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Teilrevision der Ortsplanung - Gemeinde Thierachern

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Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong><br />

<strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong><br />

Erläuterungsbericht<br />

Auflageexemplar<br />

Bern, 11. September 2008<br />

IC Infraconsult AG<br />

Bitziusstrasse 40<br />

CH-3006 Bern<br />

Telefon +41(0)31 359 24 24<br />

Telefax +41(0)31 359 24 25<br />

icag@infraconsult.ch<br />

www.infraconsult.ch<br />

ISO 9001 zertifiziert


Impressum<br />

Gemein<strong>der</strong>at <strong>Thierachern</strong><br />

Vreni Blesi <strong>Gemeinde</strong>präsidentin, Ressort Präsidiales<br />

Hans Jörg Kast Vizepräsident, Ressort Soziales, Gesundheit<br />

Beat Brenneisen Ressort Bildung<br />

Rosette Stettler Ressort Bau, Planung, Energie, Wasser<br />

Beat Stierli Ressort Sicherheit<br />

Margret Streit Ressort Finanzen, Kultur, Sport<br />

Fritz Zimmermann Ressort Landwirtschaft, Forsten, Umwelt<br />

Arbeitsgruppe <strong>Ortsplanung</strong><br />

Rosette Stettler Ressort Bau, Planung, Energie, Wasser (Vorsitz)<br />

Vreni Blesi <strong>Gemeinde</strong>präsidentin, Ressort Präsidiales<br />

Hans Jörg Kast Vizepräsident, Ressort Soziales, Gesundheit<br />

Patrick Lanz Präsident Baukommission<br />

Monika Gerber <strong>Gemeinde</strong>schreiberin<br />

Margret Streit Ressort Finanzen, Kultur, Sport<br />

Markus Zingg Bauverwalter<br />

Albrecht Bandi IC Infraconsult AG, Ortsplaner<br />

Versionenkontrolle<br />

Version Ausgabedatum Status Bemerkungen<br />

1 17. September 2007 Entwurf Zuhanden <strong>der</strong> Arbeitsgruppensitzung vom 17.09.07<br />

2 01. Oktober 2007 Entwurf zH GR und Mitwirkung<br />

3 17. Oktober Mitwirkung<br />

4 07. März 2008 Vorprüfung zH GR und AGR<br />

5 10. Juli 2008 2. Vorprüfung zH AGR<br />

6 11. September Auflage zH GR und Auflage<br />

\\Thur\c_proj\0962.01_thierachern_rev_op\08_prod\Auflage\Erlaeuterunsb_Auflage\Erlaeuterungsb_Auf<br />

lage2.doc<br />

0962.01/Druckdat 26.09.08/Prüfkl A/B/Pa/B(F)


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Standortbestimmung 1<br />

1.1 Instrumente <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> 1<br />

1.2 Ortsplanerische Ausgangslage 1<br />

1.3 Bisherige Entwicklung in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> 2<br />

1.4 Revisionsgründe 3<br />

2 Ziele und Rahmenbedingungen 4<br />

2.1 Übergeordnete Ziele und Grundsätze 4<br />

2.2 Rahmenbedingungen des Gemein<strong>der</strong>ats 5<br />

2.3 Zentrale Anliegen <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> 7<br />

3 Entwicklungskonzept 8<br />

3.1 Entwicklungsplan 8<br />

3.2 Handlungsgrundsätze 9<br />

4 1. Mitwirkung „Ortsentwicklung <strong>Thierachern</strong>“ 11<br />

5 Kapazitäten 12<br />

6 Än<strong>der</strong>ungen Zonenplan 13<br />

7 Än<strong>der</strong>ungen Baureglement 16<br />

8 Verkehrsrichtplan 17<br />

9 2. Mitwirkung 18<br />

10 Auswirkungen <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> auf die Umwelt 19<br />

11 Vorprüfung 21<br />

12 Einspracheverfahren 23<br />

Anhang 1 Instrumente <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong><br />

Anhang 2 Bisherige Entwicklung in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

Anhang 3 Entwicklungsplan<br />

Anhang 6 Wohnbaulandbedarf<br />

Anhang 7 Beurteilungen Schiess- und Strassenlärm<br />

Beilage 1 Bericht zur 1. Mitwirkung<br />

Beilage 2 Bericht zur 2. Mitwirkung<br />

I


Zusammenfassung<br />

Ausgangslage Die Elemente <strong>der</strong> baurechtlichen Grundordnung (Zonenplan und Baureglement)<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thierachern</strong> haben unterschiedliche Genehmigungsdaten.<br />

Der Zonenplan wurde am 10. März 1993, das Baureglement<br />

am 18. März 2005 vom Amt für <strong>Gemeinde</strong>n und Raumordnung (AGR) genehmigt.<br />

Am Zonenplan sind seit seiner Genehmigung verschiedene Än<strong>der</strong>ungen<br />

vorgenommen worden. Die <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> umfasst<br />

deshalb nur die Bereiche Siedlung und Verkehr.<br />

II<br />

<strong>Thierachern</strong> erfuhr zwischen 2000 und 2005 mit einer Zunahme von gut<br />

10% auf ca. 2100 Einwohner ein starkes Bevölkerungswachstum und einen<br />

entsprechenden Verbrauch <strong>der</strong> Wohnbaulandreserven. Die <strong>Gemeinde</strong> verfügt<br />

heute deshalb nur noch über ca. 3.4 ha Wohnbaulandreserven, die nur<br />

zum Teil verfügbar sind. Gemäss dem kantonalen Richtplan beträgt <strong>der</strong><br />

Wohnzonenbedarf in 15 Jahren hingegen 5.27 ha. Für eine geordnete Entwicklung<br />

innerhalb <strong>der</strong> nächsten 15 Jahre benötigt die <strong>Gemeinde</strong> deshalb<br />

neben den vorhandenen Reserven zusätzliches verfügbares Wohnbau-<br />

und Gewerbebauland.<br />

Entwicklungskonzept In einem ersten Schritt wird die Ausgangslage analysiert (Abschn. 1), darauf<br />

basierend werden die Ziele und Rahmenbedingungen für die <strong>Teilrevision</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> formuliert (Abschn. 2) und die künftige Ortsentwicklung<br />

von <strong>Thierachern</strong> in Form eines Entwicklungskonzeptes beschrieben<br />

(Abschn. 3). Es geht dabei um eine Gesamtschau <strong>der</strong> beabsichtigten künftigen<br />

Entwicklung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>. Das Konzept formuliert die langfristigen<br />

Grundsätze zur Ortsentwicklung, zeigt die Entwicklungsmöglichkeiten <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong> auf und legt die Handlungsgrundsätze fest. Zum Entwicklungskonzept<br />

ist eine Mitwirkung durchgeführt worden (Abschn. 4).<br />

Zonenplanän<strong>der</strong>ungen Die <strong>Teilrevision</strong> des Zonenplans (Abschn. 6) umfasst 14 Zonenplanän<strong>der</strong>ungen.<br />

Mit den vorgesehenen Einzonungen wird einerseits das Siedlungsgebiet<br />

im Dorfkern mit gemischten Zonen ergänzt und verdichtet und an<strong>der</strong>erseits<br />

für den Ortsteil Wahlen mit gut erschlossenen Wohnzonen ein<br />

Entwicklungsspielraum geschaffen.<br />

Zwei Än<strong>der</strong>ungen betreffen Zonen für öffentliche Nutzungen ZöN (Erweiterung<br />

Anlage Oberstufenschule und Parkplatz).<br />

Der Gewerbestandort an <strong>der</strong> Schwandstrasse wird durch die Umzonung<br />

eines 12'600 m 2 grossen und teilerschlossenen Parzellenteils von Nr. 105<br />

zweckmässig ergänzt. Diese Umzonung entspricht dem Entwicklungskonzept<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> und dem Richtplan "Arbeitsschwerpunkte <strong>der</strong> Region<br />

TIP".<br />

Ergänzung Baureglement Das 2005 vom Amt für <strong>Gemeinde</strong>n und Raumordnung genehmigte Baureglement<br />

ist nur soweit Gegenstand <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong>, als aufgrund <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungen<br />

des Zonenplanes und <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten übergeordneten Vorgaben<br />

Ergänzungen notwendig sind. Anpassungen bedingen die Aufhebung des<br />

Zonenplans „Empfindlichkeitsstufen“, die neue Zone für öffentliche Nutzung<br />

ZöN „G“ für einen Parkplatz und die Regelung <strong>der</strong> Gefahrengebiete.


1 Standortbestimmung<br />

1.1 Instrumente <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong><br />

Planungsgrundlagen Die Grundlagen für die Raumplanung auf <strong>Gemeinde</strong>ebene sind auf Bundes-,<br />

Kantons- und Regionsstufe zahlreich und schwer überblickbar. Sie ergeben<br />

ein Puzzle mit Randbedingungen zu Raum-, Siedlungs-, Landschafts-, Energie-<br />

und Verkehrsplanung.<br />

Die nachfolgende Illustration zeigt die verschiedenen übergeordneten Planungsstufen,<br />

die mit Vorschriften, Erlassen und Planungen eine Vielfalt an<br />

planerischen Randbedingungen bilden (siehe auch die detaillierte Auflistung<br />

im Anhang 1):<br />

Übergeordnete<br />

Planungsstufen<br />

Lokale<br />

Planungsstufe<br />

Bund<br />

Kanton<br />

Region Thun/InnertPort<br />

Agglomeration Thun<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Thierachern</strong><br />

1.2 Ortsplanerische Ausgangslage<br />

Gültige <strong>Ortsplanung</strong> Der Zonenplan (ZP), <strong>der</strong> Zonenplan „Empfindlichkeitsstufen nach Lärmschutzverordnung“,<br />

die Schutzzonenpläne SZP1 und SZP2, <strong>der</strong> Teilzonenplan<br />

Moorlandschaft ML Nr. 336 Amsoldingen (inkl. Vorschriften) und das<br />

<strong>Gemeinde</strong>baureglement (GBR) bilden zusammen die baurechtliche Grundordnung<br />

<strong>der</strong> Einwohnergemeinde.<br />

Wohnzonenreserven und<br />

-bedarf<br />

Der Zonenplan wurde am 10. März 1993 und das Baureglement am 18.<br />

März 2005 vom Amt für <strong>Gemeinde</strong>n und Raumordnung (AGR) genehmigt.<br />

Am Zonenplan sind seit seiner Genehmigung verschiedene Än<strong>der</strong>ungen<br />

vorgenommen worden. Gemäss dem Verzeichnis des AGR gibt es in <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong> 10 Überbauungsordnungen.<br />

<strong>Thierachern</strong> verfügt heute noch über ca. 3.4 ha Wohnbaulandreserven. Der<br />

Wohnzonenbedarf in 15 Jahren beträgt hingegen gemäss dem kantonalen<br />

Richtplan 5.27 ha. Ein- und Umzonungen in Wohnbauland können deshalb<br />

nur noch in beschränktem Umfang vorgenommen werden. Für eine geordnete<br />

Entwicklung innerhalb <strong>der</strong> nächsten 15 Jahre benötigt die <strong>Gemeinde</strong><br />

1


2<br />

deshalb neben den vorhandenen Reserven zusätzliches verfügbares<br />

Wohnbau- und Gewerbebauland.<br />

Bereich Landschaft Neben <strong>der</strong> Überprüfung und Aktualisierung des Natur- und Landschaftsschutzzonenplans<br />

(SZP1) im Zusammenhang mit Einzonungen hat die <strong>Gemeinde</strong><br />

im Rahmen <strong>der</strong> anstehenden Revision keine Bedürfnisse bezüglich<br />

Landschaftsplanung formuliert. Der Regionalplanungsverband<br />

Thun/InnertPort hat einen Regionalen Landschaftsrichtplan erarbeitet und<br />

die <strong>Gemeinde</strong> verfügt über einen regionalen Teilrichtplan "Ökologische Vernetzung"<br />

als Vernetzungsprojekt gemäss Öko-Qualitätsverordnung.<br />

Bereich Verkehr Die <strong>Gemeinde</strong> verfügt über einen Verkehrsrichtplan aus dem Jahre 1994.<br />

Zudem existiert eine Verkehrsstudie von 1998 u.a. mit <strong>der</strong> Bezeichnung von<br />

Gefahrenstellen und Tempo 30-Zonen.<br />

Bauinventar Es besteht ein Bauinventar <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>. Der Gebäudeschutz ist im Baureglement<br />

und im Schutzzonenplan 2 grundeigentümerverbindlich geregelt.<br />

Gefahrengebiete Die Bearbeitung des Zonenplans muss mit <strong>der</strong> Gefahrenplanung des Tiefbauamtes<br />

des Kantons Bern (TBA, Fe<strong>der</strong>führung liegt beim Oberingenieurkreis<br />

I) abgestimmt werden.<br />

Wachsende Wohngemeinde<br />

mit zahlreichen<br />

PendlerInnen Richtung<br />

Thun<br />

1.3 Bisherige Entwicklung in <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong><br />

Die bisherige Entwicklung in Bezug auf die Wohnbevölkerung, Anzahl Betriebe,<br />

Wohnungsbau und Wohnungsbestand sind im Anhang 2 aufgeführt.<br />

Es handelt sich dabei um die <strong>Gemeinde</strong>statistik gemäss Volkszählung 2000,<br />

die vom kantonalen Amt für <strong>Gemeinde</strong>n und Raumordnung (AGR) geführt<br />

wird. Diese Zahlen zeigen zusammenfassend folgendes Bild <strong>der</strong> bisherigen<br />

Entwicklung:<br />

� Mit Ausnahme <strong>der</strong> 90er Jahre ist <strong>Thierachern</strong> seit 1950 ca. alle 10 Jahre<br />

um 10 – 15% gewachsen. Die <strong>Gemeinde</strong> erfuhr zwischen 2000 und 2005<br />

mit einer Zunahme von gut 10% auf ca. 2’100 EinwohnerInnen ebenfalls<br />

ein starkes Bevölkerungswachstum. Laut Bevölkerungsstatistik <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

beträgt die Einwohnerzahl per 01.07.2008 2’194 EinwohnerInnen.<br />

� Von den 1'020 erwerbstätigen EinwohnerInnen im Jahr 2000 pendeln<br />

784 Personen von <strong>Thierachern</strong> weg (Wegpendelnde). Lediglich 146 Erwerbstätige<br />

pendeln für die Arbeit nach <strong>Thierachern</strong> (Zupendelnde). Dies<br />

ergibt einen negativen Pendlersaldo von -638 Personen. Die hohe Zahl<br />

an Wegpendelnden zeigt damit deutlich, dass <strong>Thierachern</strong> vor allem als<br />

Wohnort hohe Attraktivität geniesst.<br />

� Die Anzahl Beschäftigte in <strong>Thierachern</strong> hat zwischen 1990 und 2000 abgenommen,<br />

weist aber heute immer noch knapp 300 Beschäftigte aus.<br />

<strong>Thierachern</strong> hat daher auch als Arbeitsort eine Bedeutung.


Beson<strong>der</strong>e Herausfor<strong>der</strong>ung<br />

für die Ortsentwicklung<br />

� Bei Neubauwohnungen wie auch beim bestehenden Wohnungsbestand<br />

nehmen die 3-4 Zimmer-Wohnungen den grössten Anteil ein.<br />

� Wie auch in an<strong>der</strong>en <strong>Gemeinde</strong>n zu verzeichnen ist, nimmt in <strong>Thierachern</strong><br />

die Wohnungsbelegung weiter ab. Wohnten 1950 noch 2.9 Personen<br />

in einer Wohnung (rechnerischer Wert), so belegen im Jahr 2000 nur<br />

noch 2.3 Personen eine Wohnung. Dies bedeutet, dass <strong>der</strong> Bedarf nach<br />

neuen Wohnflächen (und damit neuen Wohnzonen) auch bei gleich bleiben<strong>der</strong><br />

Einwohnerzahl steigt.<br />

1.4 Revisionsgründe<br />

<strong>Thierachern</strong> erfuhr zwischen 2000 und 2005 mit einer Zunahme von gut<br />

10% auf ca. 2100 Einwohner ein starkes Bevölkerungswachstum und einen<br />

entsprechenden Verbrauch <strong>der</strong> Wohnbaulandreserven. Die nahe Lage zum<br />

Agglomerationszentrum Thun und die Bewahrung des ländlichen Dorfcharakters<br />

machen die Attraktivität <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> als Wohn- und Arbeitsort aus.<br />

Aus planerischer Sicht gilt es, diese Qualitäten im Rahmen <strong>der</strong> anstehenden<br />

<strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> zu berücksichtigen und zu sichern. Neue, mit<br />

dem Orts- und Landschaftsbild verträgliche Bauzonen sollen eine massvolle<br />

Entwicklung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> ermöglichen. Dabei sind im Beson<strong>der</strong>en auch<br />

Verkehrsaspekte wie z.B. die Schaffung von Tempo 30-Zonen und die optimale<br />

Anbindung mit dem öffentlichen Verkehr nach Thun im Auge zu behalten.<br />

3


4<br />

2 Ziele und Rahmenbedingungen<br />

Ziele des Raumplanungsgesetzes<br />

Planungsgrundsätze des<br />

Raumplanungsgesetzes<br />

Planungsgrundsätze des<br />

kantonalen Baugesetzes<br />

(Art. 54 BauG)<br />

2.1 Übergeordnete Ziele und Grundsätze<br />

Das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) legt in Artikel 1 für die<br />

Raumplanung folgende Ziele fest (Zusammenfassung):<br />

� Haushälterischer Umgang mit dem Boden<br />

� Abstimmung <strong>der</strong> raumwirksamen Tätigkeiten<br />

� Geordnete Besiedelung des Landes<br />

� Schutz <strong>der</strong> natürlichen Lebensgrundlagen wie Boden, Luft, Wasser,<br />

Wald und Landschaft<br />

� Schaffen von wohnlichen Siedlungen und räumlichen Voraussetzungen<br />

für die Wirtschaft<br />

Das Raumplanungsgesetz (RPG) legt in Artikel 3 die folgenden Planungsgrundsätze<br />

fest (Zusammenfassung):<br />

� Schonen <strong>der</strong> Landschaft<br />

� Gestalten <strong>der</strong> Siedlung nach den Bedürfnissen <strong>der</strong> Bevölkerung<br />

� Begrenzen <strong>der</strong> Siedlungsausdehnung<br />

� Bestimmen von sachgerechten Standorten für die öffentlichen Bauten<br />

und Anlagen<br />

Auf den Zielen und Grundsätzen des RPG basierend formuliert das Baugesetz<br />

des Kantons Bern (BauG) in Artikel 54 die Planungsgrundsätze, die<br />

<strong>Gemeinde</strong>n, Regionen und Kanton bei <strong>der</strong> Erarbeitung von Planungsinstrumenten<br />

zu berücksichtigen haben, wie folgt:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>n, die Regionen und <strong>der</strong> Kanton sorgen für die haushälterische<br />

Nutzung des Bodens und achten auf die natürlichen Gegebenheiten<br />

und auf die Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft. Sie sollen dabei<br />

insbeson<strong>der</strong>e<br />

� die natürlichen Lebensgrundlagen (Boden, Luft, Wasser, Wald, Klima)<br />

und die Lebensräume <strong>der</strong> Tier- und Pflanzenwelt schützen;<br />

� das Kulturland, zusammenhängende landwirtschaftliche Flächen und die<br />

Bauernbetriebe erhalten;<br />

� See- und Flussufer freihalten und öffentlichen Zugang und Begehung<br />

erleichtern;<br />

� naturnahe Landschaften schützen und Erholungsräume für die bestimmungsgemässe<br />

Nutzung freihalten;<br />

� wohnliche Siedlungen mit vielen Grünflächen und Bäumen schaffen und<br />

erhalten;<br />

� die beson<strong>der</strong>en Werte <strong>der</strong> Landschaft, von Siedlungen, Siedlungsteilen<br />

und an<strong>der</strong>en schützenswerten Objekten bewahren, pflegen und nötigen-


Landschaft /<br />

Naturhaushalt<br />

falls wie<strong>der</strong>herstellen;<br />

� günstige räumliche Voraussetzungen für die wirtschaftliche Entwicklung<br />

und die Landwirtschaft schaffen;<br />

� die Durchführung <strong>der</strong> öffentlichen Bauaufgaben sicherstellen;<br />

� auf die sparsame Verwendung von Energie achten;<br />

� eine Überlastung <strong>der</strong> Gewässer mit Oberflächenwasser vermeiden und<br />

dafür sorgen, dass sauberes Wasser versickern kann.<br />

Der Ermessensspielraum <strong>der</strong> nachgeordneten Behörden, die Autonomie <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong>n und die Baufreiheit <strong>der</strong> Privaten dürfen durch Massnahmen <strong>der</strong><br />

Raumplanung nur soweit eingeschränkt werden, als dass es das Gemeinwohl<br />

erfor<strong>der</strong>t.<br />

2.2 Rahmenbedingungen des Gemein<strong>der</strong>ats<br />

In den Sommermonaten des Jahres 2006 und an <strong>der</strong> Klausursitzung vom<br />

15. November 2006 hat sich <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at mit <strong>der</strong> Zielrichtung, den Anliegen<br />

und Wünschen sowie mit den Problemen <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Ortsplanung</strong> beschäftigt. Aus <strong>der</strong> intensiven Diskussion ergeben sich folgende<br />

Rahmenbedingungen als Grundlage für die weitere Behandlung<br />

durch die Arbeitsgruppe „<strong>Ortsplanung</strong>“:<br />

Landschaftsschutz:<br />

� Die <strong>Teilrevision</strong> behandelt im Wesentlichen das heutige Siedlungsgebiet.<br />

� Bei Erweiterungen des Siedlungsgebiets sind die Anliegen des Landschaftsschutzes<br />

und des Naturhaushaltes zu berücksichtigen.<br />

Natur, Lebensraum:<br />

� Das Waffenplatzareal soll als natürlicher Lebensraum erhalten werden.<br />

� Das Hochwasser des Walebachs ist zu berücksichtigen.<br />

� Für das Ortsbild wichtige Grünräume sind mit Grünzonen freizuhalten.<br />

Freizeit / Erholung:<br />

� Das Waffenplatzareal soll auch <strong>der</strong> Freizeitnutzung dienen.<br />

� Gewünscht wird ein vielfältig nutzbarer Begegnungsort (z.B. Weihnachtsmarkt,<br />

Dorffest).<br />

� Für Kin<strong>der</strong> und Jugendliche sind Aufenthaltsorte und Spielplätze vorzusehen.<br />

Landwirtschaft:<br />

Siedlung Ortsentwicklung:<br />

� Die Lebensgrundlage <strong>der</strong> Betriebe ist durch die Erhaltung von zusammenhängenden<br />

und effizient zu bewirtschaftenden Flächen zu sichern.<br />

� Die landwirtschaftliche Nutzung hat in <strong>der</strong> Ebene Priorität.<br />

� Das Vernetzungsprojekt des TIP ist fortzuführen.<br />

� Trotz Festhalten am ländlichen Charakter ist die <strong>Gemeinde</strong> als Teil <strong>der</strong><br />

Agglomeration Thun eingebunden.<br />

� Mit nur massvollem Wachstum soll <strong>der</strong> eher ländliche Dorfcharakter des<br />

Dorfes erhalten werden.<br />

5


6<br />

� Der Dorfkern ist durch Schaffung einer Begegnungszone im öffentlichen<br />

Raum (Spielplatz/Dorfplatz) zu stärken.<br />

� Mit neuen Einzonungen sind tendenziell Lücken zu schliessen o<strong>der</strong> kleinere<br />

bis mittlere Neuüberbauungen zu ermöglichen. Grosse neue Wohnquartiere<br />

sind unerwünscht.<br />

� Neu-Einzonungen an Hanglage sind gegenüber Einzonungen in <strong>der</strong> Ebene<br />

vorzuziehen.<br />

Wohnen:<br />

� Die hohe Wohn- und Lebensqualität ist zu erhalten.<br />

� Ein ausgewogener Mix zwischen Wohneigentum und Mietwohnungen<br />

beziehungsweise zwischen offener und verdichteter Bauweise ist anzustreben.<br />

� Neue Wohnquartiere müssen mit dem öffentlichen Verkehr gut erschlossen<br />

sein.<br />

Arbeiten:<br />

� Die Ausscheidung einer neuen, reinen Gewerbezone ist zu prüfen.<br />

� Der Bedarf für zusätzliche gemischte Zonen ist ebenfalls zu untersuchen.<br />

� Die Entwicklungsmöglichkeiten <strong>der</strong> bestehenden Betriebe sind zu gewährleisten.<br />

Infrastrukturen:<br />

� Bestehende regionale Funktionen (Schule, Feuerwehr u.ä.) sollen als<br />

Standortvorteil erhalten werden, die Eigenständigkeit <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> soll<br />

gewahrt bleiben.<br />

� Die Schulraumplanung ist in die Siedlungsplanung einzubeziehen.<br />

Verkehr � Neu-Einzonungen sind im Bereich <strong>der</strong> bestehenden Verbindungen des<br />

öffentlichen Verkehrs anzusiedeln.<br />

� Tempo 30-Zonen und weitere Verkehrsberuhigungsmassnahmen sind zu<br />

prüfen.<br />

� Die Sicherheit des Langsamverkehrs ist zu för<strong>der</strong>n.<br />

� Die Schulwegsicherung soll aktiv angegangen werden.<br />

� Die Realisierung <strong>der</strong> Ortsumfahrung über die Mülimatt ist zu prüfen.<br />

� Das Leitsystem (Signalisation) für den Durchgangsverkehr ist zu verbessern.<br />

� Die Strassenklassifizierung ist zu überprüfen.<br />

� Im Ortszentrum ist <strong>der</strong> öffentliche Raum als Begegnungsort zu gestalten.<br />

� Die Mehrfachnutzung des Viehschauplatzes als Parkplatz ist zu prüfen.<br />

Allgemeines � Bei allfälligen Auszonungen ist <strong>der</strong> Frage <strong>der</strong> „materiellen Enteignung“<br />

ausreichend Beachtung zu schenken.<br />

� Die <strong>Gemeinde</strong> will nicht selber als „Bauherrin“ o<strong>der</strong> „Liegenschaftshändlerin“<br />

auftreten (Ausnahme: öffentliche Bauten wie Oberstufenschule).<br />

� Die Praxis <strong>der</strong> Mehrwertabschöpfung ist auch weiterhin anzuwenden und<br />

ihr ist hohe Beachtung zu schenken. Die heutige Praxis bezüglich <strong>der</strong><br />

Höhe <strong>der</strong> Abschöpfung ist im Vergleich mit den umliegenden <strong>Gemeinde</strong>n<br />

zu überprüfen.


2.3 Zentrale Anliegen <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Ortsplanung</strong><br />

Aus den übergeordneten Zielen und Grundsätzen sowie den Rahmenbedingungen<br />

des Gemein<strong>der</strong>ats werden für die <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> die<br />

folgenden zentralen Anliegen abgeleitet:<br />

Landschaft Die <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> konzentriert sich auf das heutige Siedlungsgebiet.<br />

Die Anliegen des Landschaftsschutzes und des Naturhaushaltes<br />

sowie die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Nutzung sind bei <strong>der</strong><br />

Verdichtung und Erweiterung des Siedlungsgebiets zu berücksichtigen.<br />

Siedlung Mit <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> des Zonenplans werden folgende Ziele verfolgt:<br />

� Sparsamer Umgang mit <strong>der</strong> Ressource Boden<br />

� Mo<strong>der</strong>ates Wachstum und damit Bewahren des ländlichen Dorfcharakters<br />

� Neue Gewerbezone schaffen und Entwicklungsmöglichkeiten <strong>der</strong> bestehenden<br />

Gewerbebetriebe bewahren<br />

� Innere Verdichtung, Ergänzungen am Siedlungsrand unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> bestehenden Siedlungsgrenzen, Schliessen von Baulücken<br />

� Aufenthaltsqualität in Wohngebieten und im Ortskern verbessern<br />

Verkehr Mit <strong>der</strong> Überarbeitung des Verkehrsrichtplans werden folgende Ziele verfolgt:<br />

� Funktionsfähige und siedlungsverträgliche Mobilität für Bevölkerung und<br />

Gewerbe ermöglichen<br />

� Gute Erschliessung mit öffentlichem Verkehr. Neueinzonungen nur dort,<br />

wo diese gewährleistet ist.<br />

� Sicherheit aller VerkehrsteilnehmerInnen und Schutz von Leben und Gesundheit<br />

gewährleisten (Schulwegsicherung, Tempo 30-Zonen)<br />

� Lebensqualität, Wohnlichkeit und Schutz des Ortsbildes gewährleisten<br />

(motorisierter Individualverkehr mit Rücksicht auf Wohnqualität, Sicherheit<br />

und Umweltschutz)<br />

� Ortsumfahrung über Mülimatt und Leitsystem (Signalisation) für Durchgangsverkehr<br />

prüfen<br />

Infrastruktur Die Revision <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> soll keine nennenswerten Investitionen in die<br />

Infrastruktur und die Ausstattung verursachen. Die regionalen Funktionen<br />

und die Eigenständigkeit <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> sind zu bewahren.<br />

Planungsabschluss Ziel ist es, die notwendigen Planungsarbeiten mit dem Beschluss über die<br />

Än<strong>der</strong>ungen in Zonenplan und Baureglement an <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>versammlung<br />

spätestens im Dezember 2008 abzuschliessen.<br />

7


8<br />

3 Entwicklungskonzept<br />

Inhalt des Entwicklungskonzeptes<br />

Die künftige Ortsentwicklung von <strong>Thierachern</strong> soll in Form eines Entwicklungskonzeptes<br />

beschrieben werden. Dieses legt die grundsätzlichen Absichten,<br />

Ziele und Strategien für die Orts-, Siedlungs- und Verkehrsentwicklung<br />

dar. Es geht um eine Gesamtschau <strong>der</strong> beabsichtigten künftigen Entwicklung<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>. Der Bereich Landschaft ist kein zentrales Element<br />

<strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong>. Er wird aber soweit berücksichtigt, wie er für die Diskussion<br />

<strong>der</strong> Siedlungsentwicklung von Bedeutung ist.<br />

Das Entwicklungskonzept enthält Ziele und Rahmenbedingung für die<br />

<strong>Ortsplanung</strong>. Damit formuliert es die langfristigen Grundsätze zur Ortsentwicklung<br />

und zeigt die Entwicklungsmöglichkeiten <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> auf. Basierend<br />

darauf werden die konkreten Arbeitsschritte für die <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Ortsplanung</strong> an die Hand genommen.<br />

Auf <strong>der</strong> Basis des Entwicklungskonzeptes können künftig, je nach Dringlichkeit,<br />

in kürzeren Zeitabschnitten etappenweise Än<strong>der</strong>ungen z.B. des Zonenplans<br />

vorgenommen werden. Dies ohne dabei den Gesamtzusammenhang<br />

und die übergeordneten Ziele aus den Augen zu verlieren und ohne<br />

zwingend eine gesamte <strong>Ortsplanung</strong>srevision durchführen zu müssen.<br />

3.1 Entwicklungsplan<br />

Auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> aufgezeigten Rahmenbedingungen des Gemein<strong>der</strong>ates<br />

und <strong>der</strong> Formulierung <strong>der</strong> zentralen Anliegen <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> stellt <strong>der</strong><br />

Entwicklungsplan gemäss Anhang 3 die raumrelevanten Elemente <strong>der</strong> Ortsentwicklung<br />

dar. Er illustriert die Entwicklungszusammenhänge in vereinfachter<br />

Form und zeigt die räumlichen Zusammenhänge auf.<br />

Die Hauptelemente des Entwicklungsplans sind:<br />

Siedlungsgrenzen: Die Siedlungsgrenzen bilden den Übergang von <strong>der</strong><br />

bebauten zur offenen Landschaft. Die Qualität des ländlichen Wohnumfeldes<br />

wird neben <strong>der</strong> intensiven Verzahnung <strong>der</strong> offenen Landschaft mit<br />

den Siedlungsteilen auch von klar ablesbaren Siedlungsgrenzen und den<br />

einzelnen Ortsteilen gebildet. Um diese Qualitäten zu sichern, soll die Ausdehnung<br />

<strong>der</strong> Siedlungsteile nur an Stellen vorgenommen werden, die mit<br />

dem Ortsbild und <strong>der</strong> Landschaftsverzahnung verträglich sind.<br />

Mögliche Entwicklungsgebiete Wohnen: Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> vorangehenden<br />

Aspekte bezüglich Siedlungsgrenzen ergeben sich die Möglichkeiten<br />

für neue Wohngebiete. Im Weiteren müssen diese Gebiete optimal<br />

durch den öffentlichen Verkehr erschlossen sein und eine attraktive<br />

Wohnlage sicherstellen.<br />

Mögliche Entwicklungsgebiete Arbeiten: Ein mögliches neues Entwicklungsgebiet<br />

für das Arbeiten wird im Bereich neben <strong>der</strong> bestehenden Gewerbezone<br />

im mittleren Schwand gesehen. Dieses Gebiet zeichnet sich da-


durch aus, dass die nahe Lage zu Thun eine gute Anbindung an den Wirtschaftsraum<br />

Thun gewährleistet und damit optimal erschlossen ist. Die<br />

Ortsteile von <strong>Thierachern</strong> werden damit vom Erschliessungsverkehr weitgehend<br />

geschont. Bezüglich <strong>der</strong> Entwicklungsgebiete Arbeiten besteht ein Koordinationsbedarf<br />

mit dem Agglomerationsprogramm Thun. Dieses legt mit<br />

dem Massnahmenblatt S5 für die <strong>Gemeinde</strong>n Seftigen, Uttigen, <strong>Thierachern</strong>,<br />

Hilterfingen, Oberhofen und Sigriswil den Verzicht auf Ausscheidung<br />

von neuen reinen Arbeitszonen fest.<br />

Grünräume und markante Geländekante: Die Qualität des ländlichen<br />

Wohnumfeldes wird durch die intensive Verzahnung <strong>der</strong> offenen Landschaft<br />

mit den Siedlungsteilen gebildet. Charakteristisch für <strong>Thierachern</strong> sind die<br />

fünf verschiedenen, baulich voneinan<strong>der</strong> weitgehend abgetrennten Ortsteile.<br />

Die Grünräume <strong>der</strong> offenen Landschaft sind dabei ein wichtiges Element.<br />

Ein wichtiges topografisches Merkmal von <strong>Thierachern</strong> ist zudem die markante<br />

Geländekante zwischen Allmendebene und <strong>der</strong> höher gelegenen Ebene<br />

im Bereich des Ortsteils Wahlen sowie die Geländekuppe Giebel.<br />

3.2 Handlungsgrundsätze<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> werden bei <strong>der</strong> Entwicklung<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> (v.a. bei Neueinzonungen) die Hauptelemente des Entwicklungsplans<br />

berücksichtigt. Damit sollen die heutigen Qualitäten des ländlichen<br />

Dorfcharakters als wichtiger Standortfaktor für das Wohnen gesichert<br />

und gestärkt werden. Daraus ergeben sich folgende vier Handlungsgrundsätze:<br />

Handlungsgrundsätze Im Rahmen <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> werden bei <strong>der</strong> Entwicklung<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> (v.a. bei Neueinzonungen) die Hauptelemente des Entwicklungsplans<br />

berücksichtigt. Damit sollen die heutigen Qualitäten des ländlichen<br />

Dorfcharakters als wichtiger Standortfaktor für das Wohnen gesichert<br />

und gestärkt werden. Daraus ergeben sich folgende vier Handlungsgrundsätze:<br />

Handlungsgrundsatz 1 Neueinzonungen haben auf die Grünräume zwischen den Ortsteilen<br />

von <strong>Thierachern</strong> Rücksicht zu nehmen. Diese sind grundsätzlich frei<br />

zu halten.<br />

Die baulich noch weitgehend voneinan<strong>der</strong> abgetrennten Ortsteile sind eine<br />

Qualität des Ortsbildes von <strong>Thierachern</strong> und sollen erhalten bleiben.<br />

Handlungsgrundsatz 2 In heute noch unüberbauten Gebieten mit beson<strong>der</strong>em Landschaftswert<br />

sollen grundsätzlich keine neuen Einzonungen vorgenommen<br />

werden.<br />

Die markante Geländekante zwischen Allmendebene und <strong>der</strong> höher gelegenen<br />

Ebene im Bereich Wahlen sowie die Geländekuppe Giebel sind für<br />

einzelne Ortsansichten von grosser Bedeutung.<br />

9


Handlungsgrundsatz 3 Das Siedlungswachstum hat sich vorrangig auf die Dorfkernteile Wahlen<br />

und Dorf zu konzentrieren.<br />

10<br />

Die Ortsteile Wahlen und Dorf weisen die grösste Dichte an Infrastruktureinrichtungen<br />

(Einkaufsmöglichkeiten, Restaurant, Schule, Kirche, etc.) auf.<br />

Das Siedlungswachstum soll sich zur Stärkung dieser Infrastruktureinrichtungen<br />

vorrangig auf diese Ortsteile konzentrieren.<br />

Handlungsgrundsatz 4 Neueinzonungen und Umzonungen werden auf Gebiete konzentriert,<br />

bei denen eine geeignete Erschliessung (ÖV, Strassen, Ver- und Entsorgung)<br />

gewährleistet werden kann. Die Zonenbestimmungen haben<br />

auf die angrenzende Quartier- und Landschaftsstruktur Rücksicht zu<br />

nehmen.<br />

Eine optimale Erschliessung von neuen Wohnquartieren und Arbeitsplätzen<br />

sind Voraussetzung für massvolle Erschliessungskosten und bieten gute<br />

Ausgangsbedingungen für einen höheren Anteil des öffentlichen Verkehrs<br />

(ÖV) und des Langsamverkehrs (Fahrrad, Fussgänger) am Gesamtverkehrsvolumen.


