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<strong>Kursort</strong><br />

FAB – Verein zur Förderung von<br />

Arbeit und Beschäftigung<br />

Ferdinand-Porsche-Straße 10<br />

5020 Salzburg<br />

<strong>Ihr</strong> <strong>Kontakt</strong><br />

Ferdinand-Porsche-Straße 10/4<br />

5020 Salzburg<br />

Tel. 0662/ 88 24 64–0<br />

Fax. 0662/ 88 24 64-19<br />

Diese Maßnahme wird aus Mitteln<br />

des Arbeitsmarktservice finanziert.<br />

ÜBA<br />

Überbetriebliche<br />

Lehrausbildung<br />

gemäß<br />

Berufsausbildungsgesetz<br />

§ 30b<br />

Information<br />

für Betriebe


Was ist der ÜBA-<br />

Lehrgang<br />

ÜBA steht für eine überbetriebliche<br />

Lehrausbildung. Die Rechtsgrundlage befindet<br />

sich im BAG (Berufsausbildungsgesetz<br />

§§ 30 ff). Das Ziel des Lehrganges ist es,<br />

Lehrstellen suchende Jugendliche beim<br />

Einstieg ins Berufsleben zu unterstützen.<br />

Der ÜBA- Lehrgang bietet den Jugendlichen<br />

die Möglichkeit über ein Partnerunternehmen<br />

eine Lehrausbildung zu<br />

absolvieren. Die ÜBA ist einer regulären<br />

Lehre nachgebildet und beinhaltet daher<br />

folgende Elemente:<br />

• Erlernen der praktischen Ausbildungsinhalte<br />

des Berufsbildes<br />

• Besuch der Berufschule<br />

Der praktische Teil der Ausbildung erfolgt in<br />

Kooperation mit den Betrieben der<br />

Wirtschaft, welche die Rolle eines<br />

Partnerunternehmens innehaben.<br />

Kosten der Ausbildung<br />

FAB ist der Ausbildner der LehrgangsteilnehmerInnen.<br />

Zwischen ihnen und den<br />

TeilnehmerInnen wird ähnlich einem<br />

Lehrvertrag eine Ausbildungsvereinbarung<br />

abgeschlossen. Das bedeutet, dass FAB für<br />

die Dauer des Lehrganges die<br />

Ausbildungsbeihilfe für die Lehrlinge bezahlt<br />

Die Jugendlichen sind auch über den FAB<br />

sozial- und unfallversichert (Finanzierung<br />

über das Arbeitsmarktservice und Land<br />

Salzburg).<br />

Rolle des<br />

Partnerunternehmens<br />

Die Aufgabe des Partnerunternehmens<br />

besteht darin, den Lehrgangsteilnehmer-<br />

Innen qualitativ die gleiche Ausbildung wie<br />

jedem anderen Lehrling zu ermöglichen,<br />

ohne dass ihnen dabei aber ein zusätzlicher<br />

finanzieller Aufwand entsteht. Für den<br />

Zeitraum der Kooperation wird zwischen<br />

dem FAB und dem Partnerunternehmen eine<br />

vertragliche Vereinbarung (Vereinbarung<br />

über ein Ausbildungspraktikum) abgeschlossen.<br />

Die Dauer dieser Vereinbarung<br />

wird auf den Einzelfall angepasst. Eine<br />

abgeschlossene Vereinbarung ist grundsätzlich<br />

verlängerbar. Das Gesamtausmaß kann<br />

allerdings die Dauer der Lehrzeit nicht<br />

überschreiten. Der ÜBA- Lehrgang sollte<br />

dem Jugendlichen eine Stütze im Einstieg in<br />

die Berufswelt bieten, daher wird ein ehest<br />

möglicher Übertritt in ein reguläres<br />

Lehrverhältnis angestrebt. Bereits im<br />

Rahmen des Lehrganges absolvierte<br />

Praktikumszeiten im Partnerunternehmen<br />

können dem Jugendlichen gem. § 13 BAG<br />

auf die Lehrzeit angerechnet werden.<br />

Betreuung im Rahmen des<br />

ÜBA- Lehrganges<br />

Wenn sich ein Partnerbetrieb für den<br />

Jugendlichen entschieden hat wird der<br />

Jugendliche vom FAB weiterhin betreut. Es<br />

werden mind. 20% der Ausbildung beim<br />

Träger FAB absolviert (Vertiefung der<br />

Lehrinhalte, Nachhilfe und schulische<br />

Unterstützung). Es besteht ein regelmäßiger<br />

<strong>Kontakt</strong> zwischen FAB und den<br />

Partnerbetrieben um je nach Bedarf<br />

vermittelnd und unterstützend tätig zu<br />

werden.<br />

Berufsschule<br />

ÜBA<br />

FAB (Unterstützung)<br />

Lehre<br />

Partnerbetrieb<br />

Wenn wir <strong>Ihr</strong> Interesse geweckt haben,<br />

freuen wir uns, wenn Sie sich mit uns in<br />

Verbindung setzen.

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