinstrasse (19) Mit <strong>der</strong> vorgesehenen Einzonung <strong>der</strong> Parzelle Nr. 385 an <strong>der</strong> Blumensteinstrasse<br />
wird das bestehende Wohngebäude von <strong>der</strong> Landwirtschaftszone<br />
<strong>der</strong> W2 zugewiesen und damit <strong>der</strong> Bauzonenrand <strong>der</strong> heutigen Bebauung<br />
und Nutzung entsprechend ergänzt.<br />
Käserei (1, 27) Westlich <strong>der</strong> im Entwicklungskonzept vorgesehenen Grünraumverbindung<br />
wird mit <strong>der</strong> Umzonung <strong>der</strong> Parzellenteile Nr. 149 und 263 von <strong>der</strong> Landwirtschaftszone<br />
in die Wohnzone W2 und Wohn- und Gewerbezone WG2<br />
eine weitere den Rahmenbedingungen und Handlungsgrundsätzen entsprechende<br />
Siedlungsentwicklung ermöglicht.<br />
Rütihubel (35) Mit einer geringfügigen Vergrösserung <strong>der</strong> WG2 auf <strong>der</strong> Parzelle Nr. 380<br />
(Miteinbezug von Zufahrt und Hausplatz mit Nebenbauten) wird <strong>der</strong> bestehenden<br />
Nutzung Rechnung getragen.<br />
Eggplatz (8) Mit den Umzonungen am Eggplatz werden für die heute in <strong>der</strong> Landwirtschaftszone<br />
liegenden Parkplätze die baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen.<br />
Der öffentliche Parkplatz an <strong>der</strong> Blumensteinstrasse wird <strong>der</strong> Zone<br />
für öffentliche Nutzung (Parkplatz) und <strong>der</strong> Parkplatz des Restaurant Löwen<br />
<strong>der</strong> WG2 zugeführt.<br />
Oberstufenschule Mit <strong>der</strong> Vergrösserung <strong>der</strong> Zone für öffentliche Nutzung ZöN A "Oberstufenschule"<br />
werden planerisch die Voraussetzung für die bessere Erschliessung<br />
13
14<br />
und die Erweiterungen <strong>der</strong> Schulanlage geschaffen. Gleichzeitig werden die<br />
auf den Parzellen Nr. 198 und 936 entstehenden Lücken mit <strong>der</strong> WG2 geschlossen.<br />
Steghaltenstrasse (32) Mit <strong>der</strong> Zuweisung des erschlossenen Parzellenteils von Nr. 569 von <strong>der</strong><br />
Landwirtschaftszone zur Wohnzone W2 wird <strong>der</strong> Siedlungsrand an <strong>der</strong><br />
Steghaltenstrasse ergänzt. Dabei werden die Vorgaben des Entwicklungskonzeptes<br />
eingehalten.<br />
Alter Eggstutz (22) Für das auf <strong>der</strong> Parzelle Nr. 346 am Alten Eggstutz in <strong>der</strong> Grünzone liegende<br />
Wohnhaus wird mit <strong>der</strong> Zuweisung zur W2 <strong>der</strong> Weiterbestand des Gebäudes<br />
sichergestellt und eine rückwärtige, das Ortsbild nicht beeinträchtigende<br />
Erweiterung ermöglicht.<br />
Dorfstrasse (23) Mit <strong>der</strong> Einzonung einer Bauparzelle für ein Haus auf Parzelle Nr. 486 wird<br />
eine geringfügige, den Grünraum wenig beeinträchtigende Siedlungsergänzung<br />
am Zonenrand ermöglicht.<br />
Dorf-/Schwandstrasse<br />
(4, 5, 13)<br />
Die Zuweisung <strong>der</strong> Parzellen Nr. 1046, 431, 737, 458 und 520 von <strong>der</strong><br />
Landwirtschaftszone in die Wohn- und Gewerbezone WG2 entspricht <strong>der</strong> im<br />
Konzept angestrebten Verdichtung des Ortskerns.<br />
Mühlestrasse (7) Die Umzonung <strong>der</strong> zum Teil heute bereits baulich nicht zonenkonform genutzten<br />
Parzellen Nr. 449, 627 und 235 an <strong>der</strong> Mühlestrasse von <strong>der</strong> Landwirtschaftszone<br />
in die Dorfkernzone D2 erlaubt eine weitere Entwicklung im<br />
Ortskern, die auch dem Entwicklungskonzept entspricht und ein erschlossenes<br />
Gebiet betrifft.<br />
Buuchi (34) Die in <strong>der</strong> Landwirtschaftszone liegende Liegenschaft Schwandstrasse 55<br />
wird heute als Wohn- und Gewerbehaus genutzt. Mit <strong>der</strong> Zuweisung <strong>der</strong><br />
erschlossenen Parzelle Nr. 1028 und eines Teils von Nr. 225 wird <strong>der</strong> Entwicklungsspielraum<br />
des bestehenden Gewerbebetriebs vergrössert. Mit dieser<br />
Än<strong>der</strong>ung des Zonenplans werden die Rahmenbedingungen und Handlungsgrundsätze<br />
eingehalten. Der Obstbaumgarten wird nicht beeinträchtigt.<br />
Unterer Schwand Der Gewerbestandort an <strong>der</strong> Schwandstrasse wird durch die Umzonung<br />
eines 12'600 m 2 grossen und teilerschlossenen Parzellenteils von Nr. 105<br />
zweckmässig ergänzt. Diese Umzonung entspricht dem Entwicklungskonzept<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> und dem Richtplan "Arbeitsschwerpunkte <strong>der</strong> Region<br />
TIP". Sie dient somit <strong>der</strong> eigenen und regionalen Arbeitsplatzsicherung.
7 Än<strong>der</strong>ungen Baureglement<br />
Ergänzung Baureglement Das vor zwei Jahren (2005) vom Amt für <strong>Gemeinde</strong>n und Raumordnung<br />
genehmigte Baureglement wird nicht revidiert. Es ist nur soweit Gegenstand<br />
<strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong>, als aufgrund <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungen des Zonenplanes in den Zonenvorschriften<br />
in Abschnitt D des Reglements Ergänzungen notwendig<br />
werden.<br />
Zone für öffentliche Nutzungen<br />
ZöN<br />
Die vorgesehene Än<strong>der</strong>ung im Zonenplan für den öffentlichen Parkplatz am<br />
Eggplatz erfor<strong>der</strong>t die folgende Ergänzung des Baureglements:<br />
Artikel 48<br />
Abs. 1 unverän<strong>der</strong>t<br />
Abs. 2<br />
In den einzelnen Zonen gelten folgende Bestimmungen:<br />
Bezeichnung Zweckbestimmung<br />
Lärmempfindlichkeitsstufe (ES)<br />
G Parkplatz Parkplatz<br />
ES III<br />
Grundzüge <strong>der</strong> Überbauung und Gestaltung<br />
Keine Grenzabstände erfor<strong>der</strong>lich<br />
Versickerungsfähiger Belag - Ausnahme<br />
Fahrgassen<br />
15
8 Verkehrsrichtplan<br />
Ausgangslage Der bestehende Verkehrsrichtplan (VRP) aus dem Jahre 1994 wird mit <strong>der</strong><br />
<strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> bis ins Jahr 2008 durch einen aktuellen Verkehrsrichtplan<br />
abgelöst werden.<br />
Grundlage Im Jahre 1998 wurde eine Verkehrsstudie erarbeitet, <strong>der</strong>en Massnahmen<br />
eine gute Grundlage für den Verkehrsrichtplan bilden.<br />
Zielsetzungen Mit <strong>der</strong> Überarbeitung des Verkehrsrichtplans werden folgende Ziele verfolgt:<br />
Bedeutung und Rechtswirkung<br />
des Richtplanes<br />
Selbständiges Planungsinstrument<br />
16<br />
� Funktionsfähige und siedlungsverträgliche Mobilität für Bevölkerung und<br />
Gewerbe ermöglichen<br />
� Gute Erschliessung mit öffentlichem Verkehr. Neueinzonungen nur dort,<br />
wo diese gewährleistet ist<br />
� Sicherheit aller VerkehrsteilnehmerInnen und Schutz von Leben und Gesundheit<br />
gewährleisten (Schulwegsicherung, Tempo 30-Zonen)<br />
� Lebensqualität, Wohnlichkeit und Schutz des Ortsbildes gewährleisten<br />
(motorisierter Individualverkehr mit Rücksicht auf Wohnqualität, Sicherheit<br />
und Umweltschutz)<br />
� Ortsumfahrung via Mülimatt und Leitsystem (Signalisation) für Durchgangsverkehr<br />
prüfen<br />
Der Richtplan basiert auf Art. 68 BauG. Dieser bestimmt in Abs. 2 insbeson<strong>der</strong>e,<br />
dass die Richtplanung die Nutzungszonen, die Erschliessung und<br />
<strong>der</strong> Verkehr aufeinan<strong>der</strong> abzustimmen sind.<br />
Der Verkehrsrichtplan bestimmt, unter Berücksichtigung des revidierten Zonenplans<br />
und Baureglements, die Strassenklassifizierung und hält die von<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thierachern</strong> o<strong>der</strong> von an<strong>der</strong>en Stellen geplanten Massnahmen<br />
hinsichtlich des motorisierten Individualverkehrs, des öffentlichen Verkehrs,<br />
des Fahrradverkehrs und des FussgängerInnenverkehrs fest.<br />
Ein Richtplan ist verwaltungsanweisend, jedoch für Grundeigentümer nicht<br />
verbindlich. Der Verkehrsrichtplan bindet die <strong>Gemeinde</strong>behörde je nach Stufe<br />
<strong>der</strong> Verbindlichkeit in unterschiedlichem Grad. Die Umsetzung <strong>der</strong> geplanten<br />
Massnahmen ist letztlich von <strong>der</strong>en Finanzierbarkeit sowie <strong>der</strong> Zustimmung<br />
<strong>der</strong> mitbeteiligten Personen und Amtsstellen abhängig. Es kann<br />
kein "Rechtsanspruch" auf die Umsetzung aller Massnahmen abgeleitet<br />
werden.<br />
Der in enger Abstimmung mit <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> erarbeitete<br />
Verkehrsrichtplan ist ein selbständiges Planungsinstrument. Er besteht aus<br />
einem Bericht mit Massnahmenkatalog, dem Konzeptplan Massnahmen und<br />
dem Verkehrsnetzplan.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at beschliesst den Verkehrsrichtplan in eigener Kompetenz<br />
Das Amt für <strong>Gemeinde</strong>n und Raumordnung genehmigt den Verkehrsrichtplan<br />
zusammen mit den Zonenplan- und Baureglementsän<strong>der</strong>ungen.
9 2. Mitwirkung<br />
Mitwirkungsbericht Die Durchführung und die Resultate sind im Bericht zur 2. Mitwirkung, Anhang<br />
5, im Detail beschrieben.<br />
Gegenstand <strong>der</strong><br />
2. Mitwirkung<br />
Gegenstand <strong>der</strong> 2. Mitwirkung ist die <strong>Teilrevision</strong> des grundeigentümerverbindlichen<br />
Zonenplans und <strong>der</strong> neue behördenverbindliche Verkehrsrichtplan.<br />
Durchführung Aufgrund <strong>der</strong> bereits durchgeführten 1.Mitwirkung, ist <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong><br />
Auffassung, dass die nun vorliegenden Planungsinstrumente in <strong>der</strong> Bevölkerung<br />
von <strong>Thierachern</strong> breit abgestützt sind. Er hat deshalb zu einer Orientierungsveranstaltung<br />
eingeladen, an <strong>der</strong> die Unterlagen vorgestellt wurden<br />
und Fragen beantwortet werden konnten. Gleichzeitig erfolgte die Publikation<br />
im Amtsanzeiger vom 18. Oktober 2007 bis 16. November 2007 auf <strong>der</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung öffentlich aufgelegt.<br />
Die aufgelegten Mitwirkungsunterlagen enthielten neben den eigentlichen<br />
Mitwirkungsgegenständen auch den Erläuterungsbericht mit dem Entwicklungskonzept<br />
und dem Bericht zur 1. Mitwirkung.<br />
Zu den einzelnen Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> des Zonenplans und zum<br />
Inhalt des Verkehrsrichtplan ist ein Fragebogen entworfen worden, <strong>der</strong> es<br />
<strong>der</strong> Bevölkerung erlaubte auf einfache Weise zu den einzelnen Gebieten<br />
eine Antwort zu geben.<br />
Mitwirkungserfolg Insgesamt sind 132 Mitwirkungseingaben eingetroffen. Für eine Mitwirkung<br />
zu den Planungsinstrumenten <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> ist diese Beteiligung eher<br />
überdurchschnittlich und kann als Erfolg für die Arbeit <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong>skommission<br />
gewertet werden.<br />
Auswirkungen auf die<br />
Entwürfe von Zonenplanrevision<br />
und Verkehrsrichtplan<br />
Die Nachbargemeinden Thun und Uetendorf haben sich in positivem Sinne<br />
zur <strong>Teilrevision</strong> geäussert. Von den Ortsparteien hat nur die SP eine Mitwirkungseingabe<br />
gemacht. Ihre Eingaben betreffen den Zonenplan und den<br />
Richtplan Verkehr.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> eingetroffenen Eingaben und <strong>der</strong> Beteiligung am Informationsabend<br />
kann festgestellt werden, dass die Mitwirkungsunterlagen (Zonenplanän<strong>der</strong>ungen<br />
und Verkehrsrichtplan) auf grosses Interesse gestossen<br />
sind. Die grosse Mehrheit stimmt sowohl den Umzonungsvorschlägen<br />
wie auch dem Verkehrsrichtplan mit seinen Massnahmen zu. Die eingereichten<br />
Anregungen, Ergänzungs- und Än<strong>der</strong>ungswünsche werden im Bericht<br />
zur 2. Mitwirkung zusammengefasst dargestellt und mit <strong>der</strong> Stellungnahme<br />
des Gemein<strong>der</strong>ats ergänzt.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> mehrheitlichen Zustimmung hält <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at an den vorgeschlagenen<br />
Zonenplanän<strong>der</strong>ungen fest.<br />
Der Verkehrsrichtplan wird aufgrund des Gespräches mit Vertretern des OIK<br />
I bezüglich Stand <strong>der</strong> Koordination und <strong>der</strong> Beschreibung <strong>der</strong> einzelnen<br />
Massnahmen angepasst (siehe Aktennotiz im Bericht zur 2. Mitwirkung).<br />
17
10 Auswirkungen <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> auf die Umwelt<br />
<strong>Teilrevision</strong><br />
des Zonenplans<br />
18<br />
Der vorliegende Bericht nach Art. 47 RPV und Art. 118 BauV behandelt nur<br />
die <strong>Teilrevision</strong> des Zonenplans. Für den Verkehrsrichtplan liegt ein eigenständiges<br />
Dokument vor.<br />
Grundlagen Wichtige Grundlagen <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> bilden neben dem<br />
Richtplan des Kantons Bern das Agglomerationsprogramm Thun insbeson<strong>der</strong>e<br />
das Teilprojekt "Abstimmung Siedlung und Verkehr". Zu diesem liegen<br />
umfangreiche Erhebungen <strong>der</strong> Kennzahlen zur Agglomerationsentwicklung<br />
sowie eine sorgfältige Standortbestimmung zugrunde, die im vorliegenden<br />
Bericht zur <strong>Teilrevision</strong> nicht im Detail wie<strong>der</strong>gegeben werden.<br />
Übereinstimmung mit den<br />
Vorgaben des Agglomerationsprogramms<br />
Thun<br />
und des Entwicklungskonzeptes<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
Haushälterische Nutzung<br />
des Bodens<br />
Zusammenfassend wird festgestellt, dass die Vorgaben des Agglomerationsprogramms<br />
Thun insbeson<strong>der</strong>e des Teilprojektes "Abstimmung Siedlung<br />
und Verkehr" mit <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> von <strong>Thierachern</strong> eingehalten<br />
werden und diese somit auch mit den benachbarten <strong>Gemeinde</strong>n abgestimmt<br />
ist. Einerseits stimmen die neuen Bauzonen mit dem Entwicklungskonzept<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> überein und an<strong>der</strong>erseits berücksichtigen sie die<br />
Vorgaben bezüglich <strong>der</strong> Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr des<br />
teilregionalen Richtplans "Abstimmung Verkehr und Siedlung".<br />
Die Nachführung des Verkehrsrichtplans ist ebenfalls mit dem Agglomerationsprojekt<br />
abgestimmt.<br />
Die haushälterische Nutzung des Bodens wird durch die innere Verdichtung<br />
im Ortsteil Wahlen und im Ortskern unterstützt.<br />
Der 15-jährige Baulandbedarf Wohnen gemäss Massnahmenblatt A_01 des<br />
kantonalen Richtplans von 6.20 ha wird mit den vorhandenen (3.68 ha) und<br />
mit <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> geschaffenen (2.30 ha) Kapazitätsreserven von insgesamt<br />
5.98 ha nicht ganz ausgeschöpft. Die neu ausgeschiedenen Flächen<br />
sind aufgrund <strong>der</strong> Mitwirkungsresultate und <strong>der</strong> Gespräche mit den Grundeigentümern<br />
für eine bauliche Realisierung verfügbar und <strong>der</strong>en Erschliessung<br />
kann mit vernünftigem Aufwand sichergestellt werden.<br />
Luft Ziel des Massnahmenplans Luftreinhaltung des Kantons Bern ist unter an<strong>der</strong>em<br />
eine kompakte Siedlungsentwicklung mit einem hohen Anteil öffentlichen<br />
Verkehr sowie Fuss- und Veloverkehr. Mit den vorgesehenen Bauzonenerweiterungen<br />
werden die Vorgaben des Agglomerationsprogramms<br />
Thun (Siedlung und Verkehr) bezüglich <strong>der</strong> Erschliessung mit dem öffentlichen<br />
Verkehr eingehalten und somit wird auch dem Ziel des Massnahmenplans<br />
Luftreinhaltung entsprochen.<br />
Lärm Die Beurteilungen <strong>der</strong> Auswirkungen von Schiess- und Strassenlärm auf die<br />
Umzonungen sind im Lärmgutachten im Anhang 7 im Detail festgehalten.<br />
Die Beurteilungen können für den Schiess- und den Strassenlärm wie folgt<br />
zusammengefasst werden:
Schiesslärm:<br />
Die massgebenden Planungswerte sind in allen neuen Bauzonen eingehalten<br />
resp. deutlich unterschritten. Alle Baugebiete können somit ohne Lärmauflagen<br />
eingezont werden.<br />
Auch bei den Einzonungen bereits überbauter Gebiete sind die massgebenden<br />
Immissionsgrenzwerte eingehalten resp. deutlich unterschritten. Sie<br />
können somit ebenfalls ohne Lärmauflagen eingezont werden.<br />
Strassenlärm:<br />
Die Planungswerte werden in allen unüberbauten neuen Zonen o<strong>der</strong> unüberbauten<br />
Teilen von neuen Zonen, dort wo nach dem Bau- und Planungsrecht<br />
Gebäude mit lärmempfindlicher Nutzung erstellt werden dürfen, eingehalten.<br />
Eine Ausnahme ist die Wohn- und Gewerbezone Nr. 27 an <strong>der</strong><br />
Blumensteinstrasse. Hier werden die Anfor<strong>der</strong>ungen für gewerbliche Nutzungen<br />
eingehalten, für Wohnnutzung dagegen wird <strong>der</strong> Planungswert tags<br />
von 60 dBA überschritten.<br />
Bei den bereits bestehenden Liegenschaften in den neuen Bauzonen werden<br />
die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> LSV (siehe oben) überall eingehalten.<br />
Boden Die Zonenplanän<strong>der</strong>ungen betreffen keine Flächen, die im Altlasten- und<br />
Verdachtsflächenkataster des Kantons Bern aufgeführt sind.<br />
Die Einzonungen betreffen nur teilweise heute landwirtschaftlich genutzte<br />
Flächen. Nur das neue Gewerbegebiet an <strong>der</strong> Schwandstrasse, das im<br />
Richtplan "Arbeitsschwerpunkte <strong>der</strong> Region TIP" enthalten ist, betrifft eine<br />
Fruchtfolgefläche. Mit <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> des Zonenplans werden somit insgesamt<br />
1.26 ha Fruchtfolgefläche zur Bauzone.<br />
Der Schonung <strong>der</strong> Ressource Boden wurde einerseits mit <strong>der</strong> inneren Verdichtung<br />
im Ortsteil Wahlen und im Dorfkern und an<strong>der</strong>erseits mit <strong>der</strong> Nichtausschöpfung<br />
des 15-jährigen Baulandbedarfs gemäss kantonalem Richtplan<br />
Rechnung getragen. Die angestrebte massvolle Ortsentwicklung benötigt<br />
jedoch zusätzliche verfügbare Bauzonen, die an gut erschlossener (ÖV),<br />
attraktiver und für die Ortsentwicklung günstiger Lage ausgeschieden werden.<br />
Gewässer Der Glütschbach durchfliesst die neue Dorfkernzone an <strong>der</strong> Mühlestrasse.<br />
Der Uferschutz und die Einhaltung des Gewässerabstandes sind im Baubewilligungsverfahren<br />
durchzusetzen.<br />
Wald Die neue Gewerbezone an <strong>der</strong> Schwandstrasse wird durch einen Flurweg,<br />
<strong>der</strong> weiterhin zur Bewirtschaftung des hinterliegenden Landwirtschaftsgebiets<br />
dienen wird, vom Waldrand getrennt. Weiter werden keine neuen Bauzonen<br />
ausgeschieden, die an den Wald grenzen.<br />
Naturschutz und Ökologie<br />
Durch die Zonenplanän<strong>der</strong>ungen werden keine Naturschutzobjekte betroffen.<br />
19
Anhang<br />
Anhang 1 Instrumente <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong><br />
Anhang 2 Bisherige Entwicklung in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
Anhang 3 Entwicklungsplan<br />
Anhang 4 Wohnbaulandbedarf<br />
Anhang 5 Beurteilungen Schiess- und Strassenlärm
Instrumente <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong><br />
Gesetzliche Grundlagen<br />
Übersicht über die bei <strong>der</strong> Bearbeitung <strong>der</strong> Revision <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> zu<br />
berücksichtigenden Bestimmungen, Weisungen und Normen (nicht abschliessend):<br />
Bund � Bundesgesetz über die Raumplanung, RPG<br />
� Verordnung über die Raumplanung, RPV<br />
� Bundesgesetz über den Umweltschutz, USG<br />
� Lärmschutz-Verordnung, LSV<br />
� Bundesgesetz über den Schutz <strong>der</strong> Gewässer, GSchG<br />
� Gewässerschutzverordnung, GSchV<br />
� Bundesgesetz über den Wasserbau, WBG<br />
� Verordnung über den Wasserbau, WBV<br />
� Verordnung über den Natur- und Heimatschutz, NHV<br />
� Bundesgesetz über den Wald, WaG<br />
� Öko-Qualitätsverordnung, ÖQV<br />
B\\\thur\c_proj\0962.01_thierachern_rev_op\08_prod\erlaeuterungsbericht\anhang_1_3.doc<br />
0962.01/Druckdat 16.10.07/Prüfkl A/Fl/B(F)<br />
Anhang 1<br />
Kanton � Baugesetz des Kantons Bern, BauG<br />
� Bauverordnung des Kantons Bern, BauV<br />
� Gesetz über Bau und Unterhalt <strong>der</strong> Strassen, SBG<br />
� Gesetz über Gewässerunterhalt und Wasserbau, WBG<br />
� Wasserverordnung, WBV<br />
� Richtlinien zum Vollzug <strong>der</strong> ÖQV im Kanton Bern<br />
� Richtplan Kanton Bern<br />
� Gefahrenkarten und Arbeitshilfe des AGR zu Naturgefahren<br />
� Arbeitshilfen und Publikationen des AGR zum Thema<br />
� Kantonale Richtlinie zum Vollzug des Vernetzungsprojektes nach Öko-<br />
Qualitätsverordnung<br />
� Arbeitsergebnisse <strong>der</strong> Besprechung mit dem AGR vom 1.5.2003<br />
Region TIP � Entwicklungskonzept 2005 Region TIP Thun-Innertport<br />
� Landschaftsrichtplan Region TIP Thun-Innertport<br />
� Teilrichtplan ökologische Vernetzung<br />
� Agglomerationsprogramm Thun<br />
<strong>Gemeinde</strong> � Rahmenbedingungen des Gemein<strong>der</strong>ates vom 3. Juli 2006<br />
� Zonenplan, Baureglement und Empfindlichkeitsstufen-Zonenplan<br />
� Teilzonenplan „Moorlandschaft Nr. 336“<br />
� Schutzzonenpläne 1 und 2<br />
� Verkehrsrichtplan<br />
� Diverse Überbauungsordnungen<br />
� Bauinventar <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thierachern</strong><br />
SIA Ordnung 110 Die SIA Ordnung 110 für Leistungen <strong>der</strong> Raumplaner dient als Grundlage für<br />
Arbeitsmethode und Leistungsbeschrieb.<br />
Vorgehensvorschlag<br />
IC Infraconsult AG<br />
Projektablauf und Projektorganisation basieren auf dem Vorgehensvorschlag<br />
(Entwurf Angebot <strong>der</strong> IC, 12.9.06)
Bitte hier die <strong>Gemeinde</strong> wählen:<br />
Bisherige Entwicklung in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
Wohnbevölkerung<br />
941<br />
Der Druckbereich Druck läuft automatisch ist vorgewählt: ab Zeile 5<br />
Anhang 2<br />
Ständige Bevölkerung 1950 1960 1970 1980 1990 2000<br />
(Volkszählung Anfang Dezember) 1085 1'187 1'387 1'607 1'906 1'888<br />
Bevölkerungsbilanzen Wan<strong>der</strong>ungs-<br />
(Volkszählung) Geburt Tod Saldo bilanz<br />
1971-1980 177 127 50 170<br />
1981-1990 208 142 66 233<br />
1991-2000 207 155 52 -70<br />
Erwerbstätige 1960 1970 1980 1990 2000<br />
und Berufspendler Erwerbstätige Einwohner - 611 694 964 1'020<br />
(Volkszählung) Wegpendler - 342 466 708 784<br />
unbekannt, ob Pendler - - - 55 39<br />
Zupendler - 80 105 149 146<br />
Pendlersaldo - -262 -361 -559 -638<br />
In <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> erwerbstätig<br />
(ohne "unbekannt") 221 349 334 350 343<br />
Betriebszählungen Landwirtschaft (LBZ), 2. und 3. Sektor (BZ)<br />
1.Sektor 2.Sektor 3.Sektor Total<br />
LBZ 1990, Arbeitsstätten 45 20 35 100<br />
BZ 1991 ... Vollzeitbeschäftigte (VZ) 79 167 114 360<br />
Teilzeitbeschäftigte (TZ) 45 18 58 121<br />
(VZ+TZ) in % 26% 38% 36%<br />
BE 1990/91 (VZ+TZ) in % 10% 29% 61%<br />
LW Teil 1.S. 2.Sektor 3.Sektor Total<br />
... LBZ 2000, Arbeitsstätten --- --- 13 33 46<br />
BZ 2001 Vollzeitbeschäftigte (VZ) --- --- 36 78 114<br />
Teilzeitbeschäftigte (TZ1) --- --- 3 24 27<br />
Teilzeitbeschäftigte (TZ2) --- --- 4 36 40<br />
Vollzeitäquivalente --- --- 39 104 143<br />
Beschäftigte total 110 --- 43 138 291<br />
Anteile 2. bzw. 3. Sektor 38% --- 15% 47%<br />
BE 2001 (VZ+TZ) in % 9% --- 25% 66%<br />
Vollzeitbeschäftigte: Im 2. und 3. Sektor mind. 90% <strong>der</strong> betriebsüblichen Wochenarbeitszeit<br />
In <strong>der</strong> Landwirtschaft mind. 75% <strong>der</strong> betriebsüblichen Wochenarbeitszeit<br />
Teilzeitbeschäftigte: Teilzeit I: 50 - 89% <strong>der</strong> betriebsüblichen Wochenarbeitszeit<br />
Teilzeit II: weniger als 50% <strong>der</strong> betriebsüblichen Wochenarbeitszeit<br />
Zur Abgrenzung <strong>der</strong> Sektoren: Wegen <strong>der</strong> Vergleichbarkeit mit 1991 wurde die 1995er-Zählung auf die<br />
Systematik von 1991 aufgeschlüsselt. Gartenbaubetriebe u.ä. erscheinen als<br />
Teil des 1. Sektors. Forst und Fischerei wurden we<strong>der</strong> 1995 noch 1996 erfasst.<br />
Die für die <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> wichtigen Stellen <strong>der</strong> Statistik sind grau hinterlegt.<br />
<strong>Thierachern</strong>
Anhang 2<br />
Wohnungsproduktion 1+2- 3+4- 5 u.m. davon<br />
Zimmer Zimmer Zimmer Total EFH<br />
Neubauwohnungen 1950-1959 2 43 8 - 53 11<br />
1960-1969 4 76 20 - 100 50<br />
1970-1979 10 80 43 - 133 42<br />
1980-1989 15 91 42 - 148 37<br />
1990-1999 7 35 15 - 57 25<br />
2000 1 8 27 - 36 27<br />
2001 0 0 9 - 9 9<br />
2002 0 2 22 - 24 21<br />
1+2- 3+4- 5 u.m.<br />
Zimmer Zimmer Zimmer Total<br />
Umbauwohnungen 2000 0 -2 -4 - -6<br />
2001 0 -2 -4 - -6<br />
2002 0 5 0 - 5<br />
Wohnungsbestand *) 1+2- 3+4- 5+6- 7+ davon<br />
Zimmer Zimmer Zimmer Zimmer Total EFH<br />
1980 ... 1980 total 64 355 159 - 578 176<br />
... 1990 ... 1990 total 72 477 159 19 727 222<br />
1990 bewohnt 65 457 152 19 693 209<br />
do. in % 9% 66% 22% 3%<br />
BE 1990 bewohnt 19% 59% 18% 4%<br />
... 2000 ... 2000 total 87 518 207 - 812 266<br />
2000 bewohnt 76 485 197 - 758 254<br />
do. in % 10% 64% 26% -<br />
BE 2000 bewohnt 17% 59% 24% -<br />
...2002 approximativer Bestand nach Wohnbaustatistik 2002 845<br />
Zweit- und 1980 1990 2000<br />
Leerwohnungen Zweitwohnungen (zeitweise bewohnt) 16 - 31<br />
(Gebäudezählung) Leerwohnungen (nicht bewohnt) 12 - 23<br />
Zweit- und/o<strong>der</strong> Leerwohnungen 28 34 54<br />
Anteil am Wohnungstotal 4.8% 4.7% 6.7%<br />
Wohn-Quotienten *) 1980 1990 2000 BE 1990 BE 2000<br />
Einwohner pro Wohnung 2.90 2.72 2.48 2.35 2.27<br />
BWF pro Wohnung (qm) 89 98 104 91 97<br />
*) Um die Anwendung <strong>der</strong> Daten zu erleichtern, wurden die fehlenden Angaben (im Jahr 2000)<br />
zu 100% ergänzt. Für kleinere geographische Einheiten können diese Ergänzungen zu Resultaten<br />
führen, die <strong>der</strong> Realität nicht entsprechen (Anmerkung des Bundesamtes für Statistik)<br />
<strong>Thierachern</strong>
Anhang 2<br />
Flächendaten<br />
(in Hektaren) 1981 / 1982 1993 / 1994<br />
abs. rel. Kt. BE abs. rel. Kt. BE<br />
Arealstatistik Siedlungsflächen 70 9% 6% 83 11% 7%<br />
BFS Landwirtsch. Nutzflächen 517 68% 45% 509 67% 44%<br />
Bestockte Flächen 123 16% 31% 128 17% 32%<br />
Unproduktive Flächen 45 6% 18% 35 5% 18%<br />
Gesamtfläche 755 755<br />
Vermessene Siedlung, Bahn, Strasse 75<br />
Flächen Acker, Wiese 508<br />
(Geometer) Weiden 68<br />
Wald, Weidwald 101<br />
Gewässer, unkultiviert 1<br />
Total vermessene Fläche 753<br />
Differenz Gesamtfläche BFS minus vermessene Flächen: 2<br />
Arealstatistik BFS: Luftbildauswertung mit einem Hektarraster-Netz<br />
Vermessene Flächen: durch den Geometer vermessene Flächen<br />
Differenz BFS - Geometer: grosse Differenz bedeutet: Nicht das ganze <strong>Gemeinde</strong>gebiet ist vermessen<br />
Ausserhalb <strong>der</strong><br />
Bauzone 1990 Bewohnte Wohnungen in Bauernhäusern 35<br />
Grobe Werte nach Hektarraster Bewohnte Wohnungen in an<strong>der</strong>en Gebäuden 91<br />
(Bauzonen 1987; Volkszählung 1990) Einwohner 333
Entwicklungsplan<br />
B\\\thur\c_proj\0962.01_thierachern_rev_op\08_prod\erlaeuterungsbericht\anhang_1_3.doc<br />
0962.01/Druckdat 16.10.07/Prüfkl A/Fl/B(F)<br />
Anhang 3
Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong><br />
<strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong><br />
Wohnbaulandbedarf<br />
1 Annahmen gemäss Massnahmenblatt A_01 des kantonalen Richtplans<br />
ic\\\thur\c_proj\0962.01_thierachern_rev_op\08_prod\vorprüfung\anhang_4_baulandbedarf.doc<br />
0962.01/Druckdat 07.03.08/Prüfkl C/B<br />
Anhang 4<br />
Bevölkerungsentwicklung Zunahme in 15 Jahren + 4 % 85 Einwohner<br />
Bevölkerung heute ca. 2100 Einwohner<br />
Bevölkerung 2022 ca. 2185 Einwohner<br />
Wohnungsbedarf Durch Bevölkerungszunahme<br />
bei 2.23 Einwohner je Wohnung 38 Wohnungen<br />
Durch Abnahme <strong>der</strong> Belegung<br />
von 2.48 auf 2.23 Einwohner je Wohnung 95 Wohnungen<br />
Total 133 Wohnungen<br />
BGF-Bedarf Wohnen BGF pro neue Wohnung im Durchschnitt 140 m 2<br />
BGF-Bedarf Wohnen für Bevölkerungszunahme 5'300 m 2<br />
BGF-Bedarf Wohnen für Belegungsabnahme 13'300 m 2<br />
Total 18'600 m 2<br />
Wohnzonenbedarf Ausnützungsziffer neue Bauzonen 0.3<br />
Wohnzonenbedarf für Bevölkerungszunahme 1.77 ha<br />
Wohnzonenbedarf für Belegungsabnahme 4.43 ha<br />
2 Wohnbaulandreserven<br />
Total 6.20 ha<br />
Gemäss Übersicht M. Zingg 30.04.2007<br />
W1 1'625 m 2<br />
W2 12'488 m 2<br />
WG2 16'487 m 2 ; Annahme Wohnanteil 80 % 13'190 m 2<br />
D2 0 m 2<br />
UeO 9'485 m 2<br />
Total 36'788 m 2<br />
3 Zusätzlicher Wohnbaulandbedarf<br />
Zusätzlicher Wohnbaulandbedarf<br />
Bern, 30. April 2007<br />
o<strong>der</strong> 3.68 ha<br />
2.52 ha<br />
Die vorhandene Wohnbaulandreserve entspricht ca. 80 % vom Bedarf aus<br />
<strong>der</strong> Wohnungsbelegungsabnahme. Das heisst, dass mit <strong>der</strong> vorhandenen<br />
Reserve die heutige Wohnbevölkerung nicht gehalten werden kann.
