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Verkehrsrichtplan Thierachern - Gemeinde Thierachern

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Einwohnergemeinde <strong>Thierachern</strong><br />

<strong>Verkehrsrichtplan</strong> <strong>Thierachern</strong><br />

Vorprüfungsexemplar<br />

Bern, 19. März 2008<br />

IC Infraconsult AG<br />

Bitziusstrasse 40<br />

CH-3006 Bern<br />

Telefon +41(0)31 359 24 24<br />

Telefax +41(0)31 359 24 25<br />

icag@infraconsult.ch<br />

www.infraconsult.ch<br />

ISO 9001 zertifiziert


Bearbeitende:<br />

André König, Dipl. Kulturing. ETH<br />

Albrecht Bandi, Architekt HTL/Planer BSP<br />

Verteiler:<br />

Vorprüfung<br />

Bezugsadresse:<br />

IC Infraconsult AG<br />

Bitziusstrasse 40<br />

3006 Bern<br />

Versionenkontrolle (fakultativ, falls nicht benötigt, einfach löschen)<br />

Version Ausgabedatum Status Bemerkungen<br />

1 26. Juli 2007 Entwurf zH Arbeitsgruppe Ortsplanung<br />

2 10. September 2007 Entwurf zH Arbeitsgruppe Ortsplanung<br />

3 1. Oktober 2007 Mitwirkung zH <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

4 18. Oktober 2007 Mitwirkung<br />

5 10. März zH <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

6 19. März Vorprüfung<br />

\\Thur\c_proj\0962.01_thierachern_rev_op\08_prod\Vorprüfung\<strong>Verkehrsrichtplan</strong>3.doc<br />

0962.01/Druckdat 19.03.08/Prüfkl A/Kö/B(F)


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Einleitung 1<br />

1.1 Ausgangslage 1<br />

1.2 Anliegen des <strong>Gemeinde</strong>rats und Interessierter 1<br />

1.3 Zielsetzung 1<br />

1.4 Bedeutung und Rechtswirkung des Richtplanes 1<br />

2 Massnahmen 4<br />

2.1 Öffentlicher Verkehr 4<br />

2.2 Verkehrslenkung 4<br />

2.2.1 Ausbau Mülimattstrasse 4<br />

2.2.2 Thunstrasse 6<br />

2.3 Verkehrsberuhigungsmassnahmen, Gestaltung 6<br />

2.3.1 Dorfdurchfahrt 6<br />

2.3.2 Thunstrasse 7<br />

2.3.3 Blumensteinstrasse 7<br />

2.3.4 Stäghalten 8<br />

2.3.5 Schwandstrasse 8<br />

2.3.6 Rütihubelweg 9<br />

2.3.7 Tempo 30-Zonen 9<br />

2.4 Knotenoptimierung 9<br />

2.5 Fahrradstreifen, Trottoir und Fusswege 9<br />

3 Genehmigungsvermerke 14<br />

I


1 Einleitung<br />

1.1 Ausgangslage<br />

Ausgangslage Der bestehende <strong>Verkehrsrichtplan</strong> (VRP) aus dem Jahre 1994 soll mit der<br />

Teilrevision der Ortsplanung bis ins Jahr 2008 durch einen aktuellen <strong>Verkehrsrichtplan</strong><br />

abgelöst werden.<br />

Grundlage Im Jahre 1998 wurde eine Verkehrsstudie erarbeitet, deren Massnahmen<br />

eine gute Grundlage für den <strong>Verkehrsrichtplan</strong> bilden.<br />

1.2 Anliegen des <strong>Gemeinde</strong>rats und Interessierter<br />

Anforderungen an den<br />

VRP des <strong>Gemeinde</strong>rats<br />

Werkstattgespräch<br />

Bereich Verkehr<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat sich verschiedentlich mit der Zielrichtung, den Anliegen<br />

und mit den Problemen der Teilrevision der Ortsplanung beschäftigt.<br />

Bezüglich Verkehr ergaben sich folgende Anliegen:<br />

� Der Dorfkern ist durch Schaffung einer Begegnungszone im öffentlichen<br />

Raum (Spielplatz/Dorfplatz) zu stärken.<br />

� Für Kinder und Jugendliche sind Aufenthaltsorte und Spielplätze vorzusehen.<br />

� Neue Wohnquartiere müssen mit dem öffentlichen Verkehr gut erschlossen<br />

sein.<br />

� Neu-Einzonungen sind im Bereich der bestehenden Verbindungen des<br />

öffentlichen Verkehrs anzusiedeln.<br />

� Tempo 30-Zonen und weitere Verkehrsberuhigungsmassnahmen sind zu<br />

prüfen.<br />

� Die Sicherheit des Langsamverkehrs ist zu fördern.<br />

� Der Optimierung der Schulwegsicherung wird besonderes Gewicht beigemessen.<br />

� Die Realisierung der Ortsumfahrung via Mülimatt ist zu prüfen.<br />

� Das Leitsystem (Signalisation) für den Durchgangsverkehr ist zu verbessern.<br />

� Die Strassenklassifizierung ist zu überprüfen.<br />

Im Rahmen eines Werkstattgesprächs wurde die Bevölkerung eingeladen,<br />

sich aktiv am Planungsprozess zu beteiligen. Daraus ergaben sich folgende<br />

Eingaben:<br />

� Für die einen sind die Busfrequenzen gut, für die anderen soll der Fahrplan<br />

(auch nach 20.00 Uhr) verdichtet werden (Halbstundentakt).<br />

� Die Erreichbarkeit der Bushaltestellen (Wahlen) ist zu verbessern (Sicherheit).<br />

� Wichtig für viele ist die Schulwegsicherung.<br />

� Gewünscht werden Gehsteige in allen Quartieren, die Förderung des<br />

Langsamverkehrs, Tempobeschränkungen (Tempo 30) und Verkehrsberuhigungsmassnahmen.


