M i t w i r k u n g s b e r i c h t - Gemeinde Thierachern
M i t w i r k u n g s b e r i c h t - Gemeinde Thierachern
M i t w i r k u n g s b e r i c h t - Gemeinde Thierachern
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Zonenplanänderung und Überbauungsordnung<br />
„Aushubdeponie Eyacher“<br />
M i t w i r k u n g s b e r i c h t<br />
5. Dezember 2011<br />
Der Mitwirkungsbericht ist ein öffentliches Dokument und kann von jedermann eingesehen<br />
werden.
Aushubdeponie Eyacher - Mitwirkungsbericht des <strong>Gemeinde</strong>rates Seite 2<br />
Mitwirkungsverfahren<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat bringt, gestützt auf Artikel 58, Baugesetz (BauG) des Kantons Bern,<br />
die Zonenplanänderung und Überbauungsordnung „Aushubdeponie Eyacher“ zur öffentlichen<br />
Mitwirkung.<br />
Die Planunterlagen sind vom Donnerstag, 13. Oktober 2011 bis Montag, 14. November<br />
2011 auf der Bauverwaltung <strong>Thierachern</strong> aufgelegt worden. Ausserdem ist am Dienstag,<br />
25. Oktober 2011, 20.00 Uhr eine öffentliche Mitwirkungsversammlung durchgeführt<br />
worden. Die Einladung zur Mitwirkungsveranstaltung wurde publiziert im Thuner<br />
Amtsanzeiger vom 13. und 20. Oktober 2011 sowie mit Hinweis in der Dorfzeitung<br />
„Glütschbachpost“ vom 1. Oktober 2011.<br />
Innerhalb der Eingabefrist sind folgende sieben schriftliche Anregungen eingelangt:<br />
1. Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, Bern<br />
2. BKW FMB Energie AG, Spiez<br />
3. Anwohnerschaft Mösliweg, <strong>Thierachern</strong><br />
4. Berger Andreas und Regina, Rütihubelweg 3, <strong>Thierachern</strong><br />
5. Schenk Katharina, Scheibenstrasse 26, 3014 Bern<br />
6. Naegeli Kaspar, Scheibenstrasse 26, 3014 Bern<br />
7. Schenk Dora, Hammenweg 13, 8240 Thayngen<br />
Die Eingaben finden sich im Anhang des Mitwirkungsberichts. Das detaillierte Protokoll<br />
der Mitwirkungsveranstaltung inklusive Präsenzliste gilt ebenfalls als Bestandteil dieses<br />
Mitwirkungsberichtes.<br />
Anregungen respektive Einwände Stellungnahme <strong>Gemeinde</strong>:<br />
1 Die Stiftung Landschaftsschutz<br />
Schweiz nimmt zur Überbauungsordnung<br />
„Aushubdeponie Eyacher“ mit<br />
Zonenplanänderung wie folgt Stellung:<br />
Das für die Deponie vorgesehene Gebiet<br />
gehört gemäss Regionalem Teilrichtplan<br />
Landschaft zur<br />
„Drumlinlandschaft und Erholungsgebiet<br />
Thuner Westamt“ und<br />
gemäss Regionalem Teilrichtplan<br />
Ökologische Vernetzung zum „Erhaltungsgebiet<br />
Strukturreiche Landschaft“.<br />
Im gültigen Schutzzonenplan<br />
SZP1 „Natur und Landschaft“ der<br />
<strong>Gemeinde</strong> ist das Gebiet als Landschaftsschutzgebiet<br />
ausgewiesen.<br />
Gemäss Baureglement der Einwohnergemeinde<br />
<strong>Thierachern</strong> von 2009<br />
dürfen Landschaftsschutzgebiete nur<br />
land- und forstwirtschaftlich genutzt<br />
werden. Bauten und Anlagen sowie<br />
Terrainveränderungen (Ausgrabungen,<br />
Aufschüttungen, Deponien) sind<br />
Im Rahmen der Revision des regionalen<br />
Teilrichtplanes Abbau, Deponie und<br />
Transport ADT wurde eine umfassende<br />
Deponiestandortevaluation durchgeführt.<br />
Sämtliche <strong>Gemeinde</strong>n und verschiedene<br />
Grundeigentümern der Region TIP wurden<br />
bei der Suche nach geeigneten Standorten<br />
miteinbezogen. Die Suche war erfolglos.<br />
Zur Entschärfung des Deponieengpasses<br />
wurde der Standort Eyacher nachträglich<br />
von der Region als geeignete<br />
Möglichkeit erkannt. Er erfüllt die vielen<br />
Kriterien (genügend Volumen, günstige<br />
Erschliessungssituation, Einverständnis<br />
Grundeigentümer, etc.), welche an einen<br />
Deponiestandort gestellt werden. Nach<br />
Vornahme einer entsprechenden Interessensabwägung<br />
durch die Region und die<br />
kantonalen Behörden (auch unter Berücksichtigung<br />
der Argumente des Landschaftsschutzes)<br />
wurde der Standort im<br />
regionalen Teilrichtplan Abbau Deponie<br />
und Transporte ADT behördenverbindlich
Aushubdeponie Eyacher - Mitwirkungsbericht des <strong>Gemeinde</strong>rates Seite 3<br />
2<br />
Anregungen respektive Einwände Stellungnahme <strong>Gemeinde</strong>:<br />
verboten (Artikel 54 Absatz 2). Nach<br />
Erachten der Stiftung Landschaftschutz,<br />
stellt die Deponie einen erheblichen<br />
Eingriff ins Landschaftsbild dar<br />
und soll nicht genehmigt werden. Das<br />
Charakteristische einer Drumlinlandschaft<br />
sind Kuppen und Senken,<br />
was durch das vorgestellte Vorhaben<br />
zerstört würde. Die Stiftung Landschaftsschutz<br />
ist sich bewusst, dass<br />
die Suche nach geeigneten Deponiestandorten<br />
in der Region ein schwieriges<br />
Unterfangen ist. Nichtsdestotrotz<br />
erachtet sie es als unerlässlich, zuerst<br />
diejenigen Standorte zu prüfen, die<br />
keine schützenswerten Landschaften<br />
betreffen.<br />
Im Bereich der publizierten Zonenplanänderung<br />
befinden sich 16 kV<br />
Freileitungen und die Transformatorenstation<br />
Räckholtere, welche Teile<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thierachern</strong> mit Elektrizität<br />
versorgen. Die Trafostation<br />
Räckholtere ist im Stich ab der Freileitung<br />
versorgt. Da die BKW die Freileitung<br />
in der neuen Zone entfernen<br />
müsste, ist ihre Absicht die Freileitung<br />
zu verkabeln. Bei einer Erdverlegung<br />
muss die Leitung in die bestehende<br />
Trafostation eingeschlauft werden.<br />
Diese Trafostation ist noch eine Maststation<br />
und muss entsprechend durch<br />
eine Gebäudestation ersetzt werden.<br />
Da das Projekt ausserhalb der Bauzone<br />
ist, muss eine Gebäudestation mit<br />
Kabelleitungen in den neuen Zonenplan<br />
integriert werden. Durch diese<br />
Massnahme kann die Stromversorgung<br />
für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thierachern</strong><br />
weiterhin sichergestellt werden.<br />
3 An der Orientierungsversammlung<br />
wurde auf die nach wie vor unhaltbare<br />
Situation bei der Einmündung des<br />
Mösliwegs in die Blumensteinstrasse<br />
für Fussgänger aufmerksam gemacht.<br />
Mit der Eröffnung der Deponie ist<br />
zeitweise mit einer deutlichen Zunahme<br />
des Lastwagenverkehrs zu<br />
festgesetzt. Alternativstandorte sind keine<br />
vorhanden.<br />
