Verkehrsrichtplan Thierachern - Gemeinde Thierachern
Verkehrsrichtplan Thierachern - Gemeinde Thierachern
Verkehrsrichtplan Thierachern - Gemeinde Thierachern
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Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong><br />
<strong>Verkehrsrichtplan</strong> <strong>Thierachern</strong><br />
Vorprüfungsexemplar<br />
Bern, 19. März 2008<br />
IC Infraconsult AG<br />
Bitziusstrasse 40<br />
CH-3006 Bern<br />
Telefon +41(0)31 359 24 24<br />
Telefax +41(0)31 359 24 25<br />
icag@infraconsult.ch<br />
www.infraconsult.ch<br />
ISO 9001 zertifiziert
Bearbeitende:<br />
André König, Dipl. Kulturing. ETH<br />
Albrecht Bandi, Architekt HTL/Planer BSP<br />
Verteiler:<br />
Vorprüfung<br />
Bezugsadresse:<br />
IC Infraconsult AG<br />
Bitziusstrasse 40<br />
3006 Bern<br />
Versionenkontrolle (fakultativ, falls nicht benötigt, einfach löschen)<br />
Version Ausgabedatum Status Bemerkungen<br />
1 26. Juli 2007 Entwurf zH Arbeitsgruppe Ortsplanung<br />
2 10. September 2007 Entwurf zH Arbeitsgruppe Ortsplanung<br />
3 1. Oktober 2007 Mitwirkung zH <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
4 18. Oktober 2007 Mitwirkung<br />
5 10. März zH <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
6 19. März Vorprüfung<br />
\\Thur\c_proj\0962.01_thierachern_rev_op\08_prod\Vorprüfung\<strong>Verkehrsrichtplan</strong>3.doc<br />
0962.01/Druckdat 19.03.08/Prüfkl A/Kö/B(F)
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Einleitung 1<br />
1.1 Ausgangslage 1<br />
1.2 Anliegen des <strong>Gemeinde</strong>rats und Interessierter 1<br />
1.3 Zielsetzung 1<br />
1.4 Bedeutung und Rechtswirkung des Richtplanes 1<br />
2 Massnahmen 4<br />
2.1 Öffentlicher Verkehr 4<br />
2.2 Verkehrslenkung 4<br />
2.2.1 Ausbau Mülimattstrasse 4<br />
2.2.2 Thunstrasse 6<br />
2.3 Verkehrsberuhigungsmassnahmen, Gestaltung 6<br />
2.3.1 Dorfdurchfahrt 6<br />
2.3.2 Thunstrasse 7<br />
2.3.3 Blumensteinstrasse 7<br />
2.3.4 Stäghalten 8<br />
2.3.5 Schwandstrasse 8<br />
2.3.6 Rütihubelweg 9<br />
2.3.7 Tempo 30-Zonen 9<br />
2.4 Knotenoptimierung 9<br />
2.5 Fahrradstreifen, Trottoir und Fusswege 9<br />
3 Genehmigungsvermerke 14<br />
I
1 Einleitung<br />
1.1 Ausgangslage<br />
Ausgangslage Der bestehende <strong>Verkehrsrichtplan</strong> (VRP) aus dem Jahre 1994 soll mit der<br />
Teilrevision der Ortsplanung bis ins Jahr 2008 durch einen aktuellen <strong>Verkehrsrichtplan</strong><br />
abgelöst werden.<br />
Grundlage Im Jahre 1998 wurde eine Verkehrsstudie erarbeitet, deren Massnahmen<br />
eine gute Grundlage für den <strong>Verkehrsrichtplan</strong> bilden.<br />
1.2 Anliegen des <strong>Gemeinde</strong>rats und Interessierter<br />
Anforderungen an den<br />
VRP des <strong>Gemeinde</strong>rats<br />
Werkstattgespräch<br />
Bereich Verkehr<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat sich verschiedentlich mit der Zielrichtung, den Anliegen<br />
und mit den Problemen der Teilrevision der Ortsplanung beschäftigt.<br />
Bezüglich Verkehr ergaben sich folgende Anliegen:<br />
� Der Dorfkern ist durch Schaffung einer Begegnungszone im öffentlichen<br />
Raum (Spielplatz/Dorfplatz) zu stärken.<br />
� Für Kinder und Jugendliche sind Aufenthaltsorte und Spielplätze vorzusehen.<br />
� Neue Wohnquartiere müssen mit dem öffentlichen Verkehr gut erschlossen<br />
sein.<br />
� Neu-Einzonungen sind im Bereich der bestehenden Verbindungen des<br />
öffentlichen Verkehrs anzusiedeln.<br />
� Tempo 30-Zonen und weitere Verkehrsberuhigungsmassnahmen sind zu<br />
prüfen.<br />
� Die Sicherheit des Langsamverkehrs ist zu fördern.<br />
� Der Optimierung der Schulwegsicherung wird besonderes Gewicht beigemessen.<br />
� Die Realisierung der Ortsumfahrung via Mülimatt ist zu prüfen.<br />
� Das Leitsystem (Signalisation) für den Durchgangsverkehr ist zu verbessern.<br />
� Die Strassenklassifizierung ist zu überprüfen.<br />
Im Rahmen eines Werkstattgesprächs wurde die Bevölkerung eingeladen,<br />
sich aktiv am Planungsprozess zu beteiligen. Daraus ergaben sich folgende<br />
Eingaben:<br />
� Für die einen sind die Busfrequenzen gut, für die anderen soll der Fahrplan<br />
(auch nach 20.00 Uhr) verdichtet werden (Halbstundentakt).<br />
� Die Erreichbarkeit der Bushaltestellen (Wahlen) ist zu verbessern (Sicherheit).<br />
� Wichtig für viele ist die Schulwegsicherung.<br />
� Gewünscht werden Gehsteige in allen Quartieren, die Förderung des<br />
Langsamverkehrs, Tempobeschränkungen (Tempo 30) und Verkehrsberuhigungsmassnahmen.
