09.04.2013 Aufrufe

Erläuterungen zum Vorsorgeausweis 2013 - Pensionskasse Stadt ...

Erläuterungen zum Vorsorgeausweis 2013 - Pensionskasse Stadt ...

Erläuterungen zum Vorsorgeausweis 2013 - Pensionskasse Stadt ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Pensionskasse</strong> <strong>Stadt</strong> Zürich| Geschäftsbereich Versicherung<br />

Strassburgstrasse 9 | Postfach | 8026 Zürich<br />

Tel. 044 412 55 55 | info@pkzh.ch | www.pkzh.ch<br />

<strong>Vorsorgeausweis</strong> <strong>2013</strong><br />

<strong>Erläuterungen</strong> <strong>zum</strong> <strong>Vorsorgeausweis</strong> <strong>2013</strong><br />

Allgemeine Hinweise<br />

Mit dem <strong>Vorsorgeausweis</strong> erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um Ihr <strong>Pensionskasse</strong>nguthaben<br />

und den Leistungen daraus. Nachfolgend sind die wichtigsten Positionen erklärt,<br />

ausführlichere Informationen und <strong>Erläuterungen</strong> finden Sie unter www.pkzh.ch oder weiterführenden<br />

Merkblättern.<br />

Es sind immer alle Positionen aufgeführt, auch wenn teilweise keine Werte vorhanden sind.<br />

Dies kann <strong>zum</strong> Beispiel der Fall sein, wenn ein Eintritt erst im Laufjahr erfolgte. Die Leistungen<br />

werden unabhängig vom Zivilstand und dem Erfüllen der Anspruchsvoraussetzungen angezeigt.<br />

Eingetragene Partnerschaften sind der Ehe gleichgestellt.<br />

Aus dem <strong>Vorsorgeausweis</strong> lässt sich kein Rechtsanspruch ableiten, die Kassenleistungen werden<br />

nach Eintreten eines konkreten Versicherungsereignisses rechtsverbindlich festgelegt. Die<br />

Angaben beziehen sich auf das geltende Vorsorgereglement, Änderungen des Reglements sind<br />

vorbehalten.<br />

1. Personal- und Lohndaten<br />

Der „Gemeldete Lohn“ entspricht dem vom Arbeitgeber gemeldeten, pensionskassenpflichtigen Lohn.<br />

Dieser kann vom AHV- resp. steuerbaren Lohn abweichen, da nicht alle Lohnbestandteile pensionskas-<br />

senpflichtiges Einkommen darstellen und Schwankungen durch Zulagen nicht berücksichtigt sind. Der ko-<br />

ordinierte Jahreslohn entspricht dem Bruttolohn abzüglich des Koordinationsabzugs, der CHF 28‘080<br />

(Stand <strong>2013</strong>) beträgt. Bei Teilzeitbeschäftigung wird der Betrag anteilsmässig berechnet.<br />

Der Beschäftigungsgrad und der Lohn von Personen, die im Stundenlohn angestellt sind, werden auf-<br />

grund der vom Arbeitgeber ermittelten Voraussichts- bzw. Durchschnittswerte bestimmt.<br />

Wichtig: Teilen Sie Änderungen bei Zivilstand, Name und Adresse direkt Ihrem Arbeitgeber mit. Er leitet<br />

diese Daten an die <strong>Pensionskasse</strong> weiter.<br />

2. Entwicklung Altersguthaben im Vorjahr<br />

Unter dieser Position ist das Altersguthaben zu Beginn und am Ende des abgelaufenen Jahres aufgeführt.<br />

Zudem werden die im betreffenden Jahr erfolgten Buchungen ausgewiesen. Der BVG-Anteil ist im Alters-


guthaben inbegriffen. Es handelt sich dabei um eine Vergleichsrechnung, mit der nachgewiesen wird,<br />

dass die gesetzlichen Minimalvorschriften erfüllt respektive übertroffen werden.<br />

3. Altersguthaben im aktuellen Jahr<br />

Die hier ausgewiesenen Werte entsprechen einer Berechnung für einen bestimmten Stichtag. Es kann<br />

sich je nach Berechnungsdatum um eine Hochrechnung handeln. Die Berechnung hat deshalb in solchen<br />

Konstellationen provisorischen Charakter. Das Altersguthaben entspricht dem Anspruch bei einem Austritt<br />

aus der <strong>Pensionskasse</strong> (=Freizügigkeitsleistung) am aufgeführten Stichtag.<br />

4. Jährliche <strong>Pensionskasse</strong>nbeiträge<br />

Die Beiträge werden aufgrund des unter Position 1 angegebenen koordinierten Lohns berechnet. Bei städ-<br />

tischen Angestellten können Abweichungen gegenüber dem monatlichen Lohnausweis entstehen, da die<br />