4 1. Mitwirkung „Ortsentwicklung <strong>Thierachern</strong>“<br />

Mitwirkungsbericht Die Durchführung und die Resultate sind im Bericht zur 1. Mitwirkung, Anhang<br />

4, im Detail beschrieben.<br />

Ortsentwicklung<br />

<strong>Thierachern</strong><br />

Elemente <strong>der</strong><br />

1. Mitwirkung<br />

Das erste Mitwirkungsverfahren im Zusammenhang mit <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Ortsplanung</strong> stand unter dem Motto „Ortsentwicklung <strong>Thierachern</strong>“. Die Bevölkerung<br />

von <strong>Thierachern</strong> brachte damit ihre Wünsche und Zielvorstellungen,<br />

aber auch die Beurteilung <strong>der</strong> heutigen Lebenssituation und <strong>der</strong> bestehenden<br />

Probleme am Anfang <strong>der</strong> Planungsarbeiten in den Planungsprozess<br />

ein.<br />

Die 1. Mitwirkung umfasste folgende Elemente:<br />

� Werkstattgespräch zum Thema Ortsentwicklung<br />

� Umfrage mittels Antwortbogen<br />

Mitwirkungserfolg Die Mitwirkungsmöglichkeiten wurden mit 60 Teilnehmenden am Werkstattgespräch<br />

und 38 Eingaben auf Antwortbögen gut genutzt.<br />

Auswirkungen auf Ziele<br />

und Inhalte <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong><br />

Auswirkungen auf das<br />

Entwicklungskonzept<br />

Die Auffassungen und Prioritäten des Gemein<strong>der</strong>ates, <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Arbeitsgruppe <strong>Ortsplanung</strong> und <strong>der</strong> Fachleute sind zum Teil bestätigt, zum<br />

Teil aber auch relativiert worden. Nicht alle genannten Wünsche und Anregungen<br />

lassen sich mit <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> lösen.<br />

Der Grundtenor gegenüber dem Entwicklungskonzept ist positiv. Mehrheitlich<br />

wird eine eher sanfte Entwicklung gewünscht. Bezüglich <strong>der</strong> verschiedenen<br />

Entwicklungsgebiete „Wohnen“ sind die Verdichtungen im Dorfkern<br />

unbestritten. Die Entwicklungsgebiete Wahlen, Egg und Rütihubel werden<br />

teilweise begrüsst, aber auch teilweise abgelehnt. An den vorgesehenen<br />

Entwicklungsgebieten Wohnen soll aufgrund <strong>der</strong> längerfristigen Optik deshalb<br />

grundsätzlich festgehalten werden. Das mit <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> angestrebte<br />

zukünftige Wachstum soll deshalb tendenziell eher im Dorfkern realisiert<br />

werden. Am Standort für das Entwicklungsgebiet Arbeiten im unteren<br />

Schwand wird vor<strong>der</strong>hand festgehalten.<br />

11


12<br />

5 Kapazitäten<br />

Kantonaler Richtplan<br />

massgebend<br />

Baulandbedarf<br />

Wohnen<br />

Bauzonenreserven<br />

Wohnen<br />

Die Berechnung des kommunalen Wohn-Baulandbedarfs basiert auf <strong>der</strong><br />

Berechnung gemäss Massnahmenblatt A_01 des kantonalen Richtplans.<br />

Der Planungshorizont wird dabei mit 15 Jahren (2022) berücksichtigt.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> heutigen Bevölkerung von ca. 2'200 EinwohnerInnen und unter<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> vom Kanton vorgegebenen Faktoren für die Bevölkerungsentwicklung<br />

(+4%) sowie für die Abnahme <strong>der</strong> Wohnungsbelegung<br />

beträgt <strong>der</strong> Wohnflächenbedarf (Bruttogeschossfläche, BGF) von <strong>Thierachern</strong><br />

15’820 m 2 . Dies entspricht 113 Wohnungen à 140 m 2 BGF. Bei einer<br />

durchschnittlichen Ausnützungsziffer von 0.3 beträgt <strong>der</strong> Wohnzonenbedarf<br />

in 15 Jahren: 5.27 ha.<br />

Die Kapazitätsreserven Wohnen des bestehenden Zonenplanes betragen<br />

heute 3.41 ha. Für die Ermittlung <strong>der</strong> Zonenplanreserve sind alle noch unüberbauten<br />

Grundstücke und Grundstücksteile <strong>der</strong> Wohnzonen und gemischten<br />

Zonen, die grösser als 500 m 2 sind, berücksichtigt worden.<br />

Zusätzlicher Bedarf Der Baulandbedarf abzüglich <strong>der</strong> Bauzonenreserven ergibt folgenden zusätzlichen<br />

Bedarf an Wohnzonenfläche:<br />

Bilanz <strong>der</strong><br />

Einzonungen<br />

5.27 – 3.41 ha = 1.86 ha<br />

Mit den vorgesehenen Zonenplanän<strong>der</strong>ungen werden die folgenden zusätzlichen<br />

Wohnbaulandreserven geschaffen (gemischte Zonen werden dabei<br />

zu 80% angerechnet) :<br />

Einzonungen Bauzone Bauzonenfläche [m 2 ]<br />

Wahlen (11, 14,33) W2 3’134<br />

Blumensteinstrasse (15) WG2 (WG2:80% von 863) 690<br />

Blumensteinstrasse (19) W2 0<br />

Käserei (1, 27) WG2<br />

W2<br />

WG2<br />

W2<br />

(WG2:80% von 5’903) 4’722<br />

1'856<br />

Rütihubel (35) WG2 0<br />

Eggplatz (8) ZöN/WG2 (WG2:80% von 56) 45<br />

Oberstufenzentrum ZöN/WG2 (WG2:80% von 312) 250<br />

Steghaltenstrasse (32) W2 972<br />

Alter Eggstutz (22) W2 0<br />

Dorfstrasse (23) D2 (D2:80% von 641) 513<br />

Dorf-/Schwandstrasse (4,5,13) WG2 (WG2:80% von 4’756) 3’804<br />

Mühlestrasse (7) D2 (D2:80% von 2’008) 1’606<br />

Buuchi (34) WG2 (WG2:80% von 378) 302<br />

Unterer Schwand G 0<br />

Total 17’894


6 Än<strong>der</strong>ungen Zonenplan<br />

<strong>Teilrevision</strong> Den Zielsetzungen entsprechend wird nur eine <strong>Teilrevision</strong> des Zonenplans<br />

durchgeführt. Neue, mit dem Orts- und Landschaftsbild verträgliche Bauzonen<br />

sollen eine massvolle und steuerbare Entwicklung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> ermöglichen.<br />

Gegenstand des Planerlassverfahrens sind somit nur die vorgesehenen<br />

Än<strong>der</strong>ungen des Zonenplans.<br />

Beurteilung <strong>der</strong> Umzonungen<br />

Basis für die Beurteilung von Einzonungen bilden das Entwicklungskonzept<br />

(Abschnitt 3) und insbeson<strong>der</strong>e die dort formulierten Rahmenbedingungen<br />

und Handlungsgrundsätze. Weiter werden die Erschliessungssituation, die<br />

zonenkonformen Nutzungsmöglichkeiten und die Verfügbarkeit sowie die<br />

Auswirkungen auf Schutzgebiete o<strong>der</strong> Schutzobjekte berücksichtigt.<br />

Wahlen (11, 14, 33) Mit <strong>der</strong> vorgesehenen Einzonung <strong>der</strong> Parzellen Nr. 572, 1115, 496, 182,<br />

974 und überbauter Teil von 172 am Wahlenweg werden heute nicht mehr<br />

landwirtschaftlich genutzte Wohngebäude <strong>der</strong> W2 zugewiesen. Gleichzeitig<br />

werden bestehende und erschlossene Baulücken geschlossen und damit<br />

beschränkte Entwicklungsmöglichkeiten für den Ortsteil Wahlen geschaffen.<br />

Diese Umzonung von <strong>der</strong> Landwirtschaftszone in die Wohnzone W2 entspricht<br />

den Vorgaben des Entwicklungskonzeptes. Die Parzellen sind erschlossen.<br />

Sie liegen in <strong>der</strong> Erschliessungsgüteklasse E.<br />

Blumensteinstrasse (15) Die Einzonung von <strong>der</strong> Landwirtschaftszone in die Wohn- und Gewerbezone<br />

W2 des Parzellenteils von Nr. 499 ergänzt den Siedlungsrand und<br />

schafft grösseren Nutzungsspielraum zusammen mit <strong>der</strong> vorhandenen Zone<br />

mit bestehen<strong>der</strong> Überbauungsordnung. Diese Umzonung entspricht den<br />

Rahmenbedingungen und den Handlungsgrundsätzen. Die Parzelle ist erschlossen.<br />

Sie liegt in <strong>der</strong> Erschliessungsgüteklasse E.<br />

Blumensteinstrasse (19) Mit <strong>der</strong> vorgesehenen Einzonung <strong>der</strong> Parzelle Nr. 385 an <strong>der</strong> Blumensteinstrasse<br />

wird das bestehende Wohngebäude von <strong>der</strong> Landwirtschaftszone<br />

<strong>der</strong> W2 zugewiesen und damit <strong>der</strong> Bauzonenrand <strong>der</strong> heutigen Bebauung<br />

und Nutzung entsprechend ergänzt. Die Parzelle ist erschlossen.<br />

Sie liegt in <strong>der</strong> Erschliessungsgüteklasse E.<br />

Käserei (1, 27) Westlich <strong>der</strong> im Entwicklungskonzept vorgesehenen Grünraumverbindung<br />

wird mit <strong>der</strong> Umzonung <strong>der</strong> Parzellenteile Nr. 149 und 263 von <strong>der</strong> Landwirtschaftszone<br />

in die Wohnzone W2 und Wohn- und Gewerbezone WG2<br />

eine weitere den Rahmenbedingungen und Handlungsgrundsätzen entsprechende<br />

Siedlungsentwicklung ermöglicht. Die Parzelle ist erschlossen. Sie<br />

liegt in <strong>der</strong> Erschliessungsgüteklasse E.<br />

Rütihubel (35) Mit einer geringfügigen Vergrösserung <strong>der</strong> WG2 auf <strong>der</strong> Parzelle Nr. 380<br />

(Miteinbezug von Zufahrt und Hausplatz mit Nebenbauten) wird <strong>der</strong> bestehenden<br />

Nutzung Rechnung getragen. Die Parzelle ist erschlossen. Sie liegt<br />

in <strong>der</strong> Erschliessungsgüteklasse E.<br />

Eggplatz (8) Mit <strong>der</strong> Umzonung am Eggplatz werden für die heute in <strong>der</strong> Landwirtschaftszone<br />

liegenden Parkplätze (Viehschauplatz) auf den Parzellen Nr.<br />

13


14<br />

585 und 841 die baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Der öffentliche<br />

Parkplatz an <strong>der</strong> Blumensteinstrasse wird <strong>der</strong> Zone für öffentliche Nutzung<br />

(Parkplatz) und ein 3 m breiter Streifen <strong>der</strong> WG2 zugeordnet. Die<br />

Grundstücksteile sind erschlossen und liegen in <strong>der</strong> Erschliessungsgüteklasse<br />

E.<br />

Oberstufenschule Mit <strong>der</strong> Vergrösserung <strong>der</strong> Zone für öffentliche Nutzung ZöN A "Oberstufenschule"<br />

werden planerisch die Voraussetzung für die bessere Erschliessung<br />

und die Erweiterungen <strong>der</strong> Schulanlage geschaffen. Gleichzeitig werden die<br />

auf den Parzellen Nr. 198 und 936 entstehenden Lücken mit <strong>der</strong> WG2 geschlossen.<br />

Die Grundstücksteile sind erschlossen und liegen in <strong>der</strong> Erschliessungsgüteklasse<br />

E.<br />

Steghaltenstrasse (32) Mit <strong>der</strong> Zuweisung des erschlossenen Parzellenteils von Nr. 569 von <strong>der</strong><br />

Landwirtschaftszone zur Wohnzone W2 wird <strong>der</strong> Siedlungsrand an <strong>der</strong><br />

Steghaltenstrasse ergänzt. Dabei werden die Vorgaben des Entwicklungskonzeptes<br />

eingehalten. Der Grundstücksteil ist erschlossen und liegt in <strong>der</strong><br />

Erschliessungsgüteklasse E.<br />

Alter Eggstutz (22) Für das auf <strong>der</strong> Parzelle Nr. 346 am Alten Eggstutz in <strong>der</strong> Grünzone liegende<br />

Wohnhaus wird mit <strong>der</strong> Zuweisung zur W2 <strong>der</strong> Weiterbestand des Gebäudes<br />

sichergestellt und eine rückwärtige, das Ortsbild nicht beeinträchtigende<br />

Erweiterung ermöglicht. Der Grundstücksteil ist erschlossen und liegt<br />

in <strong>der</strong> Erschliessungsgüteklasse E.<br />

Dorfstrasse (23) Mit <strong>der</strong> Einzonung einer Bauparzelle für ein Haus auf Parzelle Nr. 486 wird<br />

eine geringfügige, den Grünraum wenig beeinträchtigende Siedlungsergänzung<br />

am Zonenrand ermöglicht. Die Erschliessung des Grundstückteils erfolgt<br />

mit Dienstbarkeit über das Nachbargrundstück. Der neue Bauplatz liegt<br />

in <strong>der</strong> Erschliessungsgüteklasse E.<br />

Dorf-/Schwandstrasse<br />

(4, 5, 13)<br />

Die Zuweisung <strong>der</strong> Parzellen Nr. 1046, 431 und 520 von <strong>der</strong> Landwirtschaftszone<br />

in die Wohn- und Gewerbezone WG2 entspricht <strong>der</strong> im Konzept<br />

angestrebten Verdichtung des Ortskerns. Die Grundstücke sind erschlossen<br />

und liegen in <strong>der</strong> Erschliessungsgüteklasse E.<br />

Mühlestrasse (7) Die Umzonung <strong>der</strong> zum Teil heute bereits baulich nicht zonenkonform genutzten<br />

Parzellenteile Nr. 449 und 627 an <strong>der</strong> Mühlestrasse von <strong>der</strong> Landwirtschaftszone<br />

in die Dorfkernzone D2 erlaubt eine weitere Entwicklung im<br />

Ortskern, die auch dem Entwicklungskonzept entspricht und ein erschlossenes<br />

Gebiet betrifft. Die Grundstücke sind erschlossen und liegen in <strong>der</strong> Erschliessungsgüteklasse<br />

E.<br />

Buuchi (34) Die in <strong>der</strong> Landwirtschaftszone liegende Liegenschaft Schwandstrasse 55<br />

wird heute als Wohn- und Gewerbehaus genutzt. Mit <strong>der</strong> Zuweisung <strong>der</strong><br />

erschlossenen und weitgehend baulich genutzten Parzellenteile von Nr.<br />

1028 und Nr. 225 wird <strong>der</strong> Entwicklungsspielraum des bestehenden Gewerbebetriebs<br />

vergrössert. Mit dieser Än<strong>der</strong>ung des Zonenplans werden die<br />

Rahmenbedingungen und Handlungsgrundsätze eingehalten. Der Obstbaumgarten<br />

wird nicht beeinträchtigt. Die Grundstücksteile sind erschlossen<br />

und liegen in <strong>der</strong> Erschliessungsgüteklasse E.


Unterer Schwand Der Gewerbestandort an <strong>der</strong> Schwandstrasse wird durch die Umzonung<br />

eines 12'600 m 2 grossen und teilerschlossenen Parzellenteils von Nr. 105<br />

zweckmässig ergänzt. Diese Umzonung entspricht dem Entwicklungskonzept<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> und dem Richtplan "Arbeitsschwerpunkte <strong>der</strong> Region<br />

TIP". Sie dient somit <strong>der</strong> eigenen und regionalen Arbeitsplatzsicherung. Der<br />

Grundstücksteil ist erschlossen und liegt in <strong>der</strong> Erschliessungsgüteklasse<br />

C/D.<br />

Erschliessungskosten Alle neuen Bauzonen sind erschlossen. Der <strong>Gemeinde</strong> entstehen mit <strong>der</strong><br />

vorliegenden <strong>Teilrevision</strong> des Zonenplans keine zusätzlichen Erschliessungskosten.<br />

Erschliessungsverträge Mit den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern <strong>der</strong> neu eingezonten<br />

Parzellen o<strong>der</strong> Grundstücksteilen sind Erschliessungsverträge mit Regelungen<br />

zur Mehrwertabschöpfung abgeschlossen worden.<br />

Fruchtfolgeflächen Die Wohneinzonungen betreffen mehrheitlich keine Fruchtfolgeflächen o<strong>der</strong><br />

dann weit unter <strong>der</strong> kritischen Grösse von 2'000 m 2 . Von Bedeutung ist die<br />

neue Gewerbezone Unterer Schwand, die eine Fruchtfolgefläche von<br />

12'600 m 2 beansprucht. Mit dem Richtplan "Arbeitsschwerpunkte <strong>der</strong> Region<br />

TIP" sind regionsweit verschiedene Standorte für neue Arbeitszonen geprüft<br />

und entsprechende Interessenabwägungen vorgenommen worden. Die<br />

neue Gewerbezone Unterer Schwand entspricht dem Resultat dieser umfassenden<br />

Arbeiten zum regionalen Richtplan. Dieser Einzonung liegt somit<br />

ein übergeordnetes Interesse zugrunde. Auch auf <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ebene hat<br />

mit dem Entwicklungskonzept (siehe Abschnitt 3) eine Standortwahl mit entsprechen<strong>der</strong><br />

Interessenabwägung stattgefunden. Ausschlaggebend für den<br />

Standort Unterer Schwand ist einerseits die beste Erschliessungssituation<br />

mit direkten Verbindungen zum übergeordneten Strassenetz ohne Ortsdurchfahrt<br />

sowie die Erschliessungsgüteklasse C und D. An<strong>der</strong>erseits ist<br />

dieser Standort eine Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes und<br />

erlaubt somit eine gute Integration in die vorhandene Siedlungsstruktur ohne<br />

Beeinträchtigung von bestehenden Wohnquartieren.<br />

Waldfeststellungsverfahren<br />

Nach Art. 10 Abs. 2<br />

WaG<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> ist ein Waldfeststellungsverfahren<br />

nach Art. 10 Abs. 2 WaG durchgeführt worden. Die mit <strong>der</strong> Waldabteilung<br />

festgelegten verbindlichen Waldgrenzen zwischen Bauzonen und Wald<br />

werden neu im Zonenplan grundeigentümerverbindlich festgelegt. Auflage<br />

und Genehmigung <strong>der</strong> verbindlichen Waldgrenzen erfolgen zusammen mit<br />

den Zonenplanän<strong>der</strong>ungen.<br />

15


16<br />

7 Än<strong>der</strong>ungen Baureglement<br />

Ergänzung Baureglement Das vor zwei Jahren (2005) vom Amt für <strong>Gemeinde</strong>n und Raumordnung<br />

genehmigte Baureglement wird nicht revidiert. Es ist nur soweit Gegenstand<br />

<strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong>, als aufgrund <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungen des Zonenplanes und aus<br />

geän<strong>der</strong>ten übergeordneten Vorgaben Ergänzungen notwendig werden.<br />

Die Än<strong>der</strong>ungen des Baureglements betreffen folgende Artikel:<br />

Titel Der Zonenplan „Empfindlichkeitsstufen“ wird aufgehoben, da die Empfindlichkeitsstufen<br />

im Baureglement geregelt werden. Er ist somit nicht mehr<br />

Teil <strong>der</strong> baurechtlichen Grundordnung.<br />

Art. 1 Geltungsbereich Auch in Art. 1 ist deshalb <strong>der</strong> Zonenplan „Empfindlichkeitsstufen“ zu streichen.<br />

Art. 38 Bedeutung Aus demselben Grund wird Absatz 3 des Art. 38 gestrichen.<br />

Art. 48 ZöN Die Zuweisung des öffentlichen Parkplatzes am Eggplatz in die Zone für<br />

öffentliche Nutzung ZöN „G“ verlangt eine entsprechende Ergänzung in Art.<br />

48 Abs. 1.<br />

Art. 51 Baupolizeiliche<br />

Masse<br />

Art. 67a und b Gefahrengebiete<br />

Art. 78 Aufhebung bestehen<strong>der</strong><br />

Vorschriften<br />

In Art. 51 Abs. 2 werden die Empfindlichkeitsstufen (ES) nach Lärmschutzverordnung<br />

für die Zonen mit Planungspflicht ZPP und die Zonen mit bestehen<strong>der</strong><br />

Überbauungsordnung ZUo festgelegt.<br />

Für die Regelung <strong>der</strong> Gefahrengebiete, die nach <strong>der</strong>en Festlegung in Gefahrenkarten<br />

in einem separaten Verfahren in den Zonenplan zu integrieren<br />

sind, werden zwei neue Artikel 67a und b eingefügt.<br />

In Art. 78 Abs. 2 wird die Aufhebung des Zonenplans „Empfindlichkeitsstufen“<br />

festgehalten.


8 Verkehrsrichtplan<br />

Ausgangslage Der bestehende Verkehrsrichtplan (VRP) aus dem Jahre 1994 wird mit <strong>der</strong><br />

<strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> aufgehoben und durch einen aktuellen Verkehrsrichtplan<br />

abgelöst.<br />

Grundlage Im Jahre 1998 wurde eine Verkehrsstudie erarbeitet, <strong>der</strong>en Massnahmen<br />

eine gute Grundlage für den neuen Verkehrsrichtplan bilden.<br />

Zielsetzungen Mit <strong>der</strong> Überarbeitung des Verkehrsrichtplans werden folgende Ziele verfolgt:<br />

Bedeutung und Rechtswirkung<br />

des Richtplanes<br />

Selbständiges Planungsinstrument<br />

� Funktionsfähige und siedlungsverträgliche Mobilität für Bevölkerung und<br />

Gewerbe ermöglichen<br />

� Gute Erschliessung mit öffentlichem Verkehr. Neueinzonungen nur dort,<br />

wo diese gewährleistet ist<br />

� Sicherheit aller VerkehrsteilnehmerInnen und Schutz von Leben und Gesundheit<br />

gewährleisten (Schulwegsicherung, Tempo 30-Zonen)<br />

� Lebensqualität, Wohnlichkeit und Schutz des Ortsbildes gewährleisten<br />

(motorisierter Individualverkehr mit Rücksicht auf Wohnqualität, Sicherheit<br />

und Umweltschutz)<br />

� Ortsumfahrung via Mülimatt und Leitsystem (Signalisation) für Durchgangsverkehr<br />

prüfen<br />

Der Richtplan basiert auf Art. 68 BauG. Dieser bestimmt in Abs. 2 insbeson<strong>der</strong>e,<br />

dass die Richtplanung die Nutzungszonen, die Erschliessung und<br />

<strong>der</strong> Verkehr aufeinan<strong>der</strong> abzustimmen sind.<br />

Der Verkehrsrichtplan bestimmt, unter Berücksichtigung des revidierten Zonenplans<br />

und Baureglements, die Strassenklassifizierung und hält die von<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thierachern</strong> o<strong>der</strong> von an<strong>der</strong>en Stellen geplanten Massnahmen<br />

hinsichtlich des motorisierten Individualverkehrs, des öffentlichen Verkehrs,<br />

des Fahrradverkehrs und des FussgängerInnenverkehrs fest.<br />

Ein Richtplan ist verwaltungsanweisend, jedoch für Grundeigentümer nicht<br />

verbindlich. Der Verkehrsrichtplan bindet die <strong>Gemeinde</strong>behörde je nach Stufe<br />

<strong>der</strong> Verbindlichkeit in unterschiedlichem Grad. Die Umsetzung <strong>der</strong> geplanten<br />

Massnahmen ist letztlich von <strong>der</strong>en Finanzierbarkeit sowie <strong>der</strong> Zustimmung<br />

<strong>der</strong> mitbeteiligten Personen und Amtsstellen abhängig. Es kann<br />

kein "Rechtsanspruch" auf die Umsetzung aller Massnahmen abgeleitet<br />

werden.<br />

Der in enger Abstimmung mit <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> erarbeitete<br />

Verkehrsrichtplan ist ein selbständiges Planungsinstrument. Er besteht aus<br />

den Erläuterungen und den behördenverbindlichen Elementen Massnahmenplan,<br />

Massnahmenkatalog und Verkehrsnetzplan.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at beschliesst den Verkehrsrichtplan in eigener Kompetenz<br />

Das Amt für <strong>Gemeinde</strong>n und Raumordnung genehmigt den Verkehrsrichtplan<br />

zusammen mit den Zonenplan- und Baureglementsän<strong>der</strong>ungen.<br />

17


18<br />

9 2. Mitwirkung<br />

Mitwirkungsbericht Die Durchführung und die Resultate sind im Bericht zur 2. Mitwirkung, Anhang<br />

5, im Detail beschrieben.<br />

Gegenstand <strong>der</strong><br />

2. Mitwirkung<br />

Gegenstand <strong>der</strong> 2. Mitwirkung ist die <strong>Teilrevision</strong> des grundeigentümerverbindlichen<br />

Zonenplans und <strong>der</strong> neue behördenverbindliche Verkehrsrichtplan.<br />

Durchführung Aufgrund <strong>der</strong> bereits durchgeführten 1.Mitwirkung, ist <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong><br />

Auffassung, dass die nun vorliegenden Planungsinstrumente in <strong>der</strong> Bevölkerung<br />

von <strong>Thierachern</strong> breit abgestützt sind. Er hat deshalb zu einer Orientierungsveranstaltung<br />

eingeladen, an <strong>der</strong> die Unterlagen vorgestellt wurden<br />

und Fragen beantwortet werden konnten. Gleichzeitig erfolgte die Publikation<br />

im Amtsanzeiger vom 18. Oktober 2007 bis 16. November 2007 auf <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung öffentlich aufgelegt.<br />

Die aufgelegten Mitwirkungsunterlagen enthielten neben den eigentlichen<br />

Mitwirkungsgegenständen auch den Erläuterungsbericht mit dem Entwicklungskonzept<br />

und dem Bericht zur 1. Mitwirkung.<br />

Zu den einzelnen Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> des Zonenplans und zum<br />

Inhalt des Verkehrsrichtplan ist ein Fragebogen entworfen worden, <strong>der</strong> es<br />

<strong>der</strong> Bevölkerung erlaubte auf einfache Weise zu den einzelnen Gebieten<br />

eine Antwort zu geben.<br />

Mitwirkungserfolg Insgesamt sind 132 Mitwirkungseingaben eingetroffen. Für eine Mitwirkung<br />

zu den Planungsinstrumenten <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> ist diese Beteiligung eher überdurchschnittlich<br />

und kann als Erfolg für die Arbeit <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong>skommission<br />

gewertet werden.<br />

Auswirkungen auf die<br />

Entwürfe von Zonenplanrevision<br />

und Verkehrsrichtplan<br />

Die Nachbargemeinden Thun und Uetendorf haben sich in positivem Sinne<br />

zur <strong>Teilrevision</strong> geäussert. Von den Ortsparteien hat nur die SP eine Mitwirkungseingabe<br />

gemacht. Ihre Eingaben betreffen den Zonenplan und den<br />

Richtplan Verkehr.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> eingetroffenen Eingaben und <strong>der</strong> Beteiligung am Informationsabend<br />

kann festgestellt werden, dass die Mitwirkungsunterlagen (Zonenplanän<strong>der</strong>ungen<br />

und Verkehrsrichtplan) auf grosses Interesse gestossen<br />

sind. Die grosse Mehrheit stimmt sowohl den Umzonungsvorschlägen<br />

wie auch dem Verkehrsrichtplan mit seinen Massnahmen zu. Die eingereichten<br />

Anregungen, Ergänzungs- und Än<strong>der</strong>ungswünsche werden im Bericht<br />

zur 2. Mitwirkung zusammengefasst dargestellt und mit <strong>der</strong> Stellungnahme<br />

des Gemein<strong>der</strong>ats ergänzt.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> mehrheitlichen Zustimmung hält <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at an den vorgeschlagenen<br />

Zonenplanän<strong>der</strong>ungen fest.<br />

Der Verkehrsrichtplan wird aufgrund des Gespräches mit Vertretern des OIK<br />

I bezüglich Stand <strong>der</strong> Koordination und <strong>der</strong> Beschreibung <strong>der</strong> einzelnen<br />

Massnahmen angepasst (siehe Aktennotiz im Bericht zur 2. Mitwirkung).


10 Auswirkungen <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> auf die Umwelt<br />

<strong>Teilrevision</strong><br />

des Zonenplans<br />

Der vorliegende Bericht nach Art. 47 RPV und Art. 118 BauV behandelt nur<br />

die <strong>Teilrevision</strong> des Zonenplans. Für den Verkehrsrichtplan liegt ein eigenständiges<br />

Dokument vor.<br />

Grundlagen Wichtige Grundlagen <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> bilden neben dem<br />

Richtplan des Kantons Bern das Agglomerationsprogramm Thun insbeson<strong>der</strong>e<br />

das Teilprojekt "Abstimmung Siedlung und Verkehr". Zu diesem liegen<br />

umfangreiche Erhebungen <strong>der</strong> Kennzahlen zur Agglomerationsentwicklung<br />

sowie eine sorgfältige Standortbestimmung zugrunde, die im vorliegenden<br />

Bericht zur <strong>Teilrevision</strong> nicht im Detail wie<strong>der</strong>gegeben werden.<br />

Übereinstimmung mit den<br />

Vorgaben des Agglomerationsprogramms<br />

Thun<br />

und des Entwicklungskonzeptes<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

Haushälterische Nutzung<br />

des Bodens<br />

Zusammenfassend wird festgestellt, dass die Vorgaben des Agglomerationsprogramms<br />

Thun insbeson<strong>der</strong>e des Teilprojektes "Abstimmung Siedlung<br />

und Verkehr" mit <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> von <strong>Thierachern</strong> eingehalten<br />

werden und diese somit auch mit den benachbarten <strong>Gemeinde</strong>n abgestimmt<br />

ist. Einerseits stimmen die neuen Bauzonen mit dem Entwicklungskonzept<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> überein und an<strong>der</strong>erseits berücksichtigen sie die<br />

Vorgaben bezüglich <strong>der</strong> Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr des<br />

teilregionalen Richtplans "Abstimmung Verkehr und Siedlung".<br />

Die Nachführung des Verkehrsrichtplans ist ebenfalls mit dem Agglomerationsprojekt<br />

abgestimmt.<br />

Die haushälterische Nutzung des Bodens wird durch die innere Verdichtung<br />

im Ortsteil Wahlen und im Ortskern unterstützt.<br />

Der 15-jährige Baulandbedarf Wohnen gemäss Massnahmenblatt A_01 des<br />

kantonalen Richtplans von 5.27 ha wird mit den vorhandenen (3.41 ha) und<br />

mit <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> geschaffenen (1.79 ha) Kapazitätsreserven von insgesamt<br />

5.2 ha leicht unterschritten. Die neu ausgeschiedenen Flächen sind<br />

aufgrund <strong>der</strong> Mitwirkungsresultate und <strong>der</strong> Gespräche mit den Grundeigentümern<br />

für eine bauliche Realisierung verfügbar und <strong>der</strong>en Erschliessung ist<br />

vorhanden o<strong>der</strong> vertraglich sichergestellt.<br />

Luft Ziel des Massnahmenplans Luftreinhaltung des Kantons Bern ist unter an<strong>der</strong>em<br />

eine kompakte Siedlungsentwicklung mit einem hohen Anteil öffentlichen<br />

Verkehr sowie Fuss- und Veloverkehr. Mit den vorgesehenen Bauzonenerweiterungen<br />

werden die Vorgaben des Agglomerationsprogramms<br />

Thun (Siedlung und Verkehr) bezüglich <strong>der</strong> Erschliessung mit dem öffentlichen<br />

Verkehr eingehalten und somit wird auch dem Ziel des Massnahmenplans<br />

Luftreinhaltung entsprochen.<br />

Lärm Die Beurteilungen <strong>der</strong> Auswirkungen von Schiess- und Strassenlärm auf die<br />

Umzonungen sind im Lärmgutachten im Anhang 7 im Detail festgehalten.<br />

Die Beurteilungen können für den Schiess- und den Strassenlärm wie folgt<br />

zusammengefasst werden:<br />

19


20<br />

Schiesslärm:<br />

Die massgebenden Planungswerte sind in allen neuen Bauzonen eingehalten<br />

resp. deutlich unterschritten. Alle Baugebiete können somit ohne Lärmauflagen<br />

eingezont werden.<br />

Auch bei den Einzonungen bereits überbauter Gebiete sind die massgebenden<br />

Immissionsgrenzwerte eingehalten resp. deutlich unterschritten. Sie<br />

können somit ebenfalls ohne Lärmauflagen eingezont werden.<br />

Strassenlärm:<br />

Die Planungswerte werden in allen unüberbauten neuen Zonen o<strong>der</strong> unüberbauten<br />

Teilen von neuen Zonen, dort wo nach dem Bau- und Planungsrecht<br />

Gebäude mit lärmempfindlicher Nutzung erstellt werden dürfen, eingehalten.<br />

Eine Ausnahme ist die Wohn- und Gewerbezone Nr. 27 an <strong>der</strong><br />

Blumensteinstrasse. Hier werden die Anfor<strong>der</strong>ungen für gewerbliche Nutzungen<br />

eingehalten, für Wohnnutzung dagegen wird <strong>der</strong> Planungswert von<br />

tags 60 dBA und nachts 50 dBA erst ab 10 m von <strong>der</strong> Strassenachse eingehalten.<br />

Dies entspricht beinahe dem Strassenabstand. Eine bauliche Nutzung<br />

wird somit nicht beeinträchtigt.<br />

Bei den bereits bestehenden Liegenschaften in den neuen Bauzonen werden<br />

die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> LSV (siehe oben) überall eingehalten.<br />

Boden Die Zonenplanän<strong>der</strong>ungen betreffen keine Flächen, die im Altlasten- und<br />

Verdachtsflächenkataster des Kantons Bern aufgeführt sind.<br />

Die Einzonungen betreffen nur teilweise heute landwirtschaftlich genutzte<br />

Flächen. Nur das neue Gewerbegebiet an <strong>der</strong> Schwandstrasse, das im<br />

Richtplan "Arbeitsschwerpunkte <strong>der</strong> Region TIP" enthalten ist, betrifft eine<br />

Fruchtfolgefläche. Mit <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> des Zonenplans werden somit insgesamt<br />

1.26 ha Fruchtfolgefläche zur Bauzone.<br />

Der Schonung <strong>der</strong> Ressource Boden wurde einerseits mit <strong>der</strong> inneren Verdichtung<br />

im Ortsteil Wahlen und im Dorfkern und an<strong>der</strong>erseits mit <strong>der</strong> Einhaltung<br />

des 15-jährigen Baulandbedarfs gemäss kantonalem Richtplan<br />

Rechnung getragen. Die angestrebte massvolle Ortsentwicklung benötigt<br />

jedoch zusätzliche verfügbare Bauzonen, die an gut erschlossener (ÖV),<br />

attraktiver und für die Ortsentwicklung günstiger Lage ausgeschieden werden.<br />

Gewässer Der Glütschbach durchfliesst die neue Dorfkernzone an <strong>der</strong> Mühlestrasse.<br />

Der Uferschutz und die Einhaltung des Gewässerabstandes sind im Baubewilligungsverfahren<br />

durchzusetzen.<br />

Wald Die neue Gewerbezone an <strong>der</strong> Schwandstrasse wird durch einen Flurweg,<br />

<strong>der</strong> weiterhin zur Bewirtschaftung des hinterliegenden Landwirtschaftsgebiets<br />

dienen wird, vom Waldrand getrennt. Weiter werden keine neuen Bauzonen<br />

ausgeschieden, die an den Wald grenzen.<br />

Naturschutz und<br />

Ökologie<br />

Durch die Zonenplanän<strong>der</strong>ungen werden keine Naturschutzobjekte betroffen.


11 Vorprüfung<br />

Vorprüfungsverfahren Die Vorprüfung (Art. 59 BauG) durch das Amt für <strong>Gemeinde</strong>n und Raumordnung<br />

AGR erfolgte in drei Phasen:<br />

- Phase 1 Problemübersicht des AGR vom 12. Juni 2008 und Bereinigungsgespräch<br />

vom 26. Juni 2008<br />

- Phase 2 Problemübersicht bereinigt vom 30. Juni 2008<br />

- Phase 3 Abschliessende Vorprüfung vom 15. Juli 2008<br />

Materielle Anpassungen Im Arbeitspapier „Bereinigung in Vorprüfung“ vom 11. September 2008 sind<br />

die in Abstimmung mit <strong>der</strong> Vorprüfung vorgenommenen Anpassungen im<br />

Detail beschrieben. An den Planungsinstrumenten sind die im Folgenden<br />

beschriebenen wesentlichen materiellen Anpassungen vorgenommen worden.<br />

Zonenplan Der For<strong>der</strong>ung nach einer Reduktion <strong>der</strong> Wohnbaulandkapazität auf das<br />

vom Kantonalen Richtplan vorgegebene Mass wurde mit dem Ergebnis aus<br />

den Verhandlungen mit den Grundeigentümern entsprochen.<br />

Wahlen:<br />

An den Einzonungen 11, 14 und 15 wird festgehalten.<br />

Die Einzonung 33 wird auf den bereits baulich genutzten Teil reduziert.<br />

Blumensteinstrasse:<br />

An den Einzonungen 15 und 19 wird festgehalten.<br />

Käserei und Rütihubel:<br />

An den Einzonungen 1, 27 und 35 wird wie vorgeschlagen festgehalten.<br />

Eggplatz:<br />

Nur an <strong>der</strong> Einzonung 8 (PP Viehschauplatz) wird festgehalten. Die ZöN<br />

wird zu Gunsten <strong>der</strong> WG2 um 3 m reduziert (Vergrösserung des Hausumschwunges<br />

von Gebäude Nr. 4)<br />

Oberstufenschulhaus:<br />

An den Einzonungen (ZöN und WG2) wird wie vorgeschlagen festgehalten.<br />

Steghaltenstrasse, Alter Eggstutz, Dorfstrasse:<br />

An den Einzonungen 32, 22 und 23 wird festgehalten.<br />

Dorf-/Schwandstrasse:<br />

An den Einzonungen 4 und 13 wird festgehalten. Die Einzonung 5 wird auf<br />

den Parzellenteil von Nr. 431 reduziert.<br />

Mühlestrasse:<br />

Die Einzonung 7 wird auf den Parzellenteil von Nr. 449 und auf Nr. 627 reduziert.<br />

Die Bachparzelle Nr. 1097 bei <strong>der</strong> Mühle war fälschlicherweise <strong>der</strong><br />

Zone D2 zugeordnet worden. Sie verbleibt in <strong>der</strong> Landwirtschaftszone.<br />

Buuchi:<br />

Die Einzonung 34 wird auf den bereits heute baulich genutzten Teil redu-<br />

21


22<br />

ziert.<br />

Unterer Schwand:<br />

An <strong>der</strong> Gewerbezone wird wie vorgeschlagen festgehalten.<br />

Wald:<br />

Da bis heute die verbindlichen Waldgrenzen zwischen Bauzonen und Wald<br />

(nach Art. 10 Abs2 Waldgesetz) nicht festgelegt worden sind, ist im Rahmen<br />

<strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> ein Waldfeststellungsverfahren nach Art.<br />

10 Abs. 2 WaG durchgeführt worden. Die mit <strong>der</strong> Waldabteilung festgelegten<br />

verbindlichen Waldgrenzen werden neu im Zonenplan grundeigentümerverbindlich<br />

festgelegt.<br />

Baureglement Das Baureglement wird aufgrund <strong>der</strong> Vorprüfung mit folgenden Festlegungen<br />

ergänzt:<br />

Zonenplan „Empfindlichkeitsstufen“:<br />

Die Lärmempfindlichkeitsstufen werden im Baureglement geregelt. Der Zonenplan<br />

„Empfindlichkeitsstufen“ wird aufgehoben. Er ist somit nicht mehr<br />

Teil <strong>der</strong> Grundordnung. Der Titel und <strong>der</strong> Art. 1 werden entsprechend angepasst.<br />

Aus demselben Grund wird Absatz 3 von Art. 38 „Bedeutung“ gestrichen.<br />

Art 48 ZöN:<br />

Die Zuweisung des öffentlichen Parkplatzes am Eggplatz in die Zone für<br />

öffentliche Nutzung ZöN „G“ verlangt eine entsprechende Ergänzung in Art.<br />

48 Abs. 1.<br />

Art. 51 Baupolizeiliche Masse:<br />

In Art. 51 Abs. 2 werden die Empfindlichkeitsstufen (ES) nach Lärmschutzverordnung<br />

für die Zonen mit Planungspflicht ZPP und die Zonen mit bestehen<strong>der</strong><br />

Überbauungsordnung ZUo festgelegt.<br />

Art. 67a und b Gefahrengebiete:<br />

Für die Regelung <strong>der</strong> Gefahrengebiete, die nach <strong>der</strong>en Festlegung in Gefahrenkarten<br />

in einem separaten Verfahren in den Zonenplan zu integrieren<br />

sind, werden zwei neue Artikel 67a und b eingefügt.<br />

Art. 78 Aufhebung bestehen<strong>der</strong> Vorschriften:<br />

In Art. 78 Abs. 2 wird die Aufhebung des Zonenplans „Empfindlichkeitsstufen“<br />

festgehalten.