1.3 Zielsetzung<br />
2<br />
� Weitere Forderungen betreffen ein zusammenhängendes, Kinderwagen<br />
taugliches Wegnetz, einen durchgehenden Fahrradweg nach Thun und<br />
die übersichtlichere Gestaltung der Egg-Kreuzung.<br />
� Viele wünschen zur Entlastung der Ortsdurchfahrt eine Umfahrung via<br />
Mülimatt.<br />
Die Anliegen wurden geprüft und nach Möglichkeit als Massnahmen im VRP<br />
berücksichtigt<br />
Mit der Überarbeitung des <strong>Verkehrsrichtplan</strong>s werden folgende Ziele verfolgt:<br />
� Funktionsfähige und siedlungsverträgliche Mobilität für Bevölkerung und<br />
Gewerbe ermöglichen<br />
� Gute Erschliessung mit öffentlichem Verkehr. Neueinzonungen nur dort,<br />
wo diese gewährleistet ist<br />
� Sicherheit aller VerkehrsteilnehmerInnen und Schutz von Leben und Gesundheit<br />
gewährleisten (Schulwegsicherung, Tempo 30-Zonen)<br />
� Lebensqualität, Wohnlichkeit und Schutz des Ortsbildes gewährleisten<br />
(motorisierter Individualverkehr mit Rücksicht auf Wohnqualität, Sicherheit<br />
und Umweltschutz)<br />
� Ortsumfahrung via Mülimatt und Leitsystem (Signalisation) für Durchgangsverkehr<br />
prüfen<br />
1.4 Bedeutung und Rechtswirkung des Richtplanes<br />
Rechtliche Grundlage Der Richtplan basiert auf Art. 68 BauG. Dieser bestimmt in Abs. 2 insbesondere,<br />
dass die Richtplanung die Nutzungszonen, die Erschliessung und<br />
der Verkehr aufeinander abzustimmen sind.<br />
Inhalt Der <strong>Verkehrsrichtplan</strong> bestimmt, unter Berücksichtigung des revidierten Zonenplans<br />
und Baureglements, die Strassenklassifizierung und hält die von<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thierachern</strong> oder von anderen Stellen geplanten Massnahmen<br />
hinsichtlich des motorisierten Individualverkehrs, des öffentlichen Verkehrs,<br />
des Fahrradverkehrs und des FussgängerInnenverkehrs fest.<br />
Verbindlichkeit Je nach Massnahme hängt die Realisierung von der Zustimmung weiterer<br />
Amtsstellen und der Finanzierbarkeit ab. Es besteht deshalb kein Rechtsanspruch,<br />
dass alle Massnahmen realisiert werden können. Ein Richtplan ist<br />
verwaltungsanweisend, jedoch für Grundeigentümer nicht verbindlich. Der<br />
<strong>Verkehrsrichtplan</strong> bindet die <strong>Gemeinde</strong>behörde in unterschiedlichem Grad,<br />
je nach Stufe der Verbindlichkeit:
a) Festsetzung<br />
“F“ im Massnahmenkatalog<br />
b) Zwischenergebnis<br />
“Z“ im Massnahmenkatalog<br />
c) Vororientierung<br />
“V“ im Massnahmenkatalog<br />
Zur Strassenklassifizierung<br />
im Speziellen:<br />
Die als „Festsetzung“ definierten Richtplaninhalte sind für die <strong>Gemeinde</strong>behörden<br />
verbindlich. Die Koordination unter den Beteiligten ist abgeschlossen<br />
und es liegt ein Konsens oder ein formeller Beschluss vor.<br />
„Festsetzungen“ binden die <strong>Gemeinde</strong>behörden und allfällig weitere Beteiligte<br />
in der Sache und im Verfahren. Es sind nur geringfügige Abweichungen<br />
vom Richtplan zulässig. Grössere Abweichungen bedingen eine Abänderung<br />
des Richtplans mit entsprechendem Verfahren.<br />
Die als „Zwischenergebnis“ definierten Richtplaninhalte stellen ein Zwischenergebnis<br />
der Planung dar. Die Planung bzw. die Koordination ist im<br />
Gange. Über das weitere Vorgehen zur Lösung der Aufgabe besteht grundsätzlich<br />
Übereinstimmung unter den Partnern.<br />
„Zwischenergebnisse“ binden die <strong>Gemeinde</strong>bhörden und allfällig weitere<br />
Beteiligte im Verfahren. Inhaltlich sind Abweichungen durchaus möglich, die<br />
Zielformulierungen müssen jedoch im Wesentlichen unverändert bleiben.<br />
Das betreffende Vorhaben hat erst rudimentäre Konturen, und/oder es hat<br />
noch keine vertiefte Diskussion unter den (potentiellen) Beteiligten stattgefunden.<br />
Eine verstärkte Auseinandersetzung innerhalb der <strong>Gemeinde</strong> und<br />
eine Koordination mit weiteren Stellen sind angezeigt.<br />
„Vororientierungen“ verpflichten die Partner zu einer offenen gegenseitigen<br />
Orientierung.<br />
Die Grundeigentümeranteile (GE-Anteile) an <strong>Gemeinde</strong>-Strassenbauten<br />
werden auf der Grundlage des Grundeigentümerbeitragsdekrets GBD Art.<br />
12 und des Baugesetzes BauG Art. 112 wie folgt festgelegt:<br />
Kantonsstrassen und<br />
Hauptverkehrsstrassen HVS: 0 - 20 %<br />
Sammelstrassen SS mit beschränkter<br />
Ortsverbindungsfunktion: 20 – 50 %<br />
Quartiersammelstrassen ohne<br />
Ortsverbindungsfunktion: 50 – 80 %<br />
Detailerschliessung: 100 %<br />
Im Anhang 1 ist der entsprechende Strassennetzplan mit der Einteilung der<br />
Strassen aufgeführt.