1.3 Zielsetzung<br />

2<br />

� Weitere Forderungen betreffen ein zusammenhängendes, Kinderwagen<br />

taugliches Wegnetz, einen durchgehenden Fahrradweg nach Thun und<br />

die übersichtlichere Gestaltung der Egg-Kreuzung.<br />

� Viele wünschen zur Entlastung der Ortsdurchfahrt eine Umfahrung via<br />

Mülimatt.<br />

Die Anliegen wurden geprüft und nach Möglichkeit als Massnahmen im VRP<br />

berücksichtigt<br />

Mit der Überarbeitung des <strong>Verkehrsrichtplan</strong>s werden folgende Ziele verfolgt:<br />

� Funktionsfähige und siedlungsverträgliche Mobilität für Bevölkerung und<br />

Gewerbe ermöglichen<br />

� Gute Erschliessung mit öffentlichem Verkehr. Neueinzonungen nur dort,<br />

wo diese gewährleistet ist<br />

� Sicherheit aller VerkehrsteilnehmerInnen und Schutz von Leben und Gesundheit<br />

gewährleisten (Schulwegsicherung, Tempo 30-Zonen)<br />

� Lebensqualität, Wohnlichkeit und Schutz des Ortsbildes gewährleisten<br />

(motorisierter Individualverkehr mit Rücksicht auf Wohnqualität, Sicherheit<br />

und Umweltschutz)<br />

� Ortsumfahrung via Mülimatt und Leitsystem (Signalisation) für Durchgangsverkehr<br />

prüfen<br />

1.4 Bedeutung und Rechtswirkung des Richtplanes<br />

Rechtliche Grundlage Der Richtplan basiert auf Art. 68 BauG. Dieser bestimmt in Abs. 2 insbesondere,<br />

dass die Richtplanung die Nutzungszonen, die Erschliessung und<br />

der Verkehr aufeinander abzustimmen sind.<br />

Inhalt Der <strong>Verkehrsrichtplan</strong> bestimmt, unter Berücksichtigung des revidierten Zonenplans<br />

und Baureglements, die Strassenklassifizierung und hält die von<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thierachern</strong> oder von anderen Stellen geplanten Massnahmen<br />

hinsichtlich des motorisierten Individualverkehrs, des öffentlichen Verkehrs,<br />

des Fahrradverkehrs und des FussgängerInnenverkehrs fest.<br />

Verbindlichkeit Je nach Massnahme hängt die Realisierung von der Zustimmung weiterer<br />

Amtsstellen und der Finanzierbarkeit ab. Es besteht deshalb kein Rechtsanspruch,<br />

dass alle Massnahmen realisiert werden können. Ein Richtplan ist<br />

verwaltungsanweisend, jedoch für Grundeigentümer nicht verbindlich. Der<br />

<strong>Verkehrsrichtplan</strong> bindet die <strong>Gemeinde</strong>behörde in unterschiedlichem Grad,<br />

je nach Stufe der Verbindlichkeit:


a) Festsetzung<br />

“F“ im Massnahmenkatalog<br />

b) Zwischenergebnis<br />

“Z“ im Massnahmenkatalog<br />

c) Vororientierung<br />

“V“ im Massnahmenkatalog<br />

Zur Strassenklassifizierung<br />

im Speziellen:<br />

Die als „Festsetzung“ definierten Richtplaninhalte sind für die <strong>Gemeinde</strong>behörden<br />

verbindlich. Die Koordination unter den Beteiligten ist abgeschlossen<br />

und es liegt ein Konsens oder ein formeller Beschluss vor.<br />

„Festsetzungen“ binden die <strong>Gemeinde</strong>behörden und allfällig weitere Beteiligte<br />

in der Sache und im Verfahren. Es sind nur geringfügige Abweichungen<br />

vom Richtplan zulässig. Grössere Abweichungen bedingen eine Abänderung<br />

des Richtplans mit entsprechendem Verfahren.<br />

Die als „Zwischenergebnis“ definierten Richtplaninhalte stellen ein Zwischenergebnis<br />

der Planung dar. Die Planung bzw. die Koordination ist im<br />

Gange. Über das weitere Vorgehen zur Lösung der Aufgabe besteht grundsätzlich<br />

Übereinstimmung unter den Partnern.<br />

„Zwischenergebnisse“ binden die <strong>Gemeinde</strong>bhörden und allfällig weitere<br />

Beteiligte im Verfahren. Inhaltlich sind Abweichungen durchaus möglich, die<br />

Zielformulierungen müssen jedoch im Wesentlichen unverändert bleiben.<br />

Das betreffende Vorhaben hat erst rudimentäre Konturen, und/oder es hat<br />

noch keine vertiefte Diskussion unter den (potentiellen) Beteiligten stattgefunden.<br />