Dem Landschaftsschutz wurde weiter<br />
Rechnung getragen, indem zusammen mit<br />
einem Fachmann und unter Einbezug von<br />
Natur und Landschaft ein bestverträgliches<br />
Projekt ausgearbeitet wurde.<br />
Die Anregung wird aufgenommen und<br />
führt zu einer Anpassung der Planung zuhanden<br />
der Vorprüfung.<br />
Zur Sicherstellung der raumplanerischen<br />
Grundlage für den Ersatz der Trafostation<br />
mit Kabelleitungen wurde Art. 9 „Infrastruktur“<br />
der UeO-Vorschriften ergänzt. Art<br />
9. lautet: „Im UeO-Perimeter sind die zum<br />
Betrieb notwendigen Anlagen gestattet.<br />
Ebenfalls sind Entwässerungseinrichtungen,<br />
die zur Gewährleistung der Stromversorgung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Thierachern</strong><br />
notwendigen Vorkehrungen und Bauten,<br />
Transportpisten zugelassen.“<br />
Verursacht durch das Deponieprojekt ist<br />
keine deutliche Zunahme des Verkehrs<br />
auf der Kantonsstrasse zu verzeichnen.<br />
Der LKW-Verkehr ist im Gesuch ausgewiesen.<br />
Der durchschnittliche tägliche<br />
Verkehr nimmt um maximal 0.68 % zu. Es<br />
ist mit rund 20 LKW-Fahrten pro Tag<br />
(Durchschnittlicher Täglicher Verkehr
Aushubdeponie Eyacher - Mitwirkungsbericht des <strong>Gemeinde</strong>rates Seite 4<br />
Anregungen respektive Einwände Stellungnahme <strong>Gemeinde</strong>:<br />
rechnen. Damit wird die Situation insbesondere<br />
für die Kinder aus dem<br />
Quartier Mösliweg zusätzlich erschwert.<br />
Sie müssen auf ihrem<br />
Schulweg die sehr unübersichtliche<br />
Blumensteinstrasse überqueren.<br />
Die Unterzeichnenden sind nicht<br />
grundsätzlich gegen diese Deponie,<br />
die einen nicht zu unterschätzenden<br />
Beitrag zur Lösung des Deponieproblems<br />
leisten wird. Im Sinne von Geben<br />
und Nehmen fordern wir, dass der<br />
Kanton vor der Eröffnung der Deponie<br />
ein spruchreifes Projekt für eine Fussgängerverbindung<br />
Mösliweg bis Viehschauplatz<br />
vorlegt.<br />
Eine Verkürzung der Frist für die Auffüllung<br />
von 17 auf 10 Jahre ist zu prüfen.<br />
Damit wird die Akzeptanz erhöht,<br />
weil die Arbeiten in einem besser<br />
überblickbaren Zeitraum ausgeführt<br />
werden.<br />
4 Für alle Kinder, die vom Egg- und<br />
Wahlengebiet in die Kandermatte zur<br />
Schule gehen müssen, wird der Mehrverkehr<br />
grosse Auswirkungen mit sich<br />
bringen. Dies besonderes bei der unübersichtlichen<br />
Kreuzung beim<br />
Eggplatz.<br />
Laut Studie können dort bis zu 100<br />
Lastwagen zusätzlich pro Tag zirkulieren.<br />
Die momentane Situation ist aus<br />
Sicht eines Fussgängers nicht ideal.<br />
Diese Verkehrssituation sollte von<br />
Sachverständigen unbedingt neu beurteilt<br />
werden.<br />
Zusätzlich könnte der Schulweg mit<br />
einer Änderung der Betriebszeiten der<br />
Deponie (Verschiebung von 07.00 auf<br />
08.00 Uhr) sicherer gemacht werden.<br />
Die meisten Kinder sind zwischen<br />
07.10 und 08.00 auf der Blumensteinstrasse<br />
und auf dem Eggplatz unterwegs.<br />
Somit könnte die Problematik<br />
zwischen dem Deponieverkehr und<br />
dem Schulweg zumindest am Morgen<br />
wesentlich entschärft werden.<br />
DTV) zu rechnen, davon deren 8 auf der<br />
Steghaltenstrasse, 8 auf der Uetendorfstrasse<br />
und 4 auf der Strecke zwischen<br />
Blumenstein und Eyacher. Auf der Blumensteinstrasse<br />
zwischen <strong>Thierachern</strong><br />
(Knoten Eggplatz) und der Deponie sind<br />
neu 16 LKW-Fahrten zu verzeichnen<br />
(DTV).<br />
Mit Verkürzung der Auffülldauer bei<br />
gleichbleibendem Volumen würde der<br />
DTV entsprechend stärker zunehmen,<br />
was eher zu einer schlechteren Akzeptanz<br />
führen würde.<br />
Die eingebrachten Anliegen bezüglich<br />
Verkehrssicherheitsmassnahmen betreffen<br />
die Kantonsstrasse und liegen nicht in<br />
der Kompetenz der <strong>Gemeinde</strong>behörde.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> wird die eingebrachten Anliegen<br />
im Zusammenhang mit der Deponie<br />
aber beim Kanton speziell wieder neu vorbringen.<br />
Verursacht durch das Deponieprojekt ist<br />
keine deutliche Zunahme des Verkehrs<br />
auf der Kantonsstrasse zu verzeichnen.<br />
Der LKW-Verkehr ist im Gesuch ausgewiesen.<br />
Der durchschnittliche tägliche<br />
Verkehr nimmt um maximal 0.68 % zu. Es<br />
ist mit rund 20 LKW-Fahrten pro Tag<br />
(DTV) zu rechnen, davon deren 8 auf der<br />
Steghaltenstrasse, 8 auf der Uetendorfstrasse<br />
und 4 auf der Strecke zwischen<br />
Blumenstein und Eyacher. Auf der<br />
Blumensteinstrasse zwischen <strong>Thierachern</strong><br />
(Knoten Eggplatz) und der Deponie sind<br />
neu 16 LKW-Fahrten zu verzeichnen<br />
(DTV).<br />
Ausnahmen (maximal 100 Fahrzeuge pro<br />
Tag via Knoten Eggplatz) sind nur bei umfangreichen<br />
Aushubprojekten unter Zeitdruck<br />
und mit expliziter Zustimmung der<br />
<strong>Gemeinde</strong> erlaubt. Die Bevölkerung wird<br />
über solche Spitzentage vorgängig informiert.<br />
Flankierende Massnahmen (z.B.<br />
Verkehrsdienst) würden in diesen Fällen<br />
einzelfallweise geprüft.<br />
Bezüglich der Betriebszeiten richtet sich
Aushubdeponie Eyacher - Mitwirkungsbericht des <strong>Gemeinde</strong>rates Seite 5<br />
Anregungen respektive Einwände Stellungnahme <strong>Gemeinde</strong>:<br />
Der realisierte Wahlen-Kreisel hat bereits<br />
zu einer erfreulichen Temporeduktion<br />
auf der Höhe der Landi geführt.<br />
Unserer Meinung nach müsste<br />
durch eine geeignete bauliche Massnahme<br />
bei der Einfahrt in den Mösliweg<br />
oder auf der Höhe vom Käsereiladen<br />
der Verkehr zusätzlich verlangsamt<br />
werden. Die Erfahrung zeigt,<br />
dass in diesem Streckenabschnitt die<br />
Autos in der Regel ein überhöhtes<br />
Tempo aufweisen. Eine weitere Möglichkeit,<br />
den Eggplatz sicherer zu gestalten,<br />
könnte das Einführen eines<br />
Verkehrsdienstes sein. Diese Variante<br />
sollte bei der Betrachtung der Gesamtkonzeption<br />
in die Prüfung miteinbezogen<br />
werden.<br />
5 In der idyllischen und geschützten<br />
Landschaft soll eine 17-jährige Baustelle<br />
entstehen. Davon habe es in der<br />
Schweiz mehr als genug, was hingegen<br />
fehle, sei freies Land. Die <strong>Gemeinde</strong><br />
plane leichtfertig eine<br />
Umzonung und kümmere sich wenig<br />
