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AP Recht - KoLaWiss

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<strong>KoLaWiss</strong>-Gutachten <strong>AP</strong> 4: <strong>Recht</strong> Seite 69 von 163<br />

Werk übertragen werden sollen oder für erst in der Zukunft entstehende Werke. Bei Letzte-<br />

rem bietet es sich an, eine entsprechende Klausel in die standardmäßig verwendeten Arbeits-<br />

verträge der Universität einzufügen, sofern dieses nicht schon geschehen ist.<br />

a) Formulierungsvorschlag für bereits hergestellte Werke<br />

Im Folgenden soll kurz dargestellt werden, wie eine Vereinbarung über die Übertragung be-<br />

reits hergestellter Werke formuliert werden könnte:<br />

Zwischen<br />

Lizenzvertrag<br />

Herrn/Frau <br />

-im Folgenden „Lizenzgeber“-<br />

und der Universität Göttingen, vertreten durch den Präsidenten <br />

- im Folgenden „Lizenznehmerin“-<br />

wird folgender Vertrag geschlossen:<br />

§ 1<br />

Vertragsgegenstand<br />

Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Übertragung der in § 2 benannten Nutzungsrechte an<br />

dem im Anhang befindlichen Werk (siehe Anlage ). Anmerkung: Da es sich in den vorliegen-<br />

den Fällen zumeist um Datenbanken handeln wird, die nicht ohne weiteres anhand ihres Ti-<br />

tels identifiziert werden können, empfiehlt es sich, einen Ausdruck des jeweiligen Werkes als<br />

Anlage dem Vertrag beizufügen.<br />

§ 2<br />

<strong>Recht</strong>eübertragung<br />

Prof. Dr. Gerald Spindler/Dipl.-Jur. Tobias Hillegeist

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