Eine verstärkte Auseinandersetzung innerhalb der <strong>Gemeinde</strong> und<br />

eine Koordination mit weiteren Stellen sind angezeigt.<br />

„Vororientierungen“ verpflichten die Partner zu einer offenen gegenseitigen<br />

Orientierung.<br />

Die Grundeigentümeranteile (GE-Anteile) an <strong>Gemeinde</strong>-Strassenbauten<br />

werden auf der Grundlage des Grundeigentümerbeitragsdekrets GBD Art.<br />

12 und des Baugesetzes BauG Art. 112 wie folgt festgelegt:<br />

Kantonsstrassen und<br />

Hauptverkehrsstrassen HVS: 0 - 20 %<br />

Sammelstrassen SS mit beschränkter<br />

Ortsverbindungsfunktion: 20 – 50 %<br />

Quartiersammelstrassen ohne<br />

Ortsverbindungsfunktion: 50 – 80 %<br />

Detailerschliessung: 100 %<br />

Im Anhang 1 ist der entsprechende Strassennetzplan mit der Einteilung der<br />

Strassen aufgeführt.


2 Massnahmen<br />

Der folgende Massnahmenkatalog umfasst die aktualisierten Massnahmen der Verkehrsplanung von<br />

1998 und der Anliegen gemäss Kapitel 1. Die Nummerierung der Massnahmen entspricht dem Massnahmenplan<br />

(Anhang 2). Viele Massnahmen begründen sich aus der Konfliktstellenanalyse von 1998,<br />

welche grösstenteils weiter ihre Gültigkeit hat.<br />

Neben den Massnahmen für den öffentlichen Verkehr lassen sich die Massnahmen - entsprechend<br />

der Studie von 1998 - in vier Gruppen gliedern:<br />

• Verkehrslenkung<br />

• Verkehrsberuhigungsmassnahmen<br />

• Knotenoptimierung<br />

• Fahrradstreifen, Fusswege<br />

Dabei ist zu beachten, dass die Gruppe „Verkehrslenkung“ eine Voraussetzung für den Erfolg von<br />

gewissen Massnahmen in den übrigen Gruppen ist.<br />

Die Beschriebe der Massnahmen die Details zur Ausführung enthalten gelten als beispielhafte<br />

Vorschläge. Für die Konkretisierung soll der Handlungsspielraum möglichst offen gehalten<br />

werden, so dass nach einer vertieften Analyse eine Optimierung im Sinne der Erhöhung der<br />

Verkehrssicherheit und der Verbesserung der Verkehrsabwicklung ermöglicht wird.<br />

Die Tempo 30-Zonen werden ebenfalls im Plan (Anhang 2) aufgeführt. Es betrifft dies folgende Gebiete:<br />

Brügg, Schwand, Giebel und Wahlen. Ansonsten wird der Status Quo beibehalten.<br />

2.1 Öffentlicher Verkehr<br />

Die Erschliessung von <strong>Thierachern</strong> mit dem öffentlichen Verkehr ist gut. Ein wichtiges Anliegen aus<br />

der Bevölkerung wurde mit dem auf den Fahrplanwechsel 2007/08 eingeführten Halbstundentakt realisiert.<br />

Es sind mittelfristig keine Massnahmen notwendig.<br />

2.2 Verkehrslenkung<br />

2.2.1 Ausbau Mülimattstrasse<br />

Die Umfahrung des Dorfzentrums über die Mülimatt und somit der entsprechende Ausbau der Mülimattstrasse<br />

ist ein zentrales Anliegen des <strong>Gemeinde</strong>rates. Im <strong>Verkehrsrichtplan</strong> betrifft dies die Massnahmen<br />

1 bis 6, welche aufeinander abgestimmt und miteinander koordiniert werden müssen. Vorabklärungen<br />

im Rahmen der Mitwirkung mit dem Kanton (OIK I) haben ergeben, dass dieser nicht<br />

grundsätzlich gegen die angestrebte Lösung ist. Die Federführung für den Ausbau der Mülimattstrasse<br />

liegt jedoch bei der <strong>Gemeinde</strong>, die auch die Kosten zu tragen haben wird.<br />

4


1 Mülimatt<br />

2 Knoten Allmendingenstrasse<br />

Option Direktverbindung<br />

Mülimattstrasse -<br />

Kreisel Thunstrasse<br />

3 Anpassung Schöneggkurve<br />

Zentrales Element in der Verkehrsplanung von <strong>Thierachern</strong> ist der konsequente<br />

Ausbau der "Umfahrung" via Mülimatt von der Schönegg bis zum<br />

Kreisel Thunstrasse. Ein wesentlicher Abschnitt der Strasse ist im Besitz<br />

des Bundes. Die Nutzungs- und Eigentumsverhältnisse sind zu klären. Die<br />

bestehende Strasse muss ausgebaut werden. Die "Umfahrung" soll den<br />

Status einer Kantonsstrasse erhalten und die bestehende Kantonsstrasse<br />

durchs Dorf muss im Gegenzug zur <strong>Gemeinde</strong>strasse umklassiert werden.<br />

Kosten: Fr. 450’000.--.<br />

Stand Koordination<br />

Abhängigkeiten<br />

mit Massnahmen<br />

Federführung, Beteiligte<br />

Vororientierung 2, 3, 4, 5, 6 <strong>Gemeinde</strong>, VBS, Kanton (OIK I)<br />

