AP Recht - KoLaWiss
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<strong>KoLaWiss</strong>-Gutachten <strong>AP</strong> 4: <strong>Recht</strong> Seite 69 von 163<br />
Werk übertragen werden sollen oder für erst in der Zukunft entstehende Werke. Bei Letzte-<br />
rem bietet es sich an, eine entsprechende Klausel in die standardmäßig verwendeten Arbeits-<br />
verträge der Universität einzufügen, sofern dieses nicht schon geschehen ist.<br />
a) Formulierungsvorschlag für bereits hergestellte Werke<br />
Im Folgenden soll kurz dargestellt werden, wie eine Vereinbarung über die Übertragung be-<br />
reits hergestellter Werke formuliert werden könnte:<br />
Zwischen<br />
Lizenzvertrag<br />
Herrn/Frau <br />
-im Folgenden „Lizenzgeber“-<br />
und der Universität Göttingen, vertreten durch den Präsidenten <br />
- im Folgenden „Lizenznehmerin“-<br />
wird folgender Vertrag geschlossen:<br />
§ 1<br />
Vertragsgegenstand<br />
Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Übertragung der in § 2 benannten Nutzungsrechte an<br />
dem im Anhang befindlichen Werk (siehe Anlage ). Anmerkung: Da es sich in den vorliegen-<br />
den Fällen zumeist um Datenbanken handeln wird, die nicht ohne weiteres anhand ihres Ti-<br />
tels identifiziert werden können, empfiehlt es sich, einen Ausdruck des jeweiligen Werkes als<br />
Anlage dem Vertrag beizufügen.<br />
§ 2<br />
<strong>Recht</strong>eübertragung<br />
Prof. Dr. Gerald Spindler/Dipl.-Jur. Tobias Hillegeist