AP Recht - KoLaWiss
AP Recht - KoLaWiss AP Recht - KoLaWiss
KoLaWiss-Gutachten AP 4: Recht Seite 80 von 163 Gewährleistung ergibt sich indes daraus, dass die archivierten Daten andernfalls nutzlos wä- ren, da ein Vertrauen in ihre Integrität konsequenterweise nicht bestünde. Darüber hinaus könnten sich unter gewissen Umständen auch haftungsrechtliche Probleme für die Universität ergeben, sofern Dritten aufgrund falscher Daten ein Schaden entstünde. Die Gewährleistung einer solchen Integrität kann dabei durch eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz erreicht werden, wie sie beispielsweise auch § 126a BGB oder § 371a ZPO verlangen. Für den Großteil der Daten besteht damit zwar keine ausdrückliche Pflicht, wohl aber ein praktisches Bedürfnis nach einer elektronischen Signierung der archivierten Dateien. Aufgrund des großen und im Laufe der Jahre stetig anwachsenden Datenvolumens wird die nach § 17 SigV erforderliche regelmäßige Neusignierung indes sehr zeitaufwendig sein, wes- halb ein System eingerichtet werden muss, welches die Signaturen automatisch erneuert und mit einem qualifizierten Zeitstempel versieht. Im Rahmen von medizinischen Daten folgt hin- gegen eine Pflicht zur elektronischen Signierung aus Anlage 9 Nr. 5 BDSG, da hiernach ge- währleistet werden muss, dass eine Veränderung personenbezogener Daten festgestellt wer- den kann. Andernfalls liefe die datenverarbeitende Stelle Gefahr, Schadensersatzansprüchen der jeweiligen Betroffenen ausgesetzt zu sein. Frage 7: Wer ist haftbar, wenn beim Ingest, Preservation Planning, Data Management, Archival Storage, Administration, Access der digitalen Daten Fehler auftreten bzw. Fehler durch äußere Einflüsse entstehen? Die oben genannten Begriffe stellen die einzelnen Abschnitte vom Eingang der zu archivie- renden Datei bei der für die Archivierung zuständigen Stelle bis hin zur Bereitstellung der Datei für die Öffentlichkeit dar, sowie die im Rahmen der Langzeitarchivierung unablässige regelmäßige Aktualisierung der Dateiformate und der Vornahme von Sicherungsdateien. A. Erläuterung der Begriffe „Ingest“, „Preservation Planning“, „Data Manage- ment“, „Archival Storage“, „Administration“ und „Access“ Bevor auf die Frage der Haftung eingegangen werden kann, ist zunächst darzulegen, welche Aufgaben die einzelnen Archivierungseinheiten im Rahmen der Datenarchivierung haben, um anhand dieser Angaben feststellen zu können, welche Pflichtverletzungen jeweils in Betracht kommen. Prof. Dr. Gerald Spindler/Dipl.-Jur. Tobias Hillegeist
KoLaWiss-Gutachten AP 4: Recht Seite 81 von 163 I. „Ingest“ Das „Ingest“ stellt die Schnittstelle zwischen den Datenproduzenten und dem Archiv dar. Hier gehen die Datenpakete in Form von sog. „Submission Information Packages“ ein und ihr In- halt wird für das „Archival Storage“ und das „Datamanagement“ vorbereitet 163 . Dazu gehört unter anderem die Erstellung eines sog. Archival Information Package (AIP), das den Format- und Dokumentationsstandards des Archivs entspricht. Darüber hinaus werden die sog. Meta- daten extrahiert und deren Weiterleitung zum Archival Storage koordiniert. Die AIPs wiede- rum werden an das Data Management weitergeleitet 164 . II. „Archival Storage“ Das Archival Storage regelt die dauerhafte Speicherung und die Instandhaltung der Daten, die vom „Ingest“ zugesendet werden. Des Weiteren wird durch das Archival Storage die Spei- cherhierarchie festgelegt und regelmäßig Fehlerprüfungen durchgeführt. Schließlich sorgt das Archival Storage auch dafür, dass die Speichermedien, also die Hardware, regelmäßig er- neuert wird. Ferner ist es für die