AP Recht - KoLaWiss

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05.04.2013 Aufrufe

KoLaWiss-Gutachten AP 4: Recht Seite 80 von 163 Gewährleistung ergibt sich indes daraus, dass die archivierten Daten andernfalls nutzlos wä- ren, da ein Vertrauen in ihre Integrität konsequenterweise nicht bestünde. Darüber hinaus könnten sich unter gewissen Umständen auch haftungsrechtliche Probleme für die Universität ergeben, sofern Dritten aufgrund falscher Daten ein Schaden entstünde. Die Gewährleistung einer solchen Integrität kann dabei durch eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz erreicht werden, wie sie beispielsweise auch § 126a BGB oder § 371a ZPO verlangen. Für den Großteil der Daten besteht damit zwar keine ausdrückliche Pflicht, wohl aber ein praktisches Bedürfnis nach einer elektronischen Signierung der archivierten Dateien. Aufgrund des großen und im Laufe der Jahre stetig anwachsenden Datenvolumens wird die nach § 17 SigV erforderliche regelmäßige Neusignierung indes sehr zeitaufwendig sein, wes- halb ein System eingerichtet werden muss, welches die Signaturen automatisch erneuert und mit einem qualifizierten Zeitstempel versieht. Im Rahmen von medizinischen Daten folgt hin- gegen eine Pflicht zur elektronischen Signierung aus Anlage 9 Nr. 5 BDSG, da hiernach ge- währleistet werden muss, dass eine Veränderung personenbezogener Daten festgestellt wer- den kann. Andernfalls liefe die datenverarbeitende Stelle Gefahr, Schadensersatzansprüchen der jeweiligen Betroffenen ausgesetzt zu sein. Frage 7: Wer ist haftbar, wenn beim Ingest, Preservation Planning, Data Management, Archival Storage, Administration, Access der digitalen Daten Fehler auftreten bzw. Fehler durch äußere Einflüsse entstehen? Die oben genannten Begriffe stellen die einzelnen Abschnitte vom Eingang der zu archivie- renden Datei bei der für die Archivierung zuständigen Stelle bis hin zur Bereitstellung der Datei für die Öffentlichkeit dar, sowie die im Rahmen der Langzeitarchivierung unablässige regelmäßige Aktualisierung der Dateiformate und der Vornahme von Sicherungsdateien. A. Erläuterung der Begriffe „Ingest“, „Preservation Planning“, „Data Manage- ment“, „Archival Storage“, „Administration“ und „Access“ Bevor auf die Frage der Haftung eingegangen werden kann, ist zunächst darzulegen, welche Aufgaben die einzelnen Archivierungseinheiten im Rahmen der Datenarchivierung haben, um anhand dieser Angaben feststellen zu können, welche Pflichtverletzungen jeweils in Betracht kommen. Prof. Dr. Gerald Spindler/Dipl.-Jur. Tobias Hillegeist

KoLaWiss-Gutachten AP 4: Recht Seite 81 von 163 I. „Ingest“ Das „Ingest“ stellt die Schnittstelle zwischen den Datenproduzenten und dem Archiv dar. Hier gehen die Datenpakete in Form von sog. „Submission Information Packages“ ein und ihr In- halt wird für das „Archival Storage“ und das „Datamanagement“ vorbereitet 163 . Dazu gehört unter anderem die Erstellung eines sog. Archival Information Package (AIP), das den Format- und Dokumentationsstandards des Archivs entspricht. Darüber hinaus werden die sog. Meta- daten extrahiert und deren Weiterleitung zum Archival Storage koordiniert. Die AIPs wiede- rum werden an das Data Management weitergeleitet 164 . II. „Archival Storage“ Das Archival Storage regelt die dauerhafte Speicherung und die Instandhaltung der Daten, die vom „Ingest“ zugesendet werden. Des Weiteren wird durch das Archival Storage die Spei- cherhierarchie festgelegt und regelmäßig Fehlerprüfungen durchgeführt. Schließlich sorgt das Archival Storage auch dafür, dass die Speichermedien, also die Hardware, regelmäßig er- neuert wird. Ferner ist es für die Wiederherstellung von zerstörten Daten zuständig 165 . III. „Data Management“ Das „Data Management“ stellt den Erhalt und die Abrufbarkeit der sog. administrativen Daten und der Metadaten sicher. Während im „Archival Storage“ die sog. AIP, also die „eigentli- chen“ Forschungsdaten eingehen, erhält das Data Management vom Ingest die sog. Metadaten und die administrativen Daten. Anhand dieser können die sog. AIPs identifiziert und die Archivierung gesteuert werden. Das Data Management aktualisiert die Datenbank anhand dieser Daten und ermöglicht dem Nutzer der Datenbank das gezielte Suchen von Daten, in- dem es die Anfragen der Nutzer bearbeitet und Ergebnislisten erstellt 166 IV. „Administration“ Dieser Arbeitsbereich kümmert sich zum einen um die Verhandlung und den Abschluss von Vereinbarungen mit den Datenproduzenten und trägt dafür Sorge, dass die geltenden Archi- vierungsstandards eingehalten werden. Darüber hinaus regelt das „Administration“ die Konfi- guration von Hard- und Software und ermöglicht die Aktualisierung und die Migration des 163 Consultative Committee for Space Data Systems (ccsds), Reference Model for an Open Archival Information System (OAIS), CCSDS 650.0-B-1, January 2002, S. 4-1; abrufbar unter: http://public.ccsds.org/publications/archive/650x0b1.pdf . 164 Consultative Committee for Space Data Systems (ccsds), S. 4-1. 165 Consultative Committee for Space Data Systems (ccsds), S. 4-1 f. 166 Consultative Committee for Space Data Systems (ccsds), S. 4-2. Prof. Dr. Gerald Spindler/Dipl.-Jur. Tobias Hillegeist

