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<strong>Kursort</strong><br />
FAB – Verein zur Förderung von<br />
Arbeit und Beschäftigung<br />
Ferdinand-Porsche-Straße 10<br />
5020 Salzburg<br />
<strong>Ihr</strong> <strong>Kontakt</strong><br />
Ferdinand-Porsche-Straße 10/4<br />
5020 Salzburg<br />
Tel. 0662/ 88 24 64–0<br />
Fax. 0662/ 88 24 64-19<br />
Diese Maßnahme wird aus Mitteln<br />
des Arbeitsmarktservice finanziert.<br />
ÜBA<br />
Überbetriebliche<br />
Lehrausbildung<br />
gemäß<br />
Berufsausbildungsgesetz<br />
§ 30b<br />
Information<br />
für Betriebe
Was ist der ÜBA-<br />
Lehrgang<br />
ÜBA steht für eine überbetriebliche<br />
Lehrausbildung. Die Rechtsgrundlage befindet<br />
sich im BAG (Berufsausbildungsgesetz<br />
§§ 30 ff). Das Ziel des Lehrganges ist es,<br />
Lehrstellen suchende Jugendliche beim<br />
Einstieg ins Berufsleben zu unterstützen.<br />
Der ÜBA- Lehrgang bietet den Jugendlichen<br />
die Möglichkeit über ein Partnerunternehmen<br />
eine Lehrausbildung zu<br />
absolvieren. Die ÜBA ist einer regulären<br />
Lehre nachgebildet und beinhaltet daher<br />
folgende Elemente:<br />
• Erlernen der praktischen Ausbildungsinhalte<br />
des Berufsbildes<br />
• Besuch der Berufschule<br />
Der praktische Teil der Ausbildung erfolgt in<br />
Kooperation mit den Betrieben der<br />
Wirtschaft, welche die Rolle eines<br />
Partnerunternehmens innehaben.<br />
Kosten der Ausbildung<br />
FAB ist der Ausbildner der LehrgangsteilnehmerInnen.<br />
Zwischen ihnen und den<br />
TeilnehmerInnen wird ähnlich einem<br />
Lehrvertrag eine Ausbildungsvereinbarung<br />
abgeschlossen. Das bedeutet, dass FAB für<br />
die Dauer des Lehrganges die<br />
Ausbildungsbeihilfe für die Lehrlinge bezahlt<br />
Die Jugendlichen sind auch über den FAB<br />
sozial- und unfallversichert (Finanzierung<br />
über das Arbeitsmarktservice und Land<br />
Salzburg).<br />
Rolle des<br />
Partnerunternehmens<br />
Die Aufgabe des Partnerunternehmens<br />
besteht darin, den Lehrgangsteilnehmer-<br />
Innen qualitativ die gleiche Ausbildung wie<br />
jedem anderen Lehrling zu ermöglichen,<br />
ohne dass ihnen dabei aber ein zusätzlicher<br />
finanzieller Aufwand entsteht. Für den<br />
Zeitraum der Kooperation wird zwischen<br />
dem FAB und dem Partnerunternehmen eine<br />
vertragliche Vereinbarung (Vereinbarung<br />
über ein Ausbildungspraktikum) abgeschlossen.<br />
Die Dauer dieser Vereinbarung<br />
wird auf den Einzelfall angepasst. Eine<br />
abgeschlossene Vereinbarung ist grundsätzlich<br />
verlängerbar. Das Gesamtausmaß kann<br />
allerdings die Dauer der Lehrzeit nicht<br />
überschreiten. Der ÜBA- Lehrgang sollte<br />
dem Jugendlichen eine Stütze im Einstieg in<br />
die Berufswelt bieten, daher wird ein ehest<br />
möglicher Übertritt in ein reguläres<br />
Lehrverhältnis angestrebt. Bereits im<br />
Rahmen des Lehrganges absolvierte<br />
Praktikumszeiten im Partnerunternehmen<br />
können dem Jugendlichen gem. § 13 BAG<br />
auf die Lehrzeit angerechnet werden.<br />
Betreuung im Rahmen des<br />
ÜBA- Lehrganges<br />
Wenn sich ein Partnerbetrieb für den<br />
Jugendlichen entschieden hat wird der<br />
Jugendliche vom FAB weiterhin betreut. Es<br />
werden mind. 20% der Ausbildung beim<br />
Träger FAB absolviert (Vertiefung der<br />
Lehrinhalte, Nachhilfe und schulische<br />
Unterstützung). Es besteht ein regelmäßiger<br />
<strong>Kontakt</strong> zwischen FAB und den<br />
Partnerbetrieben um je nach Bedarf<br />
vermittelnd und unterstützend tätig zu<br />
werden.<br />
Berufsschule<br />
ÜBA<br />
FAB (Unterstützung)<br />
Lehre<br />
Partnerbetrieb<br />
Wenn wir <strong>Ihr</strong> Interesse geweckt haben,<br />
freuen wir uns, wenn Sie sich mit uns in<br />
Verbindung setzen.