2 Massnahmen<br />
Der folgende Massnahmenkatalog umfasst die aktualisierten Massnahmen der Verkehrsplanung von<br />
1998 und der Anliegen gemäss Kapitel 1. Die Nummerierung der Massnahmen entspricht dem Massnahmenplan<br />
(Anhang 2). Viele Massnahmen begründen sich aus der Konfliktstellenanalyse von 1998,<br />
welche grösstenteils weiter ihre Gültigkeit hat.<br />
Neben den Massnahmen für den öffentlichen Verkehr lassen sich die Massnahmen - entsprechend<br />
der Studie von 1998 - in vier Gruppen gliedern:<br />
• Verkehrslenkung<br />
• Verkehrsberuhigungsmassnahmen<br />
• Knotenoptimierung<br />
• Fahrradstreifen, Fusswege<br />
Dabei ist zu beachten, dass die Gruppe „Verkehrslenkung“ eine Voraussetzung für den Erfolg von<br />
gewissen Massnahmen in den übrigen Gruppen ist.<br />
Die Beschriebe der Massnahmen die Details zur Ausführung enthalten gelten als beispielhafte<br />
Vorschläge. Für die Konkretisierung soll der Handlungsspielraum möglichst offen gehalten<br />
werden, so dass nach einer vertieften Analyse eine Optimierung im Sinne der Erhöhung der<br />
Verkehrssicherheit und der Verbesserung der Verkehrsabwicklung ermöglicht wird.<br />
Die Tempo 30-Zonen werden ebenfalls im Plan (Anhang 2) aufgeführt. Es betrifft dies folgende Gebiete:<br />
Brügg, Schwand, Giebel und Wahlen. Ansonsten wird der Status Quo beibehalten.<br />
2.1 Öffentlicher Verkehr<br />
Die Erschliessung von <strong>Thierachern</strong> mit dem öffentlichen Verkehr ist gut. Ein wichtiges Anliegen aus<br />
der Bevölkerung wurde mit dem auf den Fahrplanwechsel 2007/08 eingeführten Halbstundentakt realisiert.<br />
Es sind mittelfristig keine Massnahmen notwendig.<br />
2.2 Verkehrslenkung<br />
2.2.1 Ausbau Mülimattstrasse<br />
Die Umfahrung des Dorfzentrums über die Mülimatt und somit der entsprechende Ausbau der Mülimattstrasse<br />
ist ein zentrales Anliegen des <strong>Gemeinde</strong>rates. Im <strong>Verkehrsrichtplan</strong> betrifft dies die Massnahmen<br />
1 bis 6, welche aufeinander abgestimmt und miteinander koordiniert werden müssen. Vorabklärungen<br />
im Rahmen der Mitwirkung mit dem Kanton (OIK I) haben ergeben, dass dieser nicht<br />
grundsätzlich gegen die angestrebte Lösung ist. Die Federführung für den Ausbau der Mülimattstrasse<br />
liegt jedoch bei der <strong>Gemeinde</strong>, die auch die Kosten zu tragen haben wird.<br />
4
1 Mülimatt<br />
2 Knoten Allmendingenstrasse<br />
Option Direktverbindung<br />
Mülimattstrasse -<br />
Kreisel Thunstrasse<br />
3 Anpassung Schöneggkurve<br />
Zentrales Element in der Verkehrsplanung von <strong>Thierachern</strong> ist der konsequente<br />
Ausbau der "Umfahrung" via Mülimatt von der Schönegg bis zum<br />
Kreisel Thunstrasse. Ein wesentlicher Abschnitt der Strasse ist im Besitz<br />
des Bundes. Die Nutzungs- und Eigentumsverhältnisse sind zu klären. Die<br />
bestehende Strasse muss ausgebaut werden. Die "Umfahrung" soll den<br />
Status einer Kantonsstrasse erhalten und die bestehende Kantonsstrasse<br />
durchs Dorf muss im Gegenzug zur <strong>Gemeinde</strong>strasse umklassiert werden.<br />
Kosten: Fr. 450’000.--.<br />
Stand Koordination<br />
Abhängigkeiten<br />
mit Massnahmen<br />
Federführung, Beteiligte<br />
Vororientierung 2, 3, 4, 5, 6 <strong>Gemeinde</strong>, VBS, Kanton (OIK I)<br />
Der bestehende Knoten mit der Allmendstrasse ist sehr unübersichtlich und<br />
muss umgestaltet werden. So kann die Umfahrung sinnvoll an das<br />
Hauptstrassennetz (Richtungen Thunstrasse und Allmendingen) angebunden<br />
werden. Diese neuen Verhältnisse und die heutige Unfallsituation erfordern<br />
eine neue Verkehrsregelung. Erste Priorität hat künftig die Achse Allmendingenstrasse<br />
/ Thunstrasse – Mülimatt. Um das Verflechten der verkehrsreichen<br />
Achse Allmendingen – Umfahrung zu erleichtern, wird z.B. ein<br />
Kreisel vorgeschlagen. Kosten: Fr. 250'000.--.<br />
Zur Verbesserung des Handlungsspielraums für die zukünftigen Lösung<br />
wird als Option ein Korridor für eine direkte Verbindung Mülimattstrasse -<br />
