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M i t w i r k u n g s b e r i c h t - Gemeinde Thierachern

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Zonenplanänderung und Überbauungsordnung<br />

„Aushubdeponie Eyacher“<br />

M i t w i r k u n g s b e r i c h t<br />

5. Dezember 2011<br />

Der Mitwirkungsbericht ist ein öffentliches Dokument und kann von jedermann eingesehen<br />

werden.


Aushubdeponie Eyacher - Mitwirkungsbericht des <strong>Gemeinde</strong>rates Seite 2<br />

Mitwirkungsverfahren<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat bringt, gestützt auf Artikel 58, Baugesetz (BauG) des Kantons Bern,<br />

die Zonenplanänderung und Überbauungsordnung „Aushubdeponie Eyacher“ zur öffentlichen<br />

Mitwirkung.<br />

Die Planunterlagen sind vom Donnerstag, 13. Oktober 2011 bis Montag, 14. November<br />

2011 auf der Bauverwaltung <strong>Thierachern</strong> aufgelegt worden. Ausserdem ist am Dienstag,<br />

25. Oktober 2011, 20.00 Uhr eine öffentliche Mitwirkungsversammlung durchgeführt<br />

worden. Die Einladung zur Mitwirkungsveranstaltung wurde publiziert im Thuner<br />

Amtsanzeiger vom 13. und 20. Oktober 2011 sowie mit Hinweis in der Dorfzeitung<br />

„Glütschbachpost“ vom 1. Oktober 2011.<br />

Innerhalb der Eingabefrist sind folgende sieben schriftliche Anregungen eingelangt:<br />

1. Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, Bern<br />

2. BKW FMB Energie AG, Spiez<br />

3. Anwohnerschaft Mösliweg, <strong>Thierachern</strong><br />

4. Berger Andreas und Regina, Rütihubelweg 3, <strong>Thierachern</strong><br />

5. Schenk Katharina, Scheibenstrasse 26, 3014 Bern<br />

6. Naegeli Kaspar, Scheibenstrasse 26, 3014 Bern<br />

7. Schenk Dora, Hammenweg 13, 8240 Thayngen<br />

Die Eingaben finden sich im Anhang des Mitwirkungsberichts. Das detaillierte Protokoll<br />

der Mitwirkungsveranstaltung inklusive Präsenzliste gilt ebenfalls als Bestandteil dieses<br />

Mitwirkungsberichtes.<br />

Anregungen respektive Einwände Stellungnahme <strong>Gemeinde</strong>:<br />

1 Die Stiftung Landschaftsschutz<br />

Schweiz nimmt zur Überbauungsordnung<br />

„Aushubdeponie Eyacher“ mit<br />

Zonenplanänderung wie folgt Stellung:<br />

Das für die Deponie vorgesehene Gebiet<br />

gehört gemäss Regionalem Teilrichtplan<br />

Landschaft zur<br />

„Drumlinlandschaft und Erholungsgebiet<br />

Thuner Westamt“ und<br />

gemäss Regionalem Teilrichtplan<br />

Ökologische Vernetzung zum „Erhaltungsgebiet<br />

Strukturreiche Landschaft“.<br />

Im gültigen Schutzzonenplan<br />

SZP1 „Natur und Landschaft“ der<br />

<strong>Gemeinde</strong> ist das Gebiet als Landschaftsschutzgebiet<br />

ausgewiesen.<br />

Gemäss Baureglement der Einwohnergemeinde<br />

<strong>Thierachern</strong> von 2009<br />

dürfen Landschaftsschutzgebiete nur<br />

land- und forstwirtschaftlich genutzt<br />

werden. Bauten und Anlagen sowie<br />

Terrainveränderungen (Ausgrabungen,<br />

Aufschüttungen, Deponien) sind<br />

Im Rahmen der Revision des regionalen<br />

Teilrichtplanes Abbau, Deponie und<br />

Transport ADT wurde eine umfassende<br />

Deponiestandortevaluation durchgeführt.<br />

Sämtliche <strong>Gemeinde</strong>n und verschiedene<br />

Grundeigentümern der Region TIP wurden<br />

bei der Suche nach geeigneten Standorten<br />

miteinbezogen. Die Suche war erfolglos.<br />

Zur Entschärfung des Deponieengpasses<br />

wurde der Standort Eyacher nachträglich<br />

von der Region als geeignete<br />

Möglichkeit erkannt. Er erfüllt die vielen<br />

Kriterien (genügend Volumen, günstige<br />

Erschliessungssituation, Einverständnis<br />

Grundeigentümer, etc.), welche an einen<br />

Deponiestandort gestellt werden. Nach<br />

Vornahme einer entsprechenden Interessensabwägung<br />

durch die Region und die<br />

kantonalen Behörden (auch unter Berücksichtigung<br />

der Argumente des Landschaftsschutzes)<br />

wurde der Standort im<br />

regionalen Teilrichtplan Abbau Deponie<br />

und Transporte ADT behördenverbindlich


Aushubdeponie Eyacher - Mitwirkungsbericht des <strong>Gemeinde</strong>rates Seite 3<br />

2<br />

Anregungen respektive Einwände Stellungnahme <strong>Gemeinde</strong>:<br />

verboten (Artikel 54 Absatz 2). Nach<br />

Erachten der Stiftung Landschaftschutz,<br />

stellt die Deponie einen erheblichen<br />

Eingriff ins Landschaftsbild dar<br />

und soll nicht genehmigt werden. Das<br />

Charakteristische einer Drumlinlandschaft<br />

sind Kuppen und Senken,<br />

was durch das vorgestellte Vorhaben<br />

zerstört würde. Die Stiftung Landschaftsschutz<br />

ist sich bewusst, dass<br />

die Suche nach geeigneten Deponiestandorten<br />

in der Region ein schwieriges<br />

Unterfangen ist. Nichtsdestotrotz<br />

erachtet sie es als unerlässlich, zuerst<br />

diejenigen Standorte zu prüfen, die<br />

keine schützenswerten Landschaften<br />

betreffen.<br />

Im Bereich der publizierten Zonenplanänderung<br />

befinden sich 16 kV<br />

Freileitungen und die Transformatorenstation<br />

Räckholtere, welche Teile<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thierachern</strong> mit Elektrizität<br />

versorgen. Die Trafostation<br />

Räckholtere ist im Stich ab der Freileitung<br />

versorgt. Da die BKW die Freileitung<br />

in der neuen Zone entfernen<br />

müsste, ist ihre Absicht die Freileitung<br />

zu verkabeln. Bei einer Erdverlegung<br />

muss die Leitung in die bestehende<br />

Trafostation eingeschlauft werden.<br />

Diese Trafostation ist noch eine Maststation<br />

und muss entsprechend durch<br />

eine Gebäudestation ersetzt werden.<br />

Da das Projekt ausserhalb der Bauzone<br />

ist, muss eine Gebäudestation mit<br />

Kabelleitungen in den neuen Zonenplan<br />

integriert werden. Durch diese<br />

Massnahme kann die Stromversorgung<br />

für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thierachern</strong><br />