12 Einspracheverfahren<br />

Öffentliche Auflage<br />

23


Anhang<br />

Anhang 1 Instrumente <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong><br />

Anhang 2 Bisherige Entwicklung in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

Anhang 3 Entwicklungsplan<br />

Anhang 4 Wohnbaulandbedarf und Kapazitätsnachweis Wohnen<br />

Anhang 5 Beurteilungen Schiess- und Strassenlärm


Instrumente <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong><br />

Gesetzliche Grundlagen<br />

Übersicht über die bei <strong>der</strong> Bearbeitung <strong>der</strong> Revision <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> zu<br />

berücksichtigenden Bestimmungen, Weisungen und Normen (nicht abschliessend):<br />

Bund � Bundesgesetz über die Raumplanung, RPG<br />

� Verordnung über die Raumplanung, RPV<br />

� Bundesgesetz über den Umweltschutz, USG<br />

� Lärmschutz-Verordnung, LSV<br />

� Bundesgesetz über den Schutz <strong>der</strong> Gewässer, GSchG<br />

� Gewässerschutzverordnung, GSchV<br />

� Bundesgesetz über den Wasserbau, WBG<br />

� Verordnung über den Wasserbau, WBV<br />

� Verordnung über den Natur- und Heimatschutz, NHV<br />

� Bundesgesetz über den Wald, WaG<br />

� Öko-Qualitätsverordnung, ÖQV<br />

B\\\thur\c_proj\0962.01_thierachern_rev_op\08_prod\erlaeuterungsbericht\anhang_1_3.doc<br />

0962.01/Druckdat 16.10.07/Prüfkl A/Fl/B(F)<br />

Anhang 1<br />

Kanton � Baugesetz des Kantons Bern, BauG<br />

� Bauverordnung des Kantons Bern, BauV<br />

� Gesetz über Bau und Unterhalt <strong>der</strong> Strassen, SBG<br />

� Gesetz über Gewässerunterhalt und Wasserbau, WBG<br />

� Wasserverordnung, WBV<br />

� Richtlinien zum Vollzug <strong>der</strong> ÖQV im Kanton Bern<br />

� Richtplan Kanton Bern<br />

� Gefahrenkarten und Arbeitshilfe des AGR zu Naturgefahren<br />

� Arbeitshilfen und Publikationen des AGR zum Thema<br />

� Kantonale Richtlinie zum Vollzug des Vernetzungsprojektes nach Öko-<br />

Qualitätsverordnung<br />

� Arbeitsergebnisse <strong>der</strong> Besprechung mit dem AGR vom 1.5.2003<br />

Region TIP � Entwicklungskonzept 2005 Region TIP Thun-Innertport<br />

� Landschaftsrichtplan Region TIP Thun-Innertport<br />

� Teilrichtplan ökologische Vernetzung<br />

� Agglomerationsprogramm Thun<br />

<strong>Gemeinde</strong> � Rahmenbedingungen des Gemein<strong>der</strong>ates vom 3. Juli 2006<br />

� Zonenplan, Baureglement und Empfindlichkeitsstufen-Zonenplan<br />

� Teilzonenplan „Moorlandschaft Nr. 336“<br />

� Schutzzonenpläne 1 und 2<br />

� Verkehrsrichtplan<br />

� Diverse Überbauungsordnungen<br />

� Bauinventar <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thierachern</strong><br />

SIA Ordnung 110 Die SIA Ordnung 110 für Leistungen <strong>der</strong> Raumplaner dient als Grundlage für<br />

Arbeitsmethode und Leistungsbeschrieb.<br />

Vorgehensvorschlag<br />

IC Infraconsult AG<br />

Projektablauf und Projektorganisation basieren auf dem Vorgehensvorschlag<br />

(Entwurf Angebot <strong>der</strong> IC, 12.9.06)


Bitte hier die <strong>Gemeinde</strong> wählen:<br />

Bisherige Entwicklung in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

Wohnbevölkerung<br />

941<br />

Der Druckbereich Druck läuft automatisch ist vorgewählt: ab Zeile 5<br />

Anhang 2<br />

Ständige Bevölkerung 1950 1960 1970 1980 1990 2000<br />

(Volkszählung Anfang Dezember) 1085 1'187 1'387 1'607 1'906 1'888<br />

Bevölkerungsbilanzen Wan<strong>der</strong>ungs-<br />

(Volkszählung) Geburt Tod Saldo bilanz<br />

1971-1980 177 127 50 170<br />

1981-1990 208 142 66 233<br />

1991-2000 207 155 52 -70<br />

Erwerbstätige 1960 1970 1980 1990 2000<br />

und Berufspendler Erwerbstätige Einwohner - 611 694 964 1'020<br />

(Volkszählung) Wegpendler - 342 466 708 784<br />

unbekannt, ob Pendler - - - 55 39<br />

Zupendler - 80 105 149 146<br />

Pendlersaldo - -262 -361 -559 -638<br />

In <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> erwerbstätig<br />

(ohne "unbekannt") 221 349 334 350 343<br />

Betriebszählungen Landwirtschaft (LBZ), 2. und 3. Sektor (BZ)<br />

1.Sektor 2.Sektor 3.Sektor Total<br />

LBZ 1990, Arbeitsstätten 45 20 35 100<br />

BZ 1991 ... Vollzeitbeschäftigte (VZ) 79 167 114 360<br />

Teilzeitbeschäftigte (TZ) 45 18 58 121<br />

(VZ+TZ) in % 26% 38% 36%<br />

BE 1990/91 (VZ+TZ) in % 10% 29% 61%<br />

LW Teil 1.S. 2.Sektor 3.Sektor Total<br />

... LBZ 2000, Arbeitsstätten --- --- 13 33 46<br />

BZ 2001 Vollzeitbeschäftigte (VZ) --- --- 36 78 114<br />

Teilzeitbeschäftigte (TZ1) --- --- 3 24 27<br />

Teilzeitbeschäftigte (TZ2) --- --- 4 36 40<br />

Vollzeitäquivalente --- --- 39 104 143<br />

Beschäftigte total 110 --- 43 138 291<br />

Anteile 2. bzw. 3. Sektor 38% --- 15% 47%<br />

BE 2001 (VZ+TZ) in % 9% --- 25% 66%<br />

Vollzeitbeschäftigte: Im 2. und 3. Sektor mind. 90% <strong>der</strong> betriebsüblichen Wochenarbeitszeit<br />

In <strong>der</strong> Landwirtschaft mind. 75% <strong>der</strong> betriebsüblichen Wochenarbeitszeit<br />

Teilzeitbeschäftigte: Teilzeit I: 50 - 89% <strong>der</strong> betriebsüblichen Wochenarbeitszeit<br />

Teilzeit II: weniger als 50% <strong>der</strong> betriebsüblichen Wochenarbeitszeit<br />

Zur Abgrenzung <strong>der</strong> Sektoren: Wegen <strong>der</strong> Vergleichbarkeit mit 1991 wurde die 1995er-Zählung auf die<br />

Systematik von 1991 aufgeschlüsselt. Gartenbaubetriebe u.ä. erscheinen als<br />

Teil des 1. Sektors. Forst und Fischerei wurden we<strong>der</strong> 1995 noch 1996 erfasst.<br />

Die für die <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> wichtigen Stellen <strong>der</strong> Statistik sind grau hinterlegt.<br />

<strong>Thierachern</strong>


Anhang 2<br />

Wohnungsproduktion 1+2- 3+4- 5 u.m. davon<br />

Zimmer Zimmer Zimmer Total EFH<br />

Neubauwohnungen 1950-1959 2 43 8 - 53 11<br />

1960-1969 4 76 20 - 100 50<br />

1970-1979 10 80 43 - 133 42<br />

1980-1989 15 91 42 - 148 37<br />

1990-1999 7 35 15 - 57 25<br />

2000 1 8 27 - 36 27<br />

2001 0 0 9 - 9 9<br />

2002 0 2 22 - 24 21<br />

1+2- 3+4- 5 u.m.<br />

Zimmer Zimmer Zimmer Total<br />

Umbauwohnungen 2000 0 -2 -4 - -6<br />

2001 0 -2 -4 - -6<br />

2002 0 5 0 - 5<br />

Wohnungsbestand *) 1+2- 3+4- 5+6- 7+ davon<br />

Zimmer Zimmer Zimmer Zimmer Total EFH<br />

1980 ... 1980 total 64 355 159 - 578 176<br />

... 1990 ... 1990 total 72 477 159 19 727 222<br />

1990 bewohnt 65 457 152 19 693 209<br />

do. in % 9% 66% 22% 3%<br />

BE 1990 bewohnt 19% 59% 18% 4%<br />

... 2000 ... 2000 total 87 518 207 - 812 266<br />

2000 bewohnt 76 485 197 - 758 254<br />

do. in % 10% 64% 26% -<br />

BE 2000 bewohnt 17% 59% 24% -<br />

...2002 approximativer Bestand nach Wohnbaustatistik 2002 845<br />

Zweit- und 1980 1990 2000<br />

Leerwohnungen Zweitwohnungen (zeitweise bewohnt) 16 - 31<br />

(Gebäudezählung) Leerwohnungen (nicht bewohnt) 12 - 23<br />

Zweit- und/o<strong>der</strong> Leerwohnungen 28 34 54<br />

Anteil am Wohnungstotal 4.8% 4.7% 6.7%<br />

Wohn-Quotienten *) 1980 1990 2000 BE 1990 BE 2000<br />

Einwohner pro Wohnung 2.90 2.72 2.48 2.35 2.27<br />

BWF pro Wohnung (qm) 89 98 104 91 97<br />

*) Um die Anwendung <strong>der</strong> Daten zu erleichtern, wurden die fehlenden Angaben (im Jahr 2000)<br />

zu 100% ergänzt. Für kleinere geographische Einheiten können diese Ergänzungen zu Resultaten<br />

führen, die <strong>der</strong> Realität nicht entsprechen (Anmerkung des Bundesamtes für Statistik)<br />

<strong>Thierachern</strong>


Anhang 2<br />

Flächendaten<br />

(in Hektaren) 1981 / 1982 1993 / 1994<br />

abs. rel. Kt. BE abs. rel. Kt. BE<br />

Arealstatistik Siedlungsflächen 70 9% 6% 83 11% 7%<br />

BFS Landwirtsch. Nutzflächen 517 68% 45% 509 67% 44%<br />

Bestockte Flächen 123 16% 31% 128 17% 32%<br />

Unproduktive Flächen 45 6% 18% 35 5% 18%<br />

Gesamtfläche 755 755<br />

Vermessene Siedlung, Bahn, Strasse 75<br />

Flächen Acker, Wiese 508<br />

(Geometer) Weiden 68<br />

Wald, Weidwald 101<br />

Gewässer, unkultiviert 1<br />

Total vermessene Fläche 753<br />

Differenz Gesamtfläche BFS minus vermessene Flächen: 2<br />

Arealstatistik BFS: Luftbildauswertung mit einem Hektarraster-Netz<br />

Vermessene Flächen: durch den Geometer vermessene Flächen<br />

Differenz BFS - Geometer: grosse Differenz bedeutet: Nicht das ganze <strong>Gemeinde</strong>gebiet ist vermessen<br />

Ausserhalb <strong>der</strong><br />

Bauzone 1990 Bewohnte Wohnungen in Bauernhäusern 35<br />

Grobe Werte nach Hektarraster Bewohnte Wohnungen in an<strong>der</strong>en Gebäuden 91<br />

(Bauzonen 1987; Volkszählung 1990) Einwohner 333


Entwicklungsplan<br />

B\\\thur\c_proj\0962.01_thierachern_rev_op\08_prod\erlaeuterungsbericht\anhang_1_3.doc<br />

0962.01/Druckdat 16.10.07/Prüfkl A/Fl/B(F)<br />

Anhang 3


Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong><br />

<strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong><br />

Wohnbaulandbedarf und Kapazitätsnachweis Wohnen<br />

1 Annahmen gemäss Massnahmenblatt A_01 des kantonalen Richtplans<br />

ic\\\thur\c_proj\0962.01_thierachern_rev_op\08_prod\auflage\erlaeuterunsb_auflage\anhang_4_baulandbedarf3.doc<br />

0962.01/Druckdat 26.09.08/Prüfkl C/B<br />

Anhang 4<br />

Bevölkerungsentwicklung Zunahme in 15 Jahren + 4 % ca. 90 Einwohner<br />

Bevölkerung heute ca. 2200 Einwohner<br />

Bevölkerung 2022 ca. 2290 Einwohner<br />

Wohnungsbedarf Durch Bevölkerungszunahme<br />

bei 2.28 Einwohner je Wohnung 39 Wohnungen<br />

Durch Abnahme <strong>der</strong> Belegung<br />

von 2.48 auf 2.28 Einwohner je Wohnung 74 Wohnungen<br />

Total 113 Wohnungen<br />

BGF-Bedarf Wohnen BGF pro neue Wohnung im Durchschnitt 140 m 2<br />

BGF-Bedarf Wohnen für Bevölkerungszunahme 5'460 m 2<br />

BGF-Bedarf Wohnen für Belegungsabnahme 10'360 m 2<br />

Total 15'820 m 2<br />

Wohnzonenbedarf Ausnützungsziffer neue Bauzonen 0.3<br />

Wohnzonenbedarf für Bevölkerungszunahme 1.82 ha<br />

Wohnzonenbedarf für Belegungsabnahme 3.45 ha<br />

Total 5.27 ha


2 Kapazitätsnachweis Wohnen gemäss Massnahmenblatt A_01<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Thierachern</strong><br />

Bauzonenkontingent Wohnen gem. A_01 [ha] 5.3<br />

(bei genehmigtem regionalen Richtplan: Richtplanwert Region eingeben)<br />

Stand Vorprüfung Datum 10.07.2008<br />

Stand Auflage Datum 11.09.2008<br />

Stand Genehmigung Datum<br />

a) Bauzonenreserven innerhalb rechtskräftiger Bauzone (ohne auszuzonende Gebiete)<br />

Nr im Plan Parz. Zone<br />

UeO Rebberg, teilü-<br />

ALF [m2] Anteil W [%] ALF W [m2] ∅ AZ BGFW [m2]<br />

1 560<br />

berb. 1'600 100 1'600 0.30 480<br />

2 925 UeO Rebberg 999 100 999 0.30 300<br />

3 961 UeO Rebberg 924 100 924 0.30 277<br />

4 323 W2 544 100 544 0.60 326<br />

5 377 W2, teilüberb. 1'100 100 1'100 0.60 660<br />

6 743 WG2, teilüberb. 500 80 400 0.60 240<br />

7 430 W2, teilüberb. 500 100 500 0.60 300<br />

8 134 W2, teilüberb. 500 100 500 0.60 300<br />

9 468 W2, teilüberb. 800 100 800 0.60 480<br />

10 97 W2, teilüberb. 900 100 900 0.60 540<br />

11 198 WG2 1'000 80 800 0.60 480<br />

12 583 WG2, teilüberb. 500 80 400 0.60 240<br />

13 625 W2, teilüberb. 500 100 500 0.60 300<br />

14 790 W2, teilüberb. 500 100 500 0.60 300<br />

15 996 WG2 1'300 80 1'040 0.60 624<br />

16 570 WG2, teilüberb. 540 80 432 0.60 259<br />

17 310 W2, teilüberb. 740 100 740 0.60 444<br />

18 499 WG2 1'015 80 812 0.60 487<br />

19 160 W2, teilüberb. 600 100 600 0.60 360<br />

20 248 WG2, teilüberb. 1'050 80 840 0.60 504<br />

21 195 WG2, teilüberb. 500 80 400 0.60 240<br />

22 42 W2, teilüberb. 500 100 500 0.60 300<br />

23 90 W2, teilüberb. 600 100 600 0.60 360<br />

24 378 W2, unter 500 0 100 0 0.60 0<br />

25 536 WG2, teilüberb. 900 80 720 0.60 432<br />

26 302 D2, teilüberb. 500 80 400 0.60 240<br />

27 745 W2 870 100 870 0.60 522<br />

28 990 W2 964 100 964 0.60 578<br />

29 747 W2, unter 500 0 100 0 0.60 0<br />

30 740 W1 737 100 737 0.30 221<br />

31 177 UeO Mösliweg 2'500 100 2'500 0.30 750<br />

32 1045 WG2 1'390 80 1'112 0.60 667<br />

33 828 WG2, teilüberb. 800 80 640 0.60 384<br />

34 375 WG2, teilüberb. 1'100 80 880 0.60 528<br />

35 124 WG2 1'050 80 840 0.60 504<br />

36 837 UeO Niesenstrasse 1'706 100 1'706 0.60 1'024<br />

37 526 WG2 1'830 80 1'464 0.60 878<br />

38 525 WG2 1'156 80 925 0.60 555<br />

2


39 600 W1, teilüberb. 800 100 800 0.30 240<br />

40 554 WG2 950 80 760 0.60 456<br />

41 125 W1, im Waldabstand 0 100 0 0.30 0<br />

42 31 UeO Rebberg 900 100 900 0.30 270<br />

43 362 WG2 600 80 480 0.60 288<br />

44 967 WG2 600 80 480 0.60 288<br />

45 521 WG2, unter 500 0 80 0 0.60 0<br />

46 780 W2 500 100 500 0.6 300<br />

Total a) 34'109 17'927<br />

b) Bauzonenreserven infolge Neueinzonungen<br />

Nr. im Plan Parz. Zone ALF [m2] Anteil W [%] ALF W [m2] ∅ AZ BGF W [m2]<br />

1 149 W2 856 100 856 0.60 514<br />

4 1046 WG2 1'603 80 1'282 0.60 769<br />

5 431 WG2, teilüberb. 2'459 80 1'967 0.60 1'180<br />

7 449, 627 D2, teilüberb. 2'008 80 1'606 0.60 964<br />

8 841 WG2 56 80 45 0.60 27<br />

8 841, 585 ZöN 1'500 0 0 0.00 0<br />

11 572, 1115 W2, teilüberb. 1'034 100 1'034 0.60 620<br />

13 520 WG2 694 80 555 0.60 333<br />

14 496, 182, 974 W2, teilüberb. 2'100 100 2'100 0.60 1'260<br />

15 499 WG2 863 80 690 0.60 414<br />

19 385 W2, überbaut 0 100 0 0.60 0<br />

22 346 W2, überbaut 0 100 0 0.60 0<br />

23 486 D2, teilüberb. 641 80 513 0.60 308<br />

27 263 WG2 5'903 80 4'722 0.60 2'833<br />

27 263 W2 1'000 100 1'000 0.60 600<br />

32 569 W2, teilüberb. 972 100 972 0.60 583<br />

33 172 W2, überbaut 0 100 0 0.60 0<br />

34 225 WG2, teilüberbaut 378 80 302 0.60 181<br />

35 380 WG2, überbaut 0 80 0 0.60 0<br />

36 105 G 12'600 0 0 0.00 0<br />

OST 198, 936 WG2 312 80 250 0.60 150<br />

Total b) 17'896 10'737<br />

Wohnzonenkapazitätsreserven insgesamt ALF W [ha]: 5.2 √<br />

Beilage: - Plan "Wohnbauzonenreserven" (Mst. 1:5000)<br />

Bern, 11. September 2008<br />

3


Grolimund & Partner AG Thunstrasse 101a Entfel<strong>der</strong>strasse 41 info@grolimund-partner.ch<br />

3006 Bern 5000 Aarau www.grolimund-partner.ch<br />

Umwelttechnik<br />

Bauphysik<br />

Informatik<br />

A2945 / 4. Dezember 2007<br />

Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong><br />

Ortsplan - Revision <strong>Thierachern</strong><br />

Schiesslärm - Beurteilung<br />

Kontaktperson: Walter Muff<br />

Email: walter.muff@gundp.ch<br />

T/F: 031 356 20 00/01 Direkt 031 356 20 09<br />

I:\A2945\BERICHT\pber Einzonungen.doc


A2945 / 4. Dezember 2007<br />

Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong><br />

1. Einleitung<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Ortsplan-Revision plant die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thierachern</strong> die Einzonung<br />

mehrerer Gebiete und Parzellen (siehe Zonenplan Beilage 4). Die Gebiete liegen<br />

zum Teil im Immissionsbereich <strong>der</strong> 300m-Schiessanlage "Dorf". Aus diesem Grund<br />

sollten im Auftrag <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> die Schiesslärmbelastungen in den neuen Bauzonen<br />

durch Messungen und ergänzende Berechnungen erhoben und anhand <strong>der</strong><br />

Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Lärmschutzverordnung LSV beurteilt werden.<br />

Gleichzeitig sollten die Immissionen auf den Tennisplatz westlich des Schützenhauses<br />

beurteilt und, im Sinne einer Erfolgskontrolle <strong>der</strong> Sanierungsmassnahmen,<br />

das Ausmass verbleiben<strong>der</strong> Grenzwert-Überschreitungen im gesamten Immissionsbereich<br />

<strong>der</strong> Schiessanlage aufgezeigt werden.<br />

2. Grundlagen<br />

Lärmquelle 300m-Schiesanlage "Dorf"<br />

Plangrundlagen Zonenplan (Beilage 4)<br />

Art <strong>der</strong> Ermittlung In den neuen Bauzonen und auf dem Tennisplatz wurden die<br />

Lärmbelastungen am 13. November 2007 durch Messungen<br />

erhoben. Die Messprotokolle mit allen für die Auswertung erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Angaben befinden sich in den Beilagen 6 bis 11.<br />

Auf dem übrigen <strong>Gemeinde</strong>gebiet wurden die Immissionen<br />

rechnerisch mit dem PC-Programm "SonGun V1.0" (BAFU<br />

2006) ermittelt.<br />

Die massgebenden Beurteilungspegel wurden nach den Vorschriften<br />

<strong>der</strong> LSV bestimmt (siehe Beilage 1).<br />

Ort <strong>der</strong> Ermittlung Ermittelt wurden die Lärmbelastungen in den Neubauzonen<br />

dort wo nach dem Bau- und Planungsrecht Gebäude mit<br />

lärmempfindlicher Nutzung erstellt dürfen und in den überbauten<br />

Gebieten an den kritischsten Fassaden lärmempfindlicher<br />

Gebäude.<br />

Die Lage <strong>der</strong> Messpunkte und <strong>der</strong> Berechnungspunkte ist aus<br />

<strong>der</strong> Beilage 5 ersichtlich.<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen Für neue Bauzonen gelten die Planungswerte PW (Art.29<br />

LSV). Eine Ausnahme bildet die Einzonung weitgehend überbauter<br />

Gebiete. Diese gehören gemäss Art.15 RPG zur Bauzone.<br />

Für die Sanierung bestehen<strong>der</strong> ortsfester Anlagen gelten die<br />

Immissionsgrenzwerte IGW (Art.13 LSV).<br />

Detaillierte Anfor<strong>der</strong>ungen siehe auch Beilage 3.<br />

Grenzwerte LSV Die Bauzonen sind den Empfindlichkeitsstufen ES II (Wohnzonen<br />

W, Zonen für öffentliche Nutzungen ZöN) und ES III<br />

(Wohn- und Gewerbezonen WG, Dorfzonen D, Gewerbezonen<br />

G) zugeordnet. Die massgebenden Grenzwerte betragen<br />

somit (siehe auch Beilage 2):<br />

Empfindlich- Grenzwerte in dBA<br />

keitsstufe PW IGW<br />

ES II 50 55<br />

ES III 60 65<br />

Bei Räumen in Betrieben gelten um 5 dBA höhere Planungs-<br />

und Immissionsgrenzwerte (Art.42, LSV).<br />

Seite 2


A2945 / 4. Dezember 2007<br />

Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong><br />

3. Lärmbelastungen<br />

3.1 Betriebsdaten und Pegelkorrektur<br />

In <strong>der</strong> nachfolgenden Tabelle ist <strong>der</strong> massgebende Betrieb <strong>der</strong> letzten 3 Jahre sowie<br />

die daraus ermittelte Pegelkorrektur K <strong>der</strong> Anlage zusammengestellt. Die Betriebsdaten<br />

wurden von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> ermittelt.<br />

Jahr Anzahl Schiesshalbtage Anzahl K-Wert<br />

Werktage Sonntage Schuss Jahr Ø<br />

≤ 2 Std. > 2 Std. ≤ 2 Std. > 2 Std. pro Jahr 3 Jahre<br />

2004 5 12 - - 10'430 -20.3<br />

2005 5 13 - - 11'564 -19.9 -20.0<br />

2006 7 12 - - 11'601 -19.9<br />

Tabelle 1: Betriebsdaten 2004-2007 und Pegelkorrektur K<br />

3.2 Lärmbelastungen<br />

In <strong>der</strong> nachfolgenden Tabelle sind die Empfindlichkeitsstufen ES, die massgebenden<br />

Grenzwerte, die gemessenen (Mp) und die berechneten (Bp) Pegel Lmax, die<br />

Pegelkorrektur K <strong>der</strong> Anlage, die Beurteilungspegel Lr und die Grenzwert-Überschreitungen<br />

zusammengestellt. Die Lage <strong>der</strong> Beurteilungspunkte (Mp, Bp) ist aus<br />

<strong>der</strong> Beilage 5 ersichtlich. Die Messprotokolle befinden sich in den Beilagen 6 bis<br />

11.<br />

Pkt. Ort ES Grenzwert Lmax K Lr Überschreitung<br />

PW IGW dBA dBA PW IGW<br />

Mp 1 Schulhaus II 60 93.6 -20 74 14<br />

Mp 2 Neubauzone 5 III 60 60.9 -20 41 -<br />

Mp 3 Tennisplatz 75.6 -20 56<br />

Mp 4 Tennisplatz / Neubazone 5 60 71.8 -20 52 -<br />

Mp 5 Neubauzone 4 III 60 74.8 -20 55 -<br />

Mp 6 Zone 34, Schwandstr. 55 III 60 54.6 -20 35 -<br />

Bp 1 Neubauzone 5, Dorfstr. 20 III 55 60 72 -20 52 - -<br />

Bp 2 Schwandstr. 15 III 65 73 -20 53 -<br />

Bp 3 Bachweg 3 III 65 75 -20 55 -<br />

Bp 4 Bachweg 5 III 65 74 -20 54 -<br />

Bp 5 Schwandstr. 25 II 60 90 -20 70 10<br />

Bp 6 Parzelle 125 II 60 65 -20 45 -<br />

Bp 7 Zone 22, Alter Eggstutz 8 II 60 65 -20 45 -<br />

Tabelle 2: Beurteilungspegel und Grenzwert-Überschreitungen in dBA<br />

Bemerkungen:<br />

- Für die neuen Bauzonen (Mp 2, 4, 5 und Bp 1) gelten die Planungswerte PW,<br />

für die bestehende Bebauung (Mp1und 6, Bp 2 bis 7) gelten die Immissionsgrenzwerte<br />

IGW und für den Tennisplatz (Mp 3 und 4) gelten keine Grenzwerte.<br />

- Die Beurteilungspegel basieren auf Messungen und Berechnungen mit dem<br />

heute meist verwendeten Sturmgewehr 90.<br />

- Massgebende Schalleinstrahlungen sind<br />

� am Mp 1 (Schulhaus) und am Bp 5 (Schwandstrasse 25) <strong>der</strong> Geschossknall,<br />

� am Mp 3 (Tennisplatz) und an den Bp 3 und 4 (Bachweg 3 und 5), seitlich vor<br />

dem Schützenhaus aber ausserhalb des Geschossknallbereichs, <strong>der</strong> Mündungsknall<br />

und<br />

� an allen übrigen Punkten, im rückwärtigen Bereich des Schützenhauses,<br />

entwe<strong>der</strong> Nahbereichsreflexionen, o<strong>der</strong> die Summen von Mündungsknall und<br />

Nahbereichsreflexionen o<strong>der</strong> Waldreflexionen (siehe auch Pegelschriebe auf<br />

den Messprotokollen).<br />

Seite 3


A2945 / 4. Dezember 2007<br />

Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong><br />

In <strong>der</strong> nachfolgenden Abbildung sind die messtechnisch (rot) und rechnerisch<br />

(schwarz) ermittelten Beurteilungspegel dargestellt.<br />

45<br />

N<br />

56<br />

52<br />

Abbildung 1: Beurteilungspegel in dBA<br />

4. Beurteilung<br />

52<br />

41<br />

55<br />

74<br />

Neubauzonen<br />

Die massgebenden Planungswerte sind in allen Neubauzonen (rot umrandete Gebiete<br />

4, 5, 13 und 23) eingehalten resp. deutlich unterschritten. Alle Baugebiete<br />

können somit ohne Lärmauflagen eingezont werden.<br />

Einzonung bereits überbauter Gebiete<br />

Die massgebenden Immissionsgrenzwerte sind in den beiden bereits überbauten<br />

Gebieten 22 und 34 (siehe Beilagen 4 und 5) eingehalten resp. deutlich unterschritten.<br />

Die beiden Gebiete können somit ohne Lärmauflagen eingezont werden.<br />

Tennisplatz<br />

Für den Tennisplatz gelten keine Belastungsgrenzwerte.<br />

Die Lärmbelastungen liegen auf dem überwiegenden Teil des Areals unter dem<br />

PW ES III von 60 dBA. Der PW ES II von 55 dBA wird dagegen auf ca. 50% des<br />

Areals überschritten.<br />

53<br />

54<br />

55<br />

70<br />

45<br />

Seite 4


A2945 / 4. Dezember 2007<br />

Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong><br />

Übriges <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

Im überwiegenden Teil des <strong>Gemeinde</strong>gebietes werden mit den getroffenen Sanierungsmassnahmen<br />

(Schiesslärmtunnel, Mündungsknallblenden, Schiessverbot am<br />

Sonntag) die zur Beurteilung <strong>der</strong> Anlage massgebenden Immissionsgrenzwerte<br />

eingehalten resp. deutlich unterschritten. Ausnahmen sind das Schulhaus (74 dBA)<br />

sowie die Liegenschaft Schwandstrasse 25 (70 dBA).<br />

Beim Schulhaus (Mp 1) und bei <strong>der</strong> Liegenschaft Schwandstrasse 25 (Bp 5) wird<br />

<strong>der</strong> IGW ES II durch den Geschossknall um 14 dBA resp. 10 dBA überschritten.<br />

Massgebend für die Überschreitungen ist <strong>der</strong> Geschossknall. Das Schulhaus liegt<br />

deutlich im Geschossknallbereich. Die Liegenschaft Schwandstrasse 25 liegt im<br />

Grenzbereich von Mündungs- und Geschossknall.<br />

Für die beiden Liegenschaften mit IGW-Überschreitungen müssen, soweit dies<br />

nicht bereits geschehen ist, Erleichterungen gemäss Art. 14 LSV beantragt werden.<br />

Grolimund & Partner AG Der Sachbearbeiter:<br />

M. Bichsel W. Muff<br />

Seite 5


A2945 / 4. Dezember 2007<br />

Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong><br />

Beilagen<br />

1 Ermittlung des Beurteilungspegels für Schiesslärm<br />

2 Grenzwerte für den Schiesslärm<br />

3 Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> LSV<br />

4 Zonenplan <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thierachern</strong><br />

5 Situation, Lage <strong>der</strong> Mess- und Berechnungspunkte<br />

6 - 11 Messprotokolle<br />

Seite 6


A2945 / 4. Dezember 2007<br />

Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong> Beilage 1<br />

Ermittlung des Beurteilungspegels für Schiesslärm<br />

Auszug aus <strong>der</strong> LSV vom 15. Dezember 1986, Anhang 7<br />

Beurteilungspegel<br />

Die Lärmimmissionen werden als Beurteilungspegel Lr aus <strong>der</strong> Summe des energetisch<br />

gemittelten Einzelschusspegels L in dBA "FAST" und einer Pegelkorrektur<br />

K für den massgebenden Schiessbetrieb bestimmt:<br />

Lr = L + K (dBA "FAST")<br />

Die Pegelkorrektur K berechnet sich wie folgt:<br />

K = 10*log (Dw + 3*Ds) + 3*log M - 44<br />

dabei bedeuten:<br />

Dw: Anzahl jährlicher Schiesshalbtage an Werktagen im Durchschnitt von drei<br />

Jahren<br />

Ds: Anzahl jährlicher Schiesshalbtage an Sonntagen im Durchschnitt von drei<br />

Jahren<br />

M: Anzahl jährlicher Schüsse im Durchschnitt von drei Jahren<br />

Jedes Schiessen vor- und nachmittags, das länger als zwei Stunden dauert, zählt<br />

als Schiesshalbtag. Dauert es zwei Stunden o<strong>der</strong> weniger lang, zählt es als halber<br />

Schiesshalbtag.<br />

Wird auf einer Anlage auf verschiedene Schussdistanzen geschossen, so ist sowohl<br />

<strong>der</strong> Einzelschusspegel als auch die Pegelkorrektur für jede Schussdistanz getrennt<br />

zu bestimmen. Die so ermittelten Beurteilungspegel aller Schussdistanzen<br />

sind energetisch zum Gesamtbeurteilungspegel zu addieren.<br />

Bei <strong>der</strong> Erhebung <strong>der</strong> Schiesshalbtage und <strong>der</strong> Anzahl Schüsse werden alle<br />

Schiessen berücksichtigt, die innerhalb von drei Jahren regelmässig stattfinden.<br />

Unregelmässige ausserordentliche militärische Schiessen werden nicht berücksichtigt.


A2945 / 4. Dezember 2007<br />

Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong> Beilage 2<br />

Grenzwerte für den Industrie- und Gewerbelärm<br />

Auszug aus <strong>der</strong> LSV vom 15. Dezember 1986<br />

Die Begrenzung des Aussenlärms erfolgt mit Hilfe von Belastungsgrenzwerten<br />

(Planungswerte, Immissionsgrenzwerte, Alarmwerte). Diese gelten bei Gebäuden<br />

mit lärmempfindlichen Räumen in <strong>der</strong> Mitte des offenen Fensters.<br />

Lärmempfindliche Räume sind<br />

- Räume in Wohnungen, ausgenommen Küchen ohne Wohnanteil, Sanitärräume<br />

und Abstellräume, und<br />

- Räume in Betrieben, in denen sich Personen regelmässig während längerer<br />

Zeit aufhalten, ausgenommen Räume für die Nutztierhaltung und Räume mit<br />

erheblichem Betriebslärm.<br />

Die Pegelhöhe <strong>der</strong> Belastungsgrenzwerte ist abhängig von <strong>der</strong> baulichen Nutzung<br />

<strong>der</strong> lärmbetroffenen Zonen. In Nutzungszonen nach Artikel 14 ff des Bundesgesetzes<br />

über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 gelten folgende Empfindlichkeitsstufen:<br />

- die Empfindlichkeitsstufe I in Zonen mit einem erhöhten Lärmschutzbedürfnis,<br />

namentlich in Erholungszonen;<br />

- die Empfindlichkeitsstufe II in Zonen, in denen keine störenden Betriebe zugelassen<br />

sind, namentlich in Wohnzonen sowie Zonen für öffentliche Bauten und<br />

Anlagen;<br />

- die Empfindlichkeitsstufe III in Zonen, in denen mässig störende Betriebe zugelassen<br />

sind, namentlich in Wohn- und Gewerbezonen (Mischzonen) sowie<br />

Landwirtschaftszonen;<br />

- die Empfindlichkeitsstufe IV in Zonen, in denen stark störende Betriebe zugelassen<br />

sind, namentlich in Industriezonen.<br />

Teilen von Nutzungszonen <strong>der</strong> Empfindlichkeitsstufe I o<strong>der</strong> II kann die nächst höhere<br />

Stufe zugeordnet werden, wenn sie mit Lärm vorbelastet sind.<br />

Bei Räumen in Betrieben, die in Gebieten <strong>der</strong> Empfindlichkeitsstufe I, II o<strong>der</strong> III liegen,<br />

gelten um 5 dBA höhere Planungs- und Immissionsgrenzwerte.<br />

Empfindlich- Planungswert Immissionsgrenzwert Alarmwert<br />

keitsstufe Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht<br />

I 50 40 55 45 65 60<br />

II 55 45 60 50 70 65<br />

III 60 50 65 55 70 65<br />

IV 65 55 70 60 75 70<br />

Tabelle 1: Belastungsgrenzwerte


A2945 / 4. Dezember 2007<br />

Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong> Beilage 3<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen an neue Bauzonen<br />

Auszug aus <strong>der</strong> LSV vom 15. Dezember 1986<br />

Neue Bauzonen für Gebäude mit lärmempfindlichen Räumen und neue nicht<br />

überbaubare Zonen mit erhöhtem Lärmschutzbedürfnis dürfen nur in Gebieten<br />

ausgeschieden werden, in denen die Lärmimmissionen die Planungswerte<br />

nicht überschreiten o<strong>der</strong> in denen diese Werte durch planerische, gestalterische<br />

o<strong>der</strong> bauliche Massnahmen eingehalten werden können.<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen an die Sanierungen bestehen<strong>der</strong> ortsfester Anlagen<br />

Auszug aus <strong>der</strong> LSV vom 15. Dezember 1986<br />

Bei ortsfesten Anlagen, die wesentlich zur Überschreitung <strong>der</strong> Immissionsgrenzwerte<br />

beitragen, ordnet die Vollzugsbehörde nach Anhören <strong>der</strong> Inhaber<br />

<strong>der</strong> Anlage die notwendige Sanierung an.<br />

Die Anlagen müssen soweit saniert werden :<br />

a) als dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist,<br />

und<br />

b) dass die Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden.<br />

Die Vollzugsbehörde gewährt Erleichterungen, soweit:<br />

c) die Sanierung unverhältnismässige Betriebseinschränkungen o<strong>der</strong> Kosten<br />

verursachen würden, o<strong>der</strong><br />

d) überwiegende Interessen, namentlich des Ortsbild-, Natur- und Landschaftsschutzes,<br />

<strong>der</strong> Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie <strong>der</strong> Gesamtverteidigung<br />

<strong>der</strong> Sanierung entgegenstehen.<br />

Bei privaten, nicht konzessionierten Anlagen dürfen die Alarmwerte nicht überschritten<br />

werden<br />

Können bei öffentlichen o<strong>der</strong> konzessionierten ortsfesten Anlagen wegen gewährten<br />

Erleichterungen die Alarmwerte nicht eingehalten werden, so verpflichtet<br />

die Vollzugsbehörde die Eigentümer <strong>der</strong> lärmbelasteten bestehenden<br />

Gebäude, die Fenster lärmempfindlicher Räume gegen Schall zu dämmen.<br />

Art. 29<br />

LSV<br />

Art. 13.1<br />

LSV<br />

Art. 13.2<br />

LSV<br />

Art. 14.1<br />

LSV<br />

Art. 14.2<br />

LSV<br />

Art. 15.1


A2945 / 4. Dezember 2007<br />

Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong> Beilage 4


A2945 / 4. Dezember 2007<br />

Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong> Beilage 5<br />

Situation, Lage <strong>der</strong> Mess- und Berechnungspunkte<br />

7<br />

1<br />

3<br />

Messpunkte<br />

Berechnungspunkte<br />

Geschossflugbahn<br />

3<br />

1<br />

4<br />

1<br />

5<br />

2<br />

3<br />

2<br />

4<br />

5<br />

6<br />

6


A2945 / 4. Dezember 2007<br />

Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong> Beilage 6<br />

Schiesslärmprotokoll<br />

Identifikation<br />

Projekt Auftraggeber Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong><br />

Projekt-Nr. A2945<br />

Verantwortllicher W. Muff<br />

Anlage<br />

Ort <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thierachern</strong><br />

Anlage Name Dorf<br />

Lage Koordinaten Schützenhaus 610'490 / 178'253<br />

Koordinaten Scheibenstand 610'372 / 178 528<br />

Messung<br />

Messpunkt Nr. 1<br />

Messort Adresse Schulhaus<br />

Lage Klassenzimmer 1.OG<br />

Koordinaten<br />

Lärmmass max. Einzelschusspegel in dBA FAST<br />

Messzeit Datum<br />

13.11.2007<br />

Messzeit<br />

10.40<br />

Wetter schön, windstill<br />

Bemerkung mit Blenden und Schiesslärmtunnel<br />

Resultate<br />

Max. Einzelschusspegel in dBA FAST - Sturmgewehr 90<br />

Schuss Nr.<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

Lmax<br />

94.7<br />

91.6<br />

95.3<br />

94.0<br />

93.6<br />

93.0<br />

92.5<br />

92.8<br />

92.7<br />

94.4<br />

Mittelwert: 93.6 dBA<br />

10 s<br />

Pegelschrieb eines typischen Ereignisses<br />

Geschossknall<br />

13.11.2007<br />

Thunstrasse 101a Entfel<strong>der</strong>strasse 41 Schaffhauserstr. 34 info@grolimund-partner.ch<br />

3006 Bern 5000 Aarau 8006 Zürich www.grolimund-partner.ch


A2945 / 4. Dezember 2007<br />

Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong> Beilage 7<br />

Schiesslärmprotokoll<br />

Identifikation<br />

Projekt Auftraggeber Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong><br />

Projekt-Nr. A2945<br />

Verantwortllicher W. Muff<br />

Anlage<br />

Ort <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thierachern</strong><br />

Anlage Name Dorf<br />

Lage Koordinaten Schützenhaus 610'490 / 178'253<br />

Koordinaten Scheibenstand 610'372 / 178 528<br />

Messung<br />

Messpunkt Nr. 2<br />

Messort Adresse Zone 5<br />

Lage neben Restaurant Bären, auf Mast 5m ü.T.<br />

Koordinaten<br />

Lärmmass max. Einzelschusspegel in dBA FAST<br />

Messzeit Datum<br />

13.11.2007<br />

Messzeit<br />

10.15<br />

Wetter schön, windstill<br />

Bemerkung mit Blenden und Schiesslärmtunnel<br />

Resultate<br />

Max. Einzelschusspegel in dBA FAST - Sturmgewehr 90<br />

Schuss Nr.<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

10<br />

Lmax<br />

61.5<br />

60.9<br />

60.5<br />

60.9 Mittelwert: 60.9 dBA<br />

60.8<br />

60.4<br />

61.4<br />

60.4<br />

61.3<br />

60.7<br />

Pegelschrieb eines typischen Ereignisses<br />

Reflexionen<br />

Reflexionen<br />

13.11.2007<br />

Thunstrasse 101a Entfel<strong>der</strong>strasse 41 Schaffhauserstr. 34 info@grolimund-partner.ch<br />

3006 Bern 5000 Aarau 8006 Zürich www.grolimund-partner.ch


A2945 / 4. Dezember 2007<br />

Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong> Beilage 8<br />

Schiesslärmprotokoll<br />

Identifikation<br />

Projekt Auftraggeber Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong><br />

Projekt-Nr. A2945<br />

Verantwortllicher W. Muff<br />

Anlage<br />

Ort <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thierachern</strong><br />

Anlage Name Dorf<br />

Lage Koordinaten Schützenhaus 610'490 / 178'253<br />

Koordinaten Scheibenstand 610'372 / 178 528<br />

Messung<br />

Messpunkt Nr. 3<br />

Messort Adresse Tennisplatz<br />

Lage Nordwestecke, auf Mast 5m ü.T.<br />

Koordinaten<br />

Lärmmass max. Einzelschusspegel in dBA FAST<br />

Messzeit Datum<br />

13.11.2007<br />

Messzeit<br />

9.50<br />

Wetter schön, windstill<br />

Bemerkung mit Blenden und Schiesslärmtunnel<br />

Resultate<br />

Max. Einzelschusspegel in dBA FAST - Sturmgewehr 90<br />

Schuss Nr.<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

10<br />

Lmax<br />

75.7<br />

75.7<br />

75.6<br />

74.9 Mittelwert: 75.6 dBA<br />

75.8<br />

75.5<br />

75.7<br />

75.8<br />

75.6<br />

76.1<br />

Pegelschrieb eines typischen Ereignisses<br />

Mündungsknall<br />

Reflexionen Reflexionen<br />

13.11.2007<br />

Thunstrasse 101a Entfel<strong>der</strong>strasse 41 Schaffhauserstr. 34 info@grolimund-partner.ch<br />

3006 Bern 5000 Aarau 8006 Zürich www.grolimund-partner.ch


A2945 / 4. Dezember 2007<br />

Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong> Beilage 9<br />

Schiesslärmprotokoll<br />

Identifikation<br />

Projekt Auftraggeber Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong><br />

Projekt-Nr. A2945<br />

Verantwortllicher W. Muff<br />

Anlage<br />

Ort <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thierachern</strong><br />

Anlage Name Dorf<br />

Lage Koordinaten Schützenhaus 610'490 / 178'253<br />

Koordinaten Scheibenstand 610'372 / 178 528<br />

Messung<br />

Messpunkt Nr. 4<br />

Messort Adresse Tennisplatz / Neubauzone 5<br />

Lage Südostecke, auf Mast 5m ü.T.<br />

Koordinaten<br />

Lärmmass max. Einzelschusspegel in dBA FAST<br />

Messzeit Datum<br />

13.11.2007<br />

Messzeit<br />

9.30<br />

Wetter schön, windstill<br />

Bemerkung mit Blenden und Schiesslärmtunnel<br />

Resultate<br />

Max. Einzelschusspegel in dBA FAST - Sturmgewehr 90<br />

Schuss Nr.<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

10<br />

Lmax<br />

71.7<br />

71.7<br />

71.0<br />

71.7 Mittelwert: 71.8 dBA<br />

72.0<br />

72.2<br />

72.1<br />

72.0<br />

71.5<br />

71.9<br />

Pegelschrieb eines typischen Ereignisses<br />

Nahbereichsreflexionen<br />

Reflexionen<br />

Reflexionen<br />

13.11.2007<br />

Thunstrasse 101a Entfel<strong>der</strong>strasse 41 Schaffhauserstr. 34 info@grolimund-partner.ch<br />

3006 Bern 5000 Aarau 8006 Zürich www.grolimund-partner.ch


A2945 / 4. Dezember 2007<br />

Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong> Beilage 10<br />

Schiesslärmprotokoll<br />

Identifikation<br />

Projekt Auftraggeber Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong><br />

Projekt-Nr. A2945<br />

Verantwortllicher W. Muff<br />

Anlage<br />

Ort <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thierachern</strong><br />