Kreisel Thunstrasse festgelegt.<br />
Stand Koordination<br />
Abhängigkeiten<br />
mit Massnahmen<br />
Federführung, Beteiligte<br />
Vororientierung 1, 3, 4, 5, 6 <strong>Gemeinde</strong>, VBS, Kanton (OIK I)<br />
Da die Umfahrung bevorzugt werden soll, werden hier die Vortrittsverhältnisse<br />
geändert. Die Umfahrung muss privilegiert, die Einfahrt ins Dorf für<br />
den Durchgangsverkehr unattraktiv gemacht werden. Das heisst, dass die<br />
Achse <strong>Thierachern</strong>egg – Umfahrung Mülimatt gegenüber der Dorfstrasse<br />
vortrittsberechtigt werden muss. Z.B. gewährleistet eine Abbiegehilfe einen<br />
reibungslosen Verkehrsablauf und bietet leichten Zweirädern beim Abbiegen<br />
Schutz. Kosten: Fr. 60’000.--.<br />
Evtl. Zusätzliche Steuerungsmöglichkeiten für öV vorsehen.<br />
Stand Koordination<br />
Abhängigkeiten<br />
mit Massnahmen<br />
Federführung, Beteiligte<br />
Vororientierung 1, 2, 4, 5, 6 <strong>Gemeinde</strong>, Kanton(OIK I)
2.2.2 Thunstrasse<br />
4 Zollhaus Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thierachern</strong> setzt sich bei der Stadt Thun und beim Kanton<br />
dafür ein, dass die Abbiegeverhältnisse von und nach der Thunstrasse überprüft<br />
und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Verkehrsabwicklung<br />
optimiert werden. Es ist beim Zollhaus z.B. ein Kreisel denkbar.<br />
6<br />
Stand Koordination<br />
Abhängigkeiten<br />
mit Massnahmen<br />
Federführung, Beteiligte<br />
Zwischenergebnis 1, 2, 3, 5, 6 Kanton (OIK I), <strong>Gemeinde</strong>, VBS<br />
2.3 Verkehrsberuhigungsmassnahmen, Gestaltung<br />
2.3.1 Dorfdurchfahrt<br />
Im Gegenzug zum Ausbau der Mülimattstrasse zur Umfahrung muss die Dorfdurchfahrt (Räbgass,<br />
Mühlestrasse, Dorfstrasse) zur <strong>Gemeinde</strong>strasse deklassiert werden. Mit einfachen Anpassungen des<br />
Strassenraums soll der Dorfcharakter betont und der Verkehr verlangsamt werden. Die Geschwindigkeitsdifferenzen<br />
zwischen motorisiertem und leichtem Zweiradverkehr können dadurch verringert und<br />
Konflikte vermindert werden. Da auf diesem Abschnitt nur noch lokaler Verkehr zu erwarten ist, kann<br />
eine Richtgeschwindigkeit deutlich unter 50 km/h in der Stunde angestrebt werden. Ziel ist es, mit entsprechender<br />
Gestaltung des Strassenraumes dem Motorfahrzeugführer das Gefühl zu vermitteln, er<br />
habe tatsächlich mit starkem Fahrrad- und Fussgängerverkehr zu rechnen, der zumindest gleichberechtigt<br />
ist. So ist er bereit, vermehrt Rücksicht zu nehmen und seine Geschwindigkeit diesen Verhältnissen<br />
anzupassen. Der leichte Zweiradverkehr und die Fussgänger können sich sicherer im Dorf bewegen.<br />
Die Massnahmen 3, 5 und 6 sind aufeinander abgestimmt gemeinsam zu planen und zu realisieren.<br />
5 Beruhigung<br />
Dorfstrasse<br />
Die Dorfstrasse ist oberhalb des alten Schulhauses sehr breit und grosszügig.<br />
Dies entspricht nicht ihrer neuen Funktion als vom Durchgangsverkehr<br />
befreite Strasse. Mit kleineren Korrekturen der Randbereiche und z.B. des<br />
Erstellens eines beidseitigen Radstreifens kann der optische Eindruck auf<br />
das gewünschte reduzierte Geschwindigkeitsniveau angepasst werden.<br />
Der Fussgängerübergang beim Schulhaus befindet sich bei einem Engpass.<br />
Dieser kann z.B. mit einer Aufpflästerung optisch betont werden (Torsituation).<br />
Unterhalb des Fussgängerübergangs ist die Fahrbahn ebenfalls überbreit.<br />
Wie oberhalb des alten Schulhauses kann z.B. mit kleineren Korrekturen<br />
der Randbereiche und beidseitigen Radstreifen der optische Eindruck auf<br />
das gewünschte reduzierte Geschwindigkeitsniveau angepasst werden. Die<br />
übrige Fläche soll optisch von der Fahrbahn unterscheidbar sein und sich<br />
an die angrenzenden Vorplätze und Hauszufahrten anpassen. Im unteren<br />
Bereich kann z.B. mit einer Aufpflästerung eine zweite Torsituation erstellt<br />
werden, um den Verkehr auf der Dorfstrasse im Bereich der Einmündung zu<br />
verlangsamen.<br />
Kosten: Fr. 140'000.--.