um ihre Schutzzonen. Die <strong>Gemeinde</strong><br />
versuche taktisch geschickt ein Gesetz<br />
zu umgehen, das Terrainveränderungen<br />
verbiete. Dies indem sie<br />
verspreche, die Deponie gestalte sich<br />
zu einem schönen neuen<br />
Drumlinhügel, der wunderbar zur<br />
Landschaft passe.<br />
Als Anstösserin der geplanten Deponie<br />
betreffe die geplante Deponie sie<br />
enorm stark und in keiner Weise vorteilhaft.<br />
Es sei vorstellbar, mit wie viel<br />
Lärm und Staub während 17 Jahren<br />
zu rechnen sei.<br />
Durch die Deponie könnte das Haus<br />
durch noch grössere Unstabilität bedroht<br />
werden. Schon jetzt stehe es in<br />
einer Schräglage, bedingt durch Absenkung<br />
des Bodens. Zum Schutz<br />
die Firma Isenschmid nach den Vorgaben<br />
des Baumeisterverbandes. Im Sommer ist<br />
Arbeitsbeginn um 07.00 Uhr, im Winter um<br />
08.00 Uhr. Der angeregte Betriebsbeginn<br />
erst um 08.00 Uhr wird somit im Winter<br />
und damit auch in der gefährlicheren<br />
dunkleren Jahreszeit gewährleistet. Im<br />
Sommer würde ein Betriebsbeginn erst<br />
um 08.00 Uhr jedoch für die Betreiberin zu<br />
unverhältnismässig grossen Einschränkungen<br />
führen. In der Praxis werden bereits<br />
beladende Lastwagen im Werkhof<br />
deponiert, damit diese um 07.00 Uhr direkt<br />
zur Deponie fahren können.<br />
Die eingebrachten Anliegen bezüglich<br />
Verkehrssicherheitsmassnahmen betreffen<br />
die Kantonsstrasse und liegen nicht in<br />
der Kompetenz der <strong>Gemeinde</strong>behörde.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> wird die eingebrachten Anliegen<br />
im Zusammenhang mit der Deponie<br />
aber beim Kanton speziell wieder neu vorbringen.<br />
Im Rahmen der Revision des regionalen<br />
Teilrichtplanes ADT wurde eine umfassende<br />
Deponiestandortevaluation durchgeführt.<br />
Sämtliche <strong>Gemeinde</strong>n und verschiedene<br />
Grundeigentümern der Region<br />
TIP wurden bei der Suche nach geeigneten<br />
Standorten miteinbezogen. Die Suche<br />
war erfolglos. Zur Entschärfung des Deponieengpasses<br />
wurde der Standort Eyacher<br />
nachträglich von der Region als geeignete<br />
Möglichkeit erkannt. Er erfüllt die<br />
vielen Kriterien (genügend Volumen,<br />
günstige Erschliessungssituation, Einverständnis<br />
Grundeigentümer, etc.), welche<br />
an einen Deponiestandort gestellt werden.<br />
Nach Vornahme einer entsprechenden<br />
Interessensabwägung durch die Region<br />
und die kantonalen Behörden (auch unter<br />
Berücksichtigung der Argumente des<br />
Landschaftsschutzes) wurde der Standort<br />
im regionalen Teilrichtplan Abbau Deponie<br />
und Transporte ADT behördenverbindlich<br />
festgesetzt. Alternativstandorte sind keine<br />
vorhanden.<br />
Dem Landschaftsschutz wurde weiter<br />
Rechnung getragen, indem zusammen mit
Aushubdeponie Eyacher - Mitwirkungsbericht des <strong>Gemeinde</strong>rates Seite 6<br />
Anregungen respektive Einwände Stellungnahme <strong>Gemeinde</strong>:<br />
müsse demnach zwischen dem Haus<br />
und der im Gelände beginnenden Aufschüttung<br />
ein bedeutend grösserer<br />
Abstand gewahrt werden. Dies zumindest<br />
so gross wie jener zur Liegenschaft<br />
Dubach. Dies auch, damit die<br />
Anstösserin nicht hinter einem Erdwall<br />
verschwinde, der die ganze Sicht nach<br />
Norden versperrt. Falls die Veränderungen<br />
dazu führen würden, dass Lust<br />
und Freude am Haus verloren gingen,<br />
könnte dieses ansonsten nicht mehr<br />
zum gleichen Wert veräussert werden.<br />
In der Planung fehle der Immissionspunkt<br />
für ihre Liegenschaft<br />
Räckholtere 282. Die Liegenschaft<br />
gehöre nicht zum Hof Schranz,<br />
Räckholtere 284, der mit der falschen<br />
Hausnummer bezeichnet sei.<br />
6 Die gegenwärtige Baustelle im<br />
Chumelmoos liefere einen Vorgeschmack<br />
und ein Anschauungsmodell<br />
für die geplante Deponie. Ein Vergleich<br />
der Ausführungszeiten (ein halbes<br />
Jahr für die Aufschüttung - 17<br />
Jahre für die Deponie) lasse die Grössenordnung<br />
erahnen. Die Machart,<br />
obwohl es sich um Chumelmoos nur<br />
um eine Aufschüttung handle, scheine<br />
beiderorts ähnlich.<br />
Es werde mooriger Boden ausgehoben,<br />
darauf Baustellenaushubmaterial<br />
aufgetragen, hernach der Aushub des<br />
Moorbodens als oberste Schicht aufgebracht<br />
und zum Abschluss angesäht.<br />
Die hiesige Moorerde fühle sich<br />
krümelig, mürb an, der aus der weiteren<br />
Region herangekarrte Aushub von<br />
Baustellen hingegen lehmig verpappend,<br />
mit Steinen durchsetzt. Als<br />
schwere, kaum wasserdurchlässige<br />
Zwischenschicht liege diese jetzt auf<br />
dem ursprünglichen Untergrund und<br />
schliesse diesen ab. Letztlich als Kulturland<br />
bleibe nur noch eine vielleicht<br />
einem Fachmann und unter Einbezug von<br />
Natur und Landschaft ein bestverträgliches<br />
Projekt ausgearbeitet wurde.<br />
Betriebliche Massnahmen zur Staubverminderung<br />
werden von der Unternehmung<br />
umgesetzt. Die <strong>Gemeinde</strong> wird im Rahmen<br />
ihrer Aufsichtspflicht dafür sorgen,<br />
dass die Auflagen eingehalten werden.<br />
Mit den durchgeführten Sondierungen hat<br />
man die Setzungsempfindlichkeit des<br />
Baugrundes erkannt. Die Unternehmung<br />
ist sich dessen bewusst und nimmt mit<br />
ihrem Einbaukonzept darauf Rücksicht.<br />
Die Unternehmung sichert zu, die heutige<br />
Situation des Gebäudes so aufzunehmen,<br />
dass durch den Einbau verursachte Veränderungen<br />
erkannt werden.<br />
Bezüglich des Immissionspunkts Räckholtere<br />
282 wurde im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
festgestellt, dass<br />
es lärmmindernde Massnahmen braucht.<br />
Diese wurden ins Projekt aufgenommen.<br />
Die Bodenschutzverordnung verlangt den<br />
Erhalt der Bodenfruchtbarkeit. Dieses<br />
Prinzip gilt auch für das vorliegende Deponieprojekt.<br />
Mit dem Projekt zeigt die<br />
Unternehmung, wie sie das Landwirtschaftsland<br />
wiederherstellen will. Die Erfolgskontrolle<br />
geschieht durch die Grundeigentümer,<br />
welche zusätzlich durch eine<br />
Begleitkommission gemäss Überbauungsordnung<br />
unterstützt werden. Für die Rekultivierung<br />
ist es bei Bedarf auch möglich,<br />
Unterboden aus anderen Aushüben<br />
einzusetzen.