weiterhin sichergestellt werden.<br />

3 An der Orientierungsversammlung<br />

wurde auf die nach wie vor unhaltbare<br />

Situation bei der Einmündung des<br />

Mösliwegs in die Blumensteinstrasse<br />

für Fussgänger aufmerksam gemacht.<br />

Mit der Eröffnung der Deponie ist<br />

zeitweise mit einer deutlichen Zunahme<br />

des Lastwagenverkehrs zu<br />

festgesetzt. Alternativstandorte sind keine<br />

vorhanden.<br />

Dem Landschaftsschutz wurde weiter<br />

Rechnung getragen, indem zusammen mit<br />

einem Fachmann und unter Einbezug von<br />

Natur und Landschaft ein bestverträgliches<br />

Projekt ausgearbeitet wurde.<br />

Die Anregung wird aufgenommen und<br />

führt zu einer Anpassung der Planung zuhanden<br />

der Vorprüfung.<br />

Zur Sicherstellung der raumplanerischen<br />

Grundlage für den Ersatz der Trafostation<br />

mit Kabelleitungen wurde Art. 9 „Infrastruktur“<br />

der UeO-Vorschriften ergänzt. Art<br />

9. lautet: „Im UeO-Perimeter sind die zum<br />

Betrieb notwendigen Anlagen gestattet.<br />

Ebenfalls sind Entwässerungseinrichtungen,<br />

die zur Gewährleistung der Stromversorgung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thierachern</strong><br />

notwendigen Vorkehrungen und Bauten,<br />

Transportpisten zugelassen.“<br />

Verursacht durch das Deponieprojekt ist<br />

keine deutliche Zunahme des Verkehrs<br />

auf der Kantonsstrasse zu verzeichnen.<br />

Der LKW-Verkehr ist im Gesuch ausgewiesen.<br />

Der durchschnittliche tägliche<br />

Verkehr nimmt um maximal 0.68 % zu. Es<br />

ist mit rund 20 LKW-Fahrten pro Tag<br />

(Durchschnittlicher Täglicher Verkehr


Aushubdeponie Eyacher - Mitwirkungsbericht des <strong>Gemeinde</strong>rates Seite 4<br />

Anregungen respektive Einwände Stellungnahme <strong>Gemeinde</strong>:<br />

rechnen. Damit wird die Situation insbesondere<br />

für die Kinder aus dem<br />

Quartier Mösliweg zusätzlich erschwert.<br />

Sie müssen auf ihrem<br />

Schulweg die sehr unübersichtliche<br />

Blumensteinstrasse überqueren.<br />

Die Unterzeichnenden sind nicht<br />

grundsätzlich gegen diese Deponie,<br />

die einen nicht zu unterschätzenden<br />

Beitrag zur Lösung des Deponieproblems<br />

leisten wird. Im Sinne von Geben<br />

und Nehmen fordern wir, dass der<br />

Kanton vor der Eröffnung der Deponie<br />

ein spruchreifes Projekt für eine Fussgängerverbindung<br />

Mösliweg bis Viehschauplatz<br />

vorlegt.<br />

Eine Verkürzung der Frist für die Auffüllung<br />

von 17 auf 10 Jahre ist zu prüfen.<br />

Damit wird die Akzeptanz erhöht,<br />

weil die Arbeiten in einem besser<br />

überblickbaren Zeitraum ausgeführt<br />

werden.<br />

4 Für alle Kinder, die vom Egg- und<br />

Wahlengebiet in die Kandermatte zur<br />

Schule gehen müssen, wird der Mehrverkehr<br />

grosse Auswirkungen mit sich<br />

bringen. Dies besonderes bei der unübersichtlichen<br />

Kreuzung beim<br />

Eggplatz.<br />

Laut Studie können dort bis zu 100<br />

Lastwagen zusätzlich pro Tag zirkulieren.<br />

Die momentane Situation ist aus<br />

Sicht eines Fussgängers nicht ideal.<br />

Diese Verkehrssituation sollte von<br />

Sachverständigen unbedingt neu beurteilt<br />

werden.<br />

Zusätzlich könnte der Schulweg mit<br />

einer Änderung der Betriebszeiten der<br />

Deponie (Verschiebung von 07.00 auf<br />

08.00 Uhr) sicherer gemacht werden.<br />

Die meisten Kinder sind zwischen<br />

07.10 und 08.00 auf der Blumensteinstrasse<br />

und auf dem Eggplatz unterwegs.<br />

Somit könnte die Problematik<br />

zwischen dem Deponieverkehr und<br />

dem Schulweg zumindest am Morgen<br />

wesentlich entschärft werden.<br />

DTV) zu rechnen, davon deren 8 auf der<br />

Steghaltenstrasse, 8 auf der Uetendorfstrasse<br />

und 4 auf der Strecke zwischen<br />

Blumenstein und Eyacher. Auf der Blumensteinstrasse<br />

zwischen <strong>Thierachern</strong><br />

(Knoten Eggplatz) und der Deponie sind<br />

neu 16 LKW-Fahrten zu verzeichnen<br />

(DTV).<br />

Mit Verkürzung der Auffülldauer bei<br />

gleichbleibendem Volumen würde der<br />

DTV entsprechend stärker zunehmen,<br />

was eher zu einer schlechteren Akzeptanz<br />

führen würde.<br />

Die eingebrachten Anliegen bezüglich<br />

Verkehrssicherheitsmassnahmen betreffen<br />

die Kantonsstrasse und liegen nicht in<br />

der Kompetenz der <strong>Gemeinde</strong>behörde.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> wird die eingebrachten Anliegen<br />

im Zusammenhang mit der Deponie<br />

aber beim Kanton speziell wieder neu vorbringen.<br />

Verursacht durch das Deponieprojekt ist<br />

keine deutliche Zunahme des Verkehrs<br />

auf der Kantonsstrasse zu verzeichnen.<br />

Der LKW-Verkehr ist im Gesuch ausgewiesen.<br />

Der durchschnittliche tägliche<br />

Verkehr nimmt um maximal 0.68 % zu. Es<br />

ist mit rund 20 LKW-Fahrten pro Tag<br />

(DTV) zu rechnen, davon deren 8 auf der<br />

Steghaltenstrasse, 8 auf der Uetendorfstrasse<br />

und 4 auf der Strecke zwischen<br />

Blumenstein und Eyacher. Auf der<br />

Blumensteinstrasse zwischen <strong>Thierachern</strong><br />

(Knoten Eggplatz) und der Deponie sind<br />

neu 16 LKW-Fahrten zu verzeichnen<br />

(DTV).<br />

Ausnahmen (maximal 100 Fahrzeuge pro<br />

Tag via Knoten Eggplatz) sind nur bei umfangreichen<br />

Aushubprojekten unter Zeitdruck<br />

und mit expliziter Zustimmung der<br />

<strong>Gemeinde</strong> erlaubt. Die Bevölkerung wird<br />

über solche Spitzentage vorgängig informiert.<br />

Flankierende Massnahmen (z.B.<br />

Verkehrsdienst) würden in diesen Fällen<br />

einzelfallweise geprüft.<br />

Bezüglich der Betriebszeiten richtet sich


Aushubdeponie Eyacher - Mitwirkungsbericht des <strong>Gemeinde</strong>rates Seite 5<br />