6 Beruhigung Mühlestrasse<br />
2.3.2 Thunstrasse<br />
7 Pförtner<br />
Niesenstrasse<br />
Stand Koordination<br />
Abhängigkeiten<br />
mit Massnahmen<br />
Federführung, Beteiligte<br />
Zwischenergebnis 1, 2, 3, 4, 6 Kanton (OIK I), <strong>Gemeinde</strong><br />
Die Mühlestrasse zeichnet sich durch alte Strukturen und historische<br />
Bauten aus. Die wichtigsten gestalterischen Elemente zur Verkehrsberuhigung<br />
sind noch vorhanden. Der Abschnitt zwischen Glütschbach und der<br />
Anhöhe Richtung Thun bildet eine abgeschlossene Kammer, die Fahrbahn<br />
ist schmal und die Vorplätze, die von den Fussgängern benutzt werden<br />
können, reichen bis an die Fahrbahn; ein Trottoir im üblichen Sinne existiert<br />
nicht. Dem Fahrzeuglenker wird das Gefühl vermittelt, dass er nicht erste<br />
Priorität habe. Er passt seine Geschwindigkeit in der Regel den Verhältnissen<br />
an.<br />
Die bestehenden Strukturen sollen erhalten und verstärkt werden. Beim<br />
Glütschbach und auf der Anhöhe sollen z.B. mit Bepflanzungen Akzente zu<br />
Gunsten einer Torsituation gesetzt werden. Kosten: Fr. 20'000.--.<br />
Stand Koordination<br />
Abhängigkeiten<br />
mit Massnahmen<br />
Federführung, Beteiligte<br />
Zwischenergebnis 1, 2, 3, 4, 5 Kanton (OIK I), <strong>Gemeinde</strong><br />
Vor der Einmündung der Niesenstrasse soll der von ausserorts kommende<br />
Verkehr auf Innerorts - Geschwindigkeiten abgebremst werden. Dies wird<br />
mit einer Torsituation (Pförtner) erreicht. Das Tor bilden z.B. Bäume links<br />
und rechts der Strasse und eine Pflästerung. Kosten: Fr. 30'000.--.<br />
Stand Koordination<br />
2.3.3 Blumensteinstrasse<br />
Abhängigkeiten<br />
mit Massnahmen<br />
Federführung, Beteiligte<br />
Vororientierung - Kanton (OIK I), <strong>Gemeinde</strong><br />
Die Massnahmen (8, 9, 10, 17, 24, 26, 30 und 31) zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der<br />
Verkehrsabwicklung auf der Blumensteinstrasse sind aufeinander abgestimmt gemeinsam zu planen<br />
und zu realisieren.<br />
8 Pförtner Dorfeinfahrt Hier sollen Richtung Dorf fahrende Lenker ebenfalls auf Höhe der ersten<br />
Häuser auf den Innerortsbereich aufmerksam gemacht werden. Je nach<br />
Lösung zur Massnahme 31, Knoten Wahlen, kann auf diese Massnahme<br />
verzichtete werden. Kosten: Fr. 5'000.--.<br />
Stand Koordination<br />
Abhängigkeiten<br />
mit Massnahmen<br />
Federführung, Beteiligte<br />
Zwischenergebnis 31 Kanton (OIK I), <strong>Gemeinde</strong>
9 Abbiegehilfe<br />
Käserei<br />
10 Abbiegehilfe<br />
Schulhaus Egg<br />
2.3.4 Stäghalten<br />
8<br />
Bei der Käserei spielen sich viele Abbiege- oder Einbiegemanöver mit geringer<br />
Geschwindigkeit ab. Auf der anderen Seite ist der Verkehr auf der<br />
abfallenden Blumensteinstrasse relativ schnell. Z.B. mit Bepflanzungen<br />
und besonderer Gestaltung des Strassenraumes kann der Verkehr der<br />
Kantonsstrasse auf die besonderen Verhältnisse aufmerksam gemacht<br />
werden. Kosten: Fr. 40'000.--.<br />
Stand Koordination<br />
Abhängigkeiten<br />
mit Massnahmen<br />
Federführung, Beteiligte<br />
Zwischenergebnis - Kanton (OIK I), <strong>Gemeinde</strong><br />
Der Bereich der Einmündung zum Schulhaus ist sensibel. Hier spielen sich<br />
viele Abbiege- und Einmündemanöver von Radfahrern und Querungen von<br />
Fussgängern ab. Auf dem Schulweg sind die Schüler oft gruppenweise, bei<br />
Schulschluss scharenweise anzutreffen. Durch diesen Umstand kommt es<br />
an der Hauptstrasse zu Konflikten. Um das Gefahrenpotential zu senken,<br />
muss der Bereich (die Zufahrt des Viehschauplatzes kann einbezogen werden)<br />
so gestaltet werden, dass der Motorfahrzeuglenker auf die besonderen<br />
Verhältnisse hingewiesen wird. Z.B. Mittelinseln können abbiegenden Radfahrern<br />
und querenden Fussgängern den nötigen Schutz gewähren und die<br />
Strassenbreite optisch unterbrechen. Bepflanzungen beidseits der Strasse<br />
