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"Top Brown Swiss Sale" als PDF - Swissgenetics

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TOP BROWN SWISS SALE<br />

Reglement Genetikauktion, Zug<br />

Mittwoch, 7. Dezember 2011<br />

Erfolgt der Zuschlag durch den Auktionator gehen Nutzen und Gefahren des Tieres auf den Käufer über.<br />

Der Käufer verpflichtet sich in diesem Fall zur Abnahme des Tieres und das Tier wird nicht mehr zurückgenommen<br />

und es werden keine Rabatte gewährt.<br />

Mindestpreise werden keine festgelegt.<br />

Der Schweizer Käufer bekommt eine Rechnung für die gekauften Tiere, die er innerhalb von 10 Tagen zu<br />

bezahlen hat. An ausländische Käufer werden die Tiere erst exportiert, wenn der geschuldete Betrag bezahlt<br />

ist. Die Rechnung wird mit einer Unkostengebühr von 4% des zugeschlagenen Verkaufspreises belastet.<br />

9. Währschaften<br />

Der Verkäufer gewährt dem Käufer folgende Währschaftsgarantien: «Gesund und recht» während der<br />

gesetzlichen Frist von 9 Tagen. Die im Katalog enthaltenen Angaben über Trächtigkeit gelten <strong>als</strong> garantiert<br />

mit den in solchen Fällen üblichen Währschaftsfristen. Allfällige Korrekturen werden bei der Vorführung der<br />

Tiere ausdrücklich bekannt gegeben und gelten <strong>als</strong> gültige Änderung der Währschaftsverpflichtung.<br />

Die Währschaftsfristen beginnen am Auktionstag. Der Verkäufer haftet nicht für Fehler und Mängel, die nach<br />

dem Zuschlag an der Auktion entstanden sind. <strong>Swiss</strong>genetics übernimmt keinerlei Risiken und Währschaften<br />

für die Tiere, die an die Auktion gegeben werden. Allfällige Währschaftsklagen sind innert 9 Tagen schriftlich<br />

an <strong>Swiss</strong>genetics zu richten, die dann unverzüglich die Klage dem Verkäufer weiterleitet.<br />

10. Kosten<br />

Für den Verkäufer<br />

Umsatzbeteiligung von 3% des Verkaufspreises oder mindestens Fr. 100.– pro Angebot.<br />

Auswahl- bzw. Transportkosten in direkter Absprache mit der Partnerorganisation.<br />

Geht ein Tier infolge Beanstandung durch den Käufer an den Verkäufer zurück, verzichtet <strong>Swiss</strong> genetics auf<br />

die Provision.<br />

11. Kontaktperson<br />

Werner Duss, Sire Analyst <strong>Swiss</strong>genetics<br />

Mobile +41 79 344 20 88, wdu@swissgenetics.ch<br />

12. Rechtsstreit<br />

Allfällige Streitigkeiten unter den Parteien werden am Gerichtsstand von <strong>Swiss</strong>genetics Zollikofen, Kanton<br />

Bern, durch den ordentlichen Richter entschieden. Der Verkäufer verzichtet hiermit ausdrücklich auf die<br />

Geltendmachung seines ordentlichen Wohngerichtsstandes.<br />

Steigerungsbedingungen<br />

Die Gantbeamtung der Stadt Zug wirkt bei der Gant mit. Organisation, Leitung, Ausruf, Zuschlag,<br />

Einzug der Verkaufspreise, Herausgabe der Tiere und Abrechnung mit den Verkäufern obliegen unter<br />

Vorbehalt der Entscheidung von Streitfällen dem Gantrufer bzw. <strong>Swiss</strong>genetics <strong>als</strong> Organisator.<br />

Für dessen Handlungen haften weder der Gantschreiber noch dessen Vertreter, noch Stadt oder<br />

Kanton Zug. Für allfällige aus der Auktion sich ergebende Streitigkeiten wird von allen Beteiligten Zug<br />

<strong>als</strong> Gerichtsstand anerkannt.<br />

Mit der Anmeldung bzw. mit dem Bieten auf ein Tier anerkennen Verkäufer und Käufer das Auktionsreglement<br />

und unterziehen sich den Weisungen des Veranstalters und seiner Organe.<br />

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