Der bestehende Knoten mit der Allmendstrasse ist sehr unübersichtlich und<br />

muss umgestaltet werden. So kann die Umfahrung sinnvoll an das<br />

Hauptstrassennetz (Richtungen Thunstrasse und Allmendingen) angebunden<br />

werden. Diese neuen Verhältnisse und die heutige Unfallsituation erfordern<br />

eine neue Verkehrsregelung. Erste Priorität hat künftig die Achse Allmendingenstrasse<br />

/ Thunstrasse – Mülimatt. Um das Verflechten der verkehrsreichen<br />

Achse Allmendingen – Umfahrung zu erleichtern, wird z.B. ein<br />

Kreisel vorgeschlagen. Kosten: Fr. 250'000.--.<br />

Zur Verbesserung des Handlungsspielraums für die zukünftigen Lösung<br />

wird als Option ein Korridor für eine direkte Verbindung Mülimattstrasse -<br />

Kreisel Thunstrasse festgelegt.<br />

Stand Koordination<br />

Abhängigkeiten<br />

mit Massnahmen<br />

Federführung, Beteiligte<br />

Vororientierung 1, 3, 4, 5, 6 <strong>Gemeinde</strong>, VBS, Kanton (OIK I)<br />

Da die Umfahrung bevorzugt werden soll, werden hier die Vortrittsverhältnisse<br />

geändert. Die Umfahrung muss privilegiert, die Einfahrt ins Dorf für<br />

den Durchgangsverkehr unattraktiv gemacht werden. Das heisst, dass die<br />

Achse <strong>Thierachern</strong>egg – Umfahrung Mülimatt gegenüber der Dorfstrasse<br />

vortrittsberechtigt werden muss. Z.B. gewährleistet eine Abbiegehilfe einen<br />

reibungslosen Verkehrsablauf und bietet leichten Zweirädern beim Abbiegen<br />

Schutz. Kosten: Fr. 60’000.--.<br />

Evtl. Zusätzliche Steuerungsmöglichkeiten für öV vorsehen.<br />

Stand Koordination<br />

Abhängigkeiten<br />

mit Massnahmen<br />

Federführung, Beteiligte<br />

Vororientierung 1, 2, 4, 5, 6 <strong>Gemeinde</strong>, Kanton(OIK I)


2.2.2 Thunstrasse<br />

4 Zollhaus Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thierachern</strong> setzt sich bei der Stadt Thun und beim Kanton<br />

dafür ein, dass die Abbiegeverhältnisse von und nach der Thunstrasse überprüft<br />

und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Verkehrsabwicklung<br />

optimiert werden. Es ist beim Zollhaus z.B. ein Kreisel denkbar.<br />

6<br />

Stand Koordination<br />

Abhängigkeiten<br />

mit Massnahmen<br />

Federführung, Beteiligte<br />

Zwischenergebnis 1, 2, 3, 5, 6 Kanton (OIK I), <strong>Gemeinde</strong>, VBS<br />

2.3 Verkehrsberuhigungsmassnahmen, Gestaltung<br />

2.3.1 Dorfdurchfahrt<br />

Im Gegenzug zum Ausbau der Mülimattstrasse zur Umfahrung muss die Dorfdurchfahrt (Räbgass,<br />

Mühlestrasse, Dorfstrasse) zur <strong>Gemeinde</strong>strasse deklassiert werden. Mit einfachen Anpassungen des<br />

Strassenraums soll der Dorfcharakter betont und der Verkehr verlangsamt werden. Die Geschwindigkeitsdifferenzen<br />

zwischen motorisiertem und leichtem Zweiradverkehr können dadurch verringert und<br />

Konflikte vermindert werden. Da auf diesem Abschnitt nur noch lokaler Verkehr zu erwarten ist, kann<br />

eine Richtgeschwindigkeit deutlich unter 50 km/h in der Stunde angestrebt werden. Ziel ist es, mit entsprechender<br />

Gestaltung des Strassenraumes dem Motorfahrzeugführer das Gefühl zu vermitteln, er<br />

habe tatsächlich mit starkem Fahrrad- und Fussgängerverkehr zu rechnen, der zumindest gleichberechtigt<br />

ist. So ist er bereit, vermehrt Rücksicht zu nehmen und seine Geschwindigkeit diesen Verhältnissen<br />

anzupassen. Der leichte Zweiradverkehr und die Fussgänger können sich sicherer im Dorf bewegen.<br />

Die Massnahmen 3, 5 und 6 sind aufeinander abgestimmt gemeinsam zu planen und zu realisieren.<br />

5 Beruhigung<br />

Dorfstrasse<br />

Die Dorfstrasse ist oberhalb des alten Schulhauses sehr breit und grosszügig.<br />

Dies entspricht nicht ihrer neuen Funktion als vom Durchgangsverkehr<br />

befreite Strasse. Mit kleineren Korrekturen der Randbereiche und z.B. des<br />

Erstellens eines beidseitigen Radstreifens kann der optische Eindruck auf<br />

das gewünschte reduzierte Geschwindigkeitsniveau angepasst werden.<br />

Der Fussgängerübergang beim Schulhaus befindet sich bei einem Engpass.<br />

Dieser kann z.B. mit einer Aufpflästerung optisch betont werden (Torsituation).<br />