Aushubdeponie Eyacher - Mitwirkungsbericht des <strong>Gemeinde</strong>rates Seite 7<br />
Anregungen respektive Einwände Stellungnahme <strong>Gemeinde</strong>:<br />
halbmetrige hierhergehörige Bodenschicht.<br />
Der sandwichartige Aufbau<br />
sei nicht mehr ersichtlich.<br />
Wie verhalte sich dieses Konstrukt?<br />
Was geschehe bei länger andauerndem<br />
Niederschlag, bei Nässe, wie<br />
verhalte sich solcher Boden bei Trockenheit<br />
und was werde aus dem<br />
Grundwasser? Werde es „wegisoliert“<br />
und bleibe solches Land langfristig<br />
fruchtbar? Als Anschauungsmodell<br />
würde die Aufschüttung Chummelmoos<br />
Möglichkeiten bieten, direkt<br />
standortspezifische Schlüsse zu ziehen.<br />
Zumindest bis dahin müsste, um<br />
Spätfolgen auszuschliessen, das<br />
Grossprojekt Eyacher ruhen.<br />
7 Die einreichende Person ist in der<br />
vorderen Räckholtere aufgewachsen.<br />
Als ihre Eltern den Bauernhof altersbedingt<br />
aufgeben mussten, baute der<br />
Vater das Haus Nr. 282 als Stöckli.<br />
Jetzt ist die Tochter der einreichenden<br />
Person die Besitzerin. Sie ist direkt<br />
Betroffene der geplanten Deponie.<br />
Das ganze Gebiet Eyacher, Räckholtere<br />
und die Umgebung liege in<br />
einem Landschaftschutzgebiet. Im<br />
Landschaftsrichtplan Thun / Innertport<br />
vom Juli 08 stehe der Eintrag, dass<br />
das Thuner Westamt die grösste und<br />
ausgeprägteste Drumlinlandschaft der<br />
Schweiz aufweise. Das Massnahmeblatt<br />
R6 beschreibe die Drumlinlandschaft<br />
und das Erholungsgebiet Thuner<br />
Westamt und was damit zu geschehen<br />
habe. In der Begleitkommission<br />
würden nur Interessensvertreter<br />
der Deponie und keine neutralen Vertreter<br />
des Landschaftsschutzes sein,<br />
was nicht korrekt sei. Es stelle sich die<br />
Frage, ob die Deponie in der idyllischen<br />
Landschaftsschutzzone bewilligt<br />
und dem Gelddenken geopfert<br />
werden dürfe. Nicht zu unterschätzen<br />
sei, dass die Arbeit mit vermehrtem<br />
Verkehr, Lärm, Staub und Verschandelung<br />
über viele Jahre dauern würde.<br />
Im Rahmen der Revision des regionalen<br />
Teilrichtplanes ADT wurde eine umfassende<br />
Deponiestandortevaluation durchgeführt.<br />
Sämtliche <strong>Gemeinde</strong>n und verschiedene<br />
Grundeigentümern der Region<br />
TIP wurden bei der Suche nach geeigneten<br />
Standorten miteinbezogen. Die Suche<br />
war erfolglos. Zur Entschärfung des Deponieengpasses<br />
wurde der Standort Eyacher<br />
nachträglich von der Region als geeignete<br />
Möglichkeit erkannt. Er erfüllt die<br />
vielen Kriterien (genügend Volumen,<br />
günstige Erschliessungssituation, Einverständnis<br />
Grundeigentümer, etc.), welche<br />
an einen Deponiestandort gestellt werden.<br />
Nach Vornahme einer entsprechenden<br />
Interessensabwägung durch die Region<br />
und die kantonalen Behörden (auch unter<br />
Berücksichtigung der Argumente des<br />
Landschaftsschutzes) wurde der Standort<br />
im regionalen Teilrichtplan Abbau Deponie<br />
und Transporte ADT behördenverbindlich<br />
festgesetzt. Alternativstandorte sind keine<br />
vorhanden.<br />
Dem Landschaftsschutz wurde weiter<br />
Rechnung getragen, indem zusammen mit<br />
einem Fachmann und unter Einbezug von<br />
Natur und Landschaft ein bestverträgliches<br />
Projekt ausgearbeitet wurde.
Aushubdeponie Eyacher - Mitwirkungsbericht des <strong>Gemeinde</strong>rates Seite 8<br />
Protokoll<br />
der Mitwirkungsveranstaltung<br />
Überbauungsordnung „Aushubdeponie Eyacher“<br />
mit Zonenplanänderung<br />
Datum: Dienstag, 25. Oktober 2011<br />
Zeit: 20.00 bis 21.30 Uhr<br />
Ort: Aula der Primarschulanlage Kandermatte, <strong>Thierachern</strong><br />
Anwesende: gemäss Präsenzliste<br />
Bauherrschaft Jürg Grossen, Isenschmid AG<br />
Bernhard Stähli, Isenschmid AG<br />
Planerin: Esther Isch, CSD<br />
Region TIP Melchior Buchs<br />
Presse: Lukas Wittwer, Thuner Tagblatt<br />
<strong>Gemeinde</strong>: Hans Jörg Kast, <strong>Gemeinde</strong>präsident<br />
Udo Allgaier, <strong>Gemeinde</strong>rat Ressort Bau & Energie<br />
Protokoll: Monika Gerber, <strong>Gemeinde</strong>schreiberin<br />
Die Einladung zur Mitwirkungsveranstaltung wurde publiziert im Thuner Amtsanzeiger<br />
vom 13. und 20. Oktober 2011 und im Amtsblatt des Kantons Bern vom 12. Oktober<br />
2011. Der Hinweis auf den Termin erfolgte ebenfalls in der Dorfzeitung „Glütschbachpost“,<br />
in der Ausgabe vom 1. Oktober 2011.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>präsident Hans Jörg Kast begrüsst die Anwesenden und dankt ihnen für<br />
ihre Bereitschaft, sich informieren zu lassen. Er stellt vorab die Mitwirkenden kurz vor.<br />
Hans Jörg Kast führt aus, dass es sich vorliegend um ein Projekt handle, das für <strong>Thierachern</strong><br />
massgeblich und auch über eine längere Zeit sichtbar sei. Dieses müsse deshalb<br />
mit der nötigen Sorgfalt bearbeitet werden. Die Firma Isenschmid AG ist mit dem<br />
Wunsch an die <strong>Gemeinde</strong> herangetreten, im Eyacher eine Aushubdeponie zu realisieren.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>behörde hat dieses Anliegen aufgenommen. Die konkrete Planung<br />
ist nun vorliegend und die Bevölkerung kann mitwirken. Es ist der Behörde wichtig, ein<br />
sorgfältiges Verfahren durchzuführen und die Bevölkerung gut zu informieren. Die Planung<br />
bedingt letztlich einen Entscheid durch eine Volksabstimmung. Es sei dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
wichtig, dass die Bevölkerung diesen Entscheid fundiert auf einem guten<br />
Informationsstand treffen könne. Anlässlich des heutigen Anlasses solle das Projekt<br />
erstmals vorgestellt und die wichtigen Informationen darüber weitergegeben werden.