Wiederherstellung von zerstörten Daten zuständig 165 . III. „Data Management“ Das „Data Management“ stellt den Erhalt und die Abrufbarkeit der sog. administrativen Daten und der Metadaten sicher. Während im „Archival Storage“ die sog. AIP, also die „eigentli- chen“ Forschungsdaten eingehen, erhält das Data Management vom Ingest die sog. Metadaten und die administrativen Daten. Anhand dieser können die sog. AIPs identifiziert und die Archivierung gesteuert werden. Das Data Management aktualisiert die Datenbank anhand dieser Daten und ermöglicht dem Nutzer der Datenbank das gezielte Suchen von Daten, in- dem es die Anfragen der Nutzer bearbeitet und Ergebnislisten erstellt 166 IV. „Administration“ Dieser Arbeitsbereich kümmert sich zum einen um die Verhandlung und den Abschluss von Vereinbarungen mit den Datenproduzenten und trägt dafür Sorge, dass die geltenden Archi- vierungsstandards eingehalten werden. Darüber hinaus regelt das „Administration“ die Konfi- guration von Hard- und Software und ermöglicht die Aktualisierung und die Migration des 163 Consultative Committee for Space Data Systems (ccsds), Reference Model for an Open Archival Information System (OAIS), CCSDS 650.0-B-1, January 2002, S. 4-1; abrufbar unter: http://public.ccsds.org/publications/archive/650x0b1.pdf . 164 Consultative Committee for Space Data Systems (ccsds), S. 4-1. 165 Consultative Committee for Space Data Systems (ccsds), S. 4-1 f. 166 Consultative Committee for Space Data Systems (ccsds), S. 4-2. Prof. Dr. Gerald Spindler/Dipl.-Jur. Tobias Hillegeist
- Seite 29 und 30: KoLaWiss-Gutachten AP 4: Recht Seit
- Seite 31 und 32: KoLaWiss-Gutachten AP 4: Recht Seit
- Seite 33 und 34: KoLaWiss-Gutachten AP 4: Recht Seit
- Seite 35 und 36: KoLaWiss-Gutachten AP 4: Recht Seit
- Seite 37 und 38: KoLaWiss-Gutachten AP 4: Recht Seit
- Seite 39 und 40: KoLaWiss-Gutachten AP 4: Recht Seit
- Seite 41 und 42: KoLaWiss-Gutachten AP 4: Recht Seit
- Seite 43 und 44: KoLaWiss-Gutachten AP 4: Recht Seit
- Seite 45 und 46: KoLaWiss-Gutachten AP 4: Recht Seit
- Seite 47 und 48: KoLaWiss-Gutachten AP 4: Recht Seit
- Seite 49 und 50: KoLaWiss-Gutachten AP 4: Recht Seit
- Seite 51 und 52: KoLaWiss-Gutachten AP 4: Recht Seit
- Seite 53 und 54: KoLaWiss-Gutachten AP 4: Recht Seit
- Seite 55 und 56: KoLaWiss-Gutachten AP 4: Recht Seit
- Seite 57 und 58: KoLaWiss-Gutachten AP 4: Recht Seit
- Seite 59 und 60: KoLaWiss-Gutachten AP 4: Recht Seit
- Seite 61 und 62: KoLaWiss-Gutachten AP 4: Recht Seit
- Seite 63 und 64: KoLaWiss-Gutachten AP 4: Recht Seit
- Seite 65 und 66: KoLaWiss-Gutachten AP 4: Recht Seit
- Seite 67 und 68: KoLaWiss-Gutachten AP 4: Recht Seit
- Seite 69 und 70: KoLaWiss-Gutachten AP 4: Recht Seit
- Seite 71 und 72: KoLaWiss-Gutachten AP 4: Recht Seit
- Seite 73 und 74: KoLaWiss-Gutachten AP 4: Recht Seit
- Seite 75 und 76: KoLaWiss-Gutachten AP 4: Recht Seit
- Seite 77 und 78: KoLaWiss-Gutachten AP 4: Recht Seit
- Seite 79: KoLaWiss-Gutachten AP 4: Recht Seit
- Seite 83 und 84: KoLaWiss-Gutachten AP 4: Recht Seit
- Seite 85 und 86: KoLaWiss-Gutachten AP 4: Recht Seit
- Seite 87 und 88: KoLaWiss-Gutachten AP 4: Recht Seit
- Seite 89 und 90: KoLaWiss-Gutachten AP 4: Recht Seit
- Seite 91 und 92: KoLaWiss-Gutachten AP 4: Recht Seit
- Seite 93 und 94: KoLaWiss-Gutachten AP 4: Recht Seit
- Seite 95 und 96: KoLaWiss-Gutachten AP 4: Recht Seit
- Seite 97 und 98: KoLaWiss-Gutachten AP 4: Recht Seit
- Seite 99 und 100: KoLaWiss-Gutachten AP 4: Recht Seit
- Seite 101 und 102: KoLaWiss-Gutachten AP 4: Recht Seit
- Seite 103 und 104: KoLaWiss-Gutachten AP 4: Recht Seit
- Seite 105 und 106: KoLaWiss-Gutachten AP 4: Recht Seit