Anregungen respektive Einwände Stellungnahme <strong>Gemeinde</strong>:<br />

Der realisierte Wahlen-Kreisel hat bereits<br />

zu einer erfreulichen Temporeduktion<br />

auf der Höhe der Landi geführt.<br />

Unserer Meinung nach müsste<br />

durch eine geeignete bauliche Massnahme<br />

bei der Einfahrt in den Mösliweg<br />

oder auf der Höhe vom Käsereiladen<br />

der Verkehr zusätzlich verlangsamt<br />

werden. Die Erfahrung zeigt,<br />

dass in diesem Streckenabschnitt die<br />

Autos in der Regel ein überhöhtes<br />

Tempo aufweisen. Eine weitere Möglichkeit,<br />

den Eggplatz sicherer zu gestalten,<br />

könnte das Einführen eines<br />

Verkehrsdienstes sein. Diese Variante<br />

sollte bei der Betrachtung der Gesamtkonzeption<br />

in die Prüfung miteinbezogen<br />

werden.<br />

5 In der idyllischen und geschützten<br />

Landschaft soll eine 17-jährige Baustelle<br />

entstehen. Davon habe es in der<br />

Schweiz mehr als genug, was hingegen<br />

fehle, sei freies Land. Die <strong>Gemeinde</strong><br />

plane leichtfertig eine<br />

Umzonung und kümmere sich wenig<br />

um ihre Schutzzonen. Die <strong>Gemeinde</strong><br />

versuche taktisch geschickt ein Gesetz<br />

zu umgehen, das Terrainveränderungen<br />

verbiete. Dies indem sie<br />

verspreche, die Deponie gestalte sich<br />

zu einem schönen neuen<br />

Drumlinhügel, der wunderbar zur<br />

Landschaft passe.<br />

Als Anstösserin der geplanten Deponie<br />

betreffe die geplante Deponie sie<br />

enorm stark und in keiner Weise vorteilhaft.<br />

Es sei vorstellbar, mit wie viel<br />

Lärm und Staub während 17 Jahren<br />

zu rechnen sei.<br />

Durch die Deponie könnte das Haus<br />

durch noch grössere Unstabilität bedroht<br />

werden. Schon jetzt stehe es in<br />

einer Schräglage, bedingt durch Absenkung<br />

des Bodens. Zum Schutz<br />

die Firma Isenschmid nach den Vorgaben<br />

des Baumeisterverbandes. Im Sommer ist<br />

Arbeitsbeginn um 07.00 Uhr, im Winter um<br />

08.00 Uhr. Der angeregte Betriebsbeginn<br />

erst um 08.00 Uhr wird somit im Winter<br />

und damit auch in der gefährlicheren<br />

dunkleren Jahreszeit gewährleistet. Im<br />

Sommer würde ein Betriebsbeginn erst<br />

um 08.00 Uhr jedoch für die Betreiberin zu<br />

unverhältnismässig grossen Einschränkungen<br />

führen. In der Praxis werden bereits<br />

beladende Lastwagen im Werkhof<br />

deponiert, damit diese um 07.00 Uhr direkt<br />

zur Deponie fahren können.<br />

Die eingebrachten Anliegen bezüglich<br />

Verkehrssicherheitsmassnahmen betreffen<br />

die Kantonsstrasse und liegen nicht in<br />

der Kompetenz der <strong>Gemeinde</strong>behörde.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> wird die eingebrachten Anliegen<br />

im Zusammenhang mit der Deponie<br />

aber beim Kanton speziell wieder neu vorbringen.<br />

Im Rahmen der Revision des regionalen<br />

Teilrichtplanes ADT wurde eine umfassende<br />

Deponiestandortevaluation durchgeführt.<br />

Sämtliche <strong>Gemeinde</strong>n und verschiedene<br />

Grundeigentümern der Region<br />

TIP wurden bei der Suche nach geeigneten<br />

Standorten miteinbezogen. Die Suche<br />

war erfolglos. Zur Entschärfung des Deponieengpasses<br />

wurde der Standort Eyacher<br />

nachträglich von der Region als geeignete<br />

Möglichkeit erkannt. Er erfüllt die<br />

vielen Kriterien (genügend Volumen,<br />

günstige Erschliessungssituation, Einverständnis<br />

Grundeigentümer, etc.), welche<br />

an einen Deponiestandort gestellt werden.<br />

Nach Vornahme einer entsprechenden<br />

Interessensabwägung durch die Region<br />

und die kantonalen Behörden (auch unter<br />

Berücksichtigung der Argumente des<br />

Landschaftsschutzes) wurde der Standort<br />

im regionalen Teilrichtplan Abbau Deponie<br />

und Transporte ADT behördenverbindlich<br />

festgesetzt. Alternativstandorte sind keine<br />

vorhanden.<br />

Dem Landschaftsschutz wurde weiter<br />

Rechnung getragen, indem zusammen mit


Aushubdeponie Eyacher - Mitwirkungsbericht des <strong>Gemeinde</strong>rates Seite 6<br />

Anregungen respektive Einwände Stellungnahme <strong>Gemeinde</strong>:<br />

müsse demnach zwischen dem Haus<br />

und der im Gelände beginnenden Aufschüttung<br />

ein bedeutend grösserer<br />

Abstand gewahrt werden. Dies zumindest<br />

so gross wie jener zur Liegenschaft<br />

Dubach. Dies auch, damit die<br />

Anstösserin nicht hinter einem Erdwall<br />

verschwinde, der die ganze Sicht nach<br />

Norden versperrt. Falls die Veränderungen<br />

dazu führen würden, dass Lust<br />

und Freude am Haus verloren gingen,<br />

könnte dieses ansonsten nicht mehr<br />

zum gleichen Wert veräussert werden.<br />

In der Planung fehle der Immissionspunkt<br />

für ihre Liegenschaft<br />

Räckholtere 282. Die Liegenschaft<br />

gehöre nicht zum Hof Schranz,<br />

Räckholtere 284, der mit der falschen<br />

Hausnummer bezeichnet sei.<br />

6 Die gegenwärtige Baustelle im<br />

Chumelmoos liefere einen Vorgeschmack<br />

und ein Anschauungsmodell<br />

für die geplante Deponie. Ein Vergleich<br />

der Ausführungszeiten (ein halbes<br />

Jahr für die Aufschüttung - 17<br />

Jahre für die Deponie) lasse die Grössenordnung<br />

erahnen. Die Machart,<br />

obwohl es sich um Chumelmoos nur<br />

um eine Aufschüttung handle, scheine<br />

beiderorts ähnlich.<br />

Es werde mooriger Boden ausgehoben,<br />

darauf Baustellenaushubmaterial<br />

aufgetragen, hernach der Aushub des<br />

Moorbodens als oberste Schicht aufgebracht<br />

und zum Abschluss angesäht.<br />

Die hiesige Moorerde fühle sich<br />

krümelig, mürb an, der aus der weiteren<br />

Region herangekarrte Aushub von<br />

Baustellen hingegen lehmig verpappend,<br />

mit Steinen durchsetzt. Als<br />

schwere, kaum wasserdurchlässige<br />

Zwischenschicht liege diese jetzt auf<br />

dem ursprünglichen Untergrund und<br />

schliesse diesen ab. Letztlich als Kulturland<br />

bleibe nur noch eine vielleicht<br />

einem Fachmann und unter Einbezug von<br />

Natur und Landschaft ein bestverträgliches<br />

Projekt ausgearbeitet wurde.<br />

Betriebliche Massnahmen zur Staubverminderung<br />

werden von der Unternehmung<br />

umgesetzt. Die <strong>Gemeinde</strong> wird im Rahmen<br />

ihrer Aufsichtspflicht dafür sorgen,<br />

dass die Auflagen eingehalten werden.<br />

Mit den durchgeführten Sondierungen hat<br />

man die Setzungsempfindlichkeit des<br />

Baugrundes erkannt. Die Unternehmung<br />

ist sich dessen bewusst und nimmt mit<br />

ihrem Einbaukonzept darauf Rücksicht.<br />

Die Unternehmung sichert zu, die heutige<br />

Situation des Gebäudes so aufzunehmen,<br />

dass durch den Einbau verursachte Veränderungen<br />

erkannt werden.<br />

Bezüglich des Immissionspunkts Räckholtere<br />

282 wurde im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

festgestellt, dass<br />

es lärmmindernde Massnahmen braucht.<br />

Diese wurden ins Projekt aufgenommen.<br />

Die Bodenschutzverordnung verlangt den<br />

Erhalt der Bodenfruchtbarkeit. Dieses<br />

Prinzip gilt auch für das vorliegende Deponieprojekt.<br />

Mit dem Projekt zeigt die<br />

Unternehmung, wie sie das Landwirtschaftsland<br />

wiederherstellen will. Die Erfolgskontrolle<br />

geschieht durch die Grundeigentümer,<br />

welche zusätzlich durch eine<br />

Begleitkommission gemäss Überbauungsordnung<br />

unterstützt werden. Für die Rekultivierung<br />

ist es bei Bedarf auch möglich,<br />

Unterboden aus anderen Aushüben<br />

einzusetzen.