Grolimund & Partner AG Thunstrasse 101a Entfel<strong>der</strong>strasse 41 info@grolimund-partner.ch<br />
3006 Bern 5000 Aarau www.grolimund-partner.ch<br />
Umwelttechnik<br />
Bauphysik<br />
Informatik<br />
A2945 / 4. Dezember 2007<br />
Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong><br />
Ortsplan - Revision <strong>Thierachern</strong><br />
Schiesslärm - Beurteilung<br />
Kontaktperson: Walter Muff<br />
Email: walter.muff@gundp.ch<br />
T/F: 031 356 20 00/01 Direkt 031 356 20 09<br />
I:\A2945\BERICHT\pber Einzonungen.doc
A2945 / 4. Dezember 2007<br />
Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong><br />
1. Einleitung<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Ortsplan-Revision plant die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thierachern</strong> die Einzonung<br />
mehrerer Gebiete und Parzellen (siehe Zonenplan Beilage 4). Die Gebiete liegen<br />
zum Teil im Immissionsbereich <strong>der</strong> 300m-Schiessanlage "Dorf". Aus diesem Grund<br />
sollten im Auftrag <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> die Schiesslärmbelastungen in den neuen Bauzonen<br />
durch Messungen und ergänzende Berechnungen erhoben und anhand <strong>der</strong><br />
Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Lärmschutzverordnung LSV beurteilt werden.<br />
Gleichzeitig sollten die Immissionen auf den Tennisplatz westlich des Schützenhauses<br />
beurteilt und, im Sinne einer Erfolgskontrolle <strong>der</strong> Sanierungsmassnahmen,<br />
das Ausmass verbleiben<strong>der</strong> Grenzwert-Überschreitungen im gesamten Immissionsbereich<br />
<strong>der</strong> Schiessanlage aufgezeigt werden.<br />
2. Grundlagen<br />
Lärmquelle 300m-Schiesanlage "Dorf"<br />
Plangrundlagen Zonenplan (Beilage 4)<br />
Art <strong>der</strong> Ermittlung In den neuen Bauzonen und auf dem Tennisplatz wurden die<br />
Lärmbelastungen am 13. November 2007 durch Messungen<br />
erhoben. Die Messprotokolle mit allen für die Auswertung erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Angaben befinden sich in den Beilagen 6 bis 11.<br />
Auf dem übrigen <strong>Gemeinde</strong>gebiet wurden die Immissionen<br />
rechnerisch mit dem PC-Programm "SonGun V1.0" (BAFU<br />
2006) ermittelt.<br />
Die massgebenden Beurteilungspegel wurden nach den Vorschriften<br />
<strong>der</strong> LSV bestimmt (siehe Beilage 1).<br />
Ort <strong>der</strong> Ermittlung Ermittelt wurden die Lärmbelastungen in den Neubauzonen<br />
dort wo nach dem Bau- und Planungsrecht Gebäude mit<br />
lärmempfindlicher Nutzung erstellt dürfen und in den überbauten<br />
Gebieten an den kritischsten Fassaden lärmempfindlicher<br />
Gebäude.<br />
Die Lage <strong>der</strong> Messpunkte und <strong>der</strong> Berechnungspunkte ist aus<br />
<strong>der</strong> Beilage 5 ersichtlich.<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen Für neue Bauzonen gelten die Planungswerte PW (Art.29<br />
LSV). Eine Ausnahme bildet die Einzonung weitgehend überbauter<br />
Gebiete. Diese gehören gemäss Art.15 RPG zur Bauzone.<br />
Für die Sanierung bestehen<strong>der</strong> ortsfester Anlagen gelten die<br />
Immissionsgrenzwerte IGW (Art.13 LSV).<br />
Detaillierte Anfor<strong>der</strong>ungen siehe auch Beilage 3.<br />
Grenzwerte LSV Die Bauzonen sind den Empfindlichkeitsstufen ES II (Wohnzonen<br />
W, Zonen für öffentliche Nutzungen ZöN) und ES III<br />
(Wohn- und Gewerbezonen WG, Dorfzonen D, Gewerbezonen<br />
G) zugeordnet. Die massgebenden Grenzwerte betragen<br />
somit (siehe auch Beilage 2):<br />
Empfindlich- Grenzwerte in dBA<br />
keitsstufe PW IGW<br />
ES II 50 55<br />
ES III 60 65<br />
Bei Räumen in Betrieben gelten um 5 dBA höhere Planungs-<br />
und Immissionsgrenzwerte (Art.42, LSV).<br />
Seite 2
A2945 / 4. Dezember 2007<br />
Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong><br />
3. Lärmbelastungen<br />
3.1 Betriebsdaten und Pegelkorrektur<br />
In <strong>der</strong> nachfolgenden Tabelle ist <strong>der</strong> massgebende Betrieb <strong>der</strong> letzten 3 Jahre sowie<br />
die daraus ermittelte Pegelkorrektur K <strong>der</strong> Anlage zusammengestellt. Die Betriebsdaten<br />
wurden von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> ermittelt.<br />
Jahr Anzahl Schiesshalbtage Anzahl K-Wert<br />
Werktage Sonntage Schuss Jahr Ø<br />
≤ 2 Std. > 2 Std. ≤ 2 Std. > 2 Std. pro Jahr 3 Jahre<br />
2004 5 12 - - 10'430 -20.3<br />
2005 5 13 - - 11'564 -19.9 -20.0<br />
2006 7 12 - - 11'601 -19.9<br />
Tabelle 1: Betriebsdaten 2004-2007 und Pegelkorrektur K<br />
3.2 Lärmbelastungen<br />
In <strong>der</strong> nachfolgenden Tabelle sind die Empfindlichkeitsstufen ES, die massgebenden<br />
Grenzwerte, die gemessenen (Mp) und die berechneten (Bp) Pegel Lmax, die<br />
Pegelkorrektur K <strong>der</strong> Anlage, die Beurteilungspegel Lr und die Grenzwert-Überschreitungen<br />
zusammengestellt. Die Lage <strong>der</strong> Beurteilungspunkte (Mp, Bp) ist aus<br />
<strong>der</strong> Beilage 5 ersichtlich. Die Messprotokolle befinden sich in den Beilagen 6 bis<br />
11.<br />
Pkt. Ort ES Grenzwert Lmax K Lr Überschreitung<br />
PW IGW dBA dBA PW IGW<br />
Mp 1 Schulhaus II 60 93.6 -20 74 14<br />
Mp 2 Neubauzone 5 III 60 60.9 -20 41 -<br />
Mp 3 Tennisplatz 75.6 -20 56<br />
Mp 4 Tennisplatz / Neubazone 5 60 71.8 -20 52 -<br />
Mp 5 Neubauzone 4 III 60 74.8 -20 55 -<br />
Mp 6 Zone 34, Schwandstr. 55 III 60 54.6 -20 35 -<br />
Bp 1 Neubauzone 5, Dorfstr. 20 III 55 60 72 -20 52 - -<br />
Bp 2 Schwandstr. 15 III 65 73 -20 53 -<br />
Bp 3 Bachweg 3 III 65 75 -20 55 -<br />
Bp 4 Bachweg 5 III 65 74 -20 54 -<br />
Bp 5 Schwandstr. 25 II 60 90 -20 70 10<br />
Bp 6 Parzelle 125 II 60 65 -20 45 -<br />
Bp 7 Zone 22, Alter Eggstutz 8 II 60 65 -20 45 -<br />
Tabelle 2: Beurteilungspegel und Grenzwert-Überschreitungen in dBA<br />
Bemerkungen:<br />
- Für die neuen Bauzonen (Mp 2, 4, 5 und Bp 1) gelten die Planungswerte PW,<br />
für die bestehende Bebauung (Mp1und 6, Bp 2 bis 7) gelten die Immissionsgrenzwerte<br />
IGW und für den Tennisplatz (Mp 3 und 4) gelten keine Grenzwerte.<br />
- Die Beurteilungspegel basieren auf Messungen und Berechnungen mit dem<br />
heute meist verwendeten Sturmgewehr 90.<br />
- Massgebende Schalleinstrahlungen sind<br />
� am Mp 1 (Schulhaus) und am Bp 5 (Schwandstrasse 25) <strong>der</strong> Geschossknall,<br />
� am Mp 3 (Tennisplatz) und an den Bp 3 und 4 (Bachweg 3 und 5), seitlich vor<br />
dem Schützenhaus aber ausserhalb des Geschossknallbereichs, <strong>der</strong> Mündungsknall<br />
und<br />
� an allen übrigen Punkten, im rückwärtigen Bereich des Schützenhauses,<br />
entwe<strong>der</strong> Nahbereichsreflexionen, o<strong>der</strong> die Summen von Mündungsknall und<br />
Nahbereichsreflexionen o<strong>der</strong> Waldreflexionen (siehe auch Pegelschriebe auf<br />
den Messprotokollen).<br />
Seite 3
A2945 / 4. Dezember 2007<br />
Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong><br />
In <strong>der</strong> nachfolgenden Abbildung sind die messtechnisch (rot) und rechnerisch<br />
(schwarz) ermittelten Beurteilungspegel dargestellt.<br />
45<br />
N<br />
56<br />
52<br />
Abbildung 1: Beurteilungspegel in dBA<br />
4. Beurteilung<br />
52<br />
41<br />
55<br />
74<br />
Neubauzonen<br />
Die massgebenden Planungswerte sind in allen Neubauzonen (rot umrandete Gebiete<br />
4, 5, 13 und 23) eingehalten resp. deutlich unterschritten. Alle Baugebiete<br />
können somit ohne Lärmauflagen eingezont werden.<br />
Einzonung bereits überbauter Gebiete<br />
Die massgebenden Immissionsgrenzwerte sind in den beiden bereits überbauten<br />
Gebieten 22 und 34 (siehe Beilagen 4 und 5) eingehalten resp. deutlich unterschritten.<br />
Die beiden Gebiete können somit ohne Lärmauflagen eingezont werden.<br />
Tennisplatz<br />
Für den Tennisplatz gelten keine Belastungsgrenzwerte.<br />
Die Lärmbelastungen liegen auf dem überwiegenden Teil des Areals unter dem<br />
PW ES III von 60 dBA. Der PW ES II von 55 dBA wird dagegen auf ca. 50% des<br />
Areals überschritten.<br />
53<br />
54<br />
55<br />
70<br />
45<br />
Seite 4
A2945 / 4. Dezember 2007<br />
Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong><br />
Übriges <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />
Im überwiegenden Teil des <strong>Gemeinde</strong>gebietes werden mit den getroffenen Sanierungsmassnahmen<br />
(Schiesslärmtunnel, Mündungsknallblenden, Schiessverbot am<br />
Sonntag) die zur Beurteilung <strong>der</strong> Anlage massgebenden Immissionsgrenzwerte<br />
eingehalten resp. deutlich unterschritten. Ausnahmen sind das Schulhaus (74 dBA)<br />
sowie die Liegenschaft Schwandstrasse 25 (70 dBA).<br />
Beim Schulhaus (Mp 1) und bei <strong>der</strong> Liegenschaft Schwandstrasse 25 (Bp 5) wird<br />
<strong>der</strong> IGW ES II durch den Geschossknall um 14 dBA resp. 10 dBA überschritten.<br />
Massgebend für die Überschreitungen ist <strong>der</strong> Geschossknall. Das Schulhaus liegt<br />
deutlich im Geschossknallbereich. Die Liegenschaft Schwandstrasse 25 liegt im<br />
Grenzbereich von Mündungs- und Geschossknall.<br />
Für die beiden Liegenschaften mit IGW-Überschreitungen müssen, soweit dies<br />
nicht bereits geschehen ist, Erleichterungen gemäss Art. 14 LSV beantragt werden.<br />
Grolimund & Partner AG Der Sachbearbeiter:<br />
M. Bichsel W. Muff<br />
Seite 5
A2945 / 4. Dezember 2007<br />
Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong><br />
Beilagen<br />
1 Ermittlung des Beurteilungspegels für Schiesslärm<br />
2 Grenzwerte für den Schiesslärm<br />
3 Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> LSV<br />
4 Zonenplan <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thierachern</strong><br />
5 Situation, Lage <strong>der</strong> Mess- und Berechnungspunkte<br />
6 - 11 Messprotokolle<br />
Seite 6
A2945 / 4. Dezember 2007<br />
Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong> Beilage 1<br />
Ermittlung des Beurteilungspegels für Schiesslärm<br />
Auszug aus <strong>der</strong> LSV vom 15. Dezember 1986, Anhang 7<br />
Beurteilungspegel<br />
Die Lärmimmissionen werden als Beurteilungspegel Lr aus <strong>der</strong> Summe des energetisch<br />
gemittelten Einzelschusspegels L in dBA "FAST" und einer Pegelkorrektur<br />
K für den massgebenden Schiessbetrieb bestimmt:<br />
Lr = L + K (dBA "FAST")<br />
Die Pegelkorrektur K berechnet sich wie folgt:<br />
K = 10*log (Dw + 3*Ds) + 3*log M - 44<br />
dabei bedeuten:<br />
Dw: Anzahl jährlicher Schiesshalbtage an Werktagen im Durchschnitt von drei<br />
Jahren<br />
Ds: Anzahl jährlicher Schiesshalbtage an Sonntagen im Durchschnitt von drei<br />
Jahren<br />
M: Anzahl jährlicher Schüsse im Durchschnitt von drei Jahren<br />
Jedes Schiessen vor- und nachmittags, das länger als zwei Stunden dauert, zählt<br />
als Schiesshalbtag. Dauert es zwei Stunden o<strong>der</strong> weniger lang, zählt es als halber<br />
Schiesshalbtag.<br />
Wird auf einer Anlage auf verschiedene Schussdistanzen geschossen, so ist sowohl<br />
<strong>der</strong> Einzelschusspegel als auch die Pegelkorrektur für jede Schussdistanz getrennt<br />
zu bestimmen. Die so ermittelten Beurteilungspegel aller Schussdistanzen<br />
sind energetisch zum Gesamtbeurteilungspegel zu addieren.<br />
Bei <strong>der</strong> Erhebung <strong>der</strong> Schiesshalbtage und <strong>der</strong> Anzahl Schüsse werden alle<br />
Schiessen berücksichtigt, die innerhalb von drei Jahren regelmässig stattfinden.<br />
Unregelmässige ausserordentliche militärische Schiessen werden nicht berücksichtigt.
A2945 / 4. Dezember 2007<br />
Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong> Beilage 2<br />
Grenzwerte für den Industrie- und Gewerbelärm<br />
Auszug aus <strong>der</strong> LSV vom 15. Dezember 1986<br />
Die Begrenzung des Aussenlärms erfolgt mit Hilfe von Belastungsgrenzwerten<br />
(Planungswerte, Immissionsgrenzwerte, Alarmwerte). Diese gelten bei Gebäuden<br />
mit lärmempfindlichen Räumen in <strong>der</strong> Mitte des offenen Fensters.<br />
Lärmempfindliche Räume sind<br />
- Räume in Wohnungen, ausgenommen Küchen ohne Wohnanteil, Sanitärräume<br />
und Abstellräume, und<br />
- Räume in Betrieben, in denen sich Personen regelmässig während längerer<br />
Zeit aufhalten, ausgenommen Räume für die Nutztierhaltung und Räume mit<br />
erheblichem Betriebslärm.<br />
Die Pegelhöhe <strong>der</strong> Belastungsgrenzwerte ist abhängig von <strong>der</strong> baulichen Nutzung<br />
<strong>der</strong> lärmbetroffenen Zonen. In Nutzungszonen nach Artikel 14 ff des Bundesgesetzes<br />
über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 gelten folgende Empfindlichkeitsstufen:<br />
- die Empfindlichkeitsstufe I in Zonen mit einem erhöhten Lärmschutzbedürfnis,<br />
namentlich in Erholungszonen;<br />
- die Empfindlichkeitsstufe II in Zonen, in denen keine störenden Betriebe zugelassen<br />
sind, namentlich in Wohnzonen sowie Zonen für öffentliche Bauten und<br />
Anlagen;<br />
- die Empfindlichkeitsstufe III in Zonen, in denen mässig störende Betriebe zugelassen<br />
sind, namentlich in Wohn- und Gewerbezonen (Mischzonen) sowie<br />
Landwirtschaftszonen;<br />
- die Empfindlichkeitsstufe IV in Zonen, in denen stark störende Betriebe zugelassen<br />
sind, namentlich in Industriezonen.<br />
Teilen von Nutzungszonen <strong>der</strong> Empfindlichkeitsstufe I o<strong>der</strong> II kann die nächst höhere<br />
Stufe zugeordnet werden, wenn sie mit Lärm vorbelastet sind.<br />
Bei Räumen in Betrieben, die in Gebieten <strong>der</strong> Empfindlichkeitsstufe I, II o<strong>der</strong> III liegen,<br />
gelten um 5 dBA höhere Planungs- und Immissionsgrenzwerte.<br />
Empfindlich- Planungswert Immissionsgrenzwert Alarmwert<br />
keitsstufe Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht<br />
I 50 40 55 45 65 60<br />
II 55 45 60 50 70 65<br />
III 60 50 65 55 70 65<br />
IV 65 55 70 60 75 70<br />
Tabelle 1: Belastungsgrenzwerte
A2945 / 4. Dezember 2007<br />
Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong> Beilage 3<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen an neue Bauzonen<br />
Auszug aus <strong>der</strong> LSV vom 15. Dezember 1986<br />
Neue Bauzonen für Gebäude mit lärmempfindlichen Räumen und neue nicht<br />
überbaubare Zonen mit erhöhtem Lärmschutzbedürfnis dürfen nur in Gebieten<br />
ausgeschieden werden, in denen die Lärmimmissionen die Planungswerte<br />
nicht überschreiten o<strong>der</strong> in denen diese Werte durch planerische, gestalterische<br />
o<strong>der</strong> bauliche Massnahmen eingehalten werden können.<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen an die Sanierungen bestehen<strong>der</strong> ortsfester Anlagen<br />
Auszug aus <strong>der</strong> LSV vom 15. Dezember 1986<br />
Bei ortsfesten Anlagen, die wesentlich zur Überschreitung <strong>der</strong> Immissionsgrenzwerte<br />
beitragen, ordnet die Vollzugsbehörde nach Anhören <strong>der</strong> Inhaber<br />
<strong>der</strong> Anlage die notwendige Sanierung an.<br />
Die Anlagen müssen soweit saniert werden :<br />
a) als dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist,<br />
und<br />
b) dass die Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden.<br />
Die Vollzugsbehörde gewährt Erleichterungen, soweit:<br />
c) die Sanierung unverhältnismässige Betriebseinschränkungen o<strong>der</strong> Kosten<br />
verursachen würden, o<strong>der</strong><br />
d) überwiegende Interessen, namentlich des Ortsbild-, Natur- und Landschaftsschutzes,<br />
<strong>der</strong> Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie <strong>der</strong> Gesamtverteidigung<br />
<strong>der</strong> Sanierung entgegenstehen.<br />
Bei privaten, nicht konzessionierten Anlagen dürfen die Alarmwerte nicht überschritten<br />
werden<br />
Können bei öffentlichen o<strong>der</strong> konzessionierten ortsfesten Anlagen wegen gewährten<br />
Erleichterungen die Alarmwerte nicht eingehalten werden, so verpflichtet<br />
die Vollzugsbehörde die Eigentümer <strong>der</strong> lärmbelasteten bestehenden<br />
Gebäude, die Fenster lärmempfindlicher Räume gegen Schall zu dämmen.<br />
Art. 29<br />
LSV<br />
Art. 13.1<br />
LSV<br />
Art. 13.2<br />
LSV<br />
Art. 14.1<br />
LSV<br />
Art. 14.2<br />
LSV<br />
Art. 15.1
A2945 / 4. Dezember 2007<br />
Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong> Beilage 4
A2945 / 4. Dezember 2007<br />
Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong> Beilage 5<br />
Situation, Lage <strong>der</strong> Mess- und Berechnungspunkte<br />
7<br />
1<br />
3<br />
Messpunkte<br />
Berechnungspunkte<br />
Geschossflugbahn<br />
3<br />
1<br />
4<br />
1<br />
5<br />
2<br />
3<br />
2<br />
4<br />
5<br />
6<br />
6
A2945 / 4. Dezember 2007<br />
Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong> Beilage 6<br />
Schiesslärmprotokoll<br />
Identifikation<br />
Projekt Auftraggeber Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong><br />
Projekt-Nr. A2945<br />
Verantwortllicher W. Muff<br />
Anlage<br />
Ort <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thierachern</strong><br />
Anlage Name Dorf<br />
Lage Koordinaten Schützenhaus 610'490 / 178'253<br />
Koordinaten Scheibenstand 610'372 / 178 528<br />
Messung<br />
Messpunkt Nr. 1<br />
Messort Adresse Schulhaus<br />
Lage Klassenzimmer 1.OG<br />
Koordinaten<br />
Lärmmass max. Einzelschusspegel in dBA FAST<br />
Messzeit Datum<br />
13.11.2007<br />
Messzeit<br />
10.40<br />
Wetter schön, windstill<br />
Bemerkung mit Blenden und Schiesslärmtunnel<br />
Resultate<br />
Max. Einzelschusspegel in dBA FAST - Sturmgewehr 90<br />
Schuss Nr.<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
6<br />
7<br />
8<br />
9<br />
Lmax<br />
94.7<br />
91.6<br />
95.3<br />
94.0<br />
93.6<br />
93.0<br />
92.5<br />
92.8<br />
92.7<br />
94.4<br />
Mittelwert: 93.6 dBA<br />
10 s<br />
Pegelschrieb eines typischen Ereignisses<br />
Geschossknall<br />
13.11.2007<br />
Thunstrasse 101a Entfel<strong>der</strong>strasse 41 Schaffhauserstr. 34 info@grolimund-partner.ch<br />
3006 Bern 5000 Aarau 8006 Zürich www.grolimund-partner.ch
A2945 / 4. Dezember 2007<br />
Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong> Beilage 7<br />
Schiesslärmprotokoll<br />
Identifikation<br />
Projekt Auftraggeber Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong><br />
Projekt-Nr. A2945<br />
Verantwortllicher W. Muff<br />
Anlage<br />
Ort <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thierachern</strong><br />
Anlage Name Dorf<br />
Lage Koordinaten Schützenhaus 610'490 / 178'253<br />
Koordinaten Scheibenstand 610'372 / 178 528<br />
Messung<br />
Messpunkt Nr. 2<br />
Messort Adresse Zone 5<br />
Lage neben Restaurant Bären, auf Mast 5m ü.T.<br />
Koordinaten<br />
Lärmmass max. Einzelschusspegel in dBA FAST<br />
Messzeit Datum<br />
13.11.2007<br />
Messzeit<br />
10.15<br />
Wetter schön, windstill<br />
Bemerkung mit Blenden und Schiesslärmtunnel<br />
Resultate<br />
Max. Einzelschusspegel in dBA FAST - Sturmgewehr 90<br />
Schuss Nr.<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
6<br />
7<br />
8<br />
9<br />
10<br />
Lmax<br />
61.5<br />
60.9<br />
60.5<br />
60.9 Mittelwert: 60.9 dBA<br />
60.8<br />
60.4<br />
61.4<br />
60.4<br />
61.3<br />
60.7<br />
Pegelschrieb eines typischen Ereignisses<br />
Reflexionen<br />
Reflexionen<br />
13.11.2007<br />
Thunstrasse 101a Entfel<strong>der</strong>strasse 41 Schaffhauserstr. 34 info@grolimund-partner.ch<br />
3006 Bern 5000 Aarau 8006 Zürich www.grolimund-partner.ch
A2945 / 4. Dezember 2007<br />
Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong> Beilage 8<br />
Schiesslärmprotokoll<br />
Identifikation<br />
Projekt Auftraggeber Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong><br />
Projekt-Nr. A2945<br />
Verantwortllicher W. Muff<br />
Anlage<br />
Ort <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thierachern</strong><br />
Anlage Name Dorf<br />
Lage Koordinaten Schützenhaus 610'490 / 178'253<br />
Koordinaten Scheibenstand 610'372 / 178 528<br />
Messung<br />
Messpunkt Nr. 3<br />
Messort Adresse Tennisplatz<br />
Lage Nordwestecke, auf Mast 5m ü.T.<br />
Koordinaten<br />
Lärmmass max. Einzelschusspegel in dBA FAST<br />
Messzeit Datum<br />
13.11.2007<br />
Messzeit<br />
9.50<br />
Wetter schön, windstill<br />
Bemerkung mit Blenden und Schiesslärmtunnel<br />
Resultate<br />
Max. Einzelschusspegel in dBA FAST - Sturmgewehr 90<br />
Schuss Nr.<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
6<br />
7<br />
8<br />
9<br />
10<br />
Lmax<br />
75.7<br />
75.7<br />
75.6<br />
74.9 Mittelwert: 75.6 dBA<br />
75.8<br />
75.5<br />
75.7<br />
75.8<br />
75.6<br />
76.1<br />
Pegelschrieb eines typischen Ereignisses<br />
Mündungsknall<br />
Reflexionen Reflexionen<br />
13.11.2007<br />
Thunstrasse 101a Entfel<strong>der</strong>strasse 41 Schaffhauserstr. 34 info@grolimund-partner.ch<br />
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A2945 / 4. Dezember 2007<br />
Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong> Beilage 9<br />
Schiesslärmprotokoll<br />
Identifikation<br />
Projekt Auftraggeber Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong><br />
Projekt-Nr. A2945<br />
Verantwortllicher W. Muff<br />
Anlage<br />
Ort <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thierachern</strong><br />
Anlage Name Dorf<br />
Lage Koordinaten Schützenhaus 610'490 / 178'253<br />
Koordinaten Scheibenstand 610'372 / 178 528<br />
Messung<br />
Messpunkt Nr. 4<br />
Messort Adresse Tennisplatz / Neubauzone 5<br />
Lage Südostecke, auf Mast 5m ü.T.<br />
Koordinaten<br />
Lärmmass max. Einzelschusspegel in dBA FAST<br />
Messzeit Datum<br />
13.11.2007<br />
Messzeit<br />
9.30<br />
Wetter schön, windstill<br />
Bemerkung mit Blenden und Schiesslärmtunnel<br />
Resultate<br />
Max. Einzelschusspegel in dBA FAST - Sturmgewehr 90<br />
Schuss Nr.<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
6<br />
7<br />
8<br />
9<br />
10<br />
Lmax<br />
71.7<br />
71.7<br />
71.0<br />
71.7 Mittelwert: 71.8 dBA<br />
72.0<br />
72.2<br />
72.1<br />
72.0<br />
71.5<br />
71.9<br />
Pegelschrieb eines typischen Ereignisses<br />
Nahbereichsreflexionen<br />
Reflexionen<br />
Reflexionen<br />
13.11.2007<br />
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A2945 / 4. Dezember 2007<br />
Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong> Beilage 10<br />
Schiesslärmprotokoll<br />
Identifikation<br />
Projekt Auftraggeber Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong><br />
Projekt-Nr. A2945<br />
Verantwortllicher W. Muff<br />
Anlage<br />
Ort <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thierachern</strong><br />
Anlage Name Dorf<br />
Lage Koordinaten Schützenhaus 610'490 / 178'253<br />
Koordinaten Scheibenstand 610'372 / 178 528<br />
Messung<br />
Messpunkt Nr. 5<br />
Messort Adresse Zone 4<br />
Lage südostlich Schützenhaus, auf Mast 5m ü.T.<br />
Koordinaten<br />
Lärmmass max. Einzelschusspegel in dBA FAST<br />
Messzeit Datum<br />
13.11.2007<br />
Messzeit<br />
9.00<br />
Wetter schön, windstill<br />
Bemerkung mit Blenden und Schiesslärmtunnel<br />
Resultate<br />
Max. Einzelschusspegel in dBA FAST - Sturmgewehr 90<br />
Schuss Nr.<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
6<br />
7<br />
8<br />
9<br />
10<br />
Lmax<br />
74.3<br />
74.7<br />
74.7<br />
74.5 Mittelwert: 74.8 dBA<br />
74.8<br />
74.7<br />
74.9<br />
75.2<br />
75.1<br />
Pegelschrieb eines typischen Ereignisses<br />
Nahbereichsreflexionen<br />
Reflexionen Reflexionen<br />
13.11.2007<br />
Thunstrasse 101a Entfel<strong>der</strong>strasse 41 Schaffhauserstr. 34 info@grolimund-partner.ch<br />
3006 Bern 5000 Aarau 8006 Zürich www.grolimund-partner.ch
A2945 / 4. Dezember 2007<br />
Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong> Beilage 11<br />
Schiesslärmprotokoll<br />
Identifikation<br />
Projekt Auftraggeber Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong><br />
Projekt-Nr. A2945<br />
Verantwortllicher W. Muff<br />
Anlage<br />
Ort <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thierachern</strong><br />
Anlage Name Dorf<br />
Lage Koordinaten Schützenhaus 610'490 / 178'253<br />
Koordinaten Scheibenstand 610'372 / 178 528<br />
Messung<br />
Messpunkt Nr. 6<br />
Messort Adresse Zone 4, Schwandstrasse 55<br />
Lage Wohnküche 2.OG<br />
Koordinaten<br />
Lärmmass max. Einzelschusspegel in dBA FAST<br />
Messzeit Datum<br />
13.11.2007<br />
Messzeit<br />
11.30<br />
Wetter schön, windstill<br />
Bemerkung mit Blenden und Schiesslärmtunnel<br />
Resultate<br />
Max. Einzelschusspegel in dBA FAST - Sturmgewehr 90<br />
Schuss Nr. Lmax Schuss Nr. Lmax<br />
1 53.1 11<br />
53.8<br />
2 54.3 12<br />
53.4<br />
3 53.4 13<br />
53.9<br />
4<br />
55.7 Mittelwert: 54.6 dBA<br />
5<br />
54.5<br />
6<br />
56.2<br />
7<br />
56.6<br />
8<br />
55.1<br />
9<br />
55.1<br />
10<br />
53.1<br />
Pegelschrieb eines typischen Ereignisses<br />
Summe Mündungsknall + Nahbereichsrefl.<br />
Reflexionen<br />
13.11.2007<br />
Thunstrasse 101a Entfel<strong>der</strong>strasse 41 Schaffhauserstr. 34 info@grolimund-partner.ch<br />
3006 Bern 5000 Aarau 8006 Zürich www.grolimund-partner.ch
Grolimund & Partner AG Seite 1<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Thierachern</strong> - Beurteilung <strong>der</strong> Lärmbelastungen in den neuen Bauzonen<br />
1. Verkehrs- und Emissionsdaten<br />
Lage <strong>der</strong> Querschnitte<br />
9<br />
7<br />
8<br />
10<br />
6<br />
Verkehrs- und Emissionsdaten<br />
In <strong>der</strong> nachfolgenden Tabelle sind <strong>der</strong> massgebende Verkehr und die Emissionen für die Tagperiode<br />
von 06.00-22.00 Uhr und die Nachtperiode von 22.00-06.00 Uhr zusammengestellt.<br />
Quer- Strasse Abschnitt v Grundlage<br />
Zustand 2007 Emissionen<br />
schnitt Jahr DTV DTV Nt Nn Nt2 Nn2 Lr,e_T Lr,e_N<br />
km/h Fz/Tag Fz/Tag Fz/h Fz/h % % dBA dBA<br />
1 Thunstrasse Chan<strong>der</strong>grien - Verzw. Zollhaus 50 2006 3515 3585 208 32 6 2 71.7 57.0<br />
2 Allmendingenstr Waldeggstrasse - Thunstrasse 50 2006 2682 2736 159 25 5 3 70.3 56.3<br />
3 Räbgasse Thunstrasse - Mühlestrasse 50 2006 2062 2103 122 19 8 7 70.0 56.6<br />
4 Mühlestrasse Räbgasse - Dorfstrasse 50 2006 2062 2103 122 19 8 7 70.0 56.6<br />
5 Dorfstrasse Mühlestrasse - Kehre 50 2006 2062 2103 122 19 8 7 70.0 56.6<br />
6 Dorfstrasse Kehre - Eggplatz 50 2006 4989 5089 295 46 5 3 73.0 59.0<br />
7 Blumensteinstrasse bis Eggplatz 50 2000 3150 3618 210 33 4 3 71.1 57.5<br />
8 Uetendorfstrasse bis Eggplatz 50 1997 2087 2544 148 23 4 2 69.6 55.6<br />
9 Sandbühlstrasse bis Blumensteinstrasse 50 2006 1313 1339 78 12 6 9 66.4 55.2<br />
10 Steghaltenstrasse bis Eggplatz 50 2000 1020 1172 68 11 7 8 65.5 54.4<br />
Es bedeuten:<br />
v signalisierte Geschwindigkeit<br />
DTV durchschnittlicher täglicher Verkehr<br />
Nt Anzahl Fahrzeuge pro Stunde tags (06.00-22.00 Uhr)<br />
Nn Anzahl Fahrzeuge pro Stunde nachts (22.00-06.00 Uhr)<br />
Nt2 Anteil lärmige Fahrzeuge tags (06.00-22.00 Uhr) in % von Nt<br />
Nn2 Anteil lärmige Fahrzeuge nachts (22.00-06.00 Uhr) in % von Nn<br />
Lr,e_T Emissionswert tags (06.00-22.00 Uhr)<br />
Lr,e_N Emissionswert nachts (22.00-06.00 Uhr)<br />
Bemerkung:<br />
- Die Verkehrsdaten basieren auf aktuellen Zählungen aus dem Jahr 2006 und ergänzenden<br />
Angaben des kantonalen Tiefbauamtes. Für den Zustand 2007 wurde <strong>der</strong> Verkehr mit einer<br />
Zunahme von 2% pro Jahr hochgerechnet.<br />
5<br />
4<br />
3<br />
1<br />
2
Grolimund & Partner AG Seite 2<br />
2. Beurteilung<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Lärmschutz-Verordnung LSV<br />
Für neue Bauzonen gelten die Planungswerte PW (Art.29 LSV). Eine Ausnahme bildet die Einzonung<br />
weitgehend überbauter Gebiete. Diese gehören gemäss Art.15 RPG zur Bauzone.<br />
