AP Recht - KoLaWiss
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<strong>KoLaWiss</strong>-Gutachten <strong>AP</strong> 4: <strong>Recht</strong> Seite 97 von 163<br />
wirksam, wenn dies eine Freizeichnung von der Haftung für den Verstoß gegen wesentliche<br />
Pflichten darstellte 202 . Bei der sich aus § 535 BGB ergebenden Pflicht des Vermieters, die<br />
Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten, handelt<br />
es sich aber um eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne von § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB 203 .<br />
Dürfte sich der Vermieter für fahrlässig verursachte Schäden freizeichnen, würde dies seine<br />
Instandhaltungspflicht nicht unerheblich zu Lasten des Mieters einschränken. Der Vermieter<br />
müsste die Mietsache zwar immer noch instandhalten, müsste jedoch nicht mit Sanktionen<br />
rechnen, wenn er diese Pflicht verletzen würde 204 . Zwar würde sich der zu entrichtende Miet-<br />
zins ipso iure gem. § 536 Abs. 1 Satz 2 BGB mindern; dies stellt aber keine hinreichende<br />
Kompensation der Verschuldenshaftung dar. Die einschlägige <strong>Recht</strong>sprechung zu diesem<br />
Problem befasst sich zwar mit Fällen der Wohnraummiete. Die angeführten Argumente lassen<br />
sich jedoch auf die vorliegenden Fälle der Miete von Speicherplatz übertragen. Auch in die-<br />
sen Fällen wäre der Vertragszweck bei einer Freizeichnung des Vermieters für fahrlässiges<br />
Verhalten gefährdet, zumal der Mieter, hier also die Universität Göttingen bzw. der LZA-<br />
Verbund, sich nicht zumutbar gegen den aufgrund eines Mangels an den Speichermedien dro-<br />
henden Datenverlust schützen könnte. Für die Unwirksamkeit einer solchen Klausel spricht<br />
darüber hinaus auch ein Urteil des OLG Koblenz, in dem eine Haftungsfreizeichnung für<br />
fahrlässiges Verhalten im Rahmen der Gewerberaummiete für zulässig erachtet wurde 205 . Das<br />
Gericht begründete seine Entscheidung nämlich damit, dass ein Großteil der Instandhaltungs-<br />
und Instandsetzungspflichten in üblicher und zulässiger Weise dem Mieter auferlegt worden<br />
waren 206 . Damit bestand in diesem Fall jedoch gerade nicht die Gefahr, dass der Vermieter<br />
seine Instandhaltungspflicht sanktionslos verletzt, da die Instandhaltung größtenteils sowieso<br />
Sache des Mieters war. Dies wird in den Fällen der Anmietung von Speicherplatz aber wohl<br />
grundsätzlich nicht der Fall sein. Darüber hinaus ist zu beachten, dass das Urteil des OLG<br />
Koblenz 207 noch vor dem oben zitierten Urteil des BGH 208 ergangen ist. Damit kann davon<br />
ausgegangen werden, dass auch die Freizeichnung für einfache Fahrlässigkeit unwirksam wä-<br />
re.<br />
202 Siehe dazu schon oben Seite 92 f. sowie die <strong>Recht</strong>sprechungsnachweise in Fn. 177.<br />
203 BGH NJW 2002, 673, 675.<br />
204 BGH NJW 2002, 673, 675.<br />
205 OLG Koblenz NZM 2000, 622.<br />
206 OLG Koblenz NZM 2000, 622.<br />
207 Siehe Fn. 205.<br />
208 Siehe Fn. 203.<br />
Prof. Dr. Gerald Spindler/Dipl.-Jur. Tobias Hillegeist