Unterhalb des Fussgängerübergangs ist die Fahrbahn ebenfalls überbreit.<br />

Wie oberhalb des alten Schulhauses kann z.B. mit kleineren Korrekturen<br />

der Randbereiche und beidseitigen Radstreifen der optische Eindruck auf<br />

das gewünschte reduzierte Geschwindigkeitsniveau angepasst werden. Die<br />

übrige Fläche soll optisch von der Fahrbahn unterscheidbar sein und sich<br />

an die angrenzenden Vorplätze und Hauszufahrten anpassen. Im unteren<br />

Bereich kann z.B. mit einer Aufpflästerung eine zweite Torsituation erstellt<br />

werden, um den Verkehr auf der Dorfstrasse im Bereich der Einmündung zu<br />

verlangsamen.<br />

Kosten: Fr. 140'000.--.


6 Beruhigung Mühlestrasse<br />

2.3.2 Thunstrasse<br />

7 Pförtner<br />

Niesenstrasse<br />

Stand Koordination<br />

Abhängigkeiten<br />

mit Massnahmen<br />

Federführung, Beteiligte<br />

Zwischenergebnis 1, 2, 3, 4, 6 Kanton (OIK I), <strong>Gemeinde</strong><br />

Die Mühlestrasse zeichnet sich durch alte Strukturen und historische<br />

Bauten aus. Die wichtigsten gestalterischen Elemente zur Verkehrsberuhigung<br />

sind noch vorhanden. Der Abschnitt zwischen Glütschbach und der<br />

Anhöhe Richtung Thun bildet eine abgeschlossene Kammer, die Fahrbahn<br />

ist schmal und die Vorplätze, die von den Fussgängern benutzt werden<br />

können, reichen bis an die Fahrbahn; ein Trottoir im üblichen Sinne existiert<br />

nicht. Dem Fahrzeuglenker wird das Gefühl vermittelt, dass er nicht erste<br />

Priorität habe. Er passt seine Geschwindigkeit in der Regel den Verhältnissen<br />

an.<br />

Die bestehenden Strukturen sollen erhalten und verstärkt werden. Beim<br />

Glütschbach und auf der Anhöhe sollen z.B. mit Bepflanzungen Akzente zu<br />

Gunsten einer Torsituation gesetzt werden. Kosten: Fr. 20'000.--.<br />

Stand Koordination<br />

Abhängigkeiten<br />

mit Massnahmen<br />

Federführung, Beteiligte<br />

Zwischenergebnis 1, 2, 3, 4, 5 Kanton (OIK I), <strong>Gemeinde</strong><br />

Vor der Einmündung der Niesenstrasse soll der von ausserorts kommende<br />

Verkehr auf Innerorts - Geschwindigkeiten abgebremst werden. Dies wird<br />

mit einer Torsituation (Pförtner) erreicht. Das Tor bilden z.B. Bäume links<br />

und rechts der Strasse und eine Pflästerung. Kosten: Fr. 30'000.--.<br />

Stand Koordination<br />

2.3.3 Blumensteinstrasse<br />

Abhängigkeiten<br />

mit Massnahmen<br />

Federführung, Beteiligte<br />

Vororientierung - Kanton (OIK I), <strong>Gemeinde</strong><br />

Die Massnahmen (8, 9, 10, 17, 24, 26, 30 und 31) zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der<br />

Verkehrsabwicklung auf der Blumensteinstrasse sind aufeinander abgestimmt gemeinsam zu planen<br />

und zu realisieren.<br />

8 Pförtner Dorfeinfahrt Hier sollen Richtung Dorf fahrende Lenker ebenfalls auf Höhe der ersten<br />

Häuser auf den Innerortsbereich aufmerksam gemacht werden. Je nach<br />

Lösung zur Massnahme 31, Knoten Wahlen, kann auf diese Massnahme<br />

verzichtete werden. Kosten: Fr. 5'000.--.<br />

Stand Koordination<br />

Abhängigkeiten<br />

mit Massnahmen<br />

Federführung, Beteiligte<br />

Zwischenergebnis 31 Kanton (OIK I), <strong>Gemeinde</strong>


9 Abbiegehilfe<br />

Käserei<br />

10 Abbiegehilfe<br />

Schulhaus Egg<br />

2.3.4 Stäghalten<br />

8<br />

Bei der Käserei spielen sich viele Abbiege- oder Einbiegemanöver mit geringer<br />

Geschwindigkeit ab. Auf der anderen Seite ist der Verkehr auf der<br />

abfallenden Blumensteinstrasse relativ schnell. Z.B. mit Bepflanzungen<br />

und besonderer Gestaltung des Strassenraumes kann der Verkehr der<br />

Kantonsstrasse auf die besonderen Verhältnisse aufmerksam gemacht<br />

werden. Kosten: Fr. 40'000.--.<br />

Stand Koordination<br />

Abhängigkeiten<br />

mit Massnahmen<br />

Federführung, Beteiligte<br />

Zwischenergebnis - Kanton (OIK I), <strong>Gemeinde</strong><br />

Der Bereich der Einmündung zum Schulhaus ist sensibel. Hier spielen sich<br />

viele Abbiege- und Einmündemanöver von Radfahrern und Querungen von<br />

Fussgängern ab. Auf dem Schulweg sind die Schüler oft gruppenweise, bei<br />

Schulschluss scharenweise anzutreffen. Durch diesen Umstand kommt es<br />

an der Hauptstrasse zu Konflikten. Um das Gefahrenpotential zu senken,<br />

muss der Bereich (die Zufahrt des Viehschauplatzes kann einbezogen werden)<br />

so gestaltet werden, dass der Motorfahrzeuglenker auf die besonderen<br />

Verhältnisse hingewiesen wird. Z.B. Mittelinseln können abbiegenden Radfahrern<br />