Anlage Name Dorf<br />

Lage Koordinaten Schützenhaus 610'490 / 178'253<br />

Koordinaten Scheibenstand 610'372 / 178 528<br />

Messung<br />

Messpunkt Nr. 5<br />

Messort Adresse Zone 4<br />

Lage südostlich Schützenhaus, auf Mast 5m ü.T.<br />

Koordinaten<br />

Lärmmass max. Einzelschusspegel in dBA FAST<br />

Messzeit Datum<br />

13.11.2007<br />

Messzeit<br />

9.00<br />

Wetter schön, windstill<br />

Bemerkung mit Blenden und Schiesslärmtunnel<br />

Resultate<br />

Max. Einzelschusspegel in dBA FAST - Sturmgewehr 90<br />

Schuss Nr.<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

10<br />

Lmax<br />

74.3<br />

74.7<br />

74.7<br />

74.5 Mittelwert: 74.8 dBA<br />

74.8<br />

74.7<br />

74.9<br />

75.2<br />

75.1<br />

Pegelschrieb eines typischen Ereignisses<br />

Nahbereichsreflexionen<br />

Reflexionen Reflexionen<br />

13.11.2007<br />

Thunstrasse 101a Entfel<strong>der</strong>strasse 41 Schaffhauserstr. 34 info@grolimund-partner.ch<br />

3006 Bern 5000 Aarau 8006 Zürich www.grolimund-partner.ch


A2945 / 4. Dezember 2007<br />

Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong> Beilage 11<br />

Schiesslärmprotokoll<br />

Identifikation<br />

Projekt Auftraggeber Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong><br />

Projekt-Nr. A2945<br />

Verantwortllicher W. Muff<br />

Anlage<br />

Ort <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thierachern</strong><br />

Anlage Name Dorf<br />

Lage Koordinaten Schützenhaus 610'490 / 178'253<br />

Koordinaten Scheibenstand 610'372 / 178 528<br />

Messung<br />

Messpunkt Nr. 6<br />

Messort Adresse Zone 4, Schwandstrasse 55<br />

Lage Wohnküche 2.OG<br />

Koordinaten<br />

Lärmmass max. Einzelschusspegel in dBA FAST<br />

Messzeit Datum<br />

13.11.2007<br />

Messzeit<br />

11.30<br />

Wetter schön, windstill<br />

Bemerkung mit Blenden und Schiesslärmtunnel<br />

Resultate<br />

Max. Einzelschusspegel in dBA FAST - Sturmgewehr 90<br />

Schuss Nr. Lmax Schuss Nr. Lmax<br />

1 53.1 11<br />

53.8<br />

2 54.3 12<br />

53.4<br />

3 53.4 13<br />

53.9<br />

4<br />

55.7 Mittelwert: 54.6 dBA<br />

5<br />

54.5<br />

6<br />

56.2<br />

7<br />

56.6<br />

8<br />

55.1<br />

9<br />

55.1<br />

10<br />

53.1<br />

Pegelschrieb eines typischen Ereignisses<br />

Summe Mündungsknall + Nahbereichsrefl.<br />

Reflexionen<br />

13.11.2007<br />

Thunstrasse 101a Entfel<strong>der</strong>strasse 41 Schaffhauserstr. 34 info@grolimund-partner.ch<br />

3006 Bern 5000 Aarau 8006 Zürich www.grolimund-partner.ch


Grolimund & Partner AG Seite 1<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Thierachern</strong> - Beurteilung <strong>der</strong> Lärmbelastungen in den neuen Bauzonen<br />

1. Verkehrs- und Emissionsdaten<br />

Lage <strong>der</strong> Querschnitte<br />

9<br />

7<br />

8<br />

10<br />

6<br />

Verkehrs- und Emissionsdaten<br />

In <strong>der</strong> nachfolgenden Tabelle sind <strong>der</strong> massgebende Verkehr und die Emissionen für die Tagperiode<br />

von 06.00-22.00 Uhr und die Nachtperiode von 22.00-06.00 Uhr zusammengestellt.<br />

Quer- Strasse Abschnitt v Grundlage<br />

Zustand 2007 Emissionen<br />

schnitt Jahr DTV DTV Nt Nn Nt2 Nn2 Lr,e_T Lr,e_N<br />

km/h Fz/Tag Fz/Tag Fz/h Fz/h % % dBA dBA<br />

1 Thunstrasse Chan<strong>der</strong>grien - Verzw. Zollhaus 50 2006 3515 3585 208 32 6 2 71.7 57.0<br />

2 Allmendingenstr Waldeggstrasse - Thunstrasse 50 2006 2682 2736 159 25 5 3 70.3 56.3<br />

3 Räbgasse Thunstrasse - Mühlestrasse 50 2006 2062 2103 122 19 8 7 70.0 56.6<br />

4 Mühlestrasse Räbgasse - Dorfstrasse 50 2006 2062 2103 122 19 8 7 70.0 56.6<br />

5 Dorfstrasse Mühlestrasse - Kehre 50 2006 2062 2103 122 19 8 7 70.0 56.6<br />

6 Dorfstrasse Kehre - Eggplatz 50 2006 4989 5089 295 46 5 3 73.0 59.0<br />

7 Blumensteinstrasse bis Eggplatz 50 2000 3150 3618 210 33 4 3 71.1 57.5<br />

8 Uetendorfstrasse bis Eggplatz 50 1997 2087 2544 148 23 4 2 69.6 55.6<br />

9 Sandbühlstrasse bis Blumensteinstrasse 50 2006 1313 1339 78 12 6 9 66.4 55.2<br />

10 Steghaltenstrasse bis Eggplatz 50 2000 1020 1172 68 11 7 8 65.5 54.4<br />

Es bedeuten:<br />

v signalisierte Geschwindigkeit<br />

DTV durchschnittlicher täglicher Verkehr<br />

Nt Anzahl Fahrzeuge pro Stunde tags (06.00-22.00 Uhr)<br />

Nn Anzahl Fahrzeuge pro Stunde nachts (22.00-06.00 Uhr)<br />

Nt2 Anteil lärmige Fahrzeuge tags (06.00-22.00 Uhr) in % von Nt<br />

Nn2 Anteil lärmige Fahrzeuge nachts (22.00-06.00 Uhr) in % von Nn<br />

Lr,e_T Emissionswert tags (06.00-22.00 Uhr)<br />

Lr,e_N Emissionswert nachts (22.00-06.00 Uhr)<br />

Bemerkung:<br />

- Die Verkehrsdaten basieren auf aktuellen Zählungen aus dem Jahr 2006 und ergänzenden<br />

Angaben des kantonalen Tiefbauamtes. Für den Zustand 2007 wurde <strong>der</strong> Verkehr mit einer<br />

Zunahme von 2% pro Jahr hochgerechnet.<br />

5<br />

4<br />

3<br />

1<br />

2


Grolimund & Partner AG Seite 2<br />

2. Beurteilung<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Lärmschutz-Verordnung LSV<br />

Für neue Bauzonen gelten die Planungswerte PW (Art.29 LSV). Eine Ausnahme bildet die Einzonung<br />

weitgehend überbauter Gebiete. Diese gehören gemäss Art.15 RPG zur Bauzone.<br />

Für die weitgehend überbauten Gebiete gelten die Anfor<strong>der</strong>ungen LSV an bestehende ortsfeste<br />

Anlagen (Art. 13 LSV) resp. bei lärmrelevanten Um- und Anbauten die Anfor<strong>der</strong>ungen an Baubewilligungen<br />

in lärmbelasteten Gebieten (Art. 31 LSV). Massgebend für die Beurteilung ist <strong>der</strong><br />

Immissionsgrenzwert IGW.<br />

Grenzwerte<br />

Die Beurteilungsgebiete sind den Empfindlichkeitsstufen ES II (Wohnzonen) und ES III (Wohn-<br />

und Gewerbezone WG, Dorfzone D, Gewerbezone G). Die massgebenden Grenzwerte betragen:<br />

- PW ES II tags = 55 dBA, nachts = 45 dBA<br />

- PW ES III tags = 60 dBA, nachts = 50 dBA<br />

- IGW ES II tags = 60 dBA, nachts = 50 dBA<br />

- IGW ES III tags = 65 dBA, nachts = 55 dBA<br />

Bei Räumen in Betrieben gelten um 5 dBA höhere Planungs- und Immissionsgrenzwerte (Art.42<br />

LSV).<br />

Beurteilung<br />

Die nachfolgende Tabelle enthält für alle neuen Bauzonen im Immissionsbereich <strong>der</strong> Hauptstrassen<br />

die Nummer gemäss dem Zonenplan, die Zonennutzung, die Lärmempfindlichkeitsstufe ES,<br />

den aktuellen Status (überbaut/unüberbaut), den massgebenden Grenzwert in <strong>der</strong> kritischeren<br />

Tagperiode (06.00-22.00 Uhr), die massgebende Lärmquelle sowie die Beurteilung bezüglich den<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> LSV.<br />

Nr Zone ES Status Grenzwert Lärmquelle Beurteilung<br />

massg. GW<br />

7 Dorfkernzone III unüberbaut PW 60 KS 1104, Mühlestr. eingehalten<br />

8 Gewerbezone III unüberbaut PW 60 KS 1104, Blumensteinstr. eingehalten<br />

8 Wohn- und Gewerbezone III unüberbaut PW 60 KS 1106, Uetendorfstr. eingehalten<br />

11 Wohnzone II überbaut IGW 60 KS 1104, Blumensteinstr. eingehalten<br />

14 Wohnzone II unüberbaut PW 55 KS 1135, Sandbühlstr. eingehalten<br />

15 Wohn- und Gewerbezone III unüberbaut PW 60 KS 1104, Blumensteinstr. eingehalten<br />

19 Wohnzone II überbaut IGW 60 KS 1104, Blumensteinstr. eingehalten<br />

27 Wohn- und Gewerbezone III unüberbaut PW 60 KS 1104, Blumensteinstr. Gewerbe eingehalten<br />

Wohnen überschritten<br />

33 Wohnzone II unüberbaut PW 55 KS 1135, Sandbühlstr. eingehalten<br />

35 Wohn- und Gewerbezone III unüberbaut PW 60 KS 1104, Blumensteinstr. eingehalten<br />

Kommentar:<br />

- Die Planungswerte werden in allen unüberbauten neuen Zonen o<strong>der</strong> unüberbauten Teilen<br />

von neuen Zonen, dort wo nach dem Bau- und Planungsrecht Gebäude mit lärmempfindlicher<br />

Nutzung erstellt werden dürfen, eingehalten. Eine Ausnahme ist die Wohn- und Gewerbezone<br />

Nr. 27 an <strong>der</strong> Blumensteinstrasse.<br />

- In WG Nr. 17 werden die Anfor<strong>der</strong>ungen für gewerbliche Nutzungen eingehalten, für Wohnnutzung<br />

dagegen wird <strong>der</strong> Planungswert tags von 60 dBA überschritten.<br />

- Bei den bereits bestehenden Liegenschaften in den neuen Bauzonen werden die Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> LSV (siehe oben) überall eingehalten.<br />

Bern, 04.12.2007<br />

Grolimund & Partner AG


Beilagen<br />

Beilage 1 Bericht zur 1. Mitwirkung<br />

Beilage 2 Bericht zur 2. Mitwirkung


Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong><br />

<strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong><br />

Bericht zur 1. Mitwirkung<br />

Bern, 18. Juni 2007<br />

IC Infraconsult AG<br />

Bitziusstrasse 40<br />

CH-3006 Bern<br />

Telefon +41(0)31 359 24 24<br />

Telefax +41(0)31 359 24 25<br />

icag@infraconsult.ch<br />

www.infraconsult.ch<br />

ISO 9001 zertifiziert


Bearbeitende:<br />

Albrecht Bandi<br />

Bea Schwarzwäl<strong>der</strong><br />

Verteiler:<br />

Arbeitsgruppe <strong>Ortsplanung</strong><br />

Gemein<strong>der</strong>at<br />

Bezugsadresse:<br />

IC Infraconsult AG<br />

Bitziusstrasse 40<br />

3006 Bern<br />

Versionenkontrolle<br />

Version Ausgabedatum Status Bemerkungen<br />

1 07. Juni 2007 Entwurf zH Arbeitsgruppe <strong>Ortsplanung</strong><br />

2 12. Juni 2007 Entwurf zH Gemein<strong>der</strong>at<br />

3 18. Juni 2007 Endfassung gemäss Beschluss Gemein<strong>der</strong>at<br />

\\Thur\c_proj\0962.01_thierachern_rev_op\08_prod\Vorprüfung\Beilage_1_Mitwirkung1.doc<br />

0926.01/Druckdat 07.03.08/Prüfkl A/B/Sw/Ble/B(F)


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Einleitung 1<br />

2 Konzept und Durchführung 2<br />

3 Werkstattgespräch 3<br />

4 Umfrage 4<br />

5 Zusammenfassende Übersicht über die Anliegen <strong>der</strong> Bevölkerung 7<br />

6 Schlussbemerkungen 8<br />

7 Anhänge 9<br />

7.1 Einladung zur 1. Mitwirkung 9<br />

7.2 Programm Werkstattgespräch 14<br />

7.3 Resultate des Werkstattgesprächs vom 3. Mai 2007 16<br />

7.4 Auswertung Antwortbogen 17<br />

7.5 Teilnehmer Werkstattgespräch 21<br />

7.6 Absen<strong>der</strong> Antwortbogen 21<br />

I


1 Einleitung<br />

Ausgangslage Der Zonenplan von <strong>Thierachern</strong> wurde am 10. März 1993, das Baureglement<br />

am 18. März 2005 vom Amt für <strong>Gemeinde</strong>n und Raumordnung (AGR)<br />

genehmigt. Am Zonenplan sind seit seiner Genehmigung verschiedene Än<strong>der</strong>ungen<br />

vorgenommen worden. Gemäss dem Verzeichnis des AGR gibt<br />

es in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> 10 Überbauungsordnungen.<br />

<strong>Thierachern</strong> erfuhr zwischen 2000 und 2005 mit einer Zunahme von gut<br />

10% auf ca. 2100 Einwohner ein starkes Bevölkerungswachstum und einen<br />

entsprechenden Verbrauch <strong>der</strong> Wohnbaulandreserven.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at will mit <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> bis ins Jahr 2008<br />

die planerischen Voraussetzungen für eine geordnete und mo<strong>der</strong>ate Entwicklung<br />

von <strong>Thierachern</strong> für die nächsten 15 Jahre schaffen.<br />

Planungsphasen Die <strong>Teilrevision</strong> wird in 3 Phasen abgewickelt:<br />

Phase 1,<br />

Entwicklungskonzept<br />

� Phase 1: Strategie, Detailprogramm und 1. Mitwirkung<br />

� Phase 2: Planungsinstrumente und 2. Mitwirkung<br />

� Phase 3: Genehmigungsverfahren<br />

In einem Entwicklungskonzept hat <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at die heutige Situation<br />

analysiert, den Handlungsspielraum und den Handlungsbedarf beurteilt und<br />

die Ziele zur <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> formuliert. Weiter hat er die zentralen<br />

Anliegen <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> festgelegt und einen Entwicklungsplan mit<br />

Handlungsgrundsätzen entworfen.<br />

Kommunikation Mit <strong>der</strong> Information und <strong>der</strong> Mitwirkung <strong>der</strong> Bevölkerung wird <strong>der</strong> frühe Einbezug<br />

<strong>der</strong> Anliegen <strong>der</strong> Bevölkerung von <strong>Thierachern</strong> angestrebt und damit<br />

die Akzeptanz <strong>der</strong> Planungsresultate geför<strong>der</strong>t. Im Bearbeitungsablauf zur<br />

<strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> sind zwei Mitwirkungsverfahren vorgesehen.<br />

Zudem werden die Einwohnerinnen und Einwohner von <strong>Thierachern</strong> periodisch<br />

über die laufenden Planungsarbeiten orientiert.<br />

Startveranstaltung Als Startveranstaltung <strong>der</strong> ersten Mitwirkung wurde am 3. Mai 2007 ein<br />

Werkstattgespräch durchgeführt. Dieses Zusammentreffen von interessierten<br />

Einwohnerinnen und Einwohnern mit den Verantwortlichen für die<br />

<strong>Ortsplanung</strong> bot Raum, spezifische Wünsche und Anliegen zur Entwicklung<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> zu erarbeiten, zu diskutieren und zu präsentieren. Erwartet<br />

wurden Vorschläge für die Bereiche Ortsentwicklung, Wohnen, Industrie/Gewerbe,<br />

Freizeit und Verkehr.<br />

1


2 Konzept und Durchführung<br />

Mitwirkungskonzept Die Ablaufplanung sieht vor, dass sich die Bevölkerung und die interessierten<br />

Kreise in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thierachern</strong> ein erstes Mal in <strong>der</strong> Planungsphase<br />

1 zum Entwicklungskonzept äussern können.<br />

Ortsentwicklung<br />

<strong>Thierachern</strong><br />

Einladung zur ersten<br />

Mitwirkung<br />

Elemente <strong>der</strong><br />

1. Mitwirkung<br />

2<br />

Die Durchführung eines zweiten Mitwirkungsverfahrens ist im Herbst 2007<br />

vorgesehen. Dann werden die revidierten Planungsinstrumente zur Diskussion<br />

gestellt.<br />

Das erste Mitwirkungsverfahren im Zusammenhang mit <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Ortsplanung</strong> stand unter dem Motto „Ortsentwicklung <strong>Thierachern</strong>“. Die Bevölkerung<br />

von <strong>Thierachern</strong> brachte damit ihre Wünsche und Zielvorstellungen,<br />

aber auch die Beurteilung <strong>der</strong> heutigen Lebenssituation und <strong>der</strong> bestehenden<br />

Probleme am Anfang <strong>der</strong> Planungsarbeiten in den Planungsprozess<br />

ein.<br />

Mit einem Beitrag in <strong>der</strong> Glütschbachpost Nr. 2 (April 2007) wurde die Bevölkerung<br />

von <strong>Thierachern</strong> eingeladen, an <strong>der</strong> 1. Mitwirkung zur <strong>Teilrevision</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> teilzunehmen (siehe Anhang). Mit <strong>der</strong> Einladung wurde<br />

darauf hingewiesen, dass am 3. Mai 2007 ein Werkstattgespräch zum Thema<br />

"Ortsentwicklung" durchgeführt wird und dass <strong>der</strong> Entwurf zum Entwicklungskonzept<br />

sowie ein Antwortbogen vom 26. April bis zum 18. Mai 2007<br />

zur Mitwirkung auf <strong>der</strong> Bauverwaltung aufliegen werden.<br />

Die 1. Mitwirkung umfasste folgende Elemente:<br />

� Werkstattgespräch zum Thema Ortsentwicklung<br />

� Umfrage mittels Antwortbogen<br />

Werkstattgespräch Am Werkstattgespräch im Singsaal <strong>der</strong> Schulanlage Kan<strong>der</strong>matte vom 3.<br />

Mai 2007, das von <strong>der</strong> Arbeitsgruppe <strong>Ortsplanung</strong> organisiert wurde, haben<br />

60 Personen teilgenommen.<br />

Umfrage Auf die Umfrage mittels Antwortbogen sind 38 Eingaben eingetroffen. 28<br />

Eingaben stammen von Einwohnern und Einwohnerinnen, 3 von Gewerbe-<br />

und Landwirtschaftsbetrieben und 2 von Auswärtigen. Je eine Eingabe<br />

stammt von TIP, <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Uebeschi, <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Uetendorf, <strong>der</strong><br />

Stadt Thun und Armasuisse.


3 Werkstattgespräch<br />

Startveranstaltung Am 3. Mai 2007, 20.00 Uhr, fanden sich 60 Personen im Singsaal <strong>der</strong><br />

Schulanlage Kan<strong>der</strong>matte zum Werkstattgespräch ein. Nach einer kurzen<br />

Einführung zur <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> und zum Entwurf des Entwicklungskonzeptes<br />

von <strong>Thierachern</strong> wurde in neun Gruppen intensiv diskutiert.<br />

Die erkannten Probleme, Ideen und Wünsche <strong>der</strong> Teilnehmenden wurden<br />

anschliessend von Vertretern <strong>der</strong> neun Gruppen vorgestellt.<br />

Die Ergebnisse <strong>der</strong> Diskussionen können wie folgt zusammengefasst werden:<br />

Ortsentwicklung Grundsätzlich wird dem Entwicklungskonzept mit Plan und Handlungsgrundsätzen<br />

zugestimmt. Gewünscht wird ein attraktiver Dorfkern mit Einkaufsmöglichkeit.<br />

Zwei Gruppen wollen auf die Siedlungserweiterung im<br />

Bereich Rütihubel zu Gunsten <strong>der</strong> Landwirtschaft verzichten, eine Gruppe<br />

bevorzugt die Entwicklung in diesem Bereich.<br />

Bereich Wohnen Gewünscht wird ein langsames und zurückhaltendes Wachstum, das in erster<br />

Linie vorhandene Lücken füllt und erst in zweiter Linie die Siedlungsgrenze<br />

nach aussen verlegt. Dabei sind die Entwicklungsmöglichkeiten <strong>der</strong><br />

Schulanlagen im Auge zu behalten. Mit Ein- und, wo <strong>der</strong> Situation angepasst,<br />

auch mit Mehrfamilienhäusern soll <strong>der</strong> Dorfcharakter erhalten bleiben.<br />

Eine Gruppe wünscht eine Villazone für gute Steuerzahler.<br />

Bereich Industrie und<br />

Gewerbe<br />

Die vorgeschlagenen Gewerbegebiete (nicht Industrie) werden begrüsst.<br />

Unsicherheit besteht bezüglich <strong>der</strong> Nachfrage und des Interessens <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

an neuen Arbeitsplätzen.<br />

Bereich Freizeit Mit den bestehenden Anlagen und <strong>der</strong> Allmend ist die <strong>Gemeinde</strong> genügend<br />

versorgt. Allenfalls ist die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden zu suchen.<br />

Es fehlen ein Angebot für Jugendliche, Spazierwege sowie Spiel- und<br />

Brätliplatz (Bereich Mülimatt). Neben dem Wunsch für eine Freizeitzone in<br />

<strong>der</strong> Mülimatt besteht <strong>der</strong> Wunsch, den Tennisplatz zu erhalten.<br />

Bereich Verkehr Die Verbesserung <strong>der</strong> Verkehrssicherheit (Schulwege) und die Entlastung<br />

des Dorfes vom Durchgangsverkehr mit einer Umfahrung stehen im Vor<strong>der</strong>grund.<br />

Weiter gewünscht werden Tempo 30-Zonen, Verkehrsberuhigungsmassnahmen<br />

und "Freizeitverbindungen" zu Freizeitanlagen/Allmend.<br />

Bereich Verschiedenes Neubauten sollen sich besser ins Dorfbild einfügen, als die kürzlich erstellten.<br />

Der Brunnen am Eggplatz führt zu wenig Wasser.<br />

3


4 Umfrage<br />

Resultate <strong>der</strong> Umfrage Auf die mit dem Beitrag in <strong>der</strong> Glütschbachpost Nr. 2 (April 2007) und dem<br />

auf <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung aufgelegten Antwortbogen gestarteten Umfrage<br />

sind 38 Eingaben eingetroffen. 28 Eingaben stammen von Einwohnern<br />

und Einwohnerinnen, 3 von Gewerbe- und Landwirtschaftsbetrieben und 2<br />

von Auswärtigen. Je eine Eingabe stammt von TIP, <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Uebeschi,<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Uetendorf, <strong>der</strong> Stadt Thun und Armasuisse. Für die verschiedenen<br />

mit dem Antwortbogen angesprochenen Bereiche <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> wurden die folgenden Wünsche und Anregungen geäussert:<br />

Ortsentwicklung 19 Eingaben stimmen dem Entwicklungskonzept ganz o<strong>der</strong> teilweise zu.<br />

6 Eingaben lehnen das Konzept ab.<br />

Für die einen ist das Entwicklungsgebiet Wohnen zu gross. Sie wünschen<br />

eine den Dorfcharakter erhaltende, sanfte Entwicklung, die sich auf das Dorf<br />

konzentriert. Für die an<strong>der</strong>en ist das bis 2023 angenommene Wachstum zu<br />

klein. Verlangt wird eine Abstimmung zwischen Schulraumplanung und<br />

Ortsentwicklung. Die Folgen <strong>der</strong> Entwicklung sind transparent darzustellen.<br />

Wo Siedlungserweiterungen wertvolle Pufferzonen o<strong>der</strong> Vernetzungsbereiche<br />

betreffen, sind Ersatzmassnahmen vorzusehen.<br />

Die Ortsteiltrennung mit Grünraumverbindungen wird sowohl begrüsst als<br />

auch abgelehnt. Nur Grünraum Glütschbach ist ökologisch wertvoll, auf<br />

Grünraumverbindung Wahlen kann verzichtet werden. Geländekante Egg -<br />

Rütihubel hat auch einen Landschaftswert.<br />

Bereich Wohnen Mehrheitlich wird die Entwicklung nach innen (Schliessen <strong>der</strong> Lücken) und<br />

die Konzentration auf das Dorf gewünscht, damit dort ein Ortskern entsteht.<br />

Die Entwicklungsgebiete Wahlen, Egg und Rütihubel werden teilweise abgelehnt<br />

(Erschliessungsproblematik, Landschaftsschutz und Erhalt landw.<br />

Betrieb). Die einen wollen die Hanglagen für gute Steuerzahler o<strong>der</strong> für eine<br />

Seniorenresidenz nutzen, die an<strong>der</strong>n ziehen die Entwicklung in <strong>der</strong> Ebene<br />

(Dorf und Schwand) vor.<br />

Grosse Wohnsiedlungen sind unerwünscht. Erwünscht ist hingegen ein guter<br />

Mix von Ein- und Mehrfamilienhäusern.<br />

Bereich Industrie und<br />

Gewerbe<br />

4<br />

Für viele ist kein Bedarf an einer zusätzlichen Arbeitszone in <strong>Thierachern</strong><br />

vorhanden. Neben dem vorgeschlagenen Standort im Unteren Schwand<br />

werden als Alternative vorgeschlagen: Rothacherareal, Ruag, Säge Mülimatt,<br />

alte Mühle, Scheune Mühlestrasse. Es wird auch vorgeschlagen, das<br />

Areal Schwand auf das Areal Pieren bis Blockhaus zu erweitern.<br />

An<strong>der</strong>e wie<strong>der</strong>um wollen nur Kleinbetriebe und Dienstleistungen in gemischten<br />

Zonen. Betriebsausbauten sollen ermöglicht werden. Im Dorf besteht<br />

<strong>der</strong> Wunsch nach einem Dorfladen.


Bereich Freizeit Für die einen genügt das bestehende Angebot, das jedoch besser genutzt<br />

werden soll. An<strong>der</strong>e wünschen sich einen zentralen Begegnungsplatz o<strong>der</strong><br />

eine Begegnungszone mit Spielplatz und Treffpunkt für die Dorfjugend.<br />

Auch das Dorfschulhaus könnte ein Freizeit- und Begegnungszentrum werden.<br />

Mehrfach genannt wird <strong>der</strong> Wunsch nach einem Wan<strong>der</strong>- und Spazierwegnetz<br />

(auch für Senioren sowie für Sommer und Winter). Vorgeschlagen<br />

werden ein Fussweg entlang des Glütschbachs bis Uetendorf, ein Kulturpfad/Kirchweg<br />

und ein Vitaparcours im Haltenrainwald. Der Tennisplatz<br />

soll erhalten und mit einer Minigolfanlage ergänzt werden. Abgelehnt wird<br />

eine Modellbootanlage (Lärm).<br />

Bereich Verkehr Für die einen sind die Busfrequenzen gut, für die an<strong>der</strong>en soll <strong>der</strong> Fahrplan<br />

(auch nach 20.00 Uhr) verdichtet werden. Die Erreichbarkeit <strong>der</strong> Bushaltestellen<br />

(Wahlen) ist zu verbessern (Sicherheit).<br />

Wichtig für viele ist die Schulwegsicherung.<br />

Gewünscht werden Gehsteige in allen Quartieren, die För<strong>der</strong>ung des Langsamverkehrs,<br />

Tempobeschränkungen (Tempo 30) und Verkehrsberuhigungsmassnahmen.<br />

Weitere For<strong>der</strong>ungen betreffen ein zusammenhängendes,<br />

Kin<strong>der</strong>wagen taugliches Wegnetz, einen durchgehenden Veloweg nach<br />

Thun und die übersichtlichere Gestaltung <strong>der</strong> Egg-Kreuzung.<br />

Viele wünschen zur Entlastung <strong>der</strong> Ortsdurchfahrt eine Umfahrung entlang<br />

des Waffenplatzareals. Die Armasuisse lehnt diese Umfahrung jedoch ab.<br />

Allgemeine Bemerkungen<br />

Mehrere Eingaben bezeichnen das Werkstattgespräch als gelungenen Anlass.<br />

An<strong>der</strong>e haben denselben nicht positiv erlebt. Sie beanstanden das<br />

Entwicklungsplänchen als schlecht lesbar und die Kapazitätsberechnungen<br />

als nicht nachvollziehbar. Der Unterschied von den vorgeschlagenen möglichen<br />

Entwicklungsgebieten zu den noch festzulegenden Zonenerweiterungen<br />

wurde nicht von allen verstanden.<br />

Es werden folgende Einwände o<strong>der</strong> Anregungen gemacht:<br />

- Neue Überbauungen gefährden landwirtschaftliche Existenzen und wi<strong>der</strong>sprechen<br />

somit den Rahmenbedingungen bezüglich <strong>der</strong> Landwirtschaft.<br />

- Es sind Ausbaumöglichkeiten für Ökonomieteile zu schaffen.<br />

- Es ist auch Bauland für Infrastrukturanlagen vorzusehen (ZöN Kan<strong>der</strong>matte).<br />

- Die Kin<strong>der</strong>tagesstätte ist auszubauen.<br />

- Es sind Anfor<strong>der</strong>ungen bezüglich Ökologie, Energieeffizienz und erneuerbarer<br />

Energie festzulegen.<br />

- Die Beleuchtung soll verbessert werden (Wahlenweg, Bachweg).<br />

- Die Hochwassergefahr Wahlenbach ist mit Renaturierungen zu entschärfen.<br />

- Die Folgekosten <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong>srevision sollen dargestellt werden.<br />

- Überlegungen zur <strong>Gemeinde</strong>fusion sind einzubeziehen.<br />

5


Eingabe TIP Das Entwicklungskonzept steht nicht im Wi<strong>der</strong>spruch zu den Vorgaben des<br />

TIP. Bei <strong>der</strong> Weiterbearbeitung sind <strong>der</strong> Teilrichtplan Vernetzung und <strong>der</strong><br />

Landschaftsrichtplan <strong>der</strong> Region zu berücksichtigen.<br />

Eingabe <strong>Gemeinde</strong><br />

Uebeschi<br />

Eingabe <strong>Gemeinde</strong><br />

Uetendorf<br />

6<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> Uebeschi bedankt sich dafür, dass sie eingeladen wurde,<br />

ihre Anliegen bezüglich <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> bekannt zu geben. Zurzeit hat sie<br />

bezüglich des Entwicklungskonzeptes keine Fragen o<strong>der</strong> Anliegen.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> Uetendorf bedankt sich dafür, dass sie zur Stellungnahme<br />

eingeladen wurde. Zum Entwicklungskonzept hat sie keine Ergänzungen<br />

o<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungen. Sie übergibt die Unterlagen zur Grundordnung und zum<br />

Landschaftsrichtplan von Uetendorf zH <strong>der</strong> weiteren Planungsarbeiten. Sie<br />

weist weiter darauf hin, dass Einzonungen in <strong>Thierachern</strong> zu Mehrbelastungen<br />

<strong>der</strong> Abwasserkanäle in Uetendorf führen können. Weiter orientiert sie<br />

darüber, dass sie über die RVK beantragt, den Ortsbus-Versuchsbetrieb in<br />

ein Definitivum überzuführen.<br />

Eingabe Stadt Thun Die Stadt Thun bedankt sich für die Gelegenheit zur Mitwirkung. Sie sieht<br />

aus Thuner Sicht keine speziellen Koordinationsbedürfnisse.<br />

Eingabe Armasuisse Armasuisse ist gegen die Ortsumfahrung über den Waffenplatz und will keine<br />

weitergehende zivile Nutzung als die im richterlichen Verbot und in <strong>der</strong><br />

Benutzerordnung festgelegte.


5 Zusammenfassende Übersicht über die Anliegen<br />

<strong>der</strong> Bevölkerung<br />

Die am Werkstattgespräch und in <strong>der</strong> Umfrage vorgebrachten Ideen, Anliegen<br />

und Vorschläge lassen sich wie folgt zusammenfassen:<br />

Ortsentwicklung Mehrheitlich wird dem Entwicklungskonzept im Grundsatz zugestimmt. Generell<br />

wird eine sanfte Entwicklung gewünscht, die den vorhandenen Dorfcharakter<br />

beibehält. Dementsprechend werden die Entwicklungsgebiete und<br />

somit die Siedlungsgrenze als zu gross gefasst beurteilt.<br />

Bereich Wohnen Mehrheitlich wird die Entwicklung nach innen (Schliessen <strong>der</strong> Lücken) und<br />

die Konzentration auf das Dorf gewünscht, damit dort ein Ortskern entsteht.<br />

Die Entwicklungsgebiete Wahlen, Egg und Rütihubel werden teilweise abgelehnt<br />

(Erschliessungsproblematik, Landschaftsschutz und Erhalt landw.<br />

Betrieb). Grosse Wohnsiedlungen sind unerwünscht.<br />

Bereich Industrie und<br />

Gewerbe<br />

Für viele ist <strong>der</strong> Bedarf für eine zusätzliche Arbeitszone in <strong>Thierachern</strong> nicht<br />

gegeben. Gewünscht werden Kleinbetriebe und Dienstleistungen in gemischten<br />

Zonen. Betriebsausbauten sollen ermöglicht werden. Im Dorf besteht<br />

<strong>der</strong> Wunsch nach einem Dorfladen.<br />

Bereich Freizeit Für die einen genügt das bestehende Angebot, die an<strong>der</strong>en wünschen sich<br />

einen zentralen Begegnungsplatz o<strong>der</strong> eine Begegnungszone mit Spielplatz<br />

und Treffpunkt für die Dorfjugend. Auch das Dorfschulhaus könnte ein Freizeit-<br />

und Begegnungszentrum werden. Mehrfach genannt wird <strong>der</strong> Wunsch<br />

nach einem Wan<strong>der</strong>- und Spazierwegnetz und nach dem Erhalt des Tennisplatzes.<br />

Bereich Verkehr Die Verbesserung <strong>der</strong> Verkehrssicherheit (Schulwege) und die Entlastung<br />

des Dorfes vom Durchgangsverkehr mit einer Umfahrung stehen im Vor<strong>der</strong>grund.<br />

Weiter gewünscht werden Tempo 30-Zonen, Verkehrsberuhigungsmassnahmen,<br />

"Freizeitverbindungen" zu Freizeitanlagen/Allmend sowie ein<br />

zusammenhängendes Wegnetz. Die Armasuisse lehnt die Umfahrung jedoch<br />

ab.<br />

Verschiedenes Die wichtigsten allgemeinen Einwände o<strong>der</strong> Anregungen zur Ortsentwicklung<br />

sind:<br />

- Neue Überbauungen gefährden landwirtschaftliche Existenzen und wi<strong>der</strong>sprechen<br />

somit den Rahmenbedingungen bezüglich <strong>der</strong> Landwirtschaft.<br />

- Es ist auch Bauland für Infrastrukturanlagen vorzusehen (ZöN Kan<strong>der</strong>matte).<br />

- Es sind Anfor<strong>der</strong>ungen bezüglich Ökologie, Energieeffizienz und erneuerbarer<br />

Energie festzulegen.<br />

- Die Hochwassergefahr Wahlenbach ist mit Renaturierungen zu entschärfen.<br />

- Die Folgekosten <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong>srevision sollen dargestellt werden.<br />

7


6 Schlussbemerkungen<br />

Mitwirkungserfolg Das erste Mitwirkungsverfahren zur <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> hat sich<br />

gelohnt. Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, Vorschläge, Wünsche<br />

und Anliegen einzubringen, rege genutzt.<br />

Auswirkungen auf Ziele<br />

und Inhalte <strong>der</strong><br />

<strong>Ortsplanung</strong><br />

Auswirkungen auf das<br />

Entwicklungskonzept<br />

8<br />

Anlässlich des Werkstattgesprächs sind Themen aufgenommen worden, die<br />

bei "konventionellen" Anlässen wie an einer Orientierungsversammlung<br />

wohl kaum zur Sprache gekommen wären.<br />

Der Dialog mit <strong>der</strong> Bevölkerung und den Betroffenen ist im bereits begonnen<br />

Rahmen während <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> auch weiterhin aktiv zu suchen und<br />

zu pflegen.<br />

Die Auffassungen und Prioritäten des Gemein<strong>der</strong>ates, <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Arbeitsgruppe <strong>Ortsplanung</strong> und <strong>der</strong> Fachleute sind zum Teil bestätigt, zum<br />

Teil aber auch relativiert worden. Nicht alle genannten Wünsche und Anregungen<br />

lassen sich mit <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> lösen. Dieser Bericht dient deshalb<br />

auch dafür, allen zuständigen Verwaltungsstellen und <strong>Gemeinde</strong>behörden<br />

die Anliegen bekannt zu machen und entsprechend aktiv zu werden.<br />

Aus den Mitwirkungsresultaten kann geschlossen werden, dass <strong>der</strong> Entscheid,<br />

nur die Bereiche Siedlung und Verkehr mit einer <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Ortsplanung</strong> zu überarbeiten, unterstützt wird. Die einzelnen Ideen, Wünsche<br />

und Anregungen werden in die Weiterbearbeitung <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong><br />

(Planungsinstrumente) miteinbezogen.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at wird auch die Anregungen und Wüsche <strong>der</strong>jenigen Mitwirkenden,<br />

die nicht direkt mit <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> im Zusammenhang<br />

stehen, weiterverfolgen.<br />

Aus <strong>der</strong> zusammenfassenden Übersicht über die Anliegen <strong>der</strong> Bevölkerung<br />

ist ersichtlich, dass <strong>der</strong> Grundtenor gegenüber dem Entwicklungskonzept<br />

positiv ist. Mehrheitlich wird eine eher sanfte Entwicklung gewünscht. Bezüglich<br />

<strong>der</strong> verschiedenen Entwicklungsgebiete „Wohnen“ sind die Verdichtungen<br />

im Dorfkern unbestritten. Die Entwicklungsgebiete Wahlen, Egg und<br />

Rütihubel werden teilweise begrüsst, aber auch teilweise abgelehnt. An den<br />

vorgesehenen Entwicklungsgebieten Wohnen soll aufgrund <strong>der</strong> längerfristigen<br />

Optik deshalb grundsätzlich festgehalten werden. Den Vorbehalten ist<br />

jedoch bei <strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> konkreten Einzonungen im laufenden Verfahren<br />

entsprechend Beachtung zu schenken. Das zukünftige Wachstum soll<br />

deshalb tendenziell eher auf den Dorfkern fokussiert werden. Am Standort<br />

für das Entwicklungsgebiet Arbeiten soll vor<strong>der</strong>hand ebenfalls festgehalten<br />

werden. Die eingebrachten Vorbehalte beziehen sich grossmehrheitlich auf<br />

die Frage, ob dafür überhaupt Bedarf besteht. Der Standort beim Werkhof<br />

Marti als solcher ist hingegen praktisch unbestritten.