Aushubdeponie Eyacher - Mitwirkungsbericht des <strong>Gemeinde</strong>rates Seite 7<br />

Anregungen respektive Einwände Stellungnahme <strong>Gemeinde</strong>:<br />

halbmetrige hierhergehörige Bodenschicht.<br />

Der sandwichartige Aufbau<br />

sei nicht mehr ersichtlich.<br />

Wie verhalte sich dieses Konstrukt?<br />

Was geschehe bei länger andauerndem<br />

Niederschlag, bei Nässe, wie<br />

verhalte sich solcher Boden bei Trockenheit<br />

und was werde aus dem<br />

Grundwasser? Werde es „wegisoliert“<br />

und bleibe solches Land langfristig<br />

fruchtbar? Als Anschauungsmodell<br />

würde die Aufschüttung Chummelmoos<br />

Möglichkeiten bieten, direkt<br />

standortspezifische Schlüsse zu ziehen.<br />

Zumindest bis dahin müsste, um<br />

Spätfolgen auszuschliessen, das<br />

Grossprojekt Eyacher ruhen.<br />

7 Die einreichende Person ist in der<br />

vorderen Räckholtere aufgewachsen.<br />

Als ihre Eltern den Bauernhof altersbedingt<br />

aufgeben mussten, baute der<br />

Vater das Haus Nr. 282 als Stöckli.<br />

Jetzt ist die Tochter der einreichenden<br />

Person die Besitzerin. Sie ist direkt<br />

Betroffene der geplanten Deponie.<br />

Das ganze Gebiet Eyacher, Räckholtere<br />

und die Umgebung liege in<br />

einem Landschaftschutzgebiet. Im<br />

Landschaftsrichtplan Thun / Innertport<br />

vom Juli 08 stehe der Eintrag, dass<br />

das Thuner Westamt die grösste und<br />

ausgeprägteste Drumlinlandschaft der<br />

Schweiz aufweise. Das Massnahmeblatt<br />

R6 beschreibe die Drumlinlandschaft<br />

und das Erholungsgebiet Thuner<br />

Westamt und was damit zu geschehen<br />

habe. In der Begleitkommission<br />

würden nur Interessensvertreter<br />

der Deponie und keine neutralen Vertreter<br />

des Landschaftsschutzes sein,<br />

was nicht korrekt sei. Es stelle sich die<br />

Frage, ob die Deponie in der idyllischen<br />

Landschaftsschutzzone bewilligt<br />

und dem Gelddenken geopfert<br />

werden dürfe. Nicht zu unterschätzen<br />

sei, dass die Arbeit mit vermehrtem<br />

Verkehr, Lärm, Staub und Verschandelung<br />

über viele Jahre dauern würde.<br />

Im Rahmen der Revision des regionalen<br />

Teilrichtplanes ADT wurde eine umfassende<br />

Deponiestandortevaluation durchgeführt.<br />

Sämtliche <strong>Gemeinde</strong>n und verschiedene<br />

Grundeigentümern der Region<br />

TIP wurden bei der Suche nach geeigneten<br />

Standorten miteinbezogen. Die Suche<br />

war erfolglos. Zur Entschärfung des Deponieengpasses<br />

wurde der Standort Eyacher<br />

nachträglich von der Region als geeignete<br />

Möglichkeit erkannt. Er erfüllt die<br />

vielen Kriterien (genügend Volumen,<br />

günstige Erschliessungssituation, Einverständnis<br />

Grundeigentümer, etc.), welche<br />

an einen Deponiestandort gestellt werden.<br />

Nach Vornahme einer entsprechenden<br />

Interessensabwägung durch die Region<br />

und die kantonalen Behörden (auch unter<br />

Berücksichtigung der Argumente des<br />

Landschaftsschutzes) wurde der Standort<br />

im regionalen Teilrichtplan Abbau Deponie<br />

und Transporte ADT behördenverbindlich<br />

festgesetzt. Alternativstandorte sind keine<br />

vorhanden.<br />

Dem Landschaftsschutz wurde weiter<br />

Rechnung getragen, indem zusammen mit<br />

einem Fachmann und unter Einbezug von<br />

Natur und Landschaft ein bestverträgliches<br />

Projekt ausgearbeitet wurde.


Aushubdeponie Eyacher - Mitwirkungsbericht des <strong>Gemeinde</strong>rates Seite 8<br />

Protokoll<br />

der Mitwirkungsveranstaltung<br />

Überbauungsordnung „Aushubdeponie Eyacher“<br />

mit Zonenplanänderung<br />

Datum: Dienstag, 25. Oktober 2011<br />

Zeit: 20.00 bis 21.30 Uhr<br />

Ort: Aula der Primarschulanlage Kandermatte, <strong>Thierachern</strong><br />

Anwesende: gemäss Präsenzliste<br />

Bauherrschaft Jürg Grossen, Isenschmid AG<br />

Bernhard Stähli, Isenschmid AG<br />

Planerin: Esther Isch, CSD<br />

Region TIP Melchior Buchs<br />

Presse: Lukas Wittwer, Thuner Tagblatt<br />

<strong>Gemeinde</strong>: Hans Jörg Kast, <strong>Gemeinde</strong>präsident<br />

Udo Allgaier, <strong>Gemeinde</strong>rat Ressort Bau & Energie<br />

Protokoll: Monika Gerber, <strong>Gemeinde</strong>schreiberin<br />

Die Einladung zur Mitwirkungsveranstaltung wurde publiziert im Thuner Amtsanzeiger<br />

vom 13. und 20. Oktober 2011 und im Amtsblatt des Kantons Bern vom 12. Oktober<br />

2011. Der Hinweis auf den Termin erfolgte ebenfalls in der Dorfzeitung „Glütschbachpost“,<br />

in der Ausgabe vom 1. Oktober 2011.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>präsident Hans Jörg Kast begrüsst die Anwesenden und dankt ihnen für<br />

ihre Bereitschaft, sich informieren zu lassen. Er stellt vorab die Mitwirkenden kurz vor.<br />

Hans Jörg Kast führt aus, dass es sich vorliegend um ein Projekt handle, das für <strong>Thierachern</strong><br />

massgeblich und auch über eine längere Zeit sichtbar sei. Dieses müsse deshalb<br />

mit der nötigen Sorgfalt bearbeitet werden. Die Firma Isenschmid AG ist mit dem<br />

Wunsch an die <strong>Gemeinde</strong> herangetreten, im Eyacher eine Aushubdeponie zu realisieren.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>behörde hat dieses Anliegen aufgenommen. Die konkrete Planung<br />

ist nun vorliegend und die Bevölkerung kann mitwirken. Es ist der Behörde wichtig, ein<br />

sorgfältiges Verfahren durchzuführen und die Bevölkerung gut zu informieren. Die Planung<br />

bedingt letztlich einen Entscheid durch eine Volksabstimmung. Es sei dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

wichtig, dass die Bevölkerung diesen Entscheid fundiert auf einem guten<br />

Informationsstand treffen könne. Anlässlich des heutigen Anlasses solle das Projekt<br />

erstmals vorgestellt und die wichtigen Informationen darüber weitergegeben werden.