und querenden Fussgängern den nötigen Schutz gewähren und die<br />

Strassenbreite optisch unterbrechen. Bepflanzungen beidseits der Strasse<br />

können auf die starken Querbeziehungen hinweisen und den Benützern der<br />

Kantonsstrasse deutlich machen, dass in diesem Bereich die Geschwindigkeit<br />

zu senken ist. Ebenso ist die Beleuchtung des Fussgängerstreifens vom<br />

Viehschauplatz zur Oberstufenschule zu verbessern. Kosten: Fr. 50'000.--.<br />

Stand Koordination<br />

Abhängigkeiten<br />

mit Massnahmen<br />

Federführung, Beteiligte<br />

Zwischenergebnis - Kanton (OIK I), <strong>Gemeinde</strong><br />

11 Pförtner Dorfeinfahrt Hier ist das Ziel ebenfalls, die Geschwindigkeit der einfahrenden Fahrzeuge<br />

auf Innerortsniveau zu senken. Bei der Innerortstafel ist deshalb eine Torsituation<br />

(Pförtner) zu errichten. Kosten: Fr. 20'000.--.<br />

2.3.5 Schwandstrasse<br />

12 Einmündung<br />

Thunstrasse<br />

Stand Koordination<br />

Abhängigkeiten<br />

mit Massnahmen<br />

Federführung, Beteiligte<br />

Zwischenergebnis - Kanton (OIK I), <strong>Gemeinde</strong><br />

Die Einfahrt in die Schwandstrasse soll z.B. mit einer Verengung, Aufpflästerung<br />

und Bepflanzung dahingehend gestaltet werden, dass der<br />

Charakter einer verkehrsberuhigten Strasse schon beim Einmünden deutlich<br />

wird. Kosten Fr. 20'000.--.


2.3.6 Rütihubelweg<br />

13 Rütihubelweg<br />

Begegnungszone<br />

2.3.7 Tempo 30-Zonen<br />

Stand Koordination<br />

Abhängigkeiten<br />

mit Massnahmen<br />

Festsetzung 23, Einführung<br />

Tempo 30<br />

Federführung, Beteiligte<br />

<strong>Gemeinde</strong>, Kanton (OIK I)<br />

Begegnungszone / Spielzone: In einem Quartier mit vielen Kindern soll<br />

der Strassenraum auch als Spielraum genutzt werden können, weshalb der<br />

Rütihubelweg als Begegnungszone ausgestaltet werden soll. In einer Begegnungszone<br />

gilt eine maximale Geschwindigkeit von 20 km/h. Die Fussgänger<br />

haben immer Vortritt.<br />

Kosten: Fr. 8'000.--.<br />

Stand Koordination<br />

Abhängigkeiten<br />

mit Massnahmen<br />

Federführung, Beteiligte<br />

Vororientierung - <strong>Gemeinde</strong>, Anstösser<br />

Um die Sicherheit für den Langsamverkehr und insbesondere für die Schüler zu verbessern, sollen in<br />

bestimmten Gebieten 30-er Zonen geschaffen werden:<br />

Brügg, Schwand, Giebel und Wahlen<br />

Kosten: gemäss Konzept<br />

Im Massnahmenplan (Anhang 2) sind die Strassenabschnitte eingezeichnet.<br />

Stand Koordination<br />

2.4 Knotenoptimierung<br />

Abhängigkeiten<br />

mit Massnahmen<br />

Federführung, Beteiligte<br />

Festsetzung 12, 13 <strong>Gemeinde</strong>, Kanton (OIK I)<br />

14 Eggplatz Der Eggplatz ist gesäumt von historisch wertvollen Gebäuden. Auf der einen<br />

Seite liegt der dominante Gasthof, auf der anderen Seite das Wohnhaus<br />

und die grosse Scheune. Bei einer Neugestaltung des Platzes ist darauf zu<br />

achten, dass diese Gebäude und der Brunnen in den Strassenraum einbezogen<br />

werden. Der Strassenraum soll dabei nicht als Barriere zwischen<br />

diesen dominanten Gebäuden wirken, sondern als verbindendes Element.<br />

Dies kann unter anderem mit einer entsprechenden Gestaltung der befestigten<br />

Oberflächen (Fahrbahn und Vorplätze) erreicht werden. Bei einer Neugestaltung<br />

der Strassenflächen auf dem Eggplatz soll der Bereich der Einmündung<br />

des Alten Eggstutzes einbezogen werden. Dies kann z.B. mit einer<br />

Pflästerung und mit Bepflanzungen geschehen.<br />

Die Situation ist eingehend zu prüfen und zu analysieren und die Lösung ist<br />

betreffend Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Verbesserung der Ver-