Für die weitgehend überbauten Gebiete gelten die Anfor<strong>der</strong>ungen LSV an bestehende ortsfeste<br />
Anlagen (Art. 13 LSV) resp. bei lärmrelevanten Um- und Anbauten die Anfor<strong>der</strong>ungen an Baubewilligungen<br />
in lärmbelasteten Gebieten (Art. 31 LSV). Massgebend für die Beurteilung ist <strong>der</strong><br />
Immissionsgrenzwert IGW.<br />
Grenzwerte<br />
Die Beurteilungsgebiete sind den Empfindlichkeitsstufen ES II (Wohnzonen) und ES III (Wohn-<br />
und Gewerbezone WG, Dorfzone D, Gewerbezone G). Die massgebenden Grenzwerte betragen:<br />
- PW ES II tags = 55 dBA, nachts = 45 dBA<br />
- PW ES III tags = 60 dBA, nachts = 50 dBA<br />
- IGW ES II tags = 60 dBA, nachts = 50 dBA<br />
- IGW ES III tags = 65 dBA, nachts = 55 dBA<br />
Bei Räumen in Betrieben gelten um 5 dBA höhere Planungs- und Immissionsgrenzwerte (Art.42<br />
LSV).<br />
Beurteilung<br />
Die nachfolgende Tabelle enthält für alle neuen Bauzonen im Immissionsbereich <strong>der</strong> Hauptstrassen<br />
die Nummer gemäss dem Zonenplan, die Zonennutzung, die Lärmempfindlichkeitsstufe ES,<br />
den aktuellen Status (überbaut/unüberbaut), den massgebenden Grenzwert in <strong>der</strong> kritischeren<br />
Tagperiode (06.00-22.00 Uhr), die massgebende Lärmquelle sowie die Beurteilung bezüglich den<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> LSV.<br />
Nr Zone ES Status Grenzwert Lärmquelle Beurteilung<br />
massg. GW<br />
7 Dorfkernzone III unüberbaut PW 60 KS 1104, Mühlestr. eingehalten<br />
8 Gewerbezone III unüberbaut PW 60 KS 1104, Blumensteinstr. eingehalten<br />
8 Wohn- und Gewerbezone III unüberbaut PW 60 KS 1106, Uetendorfstr. eingehalten<br />
11 Wohnzone II überbaut IGW 60 KS 1104, Blumensteinstr. eingehalten<br />
14 Wohnzone II unüberbaut PW 55 KS 1135, Sandbühlstr. eingehalten<br />
15 Wohn- und Gewerbezone III unüberbaut PW 60 KS 1104, Blumensteinstr. eingehalten<br />
19 Wohnzone II überbaut IGW 60 KS 1104, Blumensteinstr. eingehalten<br />
27 Wohn- und Gewerbezone III unüberbaut PW 60 KS 1104, Blumensteinstr. Gewerbe eingehalten<br />
Wohnen überschritten<br />
33 Wohnzone II unüberbaut PW 55 KS 1135, Sandbühlstr. eingehalten<br />
35 Wohn- und Gewerbezone III unüberbaut PW 60 KS 1104, Blumensteinstr. eingehalten<br />
Kommentar:<br />
- Die Planungswerte werden in allen unüberbauten neuen Zonen o<strong>der</strong> unüberbauten Teilen<br />
von neuen Zonen, dort wo nach dem Bau- und Planungsrecht Gebäude mit lärmempfindlicher<br />
Nutzung erstellt werden dürfen, eingehalten. Eine Ausnahme ist die Wohn- und Gewerbezone<br />
Nr. 27 an <strong>der</strong> Blumensteinstrasse.<br />
- In WG Nr. 17 werden die Anfor<strong>der</strong>ungen für gewerbliche Nutzungen eingehalten, für Wohnnutzung<br />
dagegen wird <strong>der</strong> Planungswert tags von 60 dBA überschritten.<br />
- Bei den bereits bestehenden Liegenschaften in den neuen Bauzonen werden die Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
<strong>der</strong> LSV (siehe oben) überall eingehalten.<br />
Bern, 04.12.2007<br />
Grolimund & Partner AG
Beilagen<br />
Beilage 1 Bericht zur 1. Mitwirkung<br />
Beilage 2 Bericht zur 2. Mitwirkung
Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong><br />
<strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong><br />
Bericht zur 1. Mitwirkung<br />
Bern, 18. Juni 2007<br />
IC Infraconsult AG<br />
Bitziusstrasse 40<br />
CH-3006 Bern<br />
Telefon +41(0)31 359 24 24<br />
Telefax +41(0)31 359 24 25<br />
icag@infraconsult.ch<br />
www.infraconsult.ch<br />
ISO 9001 zertifiziert
Bearbeitende:<br />
Albrecht Bandi<br />
Bea Schwarzwäl<strong>der</strong><br />
Verteiler:<br />
Arbeitsgruppe <strong>Ortsplanung</strong><br />
Gemein<strong>der</strong>at<br />
Bezugsadresse:<br />
IC Infraconsult AG<br />
Bitziusstrasse 40<br />
3006 Bern<br />
Versionenkontrolle<br />
Version Ausgabedatum Status Bemerkungen<br />
1 07. Juni 2007 Entwurf zH Arbeitsgruppe <strong>Ortsplanung</strong><br />
2 12. Juni 2007 Entwurf zH Gemein<strong>der</strong>at<br />
3 18. Juni 2007 Endfassung gemäss Beschluss Gemein<strong>der</strong>at<br />
\\Thur\c_proj\0962.01_thierachern_rev_op\08_prod\Vorprüfung\Beilage_1_Mitwirkung1.doc<br />
0926.01/Druckdat 07.03.08/Prüfkl A/B/Sw/Ble/B(F)
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Einleitung 1<br />
2 Konzept und Durchführung 2<br />
3 Werkstattgespräch 3<br />
4 Umfrage 4<br />
5 Zusammenfassende Übersicht über die Anliegen <strong>der</strong> Bevölkerung 7<br />
6 Schlussbemerkungen 8<br />
7 Anhänge 9<br />
7.1 Einladung zur 1. Mitwirkung 9<br />
7.2 Programm Werkstattgespräch 14<br />
7.3 Resultate des Werkstattgesprächs vom 3. Mai 2007 16<br />
7.4 Auswertung Antwortbogen 17<br />
7.5 Teilnehmer Werkstattgespräch 21<br />
7.6 Absen<strong>der</strong> Antwortbogen 21<br />
I
1 Einleitung<br />
Ausgangslage Der Zonenplan von <strong>Thierachern</strong> wurde am 10. März 1993, das Baureglement<br />
am 18. März 2005 vom Amt für <strong>Gemeinde</strong>n und Raumordnung (AGR)<br />
genehmigt. Am Zonenplan sind seit seiner Genehmigung verschiedene Än<strong>der</strong>ungen<br />
vorgenommen worden. Gemäss dem Verzeichnis des AGR gibt<br />
es in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> 10 Überbauungsordnungen.<br />
<strong>Thierachern</strong> erfuhr zwischen 2000 und 2005 mit einer Zunahme von gut<br />
10% auf ca. 2100 Einwohner ein starkes Bevölkerungswachstum und einen<br />
entsprechenden Verbrauch <strong>der</strong> Wohnbaulandreserven.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at will mit <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> bis ins Jahr 2008<br />
die planerischen Voraussetzungen für eine geordnete und mo<strong>der</strong>ate Entwicklung<br />
von <strong>Thierachern</strong> für die nächsten 15 Jahre schaffen.<br />
Planungsphasen Die <strong>Teilrevision</strong> wird in 3 Phasen abgewickelt:<br />
Phase 1,<br />
Entwicklungskonzept<br />
� Phase 1: Strategie, Detailprogramm und 1. Mitwirkung<br />
� Phase 2: Planungsinstrumente und 2. Mitwirkung<br />
� Phase 3: Genehmigungsverfahren<br />
In einem Entwicklungskonzept hat <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at die heutige Situation<br />
analysiert, den Handlungsspielraum und den Handlungsbedarf beurteilt und<br />
die Ziele zur <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> formuliert. Weiter hat er die zentralen<br />
Anliegen <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> festgelegt und einen Entwicklungsplan mit<br />
Handlungsgrundsätzen entworfen.<br />
Kommunikation Mit <strong>der</strong> Information und <strong>der</strong> Mitwirkung <strong>der</strong> Bevölkerung wird <strong>der</strong> frühe Einbezug<br />
<strong>der</strong> Anliegen <strong>der</strong> Bevölkerung von <strong>Thierachern</strong> angestrebt und damit<br />
die Akzeptanz <strong>der</strong> Planungsresultate geför<strong>der</strong>t. Im Bearbeitungsablauf zur<br />
<strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> sind zwei Mitwirkungsverfahren vorgesehen.<br />
Zudem werden die Einwohnerinnen und Einwohner von <strong>Thierachern</strong> periodisch<br />
über die laufenden Planungsarbeiten orientiert.<br />
Startveranstaltung Als Startveranstaltung <strong>der</strong> ersten Mitwirkung wurde am 3. Mai 2007 ein<br />
Werkstattgespräch durchgeführt. Dieses Zusammentreffen von interessierten<br />
Einwohnerinnen und Einwohnern mit den Verantwortlichen für die<br />
<strong>Ortsplanung</strong> bot Raum, spezifische Wünsche und Anliegen zur Entwicklung<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> zu erarbeiten, zu diskutieren und zu präsentieren. Erwartet<br />
wurden Vorschläge für die Bereiche Ortsentwicklung, Wohnen, Industrie/Gewerbe,<br />
Freizeit und Verkehr.<br />
1
2 Konzept und Durchführung<br />
Mitwirkungskonzept Die Ablaufplanung sieht vor, dass sich die Bevölkerung und die interessierten<br />
Kreise in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thierachern</strong> ein erstes Mal in <strong>der</strong> Planungsphase<br />
1 zum Entwicklungskonzept äussern können.<br />
Ortsentwicklung<br />
<strong>Thierachern</strong><br />
Einladung zur ersten<br />
Mitwirkung<br />
Elemente <strong>der</strong><br />
1. Mitwirkung<br />
2<br />
Die Durchführung eines zweiten Mitwirkungsverfahrens ist im Herbst 2007<br />
vorgesehen. Dann werden die revidierten Planungsinstrumente zur Diskussion<br />
gestellt.<br />
Das erste Mitwirkungsverfahren im Zusammenhang mit <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Ortsplanung</strong> stand unter dem Motto „Ortsentwicklung <strong>Thierachern</strong>“. Die Bevölkerung<br />
von <strong>Thierachern</strong> brachte damit ihre Wünsche und Zielvorstellungen,<br />
aber auch die Beurteilung <strong>der</strong> heutigen Lebenssituation und <strong>der</strong> bestehenden<br />
Probleme am Anfang <strong>der</strong> Planungsarbeiten in den Planungsprozess<br />
ein.<br />
Mit einem Beitrag in <strong>der</strong> Glütschbachpost Nr. 2 (April 2007) wurde die Bevölkerung<br />
von <strong>Thierachern</strong> eingeladen, an <strong>der</strong> 1. Mitwirkung zur <strong>Teilrevision</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> teilzunehmen (siehe Anhang). Mit <strong>der</strong> Einladung wurde<br />
darauf hingewiesen, dass am 3. Mai 2007 ein Werkstattgespräch zum Thema<br />
"Ortsentwicklung" durchgeführt wird und dass <strong>der</strong> Entwurf zum Entwicklungskonzept<br />
sowie ein Antwortbogen vom 26. April bis zum 18. Mai 2007<br />
zur Mitwirkung auf <strong>der</strong> Bauverwaltung aufliegen werden.<br />
Die 1. Mitwirkung umfasste folgende Elemente:<br />
� Werkstattgespräch zum Thema Ortsentwicklung<br />
� Umfrage mittels Antwortbogen<br />
Werkstattgespräch Am Werkstattgespräch im Singsaal <strong>der</strong> Schulanlage Kan<strong>der</strong>matte vom 3.<br />
Mai 2007, das von <strong>der</strong> Arbeitsgruppe <strong>Ortsplanung</strong> organisiert wurde, haben<br />
60 Personen teilgenommen.<br />
Umfrage Auf die Umfrage mittels Antwortbogen sind 38 Eingaben eingetroffen. 28<br />
Eingaben stammen von Einwohnern und Einwohnerinnen, 3 von Gewerbe-<br />
und Landwirtschaftsbetrieben und 2 von Auswärtigen. Je eine Eingabe<br />
stammt von TIP, <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Uebeschi, <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Uetendorf, <strong>der</strong><br />
Stadt Thun und Armasuisse.
3 Werkstattgespräch<br />
Startveranstaltung Am 3. Mai 2007, 20.00 Uhr, fanden sich 60 Personen im Singsaal <strong>der</strong><br />
Schulanlage Kan<strong>der</strong>matte zum Werkstattgespräch ein. Nach einer kurzen<br />
Einführung zur <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> und zum Entwurf des Entwicklungskonzeptes<br />
von <strong>Thierachern</strong> wurde in neun Gruppen intensiv diskutiert.<br />
Die erkannten Probleme, Ideen und Wünsche <strong>der</strong> Teilnehmenden wurden<br />
anschliessend von Vertretern <strong>der</strong> neun Gruppen vorgestellt.<br />
Die Ergebnisse <strong>der</strong> Diskussionen können wie folgt zusammengefasst werden:<br />
Ortsentwicklung Grundsätzlich wird dem Entwicklungskonzept mit Plan und Handlungsgrundsätzen<br />
zugestimmt. Gewünscht wird ein attraktiver Dorfkern mit Einkaufsmöglichkeit.<br />
Zwei Gruppen wollen auf die Siedlungserweiterung im<br />
Bereich Rütihubel zu Gunsten <strong>der</strong> Landwirtschaft verzichten, eine Gruppe<br />
bevorzugt die Entwicklung in diesem Bereich.<br />
Bereich Wohnen Gewünscht wird ein langsames und zurückhaltendes Wachstum, das in erster<br />
Linie vorhandene Lücken füllt und erst in zweiter Linie die Siedlungsgrenze<br />
nach aussen verlegt. Dabei sind die Entwicklungsmöglichkeiten <strong>der</strong><br />
Schulanlagen im Auge zu behalten. Mit Ein- und, wo <strong>der</strong> Situation angepasst,<br />
auch mit Mehrfamilienhäusern soll <strong>der</strong> Dorfcharakter erhalten bleiben.<br />
Eine Gruppe wünscht eine Villazone für gute Steuerzahler.<br />
Bereich Industrie und<br />
Gewerbe<br />
Die vorgeschlagenen Gewerbegebiete (nicht Industrie) werden begrüsst.<br />
Unsicherheit besteht bezüglich <strong>der</strong> Nachfrage und des Interessens <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
an neuen Arbeitsplätzen.<br />
Bereich Freizeit Mit den bestehenden Anlagen und <strong>der</strong> Allmend ist die <strong>Gemeinde</strong> genügend<br />
versorgt. Allenfalls ist die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden zu suchen.<br />
Es fehlen ein Angebot für Jugendliche, Spazierwege sowie Spiel- und<br />
Brätliplatz (Bereich Mülimatt). Neben dem Wunsch für eine Freizeitzone in<br />
<strong>der</strong> Mülimatt besteht <strong>der</strong> Wunsch, den Tennisplatz zu erhalten.<br />
Bereich Verkehr Die Verbesserung <strong>der</strong> Verkehrssicherheit (Schulwege) und die Entlastung<br />
des Dorfes vom Durchgangsverkehr mit einer Umfahrung stehen im Vor<strong>der</strong>grund.<br />
Weiter gewünscht werden Tempo 30-Zonen, Verkehrsberuhigungsmassnahmen<br />
und "Freizeitverbindungen" zu Freizeitanlagen/Allmend.<br />
Bereich Verschiedenes Neubauten sollen sich besser ins Dorfbild einfügen, als die kürzlich erstellten.<br />
Der Brunnen am Eggplatz führt zu wenig Wasser.<br />
3
4 Umfrage<br />
Resultate <strong>der</strong> Umfrage Auf die mit dem Beitrag in <strong>der</strong> Glütschbachpost Nr. 2 (April 2007) und dem<br />
auf <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung aufgelegten Antwortbogen gestarteten Umfrage<br />
sind 38 Eingaben eingetroffen. 28 Eingaben stammen von Einwohnern<br />
und Einwohnerinnen, 3 von Gewerbe- und Landwirtschaftsbetrieben und 2<br />
von Auswärtigen. Je eine Eingabe stammt von TIP, <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Uebeschi,<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Uetendorf, <strong>der</strong> Stadt Thun und Armasuisse. Für die verschiedenen<br />
mit dem Antwortbogen angesprochenen Bereiche <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> wurden die folgenden Wünsche und Anregungen geäussert:<br />
Ortsentwicklung 19 Eingaben stimmen dem Entwicklungskonzept ganz o<strong>der</strong> teilweise zu.<br />
6 Eingaben lehnen das Konzept ab.<br />
Für die einen ist das Entwicklungsgebiet Wohnen zu gross. Sie wünschen<br />
eine den Dorfcharakter erhaltende, sanfte Entwicklung, die sich auf das Dorf<br />
konzentriert. Für die an<strong>der</strong>en ist das bis 2023 angenommene Wachstum zu<br />
klein. Verlangt wird eine Abstimmung zwischen Schulraumplanung und<br />
Ortsentwicklung. Die Folgen <strong>der</strong> Entwicklung sind transparent darzustellen.<br />
Wo Siedlungserweiterungen wertvolle Pufferzonen o<strong>der</strong> Vernetzungsbereiche<br />
betreffen, sind Ersatzmassnahmen vorzusehen.<br />
Die Ortsteiltrennung mit Grünraumverbindungen wird sowohl begrüsst als<br />
auch abgelehnt. Nur Grünraum Glütschbach ist ökologisch wertvoll, auf<br />
Grünraumverbindung Wahlen kann verzichtet werden. Geländekante Egg -<br />
Rütihubel hat auch einen Landschaftswert.<br />
Bereich Wohnen Mehrheitlich wird die Entwicklung nach innen (Schliessen <strong>der</strong> Lücken) und<br />
die Konzentration auf das Dorf gewünscht, damit dort ein Ortskern entsteht.<br />
Die Entwicklungsgebiete Wahlen, Egg und Rütihubel werden teilweise abgelehnt<br />
(Erschliessungsproblematik, Landschaftsschutz und Erhalt landw.<br />
Betrieb). Die einen wollen die Hanglagen für gute Steuerzahler o<strong>der</strong> für eine<br />
Seniorenresidenz nutzen, die an<strong>der</strong>n ziehen die Entwicklung in <strong>der</strong> Ebene<br />
(Dorf und Schwand) vor.<br />
Grosse Wohnsiedlungen sind unerwünscht. Erwünscht ist hingegen ein guter<br />
Mix von Ein- und Mehrfamilienhäusern.<br />
Bereich Industrie und<br />
Gewerbe<br />
4<br />
Für viele ist kein Bedarf an einer zusätzlichen Arbeitszone in <strong>Thierachern</strong><br />
vorhanden. Neben dem vorgeschlagenen Standort im Unteren Schwand<br />
werden als Alternative vorgeschlagen: Rothacherareal, Ruag, Säge Mülimatt,<br />
alte Mühle, Scheune Mühlestrasse. Es wird auch vorgeschlagen, das<br />
Areal Schwand auf das Areal Pieren bis Blockhaus zu erweitern.<br />
An<strong>der</strong>e wie<strong>der</strong>um wollen nur Kleinbetriebe und Dienstleistungen in gemischten<br />
Zonen. Betriebsausbauten sollen ermöglicht werden. Im Dorf besteht<br />
<strong>der</strong> Wunsch nach einem Dorfladen.
Bereich Freizeit Für die einen genügt das bestehende Angebot, das jedoch besser genutzt<br />
werden soll. An<strong>der</strong>e wünschen sich einen zentralen Begegnungsplatz o<strong>der</strong><br />
eine Begegnungszone mit Spielplatz und Treffpunkt für die Dorfjugend.<br />
Auch das Dorfschulhaus könnte ein Freizeit- und Begegnungszentrum werden.<br />
Mehrfach genannt wird <strong>der</strong> Wunsch nach einem Wan<strong>der</strong>- und Spazierwegnetz<br />
(auch für Senioren sowie für Sommer und Winter). Vorgeschlagen<br />
werden ein Fussweg entlang des Glütschbachs bis Uetendorf, ein Kulturpfad/Kirchweg<br />
und ein Vitaparcours im Haltenrainwald. Der Tennisplatz<br />
soll erhalten und mit einer Minigolfanlage ergänzt werden. Abgelehnt wird<br />
eine Modellbootanlage (Lärm).<br />
Bereich Verkehr Für die einen sind die Busfrequenzen gut, für die an<strong>der</strong>en soll <strong>der</strong> Fahrplan<br />
(auch nach 20.00 Uhr) verdichtet werden. Die Erreichbarkeit <strong>der</strong> Bushaltestellen<br />
(Wahlen) ist zu verbessern (Sicherheit).<br />
Wichtig für viele ist die Schulwegsicherung.<br />
Gewünscht werden Gehsteige in allen Quartieren, die För<strong>der</strong>ung des Langsamverkehrs,<br />
Tempobeschränkungen (Tempo 30) und Verkehrsberuhigungsmassnahmen.<br />
Weitere For<strong>der</strong>ungen betreffen ein zusammenhängendes,<br />
Kin<strong>der</strong>wagen taugliches Wegnetz, einen durchgehenden Veloweg nach<br />
Thun und die übersichtlichere Gestaltung <strong>der</strong> Egg-Kreuzung.<br />
Viele wünschen zur Entlastung <strong>der</strong> Ortsdurchfahrt eine Umfahrung entlang<br />
des Waffenplatzareals. Die Armasuisse lehnt diese Umfahrung jedoch ab.<br />
Allgemeine Bemerkungen<br />
Mehrere Eingaben bezeichnen das Werkstattgespräch als gelungenen Anlass.<br />
An<strong>der</strong>e haben denselben nicht positiv erlebt. Sie beanstanden das<br />
Entwicklungsplänchen als schlecht lesbar und die Kapazitätsberechnungen<br />
als nicht nachvollziehbar. Der Unterschied von den vorgeschlagenen möglichen<br />
Entwicklungsgebieten zu den noch festzulegenden Zonenerweiterungen<br />
wurde nicht von allen verstanden.<br />
Es werden folgende Einwände o<strong>der</strong> Anregungen gemacht:<br />
- Neue Überbauungen gefährden landwirtschaftliche Existenzen und wi<strong>der</strong>sprechen<br />
somit den Rahmenbedingungen bezüglich <strong>der</strong> Landwirtschaft.<br />
- Es sind Ausbaumöglichkeiten für Ökonomieteile zu schaffen.<br />
- Es ist auch Bauland für Infrastrukturanlagen vorzusehen (ZöN Kan<strong>der</strong>matte).<br />
- Die Kin<strong>der</strong>tagesstätte ist auszubauen.<br />
- Es sind Anfor<strong>der</strong>ungen bezüglich Ökologie, Energieeffizienz und erneuerbarer<br />
Energie festzulegen.<br />
- Die Beleuchtung soll verbessert werden (Wahlenweg, Bachweg).<br />
- Die Hochwassergefahr Wahlenbach ist mit Renaturierungen zu entschärfen.<br />
- Die Folgekosten <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong>srevision sollen dargestellt werden.<br />
- Überlegungen zur <strong>Gemeinde</strong>fusion sind einzubeziehen.<br />
5
Eingabe TIP Das Entwicklungskonzept steht nicht im Wi<strong>der</strong>spruch zu den Vorgaben des<br />
TIP. Bei <strong>der</strong> Weiterbearbeitung sind <strong>der</strong> Teilrichtplan Vernetzung und <strong>der</strong><br />
Landschaftsrichtplan <strong>der</strong> Region zu berücksichtigen.<br />
Eingabe <strong>Gemeinde</strong><br />
Uebeschi<br />
Eingabe <strong>Gemeinde</strong><br />
Uetendorf<br />
6<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> Uebeschi bedankt sich dafür, dass sie eingeladen wurde,<br />
ihre Anliegen bezüglich <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> bekannt zu geben. Zurzeit hat sie<br />
bezüglich des Entwicklungskonzeptes keine Fragen o<strong>der</strong> Anliegen.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> Uetendorf bedankt sich dafür, dass sie zur Stellungnahme<br />
eingeladen wurde. Zum Entwicklungskonzept hat sie keine Ergänzungen<br />
o<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungen. Sie übergibt die Unterlagen zur Grundordnung und zum<br />
Landschaftsrichtplan von Uetendorf zH <strong>der</strong> weiteren Planungsarbeiten. Sie<br />
weist weiter darauf hin, dass Einzonungen in <strong>Thierachern</strong> zu Mehrbelastungen<br />
<strong>der</strong> Abwasserkanäle in Uetendorf führen können. Weiter orientiert sie<br />
darüber, dass sie über die RVK beantragt, den Ortsbus-Versuchsbetrieb in<br />
ein Definitivum überzuführen.<br />
Eingabe Stadt Thun Die Stadt Thun bedankt sich für die Gelegenheit zur Mitwirkung. Sie sieht<br />
aus Thuner Sicht keine speziellen Koordinationsbedürfnisse.<br />
Eingabe Armasuisse Armasuisse ist gegen die Ortsumfahrung über den Waffenplatz und will keine<br />
weitergehende zivile Nutzung als die im richterlichen Verbot und in <strong>der</strong><br />
Benutzerordnung festgelegte.
5 Zusammenfassende Übersicht über die Anliegen<br />
<strong>der</strong> Bevölkerung<br />
Die am Werkstattgespräch und in <strong>der</strong> Umfrage vorgebrachten Ideen, Anliegen<br />
und Vorschläge lassen sich wie folgt zusammenfassen:<br />
Ortsentwicklung Mehrheitlich wird dem Entwicklungskonzept im Grundsatz zugestimmt. Generell<br />
wird eine sanfte Entwicklung gewünscht, die den vorhandenen Dorfcharakter<br />
beibehält. Dementsprechend werden die Entwicklungsgebiete und<br />
somit die Siedlungsgrenze als zu gross gefasst beurteilt.<br />
Bereich Wohnen Mehrheitlich wird die Entwicklung nach innen (Schliessen <strong>der</strong> Lücken) und<br />
die Konzentration auf das Dorf gewünscht, damit dort ein Ortskern entsteht.<br />
Die Entwicklungsgebiete Wahlen, Egg und Rütihubel werden teilweise abgelehnt<br />
(Erschliessungsproblematik, Landschaftsschutz und Erhalt landw.<br />
Betrieb). Grosse Wohnsiedlungen sind unerwünscht.<br />
Bereich Industrie und<br />
Gewerbe<br />
Für viele ist <strong>der</strong> Bedarf für eine zusätzliche Arbeitszone in <strong>Thierachern</strong> nicht<br />
gegeben. Gewünscht werden Kleinbetriebe und Dienstleistungen in gemischten<br />
Zonen. Betriebsausbauten sollen ermöglicht werden. Im Dorf besteht<br />
<strong>der</strong> Wunsch nach einem Dorfladen.<br />
Bereich Freizeit Für die einen genügt das bestehende Angebot, die an<strong>der</strong>en wünschen sich<br />
einen zentralen Begegnungsplatz o<strong>der</strong> eine Begegnungszone mit Spielplatz<br />
und Treffpunkt für die Dorfjugend. Auch das Dorfschulhaus könnte ein Freizeit-<br />
und Begegnungszentrum werden. Mehrfach genannt wird <strong>der</strong> Wunsch<br />
nach einem Wan<strong>der</strong>- und Spazierwegnetz und nach dem Erhalt des Tennisplatzes.<br />
Bereich Verkehr Die Verbesserung <strong>der</strong> Verkehrssicherheit (Schulwege) und die Entlastung<br />
des Dorfes vom Durchgangsverkehr mit einer Umfahrung stehen im Vor<strong>der</strong>grund.<br />
Weiter gewünscht werden Tempo 30-Zonen, Verkehrsberuhigungsmassnahmen,<br />
"Freizeitverbindungen" zu Freizeitanlagen/Allmend sowie ein<br />
zusammenhängendes Wegnetz. Die Armasuisse lehnt die Umfahrung jedoch<br />
ab.<br />
Verschiedenes Die wichtigsten allgemeinen Einwände o<strong>der</strong> Anregungen zur Ortsentwicklung<br />
sind:<br />
- Neue Überbauungen gefährden landwirtschaftliche Existenzen und wi<strong>der</strong>sprechen<br />
somit den Rahmenbedingungen bezüglich <strong>der</strong> Landwirtschaft.<br />
- Es ist auch Bauland für Infrastrukturanlagen vorzusehen (ZöN Kan<strong>der</strong>matte).<br />
- Es sind Anfor<strong>der</strong>ungen bezüglich Ökologie, Energieeffizienz und erneuerbarer<br />
Energie festzulegen.<br />
- Die Hochwassergefahr Wahlenbach ist mit Renaturierungen zu entschärfen.<br />
- Die Folgekosten <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong>srevision sollen dargestellt werden.<br />
7
6 Schlussbemerkungen<br />
Mitwirkungserfolg Das erste Mitwirkungsverfahren zur <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> hat sich<br />
gelohnt. Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, Vorschläge, Wünsche<br />
und Anliegen einzubringen, rege genutzt.<br />
Auswirkungen auf Ziele<br />
und Inhalte <strong>der</strong><br />
<strong>Ortsplanung</strong><br />
Auswirkungen auf das<br />
Entwicklungskonzept<br />
8<br />
Anlässlich des Werkstattgesprächs sind Themen aufgenommen worden, die<br />
bei "konventionellen" Anlässen wie an einer Orientierungsversammlung<br />
wohl kaum zur Sprache gekommen wären.<br />
Der Dialog mit <strong>der</strong> Bevölkerung und den Betroffenen ist im bereits begonnen<br />
Rahmen während <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> auch weiterhin aktiv zu suchen und<br />
zu pflegen.<br />
Die Auffassungen und Prioritäten des Gemein<strong>der</strong>ates, <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Arbeitsgruppe <strong>Ortsplanung</strong> und <strong>der</strong> Fachleute sind zum Teil bestätigt, zum<br />
Teil aber auch relativiert worden. Nicht alle genannten Wünsche und Anregungen<br />
lassen sich mit <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> lösen. Dieser Bericht dient deshalb<br />
auch dafür, allen zuständigen Verwaltungsstellen und <strong>Gemeinde</strong>behörden<br />
die Anliegen bekannt zu machen und entsprechend aktiv zu werden.<br />
Aus den Mitwirkungsresultaten kann geschlossen werden, dass <strong>der</strong> Entscheid,<br />
nur die Bereiche Siedlung und Verkehr mit einer <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Ortsplanung</strong> zu überarbeiten, unterstützt wird. Die einzelnen Ideen, Wünsche<br />
und Anregungen werden in die Weiterbearbeitung <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong><br />
(Planungsinstrumente) miteinbezogen.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at wird auch die Anregungen und Wüsche <strong>der</strong>jenigen Mitwirkenden,<br />
die nicht direkt mit <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> im Zusammenhang<br />
stehen, weiterverfolgen.<br />
Aus <strong>der</strong> zusammenfassenden Übersicht über die Anliegen <strong>der</strong> Bevölkerung<br />
ist ersichtlich, dass <strong>der</strong> Grundtenor gegenüber dem Entwicklungskonzept<br />
positiv ist. Mehrheitlich wird eine eher sanfte Entwicklung gewünscht. Bezüglich<br />
<strong>der</strong> verschiedenen Entwicklungsgebiete „Wohnen“ sind die Verdichtungen<br />
im Dorfkern unbestritten. Die Entwicklungsgebiete Wahlen, Egg und<br />
Rütihubel werden teilweise begrüsst, aber auch teilweise abgelehnt. An den<br />
vorgesehenen Entwicklungsgebieten Wohnen soll aufgrund <strong>der</strong> längerfristigen<br />
Optik deshalb grundsätzlich festgehalten werden. Den Vorbehalten ist<br />
jedoch bei <strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> konkreten Einzonungen im laufenden Verfahren<br />
entsprechend Beachtung zu schenken. Das zukünftige Wachstum soll<br />
deshalb tendenziell eher auf den Dorfkern fokussiert werden. Am Standort<br />
für das Entwicklungsgebiet Arbeiten soll vor<strong>der</strong>hand ebenfalls festgehalten<br />
werden. Die eingebrachten Vorbehalte beziehen sich grossmehrheitlich auf<br />
die Frage, ob dafür überhaupt Bedarf besteht. Der Standort beim Werkhof<br />
Marti als solcher ist hingegen praktisch unbestritten.