Aushubdeponie Eyacher - Mitwirkungsbericht des <strong>Gemeinde</strong>rates Seite 9<br />

Regionale Bedeutung; Regionaler Richtplan Abbau und Deponie<br />

Seitens der Planungsregion Thun Innertport TIP orientiert der Geschäftsführer Melchior<br />

Buchs über die regionale Bedeutung des Projekts. Der TIP vertritt 42 <strong>Gemeinde</strong>n der<br />

ganzen Region und koordiniert alle überregionalen Planungen. Diese Aufgabe sei zunehmend,<br />

da heutzutage viele Fragestellungen über die einzelnen <strong>Gemeinde</strong>grenzen<br />

hinaus angegangen werden müssten.<br />

Die vorliegende Überbauungsordnung ist nicht ein Geschäft der Region sondern der<br />

<strong>Gemeinde</strong>. Diese bedingt aber eine übergeordnete Planung, die bei der Region vorbereitet<br />

wurde. Der Bereich Abbau und Deponie unterliegt einer hohen Regelungsdichte<br />

durch Bund, Kanton und Region. Dies zu recht, da damit immer auch grössere Eingriffe<br />

in die Natur verbunden sind. Andererseits besteht im eidgenössischen Raumplanungsgesetz<br />

ein so genannter Versorgungsauftrag. Die Kantone müssen gestützt darauf dafür<br />

sorgen, dass genügend Möglichkeiten zum Abbau sowie auch genügend Deponieraum<br />

vorhanden sind. Die dafür vorhandene Richtplanung der Region TIP heisst<br />

Teilrichtplan Abbau und Deponie und ist eine Verpflichtung gegenüber dem Kanton.<br />

Dieser wiederum verfügt über einen kantonalen Sachplan ADT (Abbau, Deponie und<br />

Transport). Dies da bei einer ungenügenden Versorgungslage das entsprechende Material<br />

über weite Distanzen transportiert werden muss. Leider ist es so, dass sowohl im<br />

Kanton Bern als auch schweizweit nicht genügend gut verteiltes Volumen vorhanden<br />

ist. Der Sachplan des Kantons soll deshalb die räumliche Entwicklung dieser Themen<br />

regeln. Die Regionen wiederum bezeichnen geeignete Standorte in ihrer Region für<br />

Abbau (insbesondere Kies) und für Deponiestandorte verschiedener Materialien und<br />

regeln diese damit behördenverbindlich. Mit der Aufnahme des Standorts in den regionalen<br />

Richtplan sind die <strong>Gemeinde</strong>behörden somit zur Mitarbeit verpflichtet. Das heisst<br />

die Planung zum Erlass der Überbauungsordnung ist in Gang zu geben. Die <strong>Gemeinde</strong><br />

übernimmt damit den Vollzug der regionalen Richtplanung. Erst mit der Überbauungsordnung,<br />

um die es vorliegend heute geht, wird die Planung dann auch grundeigentümerverbindlich.<br />

Der regionale Richtplan beinhaltet die Daten zum aktuellen Stand im Bereich Versorgung<br />

(Abbau) und Entsorgung (Deponie) in der Region. Er enthält die Statistik über das<br />

bereits vorhandene Volumen und hat aufzuzeigen, wie bis ins Jahr 2054 der entsprechende<br />

Bedarf an Abbau- und Deponievolumen sichergestellt werden kann. Das Jahr<br />

2054 ist sicherlich ein sehr langfristiger Planungshorizont. Da es sich in diesem Themenbereich<br />

aber um teils sehr langfristige Projekte handelt, ist dies sicherlich angebracht.<br />

Der Richtplan regelt im Rahmen von Objektblättern pro Standort dann auch die<br />

Umsetzung und den Vollzug.<br />

Grundsätzlich dürfen in der Schweiz nur noch Stoffe deponiert werden, die sich im Boden<br />

nicht mehr verändern. Alle übrigen Stoffe und Materialien dürfen heute nicht mehr<br />

deponiert werden. Deshalb mussten auch entsprechend Kehrichtverbrennungen realisiert<br />

werden. Im vorliegenden Fall beinhaltet die Deponie sogar nur unverschmutztes<br />

Aushubmaterial. In der Fachsprache heisst dies Innertstoffdeponie mit beschränkter<br />

Stoffmittelliste. Entsprechend ist Abbruchmaterial oder ähnliches nicht zugelassen.<br />

Dieser Aushub sollte eigentlich in erster Linie für das Wiederauffüllen von Aushubstellen<br />

(Kiesabbau) eingesetzt werden. Diese Deponien sind in der Regel aber für alle Arten<br />

von Innertstoffe zugelassen. Hingegen sind Terrainveränderungen nur in Ausnahmesituationen<br />

erlaubt.<br />

Anhand einer Folie zeigt Melchior Buchs auf, dass in der Region jährlich eine Deckungslücke<br />

von durchschnittlich 70‘000 m 3 besteht. Die bestehenden Standorte Heim-


Aushubdeponie Eyacher - Mitwirkungsbericht des <strong>Gemeinde</strong>rates Seite 10<br />

berg und Wimmis können weniger Mengen an unverschmutztem Aushubdeponiematerial<br />

annehmen, als ursprünglich beabsichtigt war, weil sie eben auch andere Stoffe<br />

annehmen müssen. Anhand einer Grafik zeigt er die grösser werdende Lücke, die sich<br />

von 2010 bis 2054 ergibt. Es fehlen heute bereits jährlich über 50‘000 m 3 . Diese Menge<br />

nimmt bis ins Jahr 2054 noch stetig weiter zu. Deshalb werden teilweise bereits Fahrten<br />

bis ausserhalb des Kantonsgebiets nötig.<br />

Es liegen nun neue Projekte wie der Eyacher in <strong>Thierachern</strong>, aber auch in Thun, Spiez<br />

und Wimmis vor, mit denen diese Lücke wenigstens annäherungsweise geschlossen<br />

werden soll. Diese sind aufgrund des Versorgungsauftrags wichtig für die Region. Falls<br />

sie sich nicht realisieren lassen, fehlt ansonsten wieder Volumen und muss andernorts<br />

realisiert werden. Gesamthaft sei es ein sehr schwieriger Aufrag und es müsse von<br />

Projekt zu Projekt geschaut werden, ob die gewünschte Realisierung möglich sei.<br />

Vorstellung der Planung inklusive Verkehrskonzept<br />

Die Planung wird durch die Planerin des Büro CSD, Frau Esther Isch, vorgestellt. Im<br />

Eyacher soll die natürliche Geländemulde aufgefüllt werden. Die jährliche Menge beträgt<br />

ca. 30‘000 m 3 . Die Auffüllung wird in drei Etappen von Süden nach Norden während<br />

rund 17 Jahren ausgeführt werden. Mit der Etappierung ist immer mindestens eine<br />

Etappe auch begrünt. Nach Fertigstellung erfolgt eine Rekultivierung als Landwirtschaftsland<br />

beziehungsweise dort, wo eine Rodung nötig ist, eine Rekultivierung des<br />

Waldes. Das vorhandene Modell zeigt, wie die Auffüllung sich am Ende ins Gelände<br />

einfügt. Diese wird als sanfter Hügel ausgestaltet, wie diese landschaftlich in der Region<br />

häufig vorkommen. Anhand von Folien zeigt Esther Isch ausserdem die einzelnen<br />

Profile der Deponie. Die vorgesehene Steigung lässt nach der Rekultivierung wieder<br />

eine zweckmässige landwirtschaftliche Nutzung zu.<br />

Die dafür notwendige Überbauungsordnung mit Zonenplanänderung ist durch die Bevölkerung<br />

zu beschliessen. Diese besteht aus Überbauungsplan und Überbauungsvorschriften<br />

sowie der nötigen Zonenplanänderung für die Schaffung einer Ablagerungszone<br />