<strong>Stadt</strong> die effektiven Löhne und Zulagen monatlich meldet.<br />

5. Einkauf in höhere Leistungen<br />

Falls Ihr Altersguthaben nicht ausreicht, um die maximale Alterspension zu finanzieren, besteht eine so-<br />

genannte Vorsorge- oder Deckungslücke. Sie entspricht der Differenz zwischen dem bis <strong>zum</strong> 31.12.<br />

hochgerechneten Altersguthaben (Beiträge und Zinsen) und dem reglementarisch definierten Richtwert<br />

für maximale Versicherungsleistungen. Sie haben die Möglichkeit, diese Lücke oder einen Teil davon mit-<br />

tels Einmalzahlungen freiwillig zu schliessen und damit Ihre Altersleistungen und lebenslänglichen Risiko-<br />

leistungen zu verbessern.<br />

Sie können von uns jederzeit eine Simulationsberechnung für die möglichen Einkäufe oder Auszahlungen<br />

verlangen oder diese auch selber auf www.pkzh.ch durchführen.<br />

6. Wohneigentumsförderung (WEF) und Heiratsangaben<br />

<strong>Pensionskasse</strong>nguthaben können unter gewissen Voraussetzungen für die Finanzierung von Wohneigen-<br />

tum bezogen beziehungsweise verpfändet werden. Unter dieser Position in Ihrem <strong>Vorsorgeausweis</strong> wer-<br />

den bereits erfolgte Bezüge respektive Verpfändungen sowie der maximal zur Verfügung stehende Betrag<br />

angegeben.<br />

Weiter informieren wir Sie unter dieser Position über den Stand der Freizügigkeitsleistung bei Heirat resp.<br />

eingetragener Partnerschaft.<br />

7. Jährliche Invaliden- und Hinterlassenenleistungen<br />

Bei den Invalidenleistungen wird zwischen der Invalidenpension und der befristeten Invalidenzusatzpen-<br />

sion unterschieden. Bis <strong>zum</strong> Alter 64 werden diese beiden Pensionen zusammen ausgerichtet. Ab Alter 64<br />

fällt die Invalidenzusatzpension weg. Die Zusatzpension ist so bemessen, dass sie die Invalidenpension so<br />

ergänzt, dass diese 60% des koordinierten Lohnes erreicht.<br />

Die Hinterlassenenleistungen für Ehegatten oder bei Partnerschaften beträgt 2⁄3 der Invalidenpension.<br />

Ergänzend wird eine befristete Zusatzpension entrichtet, die ausbezahlt wird, bis die verstorbene versi-<br />

cherte Person das Alter 64 erreicht hätte. Zwingende Voraussetzung für den Anspruch auf eine Partner-


pension ist das zu Lebzeiten erfolgte Einreichen eines Unterstützungsvertrages.<br />

Die Ansprüche von geschiedenen Ehegatten bzw. sonstigen Hinterlassenen richten sich nach Art. 35 bzw.<br />

37 und 37a des Vorsorgereglements der <strong>Pensionskasse</strong>.<br />

Für jedes Kind unter 18 Jahren, bzw. unter 25 Jahren und noch in Ausbildung, wird eine Waisenpension<br />

ausgerichtet. Ergänzend wird eine befristete Zusatzpension ausgerichtet.<br />

8. Voraussichtliche jährliche Altersleistungen<br />

Die aufgeführten Altersrenten entsprechen den voraussichtlichen künftigen Altersrenten. Diese basieren<br />

auf dem zu erwartenden Altersguthaben im Zeitpunkt der Pensionierung (projiziertes Sparkapital). Für<br />

diese Hochrechnung wird mit einem durchschnittlichen Zinssatz von 2% gerechnet. Das so berechnete<br />

Altersguthaben multipliziert mit dem Umwandlungssatz der PKZH ergibt die voraussichtliche Alterspensi-<br />

on. Bei der Pensionierung kann maximal 50% des Altersguthabens in Kapitalform bezogen werden. Bei<br />

Versicherten mit einer Vorsorgelücke (s. Position 5) sind die Alterspensionen mit und ohne möglichen<br />

vollständigen Einkauf angegeben.<br />

Wichtig: Hochrechnungen über eine längere Dauer sind naturgemäss mit Unsicherheiten belastet. Die<br />

exakten Altersleistungen, auch unter Berücksichtigung von Überbrückungszuschuss und allfälligen Ein-<br />

käufen können erst im Zeitpunkt des tatsächlichen Altersrücktritts definitiv bestimmt werden.<br />

Weitere Merkblätter und <strong>Erläuterungen</strong> mit ausführlicheren Informationen sind unter anderem zu folgen-<br />

den Themen erhältlich:<br />

Übersicht <strong>Pensionskasse</strong> Beiträge und Leistungen Einkauf<br />

Invaliden/Hinterlassenenleistungen Altersleistungen Wohneigentumsförderung<br />

Auf unserer Homepage www.pkzh.ch können Sie verschiedene Berechnungen (Alterspension, Einkäufe<br />

oder Bezüge, Lohnänderungen etc.) selbst durchführen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!