AP Recht - KoLaWiss
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<strong>KoLaWiss</strong>-Gutachten <strong>AP</strong> 4: <strong>Recht</strong> Seite 39 von 163<br />
D. Ergebnis<br />
Damit bleibt festzuhalten, dass bei wissenschaftlichen Primärdaten grundsätzlich kein urhe-<br />
berrechtlicher oder leistungsrechtlicher Schutz entstehen wird. Ausnahmsweise kann jedoch<br />
ein leistungsrechtlicher Schutz gem. § 72 Abs. 1 UrhG an Röntgenbildern oder gem. §§ 87b)<br />
UrhG an Datensammlungen, wie etwa Tabellen bestehen. Letzterer setzt jedoch voraus, dass<br />
im Einzelfall eine wesentliche Investition im Sinne des § 87a UrhG getätigt worden ist. So-<br />
fern dies der Fall ist, hat derjenige Inhaber das Leistungsschutzrecht inne, der die besagte In-<br />
vestition getätigt hat. In der Regel dürfte dies die Universität Göttingen als Trägerin der ein-<br />
zelnen Forschungsprojekte sein. Zu beachten ist aber, dass Forschungsprojekte oftmals über<br />
sog. Drittmittel finanziert werden, so dass im Einzelfall geprüft werden muss, ob die fördern-<br />
de Einrichtung nicht die Investition getätigt hat.<br />
Frage 2:<br />
Wer ist für die LZA der Daten verantwortlich, soweit eine rechtliche Pflicht zur Archi-<br />
vierung besteht?<br />
A. Archivierungspflichten für Daten, die an der medizinischen Fakultät gewonnen<br />
werden<br />
Sofern eine Pflicht zur Archivierung bestimmter Daten an der Universität bzw. den universitä-<br />
ren Einrichtungen besteht, stellt sich die Frage, wer für die Durchführung dieser Archivierung<br />
verantwortlich ist. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten finden sich dabei vor allem im Be-<br />
reich der Buchführung 67 , bei Personalsachen 68 , bei Bankunterlagen 69 , Akten der Verwal-<br />
tung 70 , Gerichtsakten 71 und für medizinische Dokumentationen 72 . Im Rahmen des vorliegen-<br />
67 Vgl. bspw. §§ 238 ff. HGB.<br />
68 Vgl. bspw. § 623 BGB, § 2 Abs. 1 Satz 3 NachwG.<br />
69 Vgl. bspw. § 34 WpHG.<br />
70 Vgl. bspw. § 29 VwVfG.<br />
71 Vgl. bspw. § 298a ZPO.<br />
72 Vgl. bspw. § 28 Abs. 4 RöntgV; siehe auch Roßnagel/Fischer-Dieskau/Jandt/Knopp, Langfristige Aufbewah-<br />
rung elektronischer Dokumente, 2007, S. 154 f.<br />
Prof. Dr. Gerald Spindler/Dipl.-Jur. Tobias Hillegeist