7 Anhänge<br />
7.1 Einladung zur 1. Mitwirkung<br />
Beitrag Glütschbachpost Nr. 2, April 2007<br />
"Ortsentwicklung <strong>Thierachern</strong>"<br />
Einladung zur 1. Mitwirkung bei <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong><br />
Wir stehen vor einer <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> unserer <strong>Gemeinde</strong>. Diese <strong>Teilrevision</strong> konzentriert<br />
sich auf eine Optimierung des heute bereits bestehenden Siedlungsgebietes. Der Gemein<strong>der</strong>at beabsichtigt,<br />
den Zonenplan und den Verkehrsrichtplan den verän<strong>der</strong>ten Bedürfnissen <strong>der</strong> Bevölkerung<br />
anzupassen. Damit legen wir auch fest, wie sich die <strong>Gemeinde</strong> in den kommenden 15 Jahren entwickeln<br />
soll.<br />
Eine vom Gemein<strong>der</strong>at eingesetzte Arbeitsgruppe <strong>Ortsplanung</strong> steuert und begleitet die Revisionsarbeiten.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at hat die folgenden Personen in die Arbeitsgruppe gewählt: Vreni Blesi (<strong>Gemeinde</strong>präsidentin),<br />
Rosette Stettler (Gemein<strong>der</strong>ätin, Vorsitz <strong>der</strong> Arbeitsgruppe), Margret Streit (Gemein<strong>der</strong>ätin),<br />
Monika Gerber (<strong>Gemeinde</strong>schreiberin), Hans Jörg Kast (Gemein<strong>der</strong>at), Patrick Lanz<br />
(Präsident Baukommission) und Markus Zingg (Bauverwalter). Das Sekretariat <strong>der</strong> Arbeitsgruppe führt<br />
Monika Gerber (<strong>Gemeinde</strong>schreiberin). Die Arbeitsgruppe wird begleitet durch den Ortsplaner Albrecht<br />
Bandi vom Planungsbüro IC Infraconsult AG aus Bern.<br />
Die <strong>Ortsplanung</strong> soll jedoch kein Schreibtischgeschäft <strong>der</strong> Behörden werden. Die Wünsche und Anliegen<br />
<strong>der</strong> EinwohnerInnen von <strong>Thierachern</strong> sowie weiterer Interessierter sollen in die Planungsarbeiten<br />
einfliessen.<br />
Aus diesem Grunde sind Sie alle herzlich eingeladen, Ihre Ideen zur <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> am<br />
runden Tisch, genannt "Werkstattgespräch", vorzubringen. Dieses findet statt am:<br />
Donnerstag, 3. Mai 2007, 20.00 Uhr,<br />
im Singsaal <strong>der</strong> Schulanlage Kan<strong>der</strong>matte, <strong>Thierachern</strong><br />
Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, sich mit dem beiliegenden Anmeldetalon bis<br />
spätestens 27. April 2007 zur Teilnahme am Werkstattgespräch anzumelden.<br />
Wünschen Sie mehr Informationen zur <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong>? In <strong>der</strong> Beilage finden Sie eine<br />
kurze Beschreibung über die <strong>Ortsplanung</strong>srevision, was sie kann und was nicht, sowie Erklärungen zu<br />
Begriffen. Vom 26. April bis zum 18. Mai 2007 liegen die ersten Resultate in Form eines Entwurfes<br />
zum Entwicklungskonzept von <strong>Thierachern</strong> auf <strong>der</strong> Bauverwaltung auf. Ihre Vorschläge dazu nehmen<br />
wir gerne auch ohne Teilnahme am Werkstattgespräch schriftlich entgegen. Ein entsprechen<strong>der</strong> Antwortbogen<br />
liegt ebenfalls bei <strong>der</strong> Bauverwaltung auf o<strong>der</strong> Sie erreichen uns auch per E-Mail an<br />
gemeindeverwaltung@thierachern.ch.<br />
Wir freuen uns auf rege Teilnahme am Werkstattgespräch und viele schriftliche Eingaben.<br />
Arbeitsgruppe <strong>Ortsplanung</strong><br />
9
"Ortsentwicklung <strong>Thierachern</strong>"<br />
Einladung zur Mitarbeit bei <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong><br />
Wie viele Personen sollen in den nächsten 15 Jahren nach <strong>Thierachern</strong> ziehen? Wo sollen künftig<br />
Einfamilienhäuser gebaut werden und wo entstehen Siedlungen mit günstigem Wohnraum? Welchen<br />
Raum beansprucht die Landwirtschaft? Braucht es Platz für neue Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe?<br />
Welche Gebiete sind <strong>der</strong> Natur zu überlassen? Wo kann sich die Dorfjugend vergnügen?<br />
Braucht es neue Schulen, Kin<strong>der</strong>tagesstätten o<strong>der</strong> für Betagte geeignete Wohnungen?<br />
<strong>Ortsplanung</strong> geht uns alle an<br />
Egal ob jung o<strong>der</strong> alt, ob in <strong>Thierachern</strong> wohnend o<strong>der</strong> „nur“ arbeitend – alle nutzen auf ihre Art und<br />
Weise das <strong>Gemeinde</strong>gebiet und freuen sich an <strong>der</strong> schönen Landschaft. Aber es sind auch Wünsche<br />
zur zukünftigen Entwicklung da, nach neuem Wohnraum und neuen Arbeitsplätzen, nach Freizeitanlagen<br />
und unberührter Natur, nach Verkehrswegen und Fel<strong>der</strong>n, wo Raps, Weizen und Mais die Jahreszeiten<br />
wi<strong>der</strong>spiegeln.<br />
Wie in je<strong>der</strong> Schweizer <strong>Gemeinde</strong> bestimmt auch in <strong>Thierachern</strong> die <strong>Ortsplanung</strong>, bestehend aus dem<br />
Zonenplan, dem Baureglement und den Richtplänen, welche Gebiete wie genutzt werden. In Wohnzonen<br />
sind nur Wohnbauten erlaubt, Gewerbe und Industriezonen sind für Betriebe reserviert, die<br />
Landwirtschaftszone garantiert die Erhaltung von Wiesen und Ackerflächen. Die <strong>Ortsplanung</strong> bestimmt<br />
also die Entwicklung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>, sie legt die Struktur fest.<br />
Was passiert bei <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong>?<br />
Etwa alle 10 bis 15 Jahre werden <strong>der</strong> Zonenplan und das Baureglement überarbeitet. So eine Revision<br />
dauert rund drei Jahre. Der heute gültige Zonenplan von <strong>Thierachern</strong> ist 1994 genehmigt worden.<br />
Das überarbeitete Baureglement wurde jedoch 2005 in Kraft gesetzt. Die Revisionsarbeiten werden<br />
sich somit auf den älteren Zonenplan konzentrieren. Deshalb wird von einer <strong>Teilrevision</strong> gesprochen.<br />
Die vom Gemein<strong>der</strong>at eingesetzte Arbeitsgruppe <strong>Ortsplanung</strong> führt zusammen mit einem externen<br />
Planer und dem kantonalen Amt für <strong>Gemeinde</strong>n und Raumordnung (AGR) die Planungsarbeiten<br />
durch.<br />
Die <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> erfolgt in 3 Schritten:<br />
1. Erarbeitung eines Entwicklungskonzeptes<br />
2. Erarbeitung <strong>der</strong> Revision des Zonenplans und des Verkehrsrichtplans<br />
3. Durchführung des Genehmigungsverfahrens<br />
Die Bevölkerung und weitere Interessierte erhalten im 1. und 2. Schritt eine Einladung zur Mitwirkung.<br />
Nochmals: Sagen Sie uns Ihre Meinung!<br />
Die <strong>Ortsplanung</strong> soll nicht am Bürotisch passieren, son<strong>der</strong>n unter Einbezug von allen Betroffenen. Die<br />
Mitarbeit <strong>der</strong> Bevölkerung, des Gewerbes und aller Interessierten ist ausdrücklich erwünscht.<br />
Am 3. Mai 2007 findet das so genannte „Werkstattgespräch“ statt. Wer sich für die Entwicklung von<br />
<strong>Thierachern</strong> interessiert, spezielle Anliegen o<strong>der</strong> Vorschläge hat, ist herzlich zur Mitarbeit an diesem<br />
Anlass eingeladen. Die Arbeitsgruppe <strong>Ortsplanung</strong> interessiert sich für Problemfel<strong>der</strong> ebenso wie für<br />
neue Ideen, die die Siedlungsentwicklung, Arbeitsplätze, Landwirtschaft, Freizeit und Verkehr betreffen.<br />
Vielleicht können schon vor Ort Lösungsansätze gefunden o<strong>der</strong> längerfristige Projekte gestartet<br />
werden.<br />
Wer am Werkstattgespräch nicht teilnehmen kann, ist herzlich eingeladen, seine Anliegen auch<br />
schriftlich einzureichen. Alle vorgebrachten Punkte fliessen in einen Mitwirkungsbericht ein. Dieser ist<br />
eine Grundlage für die <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong>.<br />
10
Was kann die <strong>Ortsplanung</strong>?<br />
• Die <strong>Ortsplanung</strong> schafft die Grundlagen zur Entwicklung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>: Siedlung, Gewerbe/Industrie,<br />
Landwirtschaft, Erholung, Bevölkerungswachstum und -struktur<br />
• Die <strong>Ortsplanung</strong> stellt Bauland für die kommenden 15 Jahre bereit<br />
• Die <strong>Ortsplanung</strong> verhin<strong>der</strong>t die Zersiedelung<br />
• Die <strong>Ortsplanung</strong> koordiniert die Erschliessung von neuem Bauland (Wasser, Strom, Telefon, Abfallentsorgung<br />
etc.) und minimiert die Kosten für die <strong>Gemeinde</strong><br />
• Die <strong>Ortsplanung</strong> verbessert die Verkehrserschliessung durch optimale Verknüpfungen und Abstimmung<br />
<strong>der</strong> verschiedenen Verkehrsmittel (öffentlicher Verkehr, Auto, Velo, Fussgänger)<br />
• Die <strong>Ortsplanung</strong> trägt durch Massnahmen in Verkehr und Energie zur Verbesserung <strong>der</strong> Umweltqualität<br />
bei<br />
• Die <strong>Ortsplanung</strong> leistet einen Beitrag zur Erhaltung und Aufwertung <strong>der</strong> Landschaft, durch ein verträgliches<br />
Nebeneinan<strong>der</strong> von Natur, Landwirtschaft und Erholung<br />
Was kann eine <strong>Ortsplanung</strong> nicht?<br />
• Die <strong>Ortsplanung</strong> realisiert keine Projekte<br />
• Die <strong>Ortsplanung</strong> schafft keine qualitativ gute Architektur<br />
• Die <strong>Ortsplanung</strong> selbst schafft keine neuen Arbeitsplätze, aber die Voraussetzung dazu<br />
Begriffe:<br />
<strong>Ortsplanung</strong> Vorgang, in dem die <strong>Gemeinde</strong> durch Bestimmung von Wohnzonen, Gewerbe-/Industriezonen<br />
sowie von den dazu notwendigen Erschliessungsanlagen<br />
die Entwicklung <strong>der</strong> kommenden 15 Jahre festlegt.<br />
Mitwirkung Teil im Ablauf <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong>srevision. Alle sind aufgefor<strong>der</strong>t, Ideen, Vorschläge<br />
und Kritik anzubringen.<br />
Baurechtliche Grundordnung Zonenplan und Baureglement bilden zusammen die baurechtliche<br />
Grundordnung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thierachern</strong>. Sie legt grundeigentümerverbindlich<br />
und parzellenscharf fest, was, wo, wie gebaut werden kann.<br />
Zonenplan Plan einer <strong>Gemeinde</strong>, in <strong>der</strong> die verschiedenen Zonen (Wohn-, Industrie-<br />
/Gewerbe-, Landwirtschafts-, Schutzzonen etc.) für die Grundeigentümer<br />
verbindlich festgelegt sind.<br />
Baureglement enthält die allgemeinen Bauvorschriften <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> und die Vorschriften<br />
zum Zonenplan.<br />
Wohnzone Gebiet, in dem nur Wohnhäuser gebaut werden dürfen.<br />
Gewerbezone/ Industriezone Gebiet, in dem nur Gewerbehäuser o<strong>der</strong> Industriebetriebe gebaut<br />
werden dürfen; z.B. für Büros, Werkstätten o<strong>der</strong> Produktionsbetriebe<br />
Landwirtschaftszone umfasst das Land, das <strong>der</strong> Landwirtschaft (Acker, Wiese) und dem Gartenbau<br />
vorbehalten ist. Hier sind nur landwirtschaftliche Bauten zugelassen:<br />
Ställe, Wohnbauten für Landwirte, Scheunen etc.<br />
Schutzzone Gebiet mit Elementen, die unter Schutz stehen (Naturschutz, Denkmalschutz).<br />
Die Schutzzone schränkt die Nutzung im Gebiet ein, so dass die<br />
geschützten Elemente erhalten bleiben.<br />
Erschliessung Versorgung von eingezontem Bauland mit Wasser, Strom, Wärme, Telefon,<br />
Kabelnetz, Anschluss an Verkehrsnetz, Abwasserreinigungsanlage und Abfalldienst.<br />
Richtpläne legen die künftige Entwicklung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> fest, z.B. die Entwicklung <strong>der</strong><br />
Landschaft, die Gestaltung neuer Ortsteile o<strong>der</strong> Verkehrswege. Die Richtpläne<br />
sind behördenverbindlich.<br />
11
Anmeldetalon für Werkstattgespräch vom 3. Mai 2007, 20.00 Uhr:<br />
Name …………………………………… Strasse …………………………………….<br />
Vorname …………………………………… PLZ/Ort …………………………………….<br />
Anzahl Personen ………………<br />
Anmeldung bitte bis spätestens am 27. April 2007 an die <strong>Gemeinde</strong>schreiberei, Dorfstrasse 1,<br />
3634 <strong>Thierachern</strong>, einsenden.<br />
Antwortbogen<br />
Einzusenden bis<br />
spätestens 18. Mai 2007 an: Arbeitsgruppe <strong>Ortsplanung</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
Absen<strong>der</strong> (freiwillig): Dorfstrasse 1<br />
………………………………… 3634 <strong>Thierachern</strong><br />
………………………………………..<br />
Sagen Sie uns Ihre Meinung!<br />
Ihre Wünsche und Vorschläge zur Entwicklung von <strong>Thierachern</strong> in den kommenden 15 bis 20 Jahren<br />
interessieren uns. Bitte füllen Sie diesen Antwortbogen aus o<strong>der</strong> senden Sie uns eine E-Mail an:<br />
gemeindeverwaltung@thierachern.ch<br />
Als O Einwohnerin/Einwohner O Gewerbebetrieb O an<strong>der</strong>e<br />
wünsche ich mir folgende Entwicklung:<br />
Ortsentwicklung<br />
Im Entwurf zum Entwicklungskonzept von <strong>Thierachern</strong> werden die zentralen Anliegen <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, Handlungsgrundsätze und ein Entwicklungsplan dargestellt.<br />
Stimmen Sie diesem Konzept zu? Ja nein<br />
……………………………………………………………………………………………………………<br />
……………………………………………………………………………………………………………<br />
Bereich Wohnen<br />
Wie und wo sollen sich unsere Wohngebiete in den nächsten 15 bis 20 Jahren weiter entwickeln?<br />
……………………………………………………………………………………………………………<br />
……………………………………………………………………………………………………………<br />
12
Bereich Industrie und Gewerbe<br />
Wie soll sich das Gewerbe entwickeln?<br />
……………………………………………………………………………………………………………<br />
……………………………………………………………………………………………………………<br />
Bereich Freizeit<br />
Welche Schwerpunkte setzen Sie im Bereich Freizeit<br />
……………………………………………………………………………………………………………<br />
……………………………………………………………………………………………………………<br />
Bereich Verkehr<br />
Wie wollen Sie eine siedlungsverträgliche Mobilität für Bevölkerung und Gewerbe ermöglichen und die<br />
Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gewährleisten?<br />
……………………………………………………………………………………………………………<br />
……………………………………………………………………………………………………………<br />
Allgemeine Bemerkungen<br />
……………………………………………………………………………………………………………<br />
……………………………………………………………………………………………………………<br />
Der Briefkasten bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung, Dorfstrasse 1, 3634 <strong>Thierachern</strong> nimmt je<strong>der</strong>zeit<br />
persönlich abgegebene o<strong>der</strong> durch die Post (im frankierten Couvert) zugestellte Eingaben entgegen.<br />
Alle bis zum 18. Mai 2007 eingereichten Vorschläge fliessen in den ersten Mitwirkungsbericht ein.<br />
13
7.2 Programm Werkstattgespräch<br />
Ortsentwicklung <strong>Thierachern</strong><br />
1. Mitwirkung bei <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong><br />
Liebe Besucherin, lieber Besucher<br />
Willkommen beim Werkstattgespräch zur <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong>. Die <strong>Teilrevision</strong> soll<br />
kein Schreibtischgeschäft <strong>der</strong> Behörden werden. Die Wünsche und Anliegen <strong>der</strong> Einwohner-<br />
Innen von <strong>Thierachern</strong> sowie weiterer Interessierter sollen in die Planungsarbeiten einfliessen.<br />
Aus diesem Grunde führen wir als Teil <strong>der</strong> 1. Mitwirkung dieses Werkstattgespräch<br />
durch.<br />
Während <strong>der</strong> Gruppenrunde (ca. ab 20.30 Uhr) können Sie in <strong>der</strong> Gruppe Ideen und mögliche<br />
Projekte zusammentragen und diskutieren. Zeichnen Sie auf dem Plan ein, wo welche<br />
Idee realisiert werden soll. Was nicht konkret verortet werden kann, können Sie auf den bereitliegenden<br />
Karten notieren und dem Plan beifügen. Ein/e Vertreter/in <strong>der</strong> Gruppe stellt die<br />
Ideensammlung ab ca. 21.30 Uhr im Plenum vor.<br />
WICHTIG: Die Ideen müssen nicht einstimmig gutgeheissen werden. Auch Einzelvorschläge<br />
sollen eingetragen und vorgestellt werden.<br />
Bei <strong>der</strong> Sammlung von Ideen können Ihnen folgende Fragen behilflich sein:<br />
Bereich 1: Ortsentwicklung:<br />
- Können Sie dem Entwicklungskonzept als Arbeitsgrundlage für die <strong>Teilrevision</strong><br />
zustimmen?<br />
- Sind Sie mit den Handlungsgrundsätzen einverstanden o<strong>der</strong> was würden Sie än<strong>der</strong>n?<br />
Bereich 2: Wohnen<br />
- Wo sollen neue Siedlungen entstehen?<br />
- Wie sollen die Siedlungen aussehen? (Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser)<br />
Bereich 2: Industrie und Gewerbe:<br />
- Soll sich das Gewerbe in <strong>Thierachern</strong> vergrössern? Wenn ja, wo?<br />
- Welches Gewerbe soll sich in <strong>Thierachern</strong> ansiedeln?<br />
Bereich 4: Freizeit:<br />
- Braucht es neue Anlagen? Wenn ja, welche und wo?<br />
- Wie könnten bestehende Freizeitanlagen erweitert werden?<br />
- Braucht es an<strong>der</strong>e o<strong>der</strong> zusätzliche Angebote für Jugendliche o<strong>der</strong> ältere Menschen?<br />
14
- Ist eine Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden für gemeinsame Anlagen<br />
anzustreben?<br />
Bereich 5: Verkehr:<br />
- Deckt das heutige Verkehrsangebot (Verkehrswege, Parkierungsmöglichkeiten,<br />
öffentlicher Verkehr) Ihre Bedürfnisse? Wenn nein, warum nicht?<br />
- Wie könnte das Verkehrsangebot optimiert werden?<br />
- Sind die Schulwege sicher? Wenn nein, wie und wo könnten sie verbessert werden?<br />
Verschiedenes<br />
Haben Sie weitere Anliegen, die Sie einbringen möchten?<br />
Bitte zögern Sie nicht, bei Unklarheiten nachzufragen.<br />
Programm<br />
Zeit was? wer? Material<br />
20.00 Begrüssung<br />
Ziel <strong>der</strong> Werkstatt<br />
Programm<br />
20.10 Fachlicher Input: <strong>Ortsplanung</strong>,<br />
<strong>Teilrevision</strong>, Entwicklungskonzept<br />
Aufgabenstellung<br />
20.25 Vorstellungsrunde an den<br />
Tischen:<br />
- wer bin ich?<br />
- was erwarte ich vom Abend?<br />
Frau Stettler<br />
Infraconsult<br />
Folie<br />
Hellraumprojektor<br />
Leinwand<br />
Infraconsult Foliensatz<br />
Aufgabenblatt<br />
Teilnehmende<br />
20.30 Gruppenarbeit Teilnehmende Entwicklungskonzept,<br />
Ortspläne, Karten<br />
Filzstifte<br />
21.30 Präsentation <strong>der</strong> Wünsche und<br />
Vorschläge<br />
22.00 Fazit<br />
Schlusswort<br />
Bern, 4. April 2007<br />
Teilnehmende<br />
Infraconsult<br />
Infraconsult<br />
Frau Stettler<br />
15
7.3 Resultate des Werkstattgesprächs vom 3. Mai 2007<br />
Tisch Ortsentwicklung Wohnen Industrie und Gewerbe Freizeit Verkehr Verschiedenes<br />
Tisch 1 Zustimmung zum Entwicklungskonzept.<br />
Tisch 2 Vorschlag im Grundsatz gut<br />
16<br />
Einkaufsmöglichkeiten auch<br />
im Dorf.<br />
Tisch 3 Konzept und Handlungsgrundsätze<br />
ergeben gute<br />
Grundlage.<br />
Rütihubel zurückstellen und<br />
in Reserve behalten.<br />
Tisch 4 Im Grundsatz gut, Lücken<br />
schliessen. Wo liegt <strong>der</strong><br />
Dorfkern?<br />
Siedlungsgrenze ist möglichst<br />
eng zu halten. Baulücken<br />
schliessen. Keine grossen Überbauungen<br />
son<strong>der</strong>n vorwiegend<br />
Einfamilien- und Reihenhäuser.<br />
Stimmen die Kapazitätsüberlegungen?<br />
Füllen <strong>der</strong> Lücken, Dorfkern bis<br />
Mühle und Wahlen machen Sinn.<br />
Wichtig ist die Sicherung <strong>der</strong><br />
Entwicklungsmöglichkeit <strong>der</strong><br />
Schulanlage.<br />
Je nach Situation Ein- und Mehrfamilienhäuser.<br />
Tisch 5 Erweiterung Wohnzonen nur<br />
zurückhaltend. Wahlen zuviel<br />
vorgesehen, ergibt unerwünschten<br />
Verkehr auf Schulweg<br />
Tisch 6 Motto neue Bescheidenheit<br />
CH Bewohner werden älter<br />
Evtl. Einwohnerrückgang<br />
Tisch 7 Entwicklung im Dorfzentrum<br />
ist negativ, Laden fehlt, Kern<br />
benötigt Magnet wie Post<br />
und Laden<br />
Zweifel an Nachfrage. Bestehendes Angebot ist<br />
besser zu nutzen, Zusammenarbeit<br />
mit Nachbargemeinden<br />
anstreben.<br />
Gewerbezone Schwand und<br />
Erweiterung bei Genossenschaft<br />
gut; Gewerbe nicht<br />
Industrie.<br />
Was bringen <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
die neuen Arbeitsgebiete?<br />
Im Grundsatz ja.<br />
Mehr för<strong>der</strong>n, mehr Arbeitsplätze.<br />
Fe<strong>der</strong>er-Zone auf Rebberg Industrie im Bereich <strong>der</strong><br />
Ortsumfahrung<br />
Angebot für Jugendliche<br />
fehlt.<br />
Fusswegnetz/Spazierwege<br />
ergänzen.<br />
In <strong>der</strong> Mülimatt wird eine<br />
Freizeitzone begrüsst<br />
Bestehende Anlagen ausbauen<br />
und besser nutzen.<br />
Kein zusätzlicher Lärm.<br />
Begegnungs- und Spazierwege<br />
auch für Ältere.<br />
Mit Sportplätzen und Allmend<br />
genügend versorgt<br />
Sicherheit auf Schulwegen<br />
verbessern (Eggplatz). Umfahrung<br />
entlang Waffenplatz<br />
realisieren.<br />
Durchgangsverkehr reduzieren,<br />
um Dorf herum führen.<br />
Umfahrung Dorfkern ausbauen.<br />
Vermehrt Tempo 30-Zonen.<br />
Sichere Schulwege und Verkehrsberuhigungsmassnahmen<br />
In Richtung Autobahnzubringer<br />
60 statt 50 km/h, Richtung<br />
Waldegg 50 km/h<br />
Egg-Schöneggkurve sanieren.<br />
Neubauten besser ins Dorf<br />
einfügen (Giebelmatt und<br />
Rütihubel sind negative<br />
Beispiele).<br />
Eggplatz zu wenig Wasser<br />
evtl. Umwälzpumpe.