<strong>KoLaWiss</strong>-Gutachten <strong>AP</strong> 4: <strong>Recht</strong> Seite 81 von 163<br />

I. „Ingest“<br />

Das „Ingest“ stellt die Schnittstelle zwischen den Datenproduzenten und dem Archiv dar. Hier<br />

gehen die Datenpakete in Form von sog. „Submission Information Packages“ ein und ihr In-<br />

halt wird für das „Archival Storage“ und das „Datamanagement“ vorbereitet 163 . Dazu gehört<br />

unter anderem die Erstellung eines sog. Archival Information Package (AIP), das den Format-<br />

und Dokumentationsstandards des Archivs entspricht. Darüber hinaus werden die sog. Meta-<br />

daten extrahiert und deren Weiterleitung zum Archival Storage koordiniert. Die AIPs wiede-<br />

rum werden an das Data Management weitergeleitet 164 .<br />

II. „Archival Storage“<br />

Das Archival Storage regelt die dauerhafte Speicherung und die Instandhaltung der Daten, die<br />

vom „Ingest“ zugesendet werden. Des Weiteren wird durch das Archival Storage die Spei-<br />

cherhierarchie festgelegt und regelmäßig Fehlerprüfungen durchgeführt. Schließlich sorgt das<br />

Archival Storage auch dafür, dass die Speichermedien, also die Hardware, regelmäßig er-<br />

neuert wird. Ferner ist es für die Wiederherstellung von zerstörten Daten zuständig 165 .<br />

III. „Data Management“<br />

Das „Data Management“ stellt den Erhalt und die Abrufbarkeit der sog. administrativen Daten<br />

und der Metadaten sicher. Während im „Archival Storage“ die sog. AIP, also die „eigentli-<br />

chen“ Forschungsdaten eingehen, erhält das Data Management vom Ingest die sog. Metadaten<br />

und die administrativen Daten. Anhand dieser können die sog. AIPs identifiziert und die<br />

Archivierung gesteuert werden. Das Data Management aktualisiert die Datenbank anhand<br />

dieser Daten und ermöglicht dem Nutzer der Datenbank das gezielte Suchen von Daten, in-<br />

dem es die Anfragen der Nutzer bearbeitet und Ergebnislisten erstellt 166<br />

IV. „Administration“<br />

Dieser Arbeitsbereich kümmert sich zum einen um die Verhandlung und den Abschluss von<br />

Vereinbarungen mit den Datenproduzenten und trägt dafür Sorge, dass die geltenden Archi-<br />

vierungsstandards eingehalten werden. Darüber hinaus regelt das „Administration“ die Konfi-<br />

guration von Hard- und Software und ermöglicht die Aktualisierung und die Migration des<br />

163<br />

Consultative Committee for Space Data Systems (ccsds), Reference Model for an Open Archival Information<br />

System (OAIS), CCSDS 650.0-B-1, January 2002, S. 4-1; abrufbar unter:<br />

http://public.ccsds.org/publications/archive/650x0b1.pdf .<br />

164<br />

Consultative Committee for Space Data Systems (ccsds), S. 4-1.<br />

165<br />

Consultative Committee for Space Data Systems (ccsds), S. 4-1 f.<br />

166<br />

Consultative Committee for Space Data Systems (ccsds), S. 4-2.<br />

Prof. Dr. Gerald Spindler/Dipl.-Jur. Tobias Hillegeist

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