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AP Recht - KoLaWiss

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<strong>KoLaWiss</strong>-Gutachten <strong>AP</strong> 4: <strong>Recht</strong> Seite 71 von 163<br />

Der Lizenzgeber erhält für die Einräumung der oben bezeichneten <strong>Recht</strong>e eine Vergütung von<br />

. Eine Regelung, wonach kein Vergütungsanspruch besteht, wäre gem.<br />

§ 32 Abs. 3 Satz 1 UrhG unwirksam.<br />

<br />

b) Formulierungsvorschlag für künftig entstehende Werke<br />

Sofern die zu archivierenden Werke erst noch entstehen sollen, bietet es sich an, eine entspre-<br />

chende Klausel von vornherein in den Arbeitsvertrag aufzunehmen. Dies hat zum einen den<br />

Vorteil, dass man den Lizenzgeber eher zur Übertragung von Nutzungsrechten bewegen kann,<br />

da er ja am Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses interessiert ist. Somit wäre es unter<br />

Umständen sogar möglich, die Nutzungsrechte als ausschließliche Nutzungsrechte zu erlan-<br />

gen. Zum anderen folgt die Pflicht zur Übertragung zwar, wie bereits dargestellt, grundsätz-<br />

lich aus dem Arbeitsverhältnis. Jedoch gilt auch in dieser Hinsicht die sogenannte Zwecküber-<br />

tragungsregel, so dass die Nutzungsrechte nur in dem Umfang auf die Universität übergingen,<br />

in welchem diese sie zur Erfüllung ihres betrieblichen Zwecks benötigt 148 . Darüber hinaus,<br />

besteht die Pflicht zur Übertragung der Nutzungsrechte aufgrund des bloßen Bestehens eines<br />

Arbeits- oder Dienstverhältnisses, wie ober festgestellt, nicht für Hochschulprofessoren und<br />

unter bestimmten Umständen auch nicht für wissenschaftliche Mitarbeiter. Insofern bietet sich<br />

eine Klausel, durch die die zur Archivierung erforderlichen Nutzungsrechte explizit einge-<br />

räumt werden, durchaus an. Die gleiche Vorgehensweise könnte beim Abschluss mit Dritten<br />

favorisiert werden, die ein bestimmtes Forschungsprojekt finanzieren, da aufgrund derartiger<br />

Drittmittelfinanzierungen, wie unter Frage 1 dargestellt, die finanzierende Einrichtung zu-<br />

meist Datenbankhersteller sein wird, sofern im Rahmen des Projektes schutzfähige Datenban-<br />

ken entstehen.<br />

Für eine derartige Klausel bietet sich folgende Formulierung an:<br />

§ X <strong>Recht</strong>eeinräumung<br />

X.1 überträgt der Univertät Göttingen die im Rahmen sei-<br />

ner Tätigkeit/im Rahmen des Projektes (Kommentar: hier kommt es darauf an, ob die Klausel<br />

in einen Arbeitsvertrag oder in einen Vertrag mit einer finanzierenden Institution eingefügt<br />

148<br />

Dreier in Dreier/Schulze, § 43 Rn. 20; Rojahn in Schricker, § 43 Rn. 51; A. Nordemann in<br />

Fromm/Nordemann, § 43 Rn. 27, 45: . einschränkend hingegen Zöllner in FS Hubmann, S. 523, 531.<br />

Prof. Dr. Gerald Spindler/Dipl.-Jur. Tobias Hillegeist

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