Tisch Ortsentwicklung Wohnen Industrie und Gewerbe Freizeit Verkehr Verschiedenes<br />
Tisch 8 Einzonung Rütihubel wi<strong>der</strong>spricht<br />
Grundsatz Landwirtschaftsland<br />
zu erhalten<br />
Warum "Grünverbindung"<br />
Hubel-Egg?<br />
Beurteilung ist erst nach Festlegung<br />
<strong>der</strong> neuen Wohnzonen<br />
möglich<br />
Tisch 9 Ortsentwicklung ist richtig. Grundsätzlich OK.<br />
Nur langsames Wachstum,<br />
Dorfcharakter erhalten, Rütihubel<br />
wird bevorzugt.<br />
7.4 Auswertung Antwortbogen<br />
Neue Gewerbezonen sind<br />
sinnvoll.<br />
Keine neuen Anlagen,<br />
bestehende erhalten.<br />
Spielplatz/Brätliplatz fehlt,<br />
bevorzugte Lage wäre<br />
Mülimatte. Tennisplatz<br />
muss erhalten werden.<br />
Wachstum in Wahlen verursacht<br />
mehr Verkehr im Dorf.<br />
Verkehrsproblematik auf <strong>der</strong><br />
Blumensteinstrasse beachten<br />
und lösen.<br />
Verkehrssicherheit verbessern<br />
(Schwandstrasse),<br />
Dorfstrasse Egg mit Umfahrung<br />
und Trottoir und Zubringer<br />
Freizeitanlagen/Allmend<br />
verbessern.<br />
Eingabe Ortsentwicklung Wohnen Industrie und Gewerbe Freizeit Verkehr Verschiedenes<br />
Nr. Einw. Gew. An<strong>der</strong>e<br />
1 X Kein rasantes Wachstum<br />
Dorfcharakter unbedingt<br />
erhalten<br />
2 X Wenn überhaupt nur<br />
leichtes Wachstum<br />
3 X Ja<br />
4 X Ja<br />
Energieeffizienz und<br />
Erneuerbare Energie<br />
fehlen als Vorgabe,<br />
Grüngürtel zur Ortsteiltrennung<br />
sind sehr gut<br />
Mehr individuelles Bauen/Wohnen<br />
Wachstum mit Schulraumplanungkoordinieren<br />
I.O.<br />
Mittlerer Schwand prüfen<br />
Im Dorfkern,<br />
Egg/Wahlen, Konzentration<br />
nach innen,<br />
Hanglagen<br />
Wirklich ein Bedürfnis?<br />
Betriebsausbauten ermöglichen,Rothacherareal<br />
prüfen<br />
Zentraler Begegnungsplatz<br />
und Spielplatz,<br />
Treffpunkt Dorfjugend<br />
Tennisplatz erhalten und<br />
ausbauen, Treffpunkt für<br />
Jung und Alt, punktuelle<br />
ZSF prüfen<br />
Für <strong>Gemeinde</strong> sinnvoll? Begegnungszone, Spielplatz,<br />
Treffpunkt Jugendliche<br />
Vereinsaktivitäten för<strong>der</strong>n<br />
und Anlagen zur Verfügung<br />
stellen<br />
Busverbindungen sind gut<br />
Gehsteige in allen Quartieren<br />
Sucht Bauland, ca. 800 m 2<br />
Kin<strong>der</strong>tagesstätte ausbauen<br />
Höhere Busfrequenzen Werkstattgespräch ist super<br />
Schulwegnetz überprüfen<br />
(Schwandstrasse mit separatem<br />
Fussweg)<br />
Gute öV-Anbindung an<br />
Thun<br />
För<strong>der</strong>ung Langsamverkehr<br />
Tempobeschränkungen<br />
Verkehrsberuhigung<br />
Baulandreserven für die Infrastrukturen<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
einplanen (ZöN Kan<strong>der</strong>matte)<br />
17
Eingabe Ortsentwicklung Wohnen Industrie und Gewerbe Freizeit Verkehr Verschiedenes<br />
Nr. Einw. Gew. An<strong>der</strong>e<br />
5 X Nein<br />
6 X Ja<br />
Keine Einzonung wäre<br />
Rückschritt<br />
7 X Ja<br />
Infrastruktur- und Schulraumplanung<br />
auf Entwicklung<br />
abstimmen<br />
18<br />
Keine Siedlungserweiterung<br />
am Mösliweg<br />
(Landschaft)<br />
Ein Mix von Ein- und<br />
Mehrfamilienhäusern,<br />
W2<br />
Nur bestehende Baulücken<br />
schliessen<br />
8 X Feld und Tennisanlage<br />
nicht einzonen<br />
9 X Siedlungserweiterungen<br />
betreffen auch wertvolle<br />
Puffergebiete für die<br />
Ersatzmassnahmen<br />
vorzusehen sind (Hochstammbäume,Aufwertung<br />
Glütschbach, Thuner<br />
Allmend)<br />
Entwicklung wesentlich<br />
verlangsamen<br />
Folgen <strong>der</strong> Entwicklung<br />
(positive und negative)<br />
transparent darstellen<br />
10 TIP Ja<br />
Teilrichtplan ökologische Vernetzung berücksichtigen,<br />
evtl. Ausgleichsmassnahmen erfor<strong>der</strong>lich<br />
Landschaftsrichtplan TIP ist in Bearbeitung, relevant<br />
sind Drumlinlandschaft Westamt und Projekt<br />
Glütschbachtal<br />
Konzept ist grundsätzlich mit den regionalen Planungen<br />
vereinbar<br />
Macht für <strong>Thierachern</strong><br />
wenig Sinn, besser in<br />
Uetendorf<br />
Neue Zone mittlerer<br />
Schwand richtig, braucht<br />
es diese jedoch?<br />
Gewerbe in Areal <strong>der</strong><br />
Ruag ansiedeln, Mittlere<br />
Schwand bleibt so <strong>der</strong><br />
Landwirtschaft erhalten<br />
Zurückhaltung bei neuen<br />
Arbeitsgebieten (Verstädterung)<br />
Kleinbetriebe<br />
in allen Ortsteilen ansiedeln<br />
Keine neuen Anlagen<br />
evtl. mit Spielgeräten<br />
ergänzen, keine Modellbootanlage<br />
Tennisplatz muss erhalten<br />
bleiben<br />
Spielplatz, Treffpunkt für<br />
Jugendliche<br />
Wan<strong>der</strong>wegnetz von<br />
Reitwegen trennen<br />
Kirchweg wie<strong>der</strong> beleben<br />
Kulturpfad durch <strong>Thierachern</strong><br />
Entwicklung am Mösliweg<br />
erfor<strong>der</strong>t Ausbau <strong>der</strong><br />
Strasse<br />
Schulwegsicherung<br />
Schwandstrasse Tempo 30<br />
und weitere prüfen<br />
öV im Halbstundentakt<br />
Heute bereits gute Verbindung<br />
mit STI erhalten<br />
Zusammenhängendes<br />
Wegnetz zum Spazieren<br />
(Kin<strong>der</strong>wagen, ältere Leute)<br />
Verkehrssicherheit<br />
Durchgehen<strong>der</strong> Veloweg<br />
von <strong>Thierachern</strong> nach<br />
Thun macht Arbeits- und<br />
Schulweg attraktiv für<br />
Fahrradbenutzung<br />
Folgekosten sind abzuschätzen<br />
und in Bericht zur<br />
<strong>Ortsplanung</strong> aufzunehmen<br />
<strong>Gemeinde</strong>fusionen in Überlegungen<br />
einbeziehen<br />
Gelungener Werkstattabend
Eingabe Ortsentwicklung Wohnen Industrie und Gewerbe Freizeit Verkehr Verschiedenes<br />
Nr. Einw. Gew. An<strong>der</strong>e<br />
11 X Ja Zufahrt nur bis Marti AG,<br />
keine Durchfahrt in Richtung<br />
Mittel- und<br />
Schwandstrasse (Schulweg)<br />
12 X Ja Etliche Kleinbetriebe<br />
ansiedeln<br />
13 X In den letzten Jahren<br />
genug gebaut, keine<br />
Stadt, Dorf mit ländlichem<br />
Charakter erhalten<br />
14 X X Ja Lücken schliessen,<br />
nicht Vernetzungsflächen<br />
einzonen (Obstgarten<br />
Eggplatz 1,<br />
Schönegg, Inventar Nr.<br />
3009, siehe Vernetzungsplan<br />
15 X Ja Eggplatz an bestehende<br />
Wohnbauten angrenzend<br />
16 X Nein<br />
Wohnzonenbedarf ist zu<br />
gross<br />
Konzentration <strong>der</strong> Entwicklung<br />
auf Wahlen<br />
Wohnen für gute Steuerzahler<br />
Best. Häuser nicht einmauern<br />
W1 o<strong>der</strong> grössere Ge-<br />
Neues Gewerbe in alten<br />
Arealen? (Baugeschäft<br />
Rothacher, Säge Mühlimatt,<br />
alte Mühle und<br />
Scheune Mühlestrasse<br />
Für Kleingewerbe, im<br />
Dorfbereich (Dorfkernzone<br />
als gemischte Zone),<br />
Bauernhäuser in gemischte<br />
Zonen umzonen<br />
Mo<strong>der</strong>ate Entwicklung<br />
ohne wesentlichen<br />
Mehrverkehr<br />
Tennisplatz und<br />
Schiessstand erhalten,<br />
evtl. mit Spielplatz o<strong>der</strong><br />
Minigolf ergänzen und<br />
dafür Land erwerben<br />
Kin<strong>der</strong>spielplätze, Spazierwege<br />
und Begegnungszonen,<br />
auch an<br />
Senioren denken<br />
Schwandstrasse kein<br />
Durchgangsverkehr<br />
und/o<strong>der</strong> Tempo 30<br />
(Schulwegsicherung)<br />
Umfahrung ausbauen<br />
Trottoir <strong>Thierachern</strong>-<br />
Allmend-Allmendingen<br />
Trottoir zwischen Gärtnerei<br />
Häusler und Garage Pieren<br />
Wahlenweg Tempo 30<br />
Durchfahrtsverbot durchsetzen<br />
Umfahrung Mühlimatt unterhalten<br />
und ausbauen<br />
Gute Erreichbarkeit <strong>der</strong><br />
Bushaltestellen (Haltestelle<br />
Wahlen ist gefährlich,<br />
Massnahmen sind unerlässlich)<br />
Beleuchtung Bachweg<br />
verbessern (Schulweg)<br />
Anwohner Wahlen-, Jäger-<br />
und Schürmattweg wünschen<br />
Strassenlampe bei Nr. 15<br />
Beilagen Inventarblatt und<br />
Vernetzungsplan<br />
19
Eingabe Ortsentwicklung Wohnen Industrie und Gewerbe Freizeit Verkehr Verschiedenes<br />
Nr. Einw. Gew. An<strong>der</strong>e<br />
20<br />
und Dorf bringt keine<br />
Sicherheit für den Erhalt<br />
von Läden<br />
Dorfcharakter erhalten<br />
17 X Einwohnerzahl 2'200 ist<br />
zu niedrig<br />
Handlungsgrundsatz 1<br />
ist falsch, Grünräume<br />
werden nicht so wahrgenommen<br />
18 X Überrissene Vergrösserung<br />
Egg/Rütihubel und<br />
Wahlen wird abgelehnt,<br />
Konzentration auf das<br />
Dorfgebiet, schliessen<br />
<strong>der</strong> Baulücken,<br />
geplante Entwicklung<br />
bereits mit den geplanten<br />
Bauten erreicht<br />
19 Vertreter<br />
Eigentümer<br />
bäudeabstände för<strong>der</strong>n<br />
Wohnlichkeit<br />
Wohnqualität verbessern<br />
- weniger Lärm<br />
Vermehrt Ansiedlung von<br />
Gewerbe, Zone im unteren<br />
Schwand i.O. kann<br />
auf das Gebiet <strong>der</strong> Garage<br />
Pieren bis Blockhaus<br />
erweitert werden<br />
Fussweg entlang<br />
Glütschbach bis Uetendorf<br />
Wege auf Waffenplatz<br />
im Winter wie<strong>der</strong> benutzbar<br />
machen<br />
Fusswegnetz ergänzen<br />
Nord - Süd entlang<br />
Wahlenbach, Ost - West<br />
ausserhalb <strong>der</strong> Kantonsstrasse,<br />
vernetzte<br />
Fusswege innerhalb <strong>der</strong><br />
Wohngebiete, keine<br />
Anlage für Auswärtige<br />
Fragen<br />
Dorfladen erwünscht Kein künstlicher See in<br />
- Einwohner 2040<br />
- Schulhauserweiterungen<br />
- Generationenwechsel<br />
- Einzonungsgebiete viel<br />
zu gross<br />
- Probleme am Wahlenweg<br />
- Pumpen von Oberflächenwasser<br />
Mühlimatt<br />
Voraussetzungen<br />
schaffen, dass bei einer<br />
nächsten Revision Land<br />
an bester Wohnlage<br />
eingezont werden kann<br />
Tempo 30 im Siedlungsgebiet<br />
ÖV attraktiver gestalten<br />
(Zugsanschlüsse auch für<br />
Senioren)<br />
Ortsumfahrung verwirklichen,<br />
Kreisel bei Pt. 568<br />
und Knoten bei Pt. 596,<br />
Verkehrsberuhigung auf<br />
<strong>der</strong> Dorfstrasse(Minikreisel<br />
beim Bären),<br />
Gehweg entlang Kantonsstrasse,<br />
direkter Veloweg zwischen<br />
Dorf-Untere Schwand-<br />
Uetendorf,<br />
Busfahrplan verdichten,<br />
nach Thun auch nach<br />
20.00 Uhr<br />
Unzufrieden wegen Nichtberücksichtigung<br />
des Einzonungsgesuchs
Eingabe Ortsentwicklung Wohnen Industrie und Gewerbe Freizeit Verkehr Verschiedenes<br />
Nr. Einw. Gew. An<strong>der</strong>e<br />
20 <strong>Gemeinde</strong><br />
Uebeschi<br />
21 Eigentümer<br />
Ja<br />
Keine Fragen und keine<br />
Anliegen<br />
Grundsätzlich ja Hanglagen für gute<br />
Steuerzahler nutzen,<br />
Seniorenresidenz o<strong>der</strong><br />
Pflegeheim<br />
22 X Ja Mit gehobener Wohnqualität<br />
bessere Steuerzahler<br />
anziehen<br />
23 X Bedingt<br />
Viele idealisierte Ansätze,<br />
die sich nicht umsetzen<br />
lassen<br />
Zu grosse Flächen<br />
vorgesehen<br />
Konzentration in Wahlen<br />
führt zu Verkehrsproblemen<br />
24 X Ja Entwicklung gegen<br />
Innen, Lücken schliessen<br />
25 X Nicht mehr soviel und<br />
so schnell bauen<br />
26 X Landwirt Nein Nur langsam wachsen<br />
kleine für die Landwirtschaft<br />
nicht wertvolle<br />
Gebiete nutzen<br />
Entwicklung in gemischten<br />
Zonen<br />
Mehr Kleingewerbe, in<br />
gemischten Zonen<br />
Bestes Landwirtschaftsland,<br />
Gefahr <strong>der</strong> Ausdehnung<br />
auf das umliegende<br />
Land<br />
Kleingewerbe Dienstleistungen<br />
för<strong>der</strong>n, keine<br />
Industrie<br />
Einkaufsmöglichkeit im<br />
Dorf<br />
Keine Arbeitsplätze direkt<br />
neben Wohngebieten<br />
Spazierwege für Sommer<br />
und Winter ausbauen<br />
(kostengünstige Erholung)<br />
Mehr Sitzbänke an<br />
schöner Lage = mehr<br />
Wan<strong>der</strong>er (Wahlen)<br />
Dorfkern Begegnungszone<br />
Raum für mehrere Generationen<br />
schaffen<br />
(Mülimatt)<br />
Wegnetz verbessern<br />
Spielplatz im Dorf<br />
Dorfschulhaus als Freizeit-<br />
und Begegnungszentrum<br />
nutzen<br />
Kein Bedarf Angebot genügt<br />
Unterstützung <strong>der</strong> Ortsvereine<br />
und für Jugend<br />
attraktiv machen<br />
Dorf- o<strong>der</strong> Schulfest<br />
Nachhaltige Verkehrspolitik,<br />
die den öV wie den mIV<br />
einbezieht<br />
Gehweg Sandbühlweg bis<br />
Wahlenweg verlängern,<br />
Bushaltestelle Wahlen mit<br />
Fussgängerstreifen ergänzen<br />
Problematisch Erschliessung<br />
Wahlen, Schulwegsicherung<br />
Verdichten des STI Fahrplans<br />
Eggkreuzung übersichtlicher<br />
gestalten<br />
Angebot genügt Mehr Einwohner = mehr<br />
Verkehr<br />
deshalb nur geringe Entwicklung<br />
Trottoir vor Baubeginn<br />
planen<br />
Tempokontrollen verstärken<br />
Ausbaumöglichkeit in leer<br />
stehenden Ökonomieteilen<br />
schaffen<br />
Ökologische und energietechnische<br />
Massnahmen<br />
sollen in Revision berücksichtigt<br />
werden<br />
Unscharfes Entwicklungsplänchen<br />
war nicht hilfreich<br />
Idee: Fussweg Mülimatt bis<br />
Schwandstrasse entlang<br />
Glütschbach weiterführen, im<br />
Bereich Giebelmatt mit Spielplatz<br />
ergänzen<br />
Entwicklungsplan nicht klar<br />
Wertvolles Kulturland erhalten,<br />
sorgfältig damit umgehen<br />
Neue Überbauungen gefährden<br />
landwirtschaftliche Existenzen<br />
21
Eingabe Ortsentwicklung Wohnen Industrie und Gewerbe Freizeit Verkehr Verschiedenes<br />
Nr. Einw. Gew. An<strong>der</strong>e<br />
27 Vertreter<br />
Eigentümer<br />
22<br />
Teilweise<br />
Entwicklungsgebiete<br />
etwas zu grosszügig<br />
bemessen<br />
28 X Nein<br />
Nur Grünraum Glütschbach<br />
ist ökologisch wertvoll,<br />
Bereich Wahlen<br />
kann in Siedlung integriert<br />
werden, die Geländekante<br />
Egg-Rütihubel<br />
hat ebenfalls Landschaftswert,<br />
Entwicklung im Dorf<br />
konzentrieren<br />
Grosse Wohnquartiere<br />
sind unerwünscht - warum<br />
Rütihubel?<br />
Warum Hanglagen bevorzugen,<br />
Erschliessung<br />
in Ebene ist günstiger?<br />
29 X Nein<br />
offene Bebauung von<br />
Wahlen hat auch Erholungswert<br />
30 armasuisse<br />
Erhalt des Waffenplatzes<br />
als natürlicher Lebensraum<br />
nur sofern die<br />
militärische Nutzung<br />
nicht eingeschränkt wird<br />
Ländlichen Charakter<br />
erhalten, keine grossen<br />
Mehrfamilienhäuser in<br />
Siedlungen<br />
Siedlungsgrenze noch<br />
enger ziehen, Dorfkern<br />
im Bereich Gibelmatt<br />
Rütihubel ungeeignet<br />
Egg neben Viehschauplatz<br />
als Alternative<br />
vorsehen<br />
Mösli nur mit Umgestaltung<br />
<strong>der</strong> Einfahrt in die<br />
Staatsstrasse<br />
Höfli i.O.<br />
Jägerweg links i.O.<br />
rechts nein<br />
Käserei i.O.<br />
Egg nein (Hostet)<br />
Neuer Eggstutz nein<br />
(landw. Nutzung)<br />
Kirche, Mühle i.O.<br />
Gärtnerei besser als<br />
alle roten Flächen<br />
Unbenutzte Ökonomiegebäude<br />
zum Ausbau<br />
freigeben<br />
Kleingewerbe för<strong>der</strong>n Gute öV Verbindung<br />
Ortsumfahrung<br />
Neueinzonung Schwand<br />
verzichten und <strong>der</strong> landwirtschaftlichen<br />
Nutzung<br />
erhalten. Es besteht kein<br />
Bedarf da Reserven in<br />
Region und Waffenplatz<br />
vorhanden.<br />
Landi i.O.<br />
Bestehende Anlagen<br />
attraktiver gestalten,<br />
Vitaparcours im Haltenrainwald<br />
zusammen mit<br />
Uetendorf<br />
Schaffung eines Begegnungsort<br />
im Bereich<br />
Dorf, Gibelmatt<br />
Keine weitergehende<br />
zivile Nutzung als in<br />
Richterlichem Verbot<br />
und Benutzerordnung<br />
festgelegt<br />
Mehr Wohnraum = mehr<br />
Verkehr<br />
öV Halbstundentakt von<br />
und nach Thun<br />
Trottoir und Fussgängerstreifen<br />
an <strong>der</strong> Blumensteinstrasse<br />
bei Einmündung<br />
Mösli und Rütihubel<br />
Ausbau Umfahrung mit<br />
Fahrradstreifen<br />
Verkehrsberuhigungsmassnahmen<br />
vor <strong>der</strong><br />
Dorfeinfahrt aus Richtung<br />
Blumenstein<br />
öV Erschliessung für Neubaugebiete<br />
zwingend<br />
Mit dem Ausbau des Wahlenwegs<br />
geht ein Schulweg<br />
verloren<br />
Ist gegen eine Ortsumfahrung<br />
über den Waffenplatz<br />
(Verringerung <strong>der</strong> Ausbildungsfläche)<br />
Landeigentümer in Planung<br />
miteinbeziehen<br />
Bodennutzung ist nicht haushälterisch,<br />
Entwicklungsplan<br />
ist schlecht lesbar, Kapazitätsberechnungen<br />
sind nicht<br />
nachvollziehbar, Entwicklung<br />
kann auch negativ sein<br />
Priorität hat Lücken schliessen,<br />
Erweiterungen vermeiden<br />
Baureglement mit ökologischen<br />
und energietechnischen<br />
For<strong>der</strong>ungen ergänzen<br />
Einzonungen Egg-Gut, neuer<br />
Eggstutz und Rütihubel sowie<br />
Schwand gefährden Betriebe<br />
und wi<strong>der</strong>sprechen <strong>der</strong> Rahmenbedingung<br />
bezüglich<br />
Landwirtschaft<br />
Hochwasser Wahlenbach mit<br />
Renaturierung entschärfen<br />
Zu viel Beachtung <strong>der</strong> Verkaufswilligen,<br />
denen das<br />
Ortsbild egal ist
Eingabe Ortsentwicklung Wohnen Industrie und Gewerbe Freizeit Verkehr Verschiedenes<br />
Nr. Einw. Gew. An<strong>der</strong>e<br />
31 X X Ja<br />
Vorgesehene Siedlungsgrenze<br />
zu gross,<br />
Ortsteile nicht Trennen<br />
32 X Nein<br />
Eingaben werden nicht<br />
genügend berücksichtigt<br />
33 X Ja<br />
Strategie erkennbar<br />
Lücken schliessen,<br />
landwirtschaftlich min<strong>der</strong>wertiges<br />
Land verwenden,<br />
lehnen Erweiterung<br />
auf <strong>der</strong> Westseite<br />
<strong>der</strong> Sandbühlstrasse<br />
ab<br />
Unten auf <strong>der</strong> Ebene<br />
damit ein richtiger Ortskern<br />
mit Platz entsteht<br />
1. im Zentrum des Dorfs<br />
2. Richtung Schwand<br />
34 X Teilweise Wohndichte Gibelmatte<br />
ist zu eng<br />
Wohngemeinde ohne<br />
Gewerbe- o<strong>der</strong> Industriegebiet<br />
Nicht wo vorgesehen,<br />
jedoch Gelände auf Waffenplatz<br />
reservieren<br />
Bedarf fraglich Spazierwege im und um<br />
das Dorf, keine lärmigen<br />
Freizeitangebote<br />
Areal Sägerei neben<br />
Sportplatz und Trotylareal<br />
prüfen<br />
35 X Tennisplatz erhalten<br />
36 Stadt<br />
Thun<br />
37 <strong>Gemeinde</strong>Uetendorf<br />
Ja<br />
keine weiteren Koordinationsbedürfnisse<br />
Ja<br />
Neueinzonungen können<br />
eine Mehrbelastung<br />
<strong>der</strong> Abwasserkanäle in<br />
Uetendorf ergeben.<br />
38 X Parzelle Nr. 220 nicht<br />
einzonen<br />
Angebot genügt Verkehrslage ist sehr gut<br />
Sanierung <strong>der</strong> Umfahrung<br />
Schulwegsicherung<br />
Angebot genügt Sanfter Ausbau Werkstatt nicht positiv erlebt<br />
Es wird geglaubt, dass alle<br />
roten Bereiche Eingaben von<br />
Grundeigentümern entsprechen<br />
An "schwache" Verkehrsteilnehmer<br />
denken<br />
öV ist genügend bis gut<br />
Ortsumfahrung<br />
Durchgehendes Trottoir<br />
längs <strong>der</strong> Kantonsstrasse<br />
von Zollhaus bis Wahlen<br />
Via RVK wird beantragt<br />
den Ortsbus - Versuchsbetrieb<br />
in ein Definitivum zu<br />
überführen.<br />
Ausgewogener Häuser- und<br />
Personenmix<br />
Übergeben baurechtliche<br />
Grundordnung und Landschaftsrichtplan<br />
mit Richttext<br />
23
7.5 Teilnehmer Werkstattgespräch<br />
Tisch 1 Gertrud Vukelic-Wenger, Elisabeth Jaiser, Hans Wenger, Ernst Messerli, Werner Buri,<br />
Bruno Howald, Fritz Feller<br />
Tisch 2 Hans Schütz, Marco von Känel, Edwin Steiner, Bruno Frei<br />
Tisch 3 Markud Bühler, Paul Haldemann, Martin Flütsch, Erwin Matzinger, Daniel Matzinger,<br />
Franz Hadorn<br />
Tisch 4 Oswald Binggeli, Werner Marmet, Heinz Stauffer, Ernst Wyler, Martin Trachsel, Kurt<br />
Schmid, Benno Stutz<br />
Tisch 5 Hansruedi Fahrni, Jakob Günter, Max Schwendimann, Anna-Maria Küffer, Arnold Messerli,<br />
Hanni Furrer, Hansueli Wenger<br />
Tisch 6 Brigitte Zimmermann, Hans-Peter Hodler, Martha Hodler, Aline Messerli, André Messerli,<br />
Daniel Stämpfli, Renate Wälchli, Josef Müller<br />
Tisch 7 Ursula Tschabold, Christoph Tschabold, Fritz Wittwer, Hilda Wittwer, Hans Hubacher,<br />
Dora Huber<br />
Tisch 8 Stephan Kocher, Beat Brenneisen, Barbara Zahnd, Erich Zahnd, Adrian Siegenthaler,<br />
Alfred Berchtold, Fritz Zaugg<br />
Tisch 9 Bruno Reber, Thomas Feller, Beat Rufer, Kurt Mummenthaler, Christian Daumüller,<br />
Iris Augsburger Kuenzi, Roger Müller, Felix Tschumi<br />
7.6 Absen<strong>der</strong> Antwortbogen<br />
1 Iris Augsburger Kuenzi und Roland Kuenzi<br />
2 Martin Nie<strong>der</strong>hauser<br />
3 Bruno Reber<br />
4 Bruno und Cornelia Guggisberg<br />
5 Fam. H. Wälchli<br />
6 Oswald Binggeli<br />
7 P. Ochsenbein<br />
8 Rita und Kurt Muhmenthaler<br />
9 Heinz Keller<br />
10 Region Thun - InnertPort TIP<br />
11 Felix und Esther Tschumi<br />
12 Th. und H. Stauffer-Mülhauser<br />
13 Reto Buri<br />
14 Werner Buri<br />
15 Daniel Matzinger<br />
16 E. und K. Wyler-Küenzi<br />
17 Hans Ulrich Wenger<br />
24
18 Hansruedi Fahrni<br />
19 IBP Integrale Bauherren- und Projektbetreuung AG<br />
20 Einwohnergemeinde Uebischi<br />
21 Anna-Maria Küffer-Messerli<br />
22 F. und B. Künzi-Lauber<br />
23 Alfred Berchtold<br />
24 Markus Bühler<br />
25 Fam. Furrer<br />
26 Fam. Haldimann Daniel<br />
27 Hans-Peter Hodler<br />
28 Adrian Siegenthaler<br />
29 -<br />
30 Armasuisse Immobilien<br />
31 Fritz Feller<br />
32 Josef Müller<br />
33 Martin Trachsel<br />
34 Hans Hubacher<br />
35 Sandra Feller-Lüthi<br />
36 Stadt Thun<br />
37 Einwohnergemeinde Uetendorf<br />
38 Jakob und Erna Günter-Matti<br />
25
Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong><br />
<strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong><br />
Bericht zur 2. Mitwirkung<br />
Abbildung 1 Zonenplan <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thierachern</strong>; Mitwirkungsexemplar<br />
Bern, 7. März 2008<br />
IC Infraconsult AG<br />
Bitziusstrasse 40<br />
CH-3006 Bern<br />
Telefon +41(0)31 359 24 24<br />
Telefax +41(0)31 359 24 25<br />
ic@infraconsult.ch<br />
www.infraconsult.ch<br />
ISO 9001 zertifiziert
Impressum<br />
IC Infraconsult AG<br />
Albrecht Bandi, Architekt HTL Planer BSP<br />
Thomas Stettler, Architekt HTL Raumplaner ETH NDS FSU<br />
Verteiler:<br />
<strong>Ortsplanung</strong>skommission<br />
Bezugsadresse:<br />
IC Infraconsult AG<br />
Bitziusstrasse 40<br />
3006 Bern<br />
Versionen<br />
Version Ausgabedatum Status Bemerkungen<br />
1 03. Dezember 2007 1. Entwurf zH <strong>Ortsplanung</strong>skommission<br />
2 12. Dezember 2007 2. Entwurf zH Gemein<strong>der</strong>at<br />
3 07. März 2008 zH Gemein<strong>der</strong>at und Vorprüfung<br />
\\Thur\c_proj\0962.01_thierachern_rev_op\08_prod\Vorprüfung\Beilage_2_Mitwirkung2.doc<br />
0962.01/Druckdat 07.03.08/Prüfkl A/st/B(F)
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Einleitung 1<br />
2 Mitwirkung und Resultate 2<br />
3 Schriftliche Eingaben 3<br />
3.1 Allgemeine Eingaben 3<br />
3.2 Zonenplan 4<br />
3.3 Richtplan Verkehr 10<br />
4 Protokoll <strong>der</strong> Orientierungsveranstaltung vom 29. Oktober 2007 19<br />
5 Aktennotiz <strong>der</strong> Besprechung mit Oberingeniuerkreis I Mitwirkung<br />
Verkehrsrichtplan 33<br />
6 Liste <strong>der</strong> Mitwirkungseingaben 39<br />
1
1 Einleitung<br />
Ausgangslage Der Zonenplan von <strong>Thierachern</strong> ist am 10. März 1993, das Baureglement<br />
am 18. März 2005 vom Amt für <strong>Gemeinde</strong>n und Raumordnung (AGR) genehmigt<br />
worden. Am Zonenplan sind seit seiner Genehmigung verschiedene<br />
Än<strong>der</strong>ungen vorgenommen worden.<br />
<strong>Thierachern</strong> erfuhr zwischen 2000 und 2005, mit einer Zunahme von gut<br />
10% auf ca. 2100 Einwohner ein starkes Bevölkerungswachstum und einen<br />
entsprechenden Verbrauch <strong>der</strong> vorhandenen Wohnbaulandreserven.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at beabsichtigt mit <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> bis ins<br />
Jahr 2008, die planerischen Voraussetzungen für eine geordnete und mo<strong>der</strong>ate<br />
Entwicklung von <strong>Thierachern</strong> für die nächsten 15 Jahre schaffen.<br />
Planungsphasen Die <strong>Teilrevision</strong> wird in 3 Phasen abgewickelt:<br />
Phase 1<br />
Vorstudie und Entwicklungskonzept<br />
� Phase 1: Strategie, Detailprogramm und 1. Mitwirkung<br />
� Phase 2: Planungsinstrumente und 2. Mitwirkung<br />
� Phase 3: Vorprüfungs- und Auflageverfahren<br />
Im Entwicklungskonzept hat <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at die heutige Situation analysiert,<br />
den Handlungsspielraum und den Handlungsbedarf beurteilt und die<br />
Ziele zur <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> formuliert. Weiter hat er die zentralen<br />
Anliegen <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> festgelegt und einen Entwicklungsplan mit Handlungsgrundsätzen<br />
entworfen.<br />
Mit <strong>der</strong> Erarbeitung <strong>der</strong> Planungskonzepte Landschafts- und Siedlungsentwicklung<br />
sowie Verkehr wird die gewünschte Ortsentwicklung in einer ganzheitlichen<br />
Sicht analysiert und dargestellt.<br />
Die Bevölkerung und die interessierten Kreise <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thierachern</strong><br />
konnten sich ein erstes Mal in <strong>der</strong> Planungsphase 1 zum Entwicklungskonzept<br />
äussern.<br />
1. Mitwirkung Als Startveranstaltung <strong>der</strong> ersten Mitwirkung wurde am 3. Mai 2007 ein<br />
Werkstattgespräch durchgeführt. Dieses Zusammentreffen von interessierten<br />
Einwohnerinnen und Einwohnern mit den Verantwortlichen <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong><br />
bot Raum spezifische Wünsche und Anliegen zur Entwicklung <strong>der</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong> zu erarbeiten, zu diskutieren und zu präsentieren.<br />
Mit dem Bericht zur 1. Mitwirkung vom 18.6.07 wurde die Phase 1 abgeschlossen.<br />
1
2 Mitwirkung und Resultate<br />
Gegenstand <strong>der</strong><br />
2. Mitwirkung<br />
Gegenstand <strong>der</strong> 2. Mitwirkung ist die <strong>Teilrevision</strong> des grundeigentümerverbindlichen<br />
Zonenplans und <strong>der</strong> behördenverbindliche Verkehrsrichtplan.<br />
Durchführung Aufgrund <strong>der</strong> bereits durchgeführten 1.Mitwirkung, ist <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong><br />
Auffassung, dass die nun vorliegenden Planungsinstrumente in <strong>der</strong> Bevölkerung<br />
von <strong>Thierachern</strong> breit abgestützt sind. Er hat deshalb zu einer Orientierungsveranstaltung<br />
eingeladen, an <strong>der</strong> die Unterlagen vorgestellt wurden<br />
und Fragen beantwortet werden konnten. Gleichzeitig erfolgte die Publikation<br />
im Amtsanzeiger vom 18. Oktober 2007 bis 16. November 2007 auf <strong>der</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung öffentlich aufgelegt.<br />
Die aufgelegten Mitwirkungsunterlagen enthielten neben den eigentlichen<br />
Mitwirkungsgegenständen auch den Erläuterungsbericht mit dem Entwicklungskonzept<br />
und dem Bericht zur 1. Mitwirkung.<br />
Zu den einzelnen Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> des Zonenplans und zum<br />
Inhalt des Verkehrsrichtplan ist ein Fragebogen entworfen worden, <strong>der</strong> es<br />
<strong>der</strong> Bevölkerung erlaubt auf einfache Weise zu den einzelnen Gebieten eine<br />
Antwort zu geben.<br />
Mitwirkungserfolg Insgesamt sind 132 Mitwirkungseingaben eingetroffen. Für eine Mitwirkung<br />
zu den Planungsinstrumenten <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> ist diese Beteiligung eher überdurchschnittlich<br />
und kann als Erfolg für die Arbeit <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong>skommission<br />
gewertet werden.<br />
Antrag an den<br />
Gemein<strong>der</strong>at<br />
Die Nachbargemeinden Thun und Uetendorf haben sich in positivem Sinne<br />
zur <strong>Teilrevision</strong> geäussert. Von den Ortsparteien hat nur die SP eine Mitwirkungseingabe<br />
gemacht. Ihre Eingaben betreffen den Zonenplan und den<br />
Richtplan Verkehr.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> eingetroffenen Eingaben und <strong>der</strong> Beteiligung am Informationsabend<br />
kann festgestellt werden, dass die Mitwirkungsunterlagen (Zonenplanän<strong>der</strong>ungen<br />
und Verkehrsrichtplan) auf grosses Interesse gestossen<br />
sind. Die grosse Mehrheit stimmt sowohl den Umzonungsvorschlägen<br />
wie auch dem Verkehrsrichtplan mit seinen Massnahmen zu. Die eingereichten<br />
Anregungen, Ergänzungs- und Än<strong>der</strong>ungswünsche werden zusammengefasst<br />
in den folgenden Abschnitten dargestellt und mit <strong>der</strong> Stellungnahme<br />
des Gemein<strong>der</strong>ats ergänzt.<br />
Die <strong>Ortsplanung</strong>skommission beantragt dem Gemein<strong>der</strong>at die Mitwirkungseingaben<br />
gemäss den vorgeschlagenen Stellungnahmen zu berücksichtigen.<br />
2
3 Schriftliche Eingaben<br />
Mitwirkungseingaben Stellungnahmen des Gemein<strong>der</strong>ats<br />
Protokoll <strong>der</strong> Mitwirkungsveranstaltung<br />
vom<br />
29.10.07<br />
Einwohnergemeinde Uetendorf<br />
3.1 Allgemeine Eingaben<br />
Anlässlich <strong>der</strong> Orientierungsveranstaltung zur 2. Mitwirkung nahmen 88<br />
Personen aus <strong>der</strong> Bevölkerung teil. Neben <strong>der</strong> Vorstellung <strong>der</strong> Instrumente<br />
zur <strong>Teilrevision</strong> - dem Zonenplan und dem Verkehrsrichtplan –<br />
sind vor allem in <strong>der</strong> nachfolgenden Diskussion Fragen beantwortet<br />
worden. Das Protokoll befindet sich im Anhang zum Bericht <strong>der</strong> 2. Mitwirkung.<br />
Die vorgesehenen Än<strong>der</strong>ungen des Zonenplan sind mass- und sinnvoll.<br />
Die vorgesehenen Massnahmen Nr. 27 + 28 im Verkehrsrichtplan erachten<br />
wir ebenfalls als geeignet.<br />
Planungsamt Stadt Thun Die vorgesehenen Einzonungen bewegen sich in einem vertretbaren<br />