7 Anhänge<br />

7.1 Einladung zur 1. Mitwirkung<br />

Beitrag Glütschbachpost Nr. 2, April 2007<br />

"Ortsentwicklung <strong>Thierachern</strong>"<br />

Einladung zur 1. Mitwirkung bei <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong><br />

Wir stehen vor einer <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> unserer <strong>Gemeinde</strong>. Diese <strong>Teilrevision</strong> konzentriert<br />

sich auf eine Optimierung des heute bereits bestehenden Siedlungsgebietes. Der Gemein<strong>der</strong>at beabsichtigt,<br />

den Zonenplan und den Verkehrsrichtplan den verän<strong>der</strong>ten Bedürfnissen <strong>der</strong> Bevölkerung<br />

anzupassen. Damit legen wir auch fest, wie sich die <strong>Gemeinde</strong> in den kommenden 15 Jahren entwickeln<br />

soll.<br />

Eine vom Gemein<strong>der</strong>at eingesetzte Arbeitsgruppe <strong>Ortsplanung</strong> steuert und begleitet die Revisionsarbeiten.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at hat die folgenden Personen in die Arbeitsgruppe gewählt: Vreni Blesi (<strong>Gemeinde</strong>präsidentin),<br />

Rosette Stettler (Gemein<strong>der</strong>ätin, Vorsitz <strong>der</strong> Arbeitsgruppe), Margret Streit (Gemein<strong>der</strong>ätin),<br />

Monika Gerber (<strong>Gemeinde</strong>schreiberin), Hans Jörg Kast (Gemein<strong>der</strong>at), Patrick Lanz<br />

(Präsident Baukommission) und Markus Zingg (Bauverwalter). Das Sekretariat <strong>der</strong> Arbeitsgruppe führt<br />

Monika Gerber (<strong>Gemeinde</strong>schreiberin). Die Arbeitsgruppe wird begleitet durch den Ortsplaner Albrecht<br />

Bandi vom Planungsbüro IC Infraconsult AG aus Bern.<br />

Die <strong>Ortsplanung</strong> soll jedoch kein Schreibtischgeschäft <strong>der</strong> Behörden werden. Die Wünsche und Anliegen<br />

<strong>der</strong> EinwohnerInnen von <strong>Thierachern</strong> sowie weiterer Interessierter sollen in die Planungsarbeiten<br />

einfliessen.<br />

Aus diesem Grunde sind Sie alle herzlich eingeladen, Ihre Ideen zur <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> am<br />

runden Tisch, genannt "Werkstattgespräch", vorzubringen. Dieses findet statt am:<br />

Donnerstag, 3. Mai 2007, 20.00 Uhr,<br />

im Singsaal <strong>der</strong> Schulanlage Kan<strong>der</strong>matte, <strong>Thierachern</strong><br />

Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, sich mit dem beiliegenden Anmeldetalon bis<br />

spätestens 27. April 2007 zur Teilnahme am Werkstattgespräch anzumelden.<br />

Wünschen Sie mehr Informationen zur <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong>? In <strong>der</strong> Beilage finden Sie eine<br />

kurze Beschreibung über die <strong>Ortsplanung</strong>srevision, was sie kann und was nicht, sowie Erklärungen zu<br />

Begriffen. Vom 26. April bis zum 18. Mai 2007 liegen die ersten Resultate in Form eines Entwurfes<br />

zum Entwicklungskonzept von <strong>Thierachern</strong> auf <strong>der</strong> Bauverwaltung auf. Ihre Vorschläge dazu nehmen<br />

wir gerne auch ohne Teilnahme am Werkstattgespräch schriftlich entgegen. Ein entsprechen<strong>der</strong> Antwortbogen<br />

liegt ebenfalls bei <strong>der</strong> Bauverwaltung auf o<strong>der</strong> Sie erreichen uns auch per E-Mail an<br />

gemeindeverwaltung@thierachern.ch.<br />

Wir freuen uns auf rege Teilnahme am Werkstattgespräch und viele schriftliche Eingaben.<br />

Arbeitsgruppe <strong>Ortsplanung</strong><br />

9


"Ortsentwicklung <strong>Thierachern</strong>"<br />

Einladung zur Mitarbeit bei <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong><br />

Wie viele Personen sollen in den nächsten 15 Jahren nach <strong>Thierachern</strong> ziehen? Wo sollen künftig<br />

Einfamilienhäuser gebaut werden und wo entstehen Siedlungen mit günstigem Wohnraum? Welchen<br />

Raum beansprucht die Landwirtschaft? Braucht es Platz für neue Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe?<br />

Welche Gebiete sind <strong>der</strong> Natur zu überlassen? Wo kann sich die Dorfjugend vergnügen?<br />

Braucht es neue Schulen, Kin<strong>der</strong>tagesstätten o<strong>der</strong> für Betagte geeignete Wohnungen?<br />

<strong>Ortsplanung</strong> geht uns alle an<br />

Egal ob jung o<strong>der</strong> alt, ob in <strong>Thierachern</strong> wohnend o<strong>der</strong> „nur“ arbeitend – alle nutzen auf ihre Art und<br />

Weise das <strong>Gemeinde</strong>gebiet und freuen sich an <strong>der</strong> schönen Landschaft. Aber es sind auch Wünsche<br />

zur zukünftigen Entwicklung da, nach neuem Wohnraum und neuen Arbeitsplätzen, nach Freizeitanlagen<br />

und unberührter Natur, nach Verkehrswegen und Fel<strong>der</strong>n, wo Raps, Weizen und Mais die Jahreszeiten<br />

wi<strong>der</strong>spiegeln.<br />

Wie in je<strong>der</strong> Schweizer <strong>Gemeinde</strong> bestimmt auch in <strong>Thierachern</strong> die <strong>Ortsplanung</strong>, bestehend aus dem<br />

Zonenplan, dem Baureglement und den Richtplänen, welche Gebiete wie genutzt werden. In Wohnzonen<br />

sind nur Wohnbauten erlaubt, Gewerbe und Industriezonen sind für Betriebe reserviert, die<br />

Landwirtschaftszone garantiert die Erhaltung von Wiesen und Ackerflächen. Die <strong>Ortsplanung</strong> bestimmt<br />

also die Entwicklung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>, sie legt die Struktur fest.<br />

Was passiert bei <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong>?<br />

Etwa alle 10 bis 15 Jahre werden <strong>der</strong> Zonenplan und das Baureglement überarbeitet. So eine Revision<br />

dauert rund drei Jahre. Der heute gültige Zonenplan von <strong>Thierachern</strong> ist 1994 genehmigt worden.<br />

Das überarbeitete Baureglement wurde jedoch 2005 in Kraft gesetzt. Die Revisionsarbeiten werden<br />

sich somit auf den älteren Zonenplan konzentrieren. Deshalb wird von einer <strong>Teilrevision</strong> gesprochen.<br />

Die vom Gemein<strong>der</strong>at eingesetzte Arbeitsgruppe <strong>Ortsplanung</strong> führt zusammen mit einem externen<br />

Planer und dem kantonalen Amt für <strong>Gemeinde</strong>n und Raumordnung (AGR) die Planungsarbeiten<br />

durch.<br />

Die <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> erfolgt in 3 Schritten:<br />

1. Erarbeitung eines Entwicklungskonzeptes<br />

2. Erarbeitung <strong>der</strong> Revision des Zonenplans und des Verkehrsrichtplans<br />

3. Durchführung des Genehmigungsverfahrens<br />

Die Bevölkerung und weitere Interessierte erhalten im 1. und 2. Schritt eine Einladung zur Mitwirkung.<br />

Nochmals: Sagen Sie uns Ihre Meinung!<br />

Die <strong>Ortsplanung</strong> soll nicht am Bürotisch passieren, son<strong>der</strong>n unter Einbezug von allen Betroffenen. Die<br />

Mitarbeit <strong>der</strong> Bevölkerung, des Gewerbes und aller Interessierten ist ausdrücklich erwünscht.<br />

Am 3. Mai 2007 findet das so genannte „Werkstattgespräch“ statt. Wer sich für die Entwicklung von<br />

<strong>Thierachern</strong> interessiert, spezielle Anliegen o<strong>der</strong> Vorschläge hat, ist herzlich zur Mitarbeit an diesem<br />

Anlass eingeladen. Die Arbeitsgruppe <strong>Ortsplanung</strong> interessiert sich für Problemfel<strong>der</strong> ebenso wie für<br />

neue Ideen, die die Siedlungsentwicklung, Arbeitsplätze, Landwirtschaft, Freizeit und Verkehr betreffen.<br />

Vielleicht können schon vor Ort Lösungsansätze gefunden o<strong>der</strong> längerfristige Projekte gestartet<br />

werden.<br />

Wer am Werkstattgespräch nicht teilnehmen kann, ist herzlich eingeladen, seine Anliegen auch<br />

schriftlich einzureichen. Alle vorgebrachten Punkte fliessen in einen Mitwirkungsbericht ein. Dieser ist<br />

eine Grundlage für die <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong>.<br />

10


Was kann die <strong>Ortsplanung</strong>?<br />

• Die <strong>Ortsplanung</strong> schafft die Grundlagen zur Entwicklung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>: Siedlung, Gewerbe/Industrie,<br />

Landwirtschaft, Erholung, Bevölkerungswachstum und -struktur<br />

• Die <strong>Ortsplanung</strong> stellt Bauland für die kommenden 15 Jahre bereit<br />

• Die <strong>Ortsplanung</strong> verhin<strong>der</strong>t die Zersiedelung<br />

• Die <strong>Ortsplanung</strong> koordiniert die Erschliessung von neuem Bauland (Wasser, Strom, Telefon, Abfallentsorgung<br />

etc.) und minimiert die Kosten für die <strong>Gemeinde</strong><br />

• Die <strong>Ortsplanung</strong> verbessert die Verkehrserschliessung durch optimale Verknüpfungen und Abstimmung<br />

<strong>der</strong> verschiedenen Verkehrsmittel (öffentlicher Verkehr, Auto, Velo, Fussgänger)<br />

• Die <strong>Ortsplanung</strong> trägt durch Massnahmen in Verkehr und Energie zur Verbesserung <strong>der</strong> Umweltqualität<br />

bei<br />

• Die <strong>Ortsplanung</strong> leistet einen Beitrag zur Erhaltung und Aufwertung <strong>der</strong> Landschaft, durch ein verträgliches<br />

Nebeneinan<strong>der</strong> von Natur, Landwirtschaft und Erholung<br />

Was kann eine <strong>Ortsplanung</strong> nicht?<br />

• Die <strong>Ortsplanung</strong> realisiert keine Projekte<br />

• Die <strong>Ortsplanung</strong> schafft keine qualitativ gute Architektur<br />

• Die <strong>Ortsplanung</strong> selbst schafft keine neuen Arbeitsplätze, aber die Voraussetzung dazu<br />

Begriffe:<br />

<strong>Ortsplanung</strong> Vorgang, in dem die <strong>Gemeinde</strong> durch Bestimmung von Wohnzonen, Gewerbe-/Industriezonen<br />

sowie von den dazu notwendigen Erschliessungsanlagen<br />

die Entwicklung <strong>der</strong> kommenden 15 Jahre festlegt.<br />

Mitwirkung Teil im Ablauf <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong>srevision. Alle sind aufgefor<strong>der</strong>t, Ideen, Vorschläge<br />

und Kritik anzubringen.<br />

Baurechtliche Grundordnung Zonenplan und Baureglement bilden zusammen die baurechtliche<br />

Grundordnung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thierachern</strong>. Sie legt grundeigentümerverbindlich<br />

und parzellenscharf fest, was, wo, wie gebaut werden kann.<br />

Zonenplan Plan einer <strong>Gemeinde</strong>, in <strong>der</strong> die verschiedenen Zonen (Wohn-, Industrie-<br />

/Gewerbe-, Landwirtschafts-, Schutzzonen etc.) für die Grundeigentümer<br />

verbindlich festgelegt sind.<br />

Baureglement enthält die allgemeinen Bauvorschriften <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> und die Vorschriften<br />

zum Zonenplan.<br />

Wohnzone Gebiet, in dem nur Wohnhäuser gebaut werden dürfen.<br />

Gewerbezone/ Industriezone Gebiet, in dem nur Gewerbehäuser o<strong>der</strong> Industriebetriebe gebaut<br />

werden dürfen; z.B. für Büros, Werkstätten o<strong>der</strong> Produktionsbetriebe<br />

Landwirtschaftszone umfasst das Land, das <strong>der</strong> Landwirtschaft (Acker, Wiese) und dem Gartenbau<br />

vorbehalten ist. Hier sind nur landwirtschaftliche Bauten zugelassen:<br />

Ställe, Wohnbauten für Landwirte, Scheunen etc.<br />

Schutzzone Gebiet mit Elementen, die unter Schutz stehen (Naturschutz, Denkmalschutz).<br />

Die Schutzzone schränkt die Nutzung im Gebiet ein, so dass die<br />

geschützten Elemente erhalten bleiben.<br />

Erschliessung Versorgung von eingezontem Bauland mit Wasser, Strom, Wärme, Telefon,<br />

Kabelnetz, Anschluss an Verkehrsnetz, Abwasserreinigungsanlage und Abfalldienst.<br />

Richtpläne legen die künftige Entwicklung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> fest, z.B. die Entwicklung <strong>der</strong><br />

Landschaft, die Gestaltung neuer Ortsteile o<strong>der</strong> Verkehrswege. Die Richtpläne<br />

sind behördenverbindlich.<br />

11


Anmeldetalon für Werkstattgespräch vom 3. Mai 2007, 20.00 Uhr:<br />

Name …………………………………… Strasse …………………………………….<br />

Vorname …………………………………… PLZ/Ort …………………………………….<br />

Anzahl Personen ………………<br />

Anmeldung bitte bis spätestens am 27. April 2007 an die <strong>Gemeinde</strong>schreiberei, Dorfstrasse 1,<br />

3634 <strong>Thierachern</strong>, einsenden.<br />

Antwortbogen<br />

Einzusenden bis<br />

spätestens 18. Mai 2007 an: Arbeitsgruppe <strong>Ortsplanung</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

Absen<strong>der</strong> (freiwillig): Dorfstrasse 1<br />

………………………………… 3634 <strong>Thierachern</strong><br />

………………………………………..<br />

Sagen Sie uns Ihre Meinung!<br />

Ihre Wünsche und Vorschläge zur Entwicklung von <strong>Thierachern</strong> in den kommenden 15 bis 20 Jahren<br />

interessieren uns. Bitte füllen Sie diesen Antwortbogen aus o<strong>der</strong> senden Sie uns eine E-Mail an:<br />

gemeindeverwaltung@thierachern.ch<br />

Als O Einwohnerin/Einwohner O Gewerbebetrieb O an<strong>der</strong>e<br />

wünsche ich mir folgende Entwicklung:<br />

Ortsentwicklung<br />

Im Entwurf zum Entwicklungskonzept von <strong>Thierachern</strong> werden die zentralen Anliegen <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, Handlungsgrundsätze und ein Entwicklungsplan dargestellt.<br />

Stimmen Sie diesem Konzept zu? Ja nein<br />

……………………………………………………………………………………………………………<br />

……………………………………………………………………………………………………………<br />

Bereich Wohnen<br />

Wie und wo sollen sich unsere Wohngebiete in den nächsten 15 bis 20 Jahren weiter entwickeln?<br />

……………………………………………………………………………………………………………<br />

……………………………………………………………………………………………………………<br />

12


Bereich Industrie und Gewerbe<br />

Wie soll sich das Gewerbe entwickeln?<br />

……………………………………………………………………………………………………………<br />

……………………………………………………………………………………………………………<br />

Bereich Freizeit<br />

Welche Schwerpunkte setzen Sie im Bereich Freizeit<br />

……………………………………………………………………………………………………………<br />

……………………………………………………………………………………………………………<br />

Bereich Verkehr<br />

Wie wollen Sie eine siedlungsverträgliche Mobilität für Bevölkerung und Gewerbe ermöglichen und die<br />

Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gewährleisten?<br />

……………………………………………………………………………………………………………<br />

……………………………………………………………………………………………………………<br />

Allgemeine Bemerkungen<br />

……………………………………………………………………………………………………………<br />

……………………………………………………………………………………………………………<br />

Der Briefkasten bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung, Dorfstrasse 1, 3634 <strong>Thierachern</strong> nimmt je<strong>der</strong>zeit<br />

persönlich abgegebene o<strong>der</strong> durch die Post (im frankierten Couvert) zugestellte Eingaben entgegen.<br />

Alle bis zum 18. Mai 2007 eingereichten Vorschläge fliessen in den ersten Mitwirkungsbericht ein.<br />

13


7.2 Programm Werkstattgespräch<br />

Ortsentwicklung <strong>Thierachern</strong><br />

1. Mitwirkung bei <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong><br />

Liebe Besucherin, lieber Besucher<br />

Willkommen beim Werkstattgespräch zur <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong>. Die <strong>Teilrevision</strong> soll<br />

kein Schreibtischgeschäft <strong>der</strong> Behörden werden. Die Wünsche und Anliegen <strong>der</strong> Einwohner-<br />

Innen von <strong>Thierachern</strong> sowie weiterer Interessierter sollen in die Planungsarbeiten einfliessen.<br />

Aus diesem Grunde führen wir als Teil <strong>der</strong> 1. Mitwirkung dieses Werkstattgespräch<br />

durch.<br />

Während <strong>der</strong> Gruppenrunde (ca. ab 20.30 Uhr) können Sie in <strong>der</strong> Gruppe Ideen und mögliche<br />

Projekte zusammentragen und diskutieren. Zeichnen Sie auf dem Plan ein, wo welche<br />

Idee realisiert werden soll. Was nicht konkret verortet werden kann, können Sie auf den bereitliegenden<br />

Karten notieren und dem Plan beifügen. Ein/e Vertreter/in <strong>der</strong> Gruppe stellt die<br />

Ideensammlung ab ca. 21.30 Uhr im Plenum vor.<br />

WICHTIG: Die Ideen müssen nicht einstimmig gutgeheissen werden. Auch Einzelvorschläge<br />

sollen eingetragen und vorgestellt werden.<br />

Bei <strong>der</strong> Sammlung von Ideen können Ihnen folgende Fragen behilflich sein:<br />

Bereich 1: Ortsentwicklung:<br />

- Können Sie dem Entwicklungskonzept als Arbeitsgrundlage für die <strong>Teilrevision</strong><br />

zustimmen?<br />

- Sind Sie mit den Handlungsgrundsätzen einverstanden o<strong>der</strong> was würden Sie än<strong>der</strong>n?<br />

Bereich 2: Wohnen<br />

- Wo sollen neue Siedlungen entstehen?<br />

- Wie sollen die Siedlungen aussehen? (Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser)<br />

Bereich 2: Industrie und Gewerbe:<br />

- Soll sich das Gewerbe in <strong>Thierachern</strong> vergrössern? Wenn ja, wo?<br />

- Welches Gewerbe soll sich in <strong>Thierachern</strong> ansiedeln?<br />

Bereich 4: Freizeit:<br />

- Braucht es neue Anlagen? Wenn ja, welche und wo?<br />

- Wie könnten bestehende Freizeitanlagen erweitert werden?<br />

- Braucht es an<strong>der</strong>e o<strong>der</strong> zusätzliche Angebote für Jugendliche o<strong>der</strong> ältere Menschen?<br />

14


- Ist eine Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden für gemeinsame Anlagen<br />

anzustreben?<br />

Bereich 5: Verkehr:<br />

- Deckt das heutige Verkehrsangebot (Verkehrswege, Parkierungsmöglichkeiten,<br />

öffentlicher Verkehr) Ihre Bedürfnisse? Wenn nein, warum nicht?<br />

- Wie könnte das Verkehrsangebot optimiert werden?<br />

- Sind die Schulwege sicher? Wenn nein, wie und wo könnten sie verbessert werden?<br />

Verschiedenes<br />

Haben Sie weitere Anliegen, die Sie einbringen möchten?<br />

Bitte zögern Sie nicht, bei Unklarheiten nachzufragen.<br />

Programm<br />

Zeit was? wer? Material<br />

20.00 Begrüssung<br />

Ziel <strong>der</strong> Werkstatt<br />

Programm<br />

20.10 Fachlicher Input: <strong>Ortsplanung</strong>,<br />

<strong>Teilrevision</strong>, Entwicklungskonzept<br />

Aufgabenstellung<br />

20.25 Vorstellungsrunde an den<br />

Tischen:<br />

- wer bin ich?<br />

- was erwarte ich vom Abend?<br />

Frau Stettler<br />

Infraconsult<br />

Folie<br />

Hellraumprojektor<br />

Leinwand<br />

Infraconsult Foliensatz<br />

Aufgabenblatt<br />

Teilnehmende<br />

20.30 Gruppenarbeit Teilnehmende Entwicklungskonzept,<br />

Ortspläne, Karten<br />

Filzstifte<br />

21.30 Präsentation <strong>der</strong> Wünsche und<br />

Vorschläge<br />

22.00 Fazit<br />

Schlusswort<br />

Bern, 4. April 2007<br />

Teilnehmende<br />

Infraconsult<br />

Infraconsult<br />

Frau Stettler<br />

15


7.3 Resultate des Werkstattgesprächs vom 3. Mai 2007<br />

Tisch Ortsentwicklung Wohnen Industrie und Gewerbe Freizeit Verkehr Verschiedenes<br />

Tisch 1 Zustimmung zum Entwicklungskonzept.<br />

Tisch 2 Vorschlag im Grundsatz gut<br />

16<br />

Einkaufsmöglichkeiten auch<br />

im Dorf.<br />

Tisch 3 Konzept und Handlungsgrundsätze<br />

ergeben gute<br />

Grundlage.<br />

Rütihubel zurückstellen und<br />

in Reserve behalten.<br />

Tisch 4 Im Grundsatz gut, Lücken<br />

schliessen. Wo liegt <strong>der</strong><br />

Dorfkern?<br />

Siedlungsgrenze ist möglichst<br />

eng zu halten. Baulücken<br />

schliessen. Keine grossen Überbauungen<br />

son<strong>der</strong>n vorwiegend<br />

Einfamilien- und Reihenhäuser.<br />

Stimmen die Kapazitätsüberlegungen?<br />

Füllen <strong>der</strong> Lücken, Dorfkern bis<br />

Mühle und Wahlen machen Sinn.<br />

Wichtig ist die Sicherung <strong>der</strong><br />

Entwicklungsmöglichkeit <strong>der</strong><br />

Schulanlage.<br />

Je nach Situation Ein- und Mehrfamilienhäuser.<br />

Tisch 5 Erweiterung Wohnzonen nur<br />

zurückhaltend. Wahlen zuviel<br />

vorgesehen, ergibt unerwünschten<br />

Verkehr auf Schulweg<br />

Tisch 6 Motto neue Bescheidenheit<br />

CH Bewohner werden älter<br />

Evtl. Einwohnerrückgang<br />

Tisch 7 Entwicklung im Dorfzentrum<br />

ist negativ, Laden fehlt, Kern<br />

benötigt Magnet wie Post<br />

und Laden<br />

Zweifel an Nachfrage. Bestehendes Angebot ist<br />

besser zu nutzen, Zusammenarbeit<br />

mit Nachbargemeinden<br />

anstreben.<br />

Gewerbezone Schwand und<br />

Erweiterung bei Genossenschaft<br />

gut; Gewerbe nicht<br />

Industrie.<br />

Was bringen <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

die neuen Arbeitsgebiete?<br />

Im Grundsatz ja.<br />

Mehr för<strong>der</strong>n, mehr Arbeitsplätze.<br />

Fe<strong>der</strong>er-Zone auf Rebberg Industrie im Bereich <strong>der</strong><br />

Ortsumfahrung<br />

Angebot für Jugendliche<br />

fehlt.<br />

Fusswegnetz/Spazierwege<br />

ergänzen.<br />

In <strong>der</strong> Mülimatt wird eine<br />

Freizeitzone begrüsst<br />

Bestehende Anlagen ausbauen<br />

und besser nutzen.<br />

Kein zusätzlicher Lärm.<br />

Begegnungs- und Spazierwege<br />

auch für Ältere.<br />

Mit Sportplätzen und Allmend<br />

genügend versorgt<br />

Sicherheit auf Schulwegen<br />

verbessern (Eggplatz). Umfahrung<br />

entlang Waffenplatz<br />

realisieren.<br />

Durchgangsverkehr reduzieren,<br />

um Dorf herum führen.<br />

Umfahrung Dorfkern ausbauen.<br />

Vermehrt Tempo 30-Zonen.<br />

Sichere Schulwege und Verkehrsberuhigungsmassnahmen<br />

In Richtung Autobahnzubringer<br />

60 statt 50 km/h, Richtung<br />

Waldegg 50 km/h<br />

Egg-Schöneggkurve sanieren.<br />

Neubauten besser ins Dorf<br />

einfügen (Giebelmatt und<br />

Rütihubel sind negative<br />

Beispiele).<br />

Eggplatz zu wenig Wasser<br />

evtl. Umwälzpumpe.


Tisch Ortsentwicklung Wohnen Industrie und Gewerbe Freizeit Verkehr Verschiedenes<br />

Tisch 8 Einzonung Rütihubel wi<strong>der</strong>spricht<br />

Grundsatz Landwirtschaftsland<br />

zu erhalten<br />

Warum "Grünverbindung"<br />

Hubel-Egg?<br />

Beurteilung ist erst nach Festlegung<br />

<strong>der</strong> neuen Wohnzonen<br />

möglich<br />

Tisch 9 Ortsentwicklung ist richtig. Grundsätzlich OK.<br />

Nur langsames Wachstum,<br />

Dorfcharakter erhalten, Rütihubel<br />

wird bevorzugt.<br />

7.4 Auswertung Antwortbogen<br />

Neue Gewerbezonen sind<br />

sinnvoll.<br />

Keine neuen Anlagen,<br />

bestehende erhalten.<br />

Spielplatz/Brätliplatz fehlt,<br />

bevorzugte Lage wäre<br />

Mülimatte. Tennisplatz<br />

muss erhalten werden.<br />

Wachstum in Wahlen verursacht<br />

mehr Verkehr im Dorf.<br />

Verkehrsproblematik auf <strong>der</strong><br />

Blumensteinstrasse beachten<br />

und lösen.<br />

Verkehrssicherheit verbessern<br />

(Schwandstrasse),<br />

Dorfstrasse Egg mit Umfahrung<br />

und Trottoir und Zubringer<br />

Freizeitanlagen/Allmend<br />

verbessern.<br />

Eingabe Ortsentwicklung Wohnen Industrie und Gewerbe Freizeit Verkehr Verschiedenes<br />

Nr. Einw. Gew. An<strong>der</strong>e<br />

1 X Kein rasantes Wachstum<br />

Dorfcharakter unbedingt<br />

erhalten<br />

2 X Wenn überhaupt nur<br />

leichtes Wachstum<br />

3 X Ja<br />

4 X Ja<br />

Energieeffizienz und<br />

Erneuerbare Energie<br />

fehlen als Vorgabe,<br />

Grüngürtel zur Ortsteiltrennung<br />

sind sehr gut<br />

Mehr individuelles Bauen/Wohnen<br />

Wachstum mit Schulraumplanungkoordinieren<br />

I.O.<br />

Mittlerer Schwand prüfen<br />

Im Dorfkern,<br />

Egg/Wahlen, Konzentration<br />

nach innen,<br />

Hanglagen<br />

Wirklich ein Bedürfnis?<br />

Betriebsausbauten ermöglichen,Rothacherareal<br />

prüfen<br />

Zentraler Begegnungsplatz<br />

und Spielplatz,<br />

Treffpunkt Dorfjugend<br />

Tennisplatz erhalten und<br />

ausbauen, Treffpunkt für<br />

Jung und Alt, punktuelle<br />

ZSF prüfen<br />

Für <strong>Gemeinde</strong> sinnvoll? Begegnungszone, Spielplatz,<br />

Treffpunkt Jugendliche<br />

Vereinsaktivitäten för<strong>der</strong>n<br />

und Anlagen zur Verfügung<br />

stellen<br />

Busverbindungen sind gut<br />

Gehsteige in allen Quartieren<br />

Sucht Bauland, ca. 800 m 2<br />

Kin<strong>der</strong>tagesstätte ausbauen<br />

Höhere Busfrequenzen Werkstattgespräch ist super<br />

Schulwegnetz überprüfen<br />

(Schwandstrasse mit separatem<br />

Fussweg)<br />

Gute öV-Anbindung an<br />

Thun<br />

För<strong>der</strong>ung Langsamverkehr<br />

Tempobeschränkungen<br />

Verkehrsberuhigung<br />

Baulandreserven für die Infrastrukturen<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

einplanen (ZöN Kan<strong>der</strong>matte)<br />

17


Eingabe Ortsentwicklung Wohnen Industrie und Gewerbe Freizeit Verkehr Verschiedenes<br />

Nr. Einw. Gew. An<strong>der</strong>e<br />

5 X Nein<br />

6 X Ja<br />

Keine Einzonung wäre<br />

Rückschritt<br />

7 X Ja<br />

Infrastruktur- und Schulraumplanung<br />

auf Entwicklung<br />

abstimmen<br />

18<br />

Keine Siedlungserweiterung<br />

am Mösliweg<br />

(Landschaft)<br />

Ein Mix von Ein- und<br />

Mehrfamilienhäusern,<br />

W2<br />

Nur bestehende Baulücken<br />

schliessen<br />

8 X Feld und Tennisanlage<br />

nicht einzonen<br />

9 X Siedlungserweiterungen<br />

betreffen auch wertvolle<br />

Puffergebiete für die<br />

Ersatzmassnahmen<br />

vorzusehen sind (Hochstammbäume,Aufwertung<br />

Glütschbach, Thuner<br />

Allmend)<br />

Entwicklung wesentlich<br />

verlangsamen<br />

Folgen <strong>der</strong> Entwicklung<br />

(positive und negative)<br />

transparent darstellen<br />

10 TIP Ja<br />

Teilrichtplan ökologische Vernetzung berücksichtigen,<br />

evtl. Ausgleichsmassnahmen erfor<strong>der</strong>lich<br />

Landschaftsrichtplan TIP ist in Bearbeitung, relevant<br />

sind Drumlinlandschaft Westamt und Projekt<br />

Glütschbachtal<br />

Konzept ist grundsätzlich mit den regionalen Planungen<br />

vereinbar<br />

Macht für <strong>Thierachern</strong><br />

wenig Sinn, besser in<br />

Uetendorf<br />

Neue Zone mittlerer<br />

Schwand richtig, braucht<br />

es diese jedoch?<br />

Gewerbe in Areal <strong>der</strong><br />

Ruag ansiedeln, Mittlere<br />

Schwand bleibt so <strong>der</strong><br />

Landwirtschaft erhalten<br />

Zurückhaltung bei neuen<br />

Arbeitsgebieten (Verstädterung)<br />

Kleinbetriebe<br />

in allen Ortsteilen ansiedeln<br />

Keine neuen Anlagen<br />

evtl. mit Spielgeräten<br />

ergänzen, keine Modellbootanlage<br />

Tennisplatz muss erhalten<br />

bleiben<br />

Spielplatz, Treffpunkt für<br />

Jugendliche<br />

Wan<strong>der</strong>wegnetz von<br />

Reitwegen trennen<br />

Kirchweg wie<strong>der</strong> beleben<br />

Kulturpfad durch <strong>Thierachern</strong><br />

Entwicklung am Mösliweg<br />

erfor<strong>der</strong>t Ausbau <strong>der</strong><br />

Strasse<br />

Schulwegsicherung<br />

Schwandstrasse Tempo 30<br />

und weitere prüfen<br />

öV im Halbstundentakt<br />

Heute bereits gute Verbindung<br />

mit STI erhalten<br />

Zusammenhängendes<br />

Wegnetz zum Spazieren<br />

(Kin<strong>der</strong>wagen, ältere Leute)<br />

Verkehrssicherheit<br />

Durchgehen<strong>der</strong> Veloweg<br />

von <strong>Thierachern</strong> nach<br />

Thun macht Arbeits- und<br />

Schulweg attraktiv für<br />

Fahrradbenutzung<br />

Folgekosten sind abzuschätzen<br />

und in Bericht zur<br />

<strong>Ortsplanung</strong> aufzunehmen<br />

<strong>Gemeinde</strong>fusionen in Überlegungen<br />

einbeziehen<br />

Gelungener Werkstattabend


Eingabe Ortsentwicklung Wohnen Industrie und Gewerbe Freizeit Verkehr Verschiedenes<br />

Nr. Einw. Gew. An<strong>der</strong>e<br />

11 X Ja Zufahrt nur bis Marti AG,<br />

keine Durchfahrt in Richtung<br />

Mittel- und<br />

Schwandstrasse (Schulweg)<br />

12 X Ja Etliche Kleinbetriebe<br />

ansiedeln<br />

13 X In den letzten Jahren<br />

genug gebaut, keine<br />

Stadt, Dorf mit ländlichem<br />

Charakter erhalten<br />

14 X X Ja Lücken schliessen,<br />

nicht Vernetzungsflächen<br />

einzonen (Obstgarten<br />

Eggplatz 1,<br />

Schönegg, Inventar Nr.<br />

3009, siehe Vernetzungsplan<br />

15 X Ja Eggplatz an bestehende<br />

Wohnbauten angrenzend<br />

16 X Nein<br />

Wohnzonenbedarf ist zu<br />

gross<br />

Konzentration <strong>der</strong> Entwicklung<br />

auf Wahlen<br />

Wohnen für gute Steuerzahler<br />

Best. Häuser nicht einmauern<br />

W1 o<strong>der</strong> grössere Ge-<br />

Neues Gewerbe in alten<br />

Arealen? (Baugeschäft<br />

Rothacher, Säge Mühlimatt,<br />

alte Mühle und<br />

Scheune Mühlestrasse<br />

Für Kleingewerbe, im<br />

Dorfbereich (Dorfkernzone<br />

als gemischte Zone),<br />

Bauernhäuser in gemischte<br />

Zonen umzonen<br />

Mo<strong>der</strong>ate Entwicklung<br />

ohne wesentlichen<br />

Mehrverkehr<br />

Tennisplatz und<br />

Schiessstand erhalten,<br />

evtl. mit Spielplatz o<strong>der</strong><br />

Minigolf ergänzen und<br />

dafür Land erwerben<br />

Kin<strong>der</strong>spielplätze, Spazierwege<br />

und Begegnungszonen,<br />

auch an<br />

Senioren denken<br />

Schwandstrasse kein<br />

Durchgangsverkehr<br />

und/o<strong>der</strong> Tempo 30<br />

(Schulwegsicherung)<br />

Umfahrung ausbauen<br />

Trottoir <strong>Thierachern</strong>-<br />

Allmend-Allmendingen<br />

Trottoir zwischen Gärtnerei<br />

Häusler und Garage Pieren<br />

Wahlenweg Tempo 30<br />

Durchfahrtsverbot durchsetzen<br />

Umfahrung Mühlimatt unterhalten<br />

und ausbauen<br />

Gute Erreichbarkeit <strong>der</strong><br />

Bushaltestellen (Haltestelle<br />

Wahlen ist gefährlich,<br />

Massnahmen sind unerlässlich)<br />

Beleuchtung Bachweg<br />

verbessern (Schulweg)<br />

Anwohner Wahlen-, Jäger-<br />

und Schürmattweg wünschen<br />

Strassenlampe bei Nr. 15<br />

Beilagen Inventarblatt und<br />

Vernetzungsplan<br />

19


Eingabe Ortsentwicklung Wohnen Industrie und Gewerbe Freizeit Verkehr Verschiedenes<br />

Nr. Einw. Gew. An<strong>der</strong>e<br />

20<br />

und Dorf bringt keine<br />

Sicherheit für den Erhalt<br />

von Läden<br />

Dorfcharakter erhalten<br />

17 X Einwohnerzahl 2'200 ist<br />

zu niedrig<br />

Handlungsgrundsatz 1<br />

ist falsch, Grünräume<br />

werden nicht so wahrgenommen<br />

18 X Überrissene Vergrösserung<br />

Egg/Rütihubel und<br />

Wahlen wird abgelehnt,<br />

Konzentration auf das<br />

Dorfgebiet, schliessen<br />

<strong>der</strong> Baulücken,<br />

geplante Entwicklung<br />

bereits mit den geplanten<br />

Bauten erreicht<br />

19 Vertreter<br />

Eigentümer<br />

bäudeabstände för<strong>der</strong>n<br />

Wohnlichkeit<br />

Wohnqualität verbessern<br />

- weniger Lärm<br />

Vermehrt Ansiedlung von<br />

Gewerbe, Zone im unteren<br />

Schwand i.O. kann<br />

auf das Gebiet <strong>der</strong> Garage<br />

Pieren bis Blockhaus<br />

erweitert werden<br />

Fussweg entlang<br />

Glütschbach bis Uetendorf<br />

Wege auf Waffenplatz<br />

im Winter wie<strong>der</strong> benutzbar<br />

machen<br />

Fusswegnetz ergänzen<br />

Nord - Süd entlang<br />

Wahlenbach, Ost - West<br />

ausserhalb <strong>der</strong> Kantonsstrasse,<br />

vernetzte<br />

Fusswege innerhalb <strong>der</strong><br />

Wohngebiete, keine<br />

Anlage für Auswärtige<br />

Fragen<br />

Dorfladen erwünscht Kein künstlicher See in<br />

- Einwohner 2040<br />

- Schulhauserweiterungen<br />

- Generationenwechsel<br />

- Einzonungsgebiete viel<br />

zu gross<br />

- Probleme am Wahlenweg<br />

- Pumpen von Oberflächenwasser<br />

Mühlimatt<br />

Voraussetzungen<br />

schaffen, dass bei einer<br />

nächsten Revision Land<br />

an bester Wohnlage<br />

eingezont werden kann<br />

Tempo 30 im Siedlungsgebiet<br />

ÖV attraktiver gestalten<br />

(Zugsanschlüsse auch für<br />

Senioren)<br />

Ortsumfahrung verwirklichen,<br />

Kreisel bei Pt. 568<br />

und Knoten bei Pt. 596,<br />

Verkehrsberuhigung auf<br />

<strong>der</strong> Dorfstrasse(Minikreisel<br />

beim Bären),<br />

Gehweg entlang Kantonsstrasse,<br />

direkter Veloweg zwischen<br />

Dorf-Untere Schwand-<br />

Uetendorf,<br />

Busfahrplan verdichten,<br />

nach Thun auch nach<br />

20.00 Uhr<br />

Unzufrieden wegen Nichtberücksichtigung<br />

des Einzonungsgesuchs


Eingabe Ortsentwicklung Wohnen Industrie und Gewerbe Freizeit Verkehr Verschiedenes<br />

Nr. Einw. Gew. An<strong>der</strong>e<br />

20 <strong>Gemeinde</strong><br />

Uebeschi<br />

21 Eigentümer<br />

Ja<br />

Keine Fragen und keine<br />

Anliegen<br />

Grundsätzlich ja Hanglagen für gute<br />

Steuerzahler nutzen,<br />

Seniorenresidenz o<strong>der</strong><br />

Pflegeheim<br />

22 X Ja Mit gehobener Wohnqualität<br />

bessere Steuerzahler<br />

anziehen<br />

23 X Bedingt<br />

Viele idealisierte Ansätze,<br />

die sich nicht umsetzen<br />

lassen<br />

Zu grosse Flächen<br />

vorgesehen<br />

Konzentration in Wahlen<br />

führt zu Verkehrsproblemen<br />

24 X Ja Entwicklung gegen<br />

Innen, Lücken schliessen<br />

25 X Nicht mehr soviel und<br />

so schnell bauen<br />

26 X Landwirt Nein Nur langsam wachsen<br />

kleine für die Landwirtschaft<br />

nicht wertvolle<br />

Gebiete nutzen<br />

Entwicklung in gemischten<br />

Zonen<br />

Mehr Kleingewerbe, in<br />

gemischten Zonen<br />

Bestes Landwirtschaftsland,<br />

Gefahr <strong>der</strong> Ausdehnung<br />

auf das umliegende<br />

Land<br />

Kleingewerbe Dienstleistungen<br />

för<strong>der</strong>n, keine<br />

Industrie<br />

Einkaufsmöglichkeit im<br />

Dorf<br />

Keine Arbeitsplätze direkt<br />

neben Wohngebieten<br />

Spazierwege für Sommer<br />

und Winter ausbauen<br />

(kostengünstige Erholung)<br />

Mehr Sitzbänke an<br />

schöner Lage = mehr<br />

Wan<strong>der</strong>er (Wahlen)<br />

Dorfkern Begegnungszone<br />

Raum für mehrere Generationen<br />

schaffen<br />

(Mülimatt)<br />

Wegnetz verbessern<br />

Spielplatz im Dorf<br />

Dorfschulhaus als Freizeit-<br />

und Begegnungszentrum<br />

nutzen<br />

Kein Bedarf Angebot genügt<br />

Unterstützung <strong>der</strong> Ortsvereine<br />

und für Jugend<br />

attraktiv machen<br />

Dorf- o<strong>der</strong> Schulfest<br />

Nachhaltige Verkehrspolitik,<br />

die den öV wie den mIV<br />

einbezieht<br />

Gehweg Sandbühlweg bis<br />

Wahlenweg verlängern,<br />

Bushaltestelle Wahlen mit<br />

Fussgängerstreifen ergänzen<br />

Problematisch Erschliessung<br />

Wahlen, Schulwegsicherung<br />

Verdichten des STI Fahrplans<br />

Eggkreuzung übersichtlicher<br />

gestalten<br />

Angebot genügt Mehr Einwohner = mehr<br />

Verkehr<br />

deshalb nur geringe Entwicklung<br />

Trottoir vor Baubeginn<br />

planen<br />

Tempokontrollen verstärken<br />

Ausbaumöglichkeit in leer<br />

stehenden Ökonomieteilen<br />

schaffen<br />

Ökologische und energietechnische<br />

Massnahmen<br />

sollen in Revision berücksichtigt<br />

werden<br />

Unscharfes Entwicklungsplänchen<br />

war nicht hilfreich<br />

Idee: Fussweg Mülimatt bis<br />

Schwandstrasse entlang<br />

Glütschbach weiterführen, im<br />

Bereich Giebelmatt mit Spielplatz<br />

ergänzen<br />

Entwicklungsplan nicht klar<br />

Wertvolles Kulturland erhalten,<br />

sorgfältig damit umgehen<br />

Neue Überbauungen gefährden<br />

landwirtschaftliche Existenzen<br />

21


Eingabe Ortsentwicklung Wohnen Industrie und Gewerbe Freizeit Verkehr Verschiedenes<br />

