09.04.2013 Aufrufe

eXperimenta_2013_03

eXperimenta_2013_03

eXperimenta_2013_03

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Bettina Radermacher<br />

VG WORT Infos im März <strong>2013</strong><br />

Online-Registrierung und Vertragsabschluss<br />

Ein Urheber-Wahrnehmungsvertrag (WV) gilt grundsätzlich für alle Bereiche der Verwertungsgesellschaft<br />

WORT (VG WORT), ausser für die Gebiete Schulbuch, Wissenschaft und Kleines<br />

Senderecht. Doch auch dort lohnt er sich oft. So kann z.B ein Kochbuch ohne WV vom Autor<br />

als Bezugsberechtigter in der Abteilung Wissenschaft als Sachbuch gemeldet werden. Wenn<br />

das populäre Kochbuch auch in öffentlichen Bibliotheken steht und ausgeliehen wird, werden<br />

diese Ausleihtantiemen von Bibliotheken der VGWORT gemeldet und den Beteiligten und<br />

ihrer jeweiligen Karteinummer zugeortnet. Diese Ausleihtantiemen werden von der Abteilung<br />

Öffentliche Bibliothekstantieme (BO) an die Beteiligten, wie Autor, Übersetzter, Bearbeiter,<br />

Herausgeber und Verlagen ausgeschüttet, sofern deren WV vorliegt. Grundsätzlich ist es<br />

daher ratsam, ihn abzuschliessen. Aus einem bezugsberechtigten Autor ohne Vertrag wird ein<br />

wahrnehmungsberechtigter Autor mit Vertrag. Die Karteinummer, die er von der VG WORT<br />

erhält, ist für alle Bereiche gültig. Die Vertragsunterlagen sind zum Download und Ausdrucken auf<br />

der Internetseite, http://www.vgwort.de/publikationen-dokumente/wahrnehmungsvertrag.html,<br />

durch eine Registrierung über das Meldeportal T.O.M. („Texte Online Melden“) erhältlich: https://<br />

tom.vgwort.de/portal/registration/editNewRegistration. Auf Anforderung werden die Vertragsunterlagen<br />

auch in Papierform zugesandt. In beiden Fällen müssen die Vertragsunterlagen anschließend<br />

unterzeichnet und im Original per Post an die VG WORT gesendet werden. Nach der<br />

internen Bearbeitung bei der VG WORT geht ein gegengezeichnetes Exemplar an den neuen<br />

Vertragspartner zurück.<br />

Einmalige Registrierung für Onlinemeldungen<br />

Beim Online-Vertragsabschluss und bei der Erstregistrierung, wenn Sie bereits einen Vertrag<br />

abgeschlossen haben oder wenn Sie nur wissenschaftliche Titel melden möchten, ist der Vorgang<br />

gleich.<br />

Sie gehen auf der HP: www.vgwort.de rechts im blauen Feld auf: T.O.M. – Texte online melden.<br />

Im neue Fenster links auf: Vertragsabschluss – neu registrieren. Im weiteren neuen Fenster auf:<br />

Autor und „weiter“ klicken.<br />

Das nächste Fenster ausfüllen und ganz unten bei den vier Kästchen<br />

das erste und das vierte Kästchen anklicken. Dann öffnet sich eine PDF-Datei. Diese ausdrucken<br />

und unterschrieben der VGWORT immer bis zum 31.12. (Posteingang) eines Jahres zuschicken,<br />

um an der Hauptausschüttung im folgenden Jahr teilnehmen zu können.<br />

Sie erhalten dann von der VG WORT eine Registrierungsnummer mit der Sie sich einloggen und<br />

online melden können.<br />

VG WORT<br />

Untere Weidenstr. 5<br />

81543 München<br />

Telefon: +49 (0) 89 / 514 12-0<br />

Telefax: +49 (0) 89 / 514 12-58<br />

E-Mail: vgw@vgwort.de<br />

www.vgwort.de<br />

www.<strong>eXperimenta</strong>.de<br />

64 März <strong>2013</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!