Rahmen und entsprechen auch den übergeordneten Vorgaben.<br />
Der Umgang mit Natur und Landschaft ist sorgfältig und nimmt Rücksicht<br />
auf die speziellen Gegebenheiten (v.a. Waffenplatz).<br />
Die vorgesehenen Verkehrsmassnahmen erachten wir für sinnvoll.<br />
3
Mitwirkungseingaben Stellungnahmen des Gemein<strong>der</strong>ats<br />
3.2 Zonenplan<br />
Gebiet Wahlen 2.1 Neue Wohnzone (W)2, respektive Wohn- und Gewerbezone<br />
(WG)2:<br />
Wahlen Nr. 11/14/33, Blumensteinstrasse Nr. 15/19, Käserei Nr. 1/27<br />
und Rütihubelweg Nr. 35<br />
5, 59 SP 16.11.07 Käserei Nr.1 liegt zu exponiert in <strong>der</strong> Landschaft, keine Einzonung in<br />
diesem Bereich.<br />
Von den 132 Mitwirkungseingaben werden 117 Aussagen zu<br />
den neuen Wohnzonen im Gebiet Wahlen gemacht.<br />
87 Eingaben stimmen zu<br />
30 Eingaben stimmen nicht zu<br />
Ortsbildverträgliche Ergänzung am Siedlungsrand.<br />
7, 80 P 1.11.07 Als Miteigentümer lehne ich die Einzonung von Wahlen Nr. 33 strikt ab. Auf Einzonung Nr. 33 wird verzichtet, sofern nicht bis Ende<br />
Jahr von <strong>der</strong> Erbengemeinschaft ein gemeinsames und verbindliches<br />
Begehren auf Einzonung eintrifft.<br />
Dieses liegt heute vor.<br />
82 P 8.11.07 Ist es – abgesehen von angestrebten Bereinigungen – überhaupt sinnvoll,<br />
wenn das einigermassen geschlossen wirkende Wahlendörfli als<br />
Baugebiet definiert werden soll?<br />
Mit <strong>der</strong> vorgesehenen Einzonung <strong>der</strong> nicht mehr landwirtschaftlich<br />
genutzten Wohngebäude werden die bestehenden<br />
Bauten <strong>der</strong> W2 zugewiesen. Damit werden bestehende und<br />
erschlossene Baulücken geschlossen und beschränkte Entwicklungsmöglichkeiten<br />
geschaffen.<br />
108 P 1.11.07 Nr. 35 nur W2 und keine Gewerbezone. Es handelt sich dabei um eine geringfügige Erweiterung <strong>der</strong><br />
bestehenden Wohn- und Gewerbezone (WG)2.<br />
111 P 31.10.07 Käserei Nr. 27 in W1. Erhalt des Landschaftsbildes. Mit <strong>der</strong> Einzonung von Nr. 27 wird eine massvolle Verdichtung<br />
in einem bereits heute bebauten Gebiet, mit Erweiterung<br />
<strong>der</strong> vorhandenen 2-geschossigen Wohn- und Gewerbezone<br />
angestrebt.<br />
4
Mitwirkungseingaben Stellungnahmen des Gemein<strong>der</strong>ats<br />
Gebiet Egg<br />
2.2 Neue Wohnzone (W)2, respektive Wohn- und Gewerbezone<br />
(WG)2:<br />
Eggplatz Nr. 8, Steghaltenstrasse Nr. 32<br />
Von den 132 Mitwirkungseingaben werden 117 Aussagen zu<br />
den neuen Wohnzone respektive Wohn- und Gewerbezone<br />
im Gebiet Egg gemacht.<br />
103 Eingaben stimmen zu<br />
14 Eingaben stimmen nicht zu<br />
34 P 15.11.07 Einzonung von Parzelle Nr. 841 in WG2 wäre doch auch möglich? Die Einzonung <strong>der</strong> Parzelle Nr. 841 würde dem Entwicklungskonzept<br />
wi<strong>der</strong>sprechen.<br />
2.3 Neue Zone für öffentliche Nutzungen (ZöN):<br />
Oberstufenschule, Eggplatz Nr. 8 mit entsprechen<strong>der</strong> Ergänzung im<br />
Baureglement<br />
5, 59 SP 16.11.07 <strong>Gemeinde</strong> soll Land zur allfälligen Erweiterung des Schulhauses erwerben.<br />
Einzonung des Landes zwischen Zön A und WG2.<br />
Von den 132 Mitwirkungseingaben werden 105 Aussagen zu<br />
<strong>der</strong> neuen Zone für öffentlichen Nutzung im Gebiet Egg gemacht.<br />
95 Eingaben stimmen zu<br />
10 Eingaben stimmen nicht zu<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at nimmt diese Anregung entgegen und wird<br />
mit dem Grundeigentümer entsprechende Verhandlungen<br />
aufnehmen.<br />
108 P 1.11.07 Grundstück LWZ <strong>der</strong> Fam. Hodler ebenfalls teilweise als ZöN. Die Schulraumstudie hat aufgezeigt, dass eine Anlageerweiterung<br />
in 1. Priorität im Süden weiterzuverfolgen ist.<br />
Gebiet Dorf<br />
2.4 Neue Wohnzone (W)2, respektive Wohn- und Gewerbezone<br />
(WG)2:<br />
Alter Eggstutz Nr.22, Dorfstrasse Nr. 23, Dorf-/Schwandstrasse Nr.<br />
4/5/13, Mühlestrasse Nr. 7<br />
Von den 132 Mitwirkungseingaben werden 118 Aussagen zu<br />
den neuen Wohnzone respektive Wohn- und Gewerbezone<br />
im Gebiet Dorf gemacht.<br />
67 Eingaben stimmen zu<br />
51 Eingaben stimmen nicht zu<br />
5
Mitwirkungseingaben Stellungnahmen des Gemein<strong>der</strong>ats<br />
8, 20,<br />
48, 65,<br />
68, 73,<br />
79, 81,<br />
86, 87,<br />
88, 101,<br />
103<br />
5, 27 SP,<br />
P<br />
34, 82,<br />
83<br />
P 19.11.07<br />
- 8.11.07<br />
Erhalt <strong>der</strong> Freizeitanlagen, wie Tennisplatz. Generell ist die beabsichtigte<br />
Bautätigkeit zu gross.<br />
Mit <strong>der</strong> bestehenden Zone für Sport und Freizeit (ZSF) ist<br />
baurechtlich <strong>der</strong> Fortbestand <strong>der</strong> Freizeitanlagen gesichert.<br />
16.11.07 Wo ist Platz für einen Dorfplatz? Für Aktivitäten und Veranstaltungen, die auf einem Dorfplatz<br />
stattfinden könnten, bestehen bereits geeignete Möglichkeiten<br />
(Kirche, Schulen).<br />
Hinter dem Schützenhaus wäre Raum für einen Kin<strong>der</strong>spielplatz<br />
in <strong>der</strong> Ortsmitte vorhanden.<br />
P 15.11.07 Eine Verdichtung des Ortskerns ist richtig.<br />
45, 52 P 15.11.07 Grösserer Abstand <strong>der</strong> Einzonung zum Schützenhaus Das Lärmgutachten zeigt auf, dass die Lärmgrenzwerte eingehalten<br />
werden können.<br />
Gebiet Schwand<br />
2.5 Neue Wohn- und Gewerbezone (WG)2:<br />
Buuchi Nr. 34<br />
2.6 Neue Gewerbezone G:<br />
Unterer Schwand<br />
5 SP 16.11.07 <strong>Gemeinde</strong> frühzeitig Vorgehensweise zur Ansiedlung von arbeitsintensiven<br />
(KMU-) Betrieben planen. Prüfen einer alternativen Zonengrenze<br />
Von den 132 Mitwirkungseingaben werden 116 Aussagen zu<br />
<strong>der</strong> neuen Wohn- und Gewerbezone im Gebiet Schwand<br />
gemacht.<br />
96 Eingaben stimmen zu<br />
20 Eingaben stimmen nicht zu<br />
Von den 132 Mitwirkungseingaben werden 118 Aussagen zu<br />
den neuen Gewerbezone Unterer Schwand gemacht.<br />
77 Eingaben stimmen zu<br />
41 Eingaben stimmen nicht zu<br />
GR nimmt die Anregung entgegen.<br />
6
Mitwirkungseingaben Stellungnahmen des Gemein<strong>der</strong>ats<br />
6 VB<br />
S<br />
respektive neue Nutzungszone zwischen <strong>der</strong> Gewerbezone und <strong>der</strong><br />
Wohnzone südwestlich zur Vermeindung von Lärm.<br />
23.11.07 Grundsätzlich mit <strong>der</strong> Einzonung unsere Parzelle Nr. 105 einverstanden.<br />
Pachtverträge erst in den Jahren 2010 / 2013 kündbar.<br />
27 P 16.11.07 Zusätzlicher Verkehr ohne Massnahmen für Langsamverkehr nichttragbar.<br />
Die Bauzone darf nicht an die Mittelstrasse reichen.<br />
Gegenüber <strong>der</strong> Wohnnutzung müssen die Grenzwerte ES II<br />
respektive ES III eingehalten werden. Eine Pufferzone würde<br />
die Nutzungsflexibilität und Erschliessungsmöglichkeiten<br />
für die Gewerbebetriebe stark einschränken.<br />
Die Erschliessung erfolgt ab <strong>der</strong> Schwandstrasse. Der Verkehrsrichtplan<br />
sieht Massnahmen für den Langsamverkehr<br />
vor.<br />
34 P 15.11.07 Einzonung in WG2 besser. In gemischten Zonen werden mehrheitlich Wohnbauten realisiert.<br />
Zweck <strong>der</strong> Arbeitszone ist jedoch die Arbeitsplatzsicherung.<br />
43 P 15.11.07 Verschandelung des Ortsbildes.<br />
43, 57 P 14.11.07 Nur Kleingewerbe mit kleinem Lärmpegel, da neue Gewerbezone an<br />
bestehen<strong>der</strong> Wohnzone angrenzt.<br />
59 P 13.11.07 Erschliessung nur über Schwandstrasse und nicht auch noch über Mittelstrasse.<br />
Muss sich die Gewerbezone bis an die Mittelstrasse erstrecken?<br />
Entsteht südwestlich nicht die unglückliche „Lärmbeziehung“ Gewerbezone-Wohnzone<br />
auch trotz <strong>der</strong> dazwischenliegenden Strasse?<br />
Könnte sich die westliche Zonengrenze <strong>der</strong> neuen Gewerbezone nicht<br />
an <strong>der</strong>jenigen Gewerbezonengrenze des Areals „Werkhof Marti“ orientieren<br />
und die Restfläche zur Mittelstrasse <strong>der</strong> Wohn- und Gewerbezone<br />
WG2 zugeführt werden?<br />
67 P 12.11.07 Angrenzend an Wohnzone, zusätzliche Lärmbelastung. Mehrverkehr<br />
Standort liegt verkehrsmässig (Anschluss an übergeordnetes<br />
Strassennetz ohne Belastung <strong>der</strong> Ortsdurchfahrt) wie<br />
auch aus Sicht des Ortsbilds (Ergänzung <strong>der</strong> bestehenden<br />
Arbeitszone / Gewerbe) richtig.<br />
Gegenüber <strong>der</strong> Wohnnutzung müssen die Grenzwerte ES II<br />
respektive ES III eingehalten werden.<br />
In Ergänzung zur bestehenden Gewerbezone liegt <strong>der</strong> vorgesehene<br />
Standort auch verkehrsmässig günstig mit direktem<br />
Anschluss an das übergeordnete Netz ohne Ortsdurchfahrt.<br />
Die Erschliessung erfolgt ausschliesslich über die<br />
Schwandstrasse<br />
Eine Pufferzone würde die Nutzungsflexibilität und Erschliessungsmöglichkeiten<br />
für die Gewerbebetriebe stark<br />
7
Mitwirkungseingaben Stellungnahmen des Gemein<strong>der</strong>ats<br />
und Teil des Schulwegs. einschränken.<br />
33, 80 P 15.11.07 Ackerfähiges Land das sich vom Klima und Boden her für den Ackerbau<br />
eignet und maschinell bewirtschaftbar ist, darf nicht in <strong>der</strong> Bauzone liegen.<br />
55, 72 P 14.11.07<br />
09.11.07<br />
58, 82 P 14.11.07<br />
08.11.07<br />
Bemerkungen 2.7 Zonenplan<br />
Attraktive Wohnzone, gute Besonnung, schade dies als Gewerbezone<br />
zu nutzen. Warum nicht Gewerbezone an Hauptstrasse wo das Wohnen<br />
weniger attraktiv ist, bsp. im Gebiet Pieren - Gärtnerei?<br />
Ist hier wirklich Bedarf vorhanden? Flächenmässig an <strong>der</strong> unteren Grenze,<br />
entspricht dies dem Bekenntnis <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> zu einem Gewerbestandort<br />
<strong>Thierachern</strong>?<br />
Die Interessenabwägung spricht an dieser Stelle für die Gewerbezone.<br />
Wegen Baubeschränkungen des VBS ist eine Einzonung<br />
des vorgeschlagenen Gebiets nicht möglich.<br />
Ja, entspricht Richtplan Arbeitsplatzschwerpunkte <strong>der</strong> Region<br />
TIP und des WRT.<br />
9, 12 P 19.11.07 Dorfladen und sicherer Spielplatz erstellen Die Ansiedlung von Verkaufsläden kann nicht alleine durch<br />
die <strong>Ortsplanung</strong> gelöst werden. Die baurechtlichen und<br />
räumlichen Vorraussetzungen dazu sind vorhanden.<br />
20 P 16.11.07 Hört auf mit <strong>der</strong> ewigen Bauerei!<br />
21 P 16.11.07 Ist vorgesehen die landwirtschaftlichen Randgebiete (bsp. Hubel, Rychenmösli)<br />
in Streusiedlungsgebieten einzuzonen?<br />
Ein Spielplatz wäre hinter Schützenhaus möglich.<br />
Streusieldunggebiete sind keine Nutzungszonen son<strong>der</strong>n<br />
Gebiete, welche im kantonalen Richtplan festgelegt sind.<br />
Der kantonale Richtplan sieht in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thierachern</strong><br />
keine Streusiedlungsgebiete vor.<br />
43 P 15.11.07 Tragen sie Sorge zum Kulturland. Der Boden wird sich nicht erneuern. Der Gemein<strong>der</strong>at ist sich dieses Umstands bewusst. Mit <strong>der</strong><br />
vorliegenden <strong>Teilrevision</strong> wird <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> nur ein mo<strong>der</strong>ates<br />
Wachstum ermöglicht.<br />
58 P 14.11.07 Bei allen Neueinzonungen sollten energietechnische Mindestanforde- Ist mit heutigem Energiegesetz noch nicht möglich. Eine<br />
8
Mitwirkungseingaben Stellungnahmen des Gemein<strong>der</strong>ats<br />
59, 68 P 13.11.07<br />
12.11.07<br />
79, 91,<br />
121<br />
rungen gestellt werden (Minergie-Standard o<strong>der</strong> Minergie-P). entsprechende Revision des Gesetzes wurde zurückgestellt.<br />
Was bestehen im Bereich Freizeit für Absichten? Erhalt <strong>der</strong> bestehen<strong>der</strong> Anlagen und nach Möglichkeit ein<br />
Kin<strong>der</strong>spielplatz.<br />
P 08.11.07 Was ist in den nächsten Jahren für die ältere Generation vorgesehen? Für ein Altersheim o<strong>der</strong> eine Alterssiedlung besteht kein Bedarf.<br />
Wohnungen in Mehrfamilienhäusern werden behin<strong>der</strong>tengerecht<br />
ausgeführt. Die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verkehrssicherheit<br />
und des ÖV dient auch <strong>der</strong> älteren Generation.<br />
80 P 08.11.07 Entwicklung primär auf den Dorfkern fokussieren und nicht auf Wahlen.<br />
Im Entwicklungskonzept fehlen völlig: Ökologie, Umweltbelastung, Energieversorgung,<br />
Klimaschutz, erneuerbare Energien. Einseitig auf Wachstum<br />
fokussiert.<br />
120 G 30.10.07 Grundstück Ecke Thunstrasse / Brüggstrasse in Wohn-, Gewerbezone<br />
umzonen.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at strebt eine ausgeglichene und mo<strong>der</strong>ate<br />
Entwicklung im Dorf und Wahlen an.<br />
Das <strong>der</strong> Revision zugrundeliegende Konzept, berücksichtigt<br />
soweit möglich die Umweltanliegen und stimmt die vorhandenen<br />
Infrastrukturen und die ÖV-Erschliessung mit dem<br />
Siedlungsgebiet ab. Die <strong>Teilrevision</strong> behandelt nur die Nutzungsmöglichkeiten<br />
im Siedlungsgebiet.<br />
Die heutige Zäsur zum Wald muss erhalten bleiben.<br />
9
Mitwirkungseingaben Stellungnahmen des Gemein<strong>der</strong>ats<br />
3.3 Richtplan Verkehr<br />
3.1 Zielsetzungen Von den 132 Mitwirkungseingaben werden 111 Aussagen zu<br />
den Zielsetzungen gemacht.<br />
93 Eingaben stimmen zu<br />
18 Eingaben stimmen nicht zu<br />
Massnahmen 3.2 Verkehrslenkung Von den 132 Mitwirkungseingaben werden 117 Aussagen zu<br />
den Massnahmen im Bereich Verkehrslenkung gemacht.<br />
5, 59, 68 SP<br />
P<br />
16.11.07<br />
13.11.07<br />
106 Eingaben stimmen zu<br />
11 Eingaben stimmen nicht zu<br />
Priorisierung <strong>der</strong> Massnahmen in Form eines Umsetzungsprogramms. Die Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit <strong>der</strong> Finanzplanung<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>.<br />
42 P 15.11.07 Temporeduktion auf <strong>der</strong> Waldstrecke (Thunstrasse) bspw. 60 km/h.<br />
Vermehrte Kontrollen. Umfahrung Dorfkern bringt den Wohnquartieren<br />
wenig Nutzen.<br />
55 P 14.11.07 Die Umfahrung müsste neu projektiert werden, ev. mit neuer Linienführung.<br />
73, 78,<br />
103<br />
P 9.11.07<br />
8.11.07<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at nimmt die Anregungen entgegen. Der<br />
Gemein<strong>der</strong>at ist <strong>der</strong> Auffassung, dass die Umfahrung den<br />
betroffenen Wohnquartieren einen grossen Nutzen bringt.<br />
Aus finanziellen Gründen steht eine alternative Linienführung<br />
ohne Verlust von Kulturland zurzeit nicht zur Debatte.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at nimmt die Anregung entgegen und wird<br />
diese im Rahmen von weiteren Abklärungen prüfen.<br />
Die Umfahrung hat absolute Priorität. Der Gemein<strong>der</strong>at nimmt die Anregung entgegen.<br />
10
Mitwirkungseingaben Stellungnahmen des Gemein<strong>der</strong>ats<br />
3.3 Verkehrsberuhigungsmassnahmen, Gestaltung Von den 132 Mitwirkungseingaben werden 127 Aussagen zu<br />
den Massnahmen im Bereich <strong>der</strong> Verkehrsberuhigung und<br />
Gestaltung gemacht.<br />
3 P 19.11.07 Tempo 30 Zone im Bereich <strong>der</strong> Schulanlage Kan<strong>der</strong>matte bis nach Einmündung<br />
Giebelweg weiterführen. Zusätzliche Tempo 30 Zone beim<br />
Alten Eggstutz (Bereich Kirche/Pfrundschüür/Pfarrhaus) einrichten<br />
4 STI 20.11.07 Tempo 30 Zonen vom öV nur Schwierig zu befahren. Einmündende Nebenstrassen<br />
sollten nicht durch einen Rechtsvortritt bevorzugt werden,<br />
da <strong>der</strong> Fahrfluss unterbunden wird und ein andauerndes Bremsen und<br />
Anfahren <strong>der</strong> Busse im Wohnquartier Lärm- und Geruchsemissionen<br />
erzeugt. Mittels örtlichen Strassenverengungen mit genügend grossen<br />
Sichtweiten sind Bodenerhebungen vorzuziehen (keine Fahrkomfortvermin<strong>der</strong>ung<br />
für die Fahrgäste und das Rollmaterial wird geschont). Auf<br />
<strong>der</strong> Dorfstrasse / Schöneggkurve begrüssen wir eine allfällige Möglichkeit<br />
einer Einflussnahme auf den Verkehr, mittels einer Ampel (mit Signalgebung),<br />
zu Gunsten des öffentlichen Verkehrs (öV). Mit <strong>der</strong> mittelfristigen<br />
Optimierung des Fahrplans und <strong>der</strong> Umlaufzeiten stellen wir das<br />
Gesuch zur Öffnung des Wahlenwegs als Wendeschlaufe für den öV.<br />
Mit dieser Wendemöglichkeit könnten bei einem engeren Takt die Haltestellen<br />
„Wahlen“ und „Egg“ zusätzlich bedient werden.<br />
5 SP 16.11.07 Für die Brüggstrasse sind Massnahmen zur Reduktion <strong>der</strong> gefahrenen<br />
Geschwindigkeit vorzusehen (bsp. Aufhebung <strong>der</strong> Busbuchten). Tempo<br />
30 in Zusammenhang mit Schulwegsicherheit hat 1. Priorität.<br />
14, 36,<br />
73<br />
P 19.11.07<br />
15.11.07<br />
87 Eingaben stimmen zu<br />
40 Eingaben stimmen nicht zu<br />
Die Tempo 30 wird im Bereich <strong>der</strong> Schwandstrasse bis zur<br />
Waldgrenze erweitert. Am Eggstutz kann aufgrund <strong>der</strong> örtlichen<br />
Verhältnisse bereits heute nicht schneller als 30 km/h<br />
gefahren werden.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at nimmt die Anliegen <strong>der</strong> STI zum Fahrfluss<br />
und zur Ausgestaltung entgegen. Vor <strong>der</strong> Realisierung werden<br />
die Anliegen <strong>der</strong> STI bezüglich Gestaltung im Detail geprüft.<br />
Im Zusammenhang mit <strong>der</strong> mittelfristigen Optimierung ist<br />
das Haltestellenkonzept und Betriebskonzept für die <strong>Gemeinde</strong><br />
näher zu betrachten. Mit <strong>der</strong> STI wird die Wendemöglichkeit<br />
im Einmündungsbereich <strong>der</strong> Sandbühlstrasse<br />
näher geprüft.<br />
Tempo 30 Zonen werden vom Kanton nur innerhalb von<br />
Wohngebieten unterstützt und gutgeheissen. Die Busbuchten<br />
werden für die Buswendeschleife benötigt.<br />
Tempo 30 nicht flächendeckend, nicht für die Brügg- und Mittelstrasse Der Gemein<strong>der</strong>at beabsichtigt eine flächendeckende Einführung<br />
von Tempo 30 Zonen nur innerhalb von Wohngebieten.<br />
11
Mitwirkungseingaben Stellungnahmen des Gemein<strong>der</strong>ats<br />
32, 33,<br />
43, 64<br />
P 15.11.07 Auf <strong>der</strong> Niesenstrasse unbedingt Massnahmen zur Temporeduktion<br />
(Ausweichstellen) vorsehen.<br />
Auf <strong>der</strong> Niesenstrasse ist eine Tempo 30 Zone vorgesehen.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at nimmt das Anliegen für die Umsetzung <strong>der</strong><br />
Tempo 30 Zone entgegen.<br />
43 P 15.11.07 Notfalldienste berücksichtigen. Geeignete Massnahmen. Der Gemein<strong>der</strong>at nimmt die Anregungen entgegen. Diese<br />
werden im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Ausführungsplanung und<br />
Realisierung berücksichtigt.<br />
55 P 14.11.07 Die Massnahmen müssten den Verkehrszahlen angepasst werden.<br />
Pflästerungen sind unterhaltsmässig schlechte Lösungen. Tempo 30<br />
Zonen nur in eigentlichen Wohnzonen, eher Tempo 40, das gut gefor<strong>der</strong>t<br />
werden kann � bsp. Uetendorf – Allmend.<br />
58 P 14.11.07 Bsp. Mittelstrasse: Entwe<strong>der</strong> ganze Strasse Tempo 30 o<strong>der</strong> vor Eintritt in<br />
Zone 30 eine mechanische Beruhigungsmassnahme (Schwelle); sonst<br />
wird Tempo 30 erst viel zu spät eingehalten (wenn überhaupt); Kontrollen<br />
nötig!<br />
27, 59 P 13.11.07 Massnahme 12 auch für die Blumenstein- und Brüggstrasse sinnvoll und<br />
zweckmässig. Aufheben <strong>der</strong> Bushaltebuchten und für Eingangstorgestaltung<br />
nutzen.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at beabsichtigt eine flächendeckende Einführung<br />
von Tempo 30 Zonen nur innerhalb von Wohngebieten.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at nimmt die Anregungen entgegen.<br />
Torsituationen sind vorgesehen. Busbuchten werden auch<br />
als Wendeplatz für Busse genutzt.<br />
60 P 13.11.07 STI Bus mit Tempo 30? Wie geht das? s. Stellungnahme Gemein<strong>der</strong>at zu Anliegen STI<br />
64, 86,<br />
93, 104<br />
P 12.11.07 Kein Tempo 30! Normaler Menschenverstand genügt. Der Gemein<strong>der</strong>at beabsichtigt eine flächendeckende Einführung<br />
von Tempo 30 Zonen nur innerhalb von Wohngebieten.<br />
67 P 12.11.07 Zusätzliche Tempo 30 Zone von Ameisenweg bis Schulhaus Kan<strong>der</strong>matte.<br />
Variante Sperrung für Durchgangsverkehr.<br />
Tempo 30 Zonen werden vom Kanton nur innerhalb von<br />
Wohngebieten unterstützt und gutgeheissen. Der Verkehrsrichtplan<br />
sieht für die Schulwegsicherheit einen Trampelpfad<br />
parallel zu vorgeschlagenem Strassenabschnitt vor. Der<br />
Durchgangsverkehr unterliegt bereits einer Sperrung (nur<br />
Zubringerdienst gestattet)<br />
12
Mitwirkungseingaben Stellungnahmen des Gemein<strong>der</strong>ats<br />
72 P 09.11.07 Verkehrsbehin<strong>der</strong>ungen sollten vermieden werden (keine Verengungen).<br />
Aufpflästerungen (Bodenstellen) sind wirkungsvoller zur Temporeduktion.<br />
Schaffung von Tempo 30 Zonen im Bereich des gesamten Schulwegs<br />
sollten Prioritär behandelt werden. Erhöhung <strong>der</strong> Sicherheit für<br />
Schulkin<strong>der</strong> ist dringend notwendig. Zudem sind die geplanten Tempo<br />
30 Zonen stark frequentierte Spazierwege � Qualität des Naherholungsgebiets<br />
wird für alle gesteigert.<br />
67, 74,<br />
95<br />
19, 42,<br />
48, 83,<br />
105<br />
P 09.11.07 Rasche Schaffung <strong>der</strong> Tempo 30 Zonen. Dies zum Schutz <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong><br />
und Gebrechlichen.<br />
P 08.11.07 Tempo 30 im ganzen Bereich: Brügg-, Mittel-, Schwand- und Niesenstrasse<br />
(Schulweg, schmale Strassen, Postauto)<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at nimmt die Anregung entgegen. Die Ausgestaltung<br />
wird zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Projektierung definiert.<br />
Die Realisierung hängt von <strong>der</strong> Zustimmung weiterer Amtsstellen<br />
und <strong>der</strong> Finanzierbarkeit ab.<br />
Tempo 30 Zonen werden vom Kanton nur innerhalb von<br />
Wohngebieten unterstützt und gutgeheissen.<br />
87 P 07.11.07 30km/h generell durchs ganze Dorf. Mit <strong>der</strong> Umgestaltung besteht die Absicht die heute gefahrenen<br />
Geschwindigkeiten zu reduzieren ohne das Regime zu<br />
än<strong>der</strong>n. Der Gemein<strong>der</strong>at nimmt die Anregung entgegen.<br />
88 P 07.11.07 Keine Schikanen. STI und Landwirtschaft beachten. Das Anliegen wird mit <strong>der</strong> Realisierung berücksichtigt.<br />
98, 99 P 5.11.07 Keine Begegnungszone im Bereich Rütihubelweg. Der Gemein<strong>der</strong>at hält an seiner Absicht fest.<br />
118 P 30.10.07 Kosten-Nutzen zu Torsituationen? Das Anliegen wird mit <strong>der</strong> Umsetzung berücksichtigt.<br />
119 P 30.10.07 Zone 30 unbedingt am Räbgässli Ist so vorgesehen.<br />
3.4 Knotenoptimierung Von den 132 Mitwirkungseingaben werden 124 Aussagen zu<br />
den Massnahmen zur Knotenoptimierung gemacht.<br />
106 Eingaben stimmen zu<br />
18 Eingaben stimmen nicht zu<br />
13
Mitwirkungseingaben Stellungnahmen des Gemein<strong>der</strong>ats<br />
5 SP 16.11.07 3. Priorität (Kosten-Nutzen Verhältnis schlecht)<br />
59, 108 P 13.11.07 Unter dem Aspekt „Kosten-Nutzen-Verhältnis“ diese Massnahme nicht<br />
vordringlich.<br />
68 P 12.11.07 Prioritär behandeln.<br />
73 P 09.11.07 Wie wäre es mit Rechtsvortritt? … ist günstiger und zwingt zum Langsamfahren.<br />
88 P 07.11.07 Nicht nötig. Zu wenig Verkehr.<br />
118 P 30.10.07 Sehr guter Vorschlag.<br />
27, 34,<br />
35, 52,<br />
73<br />
P 16.11.07<br />
15.11.07<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at nimmt die Anliegen entgegen. Er ist <strong>der</strong><br />
Auffassung, dass aufgrund <strong>der</strong> hohen Zustimmung, <strong>der</strong> Knotenoptimierung<br />
eine hohe Priorität eingeräumt werden muss.<br />
3.5 Velostreifen, Trottoir und Fusswege Von den 132 Mitwirkungseingaben werden 128 Aussagen zu<br />
den Massnahmen Velostreifen, Trottoir und Fusswege gemacht.<br />
Thunstrasse auf Tempo 60 beschränken, we<strong>der</strong> Rad- und Gehweg vorhanden.<br />
Trampelpfad ist ungenügende Lösung. Geschwindigkeitskontrollen<br />
werden keine gemacht. Schnelle Lösung notwendig.<br />
34, 36 P 15.11.07 Schwandstrasse (mittlere Schwand – Dorfkern) mit Trottoir, beidseitigen<br />
Radstreifen und Verkehrsberuhigungen aufwerten.<br />
112 Eingaben stimmen zu<br />
16 Eingaben stimmen nicht zu<br />
Anregung für Tempo 60 und Mitbenutzung des Gehweges<br />
im Kan<strong>der</strong>grienwald für Radfahrer wird aufgenommen.<br />
Geschwindigkeitskontrollen liegen in <strong>der</strong> Verantwortung <strong>der</strong><br />
Kantonspolizei. Der Gemein<strong>der</strong>at unterbreitet immer wie<strong>der</strong><br />
den Wunsch auf zusätzliche Geschwindigkeitskontrollen.<br />
Der Verkehrsrichtplan sieht Massnahmen vor. Ergänzungen<br />
Trottoir Dorf bis Schulanlage, Trampelpfad Schulanlage bis<br />
Einmündung Ameisenweg und <strong>der</strong> Verkehrsberuhigung <strong>der</strong><br />
Tempo 30 Zone mittlere Schwand.<br />
43 P 15.11.07 Verkehrsprobleme (inkl. Fussgänger) bei Neuüberbauungen vorher lö- Mit dem Verkehrsrichtplan erfolgt die Abstimmung <strong>der</strong> Mobi-<br />
14
Mitwirkungseingaben Stellungnahmen des Gemein<strong>der</strong>ats<br />
55, 59 P 14.11.07<br />
13.11.07<br />
58, 78 P 14.11.07<br />
8.11.07<br />
sen. litätsbedürfnisse zum Zonenplan.<br />
Wieso Trampelpfade? Eher Trottoir weiterführen. Trampelpfade sind leicht befestigte und in <strong>der</strong> Regel bekieste<br />
Wege. Die Umsetzung <strong>der</strong> Trampelpfade sind kostengünstiger<br />
bei gleicher Wirkung.<br />
Sehr gut, Netz für Langsamverkehr nötig und sinnvoll.<br />
72 P 9.11.07 Schade, dass Mittelstrasse kein Trottoir erhalten hat. Der Gemein<strong>der</strong>at nimmt das Anliegen entgegen. Die finanziellen<br />
Mittel sind begrenzt.<br />
80, 110,<br />
111<br />
P 8.11.07 /<br />
31.10.07<br />
Fussgängerquerungen über die Blumensteinstrasse im Bereich <strong>der</strong> Bushaltestelle<br />
/ Hurschgasse und Trottoir entlang <strong>der</strong> Sandbühlstrasse bis<br />
Einmündung Wahlenweg.<br />
82 P 8.11.07 Begrüssen, dass entlang <strong>der</strong> Thunstrasse ein Trottoir gebaut werden<br />
soll. Unter <strong>der</strong> Vorraussetzung, dass die Rahmenbedingungen stimmen,<br />
sind wir grundsätzliche bereit, das für das Trottoir nötige Land zur Verfügung<br />
zu stellen.<br />
84, 98,<br />
99, 100<br />
P 7.11.07 Kein Trampelpfad im Bereich Mösliweg (VRP Nr. 18), erhebliche Reduktion<br />
<strong>der</strong> Wohnqualität und zu wenig Platz zwischen den Grundstücken<br />
und Bauten. Keine Abgabe von Land Parz. 692 / 775. Alternative einen<br />
Pfad von <strong>der</strong> neuen Einfamilienhaussiedlung am Mösliweg in den Rütihubelweg<br />
führen.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at nimmt das Anliegen zur Querungshilfe<br />
entgegen. Der Verkehrsrichtplan sieht Massnahmen entlang<br />
<strong>der</strong> Sandbühlstrasse vor.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at nimmt die Anliegen zur Kenntnis und hält<br />
an <strong>der</strong> Absicht <strong>der</strong> Verbindung gemäss Verkerhsrichtplan<br />
fest. Die Streckenführung wird mit dem Projekt im Detail<br />
festgelegt.<br />
111 P 31.10.07 Trottoir für Radfahrende freigeben. Wird an Thunstrasse im Kan<strong>der</strong>grienwald geprüft.<br />
15
Mitwirkungseingaben Stellungnahmen des Gemein<strong>der</strong>ats<br />
Bemerkungen<br />
3.6 Verkehrsrichtplan<br />
14 P 19.11.07 Mehr Geschwindigkeitskontrollen durchführen. Geschwindigkeitskontrollen liegen in <strong>der</strong> Verantwortung <strong>der</strong><br />
Kantonspolizei. Der Gemein<strong>der</strong>at macht immer wie<strong>der</strong> entsprechende<br />
Anregungen.<br />
22 P 16.11.07 - Schulwegsicherheit im Bereich Ausfahrt auf die Blumensteinstrasse<br />
(Velofahrende auf dem Trottoir)!<br />
- Zusätzliche Beleuchtung <strong>der</strong> Fussgängerstreifen im Bereich OSTH<br />
drängt sich auf.<br />
36 P 15.11.07 Als Bürger im unteren Schwand unbedingt eine Sicherheit als Fussgänger<br />
haben zum Dorf. Nachts Velos z.t. ohne Licht usw. sonst Richtung<br />
Lerchenfeld od. Uetendorf, was nicht im Interesse <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> ist.?<br />
55 P 14.11.07 Bei Geschwindigkeitslenkungen wäre sinnvoll, die Unfallzahlen, die Verkehrsmengen<br />
einzubeziehen.<br />
58, 80 P 14.11.07<br />
/ 8.11.07<br />
Der Verkehrsrichtplan sieht Massnahem vor.<br />
Mit <strong>der</strong> vorgesehenen unabhängigen Fussgängerführung<br />
entlang <strong>der</strong> Schwandstrasse wird dem Sicherheitsaspekt<br />
Rechnung getragen.<br />
Die Zahlen sind für die Ausarbeitung <strong>der</strong> Unterlagen zum<br />
Verkehrsrichtplan beigezogen worden.<br />
För<strong>der</strong>ung öV und Langsamverkehr. Der Gemein<strong>der</strong>at betrachtet dies als Daueraufgabe.<br />
62 P 13.11.07 Etwas mehr Verkehrstafeln (50) würden auch beitragen die Tempolimiten<br />
einzuhalten. Bspw. nach Eggplatz-Uetendorfstrasse Richtung Uetendorf<br />
68 P 12.11.07 Es macht keinen Sinn einerseits den Verkehr über die Mülimatt zu lenken<br />
und gleichzeitig neuen Verkehr aus dem Dorfkern zu generieren!<br />
70 P 9.11.07 Es wäre notwendig ab mittlerer Schwand bis Schulhaus Kan<strong>der</strong>matte,<br />
Strassenlampen zu errichten<br />
73 P 9.11.07 Mit Fahrrad in die Schule erst ab 3km / Verbot für Kin<strong>der</strong>transport mit<br />
Auto<br />
Das zusätzliche Verkehrsaufkommen ist in <strong>der</strong> Ausarbeitung<br />
des Verkehrsrichtplans berücksichtigt worden.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at nimmt das Anliegen entgegen. Die finanziellen<br />