können auf die starken Querbeziehungen hinweisen und den Benützern der<br />
Kantonsstrasse deutlich machen, dass in diesem Bereich die Geschwindigkeit<br />
zu senken ist. Ebenso ist die Beleuchtung des Fussgängerstreifens vom<br />
Viehschauplatz zur Oberstufenschule zu verbessern. Kosten: Fr. 50'000.--.<br />
Stand Koordination<br />
Abhängigkeiten<br />
mit Massnahmen<br />
Federführung, Beteiligte<br />
Zwischenergebnis - Kanton (OIK I), <strong>Gemeinde</strong><br />
11 Pförtner Dorfeinfahrt Hier ist das Ziel ebenfalls, die Geschwindigkeit der einfahrenden Fahrzeuge<br />
auf Innerortsniveau zu senken. Bei der Innerortstafel ist deshalb eine Torsituation<br />
(Pförtner) zu errichten. Kosten: Fr. 20'000.--.<br />
2.3.5 Schwandstrasse<br />
12 Einmündung<br />
Thunstrasse<br />
Stand Koordination<br />
Abhängigkeiten<br />
mit Massnahmen<br />
Federführung, Beteiligte<br />
Zwischenergebnis - Kanton (OIK I), <strong>Gemeinde</strong><br />
Die Einfahrt in die Schwandstrasse soll z.B. mit einer Verengung, Aufpflästerung<br />
und Bepflanzung dahingehend gestaltet werden, dass der<br />
Charakter einer verkehrsberuhigten Strasse schon beim Einmünden deutlich<br />
wird. Kosten Fr. 20'000.--.
2.3.6 Rütihubelweg<br />
13 Rütihubelweg<br />
Begegnungszone<br />
2.3.7 Tempo 30-Zonen<br />
Stand Koordination<br />
Abhängigkeiten<br />
mit Massnahmen<br />
Festsetzung 23, Einführung<br />
Tempo 30<br />
Federführung, Beteiligte<br />
<strong>Gemeinde</strong>, Kanton (OIK I)<br />
Begegnungszone / Spielzone: In einem Quartier mit vielen Kindern soll<br />
der Strassenraum auch als Spielraum genutzt werden können, weshalb der<br />
Rütihubelweg als Begegnungszone ausgestaltet werden soll. In einer Begegnungszone<br />
gilt eine maximale Geschwindigkeit von 20 km/h. Die Fussgänger<br />
haben immer Vortritt.<br />
Kosten: Fr. 8'000.--.<br />
Stand Koordination<br />
Abhängigkeiten<br />
mit Massnahmen<br />
Federführung, Beteiligte<br />
Vororientierung - <strong>Gemeinde</strong>, Anstösser<br />
Um die Sicherheit für den Langsamverkehr und insbesondere für die Schüler zu verbessern, sollen in<br />
bestimmten Gebieten 30-er Zonen geschaffen werden:<br />
Brügg, Schwand, Giebel und Wahlen<br />
Kosten: gemäss Konzept<br />
Im Massnahmenplan (Anhang 2) sind die Strassenabschnitte eingezeichnet.<br />
Stand Koordination<br />
2.4 Knotenoptimierung<br />
Abhängigkeiten<br />
mit Massnahmen<br />
Federführung, Beteiligte<br />
Festsetzung 12, 13 <strong>Gemeinde</strong>, Kanton (OIK I)<br />
14 Eggplatz Der Eggplatz ist gesäumt von historisch wertvollen Gebäuden. Auf der einen<br />
Seite liegt der dominante Gasthof, auf der anderen Seite das Wohnhaus<br />
und die grosse Scheune. Bei einer Neugestaltung des Platzes ist darauf zu<br />
achten, dass diese Gebäude und der Brunnen in den Strassenraum einbezogen<br />
werden. Der Strassenraum soll dabei nicht als Barriere zwischen<br />
diesen dominanten Gebäuden wirken, sondern als verbindendes Element.<br />
Dies kann unter anderem mit einer entsprechenden Gestaltung der befestigten<br />
Oberflächen (Fahrbahn und Vorplätze) erreicht werden. Bei einer Neugestaltung<br />
der Strassenflächen auf dem Eggplatz soll der Bereich der Einmündung<br />
des Alten Eggstutzes einbezogen werden. Dies kann z.B. mit einer<br />
Pflästerung und mit Bepflanzungen geschehen.<br />
Die Situation ist eingehend zu prüfen und zu analysieren und die Lösung ist<br />
betreffend Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Verbesserung der Ver-
31 STI - Wendekreis<br />
Wahlen<br />
10<br />
kehrsabwicklung zu optimieren.<br />
Stand Koordination<br />
Abhängigkeiten<br />
mit Massnahmen<br />
Federführung, Beteiligte<br />
Zwischenergebnis - Kanton (OIK I), <strong>Gemeinde</strong><br />
Aufgrund des Fahrplanwechsels mit Einführung des ½-Stundentakts benötigt<br />
die STI im Gebiet Wahlen eine Wendemöglichkeit. Diese soll mit einem<br />