Nr. Einw. Gew. An<strong>der</strong>e<br />

27 Vertreter<br />

Eigentümer<br />

22<br />

Teilweise<br />

Entwicklungsgebiete<br />

etwas zu grosszügig<br />

bemessen<br />

28 X Nein<br />

Nur Grünraum Glütschbach<br />

ist ökologisch wertvoll,<br />

Bereich Wahlen<br />

kann in Siedlung integriert<br />

werden, die Geländekante<br />

Egg-Rütihubel<br />

hat ebenfalls Landschaftswert,<br />

Entwicklung im Dorf<br />

konzentrieren<br />

Grosse Wohnquartiere<br />

sind unerwünscht - warum<br />

Rütihubel?<br />

Warum Hanglagen bevorzugen,<br />

Erschliessung<br />

in Ebene ist günstiger?<br />

29 X Nein<br />

offene Bebauung von<br />

Wahlen hat auch Erholungswert<br />

30 armasuisse<br />

Erhalt des Waffenplatzes<br />

als natürlicher Lebensraum<br />

nur sofern die<br />

militärische Nutzung<br />

nicht eingeschränkt wird<br />

Ländlichen Charakter<br />

erhalten, keine grossen<br />

Mehrfamilienhäuser in<br />

Siedlungen<br />

Siedlungsgrenze noch<br />

enger ziehen, Dorfkern<br />

im Bereich Gibelmatt<br />

Rütihubel ungeeignet<br />

Egg neben Viehschauplatz<br />

als Alternative<br />

vorsehen<br />

Mösli nur mit Umgestaltung<br />

<strong>der</strong> Einfahrt in die<br />

Staatsstrasse<br />

Höfli i.O.<br />

Jägerweg links i.O.<br />

rechts nein<br />

Käserei i.O.<br />

Egg nein (Hostet)<br />

Neuer Eggstutz nein<br />

(landw. Nutzung)<br />

Kirche, Mühle i.O.<br />

Gärtnerei besser als<br />

alle roten Flächen<br />

Unbenutzte Ökonomiegebäude<br />

zum Ausbau<br />

freigeben<br />

Kleingewerbe för<strong>der</strong>n Gute öV Verbindung<br />

Ortsumfahrung<br />

Neueinzonung Schwand<br />

verzichten und <strong>der</strong> landwirtschaftlichen<br />

Nutzung<br />

erhalten. Es besteht kein<br />

Bedarf da Reserven in<br />

Region und Waffenplatz<br />

vorhanden.<br />

Landi i.O.<br />

Bestehende Anlagen<br />

attraktiver gestalten,<br />

Vitaparcours im Haltenrainwald<br />

zusammen mit<br />

Uetendorf<br />

Schaffung eines Begegnungsort<br />

im Bereich<br />

Dorf, Gibelmatt<br />

Keine weitergehende<br />

zivile Nutzung als in<br />

Richterlichem Verbot<br />

und Benutzerordnung<br />

festgelegt<br />

Mehr Wohnraum = mehr<br />

Verkehr<br />

öV Halbstundentakt von<br />

und nach Thun<br />

Trottoir und Fussgängerstreifen<br />

an <strong>der</strong> Blumensteinstrasse<br />

bei Einmündung<br />

Mösli und Rütihubel<br />

Ausbau Umfahrung mit<br />

Fahrradstreifen<br />

Verkehrsberuhigungsmassnahmen<br />

vor <strong>der</strong><br />

Dorfeinfahrt aus Richtung<br />

Blumenstein<br />

öV Erschliessung für Neubaugebiete<br />

zwingend<br />

Mit dem Ausbau des Wahlenwegs<br />

geht ein Schulweg<br />

verloren<br />

Ist gegen eine Ortsumfahrung<br />

über den Waffenplatz<br />

(Verringerung <strong>der</strong> Ausbildungsfläche)<br />

Landeigentümer in Planung<br />

miteinbeziehen<br />

Bodennutzung ist nicht haushälterisch,<br />

Entwicklungsplan<br />

ist schlecht lesbar, Kapazitätsberechnungen<br />

sind nicht<br />

nachvollziehbar, Entwicklung<br />

kann auch negativ sein<br />

Priorität hat Lücken schliessen,<br />

Erweiterungen vermeiden<br />

Baureglement mit ökologischen<br />

und energietechnischen<br />

For<strong>der</strong>ungen ergänzen<br />

Einzonungen Egg-Gut, neuer<br />

Eggstutz und Rütihubel sowie<br />

Schwand gefährden Betriebe<br />

und wi<strong>der</strong>sprechen <strong>der</strong> Rahmenbedingung<br />

bezüglich<br />

Landwirtschaft<br />

Hochwasser Wahlenbach mit<br />

Renaturierung entschärfen<br />

Zu viel Beachtung <strong>der</strong> Verkaufswilligen,<br />

denen das<br />

Ortsbild egal ist


Eingabe Ortsentwicklung Wohnen Industrie und Gewerbe Freizeit Verkehr Verschiedenes<br />

Nr. Einw. Gew. An<strong>der</strong>e<br />

31 X X Ja<br />

Vorgesehene Siedlungsgrenze<br />

zu gross,<br />

Ortsteile nicht Trennen<br />

32 X Nein<br />

Eingaben werden nicht<br />

genügend berücksichtigt<br />

33 X Ja<br />

Strategie erkennbar<br />

Lücken schliessen,<br />

landwirtschaftlich min<strong>der</strong>wertiges<br />

Land verwenden,<br />

lehnen Erweiterung<br />

auf <strong>der</strong> Westseite<br />

<strong>der</strong> Sandbühlstrasse<br />

ab<br />

Unten auf <strong>der</strong> Ebene<br />

damit ein richtiger Ortskern<br />

mit Platz entsteht<br />

1. im Zentrum des Dorfs<br />

2. Richtung Schwand<br />

34 X Teilweise Wohndichte Gibelmatte<br />

ist zu eng<br />

Wohngemeinde ohne<br />

Gewerbe- o<strong>der</strong> Industriegebiet<br />

Nicht wo vorgesehen,<br />

jedoch Gelände auf Waffenplatz<br />

reservieren<br />

Bedarf fraglich Spazierwege im und um<br />

das Dorf, keine lärmigen<br />

Freizeitangebote<br />

Areal Sägerei neben<br />

Sportplatz und Trotylareal<br />

prüfen<br />

35 X Tennisplatz erhalten<br />

36 Stadt<br />

Thun<br />

37 <strong>Gemeinde</strong>Uetendorf<br />

Ja<br />

keine weiteren Koordinationsbedürfnisse<br />

Ja<br />

Neueinzonungen können<br />

eine Mehrbelastung<br />

<strong>der</strong> Abwasserkanäle in<br />

Uetendorf ergeben.<br />

38 X Parzelle Nr. 220 nicht<br />

einzonen<br />

Angebot genügt Verkehrslage ist sehr gut<br />

Sanierung <strong>der</strong> Umfahrung<br />

Schulwegsicherung<br />

Angebot genügt Sanfter Ausbau Werkstatt nicht positiv erlebt<br />

Es wird geglaubt, dass alle<br />

roten Bereiche Eingaben von<br />

Grundeigentümern entsprechen<br />

An "schwache" Verkehrsteilnehmer<br />

denken<br />

öV ist genügend bis gut<br />

Ortsumfahrung<br />

Durchgehendes Trottoir<br />

längs <strong>der</strong> Kantonsstrasse<br />

von Zollhaus bis Wahlen<br />

Via RVK wird beantragt<br />

den Ortsbus - Versuchsbetrieb<br />

in ein Definitivum zu<br />

überführen.<br />

Ausgewogener Häuser- und<br />

Personenmix<br />

Übergeben baurechtliche<br />

Grundordnung und Landschaftsrichtplan<br />

mit Richttext<br />

23


7.5 Teilnehmer Werkstattgespräch<br />

Tisch 1 Gertrud Vukelic-Wenger, Elisabeth Jaiser, Hans Wenger, Ernst Messerli, Werner Buri,<br />

Bruno Howald, Fritz Feller<br />

Tisch 2 Hans Schütz, Marco von Känel, Edwin Steiner, Bruno Frei<br />

Tisch 3 Markud Bühler, Paul Haldemann, Martin Flütsch, Erwin Matzinger, Daniel Matzinger,<br />

Franz Hadorn<br />

Tisch 4 Oswald Binggeli, Werner Marmet, Heinz Stauffer, Ernst Wyler, Martin Trachsel, Kurt<br />

Schmid, Benno Stutz<br />

Tisch 5 Hansruedi Fahrni, Jakob Günter, Max Schwendimann, Anna-Maria Küffer, Arnold Messerli,<br />

Hanni Furrer, Hansueli Wenger<br />

Tisch 6 Brigitte Zimmermann, Hans-Peter Hodler, Martha Hodler, Aline Messerli, André Messerli,<br />

Daniel Stämpfli, Renate Wälchli, Josef Müller<br />

Tisch 7 Ursula Tschabold, Christoph Tschabold, Fritz Wittwer, Hilda Wittwer, Hans Hubacher,<br />

Dora Huber<br />

Tisch 8 Stephan Kocher, Beat Brenneisen, Barbara Zahnd, Erich Zahnd, Adrian Siegenthaler,<br />

Alfred Berchtold, Fritz Zaugg<br />

Tisch 9 Bruno Reber, Thomas Feller, Beat Rufer, Kurt Mummenthaler, Christian Daumüller,<br />

Iris Augsburger Kuenzi, Roger Müller, Felix Tschumi<br />

7.6 Absen<strong>der</strong> Antwortbogen<br />

1 Iris Augsburger Kuenzi und Roland Kuenzi<br />

2 Martin Nie<strong>der</strong>hauser<br />

3 Bruno Reber<br />

4 Bruno und Cornelia Guggisberg<br />

5 Fam. H. Wälchli<br />

6 Oswald Binggeli<br />

7 P. Ochsenbein<br />

8 Rita und Kurt Muhmenthaler<br />

9 Heinz Keller<br />

10 Region Thun - InnertPort TIP<br />

11 Felix und Esther Tschumi<br />

12 Th. und H. Stauffer-Mülhauser<br />

13 Reto Buri<br />

14 Werner Buri<br />

15 Daniel Matzinger<br />

16 E. und K. Wyler-Küenzi<br />

17 Hans Ulrich Wenger<br />

24


18 Hansruedi Fahrni<br />

19 IBP Integrale Bauherren- und Projektbetreuung AG<br />

20 Einwohnergemeinde Uebischi<br />

21 Anna-Maria Küffer-Messerli<br />

22 F. und B. Künzi-Lauber<br />

23 Alfred Berchtold<br />

24 Markus Bühler<br />

25 Fam. Furrer<br />

26 Fam. Haldimann Daniel<br />

27 Hans-Peter Hodler<br />

28 Adrian Siegenthaler<br />

29 -<br />

30 Armasuisse Immobilien<br />

31 Fritz Feller<br />

32 Josef Müller<br />

33 Martin Trachsel<br />

34 Hans Hubacher<br />

35 Sandra Feller-Lüthi<br />

36 Stadt Thun<br />

37 Einwohnergemeinde Uetendorf<br />

38 Jakob und Erna Günter-Matti<br />

25


Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong><br />

<strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong><br />

Bericht zur 2. Mitwirkung<br />

Abbildung 1 Zonenplan <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thierachern</strong>; Mitwirkungsexemplar<br />

Bern, 7. März 2008<br />

IC Infraconsult AG<br />

Bitziusstrasse 40<br />

CH-3006 Bern<br />

Telefon +41(0)31 359 24 24<br />

Telefax +41(0)31 359 24 25<br />

ic@infraconsult.ch<br />

www.infraconsult.ch<br />

ISO 9001 zertifiziert


Impressum<br />

IC Infraconsult AG<br />

Albrecht Bandi, Architekt HTL Planer BSP<br />

Thomas Stettler, Architekt HTL Raumplaner ETH NDS FSU<br />

Verteiler:<br />

<strong>Ortsplanung</strong>skommission<br />

Bezugsadresse:<br />

IC Infraconsult AG<br />

Bitziusstrasse 40<br />

3006 Bern<br />

Versionen<br />

Version Ausgabedatum Status Bemerkungen<br />

1 03. Dezember 2007 1. Entwurf zH <strong>Ortsplanung</strong>skommission<br />

2 12. Dezember 2007 2. Entwurf zH Gemein<strong>der</strong>at<br />

3 07. März 2008 zH Gemein<strong>der</strong>at und Vorprüfung<br />

\\Thur\c_proj\0962.01_thierachern_rev_op\08_prod\Vorprüfung\Beilage_2_Mitwirkung2.doc<br />

0962.01/Druckdat 07.03.08/Prüfkl A/st/B(F)


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Einleitung 1<br />

2 Mitwirkung und Resultate 2<br />

3 Schriftliche Eingaben 3<br />

3.1 Allgemeine Eingaben 3<br />

3.2 Zonenplan 4<br />

3.3 Richtplan Verkehr 10<br />

4 Protokoll <strong>der</strong> Orientierungsveranstaltung vom 29. Oktober 2007 19<br />

5 Aktennotiz <strong>der</strong> Besprechung mit Oberingeniuerkreis I Mitwirkung<br />

Verkehrsrichtplan 33<br />

6 Liste <strong>der</strong> Mitwirkungseingaben 39<br />

1


1 Einleitung<br />

Ausgangslage Der Zonenplan von <strong>Thierachern</strong> ist am 10. März 1993, das Baureglement<br />

am 18. März 2005 vom Amt für <strong>Gemeinde</strong>n und Raumordnung (AGR) genehmigt<br />

worden. Am Zonenplan sind seit seiner Genehmigung verschiedene<br />

Än<strong>der</strong>ungen vorgenommen worden.<br />

<strong>Thierachern</strong> erfuhr zwischen 2000 und 2005, mit einer Zunahme von gut<br />

10% auf ca. 2100 Einwohner ein starkes Bevölkerungswachstum und einen<br />

entsprechenden Verbrauch <strong>der</strong> vorhandenen Wohnbaulandreserven.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at beabsichtigt mit <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> bis ins<br />

Jahr 2008, die planerischen Voraussetzungen für eine geordnete und mo<strong>der</strong>ate<br />

Entwicklung von <strong>Thierachern</strong> für die nächsten 15 Jahre schaffen.<br />

Planungsphasen Die <strong>Teilrevision</strong> wird in 3 Phasen abgewickelt:<br />

Phase 1<br />

Vorstudie und Entwicklungskonzept<br />

� Phase 1: Strategie, Detailprogramm und 1. Mitwirkung<br />

� Phase 2: Planungsinstrumente und 2. Mitwirkung<br />

� Phase 3: Vorprüfungs- und Auflageverfahren<br />

Im Entwicklungskonzept hat <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at die heutige Situation analysiert,<br />

den Handlungsspielraum und den Handlungsbedarf beurteilt und die<br />

Ziele zur <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> formuliert. Weiter hat er die zentralen<br />

Anliegen <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> festgelegt und einen Entwicklungsplan mit Handlungsgrundsätzen<br />

entworfen.<br />

Mit <strong>der</strong> Erarbeitung <strong>der</strong> Planungskonzepte Landschafts- und Siedlungsentwicklung<br />

sowie Verkehr wird die gewünschte Ortsentwicklung in einer ganzheitlichen<br />

Sicht analysiert und dargestellt.<br />

Die Bevölkerung und die interessierten Kreise <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thierachern</strong><br />

konnten sich ein erstes Mal in <strong>der</strong> Planungsphase 1 zum Entwicklungskonzept<br />

äussern.<br />

1. Mitwirkung Als Startveranstaltung <strong>der</strong> ersten Mitwirkung wurde am 3. Mai 2007 ein<br />

Werkstattgespräch durchgeführt. Dieses Zusammentreffen von interessierten<br />

Einwohnerinnen und Einwohnern mit den Verantwortlichen <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong><br />

bot Raum spezifische Wünsche und Anliegen zur Entwicklung <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong> zu erarbeiten, zu diskutieren und zu präsentieren.<br />

Mit dem Bericht zur 1. Mitwirkung vom 18.6.07 wurde die Phase 1 abgeschlossen.<br />

1


2 Mitwirkung und Resultate<br />

Gegenstand <strong>der</strong><br />

2. Mitwirkung<br />

Gegenstand <strong>der</strong> 2. Mitwirkung ist die <strong>Teilrevision</strong> des grundeigentümerverbindlichen<br />

Zonenplans und <strong>der</strong> behördenverbindliche Verkehrsrichtplan.<br />

Durchführung Aufgrund <strong>der</strong> bereits durchgeführten 1.Mitwirkung, ist <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong><br />

Auffassung, dass die nun vorliegenden Planungsinstrumente in <strong>der</strong> Bevölkerung<br />

von <strong>Thierachern</strong> breit abgestützt sind. Er hat deshalb zu einer Orientierungsveranstaltung<br />

eingeladen, an <strong>der</strong> die Unterlagen vorgestellt wurden<br />

und Fragen beantwortet werden konnten. Gleichzeitig erfolgte die Publikation<br />

im Amtsanzeiger vom 18. Oktober 2007 bis 16. November 2007 auf <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung öffentlich aufgelegt.<br />

Die aufgelegten Mitwirkungsunterlagen enthielten neben den eigentlichen<br />

Mitwirkungsgegenständen auch den Erläuterungsbericht mit dem Entwicklungskonzept<br />

und dem Bericht zur 1. Mitwirkung.<br />

Zu den einzelnen Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> des Zonenplans und zum<br />

Inhalt des Verkehrsrichtplan ist ein Fragebogen entworfen worden, <strong>der</strong> es<br />

<strong>der</strong> Bevölkerung erlaubt auf einfache Weise zu den einzelnen Gebieten eine<br />

Antwort zu geben.<br />

Mitwirkungserfolg Insgesamt sind 132 Mitwirkungseingaben eingetroffen. Für eine Mitwirkung<br />

zu den Planungsinstrumenten <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> ist diese Beteiligung eher überdurchschnittlich<br />

und kann als Erfolg für die Arbeit <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong>skommission<br />

gewertet werden.<br />

Antrag an den<br />

Gemein<strong>der</strong>at<br />

Die Nachbargemeinden Thun und Uetendorf haben sich in positivem Sinne<br />

zur <strong>Teilrevision</strong> geäussert. Von den Ortsparteien hat nur die SP eine Mitwirkungseingabe<br />

gemacht. Ihre Eingaben betreffen den Zonenplan und den<br />

Richtplan Verkehr.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> eingetroffenen Eingaben und <strong>der</strong> Beteiligung am Informationsabend<br />

kann festgestellt werden, dass die Mitwirkungsunterlagen (Zonenplanän<strong>der</strong>ungen<br />

und Verkehrsrichtplan) auf grosses Interesse gestossen<br />

sind. Die grosse Mehrheit stimmt sowohl den Umzonungsvorschlägen<br />

wie auch dem Verkehrsrichtplan mit seinen Massnahmen zu. Die eingereichten<br />

Anregungen, Ergänzungs- und Än<strong>der</strong>ungswünsche werden zusammengefasst<br />

in den folgenden Abschnitten dargestellt und mit <strong>der</strong> Stellungnahme<br />

des Gemein<strong>der</strong>ats ergänzt.<br />

Die <strong>Ortsplanung</strong>skommission beantragt dem Gemein<strong>der</strong>at die Mitwirkungseingaben<br />

gemäss den vorgeschlagenen Stellungnahmen zu berücksichtigen.<br />

2


3 Schriftliche Eingaben<br />

Mitwirkungseingaben Stellungnahmen des Gemein<strong>der</strong>ats<br />

Protokoll <strong>der</strong> Mitwirkungsveranstaltung<br />

vom<br />

29.10.07<br />

Einwohnergemeinde Uetendorf<br />

3.1 Allgemeine Eingaben<br />

Anlässlich <strong>der</strong> Orientierungsveranstaltung zur 2. Mitwirkung nahmen 88<br />

Personen aus <strong>der</strong> Bevölkerung teil. Neben <strong>der</strong> Vorstellung <strong>der</strong> Instrumente<br />

zur <strong>Teilrevision</strong> - dem Zonenplan und dem Verkehrsrichtplan –<br />

sind vor allem in <strong>der</strong> nachfolgenden Diskussion Fragen beantwortet<br />

worden. Das Protokoll befindet sich im Anhang zum Bericht <strong>der</strong> 2. Mitwirkung.<br />

Die vorgesehenen Än<strong>der</strong>ungen des Zonenplan sind mass- und sinnvoll.<br />

Die vorgesehenen Massnahmen Nr. 27 + 28 im Verkehrsrichtplan erachten<br />

wir ebenfalls als geeignet.<br />

Planungsamt Stadt Thun Die vorgesehenen Einzonungen bewegen sich in einem vertretbaren<br />

Rahmen und entsprechen auch den übergeordneten Vorgaben.<br />

Der Umgang mit Natur und Landschaft ist sorgfältig und nimmt Rücksicht<br />

auf die speziellen Gegebenheiten (v.a. Waffenplatz).<br />

Die vorgesehenen Verkehrsmassnahmen erachten wir für sinnvoll.<br />

3


Mitwirkungseingaben Stellungnahmen des Gemein<strong>der</strong>ats<br />

3.2 Zonenplan<br />

Gebiet Wahlen 2.1 Neue Wohnzone (W)2, respektive Wohn- und Gewerbezone<br />

(WG)2:<br />

Wahlen Nr. 11/14/33, Blumensteinstrasse Nr. 15/19, Käserei Nr. 1/27<br />

und Rütihubelweg Nr. 35<br />

5, 59 SP 16.11.07 Käserei Nr.1 liegt zu exponiert in <strong>der</strong> Landschaft, keine Einzonung in<br />

diesem Bereich.<br />

Von den 132 Mitwirkungseingaben werden 117 Aussagen zu<br />

den neuen Wohnzonen im Gebiet Wahlen gemacht.<br />

87 Eingaben stimmen zu<br />

30 Eingaben stimmen nicht zu<br />

Ortsbildverträgliche Ergänzung am Siedlungsrand.<br />

7, 80 P 1.11.07 Als Miteigentümer lehne ich die Einzonung von Wahlen Nr. 33 strikt ab. Auf Einzonung Nr. 33 wird verzichtet, sofern nicht bis Ende<br />

Jahr von <strong>der</strong> Erbengemeinschaft ein gemeinsames und verbindliches<br />

Begehren auf Einzonung eintrifft.<br />

Dieses liegt heute vor.<br />

82 P 8.11.07 Ist es – abgesehen von angestrebten Bereinigungen – überhaupt sinnvoll,<br />

wenn das einigermassen geschlossen wirkende Wahlendörfli als<br />

Baugebiet definiert werden soll?<br />

Mit <strong>der</strong> vorgesehenen Einzonung <strong>der</strong> nicht mehr landwirtschaftlich<br />

genutzten Wohngebäude werden die bestehenden<br />

Bauten <strong>der</strong> W2 zugewiesen. Damit werden bestehende und<br />

erschlossene Baulücken geschlossen und beschränkte Entwicklungsmöglichkeiten<br />

geschaffen.<br />

108 P 1.11.07 Nr. 35 nur W2 und keine Gewerbezone. Es handelt sich dabei um eine geringfügige Erweiterung <strong>der</strong><br />

bestehenden Wohn- und Gewerbezone (WG)2.<br />

111 P 31.10.07 Käserei Nr. 27 in W1. Erhalt des Landschaftsbildes. Mit <strong>der</strong> Einzonung von Nr. 27 wird eine massvolle Verdichtung<br />

in einem bereits heute bebauten Gebiet, mit Erweiterung<br />

<strong>der</strong> vorhandenen 2-geschossigen Wohn- und Gewerbezone<br />

angestrebt.<br />

4


Mitwirkungseingaben Stellungnahmen des Gemein<strong>der</strong>ats<br />

Gebiet Egg<br />

2.2 Neue Wohnzone (W)2, respektive Wohn- und Gewerbezone<br />

(WG)2:<br />

Eggplatz Nr. 8, Steghaltenstrasse Nr. 32<br />

Von den 132 Mitwirkungseingaben werden 117 Aussagen zu<br />

den neuen Wohnzone respektive Wohn- und Gewerbezone<br />

im Gebiet Egg gemacht.<br />

103 Eingaben stimmen zu<br />

14 Eingaben stimmen nicht zu<br />

34 P 15.11.07 Einzonung von Parzelle Nr. 841 in WG2 wäre doch auch möglich? Die Einzonung <strong>der</strong> Parzelle Nr. 841 würde dem Entwicklungskonzept<br />

wi<strong>der</strong>sprechen.<br />

2.3 Neue Zone für öffentliche Nutzungen (ZöN):<br />

Oberstufenschule, Eggplatz Nr. 8 mit entsprechen<strong>der</strong> Ergänzung im<br />

Baureglement<br />

5, 59 SP 16.11.07 <strong>Gemeinde</strong> soll Land zur allfälligen Erweiterung des Schulhauses erwerben.<br />

Einzonung des Landes zwischen Zön A und WG2.<br />

Von den 132 Mitwirkungseingaben werden 105 Aussagen zu<br />

<strong>der</strong> neuen Zone für öffentlichen Nutzung im Gebiet Egg gemacht.<br />

95 Eingaben stimmen zu<br />

10 Eingaben stimmen nicht zu<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at nimmt diese Anregung entgegen und wird<br />

mit dem Grundeigentümer entsprechende Verhandlungen<br />

aufnehmen.<br />

108 P 1.11.07 Grundstück LWZ <strong>der</strong> Fam. Hodler ebenfalls teilweise als ZöN. Die Schulraumstudie hat aufgezeigt, dass eine Anlageerweiterung<br />

in 1. Priorität im Süden weiterzuverfolgen ist.<br />

Gebiet Dorf<br />

2.4 Neue Wohnzone (W)2, respektive Wohn- und Gewerbezone<br />

(WG)2:<br />

Alter Eggstutz Nr.22, Dorfstrasse Nr. 23, Dorf-/Schwandstrasse Nr.<br />

4/5/13, Mühlestrasse Nr. 7<br />

Von den 132 Mitwirkungseingaben werden 118 Aussagen zu<br />

den neuen Wohnzone respektive Wohn- und Gewerbezone<br />

im Gebiet Dorf gemacht.<br />

67 Eingaben stimmen zu<br />

51 Eingaben stimmen nicht zu<br />

5


Mitwirkungseingaben Stellungnahmen des Gemein<strong>der</strong>ats<br />

8, 20,<br />

48, 65,<br />

68, 73,<br />

79, 81,<br />

86, 87,<br />

88, 101,<br />

103<br />

5, 27 SP,<br />

P<br />

34, 82,<br />

83<br />

P 19.11.07<br />

- 8.11.07<br />

Erhalt <strong>der</strong> Freizeitanlagen, wie Tennisplatz. Generell ist die beabsichtigte<br />

Bautätigkeit zu gross.<br />

Mit <strong>der</strong> bestehenden Zone für Sport und Freizeit (ZSF) ist<br />

baurechtlich <strong>der</strong> Fortbestand <strong>der</strong> Freizeitanlagen gesichert.<br />

16.11.07 Wo ist Platz für einen Dorfplatz? Für Aktivitäten und Veranstaltungen, die auf einem Dorfplatz<br />

stattfinden könnten, bestehen bereits geeignete Möglichkeiten<br />

(Kirche, Schulen).<br />

Hinter dem Schützenhaus wäre Raum für einen Kin<strong>der</strong>spielplatz<br />

in <strong>der</strong> Ortsmitte vorhanden.<br />

P 15.11.07 Eine Verdichtung des Ortskerns ist richtig.<br />

45, 52 P 15.11.07 Grösserer Abstand <strong>der</strong> Einzonung zum Schützenhaus Das Lärmgutachten zeigt auf, dass die Lärmgrenzwerte eingehalten<br />

werden können.<br />

Gebiet Schwand<br />

2.5 Neue Wohn- und Gewerbezone (WG)2:<br />

Buuchi Nr. 34<br />

2.6 Neue Gewerbezone G:<br />

Unterer Schwand<br />

5 SP 16.11.07 <strong>Gemeinde</strong> frühzeitig Vorgehensweise zur Ansiedlung von arbeitsintensiven<br />

(KMU-) Betrieben planen. Prüfen einer alternativen Zonengrenze<br />

Von den 132 Mitwirkungseingaben werden 116 Aussagen zu<br />

<strong>der</strong> neuen Wohn- und Gewerbezone im Gebiet Schwand<br />

gemacht.<br />

96 Eingaben stimmen zu<br />

20 Eingaben stimmen nicht zu<br />

Von den 132 Mitwirkungseingaben werden 118 Aussagen zu<br />

den neuen Gewerbezone Unterer Schwand gemacht.<br />

77 Eingaben stimmen zu<br />

41 Eingaben stimmen nicht zu<br />

GR nimmt die Anregung entgegen.<br />

6


Mitwirkungseingaben Stellungnahmen des Gemein<strong>der</strong>ats<br />

6 VB<br />

S<br />

respektive neue Nutzungszone zwischen <strong>der</strong> Gewerbezone und <strong>der</strong><br />

Wohnzone südwestlich zur Vermeindung von Lärm.<br />

23.11.07 Grundsätzlich mit <strong>der</strong> Einzonung unsere Parzelle Nr. 105 einverstanden.<br />

Pachtverträge erst in den Jahren 2010 / 2013 kündbar.<br />

27 P 16.11.07 Zusätzlicher Verkehr ohne Massnahmen für Langsamverkehr nichttragbar.<br />

Die Bauzone darf nicht an die Mittelstrasse reichen.<br />

Gegenüber <strong>der</strong> Wohnnutzung müssen die Grenzwerte ES II<br />

respektive ES III eingehalten werden. Eine Pufferzone würde<br />

die Nutzungsflexibilität und Erschliessungsmöglichkeiten<br />

für die Gewerbebetriebe stark einschränken.<br />

Die Erschliessung erfolgt ab <strong>der</strong> Schwandstrasse. Der Verkehrsrichtplan<br />

sieht Massnahmen für den Langsamverkehr<br />

vor.<br />

34 P 15.11.07 Einzonung in WG2 besser. In gemischten Zonen werden mehrheitlich Wohnbauten realisiert.<br />

Zweck <strong>der</strong> Arbeitszone ist jedoch die Arbeitsplatzsicherung.<br />

43 P 15.11.07 Verschandelung des Ortsbildes.<br />

43, 57 P 14.11.07 Nur Kleingewerbe mit kleinem Lärmpegel, da neue Gewerbezone an<br />

bestehen<strong>der</strong> Wohnzone angrenzt.<br />

59 P 13.11.07 Erschliessung nur über Schwandstrasse und nicht auch noch über Mittelstrasse.<br />

Muss sich die Gewerbezone bis an die Mittelstrasse erstrecken?<br />

Entsteht südwestlich nicht die unglückliche „Lärmbeziehung“ Gewerbezone-Wohnzone<br />

auch trotz <strong>der</strong> dazwischenliegenden Strasse?<br />

Könnte sich die westliche Zonengrenze <strong>der</strong> neuen Gewerbezone nicht<br />

an <strong>der</strong>jenigen Gewerbezonengrenze des Areals „Werkhof Marti“ orientieren<br />

und die Restfläche zur Mittelstrasse <strong>der</strong> Wohn- und Gewerbezone<br />

WG2 zugeführt werden?<br />

67 P 12.11.07 Angrenzend an Wohnzone, zusätzliche Lärmbelastung. Mehrverkehr<br />

Standort liegt verkehrsmässig (Anschluss an übergeordnetes<br />

Strassennetz ohne Belastung <strong>der</strong> Ortsdurchfahrt) wie<br />

auch aus Sicht des Ortsbilds (Ergänzung <strong>der</strong> bestehenden<br />

Arbeitszone / Gewerbe) richtig.<br />

Gegenüber <strong>der</strong> Wohnnutzung müssen die Grenzwerte ES II<br />

respektive ES III eingehalten werden.<br />

In Ergänzung zur bestehenden Gewerbezone liegt <strong>der</strong> vorgesehene<br />

Standort auch verkehrsmässig günstig mit direktem<br />

Anschluss an das übergeordnete Netz ohne Ortsdurchfahrt.<br />

Die Erschliessung erfolgt ausschliesslich über die<br />

Schwandstrasse<br />

Eine Pufferzone würde die Nutzungsflexibilität und Erschliessungsmöglichkeiten<br />

für die Gewerbebetriebe stark<br />

7


Mitwirkungseingaben Stellungnahmen des Gemein<strong>der</strong>ats<br />

und Teil des Schulwegs. einschränken.<br />

33, 80 P 15.11.07 Ackerfähiges Land das sich vom Klima und Boden her für den Ackerbau<br />

eignet und maschinell bewirtschaftbar ist, darf nicht in <strong>der</strong> Bauzone liegen.<br />

55, 72 P 14.11.07<br />

09.11.07<br />

58, 82 P 14.11.07<br />

08.11.07<br />

Bemerkungen 2.7 Zonenplan<br />

Attraktive Wohnzone, gute Besonnung, schade dies als Gewerbezone<br />

zu nutzen. Warum nicht Gewerbezone an Hauptstrasse wo das Wohnen<br />

weniger attraktiv ist, bsp. im Gebiet Pieren - Gärtnerei?<br />

Ist hier wirklich Bedarf vorhanden? Flächenmässig an <strong>der</strong> unteren Grenze,<br />

entspricht dies dem Bekenntnis <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> zu einem Gewerbestandort<br />

<strong>Thierachern</strong>?<br />

Die Interessenabwägung spricht an dieser Stelle für die Gewerbezone.<br />

Wegen Baubeschränkungen des VBS ist eine Einzonung<br />

des vorgeschlagenen Gebiets nicht möglich.<br />

Ja, entspricht Richtplan Arbeitsplatzschwerpunkte <strong>der</strong> Region<br />

TIP und des WRT.<br />

9, 12 P 19.11.07 Dorfladen und sicherer Spielplatz erstellen Die Ansiedlung von Verkaufsläden kann nicht alleine durch<br />

die <strong>Ortsplanung</strong> gelöst werden. Die baurechtlichen und<br />

räumlichen Vorraussetzungen dazu sind vorhanden.<br />

20 P 16.11.07 Hört auf mit <strong>der</strong> ewigen Bauerei!<br />

21 P 16.11.07 Ist vorgesehen die landwirtschaftlichen Randgebiete (bsp. Hubel, Rychenmösli)<br />

in Streusiedlungsgebieten einzuzonen?<br />

Ein Spielplatz wäre hinter Schützenhaus möglich.<br />

Streusieldunggebiete sind keine Nutzungszonen son<strong>der</strong>n<br />

Gebiete, welche im kantonalen Richtplan festgelegt sind.<br />

Der kantonale Richtplan sieht in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thierachern</strong><br />

keine Streusiedlungsgebiete vor.<br />

43 P 15.11.07 Tragen sie Sorge zum Kulturland. Der Boden wird sich nicht erneuern. Der Gemein<strong>der</strong>at ist sich dieses Umstands bewusst. Mit <strong>der</strong><br />

vorliegenden <strong>Teilrevision</strong> wird <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> nur ein mo<strong>der</strong>ates<br />

Wachstum ermöglicht.<br />

58 P 14.11.07 Bei allen Neueinzonungen sollten energietechnische Mindestanforde- Ist mit heutigem Energiegesetz noch nicht möglich. Eine<br />

8


Mitwirkungseingaben Stellungnahmen des Gemein<strong>der</strong>ats<br />

59, 68 P 13.11.07<br />

12.11.07<br />

79, 91,<br />

121<br />

rungen gestellt werden (Minergie-Standard o<strong>der</strong> Minergie-P). entsprechende Revision des Gesetzes wurde zurückgestellt.<br />

Was bestehen im Bereich Freizeit für Absichten? Erhalt <strong>der</strong> bestehen<strong>der</strong> Anlagen und nach Möglichkeit ein<br />

Kin<strong>der</strong>spielplatz.<br />

P 08.11.07 Was ist in den nächsten Jahren für die ältere Generation vorgesehen? Für ein Altersheim o<strong>der</strong> eine Alterssiedlung besteht kein Bedarf.<br />

Wohnungen in Mehrfamilienhäusern werden behin<strong>der</strong>tengerecht<br />

ausgeführt. Die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verkehrssicherheit<br />

und des ÖV dient auch <strong>der</strong> älteren Generation.<br />

80 P 08.11.07 Entwicklung primär auf den Dorfkern fokussieren und nicht auf Wahlen.<br />

Im Entwicklungskonzept fehlen völlig: Ökologie, Umweltbelastung, Energieversorgung,<br />

Klimaschutz, erneuerbare Energien. Einseitig auf Wachstum<br />

fokussiert.<br />

120 G 30.10.07 Grundstück Ecke Thunstrasse / Brüggstrasse in Wohn-, Gewerbezone<br />

umzonen.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at strebt eine ausgeglichene und mo<strong>der</strong>ate<br />

Entwicklung im Dorf und Wahlen an.<br />

Das <strong>der</strong> Revision zugrundeliegende Konzept, berücksichtigt<br />

soweit möglich die Umweltanliegen und stimmt die vorhandenen<br />

Infrastrukturen und die ÖV-Erschliessung mit dem<br />

Siedlungsgebiet ab. Die <strong>Teilrevision</strong> behandelt nur die Nutzungsmöglichkeiten<br />

im Siedlungsgebiet.<br />

Die heutige Zäsur zum Wald muss erhalten bleiben.<br />

9


Mitwirkungseingaben Stellungnahmen des Gemein<strong>der</strong>ats<br />

3.3 Richtplan Verkehr<br />

3.1 Zielsetzungen Von den 132 Mitwirkungseingaben werden 111 Aussagen zu<br />

den Zielsetzungen gemacht.<br />

93 Eingaben stimmen zu<br />

18 Eingaben stimmen nicht zu<br />

Massnahmen 3.2 Verkehrslenkung Von den 132 Mitwirkungseingaben werden 117 Aussagen zu<br />

den Massnahmen im Bereich Verkehrslenkung gemacht.<br />

5, 59, 68 SP<br />

P<br />

16.11.07<br />

13.11.07<br />

106 Eingaben stimmen zu<br />

11 Eingaben stimmen nicht zu<br />

Priorisierung <strong>der</strong> Massnahmen in Form eines Umsetzungsprogramms. Die Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit <strong>der</strong> Finanzplanung<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>.<br />

42 P 15.11.07 Temporeduktion auf <strong>der</strong> Waldstrecke (Thunstrasse) bspw. 60 km/h.<br />

Vermehrte Kontrollen. Umfahrung Dorfkern bringt den Wohnquartieren<br />

wenig Nutzen.<br />

55 P 14.11.07 Die Umfahrung müsste neu projektiert werden, ev. mit neuer Linienführung.<br />

73, 78,<br />

103<br />

P 9.11.07<br />

8.11.07<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at nimmt die Anregungen entgegen. Der<br />

Gemein<strong>der</strong>at ist <strong>der</strong> Auffassung, dass die Umfahrung den<br />

betroffenen Wohnquartieren einen grossen Nutzen bringt.<br />

Aus finanziellen Gründen steht eine alternative Linienführung<br />

ohne Verlust von Kulturland zurzeit nicht zur Debatte.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at nimmt die Anregung entgegen und wird<br />

diese im Rahmen von weiteren Abklärungen prüfen.<br />

Die Umfahrung hat absolute Priorität. Der Gemein<strong>der</strong>at nimmt die Anregung entgegen.<br />

10


Mitwirkungseingaben Stellungnahmen des Gemein<strong>der</strong>ats<br />

3.3 Verkehrsberuhigungsmassnahmen, Gestaltung Von den 132 Mitwirkungseingaben werden 127 Aussagen zu<br />

den Massnahmen im Bereich <strong>der</strong> Verkehrsberuhigung und<br />

Gestaltung gemacht.<br />

3 P 19.11.07 Tempo 30 Zone im Bereich <strong>der</strong> Schulanlage Kan<strong>der</strong>matte bis nach Einmündung<br />

Giebelweg weiterführen. Zusätzliche Tempo 30 Zone beim<br />

Alten Eggstutz (Bereich Kirche/Pfrundschüür/Pfarrhaus) einrichten<br />

4 STI 20.11.07 Tempo 30 Zonen vom öV nur Schwierig zu befahren. Einmündende Nebenstrassen<br />

sollten nicht durch einen Rechtsvortritt bevorzugt werden,<br />

da <strong>der</strong> Fahrfluss unterbunden wird und ein andauerndes Bremsen und<br />

Anfahren <strong>der</strong> Busse im Wohnquartier Lärm- und Geruchsemissionen<br />

erzeugt. Mittels örtlichen Strassenverengungen mit genügend grossen<br />

Sichtweiten sind Bodenerhebungen vorzuziehen (keine Fahrkomfortvermin<strong>der</strong>ung<br />

für die Fahrgäste und das Rollmaterial wird geschont). Auf<br />

<strong>der</strong> Dorfstrasse / Schöneggkurve begrüssen wir eine allfällige Möglichkeit<br />

einer Einflussnahme auf den Verkehr, mittels einer Ampel (mit Signalgebung),<br />

zu Gunsten des öffentlichen Verkehrs (öV). Mit <strong>der</strong> mittelfristigen<br />

Optimierung des Fahrplans und <strong>der</strong> Umlaufzeiten stellen wir das<br />

Gesuch zur Öffnung des Wahlenwegs als Wendeschlaufe für den öV.<br />

Mit dieser Wendemöglichkeit könnten bei einem engeren Takt die Haltestellen<br />

„Wahlen“ und „Egg“ zusätzlich bedient werden.<br />

5 SP 16.11.07 Für die Brüggstrasse sind Massnahmen zur Reduktion <strong>der</strong> gefahrenen<br />

Geschwindigkeit vorzusehen (bsp. Aufhebung <strong>der</strong> Busbuchten). Tempo<br />

30 in Zusammenhang mit Schulwegsicherheit hat 1. Priorität.<br />

14, 36,<br />

73<br />

P 19.11.07<br />

15.11.07<br />

87 Eingaben stimmen zu<br />

40 Eingaben stimmen nicht zu<br />

Die Tempo 30 wird im Bereich <strong>der</strong> Schwandstrasse bis zur<br />

Waldgrenze erweitert. Am Eggstutz kann aufgrund <strong>der</strong> örtlichen<br />

Verhältnisse bereits heute nicht schneller als 30 km/h<br />

gefahren werden.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at nimmt die Anliegen <strong>der</strong> STI zum Fahrfluss<br />

und zur Ausgestaltung entgegen. Vor <strong>der</strong> Realisierung werden<br />

die Anliegen <strong>der</strong> STI bezüglich Gestaltung im Detail geprüft.<br />

Im Zusammenhang mit <strong>der</strong> mittelfristigen Optimierung ist<br />

das Haltestellenkonzept und Betriebskonzept für die <strong>Gemeinde</strong><br />

näher zu betrachten. Mit <strong>der</strong> STI wird die Wendemöglichkeit<br />

im Einmündungsbereich <strong>der</strong> Sandbühlstrasse<br />

näher geprüft.<br />

Tempo 30 Zonen werden vom Kanton nur innerhalb von<br />

Wohngebieten unterstützt und gutgeheissen. Die Busbuchten<br />

werden für die Buswendeschleife benötigt.<br />

Tempo 30 nicht flächendeckend, nicht für die Brügg- und Mittelstrasse Der Gemein<strong>der</strong>at beabsichtigt eine flächendeckende Einführung<br />

von Tempo 30 Zonen nur innerhalb von Wohngebieten.<br />

11


Mitwirkungseingaben Stellungnahmen des Gemein<strong>der</strong>ats<br />

32, 33,<br />

43, 64<br />

P 15.11.07 Auf <strong>der</strong> Niesenstrasse unbedingt Massnahmen zur Temporeduktion<br />