Mittel sind begrenzt.<br />
16
Mitwirkungseingaben Stellungnahmen des Gemein<strong>der</strong>ats<br />
82 P 8.11.07 Im VRP werden bereits zu detaillierte Lösungen vorgeschlagen. Der Gemein<strong>der</strong>at ist sich dieser Tatsache bewusst. Es sollte<br />
jedoch <strong>der</strong> Bevölkerung, mit dieser Form <strong>der</strong> Beschreibung,<br />
vermittelt werden, dass konkrete Massnahmen in etwa in<br />
dieser Qualität ausgeführt werden könnten. Selbstverständlich<br />
wird die definitive Ausformulierung <strong>der</strong> Massnahmen<br />
erst im Rahmen eines konkreten Bauprojekts ersichtlich.<br />
Dabei sind auch Abweichungen möglich.<br />
84 P 7.11.07 Mösliweg mit Tempolimite 20 – 30 km/h. Der Gemein<strong>der</strong>at nimmt das Anliegen entgegen.<br />
92 P 6.11.07 Schülern das richtige Verhalten beibringen anstelle Tempo 30. Das Verän<strong>der</strong>n<br />
des Strassenraumes bringt nur Unfälle.<br />
Die Schulung <strong>der</strong> Schüler für ein richtiges Verkehrsverhalten<br />
ist eine Daueraufgabe, die von <strong>der</strong> Schule zusammen mit<br />
<strong>der</strong> Kantonspolizei und <strong>der</strong> STI wahrgenommen wird.<br />
98 P 5.11.07 Parkverbot auf Rütihubelweg (Eingabe an GR vom 15.11.2002). Parkverbote sind nicht Teil des Verkehrsrichtplans.<br />
100 P 5.11.07 Bessere Signalisation und Strassenbeleuchtung Der Gemein<strong>der</strong>at nimmt das Anliegen entgegen. Die Finanziellen<br />
Mittel sind beschränkt.<br />
108 P 1.11.07 Ich finde die vorliegende Arbeit grundsätzlich gut. Dem Bürger muss aber<br />
klar kommuniziert werden, dass die Realisierung längere Zeit dauern<br />
wird und nur finanziell machbares umgesetzt werden kann � keine falschen<br />
Hoffnungen verbreiten<br />
3.7 Mitwirkung OIK I<br />
06.03.08 Am 6. März 2008 fand mit Vertreter des OIK I ein Mitwirkungsgespräch<br />
statt. Die Aktennotiz liegt im Anhang dieses Berichts.<br />
Den Zielen und den generellen im Richtplan formulierten Anliegen wird<br />
zugestimmt. Die einzelnen Massnahmen sind jedoch zu detailliert ausformuliert.<br />
Einige Massnahmen werden aufgrund des Gespräches von<br />
einer Vororientierung zum Zwischenergebnis.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at nimmt die Anliegen entgegen und bereinigt<br />
den Verkehrsrichtplan gemäss den Anliegen des OIK I.<br />
An <strong>der</strong> Struktur des Richtplans wird festgehalten. Massnahmen<br />
werden genereller und weniger detailliert formuliert.<br />
Der STI-Wendekreis Wahlen wird als Kreisel neu aufgenommen.<br />
17
4 Protokoll <strong>der</strong> Orientierungsveranstaltung vom 29.<br />
Oktober 2007<br />
Beilage: Protokoll <strong>der</strong> Mitwirkungsveranstaltung vom 29. Oktober 2007<br />
19
21<br />
Protokoll<br />
<strong>der</strong> Mitwirkungsveranstaltung<br />
zur <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong><br />
Datum: Montag, 29. Oktober 2007<br />
Zeit: 20.00 bis 22.00 Uhr<br />
Ort: Singsaal <strong>der</strong> Schulanlage Kan<strong>der</strong>matte, <strong>Thierachern</strong><br />
Anwesende: 88 Personen<br />
Planer: Albrecht Bandi, IC Infraconsult AG, Bern<br />
Thomas Stettler, IC Infraconsult AG, Bern<br />
Gemein<strong>der</strong>at: Vreni Blesi, Beat Brenneisen, Hans Jörg Kast, Rosette Stettler,<br />
Beat Stierli, Margret Streit<br />
AG <strong>Ortsplanung</strong>: Patrick Lanz<br />
Presse: Deborah Stulz, Thuner Tagblatt<br />
Simon Schmutz, Berner Landbote<br />
Protokoll: Monika Gerber, <strong>Gemeinde</strong>schreiberin<br />
Die Präsidentin <strong>der</strong> Arbeitsgruppe <strong>Ortsplanung</strong>, Rosette Stettler, begrüsst die Anwesenden<br />
im Namen <strong>der</strong> Arbeitsgruppe und des Gemeindrates zur öffentlichen Orientierungsversammlung<br />
über die laufende <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong>. Sie weist darauf<br />
hin, dass <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at von Beginn weg einig war, dass die <strong>Teilrevision</strong> kein<br />
„Schreibtischgeschäft“ werden soll, weshalb im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens<br />
auch <strong>der</strong> heutige Informationsanlass für die ganze Bevölkerung stattfindet. Sie äussert<br />
ihre Freude darüber, dass das Interesse wie<strong>der</strong>um gross ist und sich eine stattliche<br />
Anzahl Teilnehmende eingefunden haben, um sich aus erster Hand informieren<br />
zu lassen. Die Anwesenden sind wichtig, da <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at durch <strong>der</strong>en Feedback<br />
sieht, ob er grundsätzlich auf dem richtigen Weg ist.<br />
Rosette Stettler verweist weiter darauf, dass aus den gleichen Gründen am 3. Mai<br />
2007 bereits ein erstes Mitwirkungsverfahren mit einem Werkstattgespräch über das<br />
Entwicklungskonzept und die Siedlungsentwicklung stattgefunden hat. Der dort vorgestellte<br />
Plan über die künftige Siedlungsentwicklung hat jedoch offenbar teilweise<br />
für Verwirrung gesorgt. Der Gemein<strong>der</strong>at ist falsch verstanden worden o<strong>der</strong> hat zu<br />
wenig deutlich kommuniziert, dass nicht alle als Entwicklungsgebiet bezeichnete Flächen<br />
innerhalb <strong>der</strong> Siedlungsgrenzen verbaut werden sollen. Die festgelegten Siedlungsgrenzen<br />
geben vielmehr den Rahmen vor, innerhalb dessen bei konkreten Anliegen<br />
überhaupt geprüft werden soll, ob eine Fläche eingezont wird. Alle Eingaben<br />
des gemeinsamen Werkstattgesprächs als auch die schriftlich eingelangten Eingaben<br />
sind von <strong>der</strong> Arbeitsgruppe <strong>Ortsplanung</strong> geprüft worden. Anhand <strong>der</strong> Eingaben<br />
konnte grundsätzlich festgestellt werden, dass auf <strong>der</strong> Basis des Entwicklungskonzepts<br />
weiterbearbeitet werden kann. Die weiteren Arbeiten <strong>der</strong> Arbeitsgruppe als<br />
auch verschiedene Gespräche mit betroffenen Landeigentümern führen letztlich zum<br />
Stand, wie er sich heute präsentiert. Im Rahmen des Werkstattgesprächs sind aus-
serdem viele Eingaben zum Verkehr eingelangt, weshalb <strong>der</strong> vorliegende Verkehrsrichtplan<br />
relativ umfangreich ausgefallen ist. Alle Eingaben des ersten Mitwirkungsverfahrens<br />
sind in einem Mitwirkungsbericht festgehalten worden.<br />
Rosette Stettler weist abschliessend darauf hin, dass das Ziel <strong>der</strong> heutigen Veranstaltung<br />
sei, dass nach <strong>der</strong> Vorstellung <strong>der</strong> Planunterlagen durch die beiden anwesenden<br />
Planer vor allem möglichst viele Voten und Anregungen aus <strong>der</strong> Mitte <strong>der</strong><br />
Versammlung aufgenommen werden sollen, damit mögliche Fragen geklärt und<br />
Missverständnisse o<strong>der</strong> Unklarheiten direkt vor Ort bereinigt werden können.<br />
Der Ortsplaner, Albrecht Bandi, nimmt ebenfalls Bezug auf das erste Mitwirkungsverfahren<br />
vom Frühjahr, wo insbeson<strong>der</strong>e die Siedlungsentwicklung zur Diskussion<br />
stand. Am heutigen Abend liegen nun als Ergebnis daraus die konkret vorgesehenen<br />
Ein- und Umzonungen sowie eine neuer Verkehrsrichtplan vor. Obwohl die Ausgangslage<br />
am Werkstattgespräch im Frühjahr bereits ausführlich vorgestellt worden<br />
ist, greift er einige wesentliche Eckpunkte nochmals kurz auf. Er findet es wichtig zu<br />
sehen, wie die Bevölkerungs- und Arbeitsplatzentwicklung in <strong>Thierachern</strong> verlaufen<br />
ist. Während bei <strong>der</strong> Bevölkerung ab 1990 eine stetige Zunahme zu verzeichnen war,<br />
kam es in den Jahren 1990 bis 2000 zu einem Einbruch mit sogar geringfügig rückläufigen<br />
Zahlen. Ab dem Jahr 2000 bis heute ist dann nochmals eine klare Wachstumsphase<br />
eingetreten. Dies führt denn auch dazu, dass heute ein grosser Teil <strong>der</strong><br />
verfügbaren Baulandreserven konsumiert ist. Die laufende <strong>Teilrevision</strong> dient deshalb<br />
dazu, <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> überhaupt wie<strong>der</strong> eine Entwicklung zu ermöglichen. Bei <strong>der</strong><br />
Entwicklung <strong>der</strong> Arbeitsplätze in <strong>Thierachern</strong> zeigt sich über alle Jahre hinweg eine<br />
massiv rückläufige Tendenz. Deshalb hat <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at auch die Idee, im Rahmen<br />
<strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> den nötigen Raum für neue Arbeitsplätze in Form einer reinen<br />
Gewerbezone zu schaffen.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thierachern</strong> hat damit einen klar nachgewiesenen Bedarf an zusätzlichem<br />
Wohnbauland. Der Kanton gibt jedoch mittels seiner Richtplanung vor, wie<br />
dieser Bedarf zu berechnen ist, das heisst, wie viel Wohnbauland die <strong>Gemeinde</strong> zugute<br />
hat. Diesbezüglich gelten gegenüber früher heute klare Richtlinien und Grenzen.<br />
Der Kanton Bern geht in den Landgemeinden von einem Wachstum von 4 %<br />
aus. Dies entspricht in <strong>Thierachern</strong> einem Zuwachs von 85 Einwohnern. Ein weiterer<br />
Punkt ist aber, dass gleichzeitig auch die Wohnungsbelegung stetig abnimmt. Während<br />
heute statistisch in je<strong>der</strong> Wohnung noch 2.48 Personen leben, geht <strong>der</strong> Kanton<br />
davon aus, dass dies in den fraglichen Planjahren auf 2.23 Personen absinken wird.<br />
Das heisst, dass in <strong>Thierachern</strong> aufgrund des steigenden Wohnraumbedarfs des<br />
Einzelnen 95 zusätzliche Wohnungen benötigt werden, um den heutigen Einwohnerstand<br />
überhaupt halten zu können. Mit <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong>srevision soll deshalb eine<br />
Fläche für insgesamt 133 Wohnungen zur Verfügung gestellt werden. Dies führt<br />
hochgerechnet zu einem Flächenbedarf von 6.2 ha, wobei die noch vorhandenen<br />
Reserven im Umfang von 3.68 ha wie<strong>der</strong> abgezogen werden. Folglich hat die <strong>Gemeinde</strong><br />
für Neueinzonungen einen Spielraum von maximal 2.52 ha.<br />
Albrecht Bandi stellt die Ziele und Rahmenbedingungen <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, die er auch<br />
am ersten Mitwirkungsanlass bereits aufgezeigt hat, anhand einer Folie nochmals<br />
vor. Das eidgenössische Raumplanungsgesetz gibt übergeordnet unter an<strong>der</strong>em bereits<br />
vor, dass die Siedlungsausdehnung zu begrenzen ist. Weitere Vorgaben sind<br />
aber auch vom Gemein<strong>der</strong>at formuliert worden. So zum Beispiel die Erhaltung <strong>der</strong><br />
Lebensqualität und die Berücksichtigung <strong>der</strong> Bedürfnisse <strong>der</strong> Landwirtschaft. Weiter<br />
22
das Schliessen von Siedlungslücken und dass Einzonung nur dort vorzusehen sind,<br />
wo eine zweckmässige Erschliessung und eine Anbindung an den öffentlichen Verkehr<br />
vorhanden sind. Die Umsetzung dieser verschiedenen Vorgaben führte zur<br />
Ausgestaltung des Sieldungsentwicklungsplans, <strong>der</strong> vorgibt, wo prioritär eine Entwicklung<br />
angestrebt werden soll. Wie bereits Rosette Stettler ausgeführt, heisst dies<br />
aber nicht, dass die ganze als „Entwicklungsgebiet“ bezeichnete Fläche eingezont<br />
wird. Der Plan gibt einzig vor, innerhalb welcher Siedlungsgrenzen eine Entwicklung<br />
überhaupt noch möglich sein soll. Daraus abgeleitet wurden in <strong>der</strong> Folge vier Handlungsgrundsätze<br />
als Beurteilungskriterien für die konkreten Einzonungen:<br />
• Freihaltung <strong>der</strong> Grünräume zwischen den Ortsteilen<br />
• Unüberbaute Gebiete mit beson<strong>der</strong>em Landschaftswert werden nicht eingezont<br />
• Das Siedlungswachstum konzentriert sich vorrangig auf die Dorteile Wahlen und<br />
Dorf<br />
• Neueinzonungen werden auf Gebiete konzentriert, bei denen eine geeignete Erschliessung<br />
gewährleistet werden kann<br />
Anlässlich <strong>der</strong> ersten Mitwirkung verzeichnete das Werkstattgespräch rund 60 Teilnehmende.<br />
Zusätzlich sind 38 Fragebogen mit konkreten Anregungen eingelangt.<br />
Als Ergebnis festgehalten werden konnte im Grundsatz eine mehrheitliche Zustimmung<br />
zu <strong>der</strong> vom Gemein<strong>der</strong>at vorgesehenen Entwicklung.<br />
Da das vorliegende Verfahren nur einzelne Än<strong>der</strong>ungen des Zonenplans beinhaltet,<br />
handelt es sich nur um eine <strong>Teilrevision</strong>. Das heisst die Grundstruktur des Zonenplans<br />
als auch die Zonenkennzeichnung bleiben erhalten. Auch das Baureglement ist<br />
nicht Bestandteil <strong>der</strong> Revision und bleibt unangetastet. Gegenstand <strong>der</strong> laufenden<br />
Mitwirkung und des Verfahrens sind deshalb auch nur die vorgelegten Än<strong>der</strong>ungen<br />
<strong>der</strong> baurechtlichen Grundordnung.<br />
Anhand von Folien zeigt Albrecht Bandi anschliessend jede einzelne Ein- o<strong>der</strong> Umzonung<br />
<strong>der</strong> Reihe nach auf. Er erläutert jeweils kurz die Gründe und Überlegungen,<br />
weshalb diese aufgenommen wurden beziehungsweise welche Erweiterungsmöglichkeiten<br />
für die einzelnen Grundstücke mit <strong>der</strong> Einzonung neu gegeben sind.<br />
Abschliessend zeigt er ebenfalls noch kurz die einzige Än<strong>der</strong>ung des Baureglements<br />
auf, die durch die geplante Einzonung einer Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) mit<br />
einer Nutzung als Parkplatz beim Viehschauplatz ausgelöst wird Die Baureglementsän<strong>der</strong>ung<br />
umfasst somit einzig den neuen Artikel mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung dieser<br />
neuen ZöN.<br />
In <strong>der</strong> Folge stellt Markus Stettler den Verkehrsrichtplan vor. Er nimmt ebenfalls kurz<br />
Bezug auf das Werkstattgespräch im Frühjahr, wo bereits rege über den Verkehr<br />
diskutiert worden ist. Als Ausgangslage dienen <strong>der</strong> Planungsbehörde <strong>der</strong> bestehende<br />
Verkehrsrichtplan aus dem Jahr 1994 sowie eine Verkehrsstudie von 1998. Der Verkehrsrichtplan<br />
bestimmt einerseits die Strassenklassifizierung, an<strong>der</strong>erseits aber vor<br />
allem verschiedenen Massnahmen, die für den motorisierten Verkehr, den öffentlichen<br />
Verkehr o<strong>der</strong> auch den Langsamverkehr getroffen werden sollen. Die Zielsetzungen<br />
des Verkehrsrichtplans entstanden einerseits aus den Eingaben des Gemein<strong>der</strong>ates<br />
sowie auch aus den Eingaben aus <strong>der</strong> ersten Mitwirkung <strong>der</strong> Bevölkerung.<br />
Der Schwerpunkt des Richtplans liegt klar bei <strong>der</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Verkehrssicherheit<br />
für alle Verkehrsteilnehmer. Ausserdem wird Rücksicht auf eine verträgliche<br />
Mobilität und auf die Erhaltung <strong>der</strong> Wohnqualität genommen. Weitere Rahmen-<br />
23
edingungen sind die gute Erschliessung mit öffentlichem Verkehr, weshalb Neueinzonungen<br />
nur da erfolgen, wo eine Anbindung an den öffentlichen Verkehr besteht.<br />
Das Schwergewicht des neuen Verkehrsrichtplans ist die Ortsumfahrung via Mülimatt<br />
mit einem entsprechenden Leitsystem für den Durchgangsverkehr. Der Richtplan ist<br />
verwaltungsanweisend, jedoch nicht für Grundeigentümer verbindlich. Der Richtplan<br />
bindet somit nur die Behörde, dies jedoch auch abgestuft, je nach im Richtplan festgehaltener<br />
Verbindlichkeit. Die Umsetzung <strong>der</strong> einzelnen Massnahmen hängt letztlich<br />
von <strong>der</strong>en Finanzierbarkeit als auch <strong>der</strong> Zustimmung <strong>der</strong> betroffenen Privatpersonen<br />
und Amtsstellen ab. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Umsetzung <strong>der</strong><br />
Massnahmen. Der Gemein<strong>der</strong>at kann den Verkehrsrichtplan vorbehältlich <strong>der</strong> Genehmigung<br />
durch das kantonale Amt für <strong>Gemeinde</strong>n und Raumordnung in eigener<br />
Kompetenz beschliessen.<br />
Der Strassennetzplan als Bestandteil des Verkehrsrichtplan unterscheidet einerseits<br />
zwischen Kantonsstrassen und Hauptverkehrsstrassen. Die neu vorgesehene Ortsumfahrung<br />
via Mülimatt ist deshalb als neue Kantonsstrasse eingetragen, während<br />
die bisherige Ortsdurchfahrt entsprechend zur Hauptverkehrsstrasse wird. Weiter<br />
wird im Plan unterschieden in Sammelstrassen und Erschliessungsstrassen, Strassen<br />
mit Naturbelag sowie Velorouten. Ebenfalls verwiesen wird auf das Inventar <strong>der</strong><br />
historischen Verkehrsstrassen, die in <strong>Thierachern</strong> ebenfalls vorhanden sind.<br />
Markus Stettler erläutert, dass sich die Massnahmen aufteilen in die Ortsumfahrung,<br />
Verkehrsberuhigungsmassnahmen sowie verschiedene Knotenoptimierungen. Weitere<br />
Elemente sind im Bereich des Langsamverkehrs, das heisst für Fussgänger und<br />
Velofahrer, zu finden. Im öffentlichen Verkehr ist hingegen kein Handlungsbedarf gegeben.<br />
Basierend auf einer Eingabe des Gemein<strong>der</strong>ates <strong>Thierachern</strong> wird mit dem<br />
kommenden Fahrplanwechsel bereits durchgehend <strong>der</strong> Halbstundentakt eingeführt,<br />
weshalb im Verkehrsrichtplan zum öffentlichen Verkehr keine weiteren Massnahmen<br />
aufgeführt sind. Ein weiterer wesentlicher Punkt des Richtplans ist die Schaffung von<br />
Tempo 30-Zonen in den Gebieten Brügg, Schwand, Kan<strong>der</strong>matte und Wahlen. Diese<br />
sollen ebenfalls die Sicherheit für den Langsamverkehr verbessern, wie dies auch<br />
mit verschiedenen neuen Fusswegverbindungen und Velostreifen geplant ist.<br />
Anhand von Folien zeigt Thomas Stettler anschliessend ebenfalls jede einzelne geplante<br />
Massnahme kurz auf und erläutert, was die Massnahmen grob beinhalten und<br />
welche Überlegungen zur Aufnahme geführt haben. Bei <strong>der</strong> Ortsumfahrung verweist<br />
er darauf, dass die heute bereits rege genutzte Umfahrungsmöglichkeit über die<br />
Strasse des VBS mittels eines konsequenten Ausbaus dieses Strassenstücks noch<br />
verstärkt werden soll. Dies würde dazu führen, dass die Umfahrung zur Staatsstrasse<br />
und die Ortsdurchfahrt im Gegenzug zur <strong>Gemeinde</strong>strasse werden. Die neuen Eigentumsverhältnisse<br />
und die Nutzung müssen jedoch noch geklärt werden. Flankierend<br />
würde bei einer Neuregelung <strong>der</strong> Ortsumfahrung auch eine neue Vortrittsregelung<br />
bei <strong>der</strong> Einmündung Schönegg erfolgen und die Einfahrt zur Ortsdurchfahrt „unattraktiv“<br />
gestalten, d.h. zwecks Temporeduktion optisch verengt werden. Vorgesehen<br />
ist weiter auch die Schaffung von Abbiegehilfen für Radfahrer in <strong>der</strong> Schöneggkurve.<br />
Dies zeigt aber auch, dass verschiedene Massnahmen des Richtplans in einer<br />
Abhängigkeit zueinan<strong>der</strong> stehen, so dass bei diesen nur eine gesamthafte Umsetzung<br />
sinnvoll sind.<br />
24
Rosette Stettler verweist darauf, dass die grosse Fülle an Massnahmen letztlich nicht<br />
alle realisierbar sein wird. Der Gemein<strong>der</strong>at wird letztlich schauen müssen, was finanziell<br />
in welchem Zeitrahmen machbar sein wird und es wird sich auch zeigen<br />
müssen, was in den Verhandlungen mit dem Kanton und den betroffenen Eigentümern<br />
realisierbar ist.<br />
Diskussion und Fragen <strong>der</strong> Teilnehmer:<br />
Hans Peter Lä<strong>der</strong>ach, Thunstrasse, möchte wissen, weshalb die reine Gewerbezone<br />
auf eine Grösse von nur 12'000 m 2 festgelegt wurde. Er geht davon aus, dass bei<br />
entsprechen<strong>der</strong> Nachfrage diese Fläche sehr rasch überbaut sein wird. Vreni Blesi<br />
weist darauf hin, dass die <strong>Gemeinde</strong> Mitglied im Wirtschaftsraum Thun ist und entsprechend<br />
auch zu einer wirtschaftlichen Entwicklung <strong>der</strong> Region beitragen sollte.<br />
Klar war jedoch, dass in <strong>Thierachern</strong> keine Industriezone geschaffen werden soll,<br />
son<strong>der</strong>n nur eine Gewerbezone für kleineres Gewerbe. Die flächenmässige Beschränkung<br />
erfolgt nicht zuletzt aber mit Rücksicht auf die Landwirtschaft, <strong>der</strong> ansonsten<br />
zu viel ideales Land entzogen wird. Die gewählte Lage <strong>der</strong> Gewerbezone ist<br />
hingegen ideal, da <strong>der</strong> anfallende Verkehr nicht durchs Dorf fahren muss. Der vorliegende<br />
Vorschlag ist letztlich ein Kompromiss zwischen <strong>der</strong> einerseits grossen Nachfrage<br />
und <strong>der</strong> Rücksichtnahme auf die Landwirtschaft und die Anstösser.<br />
Weiter weist Hans Peter Lä<strong>der</strong>ach darauf hin, dass er die geplante Ortsumfahrung<br />
sehr gut findet, jedoch die vertikale Planung etwas störend ist. Nachdem die Ortsdurchfahrt<br />
vor noch nicht allzu langer Zeit neu gemacht wurde, soll diese nun hinabgestuft<br />
werden. Er fragt sich, ob hier keine bessere Koordination <strong>der</strong> verschiedenen<br />
Planungsebenen möglich ist. Auch weist er darauf hin, dass allenfalls noch sinnvollere<br />
Lösungen bezüglich Linienführung zu wählen sind, da ab dem Kreisel bei <strong>der</strong><br />
Gärtnerei Häusler zur Ortsumfahrung ein „Umweg“ notwendig ist. Vreni Blesi weist<br />
darauf hin, dass sich <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at diese Überlegungen auch bereits gemacht<br />
hat. Bezüglich <strong>der</strong> divergierenden Planung weist sie auf den langen Planungshorizont<br />
beim Kanton hin, wo Projekte infolge fehlen<strong>der</strong> Finanzen jahrzehntelang zurückgestellt<br />
werden müssen und auch von <strong>der</strong> Planung bis zur Ausführung wie<strong>der</strong><br />
mehrere Jahre vergehen. Sie weist weiter darauf hin, dass nicht garantiert werden<br />
kann, dass die Realisierung <strong>der</strong> Ortsumfahrung effektiv möglich sein wird. Ausserdem<br />
kann es bis zu einer Realisierung ohne weiteres wie<strong>der</strong>um zehn bis fünfzehn<br />
Jahre dauern. Das Projekt ist komplex, da die Strasse sich gegenwärtig noch im Eigentum<br />
des VBS befindet und auch die die Einwilligung des Kantons notwendig ist.<br />
Auch <strong>der</strong> entsprechend notwendige Ausbau <strong>der</strong> Strasse wird nicht von heute auf<br />
morgen möglich sein. Bei einer direkten Linienführung <strong>der</strong> Ortsumfahrung direkt ab<br />
dem Kreisel würde einerseits wie<strong>der</strong>um sehr viel Landwirtschaftsland verloren gehen<br />
beziehungsweise die bestehende Strasse müsste trotzdem erhalten werden, da sich<br />
ansonsten bei <strong>der</strong> Zufahrt mit Fahrtrichtung aus Allmendingen <strong>der</strong> entsprechende<br />
Umweg ebenfalls ergibt. Ziel des Gemein<strong>der</strong>ates ist aber sicher, bei <strong>der</strong> Ausgestaltung<br />
des konkreten Projektes eine optimale Lösung zu finden. Rosette Stettler präzisiert<br />
ebenfalls, dass hinter dem Verkehrsrichtplan noch keine konkret ausgearbeiteten<br />
Projekte stehen, son<strong>der</strong>n erste Überlegungen über die Stossrichtung <strong>der</strong> Massnahmen.<br />
Die Massnahmen müssen in <strong>der</strong> Detailplanung dann noch eingehend geprüft<br />
und optimiert werden. Ziel ist es ausserdem, die geplanten Massnahmen wenn<br />
immer möglich mit an<strong>der</strong>en Projekten wie beispielsweise Strassensanierungen zu<br />
verknüpfen, um dadurch auch Synergien zu nutzen.<br />
25
Ferdi Sessiz, Mösliweg, fragt an, ob es bezüglich <strong>der</strong> grossen Mischung an möglichen<br />
Massnahmen im Verkehrsrichtplan auch bereits erste Prioritäten gebe. Rosette<br />
Stettler weist darauf hin, dass <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at sich anlässlich einer Klausursitzung<br />
dieser Tage mit dem mit Finanzplan bis 2012 befasst hat. Darin eingestellt sind bereits<br />
erste Positionen für die Einführung <strong>der</strong> Tempo 30-Zonen in Jahren 2009 und<br />
2010 sowie erste Kosten für eine Sanierung <strong>der</strong> Panzerpiste im Jahr 2012. Diesbezüglich<br />
werden aber noch entsprechende Abklärungen mit dem Kanton nötig sein.<br />
Das heisst effektiv in konkreter Planung befindlich die die Einführung <strong>der</strong> Tempo 30-<br />
Zonen. Ferdi Sessiz fragt an, ob es korrekt sei, dass für den Mösliweg kein Tempo<br />
30 vorgesehen sei. Dies wird bestätigt.<br />
Hans-Rudolf Fahrni, Wahlenweg, empfindet die Planung des Gemein<strong>der</strong>ates aus<br />
Sicht des Gebietes Wahlen, wo er wohnhaft ist, als massvollen Vorschlag. Den damit<br />
ermöglichten Umbau <strong>der</strong> alten Häuser, wovon er selber auch betroffen sei, findet er<br />
gut. Er sieht hingegen eine Problematik bei den betreffenden Parzellen, da es sich<br />
um bestehende Häuser mit relativ viel Land handelt, wo aber trotzdem nur sehr<br />
schlecht ein zweites Wohnhaus erstellt werden könne. Er möchte wissen, ob es möglich<br />
sei mit den Planungs- und Infrastrukturverträgen mit den Eigentümern abzumachen,<br />
was auf diesen Parzellen noch erstellt werden könne. Er befürchtet ansonsten<br />
eine Verwil<strong>der</strong>ung des Ortsbildes im Wahlen, wenn dort noch weitere Gebäude „hineingezwängt“<br />
werden. Ausserdem möchte er wissen, was mit denn Einzonungen in<br />
diesem Gebiet punkto Pferdehaltung zulässig sein werde. Darf in <strong>der</strong> W2 eine Reithalle<br />
o<strong>der</strong> ähnliches erstellt werden. Der Bauverwalter Markus Zingg erläutert, dass<br />
mit <strong>der</strong> Zonendefinition vorgegeben wird, was baulich auf diesen Parzellen zulässig<br />
ist. Weitere Einschränkungen müssten zusätzlich mittels Erlass einer ZPP über das<br />
Mass des Baureglements hinaus vorgegeben werden. Es bestehen aber im fraglichen<br />
Gebiet ohnehin auch Einschränkungen bei den geschützten Liegenschaften,<br />
wo die Denkmalpflege bezüglich Ortsbild mitgestalten wird. Das Baureglement ist<br />
aber letztlich das Instrument, das die geltenden Abstände, Grösse, Länge und Breite<br />
von neuen Bauten vorgibt. Innerhalb dieser Vorgaben sollen die Eigentümer ihre Liegenschaft<br />
nutzen können. Beim Punkt <strong>der</strong> Pferdehaltung ist dies abhängig von <strong>der</strong><br />
Anzahl <strong>der</strong> Pferde. Die Wohnzone geht von einer Hobbyhaltung, nicht von gewerblichem<br />
Betrieb aus, was über die Anzahl Boxen geregelt wird. Ein reiner Reitbetrieb ist<br />
demnach sicherlich nicht zonenkonform.<br />
Albrecht Bandi hält ebenfalls fest, dass es nicht einfach sein wird, in diesem Gebiet<br />
zu bauen, da eben auch die Denkmalpflege mitsprechen wird. Es besteht aber allenfalls<br />
die Möglichkeit, dass sich die Grundeigentümer zusammenschliessen um ein<br />
gemeinsames Gesuch für ihre Grundstücke einzugeben, damit ein sinnvolles Projekt<br />
realisiert werden kann.<br />
Hans-Rudolf Fahrni, Wahlenweg, weist weiter darauf hin, dass er die theoretischen<br />
Zahlen zum Wachstum anzweifelt. Diese würden auf <strong>Thierachern</strong> nicht zutreffen. Er<br />
ist <strong>der</strong> Meinung, dass die Besetzung <strong>der</strong> Wohnungen höher sein wird, als dies <strong>der</strong><br />
Kanton vorgibt. Dies führe zu einem grösseren Wachstum als die angegeben 4 %<br />
<strong>der</strong> Bevölkerung. Weiter führt er aus, dass das Entwicklungskonzept ist für ihn immer<br />
noch rotes Tuch sei. Nicht in Bezug auf die vorliegende Planung, son<strong>der</strong>n aufgrund<br />
<strong>der</strong> künftigen Entwicklungsmöglichkeiten. Er findet es nicht sinnvoll, dass im Wahlen<br />
rund 30 Wohnungen realisiert werden können, die dann über den Wahlenweg erschlossen<br />
werden. Ausserdem weißt er darauf hin, dass die Siedlungsgrenze bis an<br />
26
das Moorschutzgebiet und an den Wald heranreicht. Es ergebe sich insgesamt eine<br />
Zerstückelung des Gebietes, so dass keine sinnvolle landwirtschaftliche Nutzung<br />
mehr möglich sei. Er wünscht sich, dass dieser Punkt nochmals geprüft werde, auch<br />
wenn er nicht für die laufende <strong>Teilrevision</strong> von Relevanz ist son<strong>der</strong>n erst im Hinblick<br />
auf die weitere Entwicklung.<br />
Als letzten Punkt spricht Hans-Rudolf Fahrni den Verkehr im Wahlenweg an. Falls<br />
dieser durch die bauliche Entwicklung sprunghaft ansteigen sollte, möchte er sich<br />
doch äussern können, was konkret gemacht werde. Beim Bau von Hin<strong>der</strong>nissen und<br />
Verengungen solle die <strong>Gemeinde</strong> nicht die Fehler wie<strong>der</strong>holen, die in an<strong>der</strong>en <strong>Gemeinde</strong>n<br />
gemacht wurden. Er wünscht sich keine realitätsfremden Massnahmen.<br />
Rosette Stettler verweist darauf, dass <strong>der</strong> Verkehrsrichtplan erst eine Absichtserklärung<br />
<strong>der</strong> Behörde sei. Die Projekte werden selbstverständlich wie gewohnt öffentlich<br />
gemacht und wo nötig auch diskutiert. Der Verkehrsrichtplan biete keine Rechtsgrundlage,<br />
dass <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at über die Köpfe <strong>der</strong> Betroffenen hinweg etwas entscheiden<br />
könne. Vreni Blesi weist weiter darauf hin, dass <strong>der</strong> Wahlenweg einer reiner<br />
Zubringer ist und auch künftig nicht zur Abkürzung o<strong>der</strong> Durchfahrt werden dürfe.<br />
Sie weist weiter darauf hin, dass die <strong>Gemeinde</strong> Vorgaben einzuhalten hat, nicht noch<br />
mehr Verkehr zu generieren. Deshalb werden Neueinzonungen in einer Entfernung<br />
von maximal 300 m von bestehenden Haltestellen des öffentlichen Verkehrs vorgesehen<br />
Diese Massnahme in Kombination mit <strong>der</strong> geplanten Einführung des ½-<br />
Stundentakts soll dazu führen, dass Mehrverkehr verhin<strong>der</strong>t wird. Die <strong>Gemeinde</strong> ist<br />
