Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Bettina Radermacher<br />
VG WORT Infos im März <strong>2013</strong><br />
Online-Registrierung und Vertragsabschluss<br />
Ein Urheber-Wahrnehmungsvertrag (WV) gilt grundsätzlich für alle Bereiche der Verwertungsgesellschaft<br />
WORT (VG WORT), ausser für die Gebiete Schulbuch, Wissenschaft und Kleines<br />
Senderecht. Doch auch dort lohnt er sich oft. So kann z.B ein Kochbuch ohne WV vom Autor<br />
als Bezugsberechtigter in der Abteilung Wissenschaft als Sachbuch gemeldet werden. Wenn<br />
das populäre Kochbuch auch in öffentlichen Bibliotheken steht und ausgeliehen wird, werden<br />
diese Ausleihtantiemen von Bibliotheken der VGWORT gemeldet und den Beteiligten und<br />
ihrer jeweiligen Karteinummer zugeortnet. Diese Ausleihtantiemen werden von der Abteilung<br />
Öffentliche Bibliothekstantieme (BO) an die Beteiligten, wie Autor, Übersetzter, Bearbeiter,<br />
Herausgeber und Verlagen ausgeschüttet, sofern deren WV vorliegt. Grundsätzlich ist es<br />
daher ratsam, ihn abzuschliessen. Aus einem bezugsberechtigten Autor ohne Vertrag wird ein<br />
wahrnehmungsberechtigter Autor mit Vertrag. Die Karteinummer, die er von der VG WORT<br />
erhält, ist für alle Bereiche gültig. Die Vertragsunterlagen sind zum Download und Ausdrucken auf<br />
der Internetseite, http://www.vgwort.de/publikationen-dokumente/wahrnehmungsvertrag.html,<br />
durch eine Registrierung über das Meldeportal T.O.M. („Texte Online Melden“) erhältlich: https://<br />
tom.vgwort.de/portal/registration/editNewRegistration. Auf Anforderung werden die Vertragsunterlagen<br />
auch in Papierform zugesandt. In beiden Fällen müssen die Vertragsunterlagen anschließend<br />
unterzeichnet und im Original per Post an die VG WORT gesendet werden. Nach der<br />
internen Bearbeitung bei der VG WORT geht ein gegengezeichnetes Exemplar an den neuen<br />
Vertragspartner zurück.<br />
Einmalige Registrierung für Onlinemeldungen<br />
Beim Online-Vertragsabschluss und bei der Erstregistrierung, wenn Sie bereits einen Vertrag<br />
abgeschlossen haben oder wenn Sie nur wissenschaftliche Titel melden möchten, ist der Vorgang<br />
gleich.<br />
Sie gehen auf der HP: www.vgwort.de rechts im blauen Feld auf: T.O.M. – Texte online melden.<br />
Im neue Fenster links auf: Vertragsabschluss – neu registrieren. Im weiteren neuen Fenster auf:<br />
Autor und „weiter“ klicken.<br />
Das nächste Fenster ausfüllen und ganz unten bei den vier Kästchen<br />
das erste und das vierte Kästchen anklicken. Dann öffnet sich eine PDF-Datei. Diese ausdrucken<br />
und unterschrieben der VGWORT immer bis zum 31.12. (Posteingang) eines Jahres zuschicken,<br />
um an der Hauptausschüttung im folgenden Jahr teilnehmen zu können.<br />
Sie erhalten dann von der VG WORT eine Registrierungsnummer mit der Sie sich einloggen und<br />
online melden können.<br />
VG WORT<br />
Untere Weidenstr. 5<br />
81543 München<br />
Telefon: +49 (0) 89 / 514 12-0<br />
Telefax: +49 (0) 89 / 514 12-58<br />
E-Mail: vgw@vgwort.de<br />
www.vgwort.de<br />
www.<strong>eXperimenta</strong>.de<br />
64 März <strong>2013</strong>