Aushubdeponie Eyacher - Mitwirkungsbericht des <strong>Gemeinde</strong>rates Seite 9<br />
Regionale Bedeutung; Regionaler Richtplan Abbau und Deponie<br />
Seitens der Planungsregion Thun Innertport TIP orientiert der Geschäftsführer Melchior<br />
Buchs über die regionale Bedeutung des Projekts. Der TIP vertritt 42 <strong>Gemeinde</strong>n der<br />
ganzen Region und koordiniert alle überregionalen Planungen. Diese Aufgabe sei zunehmend,<br />
da heutzutage viele Fragestellungen über die einzelnen <strong>Gemeinde</strong>grenzen<br />
hinaus angegangen werden müssten.<br />
Die vorliegende Überbauungsordnung ist nicht ein Geschäft der Region sondern der<br />
<strong>Gemeinde</strong>. Diese bedingt aber eine übergeordnete Planung, die bei der Region vorbereitet<br />
wurde. Der Bereich Abbau und Deponie unterliegt einer hohen Regelungsdichte<br />
durch Bund, Kanton und Region. Dies zu recht, da damit immer auch grössere Eingriffe<br />
in die Natur verbunden sind. Andererseits besteht im eidgenössischen Raumplanungsgesetz<br />
ein so genannter Versorgungsauftrag. Die Kantone müssen gestützt darauf dafür<br />
sorgen, dass genügend Möglichkeiten zum Abbau sowie auch genügend Deponieraum<br />
vorhanden sind. Die dafür vorhandene Richtplanung der Region TIP heisst<br />
Teilrichtplan Abbau und Deponie und ist eine Verpflichtung gegenüber dem Kanton.<br />
Dieser wiederum verfügt über einen kantonalen Sachplan ADT (Abbau, Deponie und<br />
Transport). Dies da bei einer ungenügenden Versorgungslage das entsprechende Material<br />
über weite Distanzen transportiert werden muss. Leider ist es so, dass sowohl im<br />
Kanton Bern als auch schweizweit nicht genügend gut verteiltes Volumen vorhanden<br />
ist. Der Sachplan des Kantons soll deshalb die räumliche Entwicklung dieser Themen<br />
regeln. Die Regionen wiederum bezeichnen geeignete Standorte in ihrer Region für<br />
Abbau (insbesondere Kies) und für Deponiestandorte verschiedener Materialien und<br />
regeln diese damit behördenverbindlich. Mit der Aufnahme des Standorts in den regionalen<br />
Richtplan sind die <strong>Gemeinde</strong>behörden somit zur Mitarbeit verpflichtet. Das heisst<br />
die Planung zum Erlass der Überbauungsordnung ist in Gang zu geben. Die <strong>Gemeinde</strong><br />
übernimmt damit den Vollzug der regionalen Richtplanung. Erst mit der Überbauungsordnung,<br />
um die es vorliegend heute geht, wird die Planung dann auch grundeigentümerverbindlich.<br />
Der regionale Richtplan beinhaltet die Daten zum aktuellen Stand im Bereich Versorgung<br />
(Abbau) und Entsorgung (Deponie) in der Region. Er enthält die Statistik über das<br />
bereits vorhandene Volumen und hat aufzuzeigen, wie bis ins Jahr 2054 der entsprechende<br />
Bedarf an Abbau- und Deponievolumen sichergestellt werden kann. Das Jahr<br />
2054 ist sicherlich ein sehr langfristiger Planungshorizont. Da es sich in diesem Themenbereich<br />
aber um teils sehr langfristige Projekte handelt, ist dies sicherlich angebracht.<br />
Der Richtplan regelt im Rahmen von Objektblättern pro Standort dann auch die<br />
Umsetzung und den Vollzug.<br />
Grundsätzlich dürfen in der Schweiz nur noch Stoffe deponiert werden, die sich im Boden<br />
nicht mehr verändern. Alle übrigen Stoffe und Materialien dürfen heute nicht mehr<br />
deponiert werden. Deshalb mussten auch entsprechend Kehrichtverbrennungen realisiert<br />
werden. Im vorliegenden Fall beinhaltet die Deponie sogar nur unverschmutztes<br />
Aushubmaterial. In der Fachsprache heisst dies Innertstoffdeponie mit beschränkter<br />
Stoffmittelliste. Entsprechend ist Abbruchmaterial oder ähnliches nicht zugelassen.<br />
Dieser Aushub sollte eigentlich in erster Linie für das Wiederauffüllen von Aushubstellen<br />
(Kiesabbau) eingesetzt werden. Diese Deponien sind in der Regel aber für alle Arten<br />
von Innertstoffe zugelassen. Hingegen sind Terrainveränderungen nur in Ausnahmesituationen<br />
erlaubt.<br />
Anhand einer Folie zeigt Melchior Buchs auf, dass in der Region jährlich eine Deckungslücke<br />
von durchschnittlich 70‘000 m 3 besteht. Die bestehenden Standorte Heim-
Aushubdeponie Eyacher - Mitwirkungsbericht des <strong>Gemeinde</strong>rates Seite 10<br />
berg und Wimmis können weniger Mengen an unverschmutztem Aushubdeponiematerial<br />
annehmen, als ursprünglich beabsichtigt war, weil sie eben auch andere Stoffe<br />
annehmen müssen. Anhand einer Grafik zeigt er die grösser werdende Lücke, die sich<br />
von 2010 bis 2054 ergibt. Es fehlen heute bereits jährlich über 50‘000 m 3 . Diese Menge<br />
nimmt bis ins Jahr 2054 noch stetig weiter zu. Deshalb werden teilweise bereits Fahrten<br />
bis ausserhalb des Kantonsgebiets nötig.<br />
Es liegen nun neue Projekte wie der Eyacher in <strong>Thierachern</strong>, aber auch in Thun, Spiez<br />
und Wimmis vor, mit denen diese Lücke wenigstens annäherungsweise geschlossen<br />
werden soll. Diese sind aufgrund des Versorgungsauftrags wichtig für die Region. Falls<br />
sie sich nicht realisieren lassen, fehlt ansonsten wieder Volumen und muss andernorts<br />
realisiert werden. Gesamthaft sei es ein sehr schwieriger Aufrag und es müsse von<br />
Projekt zu Projekt geschaut werden, ob die gewünschte Realisierung möglich sei.<br />
Vorstellung der Planung inklusive Verkehrskonzept<br />
Die Planung wird durch die Planerin des Büro CSD, Frau Esther Isch, vorgestellt. Im<br />
Eyacher soll die natürliche Geländemulde aufgefüllt werden. Die jährliche Menge beträgt<br />
ca. 30‘000 m 3 . Die Auffüllung wird in drei Etappen von Süden nach Norden während<br />
rund 17 Jahren ausgeführt werden. Mit der Etappierung ist immer mindestens eine<br />
Etappe auch begrünt. Nach Fertigstellung erfolgt eine Rekultivierung als Landwirtschaftsland<br />
beziehungsweise dort, wo eine Rodung nötig ist, eine Rekultivierung des<br />
Waldes. Das vorhandene Modell zeigt, wie die Auffüllung sich am Ende ins Gelände<br />
einfügt. Diese wird als sanfter Hügel ausgestaltet, wie diese landschaftlich in der Region<br />
häufig vorkommen. Anhand von Folien zeigt Esther Isch ausserdem die einzelnen<br />
Profile der Deponie. Die vorgesehene Steigung lässt nach der Rekultivierung wieder<br />
eine zweckmässige landwirtschaftliche Nutzung zu.<br />
Die dafür notwendige Überbauungsordnung mit Zonenplanänderung ist durch die Bevölkerung<br />