31 STI - Wendekreis<br />

Wahlen<br />

10<br />

kehrsabwicklung zu optimieren.<br />

Stand Koordination<br />

Abhängigkeiten<br />

mit Massnahmen<br />

Federführung, Beteiligte<br />

Zwischenergebnis - Kanton (OIK I), <strong>Gemeinde</strong><br />

Aufgrund des Fahrplanwechsels mit Einführung des ½-Stundentakts benötigt<br />

die STI im Gebiet Wahlen eine Wendemöglichkeit. Diese soll mit einem<br />

Kreisel im Einmündungsbereich der Sandbühlstrasse in die Blumensteinstrasse<br />

geschaffen werden. Diese Massnahme ist mit den Massnahmen<br />

8 und 30 zu kombinieren. Die <strong>Gemeinde</strong> wird sich an den Kosten für<br />

den Wendekreis beteiligen.<br />

Stand Koordination<br />

Abhängigkeiten<br />

mit Massnahmen<br />

Federführung, Beteiligte<br />

Festsetzung 8, 30 Kanton (OIK I), <strong>Gemeinde</strong><br />

2.5 Fahrradstreifen, Trottoir und Fusswege<br />

15 Dorfstrasse<br />

Fahrradstreifen<br />

16 Thunstrasse<br />

Gehweg und Trampelpfad<br />

17 Querungshilfe Mösliweg<br />

Zwischen der heutigen Abzweigung in die Umfahrung bei der Schönegg und<br />

<strong>Thierachern</strong>egg soll bergwärts auf der bestehenden Strassenfläche eine<br />

markierungstechnische Massnahme geprüft werden. Bergauf benötigen<br />

Zweiradfahrer auf Grund der grösseren Anstrengung und dem dadurch tendenziell<br />

schwankenden Fahrverhalten mehr Raum. Gleichzeitig ist die Geschwindigkeitsdifferenz<br />

zwischen Fahrrädern und dem motorisierten Verkehr<br />

hoch, was einen separaten Raum rechtfertigt. Talwärts können sich die<br />

Fahrradfahrenden auf Grund ihrer höheren Geschwindigkeit besser in den<br />

Verkehrsfluss integrieren, was eine Massnahme erübrigt.<br />

Stand Koordination<br />

Abhängigkeiten<br />

mit Massnahmen<br />

Federführung, Beteiligte<br />

Vororientierung - Kanton (OIK I), <strong>Gemeinde</strong><br />

Die Thunstrasse soll ab Kreisel bis Niesenstrasse mit einem Trottoir und<br />

nachfolgend bis zur Schwandstrasse mit einem Trampelpfad ergänzt werden.<br />

Kosten: Fr. 350'000.--.<br />

Stand Koordination<br />

Abhängigkeiten<br />

mit Massnahmen<br />

Federführung, Beteiligte<br />

Vororientierung - Kanton (OIK I), <strong>Gemeinde</strong><br />

Viele Neubauten haben die Anzahl Fussgänger, welche vom Mösliweg<br />

Richtung Eggplatz unterwegs sind, erhöht. Es muss eine Querungshilfe<br />

(Z.B. Fussgängerstreifen, allenfalls kombiniert mit einer Abbiegehilfe für


18 Mösliweg<br />

Trampelpfad<br />

19 Fussweg entlang<br />

Glütschbach<br />

Fahrräder) erstellt werden.<br />

Kosten: Fr. 3'000.--.<br />

Stand Koordination<br />

Abhängigkeiten<br />

mit Massnahmen<br />

Federführung, Beteiligte<br />

Zwischenergebnis - Kanton (OIK I), <strong>Gemeinde</strong><br />

Es ist ein Trampelpfad vom Mösliweg in den Rütihubelweg zu erstellen.<br />

Dies ermöglicht es den Fussgängern, vom Mösliweg Richtung Dorfzentrum<br />

eine sichere Wegverbindung zu benutzen. Kosten: Fr. 4'000.--.<br />

Stand Koordination<br />

Abhängigkeiten<br />

mit Massnahmen<br />

Federführung, Beteiligte<br />

Vororientierung - <strong>Gemeinde</strong>, Grundeigentümer<br />

Zwischen der Mühle und der Schwandstrasse soll ein Fussweg erstellt werden,<br />

der eine Weglücke entlang des Baches schliesst. Eine Querungshilfe<br />

über die Mühlestrasse soll dabei auch erstellt werden. Kosten: Fr. 40'000.--.<br />

