Jahresbericht 2008 - Familienheim-Genossenschaft Zürich
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Verwaltung<br />
(Geschäftsstelle und Regiebetrieb)<br />
Die FGZ hat eine eigene Verwaltung, die zugleich<br />
Geschäfts- und Kontaktstelle ist. Die <strong>Genossenschaft</strong>sverwaltung<br />
umfasst die administrative Geschäftsstelle, die<br />
Sozialberatung und die Altersbetreuung sowie den angegliederten<br />
Regiebetrieb für den Unterhalt von Liegenschaften<br />
und Umgebung. Die Verwaltung bearbeitet die<br />
einschlägigen Sachverhalte und Aufgaben der Liegenschaftenbewirtschaftung.<br />
Weil die FGZ als kompakte Siedlungsgenossenschaft<br />
im Friesenberg ein eigenes Quartier<br />
bildet, hat sich die Verwaltung neben den eigentlichen<br />
Wohnfragen regelmässig auch mit diversen Anliegen aus<br />
dem Quartier zu befassen.<br />
> > Vermietung<br />
Die Vermietung der Wohnobjekte und die Beratung<br />
bei Wohnungswechsel gehören zu den Kerngeschäften unserer<br />
gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft. Nach<br />
Massgabe der statutarischen Richtquoten des Vermietungs-<br />
Reglementes und des Reglementes über die Erhaltung der<br />
Familienwohnobjekte sind wir beauftragt, den zur Verfügung<br />
stehenden Wohnraum optimal zu nutzen und auf eine<br />
gute soziale Durchmischung unserer Mieterschaft zu achten.<br />
Im Laufe des Berichtsjahres <strong>2008</strong> wurden in der FGZ<br />
insgesamt 150 Mietobjekte (Vorjahr 160) unterschiedlicher<br />
Art und Grösse gekündigt und zur Wiedervermietung frei.<br />
Damit hat sich die Zahl der Wohnungswechsel auf leicht<br />
geringerem Niveau stabilisiert.<br />
Durch Umzüge innerhalb der <strong>Genossenschaft</strong> ergaben<br />
sich 52 Wechsel (Vorjahr: 53). Davon betrafen 16 einen<br />
Umzug in ein kleineres Wohnobjekt. 18 <strong>Genossenschaft</strong>sfamilien<br />
erhielten wegen Familienzuwachses eine grössere<br />
Familienwohnung zugesprochen. In Wohnobjekte gleicher<br />
16<br />
Grösse zogen 16 <strong>Genossenschaft</strong>smietparteien um. Für<br />
zwei Wohnungen wurden aus besonderen Gründen (z.B.<br />
wegen laufendem Ehescheidungs- oder Trennungsverfahren)<br />
vorerst befristete Mietverträge abgeschlossen.<br />
Nach wie vor keine Probleme wegen Zügelfristen<br />
Im Berichtsjahr mussten 19 <strong>Genossenschaft</strong>shaushalte<br />
wegen laufender reglementarischer Zügelfrist aus<br />
einem stark unterbesetzten Familienwohnobjekt in eine andere<br />
kleinere Wohnung umziehen; dadurch wurden ihre bisherigen<br />
erschwinglichen Familienwohnobjekte (7 Fünf-Zimmer-,<br />
9 Vier-Zimmer- und zwei Drei-Zimmer-Reihenhäuser<br />
sowie eine Viereinhalb-Zimmer-Wohnung) zur Wiedervermietung<br />
an junge Familien mit Kindern frei.<br />
Erfreulicherweise hat sich in den letzten Jahren gezeigt,<br />
dass allen <strong>Genossenschaft</strong>smieterinnen und -mietern,<br />
die aufgrund einer Zügelfrist aus einem Familienwohnobjekt<br />
ausziehen mussten, jeweils rechtzeitig angemessene<br />
Umzugswohnungen zur Verfügung gestellt werden<br />
konnten. Insbesondere musste bisher noch kein einziger<br />
Mietvertrag wegen Missachtung der Zügelfrist bzw. Ablehnung<br />
von angemessenen Umzugsangeboten gekündigt<br />
werden. Gesamthaft betrachtet lässt sich feststellen, dass<br />
die in der FGZ seit dem 1. Januar 1999 geltenden reglementarischen<br />
Zügelfristen gut eingehalten und allen <strong>Genossenschaft</strong>smitgliedern<br />
gegenüber auf rechtsgleiche und<br />
faire Weise praktisch umgesetzt werden können.<br />
Mietvertragsauflösungen bzw. Austritte aus der<br />
<strong>Genossenschaft</strong> ergaben sich gesamthaft 93 (Vorjahr 103),<br />
und zwar im Einzelnen aus folgenden Gründen: 8 wegen<br />
Todesfalls, 21 wegen Eintritts in ein Altersheim oder Verlegung<br />
in ein Pflege- oder Krankenheim, 30 durch Wohnungswechsel<br />
innerhalb der Stadt <strong>Zürich</strong>, 33 durch Umzug<br />
in die übrige Schweiz sowie einer infolge Wegzugs ins