- Seite 107 und 108: KoLaWiss-Gutachten AP 4: Recht Seit
- Seite 109 und 110: KoLaWiss-Gutachten AP 4: Recht Seit
- Seite 111 und 112: KoLaWiss-Gutachten AP 4: Recht Seit
- Seite 113 und 114: KoLaWiss-Gutachten AP 4: Recht Seit
- Seite 115 und 116: KoLaWiss-Gutachten AP 4: Recht Seit
- Seite 117 und 118: KoLaWiss-Gutachten AP 4: Recht Seit
- Seite 119 und 120: KoLaWiss-Gutachten AP 4: Recht Seit
- Seite 121 und 122: KoLaWiss-Gutachten AP 4: Recht Seit
- Seite 123 und 124: KoLaWiss-Gutachten AP 4: Recht Seit
- Seite 125 und 126: KoLaWiss-Gutachten AP 4: Recht Seit
- Seite 127 und 128: KoLaWiss-Gutachten AP 4: Recht Seit
- Seite 129 und 130: KoLaWiss-Gutachten AP 4: Recht Seit
<strong>KoLaWiss</strong>-Gutachten <strong>AP</strong> 4: <strong>Recht</strong> Seite 81 von 163<br />
I. „Ingest“<br />
Das „Ingest“ stellt die Schnittstelle zwischen den Datenproduzenten und dem Archiv dar. Hier<br />
gehen die Datenpakete in Form von sog. „Submission Information Packages“ ein und ihr In-<br />
halt wird für das „Archival Storage“ und das „Datamanagement“ vorbereitet 163 . Dazu gehört<br />
unter anderem die Erstellung eines sog. Archival Information Package (AIP), das den Format-<br />
und Dokumentationsstandards des Archivs entspricht. Darüber hinaus werden die sog. Meta-<br />
daten extrahiert und deren Weiterleitung zum Archival Storage koordiniert. Die AIPs wiede-<br />
rum werden an das Data Management weitergeleitet 164 .<br />
II. „Archival Storage“<br />
Das Archival Storage regelt die dauerhafte Speicherung und die Instandhaltung der Daten, die<br />
vom „Ingest“ zugesendet werden. Des Weiteren wird durch das Archival Storage die Spei-<br />
cherhierarchie festgelegt und regelmäßig Fehlerprüfungen durchgeführt. Schließlich sorgt das<br />
Archival Storage auch dafür, dass die Speichermedien, also die Hardware, regelmäßig er-<br />
neuert wird. Ferner ist es für die Wiederherstellung von zerstörten Daten zuständig 165 .<br />
III. „Data Management“<br />
Das „Data Management“ stellt den Erhalt und die Abrufbarkeit der sog. administrativen Daten<br />
und der Metadaten sicher. Während im „Archival Storage“ die sog. AIP, also die „eigentli-<br />
chen“ Forschungsdaten eingehen, erhält das Data Management vom Ingest die sog. Metadaten<br />
und die administrativen Daten. Anhand dieser können die sog. AIPs identifiziert und die<br />
Archivierung gesteuert werden. Das Data Management aktualisiert die Datenbank anhand<br />
dieser Daten und ermöglicht dem Nutzer der Datenbank das gezielte Suchen von Daten, in-<br />
dem es die Anfragen der Nutzer bearbeitet und Ergebnislisten erstellt 166<br />
IV. „Administration“<br />
Dieser Arbeitsbereich kümmert sich zum einen um die Verhandlung und den Abschluss von<br />
Vereinbarungen mit den Datenproduzenten und trägt dafür Sorge, dass die geltenden Archi-<br />
vierungsstandards eingehalten werden. Darüber hinaus regelt das „Administration“ die Konfi-<br />
guration von Hard- und Software und ermöglicht die Aktualisierung und die Migration des<br />
163<br />
Consultative Committee for Space Data Systems (ccsds), Reference Model for an Open Archival Information<br />
System (OAIS), CCSDS 650.0-B-1, January 2002, S. 4-1; abrufbar unter:<br />
http://public.ccsds.org/publications/archive/650x0b1.pdf .<br />
164<br />
Consultative Committee for Space Data Systems (ccsds), S. 4-1.<br />
165<br />
Consultative Committee for Space Data Systems (ccsds), S. 4-1 f.<br />
166<br />
Consultative Committee for Space Data Systems (ccsds), S. 4-2.<br />
Prof. Dr. Gerald Spindler/Dipl.-Jur. Tobias Hillegeist