Eyacher. Die fragliche Urnenabstimmung ist frühestens im Sommer 2012<br />

möglich.<br />

Als Auflage für die Planung muss die Umweltverträglichkeit des Projektes nachgewiesen<br />

werden. Diese Umweltverträglichkeitsprüfung geht im nächsten Planungsschritt<br />

zum Kanton, der deren Konformität prüft. Die vorliegende Prüfung zeigt, dass die Umweltvorschriften<br />

mit dem Projekt eingehalten werden können. Dies beinhaltet die Fragestellungen<br />

zu: Lärm, Luft, Entwässerung, Boden, Wald, Flora und Fauna, Landschaft<br />

und Archäologie.<br />

Teil der Planung ist auch ein Verkehrskonzept. Dieses zeigt, dass rund 40 % des Verkehrs<br />

via Uetendorf, 20 % via Blumenstein sowie 40 % via Süden (Allmendingenstrasse<br />

/ Panzerpiste oder Steghaltenstrasse) anfallen. Dies wurde im so genannten<br />

DTV (Durchschnittlicher täglicher Verkehr) eingerechnet. Dieser nimmt damit<br />

im Durchschnitt täglich um insgesamt 16 Fahrten via Dorf und 4 Fahrten via Blumenstein<br />

zu. Zulässig sind höhere Volumen in Spitzenzeiten, die jedoch vorgängig mit der<br />

<strong>Gemeinde</strong> abzusprechen sind. Die durchschnittliche Zunahme beträgt gerechnet auf<br />

das bestehende Verkehrsvolumen weniger als 1.0 %.<br />

Die Betriebszeiten der Deponie sind von 07.00 bis 17.00 Uhr. Anlieferungen sind auch<br />

bis 18.00 Uhr zulässig. Der Betrieb erfolgt nur von Montag bis Freitag und ist am Wochenende<br />

geschlossen.<br />

Kommentar [UA1]: „Diese“ bezieht<br />

sich hier auf die Bevölkerung;)


Aushubdeponie Eyacher - Mitwirkungsbericht des <strong>Gemeinde</strong>rates Seite 11<br />

Die Aufsicht über die Deponie liegt beim kantonalen Amt für Wasser und Abfallwirtschaft<br />

AWA, vor Ort ist die <strong>Gemeinde</strong> zuständig. Weiter soll auch eine Begleitkommission<br />

eingesetzt werden, mit Vertretern von <strong>Gemeinde</strong>, Betreiberin, Flurgenossenschaft<br />

und Grundeigentümern sowie auch der Möglichkeit zum Beizug von allfälligen Spezialisten.<br />

Diese Begleitgruppe führt mindestens einmal jährlich eine Begehung mit Erhebung<br />

des konkreten Auffüllungsstandes durch.<br />

Beurteilung durch <strong>Gemeinde</strong>behörde<br />

Seitens der <strong>Gemeinde</strong>behörde erläutert Udo Allgaier nochmals die für die <strong>Gemeinde</strong><br />

wesentlichen Daten. Er betont nochmals, dass nur sauberes Aushubmaterial eingelagert<br />

wird, wie viel dies ist, zu welchen Betriebszeiten und über welchen Zeitraum. Er<br />

weist ebenfalls nochmals auf den vorhandenen Engpass an Deponieraum hin. Dieser<br />

Entsorgungsengpass ist letztlich hausgemacht durch die Bautätigkeit jedes Einzelnen.<br />

Es sind nicht die Betreiberfirmen, die den Aushub aus Eigeninteresse selber produzieren.<br />

Die Bautätigkeit entspricht einer Realität und bleibt wohl auch weiterhin rege. Der<br />

Bedarf ist in der Region klar nachgewiesen. Es sei nicht sinnvoll, unnötige Fahrten aus<br />

der Region hinaus zu machen und den „Schwarzpeter“ damit herum zu schieben. Die<br />

Deponie kommt letztlich irgendwo, da sie nötig ist. An einem anderen Standort aber<br />

ohne Einfluss durch die <strong>Gemeinde</strong>, gegebenenfalls aber mit den gleichen Folgen bezüglich<br />

der Verkehrsmengen. Vorliegend kann die <strong>Gemeinde</strong> aktiv Einfluss nehmen<br />

(Infrastrukturvertrag) und auch zugunsten der <strong>Gemeinde</strong> einen finanziellen Mehrwert<br />

abschöpfen.<br />

Udo Allgaier hält fest, dass der durch die Deponie entstehende Mehrverkehr ein Fakt<br />

sei. Dieser entspricht zusätzlichen 20 LKW-Fahrten täglich (7 Tage), das heisst umgerechnet<br />

30 Fahrten verteilt auf die fünf Betriebstage der Deponie. Dies allerdings verteilt<br />

auf verschiedene Anfahrtsrichtungen. Die grösste Mehrbelastung erfährt der Knoten<br />

Eggplatz mit zusätzlichen 16 LKW‘s. Das maximal zulässige Volumen pro Tag wird<br />

im Infrastrukturvertrag mit der Betreiberin begrenzt. Die Begrenzung beträgt 500 m 3 pro<br />

Tag, was der sechsfachen Menge des Durchschnitts entspricht. Klar ist, dass es Spitzentage<br />

mit mehr Fahrten und auch wieder ruhigere Zeiten geben wird, je nachdem,<br />

was für grössere Bauprojekte laufen. Mit dem Infrastrukturvertrag werden die nötigen<br />

Beschränkungen möglich. Dies ist vor allem relevant für den Eggplatz und den oberen<br />

Dorfteil. Es erfolgen monatliche Kontrollen der Fahrtenzahlen und die erwähnten Spitzentage<br />

müssen vorher angemeldet werden und die Bevölkerung wird entsprechend<br />

orientiert.<br />

Gemäss Verkehrsrichtplan sind Verkehrsmassnahmen auf der Blumenstein- und Steghaltenstrasse<br />

sowie auf der Uetendorfstrasse geplant. Dies sind aber Kantonsstrassen,<br />

weshalb hier die <strong>Gemeinde</strong> nicht selber entscheiden kann. Der neue Kreisel im Wahlen<br />

ist eine dieser Massnahmen. Dieser ist bereits realisiert und sorgt für eine Bremsung.<br />

Auch im Dorf sind Massnahmen geplant, um die Lastwagen und Personenwagen möglichst<br />

auf die Umfahrung zu lenken. Grösstes Projekt ist aber der geplante Ausbau der<br />

„Umfahrung Mülimatt“. Diese beiden Projekte haben zwar keinen rechtlichen aber einen<br />

inhaltlichen inneren Zusammenhang. Die durch die Deponie eingenommene<br />

Mehrwertabschöpfung deckt die Kosten für die Finanzierung der Investition für die Umfahrung.<br />

Dies führt zu einer noch stärkeren Entlastung des Dorfs vom Verkehr.<br />

Fragerunde<br />

Peter Graf, wohnhaft in Pohlern, aber aufgewachsen in <strong>Thierachern</strong> und Grundeigentümer<br />

hat zwei Fragen und eine Anregung. Er schlägt vor, von der Dorfausfahrt bis zur


Aushubdeponie Eyacher - Mitwirkungsbericht des <strong>Gemeinde</strong>rates Seite 12<br />

Deponie eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h zu machen. Die Lastwagen<br />

seien auf dieser Strecke teils zu schnell unterwegs. Bezüglich Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

fragt er an, wer diese Prüfung mache und wie die verschiedenen Stellen einbezogen<br />

würden, die hierzu mitreden. Er weist darauf hin, dass im fraglichen Gebiet<br />

vor noch nicht langer Zeit ein Landschaftsschutzgebiet ausgeschieden worden sei. Das<br />