Kreisel im Einmündungsbereich der Sandbühlstrasse in die Blumensteinstrasse<br />
geschaffen werden. Diese Massnahme ist mit den Massnahmen<br />
8 und 30 zu kombinieren. Die <strong>Gemeinde</strong> wird sich an den Kosten für<br />
den Wendekreis beteiligen.<br />
Stand Koordination<br />
Abhängigkeiten<br />
mit Massnahmen<br />
Federführung, Beteiligte<br />
Festsetzung 8, 30 Kanton (OIK I), <strong>Gemeinde</strong><br />
2.5 Fahrradstreifen, Trottoir und Fusswege<br />
15 Dorfstrasse<br />
Fahrradstreifen<br />
16 Thunstrasse<br />
Gehweg und Trampelpfad<br />
17 Querungshilfe Mösliweg<br />
Zwischen der heutigen Abzweigung in die Umfahrung bei der Schönegg und<br />
<strong>Thierachern</strong>egg soll bergwärts auf der bestehenden Strassenfläche eine<br />
markierungstechnische Massnahme geprüft werden. Bergauf benötigen<br />
Zweiradfahrer auf Grund der grösseren Anstrengung und dem dadurch tendenziell<br />
schwankenden Fahrverhalten mehr Raum. Gleichzeitig ist die Geschwindigkeitsdifferenz<br />
zwischen Fahrrädern und dem motorisierten Verkehr<br />
hoch, was einen separaten Raum rechtfertigt. Talwärts können sich die<br />
Fahrradfahrenden auf Grund ihrer höheren Geschwindigkeit besser in den<br />
Verkehrsfluss integrieren, was eine Massnahme erübrigt.<br />
Stand Koordination<br />
Abhängigkeiten<br />
mit Massnahmen<br />
Federführung, Beteiligte<br />
Vororientierung - Kanton (OIK I), <strong>Gemeinde</strong><br />
Die Thunstrasse soll ab Kreisel bis Niesenstrasse mit einem Trottoir und<br />
nachfolgend bis zur Schwandstrasse mit einem Trampelpfad ergänzt werden.<br />
Kosten: Fr. 350'000.--.<br />
Stand Koordination<br />
Abhängigkeiten<br />
mit Massnahmen<br />
Federführung, Beteiligte<br />
Vororientierung - Kanton (OIK I), <strong>Gemeinde</strong><br />
Viele Neubauten haben die Anzahl Fussgänger, welche vom Mösliweg<br />
Richtung Eggplatz unterwegs sind, erhöht. Es muss eine Querungshilfe<br />
(Z.B. Fussgängerstreifen, allenfalls kombiniert mit einer Abbiegehilfe für
18 Mösliweg<br />
Trampelpfad<br />
19 Fussweg entlang<br />
Glütschbach<br />
Fahrräder) erstellt werden.<br />
Kosten: Fr. 3'000.--.<br />
Stand Koordination<br />
Abhängigkeiten<br />
mit Massnahmen<br />
Federführung, Beteiligte<br />
Zwischenergebnis - Kanton (OIK I), <strong>Gemeinde</strong><br />
Es ist ein Trampelpfad vom Mösliweg in den Rütihubelweg zu erstellen.<br />
Dies ermöglicht es den Fussgängern, vom Mösliweg Richtung Dorfzentrum<br />
eine sichere Wegverbindung zu benutzen. Kosten: Fr. 4'000.--.<br />
Stand Koordination<br />
Abhängigkeiten<br />
mit Massnahmen<br />
Federführung, Beteiligte<br />
Vororientierung - <strong>Gemeinde</strong>, Grundeigentümer<br />
Zwischen der Mühle und der Schwandstrasse soll ein Fussweg erstellt werden,<br />
der eine Weglücke entlang des Baches schliesst. Eine Querungshilfe<br />
über die Mühlestrasse soll dabei auch erstellt werden. Kosten: Fr. 40'000.--.<br />
Stand Koordination<br />
Abhängigkeiten<br />
mit Massnahmen<br />
Federführung, Beteiligte<br />
Festsetzung - <strong>Gemeinde</strong>, Kanton (OIK I),<br />
Grundeigentümer<br />
20 Gehweg Mühle Im Bereich der Mühle ist ein fehlendes Trottoir-Teilstück zu ergänzen.<br />
Kosten: Fr. 10'000.--.<br />
21 Gehweg<br />
Schwandstrasse<br />
22 Trampelpfad<br />
Schwandstrasse<br />
Stand Koordination<br />
Abhängigkeiten<br />
mit Massnahmen<br />
Federführung, Beteiligte<br />
Zwischenergebnis - Kanton (OIK I), <strong>Gemeinde</strong><br />
Weiterführen der Trottoirverbindung vom Räbgässli in den Schulweg.<br />
Kosten: Fr. 100'000.--.<br />
Stand Koordination<br />
Abhängigkeiten<br />
mit Massnahmen<br />
Federführung, Beteiligte<br />
Festsetzung - <strong>Gemeinde</strong>, Grundeigentümer<br />
Erstellen eines Trampelpfades entlang der Schwandstrasse vom Schulweg<br />
bis zur Einmündung Ameisenweg. Kosten: Fr. 10'000.--.<br />
Stand Koordination<br />
Abhängigkeiten<br />
mit Massnahmen<br />