zu beschliessen. Diese besteht aus Überbauungsplan und Überbauungsvorschriften<br />
sowie der nötigen Zonenplanänderung für die Schaffung einer Ablagerungszone<br />
Eyacher. Die fragliche Urnenabstimmung ist frühestens im Sommer 2012<br />
möglich.<br />
Als Auflage für die Planung muss die Umweltverträglichkeit des Projektes nachgewiesen<br />
werden. Diese Umweltverträglichkeitsprüfung geht im nächsten Planungsschritt<br />
zum Kanton, der deren Konformität prüft. Die vorliegende Prüfung zeigt, dass die Umweltvorschriften<br />
mit dem Projekt eingehalten werden können. Dies beinhaltet die Fragestellungen<br />
zu: Lärm, Luft, Entwässerung, Boden, Wald, Flora und Fauna, Landschaft<br />
und Archäologie.<br />
Teil der Planung ist auch ein Verkehrskonzept. Dieses zeigt, dass rund 40 % des Verkehrs<br />
via Uetendorf, 20 % via Blumenstein sowie 40 % via Süden (Allmendingenstrasse<br />
/ Panzerpiste oder Steghaltenstrasse) anfallen. Dies wurde im so genannten<br />
DTV (Durchschnittlicher täglicher Verkehr) eingerechnet. Dieser nimmt damit<br />
im Durchschnitt täglich um insgesamt 16 Fahrten via Dorf und 4 Fahrten via Blumenstein<br />
zu. Zulässig sind höhere Volumen in Spitzenzeiten, die jedoch vorgängig mit der<br />
<strong>Gemeinde</strong> abzusprechen sind. Die durchschnittliche Zunahme beträgt gerechnet auf<br />
das bestehende Verkehrsvolumen weniger als 1.0 %.<br />
Die Betriebszeiten der Deponie sind von 07.00 bis 17.00 Uhr. Anlieferungen sind auch<br />
bis 18.00 Uhr zulässig. Der Betrieb erfolgt nur von Montag bis Freitag und ist am Wochenende<br />
geschlossen.<br />
Kommentar [UA1]: „Diese“ bezieht<br />
sich hier auf die Bevölkerung;)
Aushubdeponie Eyacher - Mitwirkungsbericht des <strong>Gemeinde</strong>rates Seite 11<br />
Die Aufsicht über die Deponie liegt beim kantonalen Amt für Wasser und Abfallwirtschaft<br />
AWA, vor Ort ist die <strong>Gemeinde</strong> zuständig. Weiter soll auch eine Begleitkommission<br />
eingesetzt werden, mit Vertretern von <strong>Gemeinde</strong>, Betreiberin, Flurgenossenschaft<br />
und Grundeigentümern sowie auch der Möglichkeit zum Beizug von allfälligen Spezialisten.<br />
Diese Begleitgruppe führt mindestens einmal jährlich eine Begehung mit Erhebung<br />
des konkreten Auffüllungsstandes durch.<br />
Beurteilung durch <strong>Gemeinde</strong>behörde<br />
Seitens der <strong>Gemeinde</strong>behörde erläutert Udo Allgaier nochmals die für die <strong>Gemeinde</strong><br />
wesentlichen Daten. Er betont nochmals, dass nur sauberes Aushubmaterial eingelagert<br />
wird, wie viel dies ist, zu welchen Betriebszeiten und über welchen Zeitraum. Er<br />
weist ebenfalls nochmals auf den vorhandenen Engpass an Deponieraum hin. Dieser<br />
Entsorgungsengpass ist letztlich hausgemacht durch die Bautätigkeit jedes Einzelnen.<br />
Es sind nicht die Betreiberfirmen, die den Aushub aus Eigeninteresse selber produzieren.<br />
Die Bautätigkeit entspricht einer Realität und bleibt wohl auch weiterhin rege. Der<br />
Bedarf ist in der Region klar nachgewiesen. Es sei nicht sinnvoll, unnötige Fahrten aus<br />
der Region hinaus zu machen und den „Schwarzpeter“ damit herum zu schieben. Die<br />
Deponie kommt letztlich irgendwo, da sie nötig ist. An einem anderen Standort aber<br />
ohne Einfluss durch die <strong>Gemeinde</strong>, gegebenenfalls aber mit den gleichen Folgen bezüglich<br />
der Verkehrsmengen. Vorliegend kann die <strong>Gemeinde</strong> aktiv Einfluss nehmen<br />
(Infrastrukturvertrag) und auch zugunsten der <strong>Gemeinde</strong> einen finanziellen Mehrwert<br />
abschöpfen.<br />
Udo Allgaier hält fest, dass der durch die Deponie entstehende Mehrverkehr ein Fakt<br />
sei. Dieser entspricht zusätzlichen 20 LKW-Fahrten täglich (7 Tage), das heisst umgerechnet<br />
30 Fahrten verteilt auf die fünf Betriebstage der Deponie. Dies allerdings verteilt<br />
auf verschiedene Anfahrtsrichtungen. Die grösste Mehrbelastung erfährt der Knoten<br />
Eggplatz mit zusätzlichen 16 LKW‘s. Das maximal zulässige Volumen pro Tag wird<br />
im Infrastrukturvertrag mit der Betreiberin begrenzt. Die Begrenzung beträgt 500 m 3 pro<br />
Tag, was der sechsfachen Menge des Durchschnitts entspricht. Klar ist, dass es Spitzentage<br />
mit mehr Fahrten und auch wieder ruhigere Zeiten geben wird, je nachdem,<br />
was für grössere Bauprojekte laufen. Mit dem Infrastrukturvertrag werden die nötigen<br />
Beschränkungen möglich. Dies ist vor allem relevant für den Eggplatz und den oberen<br />
Dorfteil. Es erfolgen monatliche Kontrollen der Fahrtenzahlen und die erwähnten Spitzentage<br />
müssen vorher angemeldet werden und die Bevölkerung wird entsprechend<br />
orientiert.<br />
Gemäss Verkehrsrichtplan sind Verkehrsmassnahmen auf der Blumenstein- und Steghaltenstrasse<br />
sowie auf der Uetendorfstrasse geplant. Dies sind aber Kantonsstrassen,<br />
weshalb hier die <strong>Gemeinde</strong> nicht selber entscheiden kann. Der neue Kreisel im Wahlen<br />
ist eine dieser Massnahmen. Dieser ist bereits realisiert und sorgt für eine Bremsung.<br />
Auch im Dorf sind Massnahmen geplant, um die Lastwagen und Personenwagen möglichst<br />
auf die Umfahrung zu lenken. Grösstes Projekt ist aber der geplante Ausbau der<br />
„Umfahrung Mülimatt“. Diese beiden Projekte haben zwar keinen rechtlichen aber einen<br />
inhaltlichen inneren Zusammenhang. Die durch die Deponie eingenommene<br />
Mehrwertabschöpfung deckt die Kosten für die Finanzierung der Investition für die Umfahrung.<br />
Dies führt zu einer noch stärkeren Entlastung des Dorfs vom Verkehr.<br />
Fragerunde<br />
Peter Graf, wohnhaft in Pohlern, aber aufgewachsen in <strong>Thierachern</strong> und Grundeigentümer<br />
hat zwei Fragen und eine Anregung. Er schlägt vor, von der Dorfausfahrt bis zur
Aushubdeponie Eyacher - Mitwirkungsbericht des <strong>Gemeinde</strong>rates Seite 12<br />
Deponie eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h zu machen. Die Lastwagen<br />
seien auf dieser Strecke teils zu schnell unterwegs. Bezüglich Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
fragt er an, wer diese Prüfung mache und wie die verschiedenen Stellen einbezogen<br />
würden, die hierzu mitreden. Er weist darauf hin, dass im fraglichen Gebiet<br />
vor noch nicht langer Zeit ein Landschaftsschutzgebiet ausgeschieden worden sei. Das<br />
