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21.05.2012 Aufrufe

Was ist der ÜBA- Lehrgang ÜBA steht für eine überbetriebliche Lehrausbildung. Die Rechtsgrundlage befindet sich im BAG (Berufsausbildungsgesetz §§ 30 ff). Das Ziel des Lehrganges ist es, Lehrstellen suchende Jugendliche beim Einstieg ins Berufsleben zu unterstützen. Der ÜBA- Lehrgang bietet den Jugendlichen die Möglichkeit über ein Partnerunternehmen eine Lehrausbildung zu absolvieren. Die ÜBA ist einer regulären Lehre nachgebildet und beinhaltet daher folgende Elemente: • Erlernen der praktischen Ausbildungsinhalte des Berufsbildes • Besuch der Berufschule Der praktische Teil der Ausbildung erfolgt in Kooperation mit den Betrieben der Wirtschaft, welche die Rolle eines Partnerunternehmens innehaben. Kosten der Ausbildung FAB ist der Ausbildner der LehrgangsteilnehmerInnen. Zwischen ihnen und den TeilnehmerInnen wird ähnlich einem Lehrvertrag eine Ausbildungsvereinbarung abgeschlossen. Das bedeutet, dass FAB für die Dauer des Lehrganges die Ausbildungsbeihilfe für die Lehrlinge bezahlt Die Jugendlichen sind auch über den FAB sozial- und unfallversichert (Finanzierung über das Arbeitsmarktservice und Land Salzburg). Rolle des Partnerunternehmens Die Aufgabe des Partnerunternehmens besteht darin, den Lehrgangsteilnehmer- Innen qualitativ die gleiche Ausbildung wie jedem anderen Lehrling zu ermöglichen, ohne dass ihnen dabei aber ein zusätzlicher finanzieller Aufwand entsteht. Für den Zeitraum der Kooperation wird zwischen dem FAB und dem Partnerunternehmen eine vertragliche Vereinbarung (Vereinbarung über ein Ausbildungspraktikum) abgeschlossen. Die Dauer dieser Vereinbarung wird auf den Einzelfall angepasst. Eine abgeschlossene Vereinbarung ist grundsätzlich verlängerbar. Das Gesamtausmaß kann allerdings die Dauer der Lehrzeit nicht überschreiten. Der ÜBA- Lehrgang sollte dem Jugendlichen eine Stütze im Einstieg in die Berufswelt bieten, daher wird ein ehest möglicher Übertritt in ein reguläres Lehrverhältnis angestrebt. Bereits im Rahmen des Lehrganges absolvierte Praktikumszeiten im Partnerunternehmen können dem Jugendlichen gem. § 13 BAG auf die Lehrzeit angerechnet werden. Betreuung im Rahmen des ÜBA- Lehrganges Wenn sich ein Partnerbetrieb für den Jugendlichen entschieden hat wird der Jugendliche vom FAB weiterhin betreut. Es werden mind. 20% der Ausbildung beim Träger FAB absolviert (Vertiefung der Lehrinhalte, Nachhilfe und schulische Unterstützung). Es besteht ein regelmäßiger Kontakt zwischen FAB und den Partnerbetrieben um je nach Bedarf vermittelnd und unterstützend tätig zu werden. Berufsschule ÜBA FAB (Unterstützung) Lehre Partnerbetrieb Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns, wenn Sie sich mit uns in Verbindung setzen.

Was ist der ÜBA-<br />

Lehrgang<br />

ÜBA steht für eine überbetriebliche<br />

Lehrausbildung. Die Rechtsgrundlage befindet<br />

sich im BAG (Berufsausbildungsgesetz<br />

§§ 30 ff). Das Ziel des Lehrganges ist es,<br />

Lehrstellen suchende Jugendliche beim<br />

Einstieg ins Berufsleben zu unterstützen.<br />

Der ÜBA- Lehrgang bietet den Jugendlichen<br />

die Möglichkeit über ein Partnerunternehmen<br />

eine Lehrausbildung zu<br />

absolvieren. Die ÜBA ist einer regulären<br />

Lehre nachgebildet und beinhaltet daher<br />

folgende Elemente:<br />

• Erlernen der praktischen Ausbildungsinhalte<br />

des Berufsbildes<br />

• Besuch der Berufschule<br />

Der praktische Teil der Ausbildung erfolgt in<br />

Kooperation mit den Betrieben der<br />

Wirtschaft, welche die Rolle eines<br />

Partnerunternehmens innehaben.<br />

Kosten der Ausbildung<br />

FAB ist der Ausbildner der LehrgangsteilnehmerInnen.<br />

Zwischen ihnen und den<br />

TeilnehmerInnen wird ähnlich einem<br />

Lehrvertrag eine Ausbildungsvereinbarung<br />

abgeschlossen. Das bedeutet, dass FAB für<br />

die Dauer des Lehrganges die<br />

Ausbildungsbeihilfe für die Lehrlinge bezahlt<br />

Die Jugendlichen sind auch über den FAB<br />

sozial- und unfallversichert (Finanzierung<br />

über das Arbeitsmarktservice und Land<br />

Salzburg).<br />

Rolle des<br />

Partnerunternehmens<br />

Die Aufgabe des Partnerunternehmens<br />

besteht darin, den Lehrgangsteilnehmer-<br />

Innen qualitativ die gleiche Ausbildung wie<br />

jedem anderen Lehrling zu ermöglichen,<br />

ohne dass ihnen dabei aber ein zusätzlicher<br />

finanzieller Aufwand entsteht. Für den<br />

Zeitraum der Kooperation wird zwischen<br />

dem FAB und dem Partnerunternehmen eine<br />

vertragliche Vereinbarung (Vereinbarung<br />

über ein Ausbildungspraktikum) abgeschlossen.<br />

Die Dauer dieser Vereinbarung<br />

wird auf den Einzelfall angepasst. Eine<br />

abgeschlossene Vereinbarung ist grundsätzlich<br />

verlängerbar. Das Gesamtausmaß kann<br />

allerdings die Dauer der Lehrzeit nicht<br />

überschreiten. Der ÜBA- Lehrgang sollte<br />

dem Jugendlichen eine Stütze im Einstieg in<br />

die Berufswelt bieten, daher wird ein ehest<br />

möglicher Übertritt in ein reguläres<br />

Lehrverhältnis angestrebt. Bereits im<br />

Rahmen des Lehrganges absolvierte<br />

Praktikumszeiten im Partnerunternehmen<br />

können dem Jugendlichen gem. § 13 BAG<br />

auf die Lehrzeit angerechnet werden.<br />

Betreuung im Rahmen des<br />

ÜBA- Lehrganges<br />

Wenn sich ein Partnerbetrieb für den<br />

Jugendlichen entschieden hat wird der<br />

Jugendliche vom FAB weiterhin betreut. Es<br />

werden mind. 20% der Ausbildung beim<br />

Träger FAB absolviert (Vertiefung der<br />

Lehrinhalte, Nachhilfe und schulische<br />

Unterstützung). Es besteht ein regelmäßiger<br />

<strong>Kontakt</strong> zwischen FAB und den<br />

Partnerbetrieben um je nach Bedarf<br />

vermittelnd und unterstützend tätig zu<br />

werden.<br />

Berufsschule<br />

ÜBA<br />

FAB (Unterstützung)<br />

Lehre<br />

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