Gebiet Eyacher liege in dieser Zone. Er möchte wissen, weshalb durch die Planungsregion<br />

ein Standort in einem Landschaftsschutzgebiet gewählt werde.<br />

Die Anregungen bezüglich Reduktion auf Tempo 60 km/h wird von den <strong>Gemeinde</strong>behörden<br />

zuhanden der zuständigen kantonalen Stellen entgegen genommen.<br />

Esther Isch orientiert, dass eine Planung dieser Grösse eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

voraussetze. Die dafür nötigen Abklärungen werden im Rahmen der Gesamtplanung<br />

durch das zuständige Planungsbüro gemacht. Dies jedoch in Absprache mit<br />

den einzelnen kantonalen Behörden. Mit diesen hätten denn auch bereits verschiedene<br />

Besprechungen stattgefunden. So beispielsweise das Amt für <strong>Gemeinde</strong>n und Raumordnung<br />

oder die kantonale Waldabteilung. Die vorgenommenen Voruntersuchungen<br />

sind im Bericht aufgenommen worden und auch in die Planung eingeflossen. Die ganze<br />

Planung und damit auch die Umweltverträglichkeitsprüfung gehen im Dezember zur<br />

Vorprüfung nochmals an die kantonalen Behörden. Diese schauen die vorliegende Beurteilung<br />

an und verlangen gegebenenfalls noch weitere Erhebungen oder Abklärungen.<br />

Hier seien aber keine grösseren Überraschungen mehr zu erwarten, da eben<br />

im Vorfeld bereits vieles abgesprochen worden sei. Das erwähnte Landschaftsschutzgebiet<br />

sei nicht regional verankert, sondern kommunal. Hier werde letztlich eine gesamthafte<br />

Interessensabwägung vorgenommen. Der Landschaftsschutz sei einer von<br />

vielen Aspekten, der in diese Abwägung mit einbezogen wird. Das Amt für <strong>Gemeinde</strong>n<br />

und Raumordnung wägt im Rahmen der Vorprüfung die verschiedenen Interessen ab.<br />

Mit der vorgesehenen landschaftsverträglichen Gestaltung sollte diese Abwägung aber<br />

positiv ausfallen. Letztlich werde aber der Kanton entscheiden müssen, ob es möglich<br />

sei, die Fläche für das Projekt aus der Landschaftsschutzzone zu entfernen. Die ganze<br />

Region sei grossräumig durch die Gletscher geformt worden und deshalb als landschaftlich<br />

wertvoll eingestuft und unter Schutz gestellt.<br />

Durch Beat Stierli wird nochmals nachgefragt, wie hoch die maximale Aufschüttung<br />

gemäss den vorgelegten Querschnitten sei. Esther Isch orientiert, dass dies im Durchschnitt<br />

10 Meter seien, an einzelnen Stellen maximal 15 Meter.<br />

Fritz Feller weist darauf hin, dass über die Entschädigung für die <strong>Gemeinde</strong> als Mehrwertabschöpfung<br />

orientiert worden sei. Wie sehe es mit der Entschädigung für die<br />

Grundeigentümer und Pächter aus? Im Chummelmoos würde gegenwärtig ohne Entschädigung<br />

auch eine Auffüllung realisiert. Er erhalte dort nur den Ertragsausfall. Er<br />

möchte wissen, ob die Auffüllung für die Betroffenen finanziell interessant sei.<br />

Hans Jörg Kast informiert, dass dies private Verträge zwischen der Betreiberin und den<br />

Eigentümern seien. Die <strong>Gemeinde</strong> könne nur ihre eigenen Einnahmen offen legen. Die<br />

privaten Parteien müssten ansonsten selber informieren.<br />

Hans Eicher möchte wissen was passiert, wenn der Bauboom einbreche. Es könne ja<br />

nicht sein, dass dies in unverändertem hohem Tempo weitergehe. Würde die Auffüllung<br />

dann länger als 17 Jahre dauern? Auch er spricht nochmals das Chummelmoos<br />

an, was sei der Unterschied zu dieser Planung, wo die <strong>Gemeinde</strong> nun Mehrwert abschöpfe.


Aushubdeponie Eyacher - Mitwirkungsbericht des <strong>Gemeinde</strong>rates Seite 13<br />

Seitens von Melchior Buchs wird festgehalten, dass der erhobene Auffüllbedarf nicht<br />

auf einer Bauboom-Phase basiere. Die Bedarfslücke wäre längerfristig noch viel grösser,<br />

wenn die heutige hohe Bautätigkeit unverändert anhalten sollte. Im Übrigen seien<br />

auch öffentliche Bauten (z.B. Strassenbau) betroffen. So habe der Kanton selber bei<br />

der Umfahrung Saanen weite Distanzen in Kauf nehmen müssen und den Aushub bis<br />

ins Freiburgische transportiert. Ihm mache es keinen Kummer, dass das geschaffene<br />

Volumen zu gross sein könnte, es sei eher das Gegenteil der Fall. Er weist ausserdem<br />

darauf hin, dass die Mehrwertabschöpfung aus dem Umstand erhoben werden könne,<br />

dass der Eigentümer durch die Umzonung eine Wertsteigerung seines Bodens erfahre.<br />

Von diesem Mehrwert kann die <strong>Gemeinde</strong> einen Anteil abschöpfen. Die Regelung zwischen<br />

Betreiber und Grundeigentümer seien dann hingegen privatrechtlich zu klären.<br />

Monika Gerber orientiert, dass es sich im Chummelmoos um ein kleineres Projekt<br />

handle, das rechtlich im Baubewilligungsverfahren abgewickelt wird. Damit entsteht<br />

kein Mehrwert, den die <strong>Gemeinde</strong> abschöpfen kann. Vorliegend bedingt das Projekt<br />

eine Zonenplanänderung, weshalb die <strong>Gemeinde</strong> wie auch in der Ortsplanungsrevision<br />

einen Mehrwert abschöpfen kann. Die <strong>Gemeinde</strong>schreiberin weist ebenfalls noch darauf<br />

hin, dass die Entschädigungsfrage zwischen Betreiberin und den jeweiligen Landeigentümer<br />

sowohl im Chummelmoos als auch im Eyacher letztlich private Abmachungen<br />

und Verhandlungssache zwischen den Vertragsparteien seien. Die <strong>Gemeinde</strong><br />

könne hier selbstverständlich keine Vorgaben bezüglich Abgeltungen machen. Es sei<br />

aber sicher auch nachvollziehbar, dass die Einschränkung für den Landeigentümer bei<br />

einem Projekt mit einer Dauer von 17 Jahren höher sei, als bei einer Auffüllung, die ein<br />

halbes Jahr dauert.<br />

Kathrin Schenk von der Räckholtere weist darauf hin, dass es zu Unsicherheiten führe,<br />

wenn die Preise nicht offen gelegt würden. Dies gebe ein komisches Gefühl. Hans Jörg<br />

Kast weist nochmals darauf hin, dass dies nicht dem Einfluss der <strong>Gemeinde</strong> unterliege,<br />

sondern eine rein private Angelegenheit sei.<br />

Peter Graf möchte noch einen positiven Effekt hervorheben. Bei einer Ablehnung des<br />

Projekts durch <strong>Thierachern</strong> werde der Standort womöglich nur ins Hinterland verschoben<br />

und die Verkehrsbelastung falle trotzdem genau gleich an. Mit der Mehrwertabschöpfung<br />

hätte die <strong>Gemeinde</strong> den Vorteil, im Gegenzug dafür die Umfahrung mit<br />

diesem „Batzen“ ausbauen zu können und damit die Verkehrssicherheit zu verbessern.