(Ausweichstellen) vorsehen.<br />

Auf <strong>der</strong> Niesenstrasse ist eine Tempo 30 Zone vorgesehen.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at nimmt das Anliegen für die Umsetzung <strong>der</strong><br />

Tempo 30 Zone entgegen.<br />

43 P 15.11.07 Notfalldienste berücksichtigen. Geeignete Massnahmen. Der Gemein<strong>der</strong>at nimmt die Anregungen entgegen. Diese<br />

werden im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Ausführungsplanung und<br />

Realisierung berücksichtigt.<br />

55 P 14.11.07 Die Massnahmen müssten den Verkehrszahlen angepasst werden.<br />

Pflästerungen sind unterhaltsmässig schlechte Lösungen. Tempo 30<br />

Zonen nur in eigentlichen Wohnzonen, eher Tempo 40, das gut gefor<strong>der</strong>t<br />

werden kann � bsp. Uetendorf – Allmend.<br />

58 P 14.11.07 Bsp. Mittelstrasse: Entwe<strong>der</strong> ganze Strasse Tempo 30 o<strong>der</strong> vor Eintritt in<br />

Zone 30 eine mechanische Beruhigungsmassnahme (Schwelle); sonst<br />

wird Tempo 30 erst viel zu spät eingehalten (wenn überhaupt); Kontrollen<br />

nötig!<br />

27, 59 P 13.11.07 Massnahme 12 auch für die Blumenstein- und Brüggstrasse sinnvoll und<br />

zweckmässig. Aufheben <strong>der</strong> Bushaltebuchten und für Eingangstorgestaltung<br />

nutzen.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at beabsichtigt eine flächendeckende Einführung<br />

von Tempo 30 Zonen nur innerhalb von Wohngebieten.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at nimmt die Anregungen entgegen.<br />

Torsituationen sind vorgesehen. Busbuchten werden auch<br />

als Wendeplatz für Busse genutzt.<br />

60 P 13.11.07 STI Bus mit Tempo 30? Wie geht das? s. Stellungnahme Gemein<strong>der</strong>at zu Anliegen STI<br />

64, 86,<br />

93, 104<br />

P 12.11.07 Kein Tempo 30! Normaler Menschenverstand genügt. Der Gemein<strong>der</strong>at beabsichtigt eine flächendeckende Einführung<br />

von Tempo 30 Zonen nur innerhalb von Wohngebieten.<br />

67 P 12.11.07 Zusätzliche Tempo 30 Zone von Ameisenweg bis Schulhaus Kan<strong>der</strong>matte.<br />

Variante Sperrung für Durchgangsverkehr.<br />

Tempo 30 Zonen werden vom Kanton nur innerhalb von<br />

Wohngebieten unterstützt und gutgeheissen. Der Verkehrsrichtplan<br />

sieht für die Schulwegsicherheit einen Trampelpfad<br />

parallel zu vorgeschlagenem Strassenabschnitt vor. Der<br />

Durchgangsverkehr unterliegt bereits einer Sperrung (nur<br />

Zubringerdienst gestattet)<br />

12


Mitwirkungseingaben Stellungnahmen des Gemein<strong>der</strong>ats<br />

72 P 09.11.07 Verkehrsbehin<strong>der</strong>ungen sollten vermieden werden (keine Verengungen).<br />

Aufpflästerungen (Bodenstellen) sind wirkungsvoller zur Temporeduktion.<br />

Schaffung von Tempo 30 Zonen im Bereich des gesamten Schulwegs<br />

sollten Prioritär behandelt werden. Erhöhung <strong>der</strong> Sicherheit für<br />

Schulkin<strong>der</strong> ist dringend notwendig. Zudem sind die geplanten Tempo<br />

30 Zonen stark frequentierte Spazierwege � Qualität des Naherholungsgebiets<br />

wird für alle gesteigert.<br />

67, 74,<br />

95<br />

19, 42,<br />

48, 83,<br />

105<br />

P 09.11.07 Rasche Schaffung <strong>der</strong> Tempo 30 Zonen. Dies zum Schutz <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong><br />

und Gebrechlichen.<br />

P 08.11.07 Tempo 30 im ganzen Bereich: Brügg-, Mittel-, Schwand- und Niesenstrasse<br />

(Schulweg, schmale Strassen, Postauto)<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at nimmt die Anregung entgegen. Die Ausgestaltung<br />

wird zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Projektierung definiert.<br />

Die Realisierung hängt von <strong>der</strong> Zustimmung weiterer Amtsstellen<br />

und <strong>der</strong> Finanzierbarkeit ab.<br />

Tempo 30 Zonen werden vom Kanton nur innerhalb von<br />

Wohngebieten unterstützt und gutgeheissen.<br />

87 P 07.11.07 30km/h generell durchs ganze Dorf. Mit <strong>der</strong> Umgestaltung besteht die Absicht die heute gefahrenen<br />

Geschwindigkeiten zu reduzieren ohne das Regime zu<br />

än<strong>der</strong>n. Der Gemein<strong>der</strong>at nimmt die Anregung entgegen.<br />

88 P 07.11.07 Keine Schikanen. STI und Landwirtschaft beachten. Das Anliegen wird mit <strong>der</strong> Realisierung berücksichtigt.<br />

98, 99 P 5.11.07 Keine Begegnungszone im Bereich Rütihubelweg. Der Gemein<strong>der</strong>at hält an seiner Absicht fest.<br />

118 P 30.10.07 Kosten-Nutzen zu Torsituationen? Das Anliegen wird mit <strong>der</strong> Umsetzung berücksichtigt.<br />

119 P 30.10.07 Zone 30 unbedingt am Räbgässli Ist so vorgesehen.<br />

3.4 Knotenoptimierung Von den 132 Mitwirkungseingaben werden 124 Aussagen zu<br />

den Massnahmen zur Knotenoptimierung gemacht.<br />

106 Eingaben stimmen zu<br />

18 Eingaben stimmen nicht zu<br />

13


Mitwirkungseingaben Stellungnahmen des Gemein<strong>der</strong>ats<br />

5 SP 16.11.07 3. Priorität (Kosten-Nutzen Verhältnis schlecht)<br />

59, 108 P 13.11.07 Unter dem Aspekt „Kosten-Nutzen-Verhältnis“ diese Massnahme nicht<br />

vordringlich.<br />

68 P 12.11.07 Prioritär behandeln.<br />

73 P 09.11.07 Wie wäre es mit Rechtsvortritt? … ist günstiger und zwingt zum Langsamfahren.<br />

88 P 07.11.07 Nicht nötig. Zu wenig Verkehr.<br />

118 P 30.10.07 Sehr guter Vorschlag.<br />

27, 34,<br />

35, 52,<br />

73<br />

P 16.11.07<br />

15.11.07<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at nimmt die Anliegen entgegen. Er ist <strong>der</strong><br />

Auffassung, dass aufgrund <strong>der</strong> hohen Zustimmung, <strong>der</strong> Knotenoptimierung<br />

eine hohe Priorität eingeräumt werden muss.<br />

3.5 Velostreifen, Trottoir und Fusswege Von den 132 Mitwirkungseingaben werden 128 Aussagen zu<br />

den Massnahmen Velostreifen, Trottoir und Fusswege gemacht.<br />

Thunstrasse auf Tempo 60 beschränken, we<strong>der</strong> Rad- und Gehweg vorhanden.<br />

Trampelpfad ist ungenügende Lösung. Geschwindigkeitskontrollen<br />

werden keine gemacht. Schnelle Lösung notwendig.<br />

34, 36 P 15.11.07 Schwandstrasse (mittlere Schwand – Dorfkern) mit Trottoir, beidseitigen<br />

Radstreifen und Verkehrsberuhigungen aufwerten.<br />

112 Eingaben stimmen zu<br />

16 Eingaben stimmen nicht zu<br />

Anregung für Tempo 60 und Mitbenutzung des Gehweges<br />

im Kan<strong>der</strong>grienwald für Radfahrer wird aufgenommen.<br />

Geschwindigkeitskontrollen liegen in <strong>der</strong> Verantwortung <strong>der</strong><br />

Kantonspolizei. Der Gemein<strong>der</strong>at unterbreitet immer wie<strong>der</strong><br />

den Wunsch auf zusätzliche Geschwindigkeitskontrollen.<br />

Der Verkehrsrichtplan sieht Massnahmen vor. Ergänzungen<br />

Trottoir Dorf bis Schulanlage, Trampelpfad Schulanlage bis<br />

Einmündung Ameisenweg und <strong>der</strong> Verkehrsberuhigung <strong>der</strong><br />

Tempo 30 Zone mittlere Schwand.<br />

43 P 15.11.07 Verkehrsprobleme (inkl. Fussgänger) bei Neuüberbauungen vorher lö- Mit dem Verkehrsrichtplan erfolgt die Abstimmung <strong>der</strong> Mobi-<br />

14


Mitwirkungseingaben Stellungnahmen des Gemein<strong>der</strong>ats<br />

55, 59 P 14.11.07<br />

13.11.07<br />

58, 78 P 14.11.07<br />

8.11.07<br />

sen. litätsbedürfnisse zum Zonenplan.<br />

Wieso Trampelpfade? Eher Trottoir weiterführen. Trampelpfade sind leicht befestigte und in <strong>der</strong> Regel bekieste<br />

Wege. Die Umsetzung <strong>der</strong> Trampelpfade sind kostengünstiger<br />

bei gleicher Wirkung.<br />

Sehr gut, Netz für Langsamverkehr nötig und sinnvoll.<br />

72 P 9.11.07 Schade, dass Mittelstrasse kein Trottoir erhalten hat. Der Gemein<strong>der</strong>at nimmt das Anliegen entgegen. Die finanziellen<br />

Mittel sind begrenzt.<br />

80, 110,<br />

111<br />

P 8.11.07 /<br />

31.10.07<br />

Fussgängerquerungen über die Blumensteinstrasse im Bereich <strong>der</strong> Bushaltestelle<br />

/ Hurschgasse und Trottoir entlang <strong>der</strong> Sandbühlstrasse bis<br />

Einmündung Wahlenweg.<br />

82 P 8.11.07 Begrüssen, dass entlang <strong>der</strong> Thunstrasse ein Trottoir gebaut werden<br />

soll. Unter <strong>der</strong> Vorraussetzung, dass die Rahmenbedingungen stimmen,<br />

sind wir grundsätzliche bereit, das für das Trottoir nötige Land zur Verfügung<br />

zu stellen.<br />

84, 98,<br />

99, 100<br />

P 7.11.07 Kein Trampelpfad im Bereich Mösliweg (VRP Nr. 18), erhebliche Reduktion<br />

<strong>der</strong> Wohnqualität und zu wenig Platz zwischen den Grundstücken<br />

und Bauten. Keine Abgabe von Land Parz. 692 / 775. Alternative einen<br />

Pfad von <strong>der</strong> neuen Einfamilienhaussiedlung am Mösliweg in den Rütihubelweg<br />

führen.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at nimmt das Anliegen zur Querungshilfe<br />

entgegen. Der Verkehrsrichtplan sieht Massnahmen entlang<br />

<strong>der</strong> Sandbühlstrasse vor.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at nimmt die Anliegen zur Kenntnis und hält<br />

an <strong>der</strong> Absicht <strong>der</strong> Verbindung gemäss Verkerhsrichtplan<br />

fest. Die Streckenführung wird mit dem Projekt im Detail<br />

festgelegt.<br />

111 P 31.10.07 Trottoir für Radfahrende freigeben. Wird an Thunstrasse im Kan<strong>der</strong>grienwald geprüft.<br />

15


Mitwirkungseingaben Stellungnahmen des Gemein<strong>der</strong>ats<br />

Bemerkungen<br />

3.6 Verkehrsrichtplan<br />

14 P 19.11.07 Mehr Geschwindigkeitskontrollen durchführen. Geschwindigkeitskontrollen liegen in <strong>der</strong> Verantwortung <strong>der</strong><br />

Kantonspolizei. Der Gemein<strong>der</strong>at macht immer wie<strong>der</strong> entsprechende<br />

Anregungen.<br />

22 P 16.11.07 - Schulwegsicherheit im Bereich Ausfahrt auf die Blumensteinstrasse<br />

(Velofahrende auf dem Trottoir)!<br />

- Zusätzliche Beleuchtung <strong>der</strong> Fussgängerstreifen im Bereich OSTH<br />

drängt sich auf.<br />

36 P 15.11.07 Als Bürger im unteren Schwand unbedingt eine Sicherheit als Fussgänger<br />

haben zum Dorf. Nachts Velos z.t. ohne Licht usw. sonst Richtung<br />

Lerchenfeld od. Uetendorf, was nicht im Interesse <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> ist.?<br />

55 P 14.11.07 Bei Geschwindigkeitslenkungen wäre sinnvoll, die Unfallzahlen, die Verkehrsmengen<br />

einzubeziehen.<br />

58, 80 P 14.11.07<br />

/ 8.11.07<br />

Der Verkehrsrichtplan sieht Massnahem vor.<br />

Mit <strong>der</strong> vorgesehenen unabhängigen Fussgängerführung<br />

entlang <strong>der</strong> Schwandstrasse wird dem Sicherheitsaspekt<br />

Rechnung getragen.<br />

Die Zahlen sind für die Ausarbeitung <strong>der</strong> Unterlagen zum<br />

Verkehrsrichtplan beigezogen worden.<br />

För<strong>der</strong>ung öV und Langsamverkehr. Der Gemein<strong>der</strong>at betrachtet dies als Daueraufgabe.<br />

62 P 13.11.07 Etwas mehr Verkehrstafeln (50) würden auch beitragen die Tempolimiten<br />

einzuhalten. Bspw. nach Eggplatz-Uetendorfstrasse Richtung Uetendorf<br />

68 P 12.11.07 Es macht keinen Sinn einerseits den Verkehr über die Mülimatt zu lenken<br />

und gleichzeitig neuen Verkehr aus dem Dorfkern zu generieren!<br />

70 P 9.11.07 Es wäre notwendig ab mittlerer Schwand bis Schulhaus Kan<strong>der</strong>matte,<br />

Strassenlampen zu errichten<br />

73 P 9.11.07 Mit Fahrrad in die Schule erst ab 3km / Verbot für Kin<strong>der</strong>transport mit<br />

Auto<br />

Das zusätzliche Verkehrsaufkommen ist in <strong>der</strong> Ausarbeitung<br />

des Verkehrsrichtplans berücksichtigt worden.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at nimmt das Anliegen entgegen. Die finanziellen<br />

Mittel sind begrenzt.<br />

16


Mitwirkungseingaben Stellungnahmen des Gemein<strong>der</strong>ats<br />

82 P 8.11.07 Im VRP werden bereits zu detaillierte Lösungen vorgeschlagen. Der Gemein<strong>der</strong>at ist sich dieser Tatsache bewusst. Es sollte<br />

jedoch <strong>der</strong> Bevölkerung, mit dieser Form <strong>der</strong> Beschreibung,<br />

vermittelt werden, dass konkrete Massnahmen in etwa in<br />

dieser Qualität ausgeführt werden könnten. Selbstverständlich<br />

wird die definitive Ausformulierung <strong>der</strong> Massnahmen<br />

erst im Rahmen eines konkreten Bauprojekts ersichtlich.<br />

Dabei sind auch Abweichungen möglich.<br />

84 P 7.11.07 Mösliweg mit Tempolimite 20 – 30 km/h. Der Gemein<strong>der</strong>at nimmt das Anliegen entgegen.<br />

92 P 6.11.07 Schülern das richtige Verhalten beibringen anstelle Tempo 30. Das Verän<strong>der</strong>n<br />

des Strassenraumes bringt nur Unfälle.<br />

Die Schulung <strong>der</strong> Schüler für ein richtiges Verkehrsverhalten<br />

ist eine Daueraufgabe, die von <strong>der</strong> Schule zusammen mit<br />

<strong>der</strong> Kantonspolizei und <strong>der</strong> STI wahrgenommen wird.<br />

98 P 5.11.07 Parkverbot auf Rütihubelweg (Eingabe an GR vom 15.11.2002). Parkverbote sind nicht Teil des Verkehrsrichtplans.<br />

100 P 5.11.07 Bessere Signalisation und Strassenbeleuchtung Der Gemein<strong>der</strong>at nimmt das Anliegen entgegen. Die Finanziellen<br />

Mittel sind beschränkt.<br />

108 P 1.11.07 Ich finde die vorliegende Arbeit grundsätzlich gut. Dem Bürger muss aber<br />

klar kommuniziert werden, dass die Realisierung längere Zeit dauern<br />

wird und nur finanziell machbares umgesetzt werden kann � keine falschen<br />

Hoffnungen verbreiten<br />

3.7 Mitwirkung OIK I<br />

06.03.08 Am 6. März 2008 fand mit Vertreter des OIK I ein Mitwirkungsgespräch<br />

statt. Die Aktennotiz liegt im Anhang dieses Berichts.<br />

Den Zielen und den generellen im Richtplan formulierten Anliegen wird<br />

zugestimmt. Die einzelnen Massnahmen sind jedoch zu detailliert ausformuliert.<br />

Einige Massnahmen werden aufgrund des Gespräches von<br />

einer Vororientierung zum Zwischenergebnis.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at nimmt die Anliegen entgegen und bereinigt<br />

den Verkehrsrichtplan gemäss den Anliegen des OIK I.<br />

An <strong>der</strong> Struktur des Richtplans wird festgehalten. Massnahmen<br />

werden genereller und weniger detailliert formuliert.<br />

Der STI-Wendekreis Wahlen wird als Kreisel neu aufgenommen.<br />

17


4 Protokoll <strong>der</strong> Orientierungsveranstaltung vom 29.<br />

Oktober 2007<br />

Beilage: Protokoll <strong>der</strong> Mitwirkungsveranstaltung vom 29. Oktober 2007<br />

19


21<br />

Protokoll<br />

<strong>der</strong> Mitwirkungsveranstaltung<br />

zur <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong><br />

Datum: Montag, 29. Oktober 2007<br />

Zeit: 20.00 bis 22.00 Uhr<br />

Ort: Singsaal <strong>der</strong> Schulanlage Kan<strong>der</strong>matte, <strong>Thierachern</strong><br />

Anwesende: 88 Personen<br />

Planer: Albrecht Bandi, IC Infraconsult AG, Bern<br />

Thomas Stettler, IC Infraconsult AG, Bern<br />

Gemein<strong>der</strong>at: Vreni Blesi, Beat Brenneisen, Hans Jörg Kast, Rosette Stettler,<br />

Beat Stierli, Margret Streit<br />

AG <strong>Ortsplanung</strong>: Patrick Lanz<br />

Presse: Deborah Stulz, Thuner Tagblatt<br />

Simon Schmutz, Berner Landbote<br />

Protokoll: Monika Gerber, <strong>Gemeinde</strong>schreiberin<br />

Die Präsidentin <strong>der</strong> Arbeitsgruppe <strong>Ortsplanung</strong>, Rosette Stettler, begrüsst die Anwesenden<br />

im Namen <strong>der</strong> Arbeitsgruppe und des Gemeindrates zur öffentlichen Orientierungsversammlung<br />

über die laufende <strong>Teilrevision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong>. Sie weist darauf<br />

hin, dass <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at von Beginn weg einig war, dass die <strong>Teilrevision</strong> kein<br />

„Schreibtischgeschäft“ werden soll, weshalb im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens<br />

auch <strong>der</strong> heutige Informationsanlass für die ganze Bevölkerung stattfindet. Sie äussert<br />

ihre Freude darüber, dass das Interesse wie<strong>der</strong>um gross ist und sich eine stattliche<br />

Anzahl Teilnehmende eingefunden haben, um sich aus erster Hand informieren<br />

zu lassen. Die Anwesenden sind wichtig, da <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at durch <strong>der</strong>en Feedback<br />

sieht, ob er grundsätzlich auf dem richtigen Weg ist.<br />

Rosette Stettler verweist weiter darauf, dass aus den gleichen Gründen am 3. Mai<br />

2007 bereits ein erstes Mitwirkungsverfahren mit einem Werkstattgespräch über das<br />

Entwicklungskonzept und die Siedlungsentwicklung stattgefunden hat. Der dort vorgestellte<br />

Plan über die künftige Siedlungsentwicklung hat jedoch offenbar teilweise<br />

für Verwirrung gesorgt. Der Gemein<strong>der</strong>at ist falsch verstanden worden o<strong>der</strong> hat zu<br />

wenig deutlich kommuniziert, dass nicht alle als Entwicklungsgebiet bezeichnete Flächen<br />

innerhalb <strong>der</strong> Siedlungsgrenzen verbaut werden sollen. Die festgelegten Siedlungsgrenzen<br />

geben vielmehr den Rahmen vor, innerhalb dessen bei konkreten Anliegen<br />

überhaupt geprüft werden soll, ob eine Fläche eingezont wird. Alle Eingaben<br />

des gemeinsamen Werkstattgesprächs als auch die schriftlich eingelangten Eingaben<br />

sind von <strong>der</strong> Arbeitsgruppe <strong>Ortsplanung</strong> geprüft worden. Anhand <strong>der</strong> Eingaben<br />

konnte grundsätzlich festgestellt werden, dass auf <strong>der</strong> Basis des Entwicklungskonzepts<br />

weiterbearbeitet werden kann. Die weiteren Arbeiten <strong>der</strong> Arbeitsgruppe als<br />

auch verschiedene Gespräche mit betroffenen Landeigentümern führen letztlich zum<br />

Stand, wie er sich heute präsentiert. Im Rahmen des Werkstattgesprächs sind aus-


serdem viele Eingaben zum Verkehr eingelangt, weshalb <strong>der</strong> vorliegende Verkehrsrichtplan<br />

relativ umfangreich ausgefallen ist. Alle Eingaben des ersten Mitwirkungsverfahrens<br />

sind in einem Mitwirkungsbericht festgehalten worden.<br />

Rosette Stettler weist abschliessend darauf hin, dass das Ziel <strong>der</strong> heutigen Veranstaltung<br />

sei, dass nach <strong>der</strong> Vorstellung <strong>der</strong> Planunterlagen durch die beiden anwesenden<br />

Planer vor allem möglichst viele Voten und Anregungen aus <strong>der</strong> Mitte <strong>der</strong><br />

Versammlung aufgenommen werden sollen, damit mögliche Fragen geklärt und<br />

Missverständnisse o<strong>der</strong> Unklarheiten direkt vor Ort bereinigt werden können.<br />

Der Ortsplaner, Albrecht Bandi, nimmt ebenfalls Bezug auf das erste Mitwirkungsverfahren<br />

vom Frühjahr, wo insbeson<strong>der</strong>e die Siedlungsentwicklung zur Diskussion<br />

stand. Am heutigen Abend liegen nun als Ergebnis daraus die konkret vorgesehenen<br />

Ein- und Umzonungen sowie eine neuer Verkehrsrichtplan vor. Obwohl die Ausgangslage<br />

am Werkstattgespräch im Frühjahr bereits ausführlich vorgestellt worden<br />

ist, greift er einige wesentliche Eckpunkte nochmals kurz auf. Er findet es wichtig zu<br />

sehen, wie die Bevölkerungs- und Arbeitsplatzentwicklung in <strong>Thierachern</strong> verlaufen<br />

ist. Während bei <strong>der</strong> Bevölkerung ab 1990 eine stetige Zunahme zu verzeichnen war,<br />

kam es in den Jahren 1990 bis 2000 zu einem Einbruch mit sogar geringfügig rückläufigen<br />

Zahlen. Ab dem Jahr 2000 bis heute ist dann nochmals eine klare Wachstumsphase<br />

eingetreten. Dies führt denn auch dazu, dass heute ein grosser Teil <strong>der</strong><br />

verfügbaren Baulandreserven konsumiert ist. Die laufende <strong>Teilrevision</strong> dient deshalb<br />

dazu, <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> überhaupt wie<strong>der</strong> eine Entwicklung zu ermöglichen. Bei <strong>der</strong><br />

Entwicklung <strong>der</strong> Arbeitsplätze in <strong>Thierachern</strong> zeigt sich über alle Jahre hinweg eine<br />

massiv rückläufige Tendenz. Deshalb hat <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at auch die Idee, im Rahmen<br />

<strong>der</strong> <strong>Teilrevision</strong> den nötigen Raum für neue Arbeitsplätze in Form einer reinen<br />

Gewerbezone zu schaffen.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thierachern</strong> hat damit einen klar nachgewiesenen Bedarf an zusätzlichem<br />

Wohnbauland. Der Kanton gibt jedoch mittels seiner Richtplanung vor, wie<br />

dieser Bedarf zu berechnen ist, das heisst, wie viel Wohnbauland die <strong>Gemeinde</strong> zugute<br />

hat. Diesbezüglich gelten gegenüber früher heute klare Richtlinien und Grenzen.<br />

Der Kanton Bern geht in den Landgemeinden von einem Wachstum von 4 %<br />

aus. Dies entspricht in <strong>Thierachern</strong> einem Zuwachs von 85 Einwohnern. Ein weiterer<br />

Punkt ist aber, dass gleichzeitig auch die Wohnungsbelegung stetig abnimmt. Während<br />

heute statistisch in je<strong>der</strong> Wohnung noch 2.48 Personen leben, geht <strong>der</strong> Kanton<br />

davon aus, dass dies in den fraglichen Planjahren auf 2.23 Personen absinken wird.<br />

Das heisst, dass in <strong>Thierachern</strong> aufgrund des steigenden Wohnraumbedarfs des<br />

Einzelnen 95 zusätzliche Wohnungen benötigt werden, um den heutigen Einwohnerstand<br />

überhaupt halten zu können. Mit <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong>srevision soll deshalb eine<br />

Fläche für insgesamt 133 Wohnungen zur Verfügung gestellt werden. Dies führt<br />

hochgerechnet zu einem Flächenbedarf von 6.2 ha, wobei die noch vorhandenen<br />

Reserven im Umfang von 3.68 ha wie<strong>der</strong> abgezogen werden. Folglich hat die <strong>Gemeinde</strong><br />

für Neueinzonungen einen Spielraum von maximal 2.52 ha.<br />

Albrecht Bandi stellt die Ziele und Rahmenbedingungen <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, die er auch<br />

am ersten Mitwirkungsanlass bereits aufgezeigt hat, anhand einer Folie nochmals<br />

vor. Das eidgenössische Raumplanungsgesetz gibt übergeordnet unter an<strong>der</strong>em bereits<br />

vor, dass die Siedlungsausdehnung zu begrenzen ist. Weitere Vorgaben sind<br />

aber auch vom Gemein<strong>der</strong>at formuliert worden. So zum Beispiel die Erhaltung <strong>der</strong><br />

Lebensqualität und die Berücksichtigung <strong>der</strong> Bedürfnisse <strong>der</strong> Landwirtschaft. Weiter<br />

22


das Schliessen von Siedlungslücken und dass Einzonung nur dort vorzusehen sind,<br />

wo eine zweckmässige Erschliessung und eine Anbindung an den öffentlichen Verkehr<br />

vorhanden sind. Die Umsetzung dieser verschiedenen Vorgaben führte zur<br />

Ausgestaltung des Sieldungsentwicklungsplans, <strong>der</strong> vorgibt, wo prioritär eine Entwicklung<br />

angestrebt werden soll. Wie bereits Rosette Stettler ausgeführt, heisst dies<br />

aber nicht, dass die ganze als „Entwicklungsgebiet“ bezeichnete Fläche eingezont<br />

wird. Der Plan gibt einzig vor, innerhalb welcher Siedlungsgrenzen eine Entwicklung<br />

überhaupt noch möglich sein soll. Daraus abgeleitet wurden in <strong>der</strong> Folge vier Handlungsgrundsätze<br />

als Beurteilungskriterien für die konkreten Einzonungen:<br />

• Freihaltung <strong>der</strong> Grünräume zwischen den Ortsteilen<br />

• Unüberbaute Gebiete mit beson<strong>der</strong>em Landschaftswert werden nicht eingezont<br />

• Das Siedlungswachstum konzentriert sich vorrangig auf die Dorteile Wahlen und<br />

Dorf<br />

• Neueinzonungen werden auf Gebiete konzentriert, bei denen eine geeignete Erschliessung<br />

gewährleistet werden kann<br />

Anlässlich <strong>der</strong> ersten Mitwirkung verzeichnete das Werkstattgespräch rund 60 Teilnehmende.<br />

Zusätzlich sind 38 Fragebogen mit konkreten Anregungen eingelangt.<br />

Als Ergebnis festgehalten werden konnte im Grundsatz eine mehrheitliche Zustimmung<br />

zu <strong>der</strong> vom Gemein<strong>der</strong>at vorgesehenen Entwicklung.<br />

Da das vorliegende Verfahren nur einzelne Än<strong>der</strong>ungen des Zonenplans beinhaltet,<br />

handelt es sich nur um eine <strong>Teilrevision</strong>. Das heisst die Grundstruktur des Zonenplans<br />

als auch die Zonenkennzeichnung bleiben erhalten. Auch das Baureglement ist<br />

nicht Bestandteil <strong>der</strong> Revision und bleibt unangetastet. Gegenstand <strong>der</strong> laufenden<br />

Mitwirkung und des Verfahrens sind deshalb auch nur die vorgelegten Än<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> baurechtlichen Grundordnung.<br />

Anhand von Folien zeigt Albrecht Bandi anschliessend jede einzelne Ein- o<strong>der</strong> Umzonung<br />

<strong>der</strong> Reihe nach auf. Er erläutert jeweils kurz die Gründe und Überlegungen,<br />

weshalb diese aufgenommen wurden beziehungsweise welche Erweiterungsmöglichkeiten<br />

für die einzelnen Grundstücke mit <strong>der</strong> Einzonung neu gegeben sind.<br />

Abschliessend zeigt er ebenfalls noch kurz die einzige Än<strong>der</strong>ung des Baureglements<br />

auf, die durch die geplante Einzonung einer Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) mit<br />

einer Nutzung als Parkplatz beim Viehschauplatz ausgelöst wird Die Baureglementsän<strong>der</strong>ung<br />

umfasst somit einzig den neuen Artikel mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung dieser<br />

neuen ZöN.<br />

In <strong>der</strong> Folge stellt Markus Stettler den Verkehrsrichtplan vor. Er nimmt ebenfalls kurz<br />

Bezug auf das Werkstattgespräch im Frühjahr, wo bereits rege über den Verkehr<br />

diskutiert worden ist. Als Ausgangslage dienen <strong>der</strong> Planungsbehörde <strong>der</strong> bestehende<br />

Verkehrsrichtplan aus dem Jahr 1994 sowie eine Verkehrsstudie von 1998. Der Verkehrsrichtplan<br />

bestimmt einerseits die Strassenklassifizierung, an<strong>der</strong>erseits aber vor<br />

allem verschiedenen Massnahmen, die für den motorisierten Verkehr, den öffentlichen<br />

Verkehr o<strong>der</strong> auch den Langsamverkehr getroffen werden sollen. Die Zielsetzungen<br />

des Verkehrsrichtplans entstanden einerseits aus den Eingaben des Gemein<strong>der</strong>ates<br />

sowie auch aus den Eingaben aus <strong>der</strong> ersten Mitwirkung <strong>der</strong> Bevölkerung.<br />

Der Schwerpunkt des Richtplans liegt klar bei <strong>der</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Verkehrssicherheit<br />

für alle Verkehrsteilnehmer. Ausserdem wird Rücksicht auf eine verträgliche<br />

Mobilität und auf die Erhaltung <strong>der</strong> Wohnqualität genommen. Weitere Rahmen-<br />

23


edingungen sind die gute Erschliessung mit öffentlichem Verkehr, weshalb Neueinzonungen<br />

nur da erfolgen, wo eine Anbindung an den öffentlichen Verkehr besteht.<br />

Das Schwergewicht des neuen Verkehrsrichtplans ist die Ortsumfahrung via Mülimatt<br />

mit einem entsprechenden Leitsystem für den Durchgangsverkehr. Der Richtplan ist<br />

verwaltungsanweisend, jedoch nicht für Grundeigentümer verbindlich. Der Richtplan<br />

bindet somit nur die Behörde, dies jedoch auch abgestuft, je nach im Richtplan festgehaltener<br />

Verbindlichkeit. Die Umsetzung <strong>der</strong> einzelnen Massnahmen hängt letztlich<br />

von <strong>der</strong>en Finanzierbarkeit als auch <strong>der</strong> Zustimmung <strong>der</strong> betroffenen Privatpersonen<br />

und Amtsstellen ab. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Umsetzung <strong>der</strong><br />

Massnahmen. Der Gemein<strong>der</strong>at kann den Verkehrsrichtplan vorbehältlich <strong>der</strong> Genehmigung<br />

durch das kantonale Amt für <strong>Gemeinde</strong>n und Raumordnung in eigener<br />

Kompetenz beschliessen.<br />

Der Strassennetzplan als Bestandteil des Verkehrsrichtplan unterscheidet einerseits<br />

zwischen Kantonsstrassen und Hauptverkehrsstrassen. Die neu vorgesehene Ortsumfahrung<br />

via Mülimatt ist deshalb als neue Kantonsstrasse eingetragen, während<br />

die bisherige Ortsdurchfahrt entsprechend zur Hauptverkehrsstrasse wird. Weiter<br />

wird im Plan unterschieden in Sammelstrassen und Erschliessungsstrassen, Strassen<br />

mit Naturbelag sowie Velorouten. Ebenfalls verwiesen wird auf das Inventar <strong>der</strong><br />

historischen Verkehrsstrassen, die in <strong>Thierachern</strong> ebenfalls vorhanden sind.<br />

Markus Stettler erläutert, dass sich die Massnahmen aufteilen in die Ortsumfahrung,<br />

Verkehrsberuhigungsmassnahmen sowie verschiedene Knotenoptimierungen. Weitere<br />

Elemente sind im Bereich des Langsamverkehrs, das heisst für Fussgänger und<br />

Velofahrer, zu finden. Im öffentlichen Verkehr ist hingegen kein Handlungsbedarf gegeben.<br />

Basierend auf einer Eingabe des Gemein<strong>der</strong>ates <strong>Thierachern</strong> wird mit dem<br />

kommenden Fahrplanwechsel bereits durchgehend <strong>der</strong> Halbstundentakt eingeführt,<br />

weshalb im Verkehrsrichtplan zum öffentlichen Verkehr keine weiteren Massnahmen<br />

aufgeführt sind. Ein weiterer wesentlicher Punkt des Richtplans ist die Schaffung von<br />

Tempo 30-Zonen in den Gebieten Brügg, Schwand, Kan<strong>der</strong>matte und Wahlen. Diese<br />

sollen ebenfalls die Sicherheit für den Langsamverkehr verbessern, wie dies auch<br />

mit verschiedenen neuen Fusswegverbindungen und Velostreifen geplant ist.<br />

Anhand von Folien zeigt Thomas Stettler anschliessend ebenfalls jede einzelne geplante<br />

Massnahme kurz auf und erläutert, was die Massnahmen grob beinhalten und<br />

welche Überlegungen zur Aufnahme geführt haben. Bei <strong>der</strong> Ortsumfahrung verweist<br />

er darauf, dass die heute bereits rege genutzte Umfahrungsmöglichkeit über die<br />

Strasse des VBS mittels eines konsequenten Ausbaus dieses Strassenstücks noch<br />

verstärkt werden soll. Dies würde dazu führen, dass die Umfahrung zur Staatsstrasse<br />

und die Ortsdurchfahrt im Gegenzug zur <strong>Gemeinde</strong>strasse werden. Die neuen Eigentumsverhältnisse<br />

und die Nutzung müssen jedoch noch geklärt werden. Flankierend<br />

würde bei einer Neuregelung <strong>der</strong> Ortsumfahrung auch eine neue Vortrittsregelung<br />

bei <strong>der</strong> Einmündung Schönegg erfolgen und die Einfahrt zur Ortsdurchfahrt „unattraktiv“<br />

gestalten, d.h. zwecks Temporeduktion optisch verengt werden. Vorgesehen<br />

ist weiter auch die Schaffung von Abbiegehilfen für Radfahrer in <strong>der</strong> Schöneggkurve.<br />

Dies zeigt aber auch, dass verschiedene Massnahmen des Richtplans in einer<br />

Abhängigkeit zueinan<strong>der</strong> stehen, so dass bei diesen nur eine gesamthafte Umsetzung<br />

sinnvoll sind.<br />

24


Rosette Stettler verweist darauf, dass die grosse Fülle an Massnahmen letztlich nicht<br />

alle realisierbar sein wird. Der Gemein<strong>der</strong>at wird letztlich schauen müssen, was finanziell<br />

in welchem Zeitrahmen machbar sein wird und es wird sich auch zeigen<br />

müssen, was in den Verhandlungen mit dem Kanton und den betroffenen Eigentümern<br />

realisierbar ist.<br />

Diskussion und Fragen <strong>der</strong> Teilnehmer:<br />

Hans Peter Lä<strong>der</strong>ach, Thunstrasse, möchte wissen, weshalb die reine Gewerbezone<br />

auf eine Grösse von nur 12'000 m 2 festgelegt wurde. Er geht davon aus, dass bei<br />

entsprechen<strong>der</strong> Nachfrage diese Fläche sehr rasch überbaut sein wird. Vreni Blesi<br />

weist darauf hin, dass die <strong>Gemeinde</strong> Mitglied im Wirtschaftsraum Thun ist und entsprechend<br />

auch zu einer wirtschaftlichen Entwicklung <strong>der</strong> Region beitragen sollte.<br />

Klar war jedoch, dass in <strong>Thierachern</strong> keine Industriezone geschaffen werden soll,<br />

son<strong>der</strong>n nur eine Gewerbezone für kleineres Gewerbe. Die flächenmässige Beschränkung<br />

erfolgt nicht zuletzt aber mit Rücksicht auf die Landwirtschaft, <strong>der</strong> ansonsten<br />

zu viel ideales Land entzogen wird. Die gewählte Lage <strong>der</strong> Gewerbezone ist<br />

hingegen ideal, da <strong>der</strong> anfallende Verkehr nicht durchs Dorf fahren muss. Der vorliegende<br />

Vorschlag ist letztlich ein Kompromiss zwischen <strong>der</strong> einerseits grossen Nachfrage<br />

und <strong>der</strong> Rücksichtnahme auf die Landwirtschaft und die Anstösser.<br />

Weiter weist Hans Peter Lä<strong>der</strong>ach darauf hin, dass er die geplante Ortsumfahrung<br />

sehr gut findet, jedoch die vertikale Planung etwas störend ist. Nachdem die Ortsdurchfahrt<br />

vor noch nicht allzu langer Zeit neu gemacht wurde, soll diese nun hinabgestuft<br />

werden. Er fragt sich, ob hier keine bessere Koordination <strong>der</strong> verschiedenen<br />

Planungsebenen möglich ist. Auch weist er darauf hin, dass allenfalls noch sinnvollere<br />

Lösungen bezüglich Linienführung zu wählen sind, da ab dem Kreisel bei <strong>der</strong><br />

Gärtnerei Häusler zur Ortsumfahrung ein „Umweg“ notwendig ist. Vreni Blesi weist<br />

darauf hin, dass sich <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at diese Überlegungen auch bereits gemacht<br />

hat. Bezüglich <strong>der</strong> divergierenden Planung weist sie auf den langen Planungshorizont<br />

beim Kanton hin, wo Projekte infolge fehlen<strong>der</strong> Finanzen jahrzehntelang zurückgestellt<br />

werden müssen und auch von <strong>der</strong> Planung bis zur Ausführung wie<strong>der</strong><br />

mehrere Jahre vergehen. Sie weist weiter darauf hin, dass nicht garantiert werden<br />

kann, dass die Realisierung <strong>der</strong> Ortsumfahrung effektiv möglich sein wird. Ausserdem<br />

kann es bis zu einer Realisierung ohne weiteres wie<strong>der</strong>um zehn bis fünfzehn<br />

Jahre dauern. Das Projekt ist komplex, da die Strasse sich gegenwärtig noch im Eigentum<br />

des VBS befindet und auch die die Einwilligung des Kantons notwendig ist.<br />

Auch <strong>der</strong> entsprechend notwendige Ausbau <strong>der</strong> Strasse wird nicht von heute auf<br />

morgen möglich sein. Bei einer direkten Linienführung <strong>der</strong> Ortsumfahrung direkt ab<br />

dem Kreisel würde einerseits wie<strong>der</strong>um sehr viel Landwirtschaftsland verloren gehen<br />

beziehungsweise die bestehende Strasse müsste trotzdem erhalten werden, da sich<br />

ansonsten bei <strong>der</strong> Zufahrt mit Fahrtrichtung aus Allmendingen <strong>der</strong> entsprechende<br />

Umweg ebenfalls ergibt. Ziel des Gemein<strong>der</strong>ates ist aber sicher, bei <strong>der</strong> Ausgestaltung<br />

des konkreten Projektes eine optimale Lösung zu finden. Rosette Stettler präzisiert<br />

ebenfalls, dass hinter dem Verkehrsrichtplan noch keine konkret ausgearbeiteten<br />

Projekte stehen, son<strong>der</strong>n erste Überlegungen über die Stossrichtung <strong>der</strong> Massnahmen.<br />

Die Massnahmen müssen in <strong>der</strong> Detailplanung dann noch eingehend geprüft<br />

und optimiert werden. Ziel ist es ausserdem, die geplanten Massnahmen wenn<br />

immer möglich mit an<strong>der</strong>en Projekten wie beispielsweise Strassensanierungen zu<br />

verknüpfen, um dadurch auch Synergien zu nutzen.<br />

25


Ferdi Sessiz, Mösliweg, fragt an, ob es bezüglich <strong>der</strong> grossen Mischung an möglichen<br />

Massnahmen im Verkehrsrichtplan auch bereits erste Prioritäten gebe. Rosette<br />

