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Mitteilungen und Informationen von der GLB an ihre Mitglieder Nr. 2 ...

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Schweine:<br />

– Für Schweine muss eine Beschäftigung vorh<strong>an</strong>den<br />

sein.<br />

– In Schweineställen muss eine Tränke eingerichtet<br />

werden.<br />

Für <strong>an</strong><strong>der</strong>e Neuerungen sind längere Überg<strong>an</strong>gsfristen<br />

vorgesehen. Diese finden sie unter<br />

www.tiererichtighalten.ch in <strong>der</strong> Tierschutzverordnung.<br />

Die Masse für neu eingerichtete Ställe sind in<br />

unserem neu erschienen Stall­ <strong>und</strong> Hoftechnikkatalog<br />

ersichtlich.<br />

Gerne helfen wir Ihnen dabei, Ihren Stall den<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen entsprechend umzubauen.<br />

Unter uns, <strong>Nr</strong>. 2/2010<br />

Pferde:<br />

– Pferde müssen Sicht­, Hör­ <strong>und</strong> Geruchskontakt<br />

zu einem <strong>an</strong><strong>der</strong>en Pferd haben.<br />

– Die Anbindbehaltung ist verboten.<br />

– Anpassung <strong>der</strong> Auslauffläche gemäss Tierschutzverordnung.<br />

– Nicht genutzte Pferde müssen mindestens 2<br />

St<strong>und</strong>en täglich Auslauf erhalten.<br />

Ihr Ansprechpartner <strong>der</strong> <strong>GLB</strong>:<br />

Christi<strong>an</strong> Hauert<br />

Tel. 034 408 17 33<br />

chauert@glb.ch<br />

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