Aushubdeponie Eyacher - Mitwirkungsbericht des <strong>Gemeinde</strong>rates Seite 14<br />

Durch Hans Jörg Kast wird bekräftigt, dass die <strong>Gemeinde</strong> intensiv auch bereits an der<br />

Planung für die Umfahrung sei. Es solle demnächst eine konkrete Projektierung in Auftrag<br />

gegeben werden. Auch über dieses Geschäft werde in einer Abstimmung entschieden.<br />

Die beiden Projekte würden sich nicht direkt bedingen, hätten aber trotzdem<br />

einen inneren Zusammenhang. Die Umfahrungsstrasse weist einen grossen Sanierungsbedarf<br />

auf. Vor einigen Tagen musste ein Teilstück aufgrund des schlechten Zustands<br />

sogar kurzfristig abgesperrt und repariert werden. Es handle sich bei beiden um<br />

komplexe Geschäfte mit einer gegenseitigen Verknüpfung, jedoch ohne rechtliche Relevanz<br />

zueinander.<br />

Udo Allgaier weist darauf hin, dass verschiedene Orte bezüglich Verkehrssicherheit<br />

wichtig sind. Es gebe diesbezüglich aber Sorgenkinder wie beispielsweise der<br />

Eggplatz. Hier seien viele Einschränkungen vorhanden, die sinnvolle Lösungen schwierig<br />

machen (geschützte Liegenschaften, Platzverhältnisse). Die <strong>Gemeinde</strong> bleibe aber<br />

an diesen Projekten dran und bringe diese regelmässig wieder ein. Der Entscheid liegt<br />

aber bei allen Kantonsstrassen letztlich immer beim Kanton.<br />

Hans-Peter Bigler äussert sich nicht als künftiger Bauverwalter sondern Privatperson<br />

und Vater von Kindern. Er ist wohnhaft am Mösliweg. Die Einmündung vom Mösliweg<br />

in die Blumensteinstrasse sei gefährlich und müsste von den Kindern auf dem Schulweg<br />

gekreuzt werden. Er würde sich wünschen, dass ein Teil der Mehrwertabschöpfung<br />

auch dort eingesetzt werde.<br />

Durch Hans Jörg Kast und Udo Allgaier wird festgehalten, dass auch der Mösliweg eines<br />

der angesprochenen Sorgenkinder sei, das von der <strong>Gemeinde</strong> bereits mehrfach<br />

bearbeitet wurde und auch im Verkehrsrichtplan enthalten sei. Die <strong>Gemeinde</strong> mache<br />

diesbezüglich ihr Möglichstes. Für derartige Projekte sei aber häufig eine Zusammenarbeit<br />

mit Privaten oder die Mitwirkung des Kantons notwendig. Hier liegt es nicht allein<br />

in der Hand der <strong>Gemeinde</strong>, entsprechende Lösungen zu realisieren. Nur wenn alle mithelfen,<br />

können sinnvolle Lösungen realisiert werden. Es sei aber oft so, dass Einzelne<br />

dafür nicht Hand bieten würden. Es bestehe gestützt auf den Verkehrsrichtplan eine<br />

Prioritätenliste, die verschiedene Aspekte, so beispielsweise auch die Unfallstatistik<br />

berücksichtige.<br />

Josef Müller ist ebenfalls wohnhaft am Mösliweg. Er weist auf die erwähnte Notlage<br />

des Kantons bezüglich Deponievolumen hin. Dies könnte gegebenenfalls als Druckmittel<br />

eingesetzt werden, um beim Mösliweg einen Fussgängerstreifen zu realisieren.<br />

Er möchte wissen, wann ein möglicher Beginn der Deponie sei und wie dies zeitlich<br />

mit der Sanierung der Umfahrung abgestimmt sei. Ausserdem möchte er ergänzend<br />

wissen, ob alles was deponiert werde, dann auch dort bleibe oder allenfalls auch wieder<br />

weggeführt werde.<br />

Gemäss Esther Isch ist eine Abstimmung über die Deponie frühestens im Juni 2012<br />

möglich. Eine Inbetriebnahme ist somit frühestens gegen Ende 2012 denkbar. Ausserdem<br />

bestätigt sie, dass das deponierte Material eingebaut und nicht wieder weggeführt<br />

werde.


Aushubdeponie Eyacher - Mitwirkungsbericht des <strong>Gemeinde</strong>rates Seite 15<br />

Durch die <strong>Gemeinde</strong>vertreter wird darauf hingewiesen, dass der Fussgängerstreifen<br />

nicht wegen zu geringer Verkehrszahlen nicht realisiert werde. Die Problematik bestehe<br />

hier vielmehr in den ungenügenden Sichtweiten. Der Zebrastreifen würde deshalb den<br />

Kindern keine Sicherheit bieten, da sie von den Verkehrsteilnehmern trotz Streifen zu<br />

spät erkannt werden. Da die Kinder sich auf dem Streifen mehr in Sicherheit wiegen<br />

würden, wäre die Gefahr grösser als ohne Markierung. Diese Abklärungen wurden gemeinsam<br />

mit dem Kanton bereits vor längerer Zeit gemacht.<br />

Hans-Peter Bigler weist darauf hin, dass ihm bewusst sei, dass ein Fussgängerstreifen<br />

nicht die gewünschte Lösung darstelle. Er fragt, ob allenfalls eine Lichtsignalanlage bei<br />

der Landi geprüft worden sei. Die <strong>Gemeinde</strong> bestätigt nochmals, dass der Mösliweg als<br />

Problemstelle bekannt sei.<br />

Marlis Feller, wohnhaft im Wase, begrüsst die Anregungen bezüglich Tempo 60 km/h<br />

und würde eine Realisierung ebenfalls gut finden.<br />

Weiteres Vorgehen<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>behörde weist nochmals darauf hin, dass das Projekt sich am Anfang<br />

eines öffentlichen Prozesses befindet. Das weitere Verfahren wird wie folgt erläutert:<br />

� Stellungnahmen und Anregungen aus der Bevölkerung im Rahmen des laufenden<br />

Mitwirkungsverfahrens. Frist bis 14. November 2011.<br />

� Prüfung der Mitwirkungseingaben und allfällige Bereinigung der Planung<br />

� Einreichung zur Vorprüfung durch Kanton<br />

� Allfällige Bereinigung der Planung aufgrund der Ergebnisse der Vorprüfung<br />

� Öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeit<br />

� Durchführung von allfälligen Einigungsverhandlungen<br />

� Urnenabstimmung, frühestens 17. Juni 2012<br />

Der Terminplan mit Abstimmung am 17. Juni 2012 ist ausgesprochen ehrgeizig. Grosse<br />

Projekte erfahren häufig gewisse Verzögerungen, weshalb offen ist, ob dieser Termin<br />

eingehalten werden kann.<br />

Hans Jörg Kast dankt allen Mitwirkenden für ihre jeweiligen Beiträge. Weiter dankt er<br />

auch der Presse für ihr Interesse und freut sich auf eine gute Berichterstattung. Wie der<br />

heutige Abend gezeigt habe, handle es sich um ein komplexes Projekt und eine offene<br />

Information sei wichtig. Er lädt die Anwesenden ein, sich noch die Planunterlagen und<br />

das Modell anzusehen und dankt für ihr Kommen und das Interesse.<br />

Für das Protokoll:<br />

sig. Monika Gerber


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Genehmigung<br />

Der vorliegende Mitwirkungsbericht ist anlässlich der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom<br />

05. Dezember 2011 genehmigt und zur Veröffentlichung freigegeben worden.<br />

3634 <strong>Thierachern</strong>, 06. Dezember 2011<br />

EINWOHNERGEMEINDE THIERACHERN<br />

sig. Hans Jörg Kast<br />

<strong>Gemeinde</strong>präsident<br />

sig. Monika Gerber<br />

<strong>Gemeinde</strong>schreiberin


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