Stettler weist darauf hin, dass <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at sich anlässlich einer Klausursitzung<br />

dieser Tage mit dem mit Finanzplan bis 2012 befasst hat. Darin eingestellt sind bereits<br />

erste Positionen für die Einführung <strong>der</strong> Tempo 30-Zonen in Jahren 2009 und<br />

2010 sowie erste Kosten für eine Sanierung <strong>der</strong> Panzerpiste im Jahr 2012. Diesbezüglich<br />

werden aber noch entsprechende Abklärungen mit dem Kanton nötig sein.<br />

Das heisst effektiv in konkreter Planung befindlich die die Einführung <strong>der</strong> Tempo 30-<br />

Zonen. Ferdi Sessiz fragt an, ob es korrekt sei, dass für den Mösliweg kein Tempo<br />

30 vorgesehen sei. Dies wird bestätigt.<br />

Hans-Rudolf Fahrni, Wahlenweg, empfindet die Planung des Gemein<strong>der</strong>ates aus<br />

Sicht des Gebietes Wahlen, wo er wohnhaft ist, als massvollen Vorschlag. Den damit<br />

ermöglichten Umbau <strong>der</strong> alten Häuser, wovon er selber auch betroffen sei, findet er<br />

gut. Er sieht hingegen eine Problematik bei den betreffenden Parzellen, da es sich<br />

um bestehende Häuser mit relativ viel Land handelt, wo aber trotzdem nur sehr<br />

schlecht ein zweites Wohnhaus erstellt werden könne. Er möchte wissen, ob es möglich<br />

sei mit den Planungs- und Infrastrukturverträgen mit den Eigentümern abzumachen,<br />

was auf diesen Parzellen noch erstellt werden könne. Er befürchtet ansonsten<br />

eine Verwil<strong>der</strong>ung des Ortsbildes im Wahlen, wenn dort noch weitere Gebäude „hineingezwängt“<br />

werden. Ausserdem möchte er wissen, was mit denn Einzonungen in<br />

diesem Gebiet punkto Pferdehaltung zulässig sein werde. Darf in <strong>der</strong> W2 eine Reithalle<br />

o<strong>der</strong> ähnliches erstellt werden. Der Bauverwalter Markus Zingg erläutert, dass<br />

mit <strong>der</strong> Zonendefinition vorgegeben wird, was baulich auf diesen Parzellen zulässig<br />

ist. Weitere Einschränkungen müssten zusätzlich mittels Erlass einer ZPP über das<br />

Mass des Baureglements hinaus vorgegeben werden. Es bestehen aber im fraglichen<br />

Gebiet ohnehin auch Einschränkungen bei den geschützten Liegenschaften,<br />

wo die Denkmalpflege bezüglich Ortsbild mitgestalten wird. Das Baureglement ist<br />

aber letztlich das Instrument, das die geltenden Abstände, Grösse, Länge und Breite<br />

von neuen Bauten vorgibt. Innerhalb dieser Vorgaben sollen die Eigentümer ihre Liegenschaft<br />

nutzen können. Beim Punkt <strong>der</strong> Pferdehaltung ist dies abhängig von <strong>der</strong><br />

Anzahl <strong>der</strong> Pferde. Die Wohnzone geht von einer Hobbyhaltung, nicht von gewerblichem<br />

Betrieb aus, was über die Anzahl Boxen geregelt wird. Ein reiner Reitbetrieb ist<br />

demnach sicherlich nicht zonenkonform.<br />

Albrecht Bandi hält ebenfalls fest, dass es nicht einfach sein wird, in diesem Gebiet<br />

zu bauen, da eben auch die Denkmalpflege mitsprechen wird. Es besteht aber allenfalls<br />

die Möglichkeit, dass sich die Grundeigentümer zusammenschliessen um ein<br />

gemeinsames Gesuch für ihre Grundstücke einzugeben, damit ein sinnvolles Projekt<br />

realisiert werden kann.<br />

Hans-Rudolf Fahrni, Wahlenweg, weist weiter darauf hin, dass er die theoretischen<br />

Zahlen zum Wachstum anzweifelt. Diese würden auf <strong>Thierachern</strong> nicht zutreffen. Er<br />

ist <strong>der</strong> Meinung, dass die Besetzung <strong>der</strong> Wohnungen höher sein wird, als dies <strong>der</strong><br />

Kanton vorgibt. Dies führe zu einem grösseren Wachstum als die angegeben 4 %<br />

<strong>der</strong> Bevölkerung. Weiter führt er aus, dass das Entwicklungskonzept ist für ihn immer<br />

noch rotes Tuch sei. Nicht in Bezug auf die vorliegende Planung, son<strong>der</strong>n aufgrund<br />

<strong>der</strong> künftigen Entwicklungsmöglichkeiten. Er findet es nicht sinnvoll, dass im Wahlen<br />

rund 30 Wohnungen realisiert werden können, die dann über den Wahlenweg erschlossen<br />

werden. Ausserdem weißt er darauf hin, dass die Siedlungsgrenze bis an<br />

26


das Moorschutzgebiet und an den Wald heranreicht. Es ergebe sich insgesamt eine<br />

Zerstückelung des Gebietes, so dass keine sinnvolle landwirtschaftliche Nutzung<br />

mehr möglich sei. Er wünscht sich, dass dieser Punkt nochmals geprüft werde, auch<br />

wenn er nicht für die laufende <strong>Teilrevision</strong> von Relevanz ist son<strong>der</strong>n erst im Hinblick<br />

auf die weitere Entwicklung.<br />

Als letzten Punkt spricht Hans-Rudolf Fahrni den Verkehr im Wahlenweg an. Falls<br />

dieser durch die bauliche Entwicklung sprunghaft ansteigen sollte, möchte er sich<br />

doch äussern können, was konkret gemacht werde. Beim Bau von Hin<strong>der</strong>nissen und<br />

Verengungen solle die <strong>Gemeinde</strong> nicht die Fehler wie<strong>der</strong>holen, die in an<strong>der</strong>en <strong>Gemeinde</strong>n<br />

gemacht wurden. Er wünscht sich keine realitätsfremden Massnahmen.<br />

Rosette Stettler verweist darauf, dass <strong>der</strong> Verkehrsrichtplan erst eine Absichtserklärung<br />

<strong>der</strong> Behörde sei. Die Projekte werden selbstverständlich wie gewohnt öffentlich<br />

gemacht und wo nötig auch diskutiert. Der Verkehrsrichtplan biete keine Rechtsgrundlage,<br />

dass <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at über die Köpfe <strong>der</strong> Betroffenen hinweg etwas entscheiden<br />

könne. Vreni Blesi weist weiter darauf hin, dass <strong>der</strong> Wahlenweg einer reiner<br />

Zubringer ist und auch künftig nicht zur Abkürzung o<strong>der</strong> Durchfahrt werden dürfe.<br />

Sie weist weiter darauf hin, dass die <strong>Gemeinde</strong> Vorgaben einzuhalten hat, nicht noch<br />

mehr Verkehr zu generieren. Deshalb werden Neueinzonungen in einer Entfernung<br />

von maximal 300 m von bestehenden Haltestellen des öffentlichen Verkehrs vorgesehen<br />

Diese Massnahme in Kombination mit <strong>der</strong> geplanten Einführung des ½-<br />

Stundentakts soll dazu führen, dass Mehrverkehr verhin<strong>der</strong>t wird. Die <strong>Gemeinde</strong> ist<br />

deshalb gezwungen, die Sieldung entlang <strong>der</strong> Hauptachsen zu verdichten. Es handelt<br />

sich dabei auch um kantonale Vorgaben, die umgesetzt werden müssen, so<br />

dass die <strong>Gemeinde</strong> nicht in allen Belangen frei entscheiden könne.<br />

Daniel Bichsel, Schwandstrasse, findet es positiv, dass <strong>der</strong> durchgehende ½-<br />

Stundentakt komme. Der möchte daran anknüpfen und die <strong>Gemeinde</strong> auffor<strong>der</strong>n,<br />

dies auch publik zu machen, damit das öV- Angebot noch besser genutzt wird. Bezüglich<br />

<strong>der</strong> Gewerbezone bei <strong>der</strong> Schwandstrasse gibt er zu bedenken, dass dort<br />

auch Anwohner sind. Er möchte wissen, welche Mitsprachemöglichkeit darüber besteht,<br />

was für ein Gewerbe dort angesiedelt wird. Was müssen die Anstösser bezüglich<br />

Lärms einfach in Kauf nehmen. Markus Zingg weist darauf hin, dass auch hier<br />

die Möglichkeiten im Rahmen des Baureglements vorgegeben sind. Dies auch bezüglich<br />

<strong>der</strong> Lärmgrenzwerte, die eingehalten werden müssen. Eine Mitsprache ist im<br />

normalen Rahmen des Baubewilligungsverfahrens gegeben. Er bestätigt auf Nachfrage<br />

von Daniel Bichsel, dass ein klarer Unterschied zwischen einer Gewerbezone<br />

und einer Industriezone besteht.<br />

Ein weiterer Votant äussert sich grundsätzlich positiv zu den vorgesehenen Tempo<br />

30-Zonen. Er verweist aber auf das zwischen dem Ameisenweg und <strong>der</strong> Schulanlage.<br />

Dieses wird von vielen Kin<strong>der</strong>n mit Fahrrä<strong>der</strong>n genutzt, die teils bereits ab dem<br />

ersten Schuljahr mit Velos unterwegs sind. Die Autofahrer sind auf diesem Teilstück<br />

teils sehr schnell unterwegs. Der geplante Trampelpfad bietet den Kin<strong>der</strong>, die mit<br />

dem Fahrrad unterwegs sind, keinen Schutz, ausser die Velo können diesem Pfad<br />

ebenfalls nutzen. Rosette Stettler erklärt, dass geprüft wird, ob die Tempo 30-Zone<br />

allenfalls ausgedehnt werden kann, was jedoch in <strong>der</strong> Regel vom Kanton nur bewilligt<br />

wird, wenn ein Gebiet überbaut ist.<br />

Der Feuerwehrkommandant, Oskar Ryter, Mittelstrasse, weist darauf hin, dass bei<br />

den Torsituationen und Verengungen darauf zu achten ist, allfällige Insel in <strong>der</strong> Mitte<br />

27


zu erstellen und die Fahrbahn nicht links o<strong>der</strong> rechts zu verengen. Dies sei ansonsten<br />

für die Rettungsdienste wesentlich gefährlicher.<br />

Manfred Oester, Blümlisalpstrasse, doppelt nach, dass auch genügend Platz für den<br />

Bus bleiben muss. Auch bei <strong>der</strong> Erstellung von allfälligen Kreiseln müsse geschaut<br />

werden, dass ausreichend Platz für den Bus o<strong>der</strong> für an<strong>der</strong>e grosse Fahrzeuge wie<br />

Traktoren o<strong>der</strong> Lastwagen bleibt. Bei <strong>der</strong> Einführung von Tempo 30-Zonen müssten<br />

ausserdem Kontrollen gemacht werden, da dies ansonsten nicht eingehalten werden<br />

und somit nichts bringe. Rosette Stettler hält fest, dass <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at die Bedürfnisse<br />

des Postautobetriebs als auch <strong>der</strong> Rettungsdienste im Auge habe. Der Behörde<br />

sei durchaus bewusst, dass diese Fragen bei jedem Projekt angeschaut werden<br />

müssen. Sie weist weiter darauf hin, dass fehlbare Autofahrer nicht einfach mit einem<br />

„Täfeli“ erzogen werden können. Der Anspruch könne lei<strong>der</strong> nie sein, dass je<strong>der</strong> sich<br />

an die Vorschriften hält.<br />

Durch Bruno Langhard, Dorfstrasse, wird auf die Erweiterung <strong>der</strong> Bauzonen in Richtung<br />

Schützenhaus hingewiesen. Ihm fehle eine Aussage über die Zukunft <strong>der</strong><br />

Schiessanlage. Vreni Blesi hält fest, dass die Anlage vor<strong>der</strong>hand auch weiterhin bestehen<br />

bleibe. Es lasse sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht verbindlich sagen,<br />

wie lange dies noch <strong>der</strong> Fall ist. Es werden aber aktuelle Messungen stattfinden um<br />

die Einhaltung <strong>der</strong> Grenzwerte zu garantieren.<br />

Adrian Siegenthaler, Blumensteinstrasse, lobt das Vorgehen <strong>der</strong> Behörde bezüglich<br />

Mitsprache und Orientierung <strong>der</strong> Bevölkerung. Beim Entwicklungsplan möchte er<br />

wissen, nach welchen Kriterien die roten Linien gezogen worden sind. Für welchen<br />

Zeithorizont ist dies gedacht und welche Überlegungen stehen dahinter. Albrecht<br />

Bandi hält fest, dass dies das Resultat <strong>der</strong> Landschaftsanalyse, <strong>der</strong> bestehenden<br />

Gründraumverbindungen sowie <strong>der</strong> vorhandenen prägenden Geländekuppen sei, die<br />

erhalten werden sollen. Das Planungshorizont entspreche ungefähr. 30 Jahren, da<br />

ein längerer Zeithorizont nicht planbar sei. Dies heisst aber nicht, dass die markierten<br />

Siedlungsgrenzen bis in 30 Jahren alle „aufgefüllt“ werden. Dies sei einzige eine<br />

Grenze, wie weit eine Entwicklung überhaupt gewünscht sei. Dies hilft <strong>der</strong> Behörde<br />

insbeson<strong>der</strong>e auch, bei künftigen Wünschen die Gesamtvision im Auge zu behalten.<br />

Der Entwicklungsplan ist nur ein Hilfsmittel und dient <strong>der</strong> Steuerung des Wachstums.<br />

Der Plan hat aber keine Verbindlichkeit bis in alle „Ewigkeit“ o<strong>der</strong> für jede weitere<br />

<strong>Ortsplanung</strong>. Die Behörde hat aber damit das nötige Instrument, auch in <strong>der</strong> nächsten<br />

Generation auf diesem Plan weiter aufzubauen.<br />

Durch Kurt Schmid, Niesenstrasse, wird angefragt, weshalb auf <strong>der</strong> Thunstrasse das<br />

Tempolimit von 80 km/h bleibt. Er hat wenig Verständnis dafür, weshalb dort keine<br />

Reduktion vorgesehen ist und weshalb auch keine Geschwindigkeitskontrollen gemacht<br />

werden. Rosette Stettler weist darauf hin, dass eine Anregung beim Kanton<br />

möglich sei, dort vermehrt Kontrollen durchzuführen. Seine Anregung werde im Übrigen<br />

entgegen nehmen.<br />

Hans Schütz, Niesenstrasse, spricht den Trampelpfad entlang <strong>der</strong> Thunstrasse an.<br />

Damit fehle aber nach wie vor eine Massnahme für Velofahrer, für welche die Situation<br />

auf <strong>der</strong> Thunstrasse damit kritisch bleibe. Er wünscht, dass auch für die Velofahrer<br />

etwas gemacht werde o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Trampelpfad so ausgestaltet wird, dass er auch<br />

durch die Velofahrer genutzt werden kann. Albrecht Bandi weist darauf hin, dass <strong>der</strong><br />

Trampelpfad nur auf einer Strassenseite besteht. Bei einer Nutzung als Veloweg er-<br />

28


höht sich entsprechend das Unfallrisiko beim damit verbundenen Wechsel <strong>der</strong> Strassenseite.<br />

Es zeigt sich, dass <strong>der</strong> bestehende Fussweg zwar nur für Fussgänger signalisiert<br />

ist, aber insbeson<strong>der</strong>e nachts von vielen Velofahrern genutzt wird.<br />

Von Edwin Steiner, alter Eggstutz, wird diese Strasse angesprochen, die als permanenter<br />

Parkplatz dient. Dies sei zwar einerseits verkehrsberuhigend, for<strong>der</strong>e aber die<br />

Kin<strong>der</strong> heraus, mit Velos und Kickboards hinunter zu fahren, was zu gefährlichen Situationen<br />

führe. Auch diese Problematik ist <strong>der</strong> Behörde nicht neu, wird aber so zur<br />

erneuten Prüfung entgegen genommen.<br />

Kurt Schmid, Niesenstrasse ergänzt noch, dass zwischen <strong>der</strong> Garage Pieren und <strong>der</strong><br />

Einmündung <strong>der</strong> Schwandstrasse beim Werkhof Marti mehr Fussgänger unterwegs<br />

seien, als man vielleicht auf den ersten Blick denke. Vreni Blesi weist darauf hin,<br />

dass aus diesem Grund ja <strong>der</strong> Trampelpfad geplant sei. Auch hier wird sich aber zeigen<br />

müssen, wie die Schwierigkeiten punkto Lan<strong>der</strong>werb und Finanzierung geklärt<br />

werden können.<br />

Georg Flütsch, Mühlestrasse, nimmt nochmals Bezug auf den bestehenden Fussweg<br />

entlang <strong>der</strong> Thunstrasse. Auch er entscheide sich mit dem Velo jeweils dafür, diesen<br />

zu benutzen. Nach seinem Wissen sei bisher kein Velofahrer dafür gebüsst worden.<br />

Entsprechende Anregungen an die Behörde, die Benützung auch für Velofahrer zu<br />

prüfen seien bereits vor Jahren passiert. Gegenwärtig müsse einfach je<strong>der</strong> selber<br />

entscheiden, ein explizites Verbot sei ja nicht signalisiert. Durch Manfred Oester wird<br />

eingeworfen, dass die Zu- und Abfahrt ab dem Weg für Velos sehr holprig sei, was<br />

ebenfalls behoben werden müsste. Die Behörde nimmt das Anliegen auf und wird mit<br />

dem Kanton als Eigentümer <strong>der</strong> Strasse klären müssen, wie die Praxis für Velofahrer<br />

beim bestehenden Fussweg ausgestaltet werden soll.<br />

Hans-Rudolf Fahrni, Wahlenweg, möchte zum Punkt 29 des Verkehrsrichtplans wissen,<br />

wo dies genau sei. Vreni Blesi erläutert, dass dies das Wegstück ab <strong>der</strong> Liegenschaft<br />

von Doktor Spillmann bis ins Goferi betreffe, den „Goferikehr“, wo viele Leute<br />

entlang spazieren. Hans-Rudolf Fahrni weist weiter darauf hin, dass viele Velofahrer,<br />

insbeson<strong>der</strong>e aber Schüler auf dem Schulweg sich im Wahlenweg oftmals nicht ausreichend<br />

rechts halten. Auch bei <strong>der</strong> Ausfahrt in den Sandbühlweg ergäben sich dadurch<br />

oft gefährliche Situationen.<br />

Thomas Berger, Wahlenweg, benutzt oft den Bus im Wahlen und wünscht sich deshalb<br />

zur Strassenquerung einen Fussgängerstreifen. Vreni Blesi informiert, dass die<br />

<strong>Gemeinde</strong> dies mit dem Kanton bereits mehrfach abgeklärt hat. Die Bewilligungsphilosophie<br />

beim Kanton ist jedoch gegenwärtig so, dass dieses Anliegen trotz mehrerer<br />

Vorstösse seitens <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> bisher klar abgewiesen werde.<br />

Beat Knecht, Blumensteinstrasse, weist bezüglich <strong>der</strong> geplanten Torsituationen auf<br />

<strong>der</strong> Blumensteinstrasse und <strong>der</strong> Steghaltenstrasse darauf hin, dass diese nichts<br />

bringen würden. Bei einer Verengung, die noch ausreichend Platz für den Bus bietet,<br />

sei <strong>der</strong> Effekt zu klein. Gegebenenfalls müsste er die 80er Tafel ersetzt beziehungsweise<br />

dorfauswärts verschoben werden. Als direkter Anstösser stelle er fest, dass<br />

je<strong>der</strong> Autofahrer Gas gebe, sobald er die 80er Tafel sehe. Beim neuen Eggstutz regt<br />

er an, dass Trottoir mit einer Velonutzung zu kombinieren, da die Strasse durch das<br />

Aufmalen von Streifen letztlich ja nicht breiter werde.<br />

29


Josef Müller, Mösliweg, unterstützt, wie bereits mehrfach gesagt worden, dass das<br />

gewählte Vorgehen positiv ist. Er hat trotzdem für ein nächstes Mal den Vorschlag,<br />

dass diejenigen Leute mit einem konkreten Einzonungsbegehren öffentlich gemacht<br />

werden. Er hat dies am Werkstattgespräch als „Geheimniskrämerei“ empfunden. Es<br />

war aus diesem Grund nicht möglich, gemeinsam mit den betreffenden Grundeigentümern<br />

innovative Lösungen zu finden. Er weist nochmals auf die Möglichkeit hin, auf<br />

dem Rebberg eine eigentlich VIP-Zone zu schaffen, um damit wirklich steuerkräftige<br />

Steuerzahler anzulocken. <strong>Thierachern</strong> kann eine sehr schöne Landschaft bieten. Rosette<br />

Stettler hält fest, dass die Entwicklungsplanung bewusst unabhängig von den<br />

konkreten Einzonungsbegehren gemacht wurde. Die <strong>Gemeinde</strong> wollte unabhängig<br />

davon diskutieren lassen, welche bezüglich <strong>der</strong> gewünschten <strong>Gemeinde</strong>entwicklung<br />

das Beste sei. Dies unbeeinflusst von konkreten Einzonungsbegehren von Einzelnen.<br />

Vreni Blesi hält fest, dass <strong>der</strong> Rebberg bezüglich <strong>der</strong> vorhandenen Infrastruktur<br />

sowie <strong>der</strong> fehlenden Anbindung an den öffentlichen Verkehr nicht einbezogen worden<br />

ist. Die Wachstumsmöglichkeiten <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> sind begrenzt, die zulässige<br />

Fläche reicht nicht für alles. Eine VIP-Zone ist am Rebberg gegenwärtig noch vorhanden,<br />

nur können sich die beteiligten Eigentümer gegenwärtig nicht einigen, weshalb<br />

kein konkretes Projekt zustande kommt. Josef Müller entgegnet, dass er von<br />

noch grösseren VIP-Zonen spricht. Der Rebberg reicht nicht aus für <strong>der</strong>artige VIP’s.<br />

André Jeanbourquin, Wahlenweg, spricht die Beleuchtung <strong>der</strong> Fussgängerstreifen<br />

an, die im Vergleich zu an<strong>der</strong>en <strong>Gemeinde</strong>n schlecht ist. Dieser Punkt könnte eventuell<br />

verbessert werden. Die Behörde nimmt das Anliegen auf, das bereits erkannt<br />

und teilweise (Oberstufenschule) auch bereits in die Massnahmen eingeflossen ist.<br />

Wo möglich sollen sicher Optimierungen gemacht werden. André Jeanbourquin weist<br />

speziell noch auf die Dorfstrasse oberhalb des alten Dorfschulhauses hin. Markus<br />

Zingg verweist darauf, dass die <strong>Gemeinde</strong> etappiert über vier Jahre die Strassenbeleuchtung<br />

auswechselt. Die bisherigen Lampen werden durch Natrumhochdrucklampen<br />

ersetzt, die eine wesentlich bessere Leuchtkraft haben. Auch diese Massnahme<br />

sollte bereits zu einer Verbesserung führen. André Jeanbourquin weist weiter<br />

darauf hin, dass im Gebiet Wahlen teils neue Bauparzellen über den Schürmattweg<br />

erschlossen werden beziehungsweise bereits eine Zunahme des Verkehrs durch die<br />

Neubauten beim Wahlenschulhaus besteht. Er möchte wissen ob die Möglichkeit besteht,<br />

dass die <strong>Gemeinde</strong> den Schürmattweg übernimmt. Markus Zingg weist darauf<br />

hin, dass die Einzonungen allenfalls via Blumensteinstrasse erschlossen werden,<br />

was keinen Mehrverkehr auf dem Schürmattweg ergäbe. Es ist aber unabhängig davon<br />

zu prüfen, ob die Strasse von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> übernommen werden kann.<br />

Durch Felix Tschumi, Schwandstrasse, wird auf die geplante Umzonung beim Tennisplatz<br />

hingewiesen. Er sieht eine Gefahr darin, dass neue Anwohner sich am Lärm<br />

des Tennisplatzes und <strong>der</strong> Schiessanlage stören könnten. Er möchte nicht, dass dadurch<br />

vorhandene Freizeitmöglichkeiten in <strong>Thierachern</strong> plötzlich wegfallen. Vreni<br />

Blesi verweist darauf, dass die Schiessanlage unabhängig von Neubauten bestehen<br />

bleibt. Der Tennisplatz ist hingegen in privatem Besitz. Falls <strong>der</strong> Eigentümer diesen<br />

nicht mehr weiterbetreiben will, kann die <strong>Gemeinde</strong> darauf keinen Einfluss nehmen.<br />

Die bestehenden Anlagen können sich jedoch dagegen verwahren, dass ihr Betreib<br />

durch die Neubauten beschränkt wird. Klar ist aber auch, dass neues Konfliktpotential<br />

entsteht, wenn Freizeitanlagen und Wohnnutzungen näher zusammen rücken.<br />

30


Rosette Stettler ergänzt diesbezüglich, dass es Wunsch <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> war, in <strong>der</strong><br />

Grünzone hinter <strong>der</strong> Giebelmatt einen Spielplatz zu realisieren, was lei<strong>der</strong> nicht möglich<br />

war. Die <strong>Gemeinde</strong> prüft nun als an<strong>der</strong>e Möglichkeit, ob eventuell beim Tennisplatz<br />

noch ein Spielplatz realisiert werden kann. Es ist jedoch noch zu früh, hier verbindlich<br />

etwas sagen zu können.<br />

Zum weiteren Planungsverlauf orientiert Albrecht Bandi, das als nächster Schritt die<br />

Auswertung aller Eingaben erfolgt. Die vorliegenden Entwürfe werden gestützt darauf<br />

bereinigt, das heisst es wird geklärt, welche Anliegen noch integrieren werden können<br />

und welche nicht. Diese Bereinigung sollte bis Dezember 2007 vorliegen. Die<br />

Planung wird anschliessend zur Vorprüfung beim Kanton eingereicht. Dieser hat dafür<br />

gemäss Gesetz drei Monate, das heisst bis März 2008 Zeit. Nach <strong>der</strong> Vorprüfung<br />

werden nochmals Bereinigungen aufgrund <strong>der</strong> Stellungnahmen <strong>der</strong> verschiedenen<br />

beteiligten Amtsstellen zu berücksichtigen sein. Parallel zu Vorprüfung müssen durch<br />

die <strong>Gemeinde</strong> entsprechende Gespräche mit den Grundeigentümern zwecks Abschluss<br />

<strong>der</strong> konkreten Verträge zwecks Abschöpfung <strong>der</strong> Planungsmehrwerte erfolgen.<br />

Diese Verträge sollten bis Juni 2008, das heisst noch vor <strong>der</strong> öffentlichen Auflage<br />

unterzeichnet werden. Die öffentliche Auflage umfasst in <strong>der</strong> Folge nur den Zonenplan<br />

und das Baureglement, da <strong>der</strong> Verkehrsrichtplan nicht durch die Stimmberechtigten<br />

zu genehmigen ist. Wenn alles plangemäss abläuft kann somit die öffentliche<br />

Auflage im Juni 2008 stattfinden mit dem Ziel, die Planung anlässlich <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>versammlung<br />

im Dezember 2008 zu verabschieden. Die anschliessend noch<br />

notwendige kantonale Genehmigung sollte in <strong>der</strong> Folge bis März 2009 vorliegen, so<br />

dass die <strong>Teilrevision</strong> auf diesen Zeitpunkt in Rechtskraft treten kann.<br />

Rosette Stettler dankt für die viele verschiedenen Anregungen und Wünsche, die nun<br />

alle geprüft werden. Nicht je<strong>der</strong> Wunsch wird erfüllt werden können. Auch hier muss<br />

die Behörde Machbares vom Wünschbaren trennen. Bei <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> sei es auch<br />

so, dass was dem einem nützt, dem an<strong>der</strong>en allenfalls Ärger bringt. Dies ist nicht an<strong>der</strong>s<br />

machbar und notwendig, damit die <strong>Gemeinde</strong> sich auch weiterhin entwickeln<br />

kann. Sie hofft, dass die Anwesenden mit einem positiv Gefühl aus diesem Anlass<br />

heraus gehen. Sie haben die Möglichkeit, sich zu Hause noch in aller Ruhe weitere<br />

Gedanken zu machen und ihre Wünsche via Fragebogen einzugeben. Sie dankt den<br />

Anwesenden für das zahlreiche Erscheinen und die damit verbundenen wichtigen<br />

Inputs für die weitere Arbeit <strong>der</strong> Behörde.<br />

Für das Protokoll:<br />

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5 Aktennotiz<br />

<strong>der</strong> Besprechung mit Oberingeniuerkreis I<br />

Mitwirkung Verkehrsrichtplan<br />

Beilage: Aktennotiz des Mitwirkungsgesprächs vom 6. März 2008<br />

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Aktennotiz<br />

<strong>der</strong> Besprechung mit Oberingenieurkreis i.S. Verkehrsrichtplan<br />

Datum: Donnerstag, 6. März 2008<br />

Zeit: 14.00 bis 15.30 Uhr<br />

Ort: <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Thierachern</strong>, Sitzungszimmer 2. Stock<br />

Anwesende: Markus Wyss, Oberingenieurkreis OIK<br />

Heinz Ellenberger, Oberingenieurkreis OIK<br />

Albrecht Bandi, Ortsplaner<br />

Rosette Stettler, Ressortleiterin Gemein<strong>der</strong>at<br />

Vreni Blesi, <strong>Gemeinde</strong>präsidentin<br />

Markus Zingg, Bauverwalter<br />

Monika Gerber, <strong>Gemeinde</strong>schreiberin (Aktennotiz)<br />

Rosette Stettler begrüsst die Anwesenden und dankt insbeson<strong>der</strong>e den beiden Herren vom Oberingenieurkreis<br />

und dem Ortsplaner dafür, ihre Zeit zur Verfügung zu stellen.<br />

Es geht bei <strong>der</strong> Besprechung darum, die Rückmeldung des Oberingenieurkreises zum Verkehrsrichtplan<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Mitwirkung zu erhalten. Heinz Ellenberger entschuldigt sich in diesem Zusammenhang<br />

dafür, dass die Mitwirkungsfrist nicht eingehalten werden konnte. Die Kantonsvertreter begrüssen<br />

jedoch ausdrücklich die Möglichkeit, sich bereits vorgängig <strong>der</strong> Vorprüfung zu den Inhalten<br />

des Verkehrsrichtplans äussern zu können.<br />

Gesamteindruck/Ziele des Verkehrsrichtplans<br />

Durch die Vertreter des OIK wird vorab einerseits die Frage <strong>der</strong> Detailgenauigkeit <strong>der</strong> einzelnen<br />

Massnahmen angesprochen. Falls die Massnahmen bereits zu detailliert ausformuliert sind, hat dies<br />

allenfalls einen Einfluss auf den Status, auf den man sich einigen kann. Mit einer Zustimmung zu den<br />

Massnahmen bindet sich das OIK letztendlich auch an den behördeverbindlichen Richtplan. Im<br />

Grundsatz wird die Planung aber als gut empfunden. Die Anliegen und Stossrichtungen <strong>der</strong> von <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong> geplanten Massnahmen sind für die Vertreter <strong>der</strong> OIK nachvollziehbar. Die vorgesehene<br />

Abgrenzung von Siedlung und Verkehr sei ebenfalls gut. Die Ziele könnten deshalb vom OIK im<br />

Grundsatz mitgetragen werden.<br />

Durch Markus Wyss wird auf die Vielzahl an Projekten hingewiesen, bei denen die Fe<strong>der</strong>führung beim<br />

OIK liege und die damit verbundenen Kosten. Er hält fest, dass mit <strong>der</strong> Zustimmung des OIK zu den<br />

Zielsetzungen noch keine zeitliche Aussage verbunden sei. Die Realisierung richte sich nach den vorhandenen<br />

Ressourcen, die bekanntlicherweise nur in beschränktem Masse vorhanden sind. Dies war<br />

und ist den anwesenden <strong>Gemeinde</strong>vertretern klar und es bestehend diesbezüglich keine falschen Erwartungen.<br />

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Diskussion <strong>der</strong> einzelnen Massnahmen<br />

Durch Heinz Ellenberger ist eine Gruppierung <strong>der</strong> Massnahmen vorgenommen worden, anhand <strong>der</strong><br />

die einzelnen Massnahmen durchbesprochen werden. Durch das OIK wird in diesem Sinne auch angeregt,<br />

den Aufbau des Verkehrsrichtplans noch zu hinterfragen und die einzelnen Massnahmen eher<br />

nach „Massnahmepaketen“ zu glie<strong>der</strong>n, die zueinan<strong>der</strong> teilweise in direkter Abhängigkeit stehen.<br />

Umfahrung mit Umgestaltung Ortsdurchfahrt<br />

Die Vertreter des OIK sträuben sich nicht dagegen, dass diese Massnahme im Verkehrsrichtplan aufgenommen<br />

wird. Der Kanton spricht jedoch nicht von einer eigentlichen „Umfahrung“, da dafür das<br />

Verkehrsaufkommen zu gering ist. Aus dieser Sicht kann die Realisierung <strong>der</strong> „Umfahrungsstrecke“<br />

nicht beim Kanton liegen, son<strong>der</strong>n müsste von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> finanziert werden, während die Verkehrsberuhigungsmassnahmen<br />

auf <strong>der</strong> heutigen Ortsdurchfahrt vom Kanton realisiert würden. Denkbar<br />

ist <strong>der</strong> allfällige Abtausch von Kantonsstrasse und <strong>Gemeinde</strong>strasse nach <strong>der</strong> Realisierung. Bezüglich<br />

<strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung führt dies dazu, dass diese bei <strong>der</strong> Massnahme 3 „Anpassung Schöneggkurve“<br />

ebenfalls bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> liegt. In diesem Zusammenhang wird ausserdem angeregt, bei <strong>der</strong><br />

Anbindung an die Allmendstrasse bzw. Thunstrasse noch keine konkrete Linienführung einzutragen,<br />

son<strong>der</strong>n nur einen Korridor zu definieren. Damit bleibt die Frage <strong>der</strong> genauen Linienführung noch offen,<br />

die im Rahmen eines konkreten Projektes noch näher abgeklärt werden sollte. Bei den Verkehrsberuhigungsmassnahmen<br />

mit Fe<strong>der</strong>führung beim Kanton soll von konkreten Formulierungen <strong>der</strong> geplanten<br />

Massnahmen abgesehen werden, son<strong>der</strong>n diese höchstens als mit „zum Beispiel“ aufgelistet<br />

werden. Der Status bleibt bei den Massnahmen 1 bis 3 bei „Vororientierung“. Bei den Massnahmen 5<br />

und 6 kann <strong>der</strong> Status als „Zwischenergebnis“ angegeben werden. Ebenfalls Status „Zwischenergebnis“<br />

gilt für die Massnahme 20 „Gehweg Mühle“ gemäss Schreiben des OIK vom 23. Januar 2007.<br />

Knotensanierungen<br />

Die Massnahme 4 „Zollhaus“ beschränkt sich weitgehend auf markierungstechnische Arbeiten. Speziell<br />

ist, dass <strong>der</strong> eigentliche Knoten selber nicht mehr auf <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Thierachern</strong>, son<strong>der</strong>n<br />

von Thun liegt. Die Massnahme soll als „Prüfung“ definiert werden, da zuerst eine Situationsanalyse<br />

vorgenommen und daraus allfällige Massnahmen abgeleitet werden sollen. In diesem Sinne kann <strong>der</strong><br />

Status als „Zwischenergebnis“ aufgeführt werden.<br />

Bei <strong>der</strong> Massnahme 14 „Kreisel Eggplatz“ geht die Formulierung den Vertretern des OIK bereits zu<br />

weit. Allfällige Massnahmen sind erst zu prüfen und können noch nicht detailliert bestimmt werden.<br />

Die Massnahme soll sich beim Eggplatz daher auf eine „Prüfung einer Optimierung <strong>der</strong> Verkehrssicherheit“<br />

beschränken. Entsprechend ist auch die konkrete Kostenschätzung wegzulassen. Der Status<br />

kann dafür im Gegenzug als „Zwischenergebnis“ angegeben werden.<br />

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Verbesserungen Thunstrasse<br />

Der aufgeführte „Pförtner“ in <strong>der</strong> Massnahme 7 bei <strong>der</strong> Niesenstrasse kann so belassen werden, solange<br />

unter „Pförtner“ nicht eine einzige Variante, son<strong>der</strong>n die unterschiedlichsten Möglichkeiten <strong>der</strong><br />

konkreten Ausgestaltung subsumiert werden. Beim Trampelpfad im Teilstück zwischen Werkhof Marti<br />

und Garage Pieren wird vom OIK anerkannt, dass diese Anlage zur Kantonsstrasse gehört und die<br />

Fe<strong>der</strong>führung entsprechend bei ihnen liegt. Bei <strong>der</strong> Fusswegverbindung zwischen Gärtnerei Häusler<br />

und Garage Pieren wird die Realisierung aus Kostengründen allenfalls nicht möglich sein. Mit Status<br />

„Vororientierung“ kann die Massnahme jedoch im Richtplan belassen werden.<br />

Verbesserungen Blumensteinstrasse<br />

Die geplanten Massnahmen sollen zu einer einzigen Massnahme „Optimierung Verkehrfluss und Verbesserung<br />

Verkehrssicherheit auf <strong>der</strong> Blumensteinstrasse“ zusammengefasst werden. Zur Betonung<br />

<strong>der</strong> grösseren Priorität wird aber zugestimmt, die beiden Einzelmassnahmen 10 und 17 trotzdem noch<br />

separat auszuweisen. Der Status kann gesamthaft als Zwischenergebnis aufgeführt werden, da <strong>der</strong><br />

Kanton die Notwendigkeit für die Blumensteinstrasse klar anerkennt.<br />

Zusätzlich zum Verkehrsrichtplan, da erst nachträglich aufgeworfen, wird den beiden Vertretern des<br />

OIK die Problematik eines Wendekreises im „Wahlen“ vorgelegt. Aufgrund des Fahrplanwechsels mit<br />

Einführung des ½-Stundentaktes benötigt die STI eine Wendemöglichkeit im Gebiet Wahlen. An<strong>der</strong>nfalls<br />

kann <strong>der</strong> neue Takt nur bis zur Haltestelle „Kirche“, das heisst unten im Dorf geführt werden, was<br />

den ganzen oberen Dorfteil von <strong>der</strong> besseren Anbindung an den öV ausschliessen würde. Die Realisierung<br />

eines reinen Wendekreises kann die <strong>Gemeinde</strong> in eigener Regie realisieren. Die dazu dienende<br />

Parzelle Nr. 973 befindet sich denn auch bereits im Eigentum <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>. Sinnvollerweise<br />

könnte dies jedoch mit <strong>der</strong> Erstellung eines Verkehrskreisels bei <strong>der</strong> Einmündung <strong>der</strong> Sandbühlstrasse<br />

kombiniert werden, da damit auch gleich gewisse Massnahmen wie z.B. 8 o<strong>der</strong> 30 kombiniert werden<br />

könnten. Die <strong>Gemeinde</strong> ist in diesem Sinne auch bereit, sich mit dem Kanton auf einen Kostenteiler<br />

zu einigen, da <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> bei <strong>der</strong> alleinigen Erstellung eines Wendeplatzes auch Kosten anfallen<br />

würden, die mit <strong>der</strong> Realisierung eines Kreisels hinfällig würden. Die Massnahme soll mit A-<br />

Priorität zusätzlich noch im Verkehrsrichtplan aufgeführt werden. Die <strong>Gemeinde</strong> wird ausserdem gebeten,<br />

das Projekt eines Kreisels „Wahlen“ zusätzlich noch mittels eines separaten Schreibens beim<br />

OIK zu „hinterlegen“. Dieses soll umgehend an die Hand genommen werden, wobei die Realisierung<br />

voraussichtlich erst bis Fahrplanwechsel 2010 möglich sein wird.<br />

Verbesserungen Husrain/Uetendorfstrasse/Stäghaltenstrasse<br />

Bei allen Fahrradstreifen soll am Status „Vororientierung“ festgehalten werden. Teilweise sind die<br />

Strassen eventuell zu wenig breit, dass ein durchgehen<strong>der</strong> Streifen aufgemalt werden kann. Die Formulierungen<br />

sind entsprechend offener zu gestalten im Sinne von „markierungstechnischen Massnahmen“,<br />

so dass beispielsweise auch Piktogramme gewählt werden könnten. Entsprechend sollen<br />

auch die Kostenschätzungen weggelassen werden.<br />

Bei <strong>der</strong> Massnahme 11 „Pförtner Dorfeinfahrt“ gelten sinngemäss die gleichen Rahmenbedingungen<br />

wie bei <strong>der</strong> Massnahme 7 „Pförtner Niesenstrasse“.<br />

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Verkehrsberuhigung ausserhalb KS<br />

Gegen die Begegnungszone am Rütihubelweg hat das OIK an sich nichts einzuwenden, stellt höchstens<br />

die Frage in den Raum, ob die Massnahme überhaupt notwendig ist, da in diesem Quartier wohl<br />

ohnehin nicht schneller gefahren werde. Die Tempo 30-Zonen werden ebenfalls gutgeheissen, die<br />

räumlichen Abgrenzungen werden im Rahmen <strong>der</strong> Projektierung zu klären sein.<br />

Fusswege ausserhalb KS<br />

Hier wird auf Anfrage des OIK bestätigt, dass sich die erwähnte Beteiligung des Kantons auf den wasserbaulichen<br />

Aspekt beschränkt.<br />

Für die Aktennotiz:<br />

sig. Monika Gerber<br />

38


6 Liste <strong>der</strong> Mitwirkungseingaben<br />

Beilage: Zusammenstellung <strong>der</strong> Mitwirkungseingaben erarbeitet durch die Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong><br />

vom 26. November 2007.<br />

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