Federführung, Beteiligte<br />
Festsetzung - <strong>Gemeinde</strong>, Grundeigentümer
23 Gehweg<br />
Schwandstrasse<br />
24 Blumensteinstrasse<br />
Fahrradstreifen<br />
25 Stäghalten<br />
Fahrradstreifen<br />
26 Blumensteinstrasse<br />
Fahrradstreifen<br />
27 Uetendorfstrasse<br />
Fahrradstreifen<br />
12<br />
Erstellen eines Trottoirs entlang der neuen Gewerbezone gegenüber Werkhof<br />
Marti ab Einmündung Thunstrasse bis Einmündung Mittelstrasse. Kosten:<br />
Fr. 130'000.--.<br />
Stand Koordination<br />
Abhängigkeiten<br />
mit Massnahmen<br />
Federführung, Beteiligte<br />
Festsetzung 12 <strong>Gemeinde</strong>, Grundeigentümer<br />
Für die steigende Fahrspur ist die Verkehrssicherheit für Fahrräder zu<br />
verbessern (z.B. Fahrradstreifen).<br />
Kosten: Fr. 7'000.--.<br />
Stand Koordination<br />
Abhängigkeiten<br />
mit Massnahmen<br />
Federführung, Beteiligte<br />
Zwischenergebnis - Kanton (OIK I), <strong>Gemeinde</strong><br />
Ausserorts ist jeweils die Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs (80<br />
km/h) gegenüber der Geschwindigkeit des Zweiradverkehrs (~20 km/h) um<br />
ein Vielfaches grösser. Eine Entflechtung zwischen diesen unterschiedlichen<br />
Verkehrsteilnehmern scheint hier sinnvoll.<br />
Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fahrräder soll auf der bestehenden<br />
Strassenfläche eine markierungstechnische Massnahme geprüft<br />
werden.<br />
Stand Koordination<br />
Abhängigkeiten<br />
mit Massnahmen<br />
Federführung, Beteiligte<br />
Vororientierung - Kanton (OIK I), <strong>Gemeinde</strong><br />
Die Blumensteinstrasse hat ein mittleres Gefälle. Für die steigende Fahrspur<br />
ist die Verkehrssicherheit für Fahrräder zu verbessern (z.B. Fahrradstreifen).<br />
Kosten: Fr. 8'000.--.<br />
Stand Koordination<br />
Abhängigkeiten<br />
mit Massnahmen<br />
Federführung, Beteiligte<br />
Zwischenergebnis - Kanton (OIK I), <strong>Gemeinde</strong><br />
Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fahrräder soll auf der bestehenden<br />
Strassenfläche eine markierungstechnische Massnahme geprüft<br />
werden.<br />
Stand Koordination<br />
Abhängigkeiten<br />
mit Massnahmen<br />
Federführung, Beteiligte<br />
Vororientierung - Kanton (OIK I), <strong>Gemeinde</strong>
28 Glütschbach<br />
Fussweg<br />
29 Sandbühlstrasse<br />
Trampelpfad<br />
30 Gehweg Landi -<br />
Hurschgasse<br />
Erstellen eines Fussweges entlang des Glütschbaches ab der Schulanlage<br />
Kandermatte nach Uetendorf. Kosten: Fr. 150'000.--.<br />
Stand Koordination<br />
Abhängigkeiten<br />
mit Massnahmen<br />
Federführung, Beteiligte<br />
Vororientierung - <strong>Gemeinde</strong>, Kanton (OIK I),<br />
Grundeigentümer<br />
Erstellen eines Trampelpfads entlang der Sandbühlstrasse (ostseitig).<br />
Kosten: Fr. 5'000.--.<br />
Stand Koordination<br />
Abhängigkeiten<br />
mit Massnahmen<br />
Federführung, Beteiligte<br />
Festsetzung - <strong>Gemeinde</strong>, Grundeigentümer<br />
Erstellen eines Trottoirs entlang der Blumensteinstrasse ab Landi bis Einmündung<br />
Hurschgasse. Kosten: Fr. 30'000.--.<br />
Stand Koordination<br />
Abhängigkeiten<br />
mit Massnahmen<br />
Federführung, Beteiligte<br />
Zwischenergebnis Kanton (OIK I), <strong>Gemeinde</strong>
3 Genehmigungsvermerke<br />
Öffentliche Mitwirkung vom 18. Oktober 2007 bis 16. November 2007<br />
Vorprüfung vom ..............................<br />
Beschlossen durch den <strong>Gemeinde</strong>rat am ..............................................................<br />
Die Richtigkeit dieser Angaben bescheinigt:<br />
<strong>Thierachern</strong>, den ........................................,<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>schreiberin: ....................................<br />
Genehmigt durch das Amt für <strong>Gemeinde</strong>n und Raumordnung am:<br />
14
Anhang<br />
Anhang 1 Netzplan<br />
Anhang 2 Massnahmenplan