Gebiet Eyacher liege in dieser Zone. Er möchte wissen, weshalb durch die Planungsregion<br />
ein Standort in einem Landschaftsschutzgebiet gewählt werde.<br />
Die Anregungen bezüglich Reduktion auf Tempo 60 km/h wird von den <strong>Gemeinde</strong>behörden<br />
zuhanden der zuständigen kantonalen Stellen entgegen genommen.<br />
Esther Isch orientiert, dass eine Planung dieser Grösse eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
voraussetze. Die dafür nötigen Abklärungen werden im Rahmen der Gesamtplanung<br />
durch das zuständige Planungsbüro gemacht. Dies jedoch in Absprache mit<br />
den einzelnen kantonalen Behörden. Mit diesen hätten denn auch bereits verschiedene<br />
Besprechungen stattgefunden. So beispielsweise das Amt für <strong>Gemeinde</strong>n und Raumordnung<br />
oder die kantonale Waldabteilung. Die vorgenommenen Voruntersuchungen<br />
sind im Bericht aufgenommen worden und auch in die Planung eingeflossen. Die ganze<br />
Planung und damit auch die Umweltverträglichkeitsprüfung gehen im Dezember zur<br />
Vorprüfung nochmals an die kantonalen Behörden. Diese schauen die vorliegende Beurteilung<br />
an und verlangen gegebenenfalls noch weitere Erhebungen oder Abklärungen.<br />
Hier seien aber keine grösseren Überraschungen mehr zu erwarten, da eben<br />
im Vorfeld bereits vieles abgesprochen worden sei. Das erwähnte Landschaftsschutzgebiet<br />
sei nicht regional verankert, sondern kommunal. Hier werde letztlich eine gesamthafte<br />
Interessensabwägung vorgenommen. Der Landschaftsschutz sei einer von<br />
vielen Aspekten, der in diese Abwägung mit einbezogen wird. Das Amt für <strong>Gemeinde</strong>n<br />
und Raumordnung wägt im Rahmen der Vorprüfung die verschiedenen Interessen ab.<br />
Mit der vorgesehenen landschaftsverträglichen Gestaltung sollte diese Abwägung aber<br />
positiv ausfallen. Letztlich werde aber der Kanton entscheiden müssen, ob es möglich<br />
sei, die Fläche für das Projekt aus der Landschaftsschutzzone zu entfernen. Die ganze<br />
Region sei grossräumig durch die Gletscher geformt worden und deshalb als landschaftlich<br />
wertvoll eingestuft und unter Schutz gestellt.<br />
Durch Beat Stierli wird nochmals nachgefragt, wie hoch die maximale Aufschüttung<br />
gemäss den vorgelegten Querschnitten sei. Esther Isch orientiert, dass dies im Durchschnitt<br />
10 Meter seien, an einzelnen Stellen maximal 15 Meter.<br />
Fritz Feller weist darauf hin, dass über die Entschädigung für die <strong>Gemeinde</strong> als Mehrwertabschöpfung<br />
orientiert worden sei. Wie sehe es mit der Entschädigung für die<br />
Grundeigentümer und Pächter aus? Im Chummelmoos würde gegenwärtig ohne Entschädigung<br />
auch eine Auffüllung realisiert. Er erhalte dort nur den Ertragsausfall. Er<br />
möchte wissen, ob die Auffüllung für die Betroffenen finanziell interessant sei.<br />
Hans Jörg Kast informiert, dass dies private Verträge zwischen der Betreiberin und den<br />
Eigentümern seien. Die <strong>Gemeinde</strong> könne nur ihre eigenen Einnahmen offen legen. Die<br />
privaten Parteien müssten ansonsten selber informieren.<br />
Hans Eicher möchte wissen was passiert, wenn der Bauboom einbreche. Es könne ja<br />
nicht sein, dass dies in unverändertem hohem Tempo weitergehe. Würde die Auffüllung<br />
dann länger als 17 Jahre dauern? Auch er spricht nochmals das Chummelmoos<br />
an, was sei der Unterschied zu dieser Planung, wo die <strong>Gemeinde</strong> nun Mehrwert abschöpfe.
Aushubdeponie Eyacher - Mitwirkungsbericht des <strong>Gemeinde</strong>rates Seite 13<br />
Seitens von Melchior Buchs wird festgehalten, dass der erhobene Auffüllbedarf nicht<br />
auf einer Bauboom-Phase basiere. Die Bedarfslücke wäre längerfristig noch viel grösser,<br />
wenn die heutige hohe Bautätigkeit unverändert anhalten sollte. Im Übrigen seien<br />
auch öffentliche Bauten (z.B. Strassenbau) betroffen. So habe der Kanton selber bei<br />
der Umfahrung Saanen weite Distanzen in Kauf nehmen müssen und den Aushub bis<br />
ins Freiburgische transportiert. Ihm mache es keinen Kummer, dass das geschaffene<br />
Volumen zu gross sein könnte, es sei eher das Gegenteil der Fall. Er weist ausserdem<br />
darauf hin, dass die Mehrwertabschöpfung aus dem Umstand erhoben werden könne,<br />
dass der Eigentümer durch die Umzonung eine Wertsteigerung seines Bodens erfahre.<br />
Von diesem Mehrwert kann die <strong>Gemeinde</strong> einen Anteil abschöpfen. Die Regelung zwischen<br />
Betreiber und Grundeigentümer seien dann hingegen privatrechtlich zu klären.<br />
Monika Gerber orientiert, dass es sich im Chummelmoos um ein kleineres Projekt<br />
handle, das rechtlich im Baubewilligungsverfahren abgewickelt wird. Damit entsteht<br />
kein Mehrwert, den die <strong>Gemeinde</strong> abschöpfen kann. Vorliegend bedingt das Projekt<br />
eine Zonenplanänderung, weshalb die <strong>Gemeinde</strong> wie auch in der Ortsplanungsrevision<br />
einen Mehrwert abschöpfen kann. Die <strong>Gemeinde</strong>schreiberin weist ebenfalls noch darauf<br />
hin, dass die Entschädigungsfrage zwischen Betreiberin und den jeweiligen Landeigentümer<br />
sowohl im Chummelmoos als auch im Eyacher letztlich private Abmachungen<br />
und Verhandlungssache zwischen den Vertragsparteien seien. Die <strong>Gemeinde</strong><br />
könne hier selbstverständlich keine Vorgaben bezüglich Abgeltungen machen. Es sei<br />
aber sicher auch nachvollziehbar, dass die Einschränkung für den Landeigentümer bei<br />
einem Projekt mit einer Dauer von 17 Jahren höher sei, als bei einer Auffüllung, die ein<br />
halbes Jahr dauert.<br />
Kathrin Schenk von der Räckholtere weist darauf hin, dass es zu Unsicherheiten führe,<br />
wenn die Preise nicht offen gelegt würden. Dies gebe ein komisches Gefühl. Hans Jörg<br />
Kast weist nochmals darauf hin, dass dies nicht dem Einfluss der <strong>Gemeinde</strong> unterliege,<br />
sondern eine rein private Angelegenheit sei.<br />
Peter Graf möchte noch einen positiven Effekt hervorheben. Bei einer Ablehnung des<br />
Projekts durch <strong>Thierachern</strong> werde der Standort womöglich nur ins Hinterland verschoben<br />
und die Verkehrsbelastung falle trotzdem genau gleich an. Mit der Mehrwertabschöpfung<br />
hätte die <strong>Gemeinde</strong> den Vorteil, im Gegenzug dafür die Umfahrung mit<br />
diesem „Batzen“ ausbauen zu können und damit die Verkehrssicherheit zu verbessern.
