Ambulantes Flexibles Clearing - Stiftung Evangelische Jugendhilfe ...

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08.04.2013 Aufrufe

[4] „ Wirkung und Kosten“ Die Fragestellung an öffentliche und freie Träger, welche Rahmenbedingungen gestalten sich eher hilfreich innerhalb von Hilfeprozessen gepaart mit der Fragestellung von Wirkungsorientierung im Bereich der Jugendhilfe steht dabei im Brennpunkt der Überlegung. Die Reflektion von Hilfeprozessen sowie die wissenschaftlichen Untersuchungen dazu zeigen sehr deutlich, dass Hilfeverläufe umso erfolgreicher sich gestalten, je intensiver man sich mit den Variablen auseinandersetzt. - Beginn einer Hilfe - Beteiligung der Koproduzenten in diesem Prozess - Zeit und Raum für Diagnostik - Entwicklung eines gemeinsamen Arbeitsauftrages - Verstehen von Wirkzusammenhängen in familiären Strukturen Ziel, ist es Hilfebedarfe besser und genauer zu erkunden und zu planen, um somit eine Verbesserung der fachlichen Qualität, Erhöhung der Wirksamkeit und Kundenzufriedenheit zu erreichen. Die fachliche Zentrierung auf den Anfang oder den Beginn einer gemeinsamen Arbeit ist dabei von besonderer Bedeutung. Vergegenwärtigt man sich insbesondere auf den Beginn eines möglichen Prozesses, so stehen alle Beteiligten, die die Aufgabe haben sich ein Bild von der Situation zu machen und mit diesem Bild eine Hilfe zu konstruieren, vor einem hochkomplizierten Verstehensprozess. längere Entwicklung der Zuspitzung und spezifische Ausformung von Problemen Komplexität und Unstrukturiertheit der Situation Unsicherheit, wie die Situation wahrzunehmen und zu bewerten ist Dilemma zwischen Unstrukturiertheit und Handlungsanforderung Fachtagung „Familien unterstützen“ • Bernburg, 14.04.2008 • Stiftung Evangelische Jugendhilfe St. Johannis Bernburg

[5] Diese Handlungsunsicherheit und Unstrukturiertheit von biografischen Zusammenhängen, die Komplexibilität von Einflüssen gepaart mit der Handlungsanforderung eine geeignete und sinnvolle Hilfe so professionell und schnell wie möglich in krisenhaften Situationen zu gestalten, bringen handelnde Fachleute in ständige Notsituationen. Die Idee, dass alle Beteiligten reflektiert, professionell und eigenverantwortlich ihre Wünsche und Ziele kennen, diese auch äußern, traumatische Biografien sofort verstehen und die Erwartung entsprechende Lösungs- und Interventionsvorschläge in kürzester Zeit zur Verfügung zu haben, bedeutet für alle am Prozess beteiligten eine fachliche aber auch emotionale Überforderung. 2) Gesetzliche Grundlagen § 27 Hilfe zur Erziehung (2) Hilfe zur Erziehung wird insbesondere nach Maßgabe der §§ 28 bis 35 gewährt. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall; dabei soll das engere soziale Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen einbezogen werden. § 36 Mitwirkung, Hilfeplan (2) Die Entscheidung über die im Einzelfall angezeigte Hilfeart soll, wenn Hilfe voraussichtlich für längere Zeit zu leisten ist, im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte getroffen werden. Als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe sollen sie zusammen mit dem Personensorgeberechtigten und dem Kind oder dem Jugendlichen einen Hilfeplan aufstellen, der Feststellungen über den Bedarf, die zu gewährende Art der Hilfe die notwendigen Leistungen enthält; sie sollen regelmäßig prüfen, ob die gewählte Hilfeart weiterhin geeignet und notwendig ist. Werden bei der Durchführung der Hilfe andere Personen, Dienste oder Einrichtungen tätig, so sind sie oder deren Mitarbeiter an der Aufstellung des Hilfeplans und seiner Überprüfung zu beteiligen. Fachtagung „Familien unterstützen“ • Bernburg, 14.04.2008 • Stiftung Evangelische Jugendhilfe St. Johannis Bernburg

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Diese Handlungsunsicherheit und Unstrukturiertheit von biografischen<br />

Zusammenhängen, die Komplexibilität von Einflüssen gepaart mit der<br />

Handlungsanforderung eine geeignete und sinnvolle Hilfe so professionell und<br />

schnell wie möglich in krisenhaften Situationen zu gestalten, bringen handelnde<br />

Fachleute in ständige Notsituationen.<br />

Die Idee, dass alle Beteiligten reflektiert, professionell und eigenverantwortlich<br />

ihre Wünsche und Ziele kennen, diese auch äußern, traumatische Biografien sofort<br />

verstehen und die Erwartung entsprechende Lösungs- und Interventionsvorschläge<br />

in kürzester Zeit zur Verfügung zu haben, bedeutet für alle am Prozess beteiligten<br />

eine fachliche aber auch emotionale Überforderung.<br />

2) Gesetzliche Grundlagen<br />

§ 27 Hilfe zur Erziehung<br />

(2) Hilfe zur Erziehung wird insbesondere nach Maßgabe der §§ 28<br />

bis 35 gewährt. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem<br />

erzieherischen Bedarf im Einzelfall; dabei soll das engere soziale<br />

Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen einbezogen werden.<br />

§ 36 Mitwirkung, Hilfeplan<br />

(2) Die Entscheidung über die im Einzelfall angezeigte Hilfeart soll,<br />

wenn Hilfe voraussichtlich für längere Zeit zu leisten ist,<br />

im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte getroffen werden.<br />

Als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe sollen sie zusammen<br />

mit dem Personensorgeberechtigten und dem Kind oder dem<br />

Jugendlichen einen Hilfeplan aufstellen, der Feststellungen über<br />

den Bedarf, die zu gewährende Art der Hilfe die notwendigen<br />

Leistungen enthält; sie sollen regelmäßig prüfen, ob die gewählte<br />

Hilfeart weiterhin geeignet und notwendig ist. Werden bei der<br />

Durchführung der Hilfe andere Personen, Dienste oder<br />

Einrichtungen tätig, so sind sie oder deren Mitarbeiter an der<br />

Aufstellung des Hilfeplans und seiner Überprüfung zu beteiligen.<br />

Fachtagung „Familien unterstützen“ • Bernburg, 14.04.2008 • <strong>Stiftung</strong> <strong>Evangelische</strong> <strong>Jugendhilfe</strong> St. Johannis Bernburg

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