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Jahresbericht 2008 - Familienheim-Genossenschaft Zürich

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Verwaltung<br />

(Geschäftsstelle und Regiebetrieb)<br />

Die FGZ hat eine eigene Verwaltung, die zugleich<br />

Geschäfts- und Kontaktstelle ist. Die <strong>Genossenschaft</strong>sverwaltung<br />

umfasst die administrative Geschäftsstelle, die<br />

Sozialberatung und die Altersbetreuung sowie den angegliederten<br />

Regiebetrieb für den Unterhalt von Liegenschaften<br />

und Umgebung. Die Verwaltung bearbeitet die<br />

einschlägigen Sachverhalte und Aufgaben der Liegenschaftenbewirtschaftung.<br />

Weil die FGZ als kompakte Siedlungsgenossenschaft<br />

im Friesenberg ein eigenes Quartier<br />

bildet, hat sich die Verwaltung neben den eigentlichen<br />

Wohnfragen regelmässig auch mit diversen Anliegen aus<br />

dem Quartier zu befassen.<br />

> > Vermietung<br />

Die Vermietung der Wohnobjekte und die Beratung<br />

bei Wohnungswechsel gehören zu den Kerngeschäften unserer<br />

gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft. Nach<br />

Massgabe der statutarischen Richtquoten des Vermietungs-<br />

Reglementes und des Reglementes über die Erhaltung der<br />

Familienwohnobjekte sind wir beauftragt, den zur Verfügung<br />

stehenden Wohnraum optimal zu nutzen und auf eine<br />

gute soziale Durchmischung unserer Mieterschaft zu achten.<br />

Im Laufe des Berichtsjahres <strong>2008</strong> wurden in der FGZ<br />

insgesamt 150 Mietobjekte (Vorjahr 160) unterschiedlicher<br />

Art und Grösse gekündigt und zur Wiedervermietung frei.<br />

Damit hat sich die Zahl der Wohnungswechsel auf leicht<br />

geringerem Niveau stabilisiert.<br />

Durch Umzüge innerhalb der <strong>Genossenschaft</strong> ergaben<br />

sich 52 Wechsel (Vorjahr: 53). Davon betrafen 16 einen<br />

Umzug in ein kleineres Wohnobjekt. 18 <strong>Genossenschaft</strong>sfamilien<br />

erhielten wegen Familienzuwachses eine grössere<br />

Familienwohnung zugesprochen. In Wohnobjekte gleicher<br />

16<br />

Grösse zogen 16 <strong>Genossenschaft</strong>smietparteien um. Für<br />

zwei Wohnungen wurden aus besonderen Gründen (z.B.<br />

wegen laufendem Ehescheidungs- oder Trennungsverfahren)<br />

vorerst befristete Mietverträge abgeschlossen.<br />

Nach wie vor keine Probleme wegen Zügelfristen<br />

Im Berichtsjahr mussten 19 <strong>Genossenschaft</strong>shaushalte<br />

wegen laufender reglementarischer Zügelfrist aus<br />

einem stark unterbesetzten Familienwohnobjekt in eine andere<br />

kleinere Wohnung umziehen; dadurch wurden ihre bisherigen<br />

erschwinglichen Familienwohnobjekte (7 Fünf-Zimmer-,<br />

9 Vier-Zimmer- und zwei Drei-Zimmer-Reihenhäuser<br />

sowie eine Viereinhalb-Zimmer-Wohnung) zur Wiedervermietung<br />

an junge Familien mit Kindern frei.<br />

Erfreulicherweise hat sich in den letzten Jahren gezeigt,<br />

dass allen <strong>Genossenschaft</strong>smieterinnen und -mietern,<br />

die aufgrund einer Zügelfrist aus einem Familienwohnobjekt<br />

ausziehen mussten, jeweils rechtzeitig angemessene<br />

Umzugswohnungen zur Verfügung gestellt werden<br />

konnten. Insbesondere musste bisher noch kein einziger<br />

Mietvertrag wegen Missachtung der Zügelfrist bzw. Ablehnung<br />

von angemessenen Umzugsangeboten gekündigt<br />

werden. Gesamthaft betrachtet lässt sich feststellen, dass<br />

die in der FGZ seit dem 1. Januar 1999 geltenden reglementarischen<br />

Zügelfristen gut eingehalten und allen <strong>Genossenschaft</strong>smitgliedern<br />

gegenüber auf rechtsgleiche und<br />

faire Weise praktisch umgesetzt werden können.<br />

Mietvertragsauflösungen bzw. Austritte aus der<br />

<strong>Genossenschaft</strong> ergaben sich gesamthaft 93 (Vorjahr 103),<br />

und zwar im Einzelnen aus folgenden Gründen: 8 wegen<br />

Todesfalls, 21 wegen Eintritts in ein Altersheim oder Verlegung<br />

in ein Pflege- oder Krankenheim, 30 durch Wohnungswechsel<br />

innerhalb der Stadt <strong>Zürich</strong>, 33 durch Umzug<br />

in die übrige Schweiz sowie einer infolge Wegzugs ins

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