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P r o t o k o l l der Gemeindeversammlung - Gemeinde Thierachern

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Ordentliche <strong><strong>Gemeinde</strong>versammlung</strong> vom 13. Dezember 2010 Seite<br />

<strong>der</strong> regionalen Feuerwehrorganisation Erfahrungen gesammelt werden konnten, hat<br />

sich ein gewisser Anpassungsbedarf ergeben. So hat sich beispielsweise gezeigt,<br />

dass das Bussenwesen unbefriedigend ist. Das Reglement stützt auf den Grundsatz,<br />

dass alle Personen grundsätzlich dienstpflichtig sind. Wer keine Feuerwehrpflicht<br />

leistet, hat folglich die Ersatzabgabe zu bezahlen. Die anfängliche Idee, dies bei<br />

je<strong>der</strong> Person individuell zu regeln, war mit <strong>der</strong> Software <strong>der</strong> kantonalen<br />

Steuerverwaltung aber letztlich nicht möglich.<br />

Der Auftrag <strong>der</strong> Feuerwehr ist es, zu schützen. Dies verursacht entsprechend aber<br />

auch Kosten. Manchmal kann aber auch mit verhältnismässig kleinem Aufwand eine<br />

Verbesserung <strong>der</strong> Sicherheit erreicht werden. Beat Stierli verweist dabei auf unlängst<br />

realisierte Anpassungen bei den Notausgängen <strong>der</strong> Kan<strong>der</strong>matte.<br />

Ziel war es, dem neuen Reglement eine klare Struktur zu geben und eine klare<br />

Kompetenzregelung vorzunehmen beziehungsweise die Zuständigkeiten von<br />

Gemein<strong>der</strong>at und Feuerwehrkommission zu trennen und zu klären. Weiter steht die<br />

Reglementsrevision unter dem Stichwort „Eigenverantwortung und Motivation<br />

stärken“. Dies betrifft insbeson<strong>der</strong>e den Übungsbetrieb. Anstelle wie bisher acht<br />

Übungen müssen die normalen Feuerwehrangehörigen neu nur noch mindestens<br />

sechs Übungen besuchen. Das Ziel wäre aber selbstverständlich immer noch, dass<br />

acht Anlässe besucht werden. Eine Busse wird neu aber erst ausgesprochen, wenn<br />

diese Mindestvorgabe von gegenwärtig sechs Übungen nicht erreicht wird und<br />

vorgängig auch kein Dispens eingeholt wurde. Dies entspricht auch den Vorgaben<br />

<strong>der</strong> Gebäudeversicherung die verlangt, dass ein Feuerwehrmann sechs Übungen<br />

absolviert haben muss, damit er überhaupt einsatzfähig ist. Die Busse wurde dabei<br />

erhöht und orientiert sich am Maximalbetrag <strong>der</strong> Ersatzabgabe, damit nicht auf<br />

diesem Weg die Bezahlung <strong>der</strong> Ersatzabgabe umgangen werden kann. Alle im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Feuerwehr ausbezahlten Entschädigungen wurden nun fix im<br />

Personalreglement verankert. Alle fixen Entschädigungen basieren ausserdem auf<br />

einem Pflichtenheft, damit im Gegenzug auch klar ist, was für die Entschädigung<br />

geleistet werden muss. Die Grundausbildung hat neu ausserdem einen tieferen Sold<br />

als die Spezialistenausbildung. Damit wird eine weitere Motivation geschaffen und<br />

zusätzliches Engagement neu höher entschädigt als bisher. Ausserdem wurde <strong>der</strong><br />

Mindestansatz <strong>der</strong> Ersatzabgabe von bisher CHF 30.00 auf neu CHF 50.00 erhöht.<br />

Beat Stierli weist darauf hin, dass viel Arbeit in die Revision investiert worden ist und<br />

intensive Diskussionen geführt wurden, um die besten Lösungen zu finden. Das<br />

Reglement enthält wo nötig Verweise auf weitere Vorschriften und soll für die<br />

Feuerwehrangehörigen gut lesbar sein. Das neu motivieren<strong>der</strong>e Entschädigungssystem,<br />

die zwingend verlangten Soll-Übungen und die höheren Bussen bringen<br />

letztlich einsatzfähigere Feuerwehrleute. Der Ressortleiter hofft, dass das Reglement<br />

nun wie<strong>der</strong> für einige Jahre Bestand hat. Falls sich in <strong>der</strong> Praxis aber zeigen sollte,<br />

dass sich eine neue Regelung nicht bewährt, wäre selbstverständlich Bereitschaft<br />

vorhanden, dies auch wie<strong>der</strong> anzupassen.<br />

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