30.09.2012 Aufrufe

Verkehrsrichtplan Thierachern - Gemeinde Thierachern

Verkehrsrichtplan Thierachern - Gemeinde Thierachern

Verkehrsrichtplan Thierachern - Gemeinde Thierachern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

1.3 Zielsetzung<br />

2<br />

� Weitere Forderungen betreffen ein zusammenhängendes, Kinderwagen<br />

taugliches Wegnetz, einen durchgehenden Fahrradweg nach Thun und<br />

die übersichtlichere Gestaltung der Egg-Kreuzung.<br />

� Viele wünschen zur Entlastung der Ortsdurchfahrt eine Umfahrung via<br />

Mülimatt.<br />

Die Anliegen wurden geprüft und nach Möglichkeit als Massnahmen im VRP<br />

berücksichtigt<br />

Mit der Überarbeitung des <strong>Verkehrsrichtplan</strong>s werden folgende Ziele verfolgt:<br />

� Funktionsfähige und siedlungsverträgliche Mobilität für Bevölkerung und<br />

Gewerbe ermöglichen<br />

� Gute Erschliessung mit öffentlichem Verkehr. Neueinzonungen nur dort,<br />

wo diese gewährleistet ist<br />

� Sicherheit aller VerkehrsteilnehmerInnen und Schutz von Leben und Gesundheit<br />

gewährleisten (Schulwegsicherung, Tempo 30-Zonen)<br />

� Lebensqualität, Wohnlichkeit und Schutz des Ortsbildes gewährleisten<br />

(motorisierter Individualverkehr mit Rücksicht auf Wohnqualität, Sicherheit<br />

und Umweltschutz)<br />

� Ortsumfahrung via Mülimatt und Leitsystem (Signalisation) für Durchgangsverkehr<br />

prüfen<br />

1.4 Bedeutung und Rechtswirkung des Richtplanes<br />

Rechtliche Grundlage Der Richtplan basiert auf Art. 68 BauG. Dieser bestimmt in Abs. 2 insbesondere,<br />

dass die Richtplanung die Nutzungszonen, die Erschliessung und<br />

der Verkehr aufeinander abzustimmen sind.<br />

Inhalt Der <strong>Verkehrsrichtplan</strong> bestimmt, unter Berücksichtigung des revidierten Zonenplans<br />

und Baureglements, die Strassenklassifizierung und hält die von<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thierachern</strong> oder von anderen Stellen geplanten Massnahmen<br />

hinsichtlich des motorisierten Individualverkehrs, des öffentlichen Verkehrs,<br />

des Fahrradverkehrs und des FussgängerInnenverkehrs fest.<br />

Verbindlichkeit Je nach Massnahme hängt die Realisierung von der Zustimmung weiterer<br />

Amtsstellen und der Finanzierbarkeit ab. Es besteht deshalb kein Rechtsanspruch,<br />

dass alle Massnahmen realisiert werden können. Ein Richtplan ist<br />

verwaltungsanweisend, jedoch für Grundeigentümer nicht verbindlich. Der<br />

<strong>Verkehrsrichtplan</strong> bindet die <strong>Gemeinde</strong>behörde in unterschiedlichem Grad,<br />

je nach Stufe der Verbindlichkeit:

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!