Mitteilungen und Informationen von der GLB an ihre Mitglieder Nr. 2 ...
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Schweine:<br />
– Für Schweine muss eine Beschäftigung vorh<strong>an</strong>den<br />
sein.<br />
– In Schweineställen muss eine Tränke eingerichtet<br />
werden.<br />
Für <strong>an</strong><strong>der</strong>e Neuerungen sind längere Überg<strong>an</strong>gsfristen<br />
vorgesehen. Diese finden sie unter<br />
www.tiererichtighalten.ch in <strong>der</strong> Tierschutzverordnung.<br />
Die Masse für neu eingerichtete Ställe sind in<br />
unserem neu erschienen Stall <strong>und</strong> Hoftechnikkatalog<br />
ersichtlich.<br />
Gerne helfen wir Ihnen dabei, Ihren Stall den<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen entsprechend umzubauen.<br />
Unter uns, <strong>Nr</strong>. 2/2010<br />
Pferde:<br />
– Pferde müssen Sicht, Hör <strong>und</strong> Geruchskontakt<br />
zu einem <strong>an</strong><strong>der</strong>en Pferd haben.<br />
– Die Anbindbehaltung ist verboten.<br />
– Anpassung <strong>der</strong> Auslauffläche gemäss Tierschutzverordnung.<br />
– Nicht genutzte Pferde müssen mindestens 2<br />
St<strong>und</strong>en täglich Auslauf erhalten.<br />
Ihr Ansprechpartner <strong>der</strong> <strong>GLB</strong>:<br />
Christi<strong>an</strong> Hauert<br />
Tel. 034 408 17 33<br />
chauert@glb.ch<br />
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