deshalb gezwungen, die Sieldung entlang <strong>der</strong> Hauptachsen zu verdichten. Es handelt<br />
sich dabei auch um kantonale Vorgaben, die umgesetzt werden müssen, so<br />
dass die <strong>Gemeinde</strong> nicht in allen Belangen frei entscheiden könne.<br />
Daniel Bichsel, Schwandstrasse, findet es positiv, dass <strong>der</strong> durchgehende ½-<br />
Stundentakt komme. Der möchte daran anknüpfen und die <strong>Gemeinde</strong> auffor<strong>der</strong>n,<br />
dies auch publik zu machen, damit das öV- Angebot noch besser genutzt wird. Bezüglich<br />
<strong>der</strong> Gewerbezone bei <strong>der</strong> Schwandstrasse gibt er zu bedenken, dass dort<br />
auch Anwohner sind. Er möchte wissen, welche Mitsprachemöglichkeit darüber besteht,<br />
was für ein Gewerbe dort angesiedelt wird. Was müssen die Anstösser bezüglich<br />
Lärms einfach in Kauf nehmen. Markus Zingg weist darauf hin, dass auch hier<br />
die Möglichkeiten im Rahmen des Baureglements vorgegeben sind. Dies auch bezüglich<br />
<strong>der</strong> Lärmgrenzwerte, die eingehalten werden müssen. Eine Mitsprache ist im<br />
normalen Rahmen des Baubewilligungsverfahrens gegeben. Er bestätigt auf Nachfrage<br />
von Daniel Bichsel, dass ein klarer Unterschied zwischen einer Gewerbezone<br />
und einer Industriezone besteht.<br />
Ein weiterer Votant äussert sich grundsätzlich positiv zu den vorgesehenen Tempo<br />
30-Zonen. Er verweist aber auf das zwischen dem Ameisenweg und <strong>der</strong> Schulanlage.<br />
Dieses wird von vielen Kin<strong>der</strong>n mit Fahrrä<strong>der</strong>n genutzt, die teils bereits ab dem<br />
ersten Schuljahr mit Velos unterwegs sind. Die Autofahrer sind auf diesem Teilstück<br />
teils sehr schnell unterwegs. Der geplante Trampelpfad bietet den Kin<strong>der</strong>, die mit<br />
dem Fahrrad unterwegs sind, keinen Schutz, ausser die Velo können diesem Pfad<br />
ebenfalls nutzen. Rosette Stettler erklärt, dass geprüft wird, ob die Tempo 30-Zone<br />
allenfalls ausgedehnt werden kann, was jedoch in <strong>der</strong> Regel vom Kanton nur bewilligt<br />
wird, wenn ein Gebiet überbaut ist.<br />
Der Feuerwehrkommandant, Oskar Ryter, Mittelstrasse, weist darauf hin, dass bei<br />
den Torsituationen und Verengungen darauf zu achten ist, allfällige Insel in <strong>der</strong> Mitte<br />
27
zu erstellen und die Fahrbahn nicht links o<strong>der</strong> rechts zu verengen. Dies sei ansonsten<br />
für die Rettungsdienste wesentlich gefährlicher.<br />
Manfred Oester, Blümlisalpstrasse, doppelt nach, dass auch genügend Platz für den<br />
Bus bleiben muss. Auch bei <strong>der</strong> Erstellung von allfälligen Kreiseln müsse geschaut<br />
werden, dass ausreichend Platz für den Bus o<strong>der</strong> für an<strong>der</strong>e grosse Fahrzeuge wie<br />
Traktoren o<strong>der</strong> Lastwagen bleibt. Bei <strong>der</strong> Einführung von Tempo 30-Zonen müssten<br />
ausserdem Kontrollen gemacht werden, da dies ansonsten nicht eingehalten werden<br />
und somit nichts bringe. Rosette Stettler hält fest, dass <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at die Bedürfnisse<br />
des Postautobetriebs als auch <strong>der</strong> Rettungsdienste im Auge habe. Der Behörde<br />
sei durchaus bewusst, dass diese Fragen bei jedem Projekt angeschaut werden<br />
müssen. Sie weist weiter darauf hin, dass fehlbare Autofahrer nicht einfach mit einem<br />
„Täfeli“ erzogen werden können. Der Anspruch könne lei<strong>der</strong> nie sein, dass je<strong>der</strong> sich<br />
an die Vorschriften hält.<br />
Durch Bruno Langhard, Dorfstrasse, wird auf die Erweiterung <strong>der</strong> Bauzonen in Richtung<br />
Schützenhaus hingewiesen. Ihm fehle eine Aussage über die Zukunft <strong>der</strong><br />
Schiessanlage. Vreni Blesi hält fest, dass die Anlage vor<strong>der</strong>hand auch weiterhin bestehen<br />
bleibe. Es lasse sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht verbindlich sagen,<br />
wie lange dies noch <strong>der</strong> Fall ist. Es werden aber aktuelle Messungen stattfinden um<br />
die Einhaltung <strong>der</strong> Grenzwerte zu garantieren.<br />
Adrian Siegenthaler, Blumensteinstrasse, lobt das Vorgehen <strong>der</strong> Behörde bezüglich<br />
Mitsprache und Orientierung <strong>der</strong> Bevölkerung. Beim Entwicklungsplan möchte er<br />
wissen, nach welchen Kriterien die roten Linien gezogen worden sind. Für welchen<br />
Zeithorizont ist dies gedacht und welche Überlegungen stehen dahinter. Albrecht<br />
Bandi hält fest, dass dies das Resultat <strong>der</strong> Landschaftsanalyse, <strong>der</strong> bestehenden<br />
Gründraumverbindungen sowie <strong>der</strong> vorhandenen prägenden Geländekuppen sei, die<br />
erhalten werden sollen. Das Planungshorizont entspreche ungefähr. 30 Jahren, da<br />
ein längerer Zeithorizont nicht planbar sei. Dies heisst aber nicht, dass die markierten<br />
Siedlungsgrenzen bis in 30 Jahren alle „aufgefüllt“ werden. Dies sei einzige eine<br />
Grenze, wie weit eine Entwicklung überhaupt gewünscht sei. Dies hilft <strong>der</strong> Behörde<br />
insbeson<strong>der</strong>e auch, bei künftigen Wünschen die Gesamtvision im Auge zu behalten.<br />
Der Entwicklungsplan ist nur ein Hilfsmittel und dient <strong>der</strong> Steuerung des Wachstums.<br />
Der Plan hat aber keine Verbindlichkeit bis in alle „Ewigkeit“ o<strong>der</strong> für jede weitere<br />
<strong>Ortsplanung</strong>. Die Behörde hat aber damit das nötige Instrument, auch in <strong>der</strong> nächsten<br />
Generation auf diesem Plan weiter aufzubauen.<br />
Durch Kurt Schmid, Niesenstrasse, wird angefragt, weshalb auf <strong>der</strong> Thunstrasse das<br />
Tempolimit von 80 km/h bleibt. Er hat wenig Verständnis dafür, weshalb dort keine<br />
Reduktion vorgesehen ist und weshalb auch keine Geschwindigkeitskontrollen gemacht<br />
werden. Rosette Stettler weist darauf hin, dass eine Anregung beim Kanton<br />
möglich sei, dort vermehrt Kontrollen durchzuführen. Seine Anregung werde im Übrigen<br />
entgegen nehmen.<br />
Hans Schütz, Niesenstrasse, spricht den Trampelpfad entlang <strong>der</strong> Thunstrasse an.<br />
Damit fehle aber nach wie vor eine Massnahme für Velofahrer, für welche die Situation<br />
auf <strong>der</strong> Thunstrasse damit kritisch bleibe. Er wünscht, dass auch für die Velofahrer<br />
etwas gemacht werde o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Trampelpfad so ausgestaltet wird, dass er auch<br />
durch die Velofahrer genutzt werden kann. Albrecht Bandi weist darauf hin, dass <strong>der</strong><br />
Trampelpfad nur auf einer Strassenseite besteht. Bei einer Nutzung als Veloweg er-<br />
28
höht sich entsprechend das Unfallrisiko beim damit verbundenen Wechsel <strong>der</strong> Strassenseite.<br />
Es zeigt sich, dass <strong>der</strong> bestehende Fussweg zwar nur für Fussgänger signalisiert<br />
ist, aber insbeson<strong>der</strong>e nachts von vielen Velofahrern genutzt wird.<br />
Von Edwin Steiner, alter Eggstutz, wird diese Strasse angesprochen, die als permanenter<br />
Parkplatz dient. Dies sei zwar einerseits verkehrsberuhigend, for<strong>der</strong>e aber die<br />
Kin<strong>der</strong> heraus, mit Velos und Kickboards hinunter zu fahren, was zu gefährlichen Situationen<br />
führe. Auch diese Problematik ist <strong>der</strong> Behörde nicht neu, wird aber so zur<br />
erneuten Prüfung entgegen genommen.<br />
Kurt Schmid, Niesenstrasse ergänzt noch, dass zwischen <strong>der</strong> Garage Pieren und <strong>der</strong><br />
Einmündung <strong>der</strong> Schwandstrasse beim Werkhof Marti mehr Fussgänger unterwegs<br />
seien, als man vielleicht auf den ersten Blick denke. Vreni Blesi weist darauf hin,<br />
dass aus diesem Grund ja <strong>der</strong> Trampelpfad geplant sei. Auch hier wird sich aber zeigen<br />
müssen, wie die Schwierigkeiten punkto Lan<strong>der</strong>werb und Finanzierung geklärt<br />
werden können.<br />
Georg Flütsch, Mühlestrasse, nimmt nochmals Bezug auf den bestehenden Fussweg<br />
entlang <strong>der</strong> Thunstrasse. Auch er entscheide sich mit dem Velo jeweils dafür, diesen<br />
zu benutzen. Nach seinem Wissen sei bisher kein Velofahrer dafür gebüsst worden.<br />
Entsprechende Anregungen an die Behörde, die Benützung auch für Velofahrer zu<br />
prüfen seien bereits vor Jahren passiert. Gegenwärtig müsse einfach je<strong>der</strong> selber<br />
entscheiden, ein explizites Verbot sei ja nicht signalisiert. Durch Manfred Oester wird<br />
eingeworfen, dass die Zu- und Abfahrt ab dem Weg für Velos sehr holprig sei, was<br />
ebenfalls behoben werden müsste. Die Behörde nimmt das Anliegen auf und wird mit<br />
dem Kanton als Eigentümer <strong>der</strong> Strasse klären müssen, wie die Praxis für Velofahrer<br />
beim bestehenden Fussweg ausgestaltet werden soll.<br />
Hans-Rudolf Fahrni, Wahlenweg, möchte zum Punkt 29 des Verkehrsrichtplans wissen,<br />
wo dies genau sei. Vreni Blesi erläutert, dass dies das Wegstück ab <strong>der</strong> Liegenschaft<br />
von Doktor Spillmann bis ins Goferi betreffe, den „Goferikehr“, wo viele Leute<br />
entlang spazieren. Hans-Rudolf Fahrni weist weiter darauf hin, dass viele Velofahrer,<br />
insbeson<strong>der</strong>e aber Schüler auf dem Schulweg sich im Wahlenweg oftmals nicht ausreichend<br />
rechts halten. Auch bei <strong>der</strong> Ausfahrt in den Sandbühlweg ergäben sich dadurch<br />
oft gefährliche Situationen.<br />
Thomas Berger, Wahlenweg, benutzt oft den Bus im Wahlen und wünscht sich deshalb<br />
zur Strassenquerung einen Fussgängerstreifen. Vreni Blesi informiert, dass die<br />
<strong>Gemeinde</strong> dies mit dem Kanton bereits mehrfach abgeklärt hat. Die Bewilligungsphilosophie<br />
beim Kanton ist jedoch gegenwärtig so, dass dieses Anliegen trotz mehrerer<br />
Vorstösse seitens <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> bisher klar abgewiesen werde.<br />
Beat Knecht, Blumensteinstrasse, weist bezüglich <strong>der</strong> geplanten Torsituationen auf<br />
<strong>der</strong> Blumensteinstrasse und <strong>der</strong> Steghaltenstrasse darauf hin, dass diese nichts<br />
bringen würden. Bei einer Verengung, die noch ausreichend Platz für den Bus bietet,<br />
sei <strong>der</strong> Effekt zu klein. Gegebenenfalls müsste er die 80er Tafel ersetzt beziehungsweise<br />
dorfauswärts verschoben werden. Als direkter Anstösser stelle er fest, dass<br />
je<strong>der</strong> Autofahrer Gas gebe, sobald er die 80er Tafel sehe. Beim neuen Eggstutz regt<br />
er an, dass Trottoir mit einer Velonutzung zu kombinieren, da die Strasse durch das<br />
Aufmalen von Streifen letztlich ja nicht breiter werde.<br />
29
Josef Müller, Mösliweg, unterstützt, wie bereits mehrfach gesagt worden, dass das<br />
gewählte Vorgehen positiv ist. Er hat trotzdem für ein nächstes Mal den Vorschlag,<br />
dass diejenigen Leute mit einem konkreten Einzonungsbegehren öffentlich gemacht<br />
werden. Er hat dies am Werkstattgespräch als „Geheimniskrämerei“ empfunden. Es<br />
war aus diesem Grund nicht möglich, gemeinsam mit den betreffenden Grundeigentümern<br />
innovative Lösungen zu finden. Er weist nochmals auf die Möglichkeit hin, auf<br />
dem Rebberg eine eigentlich VIP-Zone zu schaffen, um damit wirklich steuerkräftige<br />
Steuerzahler anzulocken. <strong>Thierachern</strong> kann eine sehr schöne Landschaft bieten. Rosette<br />
Stettler hält fest, dass die Entwicklungsplanung bewusst unabhängig von den<br />
konkreten Einzonungsbegehren gemacht wurde. Die <strong>Gemeinde</strong> wollte unabhängig<br />
davon diskutieren lassen, welche bezüglich <strong>der</strong> gewünschten <strong>Gemeinde</strong>entwicklung<br />
das Beste sei. Dies unbeeinflusst von konkreten Einzonungsbegehren von Einzelnen.<br />
Vreni Blesi hält fest, dass <strong>der</strong> Rebberg bezüglich <strong>der</strong> vorhandenen Infrastruktur<br />
sowie <strong>der</strong> fehlenden Anbindung an den öffentlichen Verkehr nicht einbezogen worden<br />
ist. Die Wachstumsmöglichkeiten <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> sind begrenzt, die zulässige<br />
Fläche reicht nicht für alles. Eine VIP-Zone ist am Rebberg gegenwärtig noch vorhanden,<br />
nur können sich die beteiligten Eigentümer gegenwärtig nicht einigen, weshalb<br />
kein konkretes Projekt zustande kommt. Josef Müller entgegnet, dass er von<br />
noch grösseren VIP-Zonen spricht. Der Rebberg reicht nicht aus für <strong>der</strong>artige VIP’s.<br />
André Jeanbourquin, Wahlenweg, spricht die Beleuchtung <strong>der</strong> Fussgängerstreifen<br />
an, die im Vergleich zu an<strong>der</strong>en <strong>Gemeinde</strong>n schlecht ist. Dieser Punkt könnte eventuell<br />
verbessert werden. Die Behörde nimmt das Anliegen auf, das bereits erkannt<br />
und teilweise (Oberstufenschule) auch bereits in die Massnahmen eingeflossen ist.<br />
Wo möglich sollen sicher Optimierungen gemacht werden. André Jeanbourquin weist<br />
speziell noch auf die Dorfstrasse oberhalb des alten Dorfschulhauses hin. Markus<br />
Zingg verweist darauf, dass die <strong>Gemeinde</strong> etappiert über vier Jahre die Strassenbeleuchtung<br />
auswechselt. Die bisherigen Lampen werden durch Natrumhochdrucklampen<br />
ersetzt, die eine wesentlich bessere Leuchtkraft haben. Auch diese Massnahme<br />
sollte bereits zu einer Verbesserung führen. André Jeanbourquin weist weiter<br />
darauf hin, dass im Gebiet Wahlen teils neue Bauparzellen über den Schürmattweg<br />
erschlossen werden beziehungsweise bereits eine Zunahme des Verkehrs durch die<br />
Neubauten beim Wahlenschulhaus besteht. Er möchte wissen ob die Möglichkeit besteht,<br />
dass die <strong>Gemeinde</strong> den Schürmattweg übernimmt. Markus Zingg weist darauf<br />
hin, dass die Einzonungen allenfalls via Blumensteinstrasse erschlossen werden,<br />
was keinen Mehrverkehr auf dem Schürmattweg ergäbe. Es ist aber unabhängig davon<br />
zu prüfen, ob die Strasse von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> übernommen werden kann.<br />
Durch Felix Tschumi, Schwandstrasse, wird auf die geplante Umzonung beim Tennisplatz<br />
hingewiesen. Er sieht eine Gefahr darin, dass neue Anwohner sich am Lärm<br />
des Tennisplatzes und <strong>der</strong> Schiessanlage stören könnten. Er möchte nicht, dass dadurch<br />
vorhandene Freizeitmöglichkeiten in <strong>Thierachern</strong> plötzlich wegfallen. Vreni<br />
Blesi verweist darauf, dass die Schiessanlage unabhängig von Neubauten bestehen<br />
bleibt. Der Tennisplatz ist hingegen in privatem Besitz. Falls <strong>der</strong> Eigentümer diesen<br />
nicht mehr weiterbetreiben will, kann die <strong>Gemeinde</strong> darauf keinen Einfluss nehmen.<br />
Die bestehenden Anlagen können sich jedoch dagegen verwahren, dass ihr Betreib<br />
durch die Neubauten beschränkt wird. Klar ist aber auch, dass neues Konfliktpotential<br />
entsteht, wenn Freizeitanlagen und Wohnnutzungen näher zusammen rücken.<br />
30
Rosette Stettler ergänzt diesbezüglich, dass es Wunsch <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> war, in <strong>der</strong><br />
Grünzone hinter <strong>der</strong> Giebelmatt einen Spielplatz zu realisieren, was lei<strong>der</strong> nicht möglich<br />
war. Die <strong>Gemeinde</strong> prüft nun als an<strong>der</strong>e Möglichkeit, ob eventuell beim Tennisplatz<br />
noch ein Spielplatz realisiert werden kann. Es ist jedoch noch zu früh, hier verbindlich<br />
etwas sagen zu können.<br />
Zum weiteren Planungsverlauf orientiert Albrecht Bandi, das als nächster Schritt die<br />
Auswertung aller Eingaben erfolgt. Die vorliegenden Entwürfe werden gestützt darauf<br />
bereinigt, das heisst es wird geklärt, welche Anliegen noch integrieren werden können<br />
und welche nicht. Diese Bereinigung sollte bis Dezember 2007 vorliegen. Die<br />
Planung wird anschliessend zur Vorprüfung beim Kanton eingereicht. Dieser hat dafür<br />
gemäss Gesetz drei Monate, das heisst bis März 2008 Zeit. Nach <strong>der</strong> Vorprüfung<br />
werden nochmals Bereinigungen aufgrund <strong>der</strong> Stellungnahmen <strong>der</strong> verschiedenen<br />
beteiligten Amtsstellen zu berücksichtigen sein. Parallel zu Vorprüfung müssen durch<br />
die <strong>Gemeinde</strong> entsprechende Gespräche mit den Grundeigentümern zwecks Abschluss<br />
<strong>der</strong> konkreten Verträge zwecks Abschöpfung <strong>der</strong> Planungsmehrwerte erfolgen.<br />
Diese Verträge sollten bis Juni 2008, das heisst noch vor <strong>der</strong> öffentlichen Auflage<br />
unterzeichnet werden. Die öffentliche Auflage umfasst in <strong>der</strong> Folge nur den Zonenplan<br />
und das Baureglement, da <strong>der</strong> Verkehrsrichtplan nicht durch die Stimmberechtigten<br />
zu genehmigen ist. Wenn alles plangemäss abläuft kann somit die öffentliche<br />
Auflage im Juni 2008 stattfinden mit dem Ziel, die Planung anlässlich <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>versammlung<br />
im Dezember 2008 zu verabschieden. Die anschliessend noch<br />
notwendige kantonale Genehmigung sollte in <strong>der</strong> Folge bis März 2009 vorliegen, so<br />
dass die <strong>Teilrevision</strong> auf diesen Zeitpunkt in Rechtskraft treten kann.<br />
Rosette Stettler dankt für die viele verschiedenen Anregungen und Wünsche, die nun<br />
alle geprüft werden. Nicht je<strong>der</strong> Wunsch wird erfüllt werden können. Auch hier muss<br />
die Behörde Machbares vom Wünschbaren trennen. Bei <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> sei es auch<br />
so, dass was dem einem nützt, dem an<strong>der</strong>en allenfalls Ärger bringt. Dies ist nicht an<strong>der</strong>s<br />
machbar und notwendig, damit die <strong>Gemeinde</strong> sich auch weiterhin entwickeln<br />
kann. Sie hofft, dass die Anwesenden mit einem positiv Gefühl aus diesem Anlass<br />
heraus gehen. Sie haben die Möglichkeit, sich zu Hause noch in aller Ruhe weitere<br />
Gedanken zu machen und ihre Wünsche via Fragebogen einzugeben. Sie dankt den<br />
Anwesenden für das zahlreiche Erscheinen und die damit verbundenen wichtigen<br />
Inputs für die weitere Arbeit <strong>der</strong> Behörde.<br />
Für das Protokoll:<br />
31
5 Aktennotiz<br />
<strong>der</strong> Besprechung mit Oberingeniuerkreis I<br />
Mitwirkung Verkehrsrichtplan<br />
Beilage: Aktennotiz des Mitwirkungsgesprächs vom 6. März 2008<br />
33
Aktennotiz<br />
<strong>der</strong> Besprechung mit Oberingenieurkreis i.S. Verkehrsrichtplan<br />
Datum: Donnerstag, 6. März 2008<br />
Zeit: 14.00 bis 15.30 Uhr<br />
Ort: <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Thierachern</strong>, Sitzungszimmer 2. Stock<br />
Anwesende: Markus Wyss, Oberingenieurkreis OIK<br />
Heinz Ellenberger, Oberingenieurkreis OIK<br />
Albrecht Bandi, Ortsplaner<br />
Rosette Stettler, Ressortleiterin Gemein<strong>der</strong>at<br />
Vreni Blesi, <strong>Gemeinde</strong>präsidentin<br />
Markus Zingg, Bauverwalter<br />
Monika Gerber, <strong>Gemeinde</strong>schreiberin (Aktennotiz)<br />
Rosette Stettler begrüsst die Anwesenden und dankt insbeson<strong>der</strong>e den beiden Herren vom Oberingenieurkreis<br />
und dem Ortsplaner dafür, ihre Zeit zur Verfügung zu stellen.<br />
Es geht bei <strong>der</strong> Besprechung darum, die Rückmeldung des Oberingenieurkreises zum Verkehrsrichtplan<br />
im Rahmen <strong>der</strong> Mitwirkung zu erhalten. Heinz Ellenberger entschuldigt sich in diesem Zusammenhang<br />
dafür, dass die Mitwirkungsfrist nicht eingehalten werden konnte. Die Kantonsvertreter begrüssen<br />
jedoch ausdrücklich die Möglichkeit, sich bereits vorgängig <strong>der</strong> Vorprüfung zu den Inhalten<br />
des Verkehrsrichtplans äussern zu können.<br />
Gesamteindruck/Ziele des Verkehrsrichtplans<br />
Durch die Vertreter des OIK wird vorab einerseits die Frage <strong>der</strong> Detailgenauigkeit <strong>der</strong> einzelnen<br />
Massnahmen angesprochen. Falls die Massnahmen bereits zu detailliert ausformuliert sind, hat dies<br />
allenfalls einen Einfluss auf den Status, auf den man sich einigen kann. Mit einer Zustimmung zu den<br />
Massnahmen bindet sich das OIK letztendlich auch an den behördeverbindlichen Richtplan. Im<br />
Grundsatz wird die Planung aber als gut empfunden. Die Anliegen und Stossrichtungen <strong>der</strong> von <strong>der</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong> geplanten Massnahmen sind für die Vertreter <strong>der</strong> OIK nachvollziehbar. Die vorgesehene<br />
Abgrenzung von Siedlung und Verkehr sei ebenfalls gut. Die Ziele könnten deshalb vom OIK im<br />
Grundsatz mitgetragen werden.<br />
Durch Markus Wyss wird auf die Vielzahl an Projekten hingewiesen, bei denen die Fe<strong>der</strong>führung beim<br />
OIK liege und die damit verbundenen Kosten. Er hält fest, dass mit <strong>der</strong> Zustimmung des OIK zu den<br />
Zielsetzungen noch keine zeitliche Aussage verbunden sei. Die Realisierung richte sich nach den vorhandenen<br />
Ressourcen, die bekanntlicherweise nur in beschränktem Masse vorhanden sind. Dies war<br />
und ist den anwesenden <strong>Gemeinde</strong>vertretern klar und es bestehend diesbezüglich keine falschen Erwartungen.<br />
35
Diskussion <strong>der</strong> einzelnen Massnahmen<br />
Durch Heinz Ellenberger ist eine Gruppierung <strong>der</strong> Massnahmen vorgenommen worden, anhand <strong>der</strong><br />
die einzelnen Massnahmen durchbesprochen werden. Durch das OIK wird in diesem Sinne auch angeregt,<br />
den Aufbau des Verkehrsrichtplans noch zu hinterfragen und die einzelnen Massnahmen eher<br />
nach „Massnahmepaketen“ zu glie<strong>der</strong>n, die zueinan<strong>der</strong> teilweise in direkter Abhängigkeit stehen.<br />
Umfahrung mit Umgestaltung Ortsdurchfahrt<br />
Die Vertreter des OIK sträuben sich nicht dagegen, dass diese Massnahme im Verkehrsrichtplan aufgenommen<br />
wird. Der Kanton spricht jedoch nicht von einer eigentlichen „Umfahrung“, da dafür das<br />
Verkehrsaufkommen zu gering ist. Aus dieser Sicht kann die Realisierung <strong>der</strong> „Umfahrungsstrecke“<br />
nicht beim Kanton liegen, son<strong>der</strong>n müsste von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> finanziert werden, während die Verkehrsberuhigungsmassnahmen<br />
auf <strong>der</strong> heutigen Ortsdurchfahrt vom Kanton realisiert würden. Denkbar<br />
ist <strong>der</strong> allfällige Abtausch von Kantonsstrasse und <strong>Gemeinde</strong>strasse nach <strong>der</strong> Realisierung. Bezüglich<br />
<strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung führt dies dazu, dass diese bei <strong>der</strong> Massnahme 3 „Anpassung Schöneggkurve“<br />
ebenfalls bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> liegt. In diesem Zusammenhang wird ausserdem angeregt, bei <strong>der</strong><br />
Anbindung an die Allmendstrasse bzw. Thunstrasse noch keine konkrete Linienführung einzutragen,<br />
son<strong>der</strong>n nur einen Korridor zu definieren. Damit bleibt die Frage <strong>der</strong> genauen Linienführung noch offen,<br />
die im Rahmen eines konkreten Projektes noch näher abgeklärt werden sollte. Bei den Verkehrsberuhigungsmassnahmen<br />
mit Fe<strong>der</strong>führung beim Kanton soll von konkreten Formulierungen <strong>der</strong> geplanten<br />
Massnahmen abgesehen werden, son<strong>der</strong>n diese höchstens als mit „zum Beispiel“ aufgelistet<br />
werden. Der Status bleibt bei den Massnahmen 1 bis 3 bei „Vororientierung“. Bei den Massnahmen 5<br />
und 6 kann <strong>der</strong> Status als „Zwischenergebnis“ angegeben werden. Ebenfalls Status „Zwischenergebnis“<br />
gilt für die Massnahme 20 „Gehweg Mühle“ gemäss Schreiben des OIK vom 23. Januar 2007.<br />
Knotensanierungen<br />
Die Massnahme 4 „Zollhaus“ beschränkt sich weitgehend auf markierungstechnische Arbeiten. Speziell<br />
ist, dass <strong>der</strong> eigentliche Knoten selber nicht mehr auf <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Thierachern</strong>, son<strong>der</strong>n<br />
von Thun liegt. Die Massnahme soll als „Prüfung“ definiert werden, da zuerst eine Situationsanalyse<br />
vorgenommen und daraus allfällige Massnahmen abgeleitet werden sollen. In diesem Sinne kann <strong>der</strong><br />
Status als „Zwischenergebnis“ aufgeführt werden.<br />
Bei <strong>der</strong> Massnahme 14 „Kreisel Eggplatz“ geht die Formulierung den Vertretern des OIK bereits zu<br />
weit. Allfällige Massnahmen sind erst zu prüfen und können noch nicht detailliert bestimmt werden.<br />
Die Massnahme soll sich beim Eggplatz daher auf eine „Prüfung einer Optimierung <strong>der</strong> Verkehrssicherheit“<br />
beschränken. Entsprechend ist auch die konkrete Kostenschätzung wegzulassen. Der Status<br />
kann dafür im Gegenzug als „Zwischenergebnis“ angegeben werden.<br />
36
Verbesserungen Thunstrasse<br />
Der aufgeführte „Pförtner“ in <strong>der</strong> Massnahme 7 bei <strong>der</strong> Niesenstrasse kann so belassen werden, solange<br />
unter „Pförtner“ nicht eine einzige Variante, son<strong>der</strong>n die unterschiedlichsten Möglichkeiten <strong>der</strong><br />
konkreten Ausgestaltung subsumiert werden. Beim Trampelpfad im Teilstück zwischen Werkhof Marti<br />
und Garage Pieren wird vom OIK anerkannt, dass diese Anlage zur Kantonsstrasse gehört und die<br />
Fe<strong>der</strong>führung entsprechend bei ihnen liegt. Bei <strong>der</strong> Fusswegverbindung zwischen Gärtnerei Häusler<br />
und Garage Pieren wird die Realisierung aus Kostengründen allenfalls nicht möglich sein. Mit Status<br />
„Vororientierung“ kann die Massnahme jedoch im Richtplan belassen werden.<br />
Verbesserungen Blumensteinstrasse<br />
Die geplanten Massnahmen sollen zu einer einzigen Massnahme „Optimierung Verkehrfluss und Verbesserung<br />
Verkehrssicherheit auf <strong>der</strong> Blumensteinstrasse“ zusammengefasst werden. Zur Betonung<br />
<strong>der</strong> grösseren Priorität wird aber zugestimmt, die beiden Einzelmassnahmen 10 und 17 trotzdem noch<br />
separat auszuweisen. Der Status kann gesamthaft als Zwischenergebnis aufgeführt werden, da <strong>der</strong><br />
Kanton die Notwendigkeit für die Blumensteinstrasse klar anerkennt.<br />
Zusätzlich zum Verkehrsrichtplan, da erst nachträglich aufgeworfen, wird den beiden Vertretern des<br />
OIK die Problematik eines Wendekreises im „Wahlen“ vorgelegt. Aufgrund des Fahrplanwechsels mit<br />
Einführung des ½-Stundentaktes benötigt die STI eine Wendemöglichkeit im Gebiet Wahlen. An<strong>der</strong>nfalls<br />
kann <strong>der</strong> neue Takt nur bis zur Haltestelle „Kirche“, das heisst unten im Dorf geführt werden, was<br />
den ganzen oberen Dorfteil von <strong>der</strong> besseren Anbindung an den öV ausschliessen würde. Die Realisierung<br />
eines reinen Wendekreises kann die <strong>Gemeinde</strong> in eigener Regie realisieren. Die dazu dienende<br />
Parzelle Nr. 973 befindet sich denn auch bereits im Eigentum <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>. Sinnvollerweise<br />
könnte dies jedoch mit <strong>der</strong> Erstellung eines Verkehrskreisels bei <strong>der</strong> Einmündung <strong>der</strong> Sandbühlstrasse<br />
kombiniert werden, da damit auch gleich gewisse Massnahmen wie z.B. 8 o<strong>der</strong> 30 kombiniert werden<br />
könnten. Die <strong>Gemeinde</strong> ist in diesem Sinne auch bereit, sich mit dem Kanton auf einen Kostenteiler<br />
zu einigen, da <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> bei <strong>der</strong> alleinigen Erstellung eines Wendeplatzes auch Kosten anfallen<br />
würden, die mit <strong>der</strong> Realisierung eines Kreisels hinfällig würden. Die Massnahme soll mit A-<br />
Priorität zusätzlich noch im Verkehrsrichtplan aufgeführt werden. Die <strong>Gemeinde</strong> wird ausserdem gebeten,<br />
das Projekt eines Kreisels „Wahlen“ zusätzlich noch mittels eines separaten Schreibens beim<br />
OIK zu „hinterlegen“. Dieses soll umgehend an die Hand genommen werden, wobei die Realisierung<br />
voraussichtlich erst bis Fahrplanwechsel 2010 möglich sein wird.<br />
Verbesserungen Husrain/Uetendorfstrasse/Stäghaltenstrasse<br />
Bei allen Fahrradstreifen soll am Status „Vororientierung“ festgehalten werden. Teilweise sind die<br />
Strassen eventuell zu wenig breit, dass ein durchgehen<strong>der</strong> Streifen aufgemalt werden kann. Die Formulierungen<br />
sind entsprechend offener zu gestalten im Sinne von „markierungstechnischen Massnahmen“,<br />
so dass beispielsweise auch Piktogramme gewählt werden könnten. Entsprechend sollen<br />
auch die Kostenschätzungen weggelassen werden.<br />
Bei <strong>der</strong> Massnahme 11 „Pförtner Dorfeinfahrt“ gelten sinngemäss die gleichen Rahmenbedingungen<br />
wie bei <strong>der</strong> Massnahme 7 „Pförtner Niesenstrasse“.<br />
37
Verkehrsberuhigung ausserhalb KS<br />
Gegen die Begegnungszone am Rütihubelweg hat das OIK an sich nichts einzuwenden, stellt höchstens<br />
die Frage in den Raum, ob die Massnahme überhaupt notwendig ist, da in diesem Quartier wohl<br />
ohnehin nicht schneller gefahren werde. Die Tempo 30-Zonen werden ebenfalls gutgeheissen, die<br />
räumlichen Abgrenzungen werden im Rahmen <strong>der</strong> Projektierung zu klären sein.<br />
Fusswege ausserhalb KS<br />
Hier wird auf Anfrage des OIK bestätigt, dass sich die erwähnte Beteiligung des Kantons auf den wasserbaulichen<br />
Aspekt beschränkt.<br />
Für die Aktennotiz:<br />
sig. Monika Gerber<br />
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6 Liste <strong>der</strong> Mitwirkungseingaben<br />
Beilage: Zusammenstellung <strong>der</strong> Mitwirkungseingaben erarbeitet durch die Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong><br />
vom 26. November 2007.<br />
39