Aushubdeponie Eyacher - Mitwirkungsbericht des <strong>Gemeinde</strong>rates Seite 14<br />
Durch Hans Jörg Kast wird bekräftigt, dass die <strong>Gemeinde</strong> intensiv auch bereits an der<br />
Planung für die Umfahrung sei. Es solle demnächst eine konkrete Projektierung in Auftrag<br />
gegeben werden. Auch über dieses Geschäft werde in einer Abstimmung entschieden.<br />
Die beiden Projekte würden sich nicht direkt bedingen, hätten aber trotzdem<br />
einen inneren Zusammenhang. Die Umfahrungsstrasse weist einen grossen Sanierungsbedarf<br />
auf. Vor einigen Tagen musste ein Teilstück aufgrund des schlechten Zustands<br />
sogar kurzfristig abgesperrt und repariert werden. Es handle sich bei beiden um<br />
komplexe Geschäfte mit einer gegenseitigen Verknüpfung, jedoch ohne rechtliche Relevanz<br />
zueinander.<br />
Udo Allgaier weist darauf hin, dass verschiedene Orte bezüglich Verkehrssicherheit<br />
wichtig sind. Es gebe diesbezüglich aber Sorgenkinder wie beispielsweise der<br />
Eggplatz. Hier seien viele Einschränkungen vorhanden, die sinnvolle Lösungen schwierig<br />
machen (geschützte Liegenschaften, Platzverhältnisse). Die <strong>Gemeinde</strong> bleibe aber<br />
an diesen Projekten dran und bringe diese regelmässig wieder ein. Der Entscheid liegt<br />
aber bei allen Kantonsstrassen letztlich immer beim Kanton.<br />
Hans-Peter Bigler äussert sich nicht als künftiger Bauverwalter sondern Privatperson<br />
und Vater von Kindern. Er ist wohnhaft am Mösliweg. Die Einmündung vom Mösliweg<br />
in die Blumensteinstrasse sei gefährlich und müsste von den Kindern auf dem Schulweg<br />
gekreuzt werden. Er würde sich wünschen, dass ein Teil der Mehrwertabschöpfung<br />
auch dort eingesetzt werde.<br />
Durch Hans Jörg Kast und Udo Allgaier wird festgehalten, dass auch der Mösliweg eines<br />
der angesprochenen Sorgenkinder sei, das von der <strong>Gemeinde</strong> bereits mehrfach<br />
bearbeitet wurde und auch im Verkehrsrichtplan enthalten sei. Die <strong>Gemeinde</strong> mache<br />
diesbezüglich ihr Möglichstes. Für derartige Projekte sei aber häufig eine Zusammenarbeit<br />
mit Privaten oder die Mitwirkung des Kantons notwendig. Hier liegt es nicht allein<br />
in der Hand der <strong>Gemeinde</strong>, entsprechende Lösungen zu realisieren. Nur wenn alle mithelfen,<br />
können sinnvolle Lösungen realisiert werden. Es sei aber oft so, dass Einzelne<br />
dafür nicht Hand bieten würden. Es bestehe gestützt auf den Verkehrsrichtplan eine<br />
Prioritätenliste, die verschiedene Aspekte, so beispielsweise auch die Unfallstatistik<br />
berücksichtige.<br />
Josef Müller ist ebenfalls wohnhaft am Mösliweg. Er weist auf die erwähnte Notlage<br />
des Kantons bezüglich Deponievolumen hin. Dies könnte gegebenenfalls als Druckmittel<br />
eingesetzt werden, um beim Mösliweg einen Fussgängerstreifen zu realisieren.<br />
Er möchte wissen, wann ein möglicher Beginn der Deponie sei und wie dies zeitlich<br />
mit der Sanierung der Umfahrung abgestimmt sei. Ausserdem möchte er ergänzend<br />
wissen, ob alles was deponiert werde, dann auch dort bleibe oder allenfalls auch wieder<br />
weggeführt werde.<br />
Gemäss Esther Isch ist eine Abstimmung über die Deponie frühestens im Juni 2012<br />
möglich. Eine Inbetriebnahme ist somit frühestens gegen Ende 2012 denkbar. Ausserdem<br />
bestätigt sie, dass das deponierte Material eingebaut und nicht wieder weggeführt<br />
werde.
Aushubdeponie Eyacher - Mitwirkungsbericht des <strong>Gemeinde</strong>rates Seite 15<br />
Durch die <strong>Gemeinde</strong>vertreter wird darauf hingewiesen, dass der Fussgängerstreifen<br />
nicht wegen zu geringer Verkehrszahlen nicht realisiert werde. Die Problematik bestehe<br />
hier vielmehr in den ungenügenden Sichtweiten. Der Zebrastreifen würde deshalb den<br />
Kindern keine Sicherheit bieten, da sie von den Verkehrsteilnehmern trotz Streifen zu<br />
spät erkannt werden. Da die Kinder sich auf dem Streifen mehr in Sicherheit wiegen<br />
würden, wäre die Gefahr grösser als ohne Markierung. Diese Abklärungen wurden gemeinsam<br />
mit dem Kanton bereits vor längerer Zeit gemacht.<br />
Hans-Peter Bigler weist darauf hin, dass ihm bewusst sei, dass ein Fussgängerstreifen<br />
nicht die gewünschte Lösung darstelle. Er fragt, ob allenfalls eine Lichtsignalanlage bei<br />
der Landi geprüft worden sei. Die <strong>Gemeinde</strong> bestätigt nochmals, dass der Mösliweg als<br />
Problemstelle bekannt sei.<br />
Marlis Feller, wohnhaft im Wase, begrüsst die Anregungen bezüglich Tempo 60 km/h<br />
und würde eine Realisierung ebenfalls gut finden.<br />
Weiteres Vorgehen<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>behörde weist nochmals darauf hin, dass das Projekt sich am Anfang<br />
eines öffentlichen Prozesses befindet. Das weitere Verfahren wird wie folgt erläutert:<br />
� Stellungnahmen und Anregungen aus der Bevölkerung im Rahmen des laufenden<br />
Mitwirkungsverfahrens. Frist bis 14. November 2011.<br />
� Prüfung der Mitwirkungseingaben und allfällige Bereinigung der Planung<br />
� Einreichung zur Vorprüfung durch Kanton<br />
� Allfällige Bereinigung der Planung aufgrund der Ergebnisse der Vorprüfung<br />
� Öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeit<br />
� Durchführung von allfälligen Einigungsverhandlungen<br />
� Urnenabstimmung, frühestens 17. Juni 2012<br />
Der Terminplan mit Abstimmung am 17. Juni 2012 ist ausgesprochen ehrgeizig. Grosse<br />
Projekte erfahren häufig gewisse Verzögerungen, weshalb offen ist, ob dieser Termin<br />
eingehalten werden kann.<br />
Hans Jörg Kast dankt allen Mitwirkenden für ihre jeweiligen Beiträge. Weiter dankt er<br />
auch der Presse für ihr Interesse und freut sich auf eine gute Berichterstattung. Wie der<br />
heutige Abend gezeigt habe, handle es sich um ein komplexes Projekt und eine offene<br />
Information sei wichtig. Er lädt die Anwesenden ein, sich noch die Planunterlagen und<br />
das Modell anzusehen und dankt für ihr Kommen und das Interesse.<br />
Für das Protokoll:<br />
sig. Monika Gerber
Aushubdeponie Eyacher - Mitwirkungsbericht des <strong>Gemeinde</strong>rates Seite 16
Aushubdeponie Eyacher - Mitwirkungsbericht des <strong>Gemeinde</strong>rates Seite 17
Aushubdeponie Eyacher - Mitwirkungsbericht des <strong>Gemeinde</strong>rates Seite 18<br />
Genehmigung<br />
Der vorliegende Mitwirkungsbericht ist anlässlich der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom<br />
05. Dezember 2011 genehmigt und zur Veröffentlichung freigegeben worden.<br />
3634 <strong>Thierachern</strong>, 06. Dezember 2011<br />
EINWOHNERGEMEINDE THIERACHERN<br />
sig. Hans Jörg Kast<br />
<strong>Gemeinde</strong>präsident<br />
sig. Monika Gerber<br />
<strong>Gemeinde</strong>schreiberin
Aushubdeponie Eyacher - Mitwirkungsbericht des <strong>Gemeinde</strong>rates Seite 19
Aushubdeponie Eyacher - Mitwirkungsbericht des <strong>Gemeinde</strong>rates Seite 20
Aushubdeponie Eyacher - Mitwirkungsbericht des <strong>Gemeinde</strong>rates Seite 21
Aushubdeponie Eyacher - Mitwirkungsbericht des <strong>Gemeinde</strong>rates Seite 22
Aushubdeponie Eyacher - Mitwirkungsbericht des <strong>Gemeinde</strong>rates Seite 23
Aushubdeponie Eyacher - Mitwirkungsbericht des <strong>Gemeinde</strong>rates Seite 24
Aushubdeponie Eyacher - Mitwirkungsbericht des <strong>Gemeinde</strong>rates Seite 25
Aushubdeponie Eyacher - Mitwirkungsbericht des <strong>Gemeinde</strong>rates Seite 26
Aushubdeponie Eyacher - Mitwirkungsbericht des <strong>Gemeinde</strong>rates Seite 27
Aushubdeponie Eyacher - Mitwirkungsbericht des <strong>Gemeinde</strong>rates Seite 28
Aushubdeponie Eyacher - Mitwirkungsbericht des <strong>Gemeinde</strong>rates Seite 29
Aushubdeponie Eyacher - Mitwirkungsbericht des <strong>Gemeinde</strong>rates Seite 30
Aushubdeponie Eyacher - Mitwirkungsbericht des <strong>Gemeinde</strong>rates Seite 31