Stand Koordination<br />

Abhängigkeiten<br />

mit Massnahmen<br />

Federführung, Beteiligte<br />

Festsetzung - <strong>Gemeinde</strong>, Kanton (OIK I),<br />

Grundeigentümer<br />

20 Gehweg Mühle Im Bereich der Mühle ist ein fehlendes Trottoir-Teilstück zu ergänzen.<br />

Kosten: Fr. 10'000.--.<br />

21 Gehweg<br />

Schwandstrasse<br />

22 Trampelpfad<br />

Schwandstrasse<br />

Stand Koordination<br />

Abhängigkeiten<br />

mit Massnahmen<br />

Federführung, Beteiligte<br />

Zwischenergebnis - Kanton (OIK I), <strong>Gemeinde</strong><br />

Weiterführen der Trottoirverbindung vom Räbgässli in den Schulweg.<br />

Kosten: Fr. 100'000.--.<br />

Stand Koordination<br />

Abhängigkeiten<br />

mit Massnahmen<br />

Federführung, Beteiligte<br />

Festsetzung - <strong>Gemeinde</strong>, Grundeigentümer<br />

Erstellen eines Trampelpfades entlang der Schwandstrasse vom Schulweg<br />

bis zur Einmündung Ameisenweg. Kosten: Fr. 10'000.--.<br />

Stand Koordination<br />

Abhängigkeiten<br />

mit Massnahmen<br />

Federführung, Beteiligte<br />

Festsetzung - <strong>Gemeinde</strong>, Grundeigentümer


23 Gehweg<br />

Schwandstrasse<br />

24 Blumensteinstrasse<br />

Fahrradstreifen<br />

25 Stäghalten<br />

Fahrradstreifen<br />

26 Blumensteinstrasse<br />

Fahrradstreifen<br />

27 Uetendorfstrasse<br />

Fahrradstreifen<br />

12<br />

Erstellen eines Trottoirs entlang der neuen Gewerbezone gegenüber Werkhof<br />

Marti ab Einmündung Thunstrasse bis Einmündung Mittelstrasse. Kosten:<br />

Fr. 130'000.--.<br />

Stand Koordination<br />

Abhängigkeiten<br />

mit Massnahmen<br />

Federführung, Beteiligte<br />

Festsetzung 12 <strong>Gemeinde</strong>, Grundeigentümer<br />

Für die steigende Fahrspur ist die Verkehrssicherheit für Fahrräder zu<br />

verbessern (z.B. Fahrradstreifen).<br />

Kosten: Fr. 7'000.--.<br />

Stand Koordination<br />

Abhängigkeiten<br />

mit Massnahmen<br />

Federführung, Beteiligte<br />

Zwischenergebnis - Kanton (OIK I), <strong>Gemeinde</strong><br />

Ausserorts ist jeweils die Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs (80<br />

km/h) gegenüber der Geschwindigkeit des Zweiradverkehrs (~20 km/h) um<br />

ein Vielfaches grösser. Eine Entflechtung zwischen diesen unterschiedlichen<br />

Verkehrsteilnehmern scheint hier sinnvoll.<br />

Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fahrräder soll auf der bestehenden<br />

Strassenfläche eine markierungstechnische Massnahme geprüft<br />

werden.<br />

Stand Koordination<br />

Abhängigkeiten<br />

mit Massnahmen<br />

Federführung, Beteiligte<br />

Vororientierung - Kanton (OIK I), <strong>Gemeinde</strong><br />

Die Blumensteinstrasse hat ein mittleres Gefälle. Für die steigende Fahrspur<br />

ist die Verkehrssicherheit für Fahrräder zu verbessern (z.B. Fahrradstreifen).<br />

Kosten: Fr. 8'000.--.<br />

Stand Koordination<br />

Abhängigkeiten<br />

mit Massnahmen<br />

Federführung, Beteiligte<br />

Zwischenergebnis - Kanton (OIK I), <strong>Gemeinde</strong><br />

Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fahrräder soll auf der bestehenden<br />

Strassenfläche eine markierungstechnische Massnahme geprüft<br />

werden.<br />

Stand Koordination<br />

Abhängigkeiten<br />

mit Massnahmen<br />

Federführung, Beteiligte<br />

Vororientierung - Kanton (OIK I), <strong>Gemeinde</strong>


28 Glütschbach<br />

Fussweg<br />

29 Sandbühlstrasse<br />

Trampelpfad<br />

30 Gehweg Landi -<br />

Hurschgasse<br />

Erstellen eines Fussweges entlang des Glütschbaches ab der Schulanlage<br />

Kandermatte nach Uetendorf. Kosten: Fr. 150'000.--.<br />

Stand Koordination<br />

Abhängigkeiten<br />

mit Massnahmen<br />

Federführung, Beteiligte<br />

Vororientierung - <strong>Gemeinde</strong>, Kanton (OIK I),<br />

Grundeigentümer<br />

Erstellen eines Trampelpfads entlang der Sandbühlstrasse (ostseitig).<br />

Kosten: Fr. 5'000.--.<br />

Stand Koordination<br />

Abhängigkeiten<br />

mit Massnahmen<br />

Federführung, Beteiligte<br />

Festsetzung - <strong>Gemeinde</strong>, Grundeigentümer<br />

Erstellen eines Trottoirs entlang der Blumensteinstrasse ab Landi bis Einmündung<br />

Hurschgasse. Kosten: Fr. 30'000.--.<br />

Stand Koordination<br />

Abhängigkeiten<br />

mit Massnahmen<br />

Federführung, Beteiligte<br />

Zwischenergebnis Kanton (OIK I), <strong>Gemeinde</strong>


3 Genehmigungsvermerke<br />

Öffentliche Mitwirkung vom 18. Oktober 2007 bis 16. November 2007<br />

Vorprüfung vom ..............................<br />

Beschlossen durch den <strong>Gemeinde</strong>rat am ..............................................................<br />

Die Richtigkeit dieser Angaben bescheinigt:<br />

<strong>Thierachern</strong>, den ........................................,<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>schreiberin: ....................................<br />

Genehmigt durch das Amt für <strong>Gemeinde</strong>n und Raumordnung am:<br />

14


Anhang<br />

Anhang 1 Netzplan<br />

Anhang 2 Massnahmenplan

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